Nr. 26489

Gaststättenunterrichtung

Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.

Veranstaltungsdetails

Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 19.01.2026
    Gaststättenunterrichtung

Weitere Informationen

Alle, die die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragen wollen. Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
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