Öffnungszeiten im August für den Publikumsverkehr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 26018

Gefahrstoffbeauftragter (m/w/d)

Nach dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung werden bestimmte Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen gestellt. Die Teilnehmer des Lehrganges können die Einstufung von Gefahrstoffen erklären, Betriebsanweisungen erstellen, Unterweisungen durchführen und Lagerkonzepte erarbeiten.

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsinhalte:

Gesetzliche Grundlagen
  • REACH
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

    Umgang mit Gefahrstoffen
  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Ermittlung und Substitutionspflicht
  • Betriebsanweisung

    Lagerung von Gefahrstoffen
  • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

    Überwachungspflicht
  • Gefahrstoffkataster
  • Gefährdungsbeurteilung
  • berwachung von Grenzwerten
  • Beschäftigungsverbote

    Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
    Wir sind gerne für Sie da.
  • Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    Weitere Informationen

    Umweltschutzbeauftragte, Leiter/-innen entsprechender Bereiche.