Gaststättenunterrichtung
Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs müssen gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind.
Zur Unterrichtung können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen.
Für eine Unterrichtung mit Dolmetscher nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf.
Veranstaltungsdetails
Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
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Weitere Informationen
Zielgruppe
Alle, die die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragen wollen.
Zielsetzung
Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Veranstalter
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)