Öffnungszeiten im August für den Publikumsverkehr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 25190

Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte (m/w/d)

Die vfdb-Richtlinie 12/09-01 schreibt vor, dass sich Brandschutzbeauftragte (m/w) mit mindestens 16 Lerneinheiten in einem Intervall von 3 Jahren fortbilden müssen. Versäumen diese Personen diese Pflichtfortbildung, ist nicht nur deren Brandschutz-Fachkunde in Gefahr, auch der Versicherungsschutz für ihr Unternehmen kann verloren gehen.

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsinhalte:
  • Aktuelle Neuerungen im Brandschutz und angrenzenden Bereichen
  • Rechtliche und technische Entwicklungen im organisatorischen und baulichen Brandschutz
  • Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis
  • Beiträge, aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch

    Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
    Wir sind gerne für Sie da.
  • Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

    Weitere Informationen

    Ausgebildete und im Unternehmen bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten