Aktuelles

Änderung der Hinweispflichten zur Online-Streitbeilegung

Zum 1. Januar 2020 hat sich das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) geändert. Dadurch sind gegebenenfalls Anpassungen der entsprechenden Hinweise auf der Internetseite notwendig.
Durch die Gesetzesänderung wurde die Schlichtungsstelle alleine auf den Bund übertragen. Aufgrund dessen erfolgte eine Umbenennung. Statt „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ muss es nun ab dem 1. Januar 2020 „Universalschlichtungsstelle” heißen. Betroffen sind Onlinehändler, die sich selbst verpflichtet haben oder die gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet sind. Die neue Bezeichnung sollte ab dem 1. Januar 2020 auf den Internetseiten angepasst werden.