Besondere Öffnungszeiten im August in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Informationen
Nr. 26494

Gaststättenunterrichtung

Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs müssen gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind. Zur Unterrichtung können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Für eine Unterrichtung mit Dolmetscher nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf.

Veranstaltungsdetails

Gastronom als Lebensmittelunternehmer, Grundlagen der Hygiene, Infektionsschutzgesetz und Nachbelehrungspflichten, Schulungen im Bereich Lebensmittelrecht und Hygiene, Frittieren (Acrylamidverordnung), Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, Duldung und Mitwirkungspflichten, Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Mindeshaltbarkeits- und Verbrauchsdatum, Abfallentsorgung, Jugendschutz, Anforderungen an Speisekarten, Landesgaststättengesetz, Landesnichtraucherschutzgesetz, Aushangpflichten, Umweltrechtliche Belange (Mehrweg etc.), Hinweise auf Fachverfahren (insb. Baurecht), Sperrzeiten, Musik- und Tanzverbote, Tarifwesen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 21.09.2026
    Gaststättenunterrichtung

Weitere Informationen

Für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs müssen gemäß § 3 Abs. 1 LGastG vom 18.11.2025 alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 nachweisen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, insbesondere die Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind. Das Gaststättengesetz schreibt in § 3 Abs. 1 für Existenzgründer, die ein Gaststättengewerbe eröffnen oder übernehmen wollen, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer über branchenspezifische Vorschriften vor. Damit soll sichergestellt werden, dass auch branchenfremde Unternehmer von diesen Regelwerken aktiv Kenntnis nehmen.
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
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+ 49 7231 201 158 (Fax)