Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte (m/w/d)
Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese Pflichtfortbildung, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen.
Veranstaltungsdetails
Veranstaltungsinhalte:
Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen
Rechtliche und technische Entwicklungen im organisatorischen und baulichen Brandschutz
Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch
Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
Wir sind gerne für Sie da.
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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Weitere Informationen
Zielgruppe
Ausgebildete und im Unternehmen bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten
Sie erhalten ein praxisnahes Update im Brandschutz, können sich mit anderen Brandschutzbeauftragten austauschen und kommen so der Fortbildungspflicht nach. Auch andere Personen des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, etc.) können mit diesem Seminar ihrer vorgeschriebenene gesetzlichen regelmäßigen Fortbildungspflicht nachkommen!
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und andere Personenkreise im betrieblichen Arbeitsschutz mit Grundkenntnissen im Brandschutz
Abschluss
- IHK-Teilnahmebescheinigung
Veranstalter
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)
Nordschwarzwald
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75173 Pforzheim
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+ 49 7231 201 158 (Fax)