Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Gepr. Betriebswirt/-in
© Yuri Arcurs/Fotolia
Neue Verordnung
Zum 31. Dezember 2019 ist eine neue Verordnung (PDF-Datei · 75 KB) in Kraft getreten. Für die bisherige Verordnung (PDF-Datei · 37 KB) vom 12. Juni 2006 (zuletzt geändert am 16. Oktober 2016) gilt eine Übergangsfrist. Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 angemeldet und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden. Lehrgänge, die ab Herbst 2020 starten, werden in der Regel nach der neuen Verordnung vorbereitet. Bitte beachten Sie die Informationen Ihres Lehrgangsanbieters. Weitere Informationen zur neuen Verordnung erhalten Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 der Verordnung dienlich sind.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse,
- Führung und Management im Unternehmen,
- Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.
„Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse“
Im ersten Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.
Prüfungsfach | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
Marketing-Management
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8:30 - 10:30 Uhr
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Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
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11:00 - 13:00 Uhr
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Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
|
13:30 - 15:30 Uhr
|
Prüfungsfach | Tag 2 | Uhrzeit |
---|---|
Rechtliche Rahmenbedingung der Unternehmensführung
|
8:30 -10:30 Uhr
|
Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
|
11:00 - 13:30 Uhr
|
Wurden in den schriftlichen Prüfungen von Prüfungsteil 1 nicht mehr als zwei mangelhafte Leistungen erbracht, so ist in diesen Prüfungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) möglich. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und soll je Prüfungsbereich in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und soll je Prüfungsbereich in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Führung und Management im Unternehmen
Im zweiten Prüfungsteil „Führung und Management im Unternehmen“ ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von anwendungsbezogenen, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. Der zweite Prüfungsteil darf erst nach Ablegen (Teilnahme) des ersten Prüfungsteils durchgeführt werden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist in diesem Prüfungsteil nicht möglich.
Prüfungsfach | Uhrzeit |
---|---|
1. Situationsaufgabe „Schwerpunkt: „Unternehmensführung“ |
8:30 - 12:30 Uhr
|
2. Situationsaufgabe „Schwerpunkt: Unternehmensorganisation und Projektmanagement“ |
8:30 -12:30 Uhr
|
Eine dritte Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt aus dem Handlungsbereich „Personalmanagement“ ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgespräches. Das situationsbezogene Fachgespräch soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern. Zur Vorbereitung sind 30 Minuten vorgesehen.
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist unter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu erläutern und zu erörtern.
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist unter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu erläutern und zu erörtern.
Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Im dritten Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ wird eine praxisorientierte Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund erstellt und ein Fachgespräch durchgeführt. Die Prüfung des dritten Teils darf erst nach erfolgreichem Ablegen des ersten und zweiten Teils durchgeführt werden. Mit dem dritten Prüfungsteil soll spätestens ein Jahr nach dem letzten erfolgreichen Abschluss der ersten beiden Prüfungsteile begonnen werden.
Dem Prüfungsausschuss sind zwei Themenvorschläge mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang je Thema max. zwei Seiten DIN A4) im Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand bzw. Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Die Themen müssen den in der Verordnung (§§ 4 und 5) genannten bzw. vorgegebenen Prüfungs- und Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein. Den Termin für die Themeneinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer per E-Mail.
Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss kann einer von zwei Themenvorschlägen des Prüfungsteilnehmers Berücksichtigung finden. Letztlich stellt der Prüfungsausschuss in jedem Fall das Thema der Projektarbeit.
Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Start-Termin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Dem Prüfungsausschuss sind zwei Themenvorschläge mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang je Thema max. zwei Seiten DIN A4) im Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand bzw. Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Die Themen müssen den in der Verordnung (§§ 4 und 5) genannten bzw. vorgegebenen Prüfungs- und Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein. Den Termin für die Themeneinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer per E-Mail.
Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss kann einer von zwei Themenvorschlägen des Prüfungsteilnehmers Berücksichtigung finden. Letztlich stellt der Prüfungsausschuss in jedem Fall das Thema der Projektarbeit.
Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Start-Termin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit finden Sie im Merkblatt (PDF-Datei · 73 KB).
Zeitplan
Hinweis: Es handelt sich um ein Schema (Muster). Die Prüfungstermine können je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschuss abweichen. Die genauen Termine erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss (bei erfolgter Anmeldung) durch die IHK.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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Sommer 2023 |
Winter2023/24
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Anmeldeschluss
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1. Mai 2023
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24. September 2023
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Einreichung der Themenvorschläge
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1. August 2023
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20. Dezember 2023
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Durchführungszeitraum (30 Tage)
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voraussichtlich: 18: August 2023 bis 16. September 2023
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voraussichtlich: 16. Januar 2024 bis 14. Februar 2024
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Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
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November 2023
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März 2024
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Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat. Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.
Ausgehend von der Projektarbeit ist in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachzuweisen, Berufswissen in unternehmenstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik erarbeiten zu können. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern. Die Präsentationszeit soll dabei 15 Minuten nicht überschreiten.
Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.
Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (PDF-Datei · 1134 KB)
Der Anmeldeschluss für den Prüfungsteil “Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ liegt für das erste Halbjahr in der Regel im Januar / Februar beziehungswiese für die Prüfung im zweiten Halbjahr im August / September. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über den Anmeldeschluss.
Begonnene Prüfungen und Prüfungsanmeldungen bis 31. Dezember 2021 können nach der bisherigen Vorschrift bis 31. März 2024 beendet werden.
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.