Behördengänge - In Deutschland anmelden
Die Anmeldung in Deutschland
läuft folgendermaßen ab:
läuft folgendermaßen ab:
1. Einwohnermeldeamt
Innerhalb von einer Woche nach Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus in Ihrem Wohnort anmelden. Dazu brauchen Sie die Bescheinigung Ihres Vermieters, dass Sie seine Wohnung gemietet haben, und Ihren Ausweis und erhalten sofort eine Meldebescheinigung.
Weitere Informationen: Serviceportal Baden-Württemberg
2. Krankenversicherung / Sozialversicherung
Mit der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und Angaben zum Arbeitgeber melden Sie sich bei einer Krankenversicherung an.
Im nachfolgenden Artikel finden Sie weitere Informationen zur Suche nach einer Krankenkasse.
Die Sozialversicherungsnummer (= Rentenversicherungsnummer) erhalten Sie nach Anmeldung bei der Krankenkasse.
Informationen zum Sozialversicherungsausweis erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
3. Steuerliche Identifikationsnummer = Steuer-ID-Nr.
Nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie nach ca. 2 Wochen einen Brief mit der Steuerlichen (persönlichen) Identifikationsnummer. Kann der Brief nicht zugestellt werden, muss er persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
4. Mitteilung an den Arbeitgeber
Sobald Sie Ihre Steuerliche Identifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer bekommen haben, geben Sie diese Ihrem Arbeitgeber weiter. Er braucht sie für Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.