Besondere Öffnungszeiten im August in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Informationen
Nr. 26992

Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)

Nach dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung werden bestimmte Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen gestellt. Die Teilnehmer (m/w/d) des Lehrgangs können die Einstufung von Gefahrstoffen erklären, Betriebsanweisungen erstellen, Unterweisungen durchführen und Lagerkonzepte erarbeiten.

Veranstaltungsdetails

Veranstalungsinhalte:



Gesetzliche Grundlagen


iREACH
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

    Umgang mit Gefahrstoffen


    Gefährlichkeitsmerkmale
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Ermittlung und Substitutionspflicht
  • Betriebsanweisung

    Lagerung von Gefahrstoffen


    Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

    Überwachungspflicht


    Gefahrstoffkataster
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Überwachung von Grenzwerten
  • Beschäftigungsverbote

    Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
    Wir sind gerne für Sie da.



    Finanzielle Unterstützung über die ESF-Fachkursförderung ist möglich.



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  • Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    • 03.11.2026 - 06.11.2026
      Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)
    • 11.05.2027 - 14.05.2027
      Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)
    • 19.10.2027 - 22.10.2027
      Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)

    Weitere Informationen

    Umweltschutzbeauftragte, Leiter/-innen entsprechender Bereiche. Die Teilnehmern lernen Gefährlichkeitsmerkmale zu erklären, Betriebsanweisungen zu erstellen, Unterweisungen durchzuführen und Lagerkonzepte zu erarbeiten.
  • Die Teilnehmenden erhalten bei einer Unterrichtsteilnahme von mindestens 80 % sowie nach bestandenem lehrgangsinternen Test eine IHK-Bescheinigung.
  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung jeglicher geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht (m/w/d).
    • IHK-Zertifikat