Ausbildung: Jetzt erst recht!
Ausbildungsprämien
Mit dem Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.
Zusätzlich stehen Ihnen unsere
Ausbildungsberater für Fragen zur Ausbildungsprämie oder den Unterstützungsangeboten zu Verfügung!
Bundesprogramm – Ausbildungsplätze sichern
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die
Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht.
Verlängerung der Antragsfristen: Aufgrund der anhaltenden Pandemie trat zum 1.1.2022 eine Änderungsbekanntmachung in Kraft. Danach wurde die Antragsfrist für die Kleinbeihilfenregelung bis zum 15. Mai 2022 verlängert .
Verlängerung der Antragsfristen: Aufgrund der anhaltenden Pandemie trat zum 1.1.2022 eine Änderungsbekanntmachung in Kraft. Danach wurde die Antragsfrist für die Kleinbeihilfenregelung bis zum 15. Mai 2022 verlängert .
Wo finde ich die aktuelle Förderrichtlinie?
Die dritte neugefasste Förderrichtline sowie die vorangegangenen Förderrichtlinien für das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern”, finden Sie
hier.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderungen für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum ab 01.06.2021 bis 15.02.2022 begonnen haben:
Maßnahme
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Bedingung
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Höhe der Prämie
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Ausbildungsangebot fortführen
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Ausbildende KMU (bis 499 Mitarbeitern), die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten.
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Pro Ausbildungsvertrag einmalig
4.000 € (nach Ablauf der Probezeit)
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Ausbildungsangebot erhöhen
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Ausbildende KMU (bis 499 Mitarbeitern), die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen.
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Pro zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
6.000 €
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Vermeidung von Kurzarbeit
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KMU (bis 499 Mitarbeitern), die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen.
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Förderung der Brutto-Ausbildungsvergütung in Höhe von
75 % pro Monat in dem dies der Fall ist.
Förderung der
Vergütung des Ausbilders in Höhe von 50 % (bis zu 10 Auszubildende) –
gedeckelt auf 4.000 Euro,
zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale.
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Auftrags- und Verbundausbildung
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KMU (bis 499 Mitarbeitern) die befristet die Ausbildung übernehmen, wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können,
Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
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Förderung von 450 EUR pro Woche je Auszubildenden. Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung beträgt vier Wochen. Maximal können 18 Wochen gefördert werden (das entspricht einer maximalen Förderhöhe von 8.100 €). |
Übernahmeprämie
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Betriebe – unabhängig von ihrer Betriebsgröße, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen.
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Für jeden übernommen Auszubildenden
6.000 €. Die Prämie wird auch dann gezahlt, wenn Auszubildende übernommen werden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt gekündigt oder aufgelöst wurde.
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Lockdown II-Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe
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Ausbildende Kleinstunternehmen können einen einmaligen Zuschuss für jeden Auszubildenden erhalten, wenn das Unternehmen pandemiebedingt seit November 2020 seine Geschäftstätigkeit völlig oder weitgehend einstellen musste.
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Einmaliger Zuschuss von
1.000 € pro Auszubildenden, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (zum Beispiel in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.
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Förderung von Prüfungsvorbereitungen
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Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden können einen Zuschuss zu den Kosten von Prüfungsvorbereitungslehrgängen erhalten.
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Der Zuschuss beträgt
50 % der entstandenen Kosten,
maximal 500 €.
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Wo kann ich die Ausbildungsprämien beantragen?
- Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschuss zu Prüfungsvorbereitungslehrgänge: Die Prämien/Zuschüsse sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu beantragen.
Alle nachfolgenden Prämien/Zuschüsse sind bei der zuständigen
Agentur für Arbeit zu beantragen:
- Ausbildungsprämien
- Vermeidung von Kurzarbeit
- Übernahmeprämie
- Lockdownzuschuss II
Hinweis: Zusätzlich zum
Antrag der Ausbildungsprämie wird eine
Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf benötigt. Die Bescheinigung der zuständigen Stelle erhalten Sie beim
zuständigen Ausbildungsberater oder beim
Service Center Berufsbildung.
Niedersächsische Landesförderung
Niedersächsische Landesförderungen ab sofort Verfügbar: Die Fördermittel des Landes Niedersachsen können ab sofort über die
Internetseite der NBank beantragt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Maßnahme
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Bedingung
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Höhe der Prämie
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Entlastung der Ausbildungsbetriebe
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einmalig
500 € / bzw. 2.000 €
Kleinstbetriebe bis 10 Mitarbeitern erhalten darüberhinaus
einmal 4.000 € bei Abschluss mindestens eines Ausbildungsvertrages.
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Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)
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Förderung maximal
50% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal
60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)“
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Mobilitätsprämie für Auszubildende:
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Einmalige Prämie in Höhe von
500 €
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Welche Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen?
- Die Förderungen gelten für Ausbildungen in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Pflegeberufegesetz bzw. dem Altenpflegegesetz, dem Seemannsgesetz
- oder für solche, die in Form einer bundes- oder landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 SGB III im Gesundheits- oder Sozialwesen durchgeführt werden (Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit).
- Die Förderungen können von Ausbildungsbetrieben in Anspruch genommen werden, die ihre Ausbildungsstätte in Niedersachsen haben bzw. von Auszubildenden, die in Niedersachsen wohnen und ihre Ausbildung in Niedersachsen absolvieren. Die Probezeit muss durchlaufen worden sein.
Wie lange ist die Förderung gültig?
Die Anträge im Rahmen des Programms “Entlastung der Ausbildungsbetriebe” können nach Ablauf der Probezeit bis zum 31.10.2022 gestellt werden.
Die Mobilitätsprämie ist bis zum 31.12.2022 gültig. Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2022 möglich.
Wie können die Fördermittel beantragt werden?
Die Fördermittel für Betriebe und Auszubildende können bei der NBank beantragt werden:
- Entlastung für Ausbildungsbetriebe
- Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
- Mobilitätsprämie für Auszubildende
Der Zeitpunkt der Umsetzung durch Förderrichtlinien hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit eines zu fördernden Tatbestandes. D.h., dass auch Ausbildungsbetriebe gefördert werden, die z.B. bereits einen Ausbildungsvertrag pandemiebedingt verlängert haben. Im Sinne der Beteiligten ist kein Warten auf eine Bewilligung notwendig.
Förderprogramm der NBank: Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb
Was wird gefördert?
- Die NBank fördert Ausbildungbetriebe, die die Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in Niedersachsen für
- mindestens sechs Monate übernehmen.
- Die maximale Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben des Unternehmens
- für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Maximale Anerkennung in Höhe von 600 Euro/monatlich). Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate bis zum offiziellen Ende der Ausbildung
Hinweis: Auf der
Internetseite der NBank finden Sie eine Schritt für Schritt- Anleitung zur Antragsstellung sowie notwendige Dokumente und Detailinfos.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der dort begonnenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß BBiG, Handwerksordnung oder AltPflG
- Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten Dauer
- Rechtzeitige Antragstellung vor Übernahme
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung: Der Antrag muss VOR Übernahme und Einstellung des betroffenen Auszubildenden bei der NBank gestellt werden!
Weitere ausbildungssichernde Maßnahmen
Ausbildungsmarketing und Recruiting
IHK Lehrstellenbörse
Die
IHK-Lehrstellenbörse hat viele Angebote für den Berufseinstieg: Hier finden sich Praktikumsangebote, Ausbildungsplätze und duale Studiengänge in ganz Deutschland.
Ausbildungsbotschafter
Auszubildende aus Unternehmen des Oldenburger Landes werben als
Ausbildungsbotschafter in Schulen für die duale Ausbildung. Dabei stellen sie ihren Ausbildungsberuf und -betrieb vor und geben Schülerinnen und Schülern lebendige Einblicke in den Berufsalltag von Auszubildenden.
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und dient Ausbildungssuchenden als Brücke in die Berufsausbildung. Seit 2007 ist die EQ fester Bestandteil im Sozialgesetzbuch (SGB) II / SGB III und wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Förderberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber.
Organisation und Durchführung der Ausbildung
Verbundausbildung/Azubisharing
Eine
Verbundausbildung oder das
Azubisharing, ist die Übertragung von Teilen der betrieblichen Ausbildung an einen Partner (anderer Betrieb oder Bildungsträger). Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Betrieb nicht (oder nicht mehr) alle Ausbildungsabschnitte eines Berufes selbst vermitteln kann.
Teilzeitausbildung
Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Die
Teilzeitberufsausbildung kann vor und nach Beginn eines Ausbildungsverhältnisses vereinbart werden.
Verschiebung des Ausbildungsbeginns
Ein späterer Beginn der Berufsausbildung im Betrieb ist möglich, ohne dass es einer Verlängerung der Ausbildungszeit bedarf. Unsere
Ausbildungsberater stehen Ihnen für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.
Förderungs- und Unterstützungsangebote
Assistierte Ausbildung - flex (AsA-flex)
Die Förderprogramme "Assistierte Ausbildung" und "ausbildungsbegleitende Hilfen" wurden zusammengelegt: "
Assistierte Ausbildung - flex" (AsA-flex) soll schwächeren Jugendliche eine erfolgreiche Ausbildung ermöglichen.
Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Die
Initiative „VerA“ (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“) des Senior Experten Service (SES) für junge Menschen stellt Jugendlichen ehrenamtliche Fachleute im Ruhestand zur Seite – als lebens- und berufserfahrene Ratgeber. VerA gewährt auf den Einzelfall bezogene Unterstützung: In der Regel kümmert sich ein Experte um einen Auszubildenden.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).