Besondere Öffnungszeiten im August in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Informationen
Nr. 26997

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (m/w/d)

Die Teilnehmer erwerben die theoretischen Kenntnisse der Fachkunde gemäß §7 Nr. 2 der 5. BlmSchV im Immissionsschutz, um die Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter (m/w/d) wahrnehmen zu können, vorausgesetzt, die übrigen Fachkenntnisse entsprechen den gesetzlichen Bedingungen.

Veranstaltungsdetails

Inhalte:



  • Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
  • Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
  • Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwendung von Rohstoffen oder deren Beseitigung als Abfall
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen
  • Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
  • Lärm- und Erschütterungsschutz
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
  • Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (m/w/d)


Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
Wir sind gerne für Sie da.



Finanzielle Unterstützung über die ESF-Fachkursförderung ist möglich.



Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Gewerblich-technische Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen aus Handel, Handwerk und aus dem Bereich kommunaler Betriebe, die mit den Fragen Abluft/Immissionsschutz befasst sind. Erwerb der theoretischen Kenntnisse der Fachkunde gemäß §7 Nr. 2 der 5. BlmSchV im
Immissionsschutz, um die Aufgabe als Immissionsschutzbeauftragter wahrnehmen zu können, vorausgesetzt, die übrigen Fachkennntnisse entsprechen den gesetzlichen Bedingungen.
  • Dieser Lehrgang ist behördlich anerkannt.
  • Die Teilnehmenden erhalten bei einer Unterrichtsteilnahme von mindestens 80 % sowie nach bestandenem lehrgangsinternen Test ein IHK-Zertifikat.
  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung jeglicher geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht (m/w/d).
    • IHK-Zertifikat