Öffnungszeiten im August für den Publikumsverkehr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 25190

Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte (m/w/d)

Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese Pflichtfortbildung, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen.

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsinhalte:
  • Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen
  • Rechtliche und technische Entwicklungen im organisatorischen und baulichen Brandschutz
  • Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis
  • Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch

    Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
    Wir sind gerne für Sie da.
  • Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    Weitere Informationen

    Ausgebildete und im Unternehmen bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten Sie erhalten ein praxisnahes Update im Brandschutz, können sich mit anderen Brandschutzbeauftragten austauschen und kommen so der Fortbildungspflicht nach. Auch andere Personen des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, etc.) können mit diesem Seminar ihrer vorgeschriebenene gesetzlichen regelmäßigen Fortbildungspflicht nachkommen! Abgeschlossene Ausbildung als Brandschutzbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und andere Personenkreise im betrieblichen Arbeitsschutz mit Grundkenntnissen im Brandschutz
    • IHK-Teilnahmebescheinigung
    IHK-Teilnahmebescheinigung
    Industrie- und Handelskammer
    Nordschwarzwald
    Dr.-Brandenburg-Str. 6
    75173 Pforzheim
    + 49 7231 201 0
    + 49 7231 201 158 (Fax)