Ein neues Zuhause finden

Tipps zur Wohnungssuche, Informationen zu Mietverträgen und Ansprechpartner für Fachkräfte.

Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen ...

Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen können, sollten einige Fragen geklärt werden. Zum Beispiel: Wie viele Zimmer brauche ich? Wo soll die Wohnung sein? Welches Budget steht zur Verfügung? Stadt oder Land? Welcher Schulbezirk?

Angebot und Lage

Das Angebot und der Preis von Wohnungen und Häusern ist stark abhängig von der Lage und Ausstattung. Üblicherweise befinden sich keine Möbel wie Einbauschränke oder eine Küche in der Wohnung, die bringt der Mieter selbst mit oder kauft sie dem Vormieter ab. Wenn Sie sich auf Wohnungssuche begeben, werden Sie auf viele Abkürzungen stoßen, die hier erklärt werden.

Schulpflichtige Kinder

Sie möchten Ihre Kinder auf eine bestimmte Grundschule schicken? Dann sollten Sie ihren Wohnort nach den Einzugsgebiet der gewünschten Schule ausrichten. Ausführlichere Informationen zum Thema Schule haben wir unter dem Thema Bildung zusammengefasst.

Wohngemeinschaft (WG)

Wenn Sie aus dem Ausland eine Wohnung suchen, kann eine WG eine gute erste Möglichkeit sein. Vorteil ist, dass Sie schnell soziale Kontakte finden und die Miete günstig ist. Sie können sich dann in Ruhe mit Ihrem neuen Wohnort vertraut machen und eine eigene Wohnung in Ihrem Wunsch-Wohngebiet suchen.
Hier finden Sie WG-Angebote:

Immobilienangebote

In Tageszeitungen, auf Internet-Immobilien-Portalen, direkt bei Maklern oder unter Umständen auch am schwarzen Brett im Supermarkt können Sie Ihre Wunsch-Immobilie finden.
Hier eine Auswahl an Webseiten mit Immobilienangeboten:

Wohnungsbaugenossenschaften

Guten und sicheren Wohnraum können Sie auch bei Wohnungsbaugenossenschaften finden. Sie melden sich an und kaufen Genossenschaftsanteile, ob Sie aufgenommen werden, entscheidet der Vorstand. Wie eine Wohnungsbaugenossenschaft funktioniert, wie Sie Mitglied werden können und viele weitere Informationen erhalten Sie hier.

Makler

Wenn Sie selbst einen Makler beauftragen, wird eine Courtage fällig, die in der Regel zwei Netto-Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer (19%) beträgt.
Hat der Vermieter den Makler beauftragt, muss er die Maklerprovision bezahlen.
Zusammengefasst – wer den Makler beauftragt, muss ihn bezahlen.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden. Es ist üblich, dass der Vermieter zunächst die Bonität des Mieters – also die Fähigkeit des Mieters die Miete über einen längeren Zeitraum zu bezahlen - überprüft. Dazu kann er den Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Bankauszüge oder auch eine SCHUFA-Auskunft verlangen.
Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen. Auf den oben aufgelisteten Webseiten finden Sie umfangreiche Informationen rund um das Thema Mietverträge. Wenn Sie sich jedoch unsicher sind, sollten Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages rechtlich beraten lassen, z.B. beim Deutschen Mieterbund oder einem Rechtsanwalt für Mietrecht.