Besondere Öffnungszeiten im August in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Informationen
Nr. 27407

Gaststättenunterrichtung

Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs müssen gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind. Zur Unterrichtung können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Für eine Unterrichtung mit Dolmetscher nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf.

Veranstaltungsdetails

Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 16.11.2026
    Gaststättenunterrichtung

Weitere Informationen

Alle, die die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragen wollen. Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
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Nordschwarzwald
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