Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Fachwirte/-innen für Marketing gestalten und verbessern eigenständig bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing. Sie beschaffen anforderungsorientiert Marktinformationen und analysieren sowie bewerten diese. Auf Grundlage der Ergebnisse prognostizieren sie die zukünftige Marktentwicklung und leiten eine zielgerichtete produkt- oder dienstleistungsbezogene Marketingstrategie ab. Zu den weiteren Aufgaben zählen das Gestalten und Umsetzen zielgruppenorientierter Marketingkonzepte unter Berücksichtigung des internationalen Umfelds und wirtschaftlicher sowie rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei setzen sie situationsgerechte Methoden der Kommunikation und unterschiedliche Präsentationstechniken ein.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Gepr. Fachwirt/-in für Marketing
© Tierney/Fotolia
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Gepr. Fachwirt für Marketing” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Marketing” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation und danach mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
- Marketingstrategien entwickeln,
- Marketingkonzepte und –projekte planen und umsetzen,
- Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
Prüfungsfach
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Uhrzeit
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Schriftliche Situationsaufgabe 1
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8:30 - 13:30 Uhr
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Schriftliche Situationsaufgabe 2
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8:30 - 13:30 Uhr
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Fachgespräch mit Präsentation
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Handlungsbereich der drei Handlungsbereiche mit dem Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer/-innen per E-Mail informiert.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Handlungsbereich der drei Handlungsbereiche mit dem Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer/-innen per E-Mail informiert.
Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Hinweis der IHK: Die Prüfung wird erstmalig im Frühjahr 2022 (15. und 16.02.2022) durch die IHK Nord Westfalen angeboten.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (PDF-Datei · 44 KB) (PDF)
- Prüfungstermine (PDF-Datei · 1134 KB) (PDF)
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.