Gaststättenunterrichtung
Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs müssen gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind.
Zur Unterrichtung können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen.
Für eine Unterrichtung mit Dolmetscher nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf.
Veranstaltungsdetails
Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer