Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte (m/w/d)
Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese Pflichtfortbildung, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen.
Veranstaltungsdetails
Veranstaltungsinhalte:
Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen
Rechtliche und technische Entwicklungen im organisatorischen und baulichen Brandschutz
Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch
Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
Wir sind gerne für Sie da.
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