Nr. 24348

Fortbildung gemäß abfallrechtlicher Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Fachkundige im Umweltschutz haben sich regelmäßig alle zwei/drei Jahre bezüglich der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Umweltschutz fortzubilden.

Veranstaltungsdetails

Rechtliche und technologische Entwicklungen im Bereich Abfall / Aktuelle Fälle und Erfahrungsaustausch

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
Teilnehmer/-innen der Fachkundelehrgänge gemäß abfallrechtlicher Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Zielsetzung
Erhalt der Fachkunde. Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Teilnehmer/-innen nach AbfAEV
Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung
IHK-Teilnahmebescheinigung