Nr. 26012

Fachkundelehrgang gemäß abfallrechtlicher Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Die Teilnehmer erwerben die theoretischen Kenntnisse zum Nachweis der Fachkunde gemäß §§4 und 5 der abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung, vorausgesetzt die übrigen Fachkenntnisse entsprechen den gesetzlichen Bedingungen.

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsinahlte:
  • Vorschriften des Abfallrechtes und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
  • Vorschriften des Gefahrstoffrechtes und Arbeitsschutzregelungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
  • Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren

    Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
    Wir sind gerne für Sie da.
  • Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    Weitere Informationen

    Betriebsinhaber, für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen sowie sonstiges Personal (z.B. Fahrer) aus Betrieben zur Einsammlung bzw. Beförderung von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG. Die zuständige Behörde kann auch für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen nach § 53 KrWG eine Fachkundenachweis fordern.