Gaststättenunterrichtung
Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Veranstaltungsdetails
Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
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Zielgruppe
Alle, die die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragen wollen.
Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Veranstalter
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
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+ 49 7231 201 158 (Fax)