Coronavirus

Überbrückungshilfe III (Plus) und Neustarthilfe (Plus)

Wichtig: Beide Programme wurden bis zum 31.12.2021 verlängert. Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 sind seit dem 6. Oktober und bis zum 31.03.2022 möglich.
An wen kann ich meine Fragen richten?
  • Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen
    Rufen Sie Ihre IHK vor Ort an: www.ihk.de
  • Handwerksbetriebe
    Wenden Sie sich bitte an Ihre Handwerkskammer.
  • Freiberufler und Künstler
    Wenden Sie sich an lokale Wirtschaftsförderungen oder Branchenverbände.

Was ist die Überbrückungshilfe III (Plus)?

Mit der Ü-Hilfe III wird grundsätzlich der Zeitraum November 2020 – Juni 2021 erfasst. Die Überbrückungshilfe I war ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Daran hatte sich die Überbrückungshilfe II mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember) angeschlossen. Mit der Ü-Hilfe III Plus wird nunmehr der Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 erfasst.

Wer erhält die Überbrückungshilfe III (Plus)?

Die Förderung ist branchenübergreifend für Solo-Selbständige und Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis maximal 750 Mio. Euro geöffnet, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Sie müssen bereits vor dem 1. November 2020 am Markt tätig gewesen sein. Voraussetzung ist ein entsprechend hoher Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent grundsätzlich im Vergleich zum Vorkrisenmonat in 2019.
Nicht antragsberechtigt sind:
  • Solo-Selbstständige im Nebenerwerb
  • Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2020 gegründet wurden
  • Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder Insolvenz angemeldet haben
  • Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben und deren wirtschaftliche Situation sich vor der Corona-Pandemie nicht verbessert hatte

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe III (Plus)?

Die Überbrückungshilfe III soll grundsätzlich ein Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten der Monate November 2020 bis Juni 2021 sein. Die Plus-Ergänzung bezieht sich in gleicher Weise auf die Monate Juli bis Dezember 2021.
Folgende Staffelung ist vorgesehen:
  • Mehr als 70% Umsatzrückgang = bis zu 100% der Fixkosten werden erstattet,
  • 50% bis 70% Umsatzrückgang = bis zu 60% der Fixkosten werden erstattet,
  • 30% bis 50% Umsatzrückgang = bis zu 40% der Fixkosten werden erstattet.
Ein Eigenkapitalzuschuss, bezogen auf die förderfähigen Fixkosten, kann beantragt werden, wenn in mindestens drei Monaten im Förderzeitraum ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent vorliegt. Er beträgt:
  • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei drei Monaten mit mindestens 50 Prozent Rückgang,
  • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei vier Monaten mit mindestens 50 Prozent Rückgang,
  • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei mehr als vier Monaten mit mindestens 50 Prozent Rückgang. 
Alternativ zur Personalkostenpauschale können Antragsberechtigte, für Personal, was aus der Kurzarbeit geholt oder neu eingestellt wird, eine Restart-Prämie als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten
Der Maximalbetrag der Überbrückungshilfe beträgt grundsätzlich 10 Millionen Euro pro Monat. Es gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts (Höchstsumme bei Vorliegen aller Voraussetzungen 52 Millionen Euro). Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sind, gilt ein besonderer Referenzzeitraum. Durch die Kleinbeihilfenregelung der EU ist bei jungen Unternehmen der Förderbeitrag auf maximal 1.800.000 Euro begrenzt.

Welche Verbesserungen gibt es zur Überbrückungshilfe II?

Es gibt eine Reihe von Verbesserungen allgemein und für bestimmte Branchen wie zum Beispiel Einzelhandel, Reisebüros und -veranstalter, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Pyrotechnikbranche, die hier nachgelesen werden können.

Was ist die Neustarthilfe (Plus) für Soloselbstständige?

Um Solo-Selbständige und unständige Beschäftigte besser unterstützen zu können, wird die bisherige Fixkostenerstattung ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale. („Neustarthilfe“). Damit können Solo-Selbständige mit keinen oder nur wenigen Fixkosten aber dennoch hohen Umsatzverlusten einmalig 50 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum erhalten, maximal bis zu 7.500 Euro als Einmalzahlung. Die volle Betriebskostenpauschale wird dann gewährt, wenn der Umsatz der oder des Solo-Selbständigen während der sechsmonatigen Laufzeit Januar bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.
Die Neustarthilfe Plus ergänzt die ursprüngliche Förderung um einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021. Sie darf komplett behalten werden, wenn es Umsatzeinbußen von 60 Prozent und mehr in diesem Zeitraum gibt. Direkt-Anträge für das 4. Quartal sind seit dem 14. Oktober möglich. Details finden Sie hier.
Auf Leistungen der Grundsicherung wird die Neustarthilfe (Plus) nicht angerechnet. Sie wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen noch nicht feststehen.  

Wann und wie kann ich die Überbrückungshilfe III (Plus) beantragen?

Das Programm ist gestartet. Die Beantragung ist ausschließlich über prüfende Dritte möglich. Dazu gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und steuerberatende Rechtsanwälte. 
Die prüfenden Dritten müssen sich zunächst über ein zentrales Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Dort können anschließend Anträge für das gesamte Bundesgebiet gestellt werden; auch das Hochladen der einzureichenden Unterlagen ist dort möglich. 
Soloselbstständige sind für die Neustarthilfe bis zu einem Förderhöchstsatz von 7.500 Euro und 9.000 Euro (Plus-Phase Juli – Dezember 2021) unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Voraussetzung für den Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Informationen dazu finden Sie im ELSTER-Portal
Schritt für Schritt durch den Antrag geführt werden Solo-Selbständige in einem Video der IHK Oldenburg, zu dem wir an dieser Stelle gerne verlinken. Darüber hinaus empfehlen wir, sich die ausführlichen Informationen der Bundesregierung hier anzusehen.
Antragsfrist ist für alle Programme der 31. Oktober 2021 bzw. für die Plus-Phase der 31. März 2022.

Wie finde ich einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer?

Die berufsständischen Kammern und Verbände der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bieten auf ihren Homepages Suchservices an:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Welche anderen Hilfen gibt es?

Unternehmen können über die Hausbanken Förderkredite der Landesförderbank (NRW.BANK) oder der KfW beantragen. Sicherheiten stellt darüber hinaus die Bürgschaftsbank NRW zur Verfügung. Ansprechpartner bei Fragen zu Förderinstrumenten finden Sie hier.