Wirtschaftsspiegel
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Praxis & Ratgeber

Sieben Fehler bei der Unternehmensbewertung

Eines der großen Themen bei jeder Unternehmensnachfolge: auf welchen Kaufpreis einigen sich Übergeber und Nachfolger? Gernot Stahlberg ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und steht häufiger auch bei den Sprechstunden der IHK Rede und Antwort zu dem Thema. Er erläutert die sieben klassischen Fehler bei der Unternehmensbewertung.

Fehler Nr. 1: Die falsche Methode verwenden

Die anerkannteste Bewertungsmethode stellt in Deutschland das Ertragswertverfahren dar. Dieses existiert in verschiedenen Ausprägungen, wie zum Beispiel nach dem Standard IDW S 1 (siehe unten), aber auch in vereinfachten Formen, wie dem sogenannten „modifizierten“ oder dem „vereinfachten“ Ertragswertverfahren. Die vereinfachten Verfahren sind kostengünstiger, jedoch ungenauer und bieten nicht den gleichen Erklärungsgehalt. Das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren wird insbesondere von der Finanzverwaltung angewandt.

Fehler Nr. 2: Ertragsplanung ungeprüft übernehmen

Die Grundlage des Ertragswertverfahrens bildet die Ertragsplanung des Unternehmens. Diese geplante Ertragsreihe wird anschließend mit einem risikoangepassten Kalkulationszinssatz abgezinst. Der Barwert dieser Berechnung ergibt vereinfacht den Ertragswert.
Häufig verfügen kleinere Unternehmen nur über Hochrechnungen für das laufende Jahr. Eine Mehrjahresplanung liegt nicht vor. In diesen Fällen kann es dann vorkommen, dass an die Stelle der Planung ein nicht weiter analysierter Durchschnittswert der Vergangenheit gesetzt wird. Wenn die Erträge in den letzten drei Jahren von 100.000 Euro auf 150.000 gestiegen und dann wieder auf 75.000 Euro gesunken sind, ist es wichtig, den Grund für die Schwankungen zu kennen. Wer den Unternehmenswert berechnen will, muss das Geschäftsmodell richtig verstehen, muss verstehen, was sich im Umfeld des Unternehmens in den nächsten Jahren ändern wird. Planungsrechnungen müssen nachvollziehbar und plausibel sein. Einschätzungen des Unternehmens sollten mit dritten Quellen abgestimmt werden.
Bei inhabergeführten Gesellschaften müssen zudem die Kosten realistisch angepasst werden, beispielsweise die Geschäftsführergehälter/Unternehmerlöhne oder die Pachtzahlungen auf eigene Immobilien.
Der nächste IHK-Expertensprechtag Unternehmensnachfolge/Unternehmensbewertung findet statt am 24. Juni 2026.

Fehler Nr. 3: Mit dem falschen Zinssatz abzinsen

Der Kapitalisierungszinssatz muss das Risiko abbilden, welches mit der Investition in dieses Unternehmen verbunden ist.
Je größer das Risiko (Bandbreite) der zu erwarteten Erträge ist, desto höher ist dieser Zinssatz, und desto kleiner wird dadurch der Ertragswert. Zur Ableitung des operativen Risikos sollte auf objektivierbare kapitalmarktgestützte Daten abgestellt werden. Die Verschuldung des Unternehmens hat deutliche Auswirkungen auf den Ertragswert. Zinszahlungen reduzieren die geplanten Erträge weiter, sodass für den Eigenkapitalgeber die erwartete Bandbreite der geplanten Erträge noch weiter steigt.

Fehler Nr. 4: Den Personenbezug unterschätzen

Gerade bei kleineren Unternehmen ist die Frage des Personenbezugs extrem wichtig. Welchen Einfluss hat also die Person des bisherigen geschäftsführenden Gesellschafters auf den Geschäftserfolg? Oder ist ein einzelner Techniker zentral für die Innovationskraft und damit den Erfolg - und wird dieser auch nach dem Aufkauf des Unternehmens weiter und mit derselben Motivation und demselben Erfolg dort tätig sein? Je höher so ein Personenbezug, desto geringer ist der Ertragswert. Die dem Unternehmen immanente sogenannte "übertragbare Ertragskraft“ ist in diesen Fällen geringer, da Teile dieser auf unternehmensexternen Faktoren beruhen, sodass ein Käufer entsprechend weniger dafür bezahlt.

Fehler 5: Plausibilitätsprüfung vergessen

Wenn der Ertragswert des Unternehmens mithilfe der Ertragsplanung, des richtigen Zinssatzes und unter Berücksichtigung des Personenbezugs ermittelt ist, muss das Ergebnis auf Plausibilität geprüft werden. Welche Preise haben Unternehmen ähnlicher Größe in der Branche erzielt? Sind die Abweichungen erklärbar? Hier kommt jetzt sehr viel Expertise und Erfahrung ins Spiel. Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand den Wert eines Reisebüros auf das 32-Fache des Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT), ermittelt hatte. EBIT-Multiplikatoren liegen abhängig von Unternehmensgröße und Branche typischerweise zwischen dem 3 – bis 13-fachen. Da hatte jemand zwar die richtige Methode gewählt, aber bei allen Ermessensspielräumen das günstige Extrem gewählt. Das gefällt sicher dem Verkäufer, hilft aber niemandem.

Fehler Nr. 6: Den Vergleich mit dem Liquidationswert vergessen

In vielen Unternehmen gibt es auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen, beispielsweise ein Grundstück als Expansionsreserve, sehr hohe Liquidität, Wertpapiere oder Ähnliches. Der errechnete Ertragswert plus dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen ergibt den Unternehmenswert. Der Ertragswert (basierend aus der Unternehmensfortführung) sollte jedoch zusätzlich mit dem Liquidationswert (Veräußerung der einzelnen Vermögenswerte/ Ablösung der Schulden) verglichen werden. Wenn veranschaulichend der Bäcker seine Immobilie in der Innenstadt verkauft und den Betrieb aufgibt, dann kann das für ihn ertragreicher sein als der Unternehmensverkauf.
Dieser substanzgetriebene Ansatz wird gelegentlich auch umgekehrt anstatt des Ertragswerts angesetzt, womit wieder ein Fehler in der Methodenwahl vorliegen kann.

Fehler Nr. 7: Wertermittlung zu stark von Emotionen prägen lassen

Insbesondere der Verkäufer besitzt eine emotionale Bindung zum Unternehmen, welches gegebenenfalls sein Lebenswerk darstellt. In diesen Fällen können auch psychologische Effekte bei Kaufpreisfindungen hineinspielen. Hinzu kommt, dass derartige Prozesse nur sehr selten im Unternehmerleben vorkommen, sodass es hier bei den Beteiligten an Erfahrungswerten fehlen kann.
Der Standard 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ ist ein höchstrichterlich anerkanntes Verfahren zur Unternehmensbewertung in Deutschland, das auf realistischen Annahmen über zukünftige Erträge basiert und eine objektivierte Wertermittlung ermöglicht. Er wird häufig in M & A-Prozessen, bei Gesellschafterwechseln oder in erbrechtlichen/schenkungssteuerlichen Auseinandersetzungen angewendet.