3. Mai 2021

IHKs und HWKs drängen auf zügigen Beschluss bei Kooperationsstandorten

Wirtschaftskammern lehnen Streichung von Standorten zum jetzigen Zeitpunkt ab
Ruhrgebiet. - Die IHKs und HWKs des Ruhrgebietes unterstützen den Ansatz des Regionalverbandes Ruhr (RVR), den Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ wie geplant im Juni 2021 der Politik vorzulegen. In einem gemeinsamen Schreiben appellierten die Wirtschaftskammern heute (3. Mai) an die Fraktionsvorsitzenden der Verbandsversammlung des RVR, den Teilplan in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Gleichzeitig widersprechen sie Überlegungen, in der Kommunalpolitik umstrittene Kooperationsstandorte aus dem Plan zu streichen.
„Vor dem Hintergrund des gravierenden Mangels an großflächigen Gewerbestandorten im Ruhrgebiet ist die schnellstmögliche Mobilisierung gewerblich-industriell nutzbarer Flächen von größter Bedeutung“, unterstreicht Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen. Ein Verzicht auf einen vorgezogenen Teilplan würde zu unabsehbaren Verzögerungen führen, da völlig unklar ist, wann der Gesamtplan Rechtskraft erlangt“, warnt Jaeckel stellvertretend für die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Ruhrgebiet. An einigen Standorten sei bereits die baurechtliche Planung und die Vermarktung im Gange. „Der Teilplan muss wie geplant im Juni beschlossen werden, damit Kommunen und Investoren endlich Planungssicherheit bekommen.“
Die Wirtschaftskammern im Ruhrgebiet sprechen sich zudem gegen den Vorschlag aus, umstrittene Kooperationsstandorte zu streichen und deren nicht verortete Flächen zunächst in einem „virtuellen Konto“ zu speichern. „Für Wirtschaft und Kommunen ist es zunächst wichtig, industriell-gewerbliche Potenzialflächen planerisch zu sichern. Umstrittene Standorte können in einem späteren Änderungsverfahren durch neue Alternativstandorte ersetzt werden“, führt Jaeckel aus. Ein „virtuelles Konto“ hingegen berge die Gefahr, dass die dort enthaltenen Flächenpotenziale letztlich nicht umgesetzt werden und der erwiesene Bedarf an regionalen Industrie- und Gewerbeflächen dauerhaft nicht gedeckt werden könne.
Die Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet:
IHK Mittleres Ruhrgebiet, Bochum; IHK zu Dortmund; Niederrheinische IHK Duisburg, Wesel, Kleve zu Duisburg; IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen; Südwestfälische IHK zu Hagen; IHK Nord Westfalen, Gelsenkirchen