Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (Münster)
Veranstaltungsdetails
Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, muss vor Beginn der Tätigkeit an einer Unterrichtung der IHK teilnehmen. Ohne diese Unterrichtung dürfen Bewachungsunternehmen keine Wachpersonen beschäftigen.
Der Unterricht enthält insgesamt 40 Unterrichtsstunden.
Bei unentschuldigtem Fehlen, verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Unterrichtung ist eine Wiederholung nicht möglich. In diesen Fällen wird keine Unterrichtungsbescheinigung ausgestellt.
Die Teilnahmegebühr wird vollständig berechnet. Eine Stornierung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Bildungsgutscheine oder Vermittlungsgutscheine können nicht angenommen werden.
1. Voraussetzungen
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem mindestens Sprachkompetenzniveau B1
- Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
- aktive Mitarbeit während der Unterrichtung
- Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.
2. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung.
Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Hinweis:
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend spätestens innerhalb einer Woche nach der Anmeldung bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
Die Kenntnisse nach dem Sprachkompetenzniveau B1 können durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
- eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, sofern mindestens das Sprachniveau B1 bescheinigt wird oder
- das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom oder mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf oder
- eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutsder
- ein deutscher Personalausweis
Inhalte
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
2. Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Wer die Unterrichtung vollständig besucht, aktiv mitarbeitet und die mündlichen sowie schriftlichen Verständnisfragen beantwortet, erhält eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK Nord Westfalen.
Weitere Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe unter www.ihk.de/nw/unterrichtung-34a.
Der Unterricht enthält insgesamt 40 Unterrichtsstunden.
Bei unentschuldigtem Fehlen, verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Unterrichtung ist eine Wiederholung nicht möglich. In diesen Fällen wird keine Unterrichtungsbescheinigung ausgestellt.
Die Teilnahmegebühr wird vollständig berechnet. Eine Stornierung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Bildungsgutscheine oder Vermittlungsgutscheine können nicht angenommen werden.
1. Voraussetzungen
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem mindestens Sprachkompetenzniveau B1
- Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
- aktive Mitarbeit während der Unterrichtung
- Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.
2. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung.
Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Hinweis:
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend spätestens innerhalb einer Woche nach der Anmeldung bei der IHK Nord Westfalen einzureichen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.
Die Kenntnisse nach dem Sprachkompetenzniveau B1 können durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
- eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, sofern mindestens das Sprachniveau B1 bescheinigt wird oder
- das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom oder mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf oder
- eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutsder
- ein deutscher Personalausweis
Inhalte
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
2. Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Wer die Unterrichtung vollständig besucht, aktiv mitarbeitet und die mündlichen sowie schriftlichen Verständnisfragen beantwortet, erhält eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK Nord Westfalen.
Weitere Informationen zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe unter www.ihk.de/nw/unterrichtung-34a.
