Öffnungszeiten im August für den Publikumsverkehr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 25191

Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte (m/w/d)

Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese Pflichtfortbildung, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen. Das Seminar wird regelmäßig mit neuen, aktuellen Inhalten versehen.

Veranstaltungsdetails

Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen / Rechtliche und technische Entwicklungen im Brandschutz / Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis / Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch / Erhalt der Fachkunde

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Ausgebildete und im Unternehmen bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten. Auch geeignet für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und andere Personenkreise im betrieblichen Arbeitsschutz mit Grundkenntnissen im Brandschutz.