Standort & Politik

Wirtschaft braucht freie Flächen

Der Regionalplan Münsterland muss angepasst werden. Die IHK Nord Westfalen bringt dabei die Interessen der regionalen Wirtschaft in den Prozess ein. Es geht darum, Wirtschaftsstandorte zu sichern und deren Weiterentwicklung zu ermöglichen.  (Von Ulf Horstmann)
Ob Wohnen, Arbeit oder Erholung – im Regionalplan Münsterland werden die Weichen für die Zukunft der Region gestellt. Er legt zum Beispiel fest, wo Rohstoffe abgebaut, Windkraftanlagen errichtet oder Siedlungsflächen ausgewiesen werden dürfen. „Er ist die Entwicklungsgrundlage für die Region. Und das für zehn bis fünfzehn Jahre. Ohne ihn ist keine kommunale Bauleitplanung, keine Baugenehmigung möglich“, unterstreicht Dr. Jana Burchard, Teamleiterin Planung und Stadtentwicklung bei der IHK Nord Westfalen, die herausragende Bedeutung des Planungsinstruments.

Konkurrierende Ansprüche

Der Regionalplan Münsterland muss angepasst werden, weil sich die Ziele und Festlegungen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen verändert haben. Dieser definiert als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung im Land. Die Aufgabe für die Regionalplanung ist dabei alles andere als einfach. Es geht darum, die konkurrierenden Flächenansprüche im Münsterland gegeneinander abzuwägen und die Nutzungsinteressen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das heißt nicht weniger, als Planungssicherheit und Perspektiven für Siedlungsentwicklung, Industrie, Landwirtschaft und Naturschutz zu schaffen.
Gerade die Wirtschaft erhofft sich Entwicklungsperspektiven vom neuen Regionalplan. Denn viele Unternehmen in der Region haben in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass freie Flächen für Standorterweiterung oder -verlagerung Mangelware sind. Notwendige Investitionen wurden so ausgebremst und damit Wachstum und neue Arbeitsplätze verhindert.
Bernd Eßer
© IHK
„Die Gründe dafür sind vielfältig. Für die Standortsicherung und -erweiterung sind wir aber auf freie, verfügbare Gewerbeflächen angewiesen“, formuliert Bernd Eßer, Geschäftsführer der Berief Food GmbH in Beckum und IHK-Vizepräsident, die Erwartungen der Wirtschaft an eine vorausschauende Flächenpolitik deutlich. IHK-Teamleiterin Burchard spricht von einer großen Herausforderung: „Gleichzeitig müssen Kommunen gestiegene Anforderungen an Ökologie und eine flächensparende Siedlungsentwicklung umsetzen.“

Beteiligungsverfahren startet

Die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde hat inzwischen einen Planentwurf vorgelegt. Der Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat Münster ist im vergangenen Dezember erfolgt. Anfang März ist das offizielle Beteiligungsverfahren gestartet.
Im Beteiligungsprozess und in der Politikberatung bringt die IHK Nord Westfalen in ihrer Rolle als Träger öffentlicher Belange die Interessen der regionalen Wirtschaft unter Beteiligung der Mitgliedsunternehmen ein. Hierzu zählt insbesondere eine nachhaltige und vorausschauende Flächenpolitik. Eßer: „Denn das Angebot auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt sowie die Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen wirken sich auf die wirtschaftliche Gesamtentwicklung und die Wachstumsperspektive des Münsterlandes massiv aus.“
Auch Unternehmen können Stellungnahmen direkt an die Bezirksregierung geben. Zudem besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken mit der IHK zu teilen. Burchard: „Wenn sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse übereinstimmen, berücksichtigen wir sie in unserer Stellungnahme.“
Das gilt im Übrigen auch für den Regionalplan Ruhr, der die Entwicklungsgrundlage für das gesamte Ruhrgiet und damit auch für die Emscher-Lippe-Region ist. Die Entwürfe für die Fortschreibung lagen bereits 2019 und 2022 zur öffentlichen Beteiligung aus. Umfassende Änderungen machen aber eine erneute Offenlage notwendig. Noch bis zum 31. März haben Träger öffentlicher Belange, Unternehmen und Privatpersonen die Gelegenheit, beim Regionalverband Ruhr (RVR) Stellung zu nehmen.
Unterlagen und Informationen zum Beteiligungsprozess für beide Regionalpläne stehen im Internet zur Verfügung.

Gewerbe und Industrie – Drei Fakten

  1. Gewerbe- und Industrieflächen machen nur drei Prozent der Fläche Nord-Westfalens aus.
    Zum Vergleich: Für Wohnen und Verkehr stehen jeweils sechs Prozent zur Verfügung.
  2. Neue Wirtschaftsflächen werden vor allem in den Kreisen entwickelt, in den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster gibt die Wirtschaft Flächen zugunsten anderer Nutzungen ab.
  3. Nur 66 Prozent der Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten werden tatsächlich auch durch Gewerbe und Industrie genutzt.
    Große Teile werden von Nutzern belegt, die planungsrechtlich auch in Zentren zulässig sind wie Handel, Dienstleistungen und Beherbergungsbetriebe, aber auch Verwaltungen.
Diese und weitere Fakten hat die IHK in der im vergangenen Jahr veröffentlichten Broschüre „Flächennutzung in Nord-Westfalen – Kurzcheck Wirtschaftsflächen“ zusammengefasst. Die Faktensammlung sowie weitere IHK-Veröffentlichungen zu Raumplanung und Flächenpolitik stehen im Internet zur Verfügung.
Zur Fachseite Regionalplanung und zur IHK-Pressemeldung “IHK setzt auf Änderung des Regionalplans” vom 13. März 2023.

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