Nr. 74420
Existenzgründung

IHK-Existenz­gründer-Sprech­tage in Nagold

Informationsveranstaltungen für Existenzgründer

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK) , die tec21 GmbH Handwerkskammer Karlsruhe (HWK) Geschäftsstelle Nagold und die Stadt Nagold führen in regelmäßigen Abständen abwechselnd im tec21 GmbH Handwerkskammer Karlsruhe (HWK) Geschäftsstelle Nagold(HWK) und in der IHK-Geschäftsstelle in Nagold Informationsveranstaltungen für Existenzgründer durch.

Beratungstage für alle die sich in  selbstständig machen möchten

Die Beratungstage richten sich an Interessenten, die sich in absehbarer Zeit selbstständig machen möchten. Neben Hinweisen zur Erstellung eines Gründungskonzepts und die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden Sie über rechtliche und steuerliche Aspekte sowie die Vorgehensweise bei der Gründung informiert und erhalten umfassendes Informationsmaterial.
Zeiten jeweils von 13:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr
Bitte um Anmeldung unter der Telefon-Nummer 07231 201-0.

Veranstaltungsorte / Termine in Präsenz

(tec21 GmbH Handwerkskammer Karlsruhe (HWK) Geschäftsstelle Nagold, Lise-Meitner-Str. 21, 72202 Nagold)
oder
(IHK-Geschäftsstelle in Nagold, Lise-Meitner-Str. 23, 72202 Nagold.
Zeiten jeweils von 13:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr.)

Termine 2023 – Online-Anmeldung zu den Sprechtagen

 – Präsenztermine

Termine 2024 – Online-Anmeldung zu den Sprechtagen

Gründerinnen know-how

23.11.2023 After Work Treffen Nagold

Erfolgreich Gründen – Ein Praxisbeispiel berichtet

Mit der Unternehmensgeschichte von Tanja Köhler und Ihrem Inselcafé in Nagold geht es am 23. November in die Fortsetzung der After-Work-Reihe der IHK Nordschwarzwald gemeinsam mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald. Tanja Köhler berichtet über das Auf und Ab ihrer unternehmerischen Laufbahn im Gastgewerbe. Mit diesem und weiteren Best Practice Beispielen aus der regionalen Gründer- und Unternehmensszene möchten wir bei unseren After-Work-Treffen für den Unternehmenserfolg wichtige Themen behandeln.
Wir freuen uns auf zahlreiche Resonanz und einen schönen Netzwerkabend bei Köstlichkeiten aus dem Inselcafé.

Programm

  • 17:00 Uhr                  
    Ankommen
  • 17:30 Uhr                 
    Begrüßung der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald und der IHK Nordschwarzwald
  • 17:45 Uhr                 
  • „Mit der richtigen Motivation zur Gründung“
    - Praxisbeispiel Tanja Köhler, Inselcafé, Nagold-
  • 18:15 Uhr 
     Netzwerken mit Ausklang

     Bitte bringen Sie Ihre Visitenkarten mit
  • 19:00 Uhr                 
    Ende

Termin, Uhrzeit, Ort und Kosten

Donnertag, 23. November 2023, 17:00 bis 19:00 Uhr
inselcafé, Inselstraße 24, 72202 Nagold
Die Veranstaltung kostet 15 Euro per Rechnung.

Anmeldung und Kontaktdaten

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Gründerinnen know-how

12.10.2023 After Work Treffen Pforzheim

Erfolgreich Gründen – Ein Praxisbeispiel berichtet

Mit der Unternehmensgeschichte von Jennifer Migale-Kuhn und Ihrer Waschküche by Gaumenzauber in Pfozrzheim geht es am 12. Oktober in die Fortsetzung der After-Work-Reihe der IHK Nordschwarzwald gemeinsam mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald. Die Gründerin berichtet über das Auf und Ab ihrer unternehmerischen Laufbahn im Gastgewerbe. Mit diesem und weiteren Best Practice Beispielen aus der regionalen Gründer- und Unternehmensszene möchten wir bei unseren After-Work-Treffen für den Unternehmenserfolg wichtige Themen behandeln.
Wir freuen uns auf zahlreiche Resonanz und einen schönen Netzwerkabend bei Köstlichkeiten aus der Waschküche by Gaumenzauber.

Programm

  • 17:00 Uhr                  
    Ankommen
  • 17:30 Uhr                 
    Begrüßung der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald und der IHK Nordschwarzwald
  • 17:45 Uhr                 
  • „Mit der richtigen Motivation zur Gründung“
    - Praxisbeispiel Jennifer Migale-Kuhn, Waschküche by Gaumenzauber, Pforzheim-
  • 18:15 Uhr 
     Netzwerken mit Ausklang

     Bitte bringen Sie Ihre Visitenkarten mit
  • 19:00 Uhr                 
    Ende

Termin, Uhrzeit, Ort und Kosten

Donnertag, 12. Oktober 2023, 17:00 bis 19:00 Uhr
Waschküche by Gaumenzauber, Kieselbronnerstraße 86, 75177 Pforzheim
Die Veranstaltung kostet 15 Euro per Rechnung.

Anmeldung und Kontaktdaten

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Allgemeine Wirtschaftspolitik

Strom­Part­ner­schaft für den brei­ten Mittel­stand statt In­dus­trie­strom­preis für we­ni­ge Groß­ver­brau­cher

Im politischen Berlin wird aktuell der In­dus­trie­strom­preis zwischen den Parteien heftig diskutiert. Forderungen einer Vielzahl von Unternehmen erfüllt dieser jedoch nicht.

Hohe En­ergie­prei­se be­las­ten die ge­sam­te deut­sche Wirt­schaft

Pforzheim, 29.08.2023. Der In­dus­trie­strom­preis sieht eine Deckelung der Kosten auf fünf oder sechs Cent je Kilo­watt­stunde für einen „de­fi­nier­ten Kreis von ener­gie­in­ten­si­ven In­dus­trien“ vor. Zur aktuellen Dis­kus­sion bezieht in Berlin der Prä­si­dent der Deut­schen In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer (DIHK) Peter Adrian Stel­lung „Die Unter­neh­men brau­chen mehr als nur eine wacklige Brü­cke“. Für Adrian ist es wichtig zu be­tonen, dass die hohen Energie­preise die ge­sam­te deut­sche Wirt­schaft be­lasten. „Die aktu­ellen Mo­del­le eines In­dus­trie-, Brücken- oder Trans­fo­rma­tions­strom­prei­ses kommen da­ge­gen nur einem klei­nen Kreis von ca. 1000-2000 Un­te­rneh­men zugute“.

Der breite Mittelstand setzt seine Hoffnungen auf neue Konzepte zum Ausbau erneuerbarer Energien

Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald, ergänzt dazu: „Der breite Mittelstand setzt seine Hoffnungen auf neue Konzepte zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auf eine dauerhafte und sichere Energieverfügbarkeit und damit einhergehend die langfristige Senkung der Strompreise, statt kurzfristiger ,Schnellschüsse‘“.
Die DIHK hat in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und den 79 IHKs in Deutschland als Alternative zum Industriestrompreis die „StromPartnerschaft“ entwickelt. So ist ein Lösungsansatz entstanden, welcher die Forderungen der breiten Wirtschaft aufnimmt.

Erhöhung des Stromangebots gefordert

Kernforderungen der StromPartnerschaft sind eine Erhöhung des Stromangebots und damit die marktorientierte Senkung der Strompreise. Zwei Steuerungsinstrumente unterstützen diese Ziele. Durch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent für den beschleunigten Zubau der erneuerbaren Energien können laut Berechnungen die Stromgestehungskosten bei Photovoltaik um 1,6 Cent je Kilowattstunde und bei Windkraft gar um 1,7 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, welche Strom aus Direktlieferverträgen von Anlagenbetreibern beziehen, von einer Reduktion der Stromsteuer und Netzentgelte in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde profitieren. In der Strompartnerschaft sinken damit die Stromkosten für Unternehmen durchschnittlich auf 4,4 bis 5,6 Cent je Kilowattstunde. Die regionale und verantwortungsvolle Verbindung von Anlagenbetreibern und Verbrauchern sorgt, abseits des volatilen Spotmarktes der Energiebörsen, für die langfristige Preisstabilität und Planungssicherheit.
Die sinkenden Stromkosten kommen - im Gegensatz zum Industriestrompreis - allen Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie zugute. Der Vorteil des Modells liegt auf der Hand, Strom wird nicht nur für wenige Großunternehmen verbilligt. Kritische Subventionen werden vermieden und der Strommarkt wird neu strukturiert.
Im Umwelt- und Energieausschuss der IHK Nordschwarzwald wurde die StromPartnerschaft mitentwickelt und diskutiert. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald hat das Konzept letztendlich mit großer Zustimmung als politische Position beschlossen.
„Die IHK Nordschwarzwald setzt sich aktiv für die StromPartnerschaft und damit für die Stärkung der regionalen Wirtschaft ein. Wir fordern die Politik auf, dieses Konzept in die aktuelle Diskussion in Berlin einzubringen“ so die Forderung von Tanja Traub. „Gerade die Vielzahl der heimischen Familienunternehmen in der Zulieferindustrie und der Handels- und Dienstleistungssektor brauchen Unterstützung und Perspektiven im Energiemarkt, damit am Standort Deutschland und in der Region nicht die sprichwörtlichen ,Lichter ausgehen‘.“
Energie und Klimaschutz

Vertrauen in die Energiepolitik auf Tiefpunkt

Berlin, 29.08.2023. Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist aktuell auf einen Tiefpunkt gesunken. Das zeigt das Energiewende-Barometer 2023 der IHK-Organisation, an dem sich 3.572 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen beteiligt haben. Es weist den schlechtesten Wert seit dem Start der Befragungen im Jahr 2012 aus.

Sorgen der Wirtschaft

"Nie waren die Sorgen um die eigene Wettbewerbsfähigkeit größer", sagte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. "Während früher die Unternehmen auch Chancen in der Energiewende gesehen haben, überwiegen nun in der Einschätzung der gesamten Wirtschaft die Risiken", so Dercks. "Weite Teile unserer Wirtschaft treiben die Sorge um eine auch mittel- und langfristig mangelhafte Energieversorgung stark um. Das ist eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung, die wir alle sehr ernst nehmen sollten."

Furcht um Wettbewerbsfähigkeit

Insgesamt erwarten die Betriebe in Deutschland deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. Im Saldo ergibt sich auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") ein Barometerwert von minus 27. In den letzten beiden Jahren lag der Wert nur bei minus 7, der bisherige Tiefstand von minus 13 im Jahr 2014 war die Folge von zusätzlichen Energie-Umlagen und Abgaben. Diesen bisherigen Tiefststand haben die diesjährigen Umfrageergebnisse also deutlich unterschritten.
Tortendiagramm und Energiewendebarometer zeigen die Einschätzung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Unternehmen.

Ursachen der schlechten Stimmung im Gewerbe

Ein zentraler Auslöser für die negativen Einschätzungen der Unternehmen sind die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. "Diese Entwicklung erschwert die Umsetzung der Energiewende deutlich", stellte Dercks klar. Die Energiepreise blieben auf einem hohen Niveau, und es mangle an Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland, so das Resümee des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers.Fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Energiepolitik rücken aus Sicht der Betriebe an die erste Stelle der Transformationshemmnisse. Knapp 60 Prozent der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. "Die Unternehmen sehen sich zunehmend mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis kaum umsetzbar sind", kritisierte Dercks. "Hinzu kommen Einsparziele aus dem Energieeffizienzgesetz, von denen niemand sagen kann, wie sie ohne ein Herunterfahren der Produktion erreicht werden können."
Die DIagramme zeigen die Zuückhaltung der Unternehmen bei Investitionen

Ermutigend: Unternehmen nehmen diese Herausforderung an

In der Gesamtheit der Unternehmen überwiegen noch die Stimmen, die in Deutschland die Herausforderungen der Energiepolitik annehmen wollen. Die Standorttreue ist bei vielen Betrieben weiterhin stark ausgeprägt. In der Industrie und hier besonders bei den großen Unternehmen nehmen jedoch die Pläne deutlich zu, dem Standort Deutschland den Rücken zu kehren. "Die Politik muss hier schnellstmöglich gegensteuern, um der Wirtschaft eine Perspektive in Deutschland zu erhalten", mahnte Achim Dercks.

DIHK – Fünf Punkte

Die DIHK hat fünf Punkte erarbeitet, die die Energieversorgung der Unternehmen sichern sollen. Diese sind kurz zusammengefasst:
  1. Energiepreise durch höheres Angebot senken
  2. Wasserstoff verfügbar machen
  3. Planbarkeit erhöhen
  4. Bürokratie abbauen
  5. Stromnetze ausbauen

Informationen für Betriebe bei DIHK und IHK Nordschwarzwald

Die gesamten Ergebnisse des DIHK Energiewendebarometers stehen als PDF zum Download bereit. Informationen und Unterstützung für Unternehmen der Region bietet auch die IHK Nordschwarzwald an. Bei Fragen zum betrieblichen Umweltschutz, Klimaanpassung, Energie- und Ressourceneffizienz finden Sie Unterstützung im Beratungszentrum der IHK und beim Experten der KEFF+ Nordschwarzwald, Herrn Luis Mayer.
Quelle: DIHK, IHK Nordschwarzwald




Veranstaltung

18.09.2023 Neues Hinweisgeberschutzgesetz - Das müssen Unternehmen wissen und tun

Gemeinsame kostenlose Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit der dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in Präsenz und online am Montag, 18. September 2023 von 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr im Pforzheimer IHK-Haus.

Thema Hinweisgeberschutzgesetz

Wir möchte Sie gerne über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das am 02.06.2023 verabschiedet wurde und am 02.07.2023 in Kraft getreten ist.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind deshalb seit dem 02.07.2023 verpflichtet, einen sicheren Meldekanal einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 wird diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023 treffen.
Die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung kann insbesondere für mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung eine große Herausforderung darstellen. Die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle erfordern einen erheblichen (Zeit-)aufwand. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz mit Geldstrafen von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.

Anmeldung

Anmeldeschluss: 13.09.2023
Anmeldung per E-Mail an recht@pforzheim.ihk.de

Tagesordnung

•    15:00 Uhr
     Begrüßung

     Ass. jur. Oliver Essig, Justitiar, Stv. Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer
     Nordschwarzwald
     RA Nicolas Hummel, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
•    15:10 Uhr – 16:15 Uhr
     - Einführung in die Whistleblowing-Richtlinie und Gesetzgebungsgeschichte zum neuem
       Hinweisgeberschutzgesetz
     - Pflichten für Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
     - Arbeitsrechtliche Fallstricke im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

     RA Nicolas Hummel, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
•    16:15 Uhr – 16:30 Uhr
      Pause
•    16:30 Uhr – 17:15 Uhr
      - Gestaltungsmöglichkeiten für Hinweisgebersysteme
      - Schutz von Hinweisgebern und Sanktionen 

      - Vorstellung des Hinweisgebersystems smartWHISTLE
      RAin Lena Braun, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Veranstaltungsort

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Jour-Fixe-Interview

Die Schiene ist effizienter, platzsparender und umweltfreundlicher

IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub im Gespräch mit
Richard Lagger, Geschäftsführer des Black Forest Terminal in Horb

Welche Ziele verfolgt das Black Forest Terminal?

Täglich können wir die Verkehrsentwicklung auf unseren Autobahnen verfolgen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Speziell in Stausituationen wird uns vor Augen geführt, wie viele Güter auf der Straße unterwegs sind. Mit dem BFT tragen wir dazu bei, die Verkehre aus und in die Region über die Schiene abzuwickeln. Dazu bedarf es politischer Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht. Neben dem Umschlag der Container werden wir Dienstleistungen wie den Anschluss von Kühlcontainern, das Be- und Entladen wie auch das Reparieren von Containern anbieten.

Können Sie uns erläutern, wie das BFT den Straßenverkehr entlastet?

Das BFT ermöglicht der Region, Schienentransporte, welche aktuell noch über Stuttgart oder Kornwestheim laufen, nach Horb zu verlagern. Das Einsparpotenzial beträgt somit rund 140 Kilometer pro Container. Aktuell verringern wir dadurch die Belastung durch LKW-Transporte um rund zwei Millionen Kilometer pro Jahr. Jeder weitere wöchentliche Zug, der über Horb abgewickelt wird, spart zusätzlich eine Million Straßenkilometer ein. Die Schiene ist umweltfreundlicher, platzsparender und effizienter. Ein LKW stößt 110-mal so viel CO2 aus, braucht dreimal so viel Verkehrsfläche und fährt bei gleichem Energieverbrauch nur rund ein Viertel der Strecke eines Zuges. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass für regionale Speditionen nun auch die Investition in alternative LKW-Antriebe noch interessanter wird. Ein E-LKW, der in Kornwestheim startet und einen Container hier in der Region lädt, müsste zum Beispiel nach seiner ersten Tour wieder aufgeladen werden. Die kürzeren Strecken vom Kunden direkt ins Horber Industriegebiet ermöglichen jetzt einen effizienteren Einsatz elektrisch angetriebener Transportfahrzeuge.

Welche Güter werden über das Terminal transportiert und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Logistikern?

Von Blumenkästen über Maschinen bis hin zur Batterie für E-Autos ist alles dabei. Wobei man als Terminalteam gar nicht immer weiß, was genau in den Containern verladen wurde. Da kann man dann vielleicht noch durch den Kundennamen auf den Inhalt schließen. Letztendlich ist es aber gar nicht so relevant, welche Ware geladen wurde. Wir schlagen im BFT die Container sicher für unsere Kunden um, egal, welches Gut sich darin befindet. Ich schätze die ehrliche und direkte Kommunikation, die wir auch mit den Logistikern pflegen, sehr. Wir sprechen offen über Anforderungen und Möglichkeiten und finden immer eine partnerschaftliche Lösung.

Inwiefern spielen die Argumente Umweltschutz und nachhaltiger Verkehr eine Rolle?

Wir reden nicht nur von Nachhaltigkeit, wir meinen es tatsächlich sehr ernst. Das fängt beim Einsatz von Photovoltaikanlagen an, geht über unsere ECO-Reachstacker, mit denen wir Container verladen, bis hin zur geplanten Zertifizierung nach ISO 50001 und 14001. Für den Klimaschutz war 2022 leider ein vergeudetes Jahr. Die Krisen haben das Thema Nachhaltigkeit bei vielen Logistikern auf der Prioritätenliste nach hinten geschoben. Wir müssen sie wieder mehr in den Fokus rücken.

Wie stellt sich für Sie die Wettbewerbssituation mit anderen Terminals dar?

Wir sind nicht im Wettbewerb zu den Terminals in Stuttgart oder Kornwestheim angetreten, sondern sehen uns als Ergänzung im kombinierten Verkehr für die Region. Aktuell ist die Lage für alle Marktteilnehmer schwierig, und jedes Terminal kämpft um jeden einzelnen Container. Mittel- und langfristig gesehen bin ich aber davon überzeugt, dass ein partnerschaftlicher Austausch zwischen den Standorten auch weitere Möglichkeiten für die Region bieten wird.

Wie sehen Sie die Rolle des BFT mit Blick auf die Zukunft?

Das BFT trägt dazu bei, dass die Region eine neue Möglichkeit erhalten hat, Transporte auf die Schiene zu verlagern. Sicherlich gibt es neben bekannten großen Unternehmen in der Region viele Mittelständler, die aufgrund fehlender Möglichkeiten oder der Entfernung zum nächsten Terminal den Transport auf der Schiene noch nicht im Fokus haben. Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern auch neue Logistikkonzepte entwickeln, um den kombinierten Verkehr noch attraktiver zu gestalten.

Welche Zukunftspläne haben Sie? Sind Erweiterungen angedacht?

Wir hoffen, noch in diesem Jahr mit unserem zweiten Bauabschnitt beginnen zu können. In vielen Gesprächen mit produzierenden Unternehmen der Region habe ich festgestellt, dass Lagerfläche eine sehr begrenzte Ressource ist. Es wird eine zusätzliche Fläche von 40.000 Quadratmeter im direkten Anschluss an das KV-Terminal entstehen. Hier sollen zusätzliche Serviceangebote im Intermodalen Servicezentrum Horb (ISH) angeboten werden. Dort können Container zwischengelagert sowie Serviceleistungen ausgeführt werden. Dafür werden wir auch eine Lagerhalle mit einer Fläche von 2.500 Quadratmeter erstellen. Auf dieser Lagerhalle wird eine PV-Anlage installiert, damit sie nachhaltig betrieben werden kann. Nachdem der Förderantrag inzwischen in Brüssel vorliegt, sind wir sehr optimistisch, dass der erste Spatenstich noch in diesem Jahr erfolgen kann. Im September soll auch unser Verwaltungsgebäude in Betrieb gehen.

Warum muss das BFT gerade eine Zwangspause einlegen? Wann rollen wieder die Containerzüge?

Die Bahn musste uns wegen der Vielzahl zeitgleicher Baustellen rund um die Gäubahn vom Schienennetz abhängen. Das ist bitter, weil die Auslastungskurve bereits deutlich nach oben zeigte. Die Bahn hat uns allerdings versichert, dass die Containerzüge trotz weiterer Arbeiten am Schienennetz ab September wieder freie Fahrt haben. Wir nutzen die Zeit bis dahin für einen gut getakteten Restart und bitten die verladende Wirtschaft, dass sie uns auch künftig den Rücken stärkt.

Welche Bedeutung hat das BFT langfristig für die Region?

Es geht um wirtschaftliche Nachhaltigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Es laufen nach wie vor viele Gespräche mit weiteren Produktions- und Logistikunternehmen, so dass im Herbst noch mehr Güter ab Horb klimafreundlich über die Schiene transportiert werden können.
Richard Lagger

ist Geschäftsführer der Black Forest Terminal GmbH. Der gebürtige Salzburger gilt als profunder Kenner der Logistikbranche. Der 45-jährige ließ sich in seinem Heimatland Österreich zum Speditionskaufmann ausbilden, verantwortete als Geschäftsführer das Container Terminal Salzburg (CTS) und folgte dem Ruf nach Wörth am Rhein, wo er bei Contargo Wörth in leitender Position tätig war.
Von Werner Klein-Wiele
Veranstaltungen

15.11.2023 Start-up BW Elevator Pitch-Nordschwarzwald 2023 - Regional Cup Pforzheim

Drei Minuten bis zum Sieg: Gründer fechten mit innovativen Geschäftsideen einen Wettstreit aus beim Start-up BW Elevator Pitch-Regionaler Cup Pforzheim. Präsenz-Veranstaltung in der Hochschule Pforzheim Fakultät für Gestaltung in der Holzgartenstraße 36 in Pforzheim.

Der Wettbewerb: Die Geschäftsidee steht im Vordergrund

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim/ Kreativwirtschaft, die Hochschule Pforzheim, der FAV der Hochschule, die Sparkasse Pforzheim Calw sowie die Volksbank pur laden gemeinsam zu einem regionalen Elevator Pitch ein. Er findet in Präsenz statt.
Das Format des Start-up BW Elevator Pitches bietet GründerInnen und Startups eine attraktive Plattform, um sich und ihre Geschäftsidee vor einer Experten Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, potenziellen Investoren, Geschäftspartnern und Kunden zu präsentieren. Innerhalb von drei Minuten gilt es, die Geschäftsidee prägnant mit Ihren interessanten Aspekten ohne Einsatz weiterer Medien vorzustellen. Es ist also kein weiterer Businessplan-, sondern ein reiner Ideenwettbewerb.

Save the Date: 15.11.2023 I Vorbeikommen lohnt sich! Wo? Hochschule Pforzheim I Fakultät für Gestaltung I Holzgartenstr. 36 in PF

Dem eigentlichen Wettbewerb am 15.11.2023 ist ein Online-Voting vorgeschaltet. Alle interessierten Start-ups und Gründer stellen sich auf der Veranstaltungs-Homepage kurz vor und es können dann Stimmen für die einzelnen Projekte abgegeben werden. Die zehn Projekte mit den meisten Stimmen kämpfen am 15.11.2023 um den Tagessieg, um als Gewinner für den Regional Cup Pforzheim hervorzugehen.
Der Gewinner des regionalen Wettbewerbs erhält neben einem Preisgeld von 500 € ein Ticket für das Landesfinale 2024. Dort können die besten Pitches Preisgelder von bis zu 3.000 € gewinnen.
 Der „Start-up BW Elevator Pitch“
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg führt das beliebte und bekannte Veranstaltungsformat „Start-up BW Elevator Pitch“ seit Oktober 2013 durch. In der Wettbewerbsrunde 2023/2024 tourt der Gründungswettbewerb durch die Start-up Ökosysteme und weitere Standorte im Land. Geschäftsideen in der Vorgründungsphase bis zu fünf Jahre nach Gründung dürfen beim Start-up BW Elevator Pitch eingereicht und auf der Bühne präsentiert werden.

Programm:

  • 12:30-12:35 Uhr
    Begrüßung durch Hausherrn I Hochschule I Prof. Dr. Jautz
  • 12:35-12:45 Uhr
    Einleitung Elevator Pitch und Vorstellung Jury
  • 12:45-14:00 Uhr
    Elevator Pitches I Max.10 Teilnehmer
  • 14:00-14:15 Uhr
    Pause I NETZWERKEN I Hintergrundmusik
  • 14:15-14:30 Uhr
    Vorstellung des Veranstaltungsteams
  • 14:30-14:45 Uhr
    Rundgang I Vorstellung der Standpartner I
    Erfahrungsbericht Vorjahressiegerin Gewinnerin aus 2022: Vapowesp I Claudia Eckert
  • 14:45-15:00 Uhr
    Fragerunde im Anschluss
  • 15:00-15:30 Uhr
    Pause I NETZWERKEN I Hintergrundmusik I Jury tagt zeitgleich in separatem Raum
  • 15:30-16:00 Uhr
    Preisverleihung I Überreichung der Urkunden I Siegerfotos I
    Zusammenfassung des Tages
  • 16:00-16:30 Uhr
    Übergabe Geschenke an Jury sowie Vorjahressiegerin I Abschlussmoderation I Verabschiedung und ein Dankeschön an alle Beteiligten I Ausklang bei Hintergrundmusik
  • 16:30-17:30 Uhr
    Ende der Veranstaltung I Abbau

Anmeldung:

Unternehmensförderung

23.11.2023 StartupTrifftMittelstand

Ziel der Veranstaltung ist es, Unternehmen, junge Startups bis hin zu langjährig etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), zusammenzubringen, um gemeinsam am Thema Energiewende erfolgreicher arbeiten zu können.

Gesucht werden Statups, die …

  • innovative Ideen und Lösungen für die drängenden Herausforderungen der Energiewende haben.
  • deren Produkte oder Leistungen einen echten, nie da gewesenen Mehrwert für Unternehmen bieten
Logo #StartupTrifftMittelstand

Bewerbt Euch!

Bewerbt Euch für einen der 10 Plätze beim Pitch am 21.11.2023:
  1. Meldet Euch auf der Plattform www.startup-trifft-mittelstand.de an und seid von Beginn an mit Eurem Start-up für die Unternehmen aus Baden-Württemberg sichtbar.
  2. Ab der Registrierung könnt Ihr Kontakte mit Unternehmen knüpfen und Euch mit ihnen ein 1-zu-1-Gespräch sichern.
  3. Bewerbt Euch außerdem bis zum 30. September für einen der 10 öffentlichen Pitches.
  4. Die 10 interessantesten Start-ups dürfen bei „Start-up trifft Mittelstand“ am 21.11.2023 online pitchen.

Gesucht werden KMUs, die ...

  • innovative Unterstützung bei den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende suchen.
  • an einer Kooperation mit Startups, die sich mit ihren Produkten und Leistungen dem Thema Energie und Nachhaltigkeit widmen, interessiert sind.

Jetzt registrieren und sofort netzwerken

Unternehmen sind ab sofort eingeladen, sich auf der Plattform „Start-up trifft Mittelstand“ anzumelden. Ab der Registrierung kann mit allen dort angemeldeten Startups bereits im Vorfeld sehr einfach und unkompliziert ein 1-zu-1- Meeting im geschützten Raum auf der Plattform vereinbart werden.
Die Online-Veranstaltung findet von 16:00 -18:00 Uhr statt. Am 22.11.2023 besteht dann die Möglichkeit, über diese Plattform individuelle Kontakte zwischen den Startups und den KMU´s durchzuführen. 

Weiterbildung: Nachrichten

Spaten­stich für den Neu­bau des Bil­dungs­zen­trums

Die berufliche Bildung bekommt damit einen herausragenden Status, indem sie zu einem integralen Bestandteil des künftigen Nagolder Bildungscampus wird.

Neubau kommt zum richtigen Zeitpunkt

„Dieser Neubau kommt zum richtigen Zeitpunkt und war nie wichtiger als heute. Bildung und Qualifizierung sehe ich mehr denn je im Zentrum aller Zukunftsthemen. Sie halten unsere Unternehmen wettbewerbsfähig“, so begrüßte IHK-Präsidentin Claudia Gläser die anwesenden Gäste aus Wirtschaft und Politik – darunter der Politische Staatssekretär Thomas Blenke MdL, Oberbürgermeister Jürgen Großmann und Landrat Helmut Riegger.
Gemeinsam mit der IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub, ihrem Vorgänger Martin Keppler sowie weiterer Prominenz setzte Claudia Gläser den Spatenstich und läutete damit die etwa zweijährige Bauzeit ein.
Dieser Neubau wird den nördlichen Zugang zur Innenstadt und damit das Stadtbild entscheidend prägen. „Die IHK Nordschwarzwald gehört in Nagold genau an diesen Ort. Ihre Entwicklung passt gut zu derjenigen unserer Stadt. Wir stellen unseren Wirtschafts- und Bildungsstandort damit gemeinsam zukunftsfähig auf“, so Oberbürgermeister Jürgen Großmann.
Direkt an der Kreuzung Calwer und Lange Straße gelegen, rückt das bisher auf dem Nagolder Wolfsberg beheimatete Bildungszentrum, das derzeit noch mit vielen extern angemieteten Räumen betrieben werden muss, ins Herz der Stadt und damit in den Alltag der Öffentlichkeit.

Wichtigen Aufgabe der Fachkräftegewinnung

„Wir wollen, dass lebensbegleitendes Lernen mit einer Selbstverständlichkeit Teil unseres Alltages wird. Wir widmen uns damit der wichtigen Aufgabe der Fachkräftegewinnung für unsere Unternehmen, übernehmen gleichzeitig aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, bekräftigt IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub.
Dazu passen das Engagement von Bund und Land, die den wesentlichen Teil des neuen Bildungszentrums fördern. Nachdem die IHK Nordschwarzwald im Dezember 2022 die beiden Förderbescheide entgegennehmen durfte, wurde die Planung sofort angepasst, um schnellstmöglich nach den erforderlichen Vergabeverfahren starten zu können. „Das Land ist sich der Tatsache bestens bewusst, wie wirtschaftsstark wir gerade im ländlichen Raum sind. Der Nordschwarzwald zeigt sich hier beispielhaft. Doch dafür brauchen wir eine moderne Bildungsinfrastruktur. Die IHK Nordschwarzwald setzt mit ihrem Neubau einen neuen und wichtigen regionalen Standard und will damit dazu beitragen, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft der Region zu gewinnen. Heute ist deshalb ein sehr guter Tag für das Land und unsere gesamte Region“, so Staatssekretär Thomas Blenke.

Finanzierung des Projekts

Der Neubau der IHK Nordschwarzwald in Nagold wird sowohl vom Bund als auch vom Land gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt sich mit 45 Prozent der förderfähigen Baukosten für das Bildungszentrum, während das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zusätzlich 25 Prozent beisteuert. Diese Förderung zielt darauf ab, den Fach- und Führungskräftenachwuchs der mittelständischen Wirtschaft zu stärken.

Logos MWAT / BMWK
Allgemeine Wirtschaftspolitik

Unter­nehmens­umfrage zum Master­plan Mittel­stand Baden-Württem­berg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg will die Mittelstandsförderung neu auflegen und mit einem „Masterplan Mittelstand“ dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land zu erhalten sowie Innovationskraft und Produktivität zu verbessern.

Bitte beteiliegen Sie sich – in Ihrem Interesse!

Bei der Aufstellung des Masterplans sollen neben den Wirtschaftskammern und -verbänden vor allem die Unternehmen selbst mitwirken können.
Ein Konsortium aus verschiedenen Fachinstituten hat dafür im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eine Online-Umfrage konzipiert. Diese richtet sich explizit an mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg. Diese können über die Umfrage Ihre Anliegen, Einschätzungen, Sorgen und Ideen unmittelbar in die Entwicklung des Masterplans einbringen. Die Antworten werden anonymisiert erhoben. Ein Rückschluss auf teilnehmende Unternehmen ist nicht möglich.

Online-Fragebogen jetzt ausfüllen

Existenzgründung

DIHK-Gründer­report 2023

Gründungsinteresse auf historischem Tief

Berlin, 17.07.2023. Im Jahr 2022 hat das Interesse an einer Unternehmensgründung in Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen noch einmal merklich nachgelassen. Im Vergleich der Branchen wollen die meisten der von den IHKs Beratenen im Handel, den Dienstleistungsbranchen oder dem Gastgewerbe gründen (zusammengenommen 70 Prozent aller Teilnehmenden an IHKGründungsberatungen). Acht Prozent wollen in der der IKT-Branche gründen, darunter auch viele innovative und wachstumsorientierte Start-ups. Insgesamt schätzen IHKs den Anteil innovativer und wachstumsorientierter Gründungsprojekte über alle Branchen hinweg auf etwa acht bis zehn Prozent.

Im Einzelnen: Mittelstand rutscht Fundament weg: Immer weniger Gründungen 

Immer weniger Menschen in Deutschland wollen ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen. Das ist das besorgniserregende Ergebnis des diesjährigen DIHK-Reports Unternehmensgründung, mit der die Deutsche Industrie- und Handelskammer regelmäßig die aktuellen Entwicklungen beim Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen analysiert. „Der Negativtrend bei den Gründungen ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Wirtschaft“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Dem deutschen Mittelstand droht nach und nach das Fundament wegzurutschen.“ Vor allem klassische Branchen wie der Handel, Dienstleistungen sowie das Gastgewerbe seien betroffen. Die DIHK fordert umgehend Aktivitäten der Politik für ein unternehmerfreundlicheres Umfeld.
Grundlage des DIHK-Reports sind Berichte von 350 Beraterinnen und Beratern für Existenzgründung der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Demnach gingen nicht nur im vergangenen Jahr die Beratungsgespräche zu Neugründungen zurück, vor allem langfristig sei die Entwicklung stark negativ. „Seit 13 Jahren interessieren sich stetig weniger Menschen für eine Gründung, es ist der Tiefpunkt seit Beginn der Erhebung.“ Im Jahr 2010 führten die IHKs noch 431.000 Gespräche, im vergangenen Jahr interessierten sich nur noch 154.800 Menschen für Informationen und Beratung zur Gründung. Das sind deutliche 42 Prozent weniger als im Vorkrisenjahr 2019 – ein solch starker Rückgang ist in keiner Weise allein mit der demographischen Entwicklung zu erklären. Selbst in Zukunfts-Branchen wie Informations- und Kommunikationstechnologie oder unternehmensnahe Dienstleistungen flaue das Interesse massiv ab. 
„Viele Menschen sind verunsichert und scheuen den Schritt in die Selbstständigkeit. Uns geht dadurch ein großes unternehmerisches und wirtschaftliches Potential verloren“, so Peter Adrian.  Sie müssten wieder den Mut bekommen, sich auszuprobieren, innovative Ideen zu verfolgen und zu gründen. „Wir brauchen dringend wieder einen neuen Gründungselan.“ Erfreulich: Das Gründungsinteresse von Frauen ist stabil. Für sie zählen insbesondere Flexibilität und bessere finanzielle Anreize sowie, dass sie einen gesellschaftlichen Beitrag leisten können. 
„Natürlich hinterlässt die demografische Entwicklung Spuren“, sagt Peter Adrian. Die gründungsstarken Jahrgänge zwischen 18 und 35 Jahren würden ausdünnen. Zudem finden gerade gut qualifizierte Menschen lukrative Möglichkeiten in Festanstellungen oder im öffentlichen Dienst – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Gleichzeitig schrecken die Jungunternehmer aber vor allem unsichere Rahmenbedingungen wie die Auswirkungen des Ukrainekrieges, die hohen Energiekosten und die hartnäckige Inflation sowie bürokratische Hürden ab. Die IHKs berichteten, dass manche Gründungswillige ihr Vorhaben aufschieben, um das Geschäftsmodell eventuell neuen Gegebenheiten anzupassen. 
Es sei dringend geboten, das Unternehmertum in Deutschland stärker in den Fokus zu rücken. „Dies ist eigentlich die Zeit der Macherinnen und Macher. Mit der digitalen Transformation, der Energiewende und den Chancen der Künstlichen Intelligenz warten viele Herausforderungen auf uns. Ich appelliere an die Politik, gezielt Anreize zu setzen, damit wieder mehr Menschen mit Freude ein Unternehmen gründen

Kontakt

Regelmäßig finden Gründungsveranstaltungen in Form von Sprechtagen in Pforzheim und Nagold statt. Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an die Gründungsberaterinnen der IHK Nordschwarzwald Rebekka Sanktjohanser unter der Tel. 07231 201-153 oder E-Mail sanktjohanser@pforzheim.ihk.de oder Anja Maisch unter der Tel.-Nr. 07231 201-154 oder E-Mail maisch@pforzheim.ihk.de stellen.
Insgesamt fußt der DIHK-Report Unternehmensgründung 2023 auf rund 170.000 Kontakten aus dem IHK-Gründungsservice mit angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern aus Einstiegsgesprächen, Beratungen, Gründungsveranstaltungen und Gründertagen. Im deutschsprachigen Raum dürfte keine andere Auswertung vorliegen, die sich auf eine vergleichsweise hohe Zahl von Erfahrungen von Gründer/innen stützt.
© Deutsche Industrie- und Handelskammer
Gewerbegebiete der Zukunft - Webinar

21.09.2023 Innovative Vergabe- und Finan­zierungs­kon­zepte

Ohne bedarfsgerechte und attraktive Gewerbe- und Industriegebiete keine prosperierende Wirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region zu erhalten, müssen Unternehmen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung geboten werden. Gewerbeflächen stellen jedoch ein knappes Gut dar, das zudem starke Emotionen hervorruft.
Mit der Kurz-Webinar-Reihe “Gewerbegebiete der Zukunft – Best-Practice” möchten die IHK Nordschwarzwald und der Regionalverband Nordschwarzwald mit zukunftsorientierten Aspekten, Ideen und Best-Practice-Beispielen dazu beitragen, bei Flächenausweisungen ökologische, soziale und qualitative Kriterien in den Fokus zu rücken. Die Initiativen Gewerbegebiete der Zukunft und KoOpRegioN sind in diesem Zusammenhang zentrale Bausteine für eine zukunftsfähige Gewerbeflächenentwicklung im Nordschwarzwald.

Zielgruppe

Die kostenfreie Vortragsreihe richtet sich insbesondere an Bürgermeister, Wirtschaftsförderer, Planungsbüros, Stadtplaner, Gemeinderatsmitglieder, Unternehmen, Berater und andere Interessierte – nicht nur aus der Region Nordschwarzwald.

Webinar 3: Innovative Vergabe- und Finanzierungskonzepte

Ansiedlungswillige Unternehmen profitieren bei Konzeptvergabe und durch gestaffelte Preismodelle, die besonders flächensparende Maßnahmen honorieren und zu nachhaltigem Verhalten motivieren. Hierdurch können höhere Baukosten ausgeglichen werden und die Kommunen profitieren von einer besseren Flächenausnutzung.
Beim Erbbaurecht werden das Eigentum am Grundstück und das Eigentum an der Immobilie voneinander getrennt. Dadurch können sich beim Flächenerwerb beachtliche Vorteile für Kommunen und Gewerbetreibende, aber auch für die nachhaltige Flächennutzung ergeben.
Wie diese Aspekte in der Praxis aussehen können, wird im Teil 3 der Veranstaltungsreihe gezeigt:

Inhalt und Referenten

Donnerstag, 21.09.2023, 14.00-15.30 Uhr, MS-Teams
14:00-14:15 Uhr: Begrüßung und Einführung in das Thema
Heike Strobel, Regionalverband Nordschwarzwald; Oliver Laukel, IHK Nordschwarzwald
14:15-14:45 Uhr: Best Practice Vergabe: Konzeptvergabe von Gewerbegrundstücken am Beispiel der Stadt Weinheim / Gewerbegebiet Nord
Jens Stuhrmann, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Stadt Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis)
14:45-15:30 Uhr: Best Practice Innovative Finanzierung: Vor- und Nachteile von Verkauf vs. Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken per Erbbaurecht
Friederike Berg-Packhäuser, Fachanwältin für Vergaberecht, Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede

Die Vorträge sind als Impulsvorträge konzipiert. Es besteht die Möglichkeit für Rückfragen und Diskussion.

Termin

Donnerstag, 21.09.2023, 14.00-15.30 Uhr, Online über MS-Teams

Anmeldung

Die Veranstaltungsreihe ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich unter
an.
Ein MS-Teams-Zugang ist erforderlich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben ihrem Namen und ihrem Unternehmen/Institution auch die E-Mail-Adresse an, mit der Sie sich in MS-Teams einwählen wollen (falls diese von der Anmeldeadresse abweicht).
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung eine MS-Teams-Einladung mit Einwahl-Link.
Weitere Veranstaltungen der Kurz-Webinar-Reihe sind in Planung.

Hintergrund

www.gewerbegebiete-der-zukunft.de: Unternehmen benötigen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Allerdings sind Gewerbe- und Industrieflächen knapp bemessen und stoßen nicht immer auf positive Resonanz. Mit der Initiative „Gewerbegebiete der Zukunft“ möchte die IHK im Dialog mit Unternehmen, Gremien und Bürgern dazu beitragen, Gewerbeflächen nachhaltig auszuweisen, um so eine höhere Akzeptanz für gewerbliche Entwicklung zu schaffen.
KoOpRegioN: Das Forschungsprojekt KoOpRegioN (Kommunale Kooperationsoptionen für die nachhaltige Flächennutzung in der Region Nordschwarzwald) wird im Rahmen des Forschungsprogramms „Stadt-Land-Plus“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das 5-jährige Projekt startete im Februar 2020 unter der Koordination des Regionalverbands Nordschwarzwald und greift die Frage auf, wie in einer Region eine nachhaltigere Gewerbeflächenentwicklung realisiert werden kann.
Volkswirtschaft und Konjunktur

Konjunktur­bericht Nord­schwarz­wald

Der Fachkräftemangel bleibt die große Herausforderung der Wirtschaft.

Pforzheim, 03.07.2023. Nachdem die Wirtschaft in der Region Nordschwarzwald trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gut in das neue Jahr gestartet war, hat sich dieser Eindruck auch in der Befragung des Frühsommers bestätigt. Zwar berichten aktuell mit 37 Prozent der regionalen Unternehmen etwas weniger von gut laufenden Geschäften als zu Jahresbeginn, gleichwohl sind es aktuell nur noch fünf Prozent, die von einer schlechten Geschäftslage sprechen. Dementsprechend hat sich der Anteil derer, die von einer befriedigenden Geschäftslage sprechen auf 58 Prozent erhöht. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Konjunkturbefragung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bei rund 250 Unternehmen aus der Region.

Optimismus trotz großer Risiken

Die regionalen Firmen bewerten ihre gegenwärtige Geschäftslage damit sehr ähnlich wie der Durchschnitt der Unternehmen auf Landesebene. Dort geben 40 Prozent die Lage mit gut, 49 Prozent mit befriedigend und zehn Prozent mit schlecht an. Was im Nordschwarzwald zuversichtlich stimmt, sind die Erwartungen für die nächsten zwölf Monate: Mit 26 Prozent gibt eine doppelt so große Zahl an Unternehmen wie zu Jahresbeginn an, dass sie einen
steigenden Auftragseingang verbuchen. 35 Prozent – und damit sechs Prozent mehr als zu Jahresbeginn – erwarten steigende Umsätze. 38 Prozent rechnen mit steigenden Exporten. Dieser Wert ist mehr als ein Drittel höher als zu Jahresbeginn. Doch die Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens werden weiter hoch bewertet: auf Platz 1 landen die Energie- und Rohstoffpreise zusammen mit dem Fachkräftemangel, gefolgt von geringerer Inlandsnachfrage und hohen Arbeitskosten. An Bedeutung gewinnt bei den Risiken die Finanzierungsfrage. Hier hat sich die Anzahl der Benennung als Risiko verdoppelt.

IHK-Präsidentin fordert mehr Tempo für ausreichend Fachkräfte

„Es ist bedenklich, dass bei allen geopolitischen Spannungen es der Fachkräftemangel ist, der in allen Branchen die Geschäftserwartungen am stärksten eintrübt. Aus Sicht der Wirtschaft ist die am Freitag im Bundestag beschlossene Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist Tempo in der Umsetzung gefragt, damit die Vereinfachungen sich auch in der Verwaltungspraxis positiv auswirken.“ kommentiert IHK-Präsidentin Claudia Gläser.
„Das bei der IHK angesiedelte Welcome Center Nordschwarzwald weiß aus erster Hand, wie lange die Verfahren zur Gewinnung von internationalen Fachkräften dauern können und vor welchen Problemen die Unternehmen dabei stehen. Die Wirtschaft unternimmt große Anstrengungen. Sie zeigt auch im Bereich der dualen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung großes Engagement. Das Angebot an Veranstaltungen zur Berufsorientierung für Jugendliche ist in Pforzheim, dem Enzkreis und im Süden der Region auf Rekordniveau. Doch die Demographie schlägt nun voll zu. Dennoch kann die IHK zum 31.05.2023 1,9 Prozent mehr eingetragene Ausbildungsverträge verbuchen als zum Vorjahr. Zusätzlich bringen wir unsere Unternehmen mit neuen, innovativen Formaten – wie dem Fachkräfte-Speeddating des Landkreises Freudenstadt oder dem Fachkräftestandortprojekt mehrerer Arbeitgeber im Landkreis Calw – gezielt in Stellung, um Fachkräfte auch aus anderen Regionen zu gewinnen.“, ergänzt IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub.

Weniger Fachkräfte und hohe Inflation drücken auf Erträge und Investitionen

Ein geringeres Fachkräfteangebot sowie eine Inflationsrate von im Mai noch über sechs Prozent drücken aber auch merklich auf die Ertragslage der Unternehmen und hemmen die Investitionsbereitschaft spürbar.
Bereits zu Jahresbeginn 2023 zeigten die Rückmeldungen der Unternehmen die schwierige Ertragslage vieler. Aktuell bewertet nur noch ein Viertel der Unternehmen die Ertragslage als „gut“ (Jahresbeginn 2023: 35 Prozent) und 21 Prozent als „schlecht“ (Jahresbeginn 2023: 13 Prozent). Bei den Hauptmotiven für Inlandsinvestitionen hat neben der Schaffung von Ersatzbedarf das Motiv „Umweltschutz/Energieeffizienz“ die „Digitalisierung“ mittlerweile auf Platz eins abgelöst. Im Vergleich zum Frühsommer 2022 erwarten ein Jahr später nur noch 22 Prozent zunehmende Inlandsinvestitionen. Das sind zehn Prozent weniger. Etwas über 50 Prozent erwarten ein gleichbleibendes Investitionsniveau und 21 Prozent gehen von abnehmenden Investitionen aus. 2022 lag der Wert nur bei 10 Prozent.
„Die Zusammenhänge liegen auf der Hand: Schlechtere Ertragslage bedeutet Investitionszurückhaltung und das trotz umfangreichen Investitionen in Umweltschutz und Energieeffizienz. Die Unternehmen brauchen nun einmal mehr Planungssicherheit für ihre Investitionen“, so IHK-Präsidentin Gläser.

Lage in ausgewählten Wirtschaftszweigen

Verarbeitendes Gewerbe

In der Industrie der Region ist die Stimmung nach wie vor positiv. 44 Prozent berichten von gut laufenden Geschäften, weitere 45 Prozent noch von einer befriedigenden Situation. Die Umsätze mit dem Ausland haben sich dabei gleich gut entwickelt wie mit dem Inland. Die Kapazitätsauslastung ist noch höher als zu Jahresbeginn und nunmehr bei 87 Prozent, wobei die Werte zum Auftragseingang im Vergleich zu Anfang 2023 leicht fallend sind: Ein Drittel der Betriebe verbucht aktuell einen geringeren Auftragseingang.

Tourismus

Im Tourismusgewerbe der Region ist die Stimmung stabil auf gutem Niveau. Bei 57 Prozent ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen, bei 29 Prozent zumindest gleichgeblieben. Gleichwohl wird die Ertragslage vor dem Hintergrund der Inflation nur von 40 Prozent als gut bewertet, wobei die verbleibenden 60 von einer zumindest befriedigenden Ertragssituation sprechen.

Handel & Dienstleistungen

Im regionalen Handel und im Dienstleistungsbereich ist die wirtschaftliche Lage relativ stabil. 65 Prozent sprechen von einer „befriedigenden Geschäftslage“, 35 Prozent von einer guten. Während der Umsatz bei 42 Prozent gleichgeblieben, bei 39 Prozent gestiegen und bei 20 Prozent gefallen ist, zeigt sich bei der Ertragslage die viele Branchen betreffende Situation: Für 12 Prozent ist die Ertragslage „schlecht“, für 69 Prozent „befriedigend“ und nur für 20 Prozent gut – wobei keines der antwortenden Handelsunternehmen die Ertragslage als „gut“ bezeichnete. Die stärksten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen dieser Branche sind auch hier neben der Inlandsnachfrage und den Energiepreisen vor allem der Fachkräftemangel.
Tipps zur Unternehmenssicherung

„Heraus­forderung Unter­nehmens­sicherung”

Mit dem Ratgeber „Herausforderung Unternehmenssicherung - Informationen zur Krisenbewältigung” bieten die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern kleinen und mittleren Unternehmen fundierte Unterstützung und Hilfen für das Krisenmanagement.
06.07.2023. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hat unter Federführung der IHK Heilbronn-Franken die Broschüre „Herausforderung Unternehmenssicherung: Risiken erkennen – Krisen vorbeugen und bewältigen“ vollständig überarbeitet und neu aufgelegt.
„Mit dem Ratgeber bieten die baden-württembergischen IHKs kleinen und mittleren Unternehmen fundierte Unterstützung und Hilfestellung für das Krisenmanagement. Die aktualisierte Publikation zeigt die möglichen Gefahren für ein Unternehmen auf und schärft das Bewusstsein für ein professionelles Krisenmanagement“, erklärt Christina Nahr-Ettl, Mitglied der Geschäftsleitung der für den Bereich Gewerbeförderung im BWIHK federführenden IHK Heilbronn-Franken.
Nur selten geraten Unternehmen über Nacht in eine Krise. Zumeist werden die entscheidenden Fehler schon einige Zeit vor der Schieflage gemacht. Weil es aber in vielen Unternehmen an Frühwarnsystemen fehlt, bleiben solche Defizite zu lange verborgen. In der Krise sind dann die Möglichkeiten des Unternehmens, einem negativen Trend entgegenzusteuern, oftmals begrenzt. Die Publikation zeigt die typische Entwicklung sowie Faktoren und Ursachen von Krisensituationen auf. Besonderes Augenmerk wird auf die Früherkennung von Krisen sowie die Maßnahmen zur Überwindung einer Krise und zur Stabilisierung des Unternehmens gelegt.

Unternehmen in einer drohenden oder ernsthaften Krisensituation können auf die Unterstützung der IHKs zurückgreifen: Mit Beratungsgesprächen, Finanzierungssprechtagen und weiteren Angeboten geben die IHKs gezielte Hilfestellung zur Vorbeugung und Bewältigung von betrieblichen Krisen.
Papierversion der Broschüre per E-Mail bestellen: hammes@pforzheim.ihk.de.
​​​​​​​
StromPartnerschaft

Geförderte Direktlieferverträge als Alternative zum Industriestrompreis

Berlin, 28.06.2023. Als Reaktion auf den Entwurf eines Industriestrompreis-Modells des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), hat die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) einen alternativen Vorschlag für eine wettbewerbsfähige Stromversorgung der Wirtschaft vorgelegt.
Die deutschen Strompreise haben sich im europäischen und internationalen Vergleich auf einem extrem hohen Niveau verfestigt. Neben den hohen Beschaffungskosten belasten Umlagen und die Stromsteuer die deutschen Unternehmen stärker als andernorts. Zahlreiche politische Entscheidungen sowie der notwendige Ausbau gesicherter Kraftwerkskapazitäten und des Stromnetzes treiben die Stromkosten voraussichtlich weiter in die Höhe.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis mehr als verständlich. Der vom BWMK vorgeschlagene Industriestrompreis stünde aber nur einem sehr kleinen Kreis ausgewählter Unternehmen offen. Die DIHK hat daher einen Alternativvorschlag entwickelt, der der gesamten deutschen Wirtschaft zugutekommt, dabei deutlich weniger Bürokratieaufwand verursacht und unterm Strich den Staatshaushalt weniger belastet. Der Entwurf basiert auf drei Kernforderungen:
  1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer
    Zunächst sollte der Staat Steuern, Umlagen und Entgelte möglichst komplett übernehmen bzw. so stark wie möglich verringern, um vermeidbare Zusatzbelastungen zu reduzieren.
  2. Einführung einer StromPartnerschaft
    Dies beinhaltet eine Zuschussförderung von 25 Prozent für die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sofern die Betreiber einen Direktliefervertrag mit einem Unternehmen schließen. Darüber hinaus sollen die Netzentgelte pauschal um 2ct/kWh gesenkt werden.
  3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen
    Für hochenergieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Betriebe sollte rasch geprüft werden, ob ergänzende Maßnahmen zielgerichtet und beihilferechtskonform helfen könnten, sollten die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichen.
    Insbesondere die Förderung von Direktlieferverträgen zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile:
  • Ein Investitionszuschuss schafft einen sofortigen Investitionsanreiz.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb der EEG-Förderung wird beschleunigt.
  • Das Modell ist mit dem europäischen Rechtsrahmen vereinbar.
  • Anlagenbetreiber und Unternehmen haben eine bessere Planungssicherheit.
  • Der Staatshaushalt wird deutlich weniger belastet.
Quelle: DIHK
Ausbildung

Bildungsgrenzen überwinden!

Kinder geflüchteter Eltern zeigten beim Besuch im Pforzheimer IHK-Haus ein hohes Interesse an Ausbildungsthemen. 34 ukrainische Schülerinnen und Schüler gewinnen wertvolles Wissen über das System der Dualen Berufsbildung.

Erster Einblick in das deutsche Duale Ausbildungssystem

29.06.2023. Eine Gruppe ukrainischer Schülerinnen und Schüler, deren Eltern mit ihnen aus ihrer Heimat wegen des Krieges in die Region geflohen sind, hat im Rahmen einer erfolgreichen Kooperationsveranstaltung mit der gemeinnützigen Organisation GoldenHearts einen ersten Einblick in das deutsche Duale Ausbildungssystem erhalten. In Vorträgen und in Gesprächen erklärten Frauke Janssen, Geschäftsführerin GoldenHearts, Tanja Traub, IHK-Hauptgeschäftsführerin, Günter Brecht, Leiter der Ausbildung der IHK und Jiyan Yasar, Auszubildende der IHK den Jugendlichen das System der dualen Berufsbildung in Deutschland.
„Viele Berufe können in Deutschland im Rahmen einer Berufsausbildung erlernt werden, die in der Ukraine den Besuch einer Hochschule erfordern“, erklärten Janssen und Brecht den anwesenden Jugendlichen. Yasar und Traub erläuterten die vielfältigen Karriere-Möglichkeiten, die das System jenseits eines Akademischen Bildungswegs ermöglicht.Über das System der Dualen Berufsbildung informiert

Berufliche Zukunft in Deutschland informierter gestalten

„Wir möchten den Schülerinnen und Schülern mit speziellen Info-Veranstaltungen ein besseres Verständnis des deutschen Dualen Ausbildungssystems vermitteln, das ihnen bisher weitgehend unbekannt ist“, erläuterte Janssen. Durch dieses Wissen sollen die Jugendlichen ermutigt werden, ihre berufliche Zukunft in Deutschland informierter zu gestalten und von den vielfältigen Möglichkeiten der Dualen Berufsbildung zu profitieren“, ergänzte Traub. Die Veranstaltung bot den Jugendlichen Einblicke in verschiedene Berufsfelder, verbunden mit der Einladung, mit IHK-Ausbildungsberatern jederzeit in Kontakt zu treten, um sich zu ihrer beruflichen Zukunft weiter zu informieren.

Gute Zukunftsaussichten

„Die Duale Berufsbildung ist eine bewährte Methode, um jungen Menschen eine solide Ausbildung und gute Zukunftsaussichten zu bieten“, erläuterte Brecht. – „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir den ukrainischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben konnten, das Duale Ausbildungssystem kennen zu lernen und damit ihre beruflichen Horizonte zu erweitern", ergänzte Janssen. Die Schülerinnen und Schüler zeigten großes Interesse an den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten, Zugangsvoraussetzungen und Lerninhalten. Sie wurden zudem über die weitgehende Praxisorientierung und das enge Zusammenspiel zwischen Betrieben und Berufsschulen, wie es in den Verordnungen und Gesetzen vorgesehen ist, informiert.

Bildungsgrenzen überwinden

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass mit zuverlässigen Informationen und kompetenter Beratung Bildungsgrenzen überwunden werden können. Dies belege, so Janssen, dass gegenseitiges Verständnis und ein zielgruppengerechtes Informationsangebot letztlich einen bedeutenden Beitrag zur persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen leisten können. Die IHK und die Organisation „GoldenHearts“ setzen sich deshalb dafür ein, Bildungsmöglichkeiten zu erweitern und Jugendlichen aus verschiedenen Ländern die Chance zu geben, ihre Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Unsere gemeinsame Veranstaltung war ein wichtiger und neuer Schritt in diese Richtung. „Es werden weitere ähnliche Veranstaltungen folgen“, schlossen Traub und Janssen einvernehmlich.
Save-the-date

14.06.2023 Nach der Krise ist vor der Krise - Vorteile durch unternehmerischen Klimaschutz

Die zunehmenden Anforderungen und Erwartungen von Kunden sowie regulatorische Vorgaben hinsichtlich der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen stellen Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. Neben der transparenten Bestimmung und Veröffentlichung von Treibhausgasemissionen und der Umsetzung von Maßnahmen mit dem übergeordnetem Ziel der Dekarbonisierung werden auch im Rahmen der Kreditvergabe immer häufiger Nachhaltigkeitskriterien herangezogen. Die Vielzahl der formalen Anforderungen macht Klimaschutz im ersten Schritt arbeitsintensiv und unattraktiv. Aber unternehmerischer Klimaschutz bietet auch Chancen.

Termin

14.06.2023, 14-17:30 Uhr, Hochschule Pforzheim, Tiefenbronner Straße 65, 75175 Pforzheim.

Zielgruppe

Mittelständische Unternehmen und alle Interessierten im Themenfeld Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiemanagement.

Programm

Themenblock I: Herausforderungen durch den Klimaschutz.
Impulse aus den Perspektiven der Stadt Pforzheim, der IHK Nordschwarzwald und der Hochschule Pforzheim.
Themenblock II:
“What I can't measure I can't manage”: Bilanzieren von Treibhausgasemissionen
  • Meike Weichselmann (Volksbank Digital Solutions GmbH),
  • Prof. Dr. Mario Schmidt/Prof. Dr. Hendrik Lambrecht (Institut für Industrial Ecology)
Themenblock III: Unternehmensvorteile durch Klimaschutz: Resilienz gegenüber Krisen
  • Oliver Laukel (IHK Nordschwarzwald)
  • Matthias Wode (Witzenmann GmbH)
  • Dr. Daniel Schühle (BUZIL-WERK Wagner GmbH & Co.)
anschl. Podiumsdiskussion und Ausklang

Anmeldung

Bei Interesse an der Veranstaltung senden Sie eine kurze Nachricht mit Namen und Unternehmen an steffen.lewerenz@hs-pforzheim.de.
Aktuelle Handelsthemen

Gemeinsam handeln für die Innenstadt Pforzheim

In der Kick-off-Veranstaltung ‚Forum Innenstadt Pforzheim‘ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald sprach Dr. Stefan Leuninger von der CIMA GmbH über die zu erwartende Transformation der Innenstädte und zeigte Best-Practice-Beispiele anderer Städte auf.

Die Zukunft der Innenstädte

Pforzheim, 11.05.2023. Die Zukunft der Innenstädte stand im Mittelpunkt des ‚Forum Innenstadt Pforzheim‘, zu dem heute die IHK Nordschwarzwald erstmals alle Innenstadtakteure eingeladen hatte und das künftig als offene Plattform zur Verfügung stehen wird. „Wir sind uns der Herausforderung für die Transformation der Innenstadt bewusst. Allerdings reicht es nicht, nur darüber zu reden, es müssen konkrete Maßnahmen folgen“, so Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald zur Begrüßung. Es folgte ein hochkarätiger Vortrag von Dr. Stefan Leuninger, einem renommierten Experten der CIMA-Beratung + Management GmbH, Stuttgart, der den Teilnehmenden spannende Einblicke in die Thematik ‚Transformation der Innenstädte‘ vermittelte.

Innenstadtentwicklung durch Innovation

Unter dem Motto ‚Es kommt nicht darauf an, ob wir die Transformation der Innenstädte gut oder schlecht finden, sondern wie wir damit umgehen‘ hat Dr. Leuninger aufgezeigt, wie die Innenstadtentwicklung durch Innovation vorangetrieben werden könne. Es komme auf das gemeinsame Handeln der Akteure an, die sich engagieren. Zudem müsse im Zeitalter des Online-Shoppings die digitale Sichtbarkeit von Innenstädten erhöht werden. Junge Menschen suchen neben dem Shopping weitere attraktive Aufenthalts- und Freizeitmöglichkeiten. Sauberkeit und Sicherheit ist in der Kundenbefragung immer noch eine der wichtigsten Anforderungen an die Innenstadt. Es müssen innovative Konzepte erstellt werden, um für Immobilien wie Galeria Pforzheim künftig eine zeitgemäße Nutzungskoppelung zu erreichen. Dafür gebe es passende Förderprogramme, so Leuninger. Insgesamt müsse das geänderte Kundeninteresse und dessen Verhalten in den Vordergrund gestellt werden.
„Die aktuelle CIMA-Deutschlandstudie zur Innenstadt hat gezeigt, dass sich die Bürger:innen einerseits ein vielfältiges Angebot, d.h. einen attraktiven Mix aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und dem Gesundheitswesen, und andererseits Aufenthaltsqualität im Stadtraum erwarten“, so Dr. Leuninger.

Forum Innenstadt Pforzheim: Fortsetzung folgt

Nach dem Vortrag bot das ‚Forum Innenstadt Pforzheim‘ den teilnehmenden Akteuren unter Moderation von Carl Christian Hirsch die Möglichkeit, sich intensiv über die vorgestellten Thesen zu unterhalten. Eine Vielzahl von konkreten Ideen direkt für die Innenstadt Pforzheims waren damit verbunden. Diese Plattform wird die IHK Nordschwarzwald am 13. Juni 2023 zur Aufnahme der weiteren Ideen und Anregungen in benannten Handlungsfeldern, wie Aufenthaltsqualität, Mobilität oder digitale Sichtbarkeit, fortführen. Eine Einladung geht zeitnah an alle innerstädtischen Akteure.
Unternehmensförderung

Schutzschild für Folgen des Krieges in der Ukraine bis 30.12.2023

Die beiden Programme “Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm” und das KfW-Kreditprogramm “KfW-Sonderprogramm UBR 2022” zielen auf die Sicherung des Bestandes der Unternehmen ab, die besonders durch die Folgen in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg, den Russland in der Ukraine führt, betroffen sind.

1. Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge für Bürgschaften bis zu 90 Prozent% seit dem 29. April 2022 gestellt werden.

2. KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Kreditprogramm „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ zielt darauf ab, kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung (80 bzw. 70 Prozent) der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Es erfolgt eine modifizierte (vereinfachte) Kreditprüfung bis zu einer Kredithöhe von 10 Mio. Euro.

Zugangsvoraussetzung für Unternehmen aller Größenklassen sind:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Die Programme sind bis zum 31.12.23 befristet. Nähere Informationen sind auf der Seite der
KfW
zu finden.
Förderung

Förder­richtlinien für ein Sti­pendium - Informationen und Antrags­formulare

Infos und Antrags­formulare. Gefördert werden berufs­fachliche, berufs­übergreifende bzw. persönlichkeits­bildende Weiterbildungs­maßnahmen sowie Aufstiegs­fortbildungen.

Was wird gefördert?

Die Kammer bzw. zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:
  • fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • persönlichkeitsbildende Seminare
Hierfür gibt es bis zu 8.700 EUR in maximal drei Jahren - der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer bzw. zuständigen Stelle beantragt werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.

Wo kann ich mich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist beziehungsweise war. Je nach Berufsausbildung ist dies zum Beispiel eine
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes
Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.
Die Kammer/zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.

Wie bewerbe ich mich?

Der Bewerbungsschluss bei der IHK Nordschwarzwald ist der 30. November für die Aufnahme im Folgejahr.

Bitte vergessen Sie nicht, dem Antrag auf Aufnahme (PDF-Datei · 579 KB) eine Kopie Ihres Berufsabschlusszeugnisses (Kammerprüfung) sowie einen Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit beizufügen. Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen. Nur vollständige, auf dem Postweg eingegangene Bewerbungen werden von uns berücksichtigt.

Über die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium entscheidet die IHK als zuständige Stelle. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, führen wir bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durch und weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir zum Jahresbeginn alle Bewerberinnen und Bewerber.

Download der Antragsformulare und weitere Informationen

Veranstaltungen

27.04.2023 EU-Taxonomie: Konse­quenzen und Chancen für die Wirtschaft

Die nachhaltige Berichtspflicht von Unternehmen weitet sich aus. Zur Beantwortung aller Fragen rund  um diese Thematik hatte die IHK zur Informationsveranstaltung am 27.04.2023 um 15:30 in das IHK-Haus in Pforzheim eingeladen.

Zum Thema

Verabschiedet wurde die Klassifizierungsrichtlinie, die den Anteil nachhaltigen Wirtschaftens  berechenbar macht, bereits im Juni 2020 – seit dem 01. Januar 2021 greift die Richtlinie für  Unternehmen nun mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen ab diesem Jahr den Grad ihrer Nachhaltigkeit ausweisen – und alle anderen Unternehmen ab dem 01. Januar 2026. Letztendlich sind bereits heute alle Unternehmen betroffen, die Zulieferer von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind. Denn der Ausweis der Nachhaltigkeit bezieht sich auf die gesamte Lieferkette. Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Kapital in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken.

Was alles zählt zur Nachhaltigkeit?

Welche Umsätze sind nachhaltig? Was versteckt sich hinter Scope 1,2 und 3? Welche Auswirkungen hat die EU-Taxonomie auf die Kreditvergabe und -konditionen? Wie messe ich meinen CO2-Abdruck? Welche Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit bei? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung der IHK Nordschwarzwald. Expertinnen und Experten sowie Unternehmende zeigen die Inhalte und die Möglichkeiten auf. Im Anschluss bietet sich Zeit und Platz zum individuellen Austausch. Die Kreditinstitute der Region werden mit Informationsständen im Foyer vertreten sein. Die Veranstaltung richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Uns ist wichtig, in dieser Veranstaltung nicht nur Theorie zu vermitteln, sondern auch den Bezug zur Ihrer betrieblichen Praxis herzustellen. Die Veranstaltung richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Uns ist wichtig, in dieser Veranstaltung nicht nur Theorie zu vermitteln, sondern auch den Bezug zur Ihrer betrieblichen Praxis herzustellen. Wir stellen Ihnen daher das „EcoCockpit“ vor, ein Internet-Tool, mit dem anwenderfreundlich der ökologische Fußabdruck gemessen werden kann. Die Unternehmen J. Schmalz GmbH, die Hochdorfer Kronenbrauerei und das Schwarzwald Panoramahotel werden aufzeigen, wie sie mit den neuen Herausforderungen umgehen.
Arbeitsrecht

02.05.2023 Arbeits­recht­liche Jahres­veran­staltung 2023

Gemeinsame kostenlose Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit der SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Dienstag, 02.05.2023, von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr im CongressCentrum Pforzheim.

Thema Arbeitsrecht 2023

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – Rechtliches Update

Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat zahlreiche praxisrelevante Fragen zum Thema Arbeitszeiterfassung aufgeworfen. Ist die Arbeitszeit auch im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu erfassen? Sind leitende Angestellte ausgenommen? Welche Auswirkungen hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf die Vergütung? Frau RAin Sandra Steur, Fachanwältin für Arbeitsrecht, aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird zunächst die Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesarbeitsgerichts darstellen und einen Überblick über die damit zusammenhängenden Fragestellungen geben. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Lösungsansätze und Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung für Ihre tägliche Arbeit.

Zeitgemäßes HR Management – die richtigen Mitarbeiter*innen finden und binden

Herr Günter Walte, Vorstand/Partner der Liebich & Partner Management- & Personalberatung AG in Baden-Baden, wird Ihnen am Ende des 1. Teils der Veranstaltung mit einem Impulsvortrag einen Einblick in zeitgemäße HR-Arbeit, die Wirkung einer attraktiven Arbeitgebermarke (Employer Branding), in Führungsmethoden und die aktuelle Situation an den Arbeitsmärkten geben.
  • Warum sollen talentierte Mitarbeitende gerade in Ihr Unternehmen kommen?
  • Welche Mitarbeitende und Führungskultur brauchen Sie, um die notwendigen Herausforderungen zu schaffen?
  • So können Sie Leistungsträger im Unternehmen binden.
  • So funktioniert Recruiting & Active Sourcing heute
Günter Walter verfügt über langjährige Erfahrung als Führungskraft, Geschäftsführer und Vorstand in mittelständischen Unternehmen und im internationalen Konzernunternehmen (Haufe/Lexware; Wolters Kluwer). Seit 2007 ist er als Personalberater bei der Liebich und Partner AG sehr erfolgreich für überwiegend mittelständischen Unternehmen tätig. Über viele erfolgreiche Besetzungen von Führungs- und Fachkräftepositionen kennt Herr Walter die Anforderungen und Bedingungen für erfolgreiche Mitarbeiterbeziehungen bestens. Sein Credo „Die Menschen machen die Erfolge“ – erfolgreiche Unternehmen haben leistungsstarke und fokussierte Mitarbeitende. Dafür müssen die Unternehmen aber sehr viel tun – erstens um solche Menschen überhaupt zu gewinnen, zweitens um diesen Menschen die optimalen Leistungen zu ermöglichen und drittens diese Menschen im Unternehmen zu binden!

Die Abmahnung im Arbeitsrecht – Update

Zu Beginn des zweiten Teils der Veranstaltung wird Herr RA Julian Maxeiner aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den rechtlichen Aspekten einer Abmahnung im Arbeitsrecht vortragen. Hierbei werden insbesondere Bedeutung und Funktionen einer Abmahnung näher beleuchtet und aufgezeigt, welche Voraussetzungen für den Ausspruch einer rechtswirksamen Abmahnung erfüllt sein müssen. Warum Sie nicht gleichzeitig eine Abmahnung und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen dürfen und wie Sie Fehler bei der Formulierung und dem Ausspruch einer Abmahnung vermeiden, wird Ihnen Herr Rechtsanwalt Maxeiner in seinem Vortrag erläutern.

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sowie Überblick zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

Mittlerweile gibt es zahlreiche Entscheidungen der Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der arbeitsgerichtlichen Praxis ist der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO ein zunehmend praxisrelevanter Streitpunkt. Viele Arbeitgeber sind in der Praxis meist noch nicht ausreichend vorbereitet, um diese Auskunftsansprüche fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Herr Matthias Mohn, Richter am Arbeitsgericht Freiburg, gibt Ihnen einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Praxistipps, um auf entsprechende Anträge DSGVO-konform reagieren zu können. Herr Mohn ist Richter am Arbeitsgericht Freiburg. Zudem ist er als Referent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen bzw. Seminaren, insbesondere auch bei der Haufe-Akademie, und als Vorsitzender in Einigungsstellen tätig. Er wird Ihnen mit seinem Vortrag das nötige Fachwissen rund um den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO praxistauglich vermitteln. Ergänzend wird er Ihnen noch einen Überblick zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz und die Auswirkungen für Ihre Personalarbeit geben. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Im Dezember 2022 wurde das neue Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 nicht zugestimmt. Das Gesetz muss nun noch einmal durch den Vermittlungsausschuss. Gleichwohl sollten Sie bereits vor Inkrafttreten des HinSchG vorbereitet sein.

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

Schließlich wird die Veranstaltung, wie auch in den letzten Jahren, komplettiert durch einen Vortrag von Herrn Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Herr Tillmanns ist seit vielen Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und langjähriger Referent arbeitsrechtlicher Seminare, der es stets mit Wortwitz und Scharfsinn versteht, seinem Publikum anschaulich die Höhen und Tiefen der richterlichen und staatlichen Rechtsfortbildung näher zu bringen. Das Bundesarbeitsgericht sowie verschiedene Landesarbeitsgerichte haben 2022 und 2023 zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen im Bereich des Arbeitsrechts getroffen. Herr Tillmanns wird Ihnen hierzu wieder zum Abschluss unserer Veranstaltung in einem lebhaften, nicht nur mit Theorie beladenen, sondern praxisbezogenen Vortrag einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit aus 2022 und 2023 sowie über bevorstehende Gesetzesänderungen geben.

Anmeldung

Anmeldeschluss: 25.04.2023
oder per E-Mail: recht@pforzheim.ihk.de

Tagesordnung

  • 13:30 Uhr
    Begrüßung und Einführung
    RAin Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
    SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Oliver Essig, Justitiar & Mitglied der Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald

    Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – Rechtliches Update
    RAin Sandra Steur, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
    SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 14:10 – 14:50 Uhr
    Zeitgemäßes HR Management – die richtigen Mitarbeiter*innen finden und binden

    Günter Walter
    Vorstand/Partner der Liebich & Partner Management- & Personalberatung AG, Baden-Baden
  • 14:50 Uhr – 15:05 Uhr
    Kaffeepause
  • 15:05 Uhr – 15:35 Uhr
    Die Abmahnung im Arbeitsrecht – Update
    RA Julian Maxeiner
    SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 15:35 Uhr – 16:20 Uhr
    Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sowie Überblick zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

    Matthias Mohn
    Richter am Arbeitsgericht Freiburg
  • 16:20 Uhr – 16:35 Uhr
    Kaffeepause
  • 16:35 Uhr – 17:45 Uhr
    Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
    Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Veranstaltungsort

CongressCentrum Pforzheim CCP, Kleiner Saal, Am Waisenhausplatz 1 - 3, 75172 Pforzheim

Markenrecht

KMU-Fonds 2023 - geistiges Eigentum schützen

KMU-Förderung für Schutz von Marken
und geistigem Eigentum
Mit dem KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ wurde ein Finanzhilfeprogramm geschaffen, welches kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der EU-Kommission und wird vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt werden.
Die Initiative wird vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern.
Bitte beachten Sie, dass die Mittel begrenzt sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden.
Dieses Jahr wurden zwei  Gutscheine veröffentlicht:
  • Gutschein 1 – IP-Scan: Sparen Sie 90 % bei Expertenratschlägen und Anleitungen für Ihre Strategie zum Schutz geistigen Eigentums
  • Gutschein 2 – Marken und Geschmacksmuster: Sparen Sie 75 % der Eintragungsgebühren auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene und 50 % beim Schutz außerhalb der EU.
Nähere Informationen zum KMU-Fonds 2023:
Nachrichten: Ausbildung

27.04.2023 Girls´ Day - „Ich werde Chefin!“

Beim Girls´Day bietet sich die Chance mehr Mädchen für MINT-Ausbildungsberufe zu begeistern und den benötigten Nachwuchs zu sichern! An diesem Tag stehen Berufe im Fokus, bei denen der Anteil der weiblichen Auszubildenden unter 40 Prozent liegt.
girls-day-2023
Am Girls’Day lernen Mädchen technische Berufe kennen und können sich ausprobieren. Eine Liste der möglichen Berufe ist auf der Seite des Girls´Day zu finden. Die IHK unterstützt den Aktionstag. Fast 40 Prozent der Unternehmen erhalten später Bewerbungen von ehemaligen Girls’ Day-Teilnehmerinnen.

Ihr Girls’Day-Angebot: ein Erfolg

Das Team der bundesweiten Koordinierungsstelle Girls’Day hat verschiedene Links auf der Homepage des Girls´ Day zusammengestellt.
  • Sie können Ihr Angebot kostenlos in den Girls’Day-Radar eintragen. Über diese Plattform finden Mädchen, Eltern und Lehrkräfte Ihr Angebot. Nicht vergessen: Über Ihr Girls’ Day-Konto können Sie die Anmeldungen Ihrer Veranstaltung bequem verwalten.
  • Die Girls’ Day-Vertretungen in Ihrer Region helfen Ihnen gern bei Ihren Planungen. Die Kontaktdaten finden Sie über den Girls’Day-Radar. 
  • Informieren Sie weiterführende Schulen und die lokale Presse Ihrer Region über Ihre Girls’ Day-Aktion. Nutzen Sie hierfür auch die kostenlosen Aktionsmaterialien, die Sie über das Materialcenter beziehen können. 

Digitale Angebote

Sie können für den Aktionstag auch ein digitales Angebot anbieten. Hätten Sie dazu gern Anregungen? Der Leitfaden und das Ideen-Board bieten Ideen und Tipps.  

Social Media Aktivitäten

Machen Sie mit bei den Social Media Aktivitäten! Der landesweite Instagram-Account @mint_leben und die bundesweiten Instagram-Accounts @der_girlsday und @der_boysday können gerne bei Posts getagged werden.
Wussten Sie schon? Auch die Jungs sollen für untypische Berufe begeistert werden. Dies ist am Boys’ Day möglich. Mit dem Ausbildungsberuf „Kaufleute für Büromanagement“ können Sie beim Boys´Day teilnehmen. Informationen zu den möglichen Berufen und zur Teilnahme finden Sie auf der Seite des Boys´Day

IHK-Girls’ Day: „Ich werde Chefin“

Die IHK unterstützt beim diesjährigen Girls’ Day auch die Aktion „Ich werde Chefin“. Mit der Aktion möchte die IHK Schülerinnen dazu inspirieren, später mal eine Firma zu gründen oder zu leiten. Unternehmerinnen und Gründerinnen erklären den zukünftigen Chefinnen die Idee der Selbstständigkeit und begeistern sie dafür.
Zahlen und Fakten zur Existenzgründung im Nordschwarzwald

Wirtschaftsförderung in der Kammerregion im Jahr 2022

Investitionen und neue Arbeitsplätze beim Mittelstand

Karlsruhe, 24.02.2023. Im letzten Jahr förderte die L-Bank 538 Unternehmen
aller Branchen im Bereich der IHK Nordschwarzwald. Das
ausgereichte Darlehensvolumen lag über 221 Millionen Euro, das entspricht einer Steigerung um fast 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt wurden Investitionen von 322 Millionen Euro angeregt.
Fast 890 neue Arbeitsplätze werden dadurch geschaffen.
Unter den geförderten Unternehmen sind 171 Gründerinnen und Gründer.
Sie erhielten Darlehen von mehr als 48 Millionen Euro. An 367
etablierte mittelständische Unternehmen wurden Fördermittel in Höhe
von rund gut 173 Millionen Euro ausgezahlt.

Die Finanzierungsangebote der L-Bank richten sich an alle, die ein
Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder einen bereits
etablierten Betrieb führen. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und
der Bürgschaftsbank bietet die L-Bank regelmäßig Finanzierungssprechtage
an. Fachleute beraten dabei zu den Themen Gründung,
Selbstständigkeit und Finanzierung.

Geförderte Unternehmen im Bereich der IHK Nordschwarzwald im Jahr 2021

Geförderte
Unter-
nehmen
Förder-
volumen
in TEUR
Investitions-
volumen
in TEUR
Bisherige
Arbeits-
plätze
Künftige
Arbeits-
plätze
Existenz-
gründer/
Über-
nehmer
171
48.016
63.562
2.011
2.338
Etablierte
Unter-
nehmen
367
173.301
258.438
      20.249
   20.811

Quelle: L-Bank, Pressemitteilung.
Mehr Informationen zu den Förderprogrammen der L-Bank unter www.l-bank.de oder der Hotline 0711 122-2345.
Erlaubnisinhaber gem. §§ 34d, f, i GewO

Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen

Rechtsformwechsel macht Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen erforderlich!
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird aus dem DIHK e. V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer außerdem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, i GewO tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und ändern Sie diese zeitnah ab, indem Sie
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
    DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
ersetzen.
Öffentliche Fördermittel

26.09.2023 - Informationenzu den aktuellen Förderangebote von Land und Bund

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der Überblick über die aktuellen und praxisrelevanten Fördermittel. Experten von den Förderinstituten und der im Förderprozess notwendigen Hausbanken sowie die Ansprechpartner der IHK Nordschwarzwald vermitteln die Inhalte und stehen Rede und Antwort.
Sowohl das Land Baden-Württemberg als auch der Bund stellen vielfältige Förderangebote zur Verfügung. Die Nutzung durch die Unternehmen bleibt aber weiterhin deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass so gut wie für jeden Investitionsanlass ein Förderinstrument zur Verfügung steht, dass die Effizienz der Finanzierung verbessert. Die Herausforderung ist, das richtige Fördermittel zu identifizieren und den formalen Beantragungsweg einzuhalten.

Thema:

Am 26.09.2023 informieren im IHK-Haus in Pforzheim ab 16:30 Uhr Experten zu den folgenden Schwerpunkten:
- Aktuelle Förderprogramme der Bürgschaftsbank und der MBG, Michael Rieger, Bürgschaftsbank
- Die Rolle der Hausbanken, N.N., Volksbank pur
- Förderangebote, die den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen!, Stefan Hammes, IHK NSW
- Beratungsförderung, N.N., HWK Karlsruhe

Anmeldung:

  
  

Veranstaltungen

23.02.2023 Externer Beratungstag Horb

IHK Gründerberatung | Beratungstag für alle die sich selbstständig machen möchten

Die Beratungstage richten sich an Interessenten, die sich in absehbarer Zeit selbstständig machen möchten. Neben Hinweisen zur Erstellung eines Gründungskonzepts und die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden Sie über die Vorgehensweise bei der Gründung informiert und erhalten umfassendes Informationsmaterial.

Nächster Termin: 23.02.2023


Bitte melden Sie sich zu einer gewünschten Uhrzeit an.
Folgende Time-Slots sind möglich:
  • 10:00 bis 11:00 Uhr
  • 11:00 bis 12:00 Uhr
  • 12:00 bis 13:00 Uhr
  • 13:00 bis 14:00 Uhr

Anmeldung und Details

Weitere Informationen und Anmeldung unter: wirtschaft@horb.de

Veranstaltungsort

Horber Innovationspark
Seminarraum, 1. OG
Geschwister-Scholl-Straße 10
72160 Horb am Neckar
Veranstaltungen

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich ins volle Risiko zu gehen? Sie möchten sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder Sie haben eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.
Mit dieser Veranstaltung geben Ihnen die Partnerinnen Hilfestellungen, wie der Start erfolgreich gemeistert werden kann. Der Referent, Stefan Niethammer gingauf steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte der Gründung im Nebenerwerb ein und steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Ein Praxisbeispiel berichtet ebenfalls aus dem Nähkästchen wie es ihm bei der Gründung ergangen ist.

Ansprechpartnerin

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Finanzierung und Förderung

Überblick Förderprogramme

Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen:

Zinsgünstige Darlehen

Zinsgünstige Darlehen zur Existenzgründungen und Bestandsunternehmen werden von der Landeskreditbank (L-Bank) und von der KfW-Mittelstandsbank (KfW) zur Verfügung gestellt. Die Zielsetzungen überschneiden sich in vielen Fällen. Da das Land Baden-Württemberg zusätzlich zum Bund Fördermittel integriert, sind die Förderangebote der L-Bank in der Regel mit günstigeren Konditionen ausgestaltet. Die Darlehen können in vielen Fällen nebeneinander zur Finanzierung von Vorhaben gewährt werden. Eine besondere Bezuschussung von Zinssätzen erfolgt in den Darlehen, die zur Finanzierungen von InnovationenKlimaschutz und Energie-/Ressourceneffizienz dienen.
Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen.

Beteiligungen

Zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis können stille Kapitalbeteiligungen von der Mittelständischen Beteiligungsge­sellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) gewährt werden. Die Beteiligungen können in fast allen Phasen der Unternehmensentwicklung eingesetz werden.

Bürgschaften

Den Mangel fehlender oder nicht ausreichender Sicherheiten bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzhilfen und Hausbankkrediten kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beheben. Sie kann die fehlenden dinglichen Sicherheiten durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Hausbank ersetzen. Sie lebt den Leitspruch “Eine sinnvolle Unternehmensgründung, -entwicklung oder -übernahme sollte nie an fehlenden Sicherheiten scheitern”.

Beratungen

Vor und in den ersten drei Jahren nach einer Existenzgründung können verbilligte bzw. öffentlich geförderte Beratungen in Anspruch genommen werden. Die IHK erteilt hierzu weitere Auskünfte.

Was Sie beim Antrag beachten sollten

  • Bei der öffentlichen Förderung von Krediten gilt generell das Hausbankprinzip. Die Förderinstitute treten nicht mit dem Kreditnehmer direkt in ein Vertragsverhältnis, sondern leiten die Gelder über eine Hausbank an den Kreditnehmer.
  • Finanzielle Förderung können Sie als qualifizierte Nachwuchskraft der gewerblichen Wirtschaft bei Beginn Ihrer Selbstständigkeit (bei Inanspruchnahme von Landeshilfen muss die Vollexistenz innerhalb von drei Jahren erreicht werden) und im Rahmen Ihrer Existenzfestigung erhalten.
  • Es können Sachinvestitionen, Warenerstausstattung und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, Übernahme oder einer tätigen Beteiligung gefördert werden.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Antrag bei der Hausbank gestellt ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
  • Bei mangelnden banküblichen Sicherheiten kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beantragt werden.
  • Sie müssen die öffentlichen Mittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber Nachweis führen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht.
  • Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg verwirklicht werden.
  • Bei den Förderdarlehen bleibt der Zinssatz in aller Regel während der Laufzeit unverändert (Festzinssatz).

Konditionenübersicht

Nach der Gründung

Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Die neue Richtlinie

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Hier finden Sie die Informationen des BAFA.
Für Rückfragen steht Ihnen das Leitstellen-Team der DIHK-Service GmbH gerne zur Verfügung unter Tel. 030 20308 – 2353/ – 2354/ – 2356/ – 2357, foerderung@dihk.de

Ziel des Programms

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wichtiger Hinweis: Beratungsnachweis

Jungunternehmen, die nicht älter als ein Jahr sind und die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen. Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.

IHK Nordschwarzwald ist Regionalpartner

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der Abwicklung des Programms.

Energiepreise

Energiepreisbremsen in Kraft

Berlin, 21.12.2022. Unternehmen und Private sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür wurden von der Bundesregierung die s. g. Strom- und Gaspreisbremsen verabschiedet. Wie funktioniert die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse? Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf Unternehmen in der Energiekrise?

Webinar des DIHK aufgezeichnet

Am 20. und 21. Dezember informierte der DIHK inhaltsgleich in einem Webinar darüber, was mit den Strom- und Gaspreisbremsen auf die Unternehmen zukommt. Für alle, die es verpasst haben, hier einen Mitschnitt der Veranstaltung:

Weitere Informationen

Mehr zu den Bremsen auch unter:
Gewerbegebiete der Zukunft

Gewerbegebiete der Zukunft online

Pforzheim, 21.12.2022. Die Broschüre “Gewerbegebiete der Zukunft” der IHK Nordschwarzwald wurde aktualisiert und digitalisiert.
Unter
finden Sie ab sofort einen Ideenpool, der Kommunen und Unternehmen dabei helfen kann, die wenigen für Gewerbeentwicklung geeigneten Flächen sinnvoll, nachhaltig und effizient zu entwickeln.

Flächenverbrauch reduzieren

Der Flächenverbrauch in Deutschland soll in den nächsten Jahren stark reduziert werden. Das “Netto-Null-Ziel” ist hier nur ein Begriff in der politischen Landschaft. Dies trifft auch zukünftige Gewerbeflächen in Baden-Württemberg.

Nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen

Naturschutzfachliche Auflagen und Bürgerproteste machen die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten für Kommunen zusätzlich nicht einfacher. Gleichzeitig legen immer mehr Unternehmen, aber auch Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt Wert auf die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen.

Nachhaltig ausgestaltete Gewerbegebiete

Eine zukunftsfähige Wirtschaft benötigt moderne und nachhaltig ausgestaltete Gewerbegebiete für Neuansiedlungen oder Betriebserweiterungen.
Wie kann es also gelingen, die wenigen für Gewerbeentwicklung geeigneten Flächen sinnvoll, nachhaltig und effizient zu entwickeln?
Die Initiative “Gewerbegebiete der Zukunft” der Industrie- und Handelskammern möchte allen Akteuren in der Regional- und Bauleitplanung, aber auch Bauherren, Architekten und Planungsbüros Ideen und Denkanstöße geben und dazu auffordern frühzeitig in den Dialog zu treten.
ENERGIESCOUTS Nordschwarzwald

Effizienzpotentiale bei Druckluft und Gebäudetechnik entdeckt

ENERGIESCOUTS Nordschwarzwald vor Ort

Effizienzpotentiale bei Druckluft und Gebäudetechnik entdeckt

Pforzheim, 16.12.2022. Die ENERGIESCOUTS der IHK Nordschwarzwald haben sich aktuell vor Ort über die praktische Umsetzung der in den Workshops erarbeiteten theoretischen Grundlagen informiert. Die Nordgruppe traf sich bei Kaeser Druckluft in Heimsheim, die Südgruppe bei der Schnepf-Planungsgruppe in Nagold.

Druckluftoptimierung bei Kaeser

Druckluft ist die teuerste Energieform im Unternehmen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wurde aber den ENERGIESCOUTS beim Praxistag im Kaeser-Schulungszentrum in Heimsheim noch einmal mehr als deutlich. Fehlende Wärmerückgewinnung und Leckagen im Druckluftnetz kosten die Unternehmen in Deutschland Millionen.
Volker Rink, Druckluft-Spezialist von Kaeser Kompressoren, zeigte anhand der Schulungskompressoren, dem aufgebauten Druckluftnetz und anhand vielen Beispiele aus der täglichen Praxis auf, wie sich die optimale Dimensionierung, Abstimmung und Wartung von Druckluftanlagen und -netze auf die Energiebilanz und damit auch auf den Geldbeutel und den CO2-Fußabdruck des Unternehmens auswirken kann.
Anhand eines Leckage-Suchgeräts gingen die Azubis dann selbst auf die Jagd nach – in diesem Fall künstlich herbeigeführten – Leckagen im Druckluftnetz und diskutierten mit Herrn Rink am Objekt über Wärmerückgewinnung, intelligente Steuerung von Kompressoren und Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von Druckluft.

Moderne Gebäudetechnik bei Schnepf

Wie kann ein gewerblich genutztes Gebäude sinnvoll und „smart“ betrieben werden? Diese Frage diskutierte die Südgruppe der ENERGIESCOUTS bei der Schnepf-Planungsgruppe in Nagold.
Wärme, Lüftung, Klimatisierung und das Zusammenspiel der verschiedensten Komponenten stellte Adrian Schaufert, Geschäftsführender Gesellschafter der Schnepf Planungsgruppe, anschaulich anhand des eigenen Gebäudes auf dem Nagolder Wolfsberg vor.
  Er erläuterte die innovative Technik des „Eisspeichers“, die Heizungs- und Klimatisierungstechnik im Keller von Schnepf und zeigte den Azubis das optimale Zusammenspiel und die bedarfsgerechte Steuerung der Gebäudeleittechnik in der Heizzentrale. Die Azubis konnten so wertvolle Erkenntnisse zu diese Querschnittstechnologien mit ins eigene Unternehmen nehmen.

Zwei Gruppen aktuell am Start

Am ENERGIESCOUT-Projekt 2022/2023 nehmen Auszubildende folgender Unternehmen teil:
Nordgruppe:
Südgruppe:

Mehr zum Thema

Mehr zu den ENERGIESCOUTS unter: https://energiescouts.ihk.de/
Existenzgründer-News

08.12.2022 StartupTrifftMittelstand

Start des landesweiten digitalen Veranstaltungs- und Matchingformats “StartupTrifftMittelstand”: 08.10.2022 um 18:00 Uhr. Im Fokus stehen die Themen KI, Robotics und Digitale Geschäftsmodelle.
Programm: Nach einem Einführungsreferat von Dr. Andreas Kühne, Programmmanager KI, Audi AG, dürfen zehn von einer exponiert besetzten Jury ausgewählte Startups dieser Themenfelder sich in einem dreiminütigem Pitch präsentieren. In vertiefenden Pitches stellen sich dann diese zehn Startups in separaten digitalen Räumen den Fragen der teil­nehmen­den Unternehmen und vertiefen ihr Geschäftsmodell. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu individuellen Online­gesprächen zwischen einzelnen Startups und mittel­ständischen Unter­nehmen.
Details auf der Veranstaltungswebsite.

Das erwartet mittelständische Unternehmen

Sehen Sie sich zehn Pitches aus dem Bereich Life Sciences, Medtech und Biotech mit innovativen Lösungen an und stellen Ihre Fragen in einer Breakout-Session oder besser: Vereinbaren Sie direkt "Organized Datings" für ein erstes Kennenlernen.

Das erwartet Startups

Sie haben innovative Ideen und Lösungen? Pitchen Sie vor mittelständischen Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg. Um sich für einen Pitch zu bewerben, registrieren Sie sich bitte für die Veranstaltung und füllen Sie nach dem Login das kurze Bewerbungsformular in Ihrem Profil (Pflichtfelder für Startups) vollständig aus. Bewerben Sie sich jetzt und überzeugen mit Ihrem Drei-Minuten-Pitch.

Die Sieger stellen sich und ihre Innovationen vor

Zusätzlich stellen sich die Sieger mit ihren Innovationen in individuellen Extended Pitches im Detail interessierten Teilnehmern vor. Außerdem haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich während und nach der Veranstaltung mit anderen Teilnehmern in digitalen 1:1-Meetings (Organized Dates) zur Kontaktanbahnung zu treffen und kennenzulernen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Mit “Startup trifft Mittelstand” bieten die 12 baden-württembergischen IHKn gemeinsam ein landesweites digitales Veranstaltungs- und Matching-Format für den Wissensaustausch sowie die Anbahnung von Kooperationen und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Der Fokus auf einzelne Themenfelder stellt sicher, dass sich die fachlich richtigen Unternehmen und Akteure finden.

Anmeldung

Um dabei zu sein, müssen sich sowohl die Startups als auch die interessierten mittelständischen Unternehmen über die
registrieren und dort auch anmelden.

Weitere Veranstaltungen der Reihe “StartupTrifftMittelstand”

  • 27.06.2023 Energieeffizienz
Wirtschaftstandort

Weltweit erstes ultra­effi­zientes Ge­werbe­gebiet

Produktion im urbanen Umfeld ohne Abfall, Abwasser und Abluft: Das ermöglicht ein vom Umweltministerium prämiertes Konzept für das weltweit erste ultraeffiziente Gewerbegebiet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Fraunhofer- Institute IPA, IAO und IGB haben es gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden (Baden) und den ansässigen Unternehmen erarbeitet.

"Wohin mit dem überschüssigen Strom?”

Pforzheim, 25.07.2022. Mit dem Bau eines Laufwasserkraftwerks am Hochrhein wurde 1898 die Voraussetzung geschaffen, dass sich energieintensive Industriebetriebe ansiedelten und Arbeiterwohnungen entstanden. Die Stadt Rheinfelden war geboren. Das Laufwasserkraftwerk ist bis heute in Betrieb. Zusammen mit mehreren Blockheizkraftwerken produziert es bisweilen mehr Strom als Stadt und Industrie verbrauchen. „Anstatt den Überschussstrom ins Netz einzuspeisen oder Turbinen abzuschalten, könnte er künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit Energie versorgen“, schlägt der Projektleiter „Ultraeffiziente Gewerbegebiete“, M. Sc. Ekrem Köse vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, vor. Gemeinsam mit seinen Kollegen von der Abteilung Effizienzsysteme und weiteren Wissenschaftlern von den beiden Fraunhofer-Instituten IAO und IGB hatte sein Vorgänger bereits 2020 die Industriegebiete am östlichen Stadtrand unter die Lupe genommen und überlegt, wie sich Abfall, Abwasser und Abluft vermeiden lassen.

Die fünf Handlungsfelder der Ultraeffizienz

Geschlossene Kreisläufe

Auch für Kunststoffe könnte es bald einen geschlossenen Kreislauf geben. So könnte ein Hersteller von Kunststoffgranulaten in Rheinfelden den Kunststoffabfall von benachbarten Unternehmen verwerten. Und ein Medizintechnik-Unternehmen aus dem Stadtteil Herten könnte Granulate aus Rheinfelden verwenden, anstatt sie anderswo zu beschaffen. Die Abwärme aus der Industrie könnte die Temperatur in Dachgewächshäusern auf den Fabrikgebäuden nachts und im Winter konstant halten. In diese könnten dann auch die CO2-Emissionen, die am Standort anfallen, eingeleitet werden, um das Pflanzenwachstum anzuregen. Eine gemeinsame Feuerwehr gibt es bereits und auch eine Kantine steht schon Mitarbeitern anderer Firmen offen. Einzelne Fuhrparks und Rechenzentren könnten zusammengelegt werden. Auch Energie- und Umweltmanager, Arbeits- und Brandschutzbeauftragte, Reinigungsdienste und Gärtner könnten sich die ansässigen Unternehmen teilen.

IHK-Präsidentin Cluadia Gläser: “Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete”

„Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete. Den Unternehmen im Nordschwarzwald müssen daher Möglichkeiten geboten werden, um nachhaltig wachsen zu können. Gewerbe- und Industrieflächen verknappen sich zunehmend und werden in der Bevölkerung noch zu wenig akzeptiert. Die IHK hat daher in Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen den Leitfaden „Nachhaltige Gewerbe- und Industriegebiete der Zukunft“ (PDF-Datei · 1165 KB)entwickelt. Damit hat die Kammer besonders ökologische und soziale Gesichtspunkte sowie das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens ins Auge gefasst. Solche Überlegungen werden nun im ultraeffizienten Gewerbegebiet in Rheinfelden weltweit erstmals praktisch erprobt und umgesetzt. Die Hochschule Pforzheim beteiligt sich daran. Auch das Projekt Ultraeffizienzfabrik des Campus Schwarzwald in Freudenstadt sehe ich als Wegweiser und Blaupause, um unsere eigenen Gewerbegebiete in der Region Nordschwarzwald nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“
Claudia Gläser
Präsidentin der IHK Nordschwarzwald

Ultraeffizienz: Hochschule Pforzheim und Evonik kooperieren im Breich grüner Wasserstoff

Die Hochschule Pforzheim und die Firma Evonik Operations GmbH kooperieren in Rheinfelden bereits im Bereich „Grüner Wasserstoff“. Das Institut für Industrial Ecology (INEC) der Hochschule geht mit Evonik dabei der Frage nach: Wie kann für die chemische Industrie die Versorgung mit Wasserstoff sichergestellt werden? Wasserstoff, überwiegend aus Erdgas produziert, wird „grauer“ Wasserstoff genannt. Ist er ein Nebenprodukt chemischer Reaktionen, nennt man ihn „weißen“ Wasserstoff. Das Ziel ist, die Produktion in der Zukunft auf „grünen“ Wasserstoff umzustellen, also aus regenerativen Energien. Doch wie sieht die Transformation zu komplett grünem Wasserstoff aus? Das ist die Frage, die in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt „H2Chemie2050“ beantwortet werden soll. Standortleiter Hermann Becker von Evonik und Professor Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim unterschrieben Mitte April den Kooperationsvertrag und gaben 2022 den Startschuss zu dem Projekt.

Ausbau eines Nahwärmeverbundes und gemeinsame KWK-Anlagen im Gespräch

„Aktuell gibt es eine weitere Förderphase.Weiterhin dabei ist das Fraunhofer IPA, das IAO und das Institut IAT der Uni Stuttgart. Hier wird hauptsächlich an Tools zur Bewertung von ultraeffizienten Maßnahmen gearbeitet. Zu weiteren möglichen Maßnahmen zählt der Ausbau eines Nahwärmeverbundes oder gemeinsame KWK-Anlagen, der Ausbau weiterer Materialkreisläufe, die Optimierung der Logistik u. v. m.“, erläutert Köse. Zwischen den Unternehmen findet bereits reger Austausch zum Aufbau eines internen Nahwärmenetzes statt.
PM / Michael Hasch
Recht und Steuern

Änderung bei Offenlegung von Rechnungs­unterlagen

­Am 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft. Hieraus ergeben sich für offen­legungs­pflichtige Unternehmen Änderungen, die bei Einreichung der Unterlagen zu berück­sichtigen sind. Betroffen hiervon sind alle Geschäfts­jahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben.

Änderung des Offen­legungs­mediums

Bislang waren alle offenzulegenden Unterlagen beim Bunde­sanzeiger einzureichen. Zukünftig müssen die Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2022 im Unter­nehmens­register eingereicht werden.
Jahresabschlüsse und alle weiteren Rechnungs­legungs­unterlagen und Unter­nehmens­berichte mit einem Geschäfts­jahres­beginn vor dem 1. Januar 2022 sind weiterhin beim Bundes­an­zeiger einzureichen.
Für die Einreichung wird es eine einheitliche Publikations­platt­form geben, so dass die Unter­nehmer über eine einzige Plattform sowohl im Unter­nehmens­register als auch im Bundes­anzeiger einreichen können.

Über­mittlungs­format

Als amtliches Über­mittlungs­format wurde das XML- bzw. XBRL-Format gewählt. Möglich ist aber auch die Einreichung in anderen gängigen Datei­formaten wie MS Word, MS Excel oder PDF. Für die Kon­vertierung in ein verarbeit­bares Dateiformat fallen dann jedoch ggf. zusätzliche Gebühren an.

Pflicht zur elek­troni­schen Identi­fikation

Um im Unter­nehmensregister Dokumente einreichen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Ablauf der Regis­trierung ist in der „Arbeitshilfe Registrierung“ näher beschrieben.
Daneben muss jede Person, die selbst Daten übermitteln möchte, ein einmaliges Identi­fikations­verfahren durchlaufen. Ohne eine vorherige Identi­fikation der tatsächlich über­mittelnden Person können zukünftig keine Dokumente mehr offengelegt werden.
Weitere Infor­mationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter dem folgenden Link: BfJ - Offenlegung (bundesjustizamt.de) sowie auf der Publikationsplattform
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH biete zudem eine Reihe von Infor­mationsveran­staltungen an, u. a. auch zum Thema der Einreichung auf der Publikumsplattform:
Quelle: IHK Karlsruhe
Recht und Steuern

Warnung vor falschen IHK-Mails

IHK warnt vor falschen Mails:
Kein Unternehmen muss sich bei “IHK Deutschland” neu anmelden
Berlin / Pforzheim, 18.07.2022. Die deutschen Industrie- und Handelskammern sowie ihre Dachorganisation DIHK warnen vor Phishing-Mails, die von Unternehmen die Anmeldung bei einer angeblichen „IHK Deutschland“ verlangen. Bei entsprechenden Mails mit der Aufforderung „Melden Sie sich bei der IHK neu an!“ handele es sich klar um Fake, teilte der DIHK am Freitag mit. Die in der Mail angegebene “IHK Deutschland” existiere gar nicht. Es drohe auch keine Sperre der IHK-Nummer.
Vielmehr bestehe die Gefahr, sich beim Klicken auf einen der in der Mail angegebenen Button Schad-Software auf den Rechner zu laden. Der Email-Absender „IHK <contact@selfstroageeasthaven. com>" sei erkennbar keine Adresse aus der IHK-Organisation.

Recht und Steuern

Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß Richtlinie (EU) 2018/958 zur Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Nordschwarzwald beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 31. August  2022 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.

15.07.2022
#GemeinsamFürUnternehmen

27.07.2022 Krisenvorsorge Gas

Vor dem Hintergrund ungelöster geopolitischer Spannungen sowie historischer Tiefstände in den Erdgasspeichern ist eine unterbrechungsfreie Belieferung aller Gaskunden nicht mehr sichergestellt. Gas ist somit eine wesentliche Komponente der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Etwa ein Viertel der Primärenergieversorgung wird durch Erdgas abgedeckt. Viele Prozesse, hauptsächlich zur Strom- und Wärmeproduktion, werden in der Industrie mit Gas betrieben.

Kostenlose Online-Veranstaltung

Die ca. 2-stündige kostenlose Online-Veranstaltung der IHK Region Stuttgart gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben für das Engpass- und Krisenmanagement Gas.
#GemeinsamFürUnternehmen - Eine Veranstaltung der IHKs in Baden-Württemberg

Hintergrund

Aktuell sind die Erdgasspeicher nicht ausreichend befüllt, um eine unterbrechungsfreie Belieferung aller Gaskunden im Winter sicherzustellen. Gas wird derzeit somit als Mangelware für die Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Die Gasflüsse und somit auch der Leitungsdruck ist bislang mehr oder weniger überall gleichmäßig verteilt. Unter welchen Voraussetzungen kann aber überhaupt noch eine Versorgung sichergestellt werden und wie sehen die nachfolgenden Schritte aus? Können Unternehmen durch Brennstoffumstellung dem möglichen Gasproblem einfach entkommen und welche Voraussetzungen sind hierfür nötig? Die Online-Veranstaltung der IHK Region Stuttgart klärt auf.

Programm

  • 14:30 Uhr: Begrüßung, Dr. Albrecht Reuter, Geschäftsführer der Fichtner IT Consulting GmbH, Stuttgart und Vorsitzender des Energieausschusses der IHK Region Stuttgart , 
  • 14:40 Uhr: Krisenvorsorge Gas – Aktuelle Situation im Gasnetz, Frau Nicole Oeter, Leiterin Netzwirtschaft und Netzkunden Gas, Netze BW GmbH 
  • 15:30 Uhr: Brennstoffumstellung als Alternative und die gesetzlichen Anforderungen, Hauke Dierks, Leiter des Referats Umwelt- und Rohstoffpolitik, DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V., Berlin
  • 16:10 Uhr: Diskussion
  • 16:30 Uhr: Ende
Veranstalter: IHK Region Stuttgart

Anmeldung

Umwelt und Energie

Auszubildende als ENERGIESCOUTS: Neue Gruppe startet im Oktober 2022

ENERGIESCOUTS 2022: Workshops starten im Oktober

Junge Menschen für die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz zu begeistern ist wichtig und aktuell mehr denn je gefragt. Ressourcen effektiv einsetzen, Treibhausgase reduzieren und Kosten für das eigene Unternehmen sparen – das steht ganz oben auf der Agenda angehender ENERGIESCOUTS. Im Herbst startet eine neue Runde in der Region.

Online Info-Veranstaltung am 21.09.2022

Am 21.09.2022 von 10-12 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung über MS-Teams statt, in der wir Ihnen das Projekt und die Workshops vorstellen. Bitte melden Sie sich über den Link
zur unverbindlichen Infoveranstaltung an. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und rechtzeitig vor der Veranstaltung ihre MS-Teams-Einladung.
Die Workshops finden dann in Präsenz statt am:
  • 05.10.2022, 10-16 Uhr:
    Grundlagen der Energietechnik, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes, IHK Nordschwarzwald, Pforzheim
  • 06.10.2022, 10-16 Uhr:
    Messtechnik und Analyse in Theorie und Praxis, IHK Nordschwarzwald, Pforzheim
  • 19.10.2022, 10-16 Uhr:
    Praxis: Effiziente Druckluft und Wärmerückgewinnung, Kaeser Kompressoren, Heimsheim
  • Im Zeitraum November bis Januar:
    Individuelle Projektarbeiten aller Auszubildenden im jeweiligen Unternehmen
Die Gruppengröße sollte 8-10 nicht überschreiten und aus Azubis verschiedenster Branchen bestehen.

Das Konzept der ENERGIESCOUTS

ENERGIESCOUTS sind sowohl kaufmännische als auch gewerblich-technische Auszubildende, die sich mit Hilfe der IHK zu den Themen Energie- und Ressourceneffizienz sowie Klimaschutz im Betrieb weiterbilden. Auszubildende aller Berufe sind willkommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausgesetzt.
Die Azubis erwerben in Fachworkshops das notwendige Hintergrundwissen zu Technologien und Verfahren. Zudem erlernen sie die praktische Anwendung von Messgeräten sowie das Erheben und Bewerten von Energiedaten.
Gut gerüstet gehen sie anschließend in ihre eigenen Unternehmen auf die Suche nach Energiefressern und ineffizienten Prozessen. Sie entwickeln eigenverantwortlich Projekte zur Einsparung von Energie und weiteren Ressourcen im Betrieb.
Die zuständige IHK prämiert die besten Projekte vor Ort und nominiert die Sieger für den jährlichen Bundeswettbewerb in Berlin.
Das Konzept wird in vielen IHKs bundesweit angeboten. Fast 7000 Auszubildende sind in den letzten Jahren zu ENERGIESCOUTS ausgebildet und jetzt erfolgreich als „Energie-Detektive“ im Einsatz.
Mehr zum Konzept und der Umsetzung in Baden-Württemberg auch unter: https://energiescouts.ihk.de/

Die Umsetzung in der Region Nordschwarzwald

Die Qualifizierung als ENERGIESCOUT bei der IHK Nordschwarzwald besteht aus drei Workshop-Modulen.
  • Das erste Modul vermittelt ein grundlegendes Verständnis zum Thema Energie sowie Kenntnisse der Energieeffizienz.
  • Im folgenden Modul lernen die Azubis, wie sie erfolgreich im Betrieb kommunizieren, eigene Projekte umsetzen und mit Messgeräten arbeiten.
  • Der dritte Workshop zeigt an einem praktischen Beispiel, wie Energieeffizienz im betrieblichen Alltag umgesetzt werden kann.
Über eine Projektarbeit im eigenen Unternehmen im Anschluss werden die gelernten Inhalte in der Praxis umgesetzt.
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Nordschwarzwald ist die Teilnahme kostenlos.

Mehrfachnutzen für Umwelt, Unternehmen und Auszubildende

Die IHK-Qualifizierung „ENERGIESCOUTS“ lohnt sich gleich 3-fach: für die Unternehmen, für die Auszubildenden und für die Umwelt.
  1. Unternehmen optimieren ihre Prozesse und sparen Kosten. Zudem erhöht die Qualifizierung, gerade in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber, die Attraktivität des Ausbildungsbetriebs.
  2. Auszubildende übernehmen Verantwortung und setzen eigenständig Projekte um. In Teams lernen sie eigene Ideen zu entwickeln, ganzheitlich zu denken und gemeinsam zu arbeiten.
  3. Energieeffizienz ist gelebter Klimaschutz. Die Qualifizierung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, indem der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird und wertvolle Ressourcen eingespart werden.

Südgruppe im November geplant

Die nächsten ENERGIESCOUT-Gruppen sind in Planung. Jedes Unternehmen kann bis zu 3 Azubis pro Gruppe anmelden. Wir planen neben einer Nord-Gruppe (Pforzheim-Enzkreis) auch eine Südgruppe (Lkr. CW und FDS). Die Gruppengröße sollte auch hier 8-10 nicht überschreiten und aus Azubis verschiedenster Branchen bestehen.
Für die Südgruppe sind folgende Workshoptermine vorgesehen:
  • 09.11.2022, 10-16 Uhr: Grundlagen der Energietechnik, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes, IHK Nordschwarzwald, GSt. Nagold
  • 23.11.2022, 10-16 Uhr: Messtechnik und Analyse in Theorie und Praxis, IHK Nordschwarzwald, GSt. Nagold
  • 30.11.2022, 10-16 Uhr: Praxis: Bei einem Unternehmen vor Ort (steht noch nicht fest)
  • Im Zeitraum Dezember bis Februar:
    Individuelle Projektarbeiten aller Auszubildenden im jeweiligen Unternehmen
Bitte sprechen Sie uns an.
Förderprojekt

Innenstadtentwicklung Mühlacker

Wie soll die Mühlacker Innenstadt in fünf bis zehn Jahren aussehen ? Was muss konkret verändert werden ? Welche Kosten entstehen dabei ? Es sind viele Fragen, die aufkommen, und noch mehr Ideen, die im Rahmen des zweiten Treffens zur  Innenstadtentwicklung im Uhlandbau entwickelt wuden.

Wie soll die Mühlacker Innenstadt in fünf bis zehn Jahren aussehen?

Graphic Recording des Praxisworkshops "Innenstadtentwicklung Mühlacker" 2030
Graphic Recording des Praxisworkshops "Innenstadtentwicklung Mühlacker" 2030
Mühlacker, 04.06.2022. Wie soll die Mühlacker Innenstadt in fünf bis zehn Jahren aussehen? Was muss konkret verändert werden? Welche Kosten entstehen dabei ? Es sind viele Fragen, die aufkommen, und noch mehr Ideen, die im Rahmen des  zweiten Treffens zur Innenstadtentwicklung  im Uhlandbau entwickelt werden. Mit dabei sind Unternehmer, Stadträte, Amtsleiter sowie Schülerinnen und Schüler der Mörike-Realschule und des Theodor- Heuss-Gymnasiums  (THG). Insbesondere die Meinungen und Sichtweisen der jungen Teilnehmer(innen) werden im Verlauf des Abends mehrfach gelobt und wertgeschätzt. „Es ist interessant, was auf uns zukommen wird“, erklärt Sarah Schneider, Schülersprecherin des  THG, die gemeinsam mit Sofia Conte und Ksenija Darda vor Ort ist, wes- halb sie am Workshop-Abend teilnehmen. „Spielt öffentlichen WLAN für euch noch eine Rolle ?“, will Stadtplaner Armin Dauner wissen – und ist erstaunt, als seine Frage kräftig  bejaht wird. „Apps wie Instagram verbrauchen viel Datenvolumen, daher nut- zen wir lieber ein WLAN“, erklärt Sarah Schneider. Gemeinsam mit ihren Mitschüle- rinnen erteilt sie dem Vorschlag, eine spezi- elle Geo-Cashing-Tour durch Mühlacker Geschäfte anzubieten, eine Absage. „Das würde uns nicht interessieren“, so die Schülersprecherinnen, „vielleicht hätten die Jün- geren noch Spaß daran.“ Auf der anderen Seite lernen die Schülerinnen, wie lange es dauert, bis Projekte umgesetzt  werden kön- nen; zumindest dann, wenn dafür städtische Gelder eingesetzt werden sollen. „Als ersten Schritt müssen wir das im Herbst für den Haushalt des nächsten Jahres anmel- den“, erklärt Dauner, dass ein Bewegungs- park nicht innerhalb von  acht Wochen in den Enzgärten eingerichtet werden kann.

Konkrete Vorschläge vorgestellt

Doch selbst von solchen vermeintlich schlechten Nachrichten haben sich die jungen Workshop-Teilnehmer(innen) nicht ab-halten lassen. Im Gegenteil: Auch in der finalen Abschlussrunde, die aufgrund der zahlreichen Ideen und Diskussionsansätzen
später als geplant stattgefunden hat, haben sie selbstbewusst das Wort ergriffen, und konkrete Vorschläge vorgestellt. So wurden beispielsweise regensichere Fahrradabstell- plätze an Schulen vorgeschlagen, um Schüler unabhängiger von  usfahrzeiten zu ma- chen. Mit einem Stadtflohmarkt kurz vor den Sommerferien, so ein weiterer Impuls, könnte nicht nur der Sommerschlussverkauf der Geschäfte an der Bahnhofstraße aufge- peppt, sondern deren Angebot auch um Schulstände oder  oodtrucks erweitert wer- den. Sportgeräte in den Enzgärten und be- queme Sitzgelegenheiten in der Innenstadt sollen, wenn es nach einer anderen Arbeits- gruppe geht, bald zum Verweilen in Mühlacker einladen. Apropos Verweilen: Auch nachts soll  die Innenstadt kein Angstraum sein. Um herauszufinden, was dafür getan werden muss, soll es Nachtspaziergänge geben, in deren Rahmen gleich überprüft werden könnte, wie gut oder schlecht der nächtliche ÖPNV die Stadtteile an die Innenstadt  nbindet. Außerdem wurden im Zuge der Veranstaltung Ideen vertieft, die bereits beim Auftaktworkshop vor wenigen Wochen angesprochen worden waren: eine Parkplatz-App für Mühlacker, in der die öffentlichen Stellplätze und privat  ewirtschafteten Parkhäuser eingepflegt sind und anfallende Gebühren direkt übers Smartphone bezahlt werden können. Diese Idee könne, heißt es bei der Präsentation spontan, vielleicht Teil der enzJOY-App als zentraler digitaler Plattform für  Mühlacker werden.

Dauerthema Bahnhofstraße

Auch das Dauerthema Bahnhofstraße kommt an diesem Abend im Uhlandbau zur Sprache. Als Idee wird beispielsweise eine Radspur ins Spiel gebracht, deren Einführung an einen Einbahnstraßenverkehr geknüpft wäre. Das solle möglichst kurzfristig ausprobiert und im Anschluss mit allen Beteiligten, darunter den Einzelhändlern in der Innenstadt, bewertet werden. Apropos Unternehmer: Diese sollten mit Blick auf Social Media und aktuelle Webseiten geschult werden. „Vielleicht gibt es dafür ja  Fördermittel“, wirft ein Teilnehmer in den Raum. Dieser Ansatz, sich aus Fördertöpfen zu bedienen, kommt an zahlreichen anderen Stellen ebenfalls ins Spiel, damit der ohnehin stark strapazierte städtische Haushalt nicht über Gebühr belastet wird. Deutlich wird, dass alle Workshop-Teil- nehmer(innen) Erlebnisse und Begegnungs- stätten im öffentlichen Raum – in der Innenstadt – schaffen wollen. „Wir sind Impulsgeber, aber nicht diejenigen, die das entwickeln“, sagte Hans-Ulrich Wetzel als Vorsitzender von „Mühlacker aktiv“, dem Trägerverein des Citymanagements. „Da müssen alle mitmachen.“ Wie gut diese Mitarbeit an diesem Donnerstagabend gelungen ist, betont Jochen Sauer, Vorsitzender des Gewerbe-, Handels- und Verkehrs- vereins, in seinem Schlusswort: „Wir leben in einer Stadt, in der es an allen Ecken und Enden vorangeht, dafür können wir uns ge- genseitig auf die Schulter klopfen.“ Organisiert wurde der Abend von Citymanagerin Anna-Maria Fritz, der städtischen Wirtschaftsförderin Annette Popp und Julia Walter von der Industrie- und Handelskammer. Die einzelnen Arbeitsgruppen sollen sich im Juni nochmals treffen, um ihre Ergebnisse weiter auszuarbeiten. Dafür wurden Verantwortliche aus dem  remium  bestimmt, die als Ansprechpartner fungieren. Dabei fielen mehrmals die Namen der Schülerinnen und Schüler, die den Prozess weiter begleiten wollen und sich dankbar dafür zeigten, wie ernst sie mit ihren Ideen genommen worden seien. Auf  der anderen Seite steht die Dankbarkeit der Geschäfts leute und Verwaltungsfachleute über die jungen Sichtweisen auf die Heimatstadt.
Von Ramona Deeg, Mühlacker Tagblatt
Aktuelles

Hochkarätiges wissenschaftliches Vortragsprogramm und reger Austausch beim 2. Symposium Additive Fertigung

Rund 130 Vertreterinnen und Vertreter regionaler Unternehmen informieren sich bei der gemeinsamen Veranstaltung von IHK Nordschwarzwald, HWK Karlsruhe und Leichtbau BW zum neuesten Forschungsstand im Bereich 3D-Druck. 30 Ausstellerfirmen zeigen in der Remchinger Kulturhalle das aktuelle Leistungsspektrum additiver Fertigungstechnologien in der Praxis.

Unbegrenzte Möglichkeiten

Remchingen, 05.07.2022. "Die Möglichkeiten beim 3D-Druck scheinen in der Zukunft unbegrenzt: Autos, Häuser und sogar menschliche Organe kommen oder könnten aus dem Drucker kommen. Sind dies nur Visionen von Technikenthusiasten oder erleben wir tatsächlich die Revolution der Fertigung?", fragte Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil zu Beginn der Veranstaltung.

Grenzen der Fertigungsvarianz werden verschoben

Additive Fertigungsverfahren und 3D-Druck - so viel steht fest - verschieben zunehmend die Grenzen der Fertigungsvarianz. Die zukünftigen Möglichkeiten in Entwicklung und Produktion werden gerade von Forschung und Wirtschaft Schritt für Schritt ausgelotet. Zudem beginnen sich bereits die Wertschöpfungsketten in diesem Bereich grundlegend zu verändern - täglich entstehen neue Geschäftsmodelle rund um diese innovativen Fertigungstechnologien.
"Die Entwicklung der additiven Verfahren schreitet extrem schnell voran. Neue, innovative Werkstoffe, Maschinen, Softwaresysteme, Produktentwicklungsmethoden und damit auch Qualifikationsbedarfe der Mitarbeitenden, die sich mit diesen immer noch jungen Fertigungsverfahren beschäftigen - dies alles wird permanent hochwertiger, differenziert sich aus und wird dadurch immer komplexer. Wir können hier ein sehr großes Potential an technologischen Möglichkeiten heben- von der Entwicklung über die Konstruktion bis hin zur Herstellung", ist sich Felix Casper, Geschäftsführer der Firma Karl Casper Guss in Remchingen, sicher. Als Vollversammlungsmitglied begrüßte er vonseiten der IHK Nordschwarzwald seine Unternehmerkolleginnen und -kollegen.

Experten aus Wissenschaft und Praxis gaben Einblicke in additive Prozessketten

In zehn Fachvorträgen gaben Experten aus Wissenschaft und Praxis Einblick in additive Prozessketten, in aktuelle Verfahren und technologische Grenzen sowie in Bildung, in neue Geschäftsmodelle und rechtliche Fragestellungen. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Leichtbau BW-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Seeliger, diskutierten die Referenten Fragen nach dem wirtschaftlichen Einsatz der Additiven Fertigung im Unternehmen, nach notwendigen Qualifikationen und technologischen Voraussetzungen.

30 Aussteller auf dem “Marktplatz”

Bis zum letzten Winkel der Halle drängten sich zudem die rund 30 Aussteller auf dem "Marktplatz". Hier konnten sich die Teilnehmenden ein beeindruckendes Bild vom aktuell möglichen Leistungsspektrum additiver Verfahren machen - von Präzisionsteilen für die Medizintechnik über extrem leichte und hochindividuelle Bauteilstrukturen bis hin zu in sich beweglichen Werkstücken. Das stieß an allen Ständen rege Gespräche und zahlreiche neue Geschäftskontakte an.
Mit dieser nunmehr zweiten großen Fachveranstaltung wollen die beiden Wirtschaftskammern gemeinsam mit der Leichtbau BW die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region für das Thema Additive Fertigungsverfahren sensibilisieren. Mit dem hochwertigen Vortragsprogramm soll das Wissen in den Betrieben proaktiv gefördert und ein fachspezifisches Forum geboten werden, um die bestehenden Entwicklungspotentiale bestmöglich für den zukünftigen Wettbewerb zu nutzen.

Liste der ausstellenden Unternehmen und Organisationen

  1.  HK Kunststofftechnik
  2.  toolcraft AG
  3.  EOS GmbH
  4.  SKZ - Das Kunststoffzentrum, Horb a.N.
  5.  AM Pioneers GmbH
  6.  Promold GmbH
  7.  Koras-group
  8.  Primold GmbH
  9.  Hasenauer & Hesser GmbH
  10.  Nonnenmacher GmbH
  11.  Röchling Direct Manufacturing GmbH
  12.  Rechtsanwälte Vogel & Partner
  13.  Gläser GmbH
  14.  C. HAFNER GmbH & Co. KG
  15.  Arburg GmbH
  16.  DHBW Stuttgart Campus Horb
  17.  Innonet Kunststoff und Digital Hub Horb a.N.
  18.  Metshape GmbH
  19.  Hochform Pforzheim e.V.
  20.  Hochschule Pforzheim STI
  21.  Edelstahl Rosswag GmbH
  22.  KIT Karlsruher Institut für Technologie wbk
  23.  Zecha GmbH
  24.  Deutsche Edelstahlwerke Specialty Steel GmbH & Co. KG
  25.  MIMplus Technologies GmbH & Co. KG
  26.  Cirp GmbH
  27.  Otec Präzisionsfinish GmbH
  28.  LES GmbH, Lenz Entwicklung und Sonderbau
  29.  STOQ Managementservice
  30.  Hochschule Pforzheim IWWT
  31.  Leichtbau BW
  32.  Handwerkskammer Karlsruhe
  33.  Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Neuerungen

VerpackG: Neue Registrierungspflicht ab 1. Juli

Berlin, 27.06.2022. Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) wurde u. a. die Registrierungspflicht auf sämtliche Inverkehrbringer verpackter Waren im Sinne des Verpackungsgesetzes erweitert. Auch werden Informations- und Dokumentationspflichten ausgeweitet. Die neuen Bestimmungen aus dem Jahr 2021 treten schrittweise in Kraft. Eine wichtige Frist ist hierbei der 1. Juli 2022.
Da das novellierte Verpackungsgesetz etliche Änderungen enthält, sind viele Unternehmen neu betroffen, insbesondere aus dem „rein gewerblichen“ Bereich (also Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden verkaufen). Eine wesentliche Neuerung zum 1. Juli 2022 ist die Ausweitung der Registrierungspflicht auch auf Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind, wie z. B. s. g. “gewerbliche Transportverpackungen”. Diese waren bisher von der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ausgenommen.

Ausweitung der Registrierungspflicht

Gem. § 9 Abs. 1 trifft die Registrierungspflicht nun auch sämtliche Inverkehrbringer (im Gesetz etwas verwirrend als “Hersteller” bezeichnet) von mit Ware befüllten nicht systembeteiligungspflichten Verpackungen, wie etwa von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen im gewerblichen Bereich (b2b). Bestehende Registrierungen aus dem b2c-Bereich müssen entsprechend erweitert werden.
Nach § 7 Abs. 2 S. 3 haben sich auch Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister zu registrieren (bisher konnten dies die Vorvertreiber übernehmen).
Gestrichen werden die bisherigen Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter in § 12.
Diese neuen Vorgaben greifen ab dem 1. Juli 2022.

Zusätzliche Angaben im Verpackungsregister

Bezüglich der bei der Registrierung zu tätigenden Angaben ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 die europäische oder nationale Steuer ID anzugeben. Ebenso ist nach Nr. 2 anzugeben, ob ein Bevollmächtigter beauftragt worden ist. Nr. 6 sieht Angaben zu den Verpackungen vor, die der Hersteller in Verkehr bringt, aufgeschlüsselt nach systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, den jeweiligen Verpackungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1. In Nr. 7 wird geregelt, dass Hersteller nach § 7 Abs. 1 S. 1 eine Erklärung abzugeben haben, dass sie ihre Rücknahmepflichten durch Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen erfüllen. Im Falle einer vollständigen Übertragung der Systembeteiligungspflicht gem. § 7 Abs. 2 auf einen oder mehrere Vorvertreiber ist zu erklären, dass nur bereits systembeteiligte Serviceverpackungen in Verkehr gebracht werden.

Ausweitung der Dokumentationspflichten

Hersteller und Vertreiber von Verpackungen gem. § 15 Abs. 1 haben nach Abs. 3 über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen Nachweis zu führen. Zur Bewertung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation sind erst geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle einzurichten. Diese Pflicht gilt bereits seit 1. Januar 2022.

Erhöhung des Mindestrezyklatanteils

Ab 2025 dürfen PET-Einwegkunststoffgetränkeflaschen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie jeweils zu mindestens 25 % aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Ab 2030 dürfen Hersteller von sämtlichen Einwegkunststoffgetränkeflaschen diese Flaschen nur in Verkehr bringen, wenn sie jeweils zu mindestens 30 % aus Kunststoffrezyklaten bestehen.
Nicht unter diese Regelung fallen nach Abs. 3 Flaschen, bei denen der Flaschenkörper aus Glas oder Metall besteht und lediglich die Verschlüsse, Deckel, Etiketten, Aufkleber oder Umhüllungen aus Kunststoff sind. Nach Art. 6 Abs. 5 erlässt die EU-Kommission noch in 2022 Durchführungsrechtsakte, in denen die Regeln für die Berechnung und Überprüfung der Zielvorgabe festgelegt werden.

Ausweitung der Pfandpflichten

Die Pfandpflicht wird gem. 31 Abs. 4 auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen sowie Getränkedosen erweitert. Dies gilt ab dem 1. Januar 2022 bzw. bei Milch und Milcherzeugnissen ab 1. Januar 2024.
Gem. § 38 Abs. 7 gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2022, wonach die neu pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen noch von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen, ohne dass ein Pfand erhoben werden muss.

Mehrwegalternative im "to-go"-Bereich ab 2023

Nach § 33 haben Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, also Restaurants, Bistros und Cafés, die "to-go"-Getränke und "take-away-Essen" anbieten, ab 1. Januar 2023 zwingend eine Mehrwegalternative anzubieten. Diese darf nicht teurer sein als die Einwegkunststoffverpackung. Für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 m² greift eine Ausnahme: Diese haben nicht zwingend eine Mehrwegalternative anzubieten, haben jedoch von Verbrauchern mitgebrachte Behältnisse zu befüllen.

Bevollmächtigung

Nach § 35 Abs. 2 können Hersteller, die keine Niederlassung in Deutschland haben, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen beauftragen. Ausgenommen davon ist die Registrierungspflicht. Der Bevollmächtigte gilt im Hinblick auf alle anderen Verpflichtungen als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes.

Auch E-Commerce betroffen

Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister werden erstmals mit in den Adressatenkreis für bestimmte Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung aufgenommen. Diesen haben nun zu überprüfen, ob die Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen entsprechend an einem System beteiligt sind. Ist dies nicht der Fall, dürfen diese Vertreiber die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht zum Verkauf anbieten bzw. keine Tätigkeiten in Bezug auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen erbringen. Umfasst die Tätigkeit eines Fulfillment-Dienstleisters das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, so gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fulfillment-Dienstleister tätig wird, hinsichtlich der Versandverpackungen als Inverkehrbringer.
Vertreiben Online-Händler neben Versand, Verkaufs- und/oder Umverpackungen auch Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, müssen sie ihre bestehende Registrierung im Verpackungsregister LUCID um die Angaben zu den weiteren Verpackungen erweitern. Diese Pflicht greift ebenfalls ab 1. Juli 2022.

Weitere hilfreiche Informationen

Ein Merkblatt des DIHK (PDF-Datei · 262 KB) geht detailliert auf die Änderungen ein.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister liefert weitere Informationen zum Thema.
Auch der Branchenverband VDMA hat einen hilfreichen FAQ-Katalog (PDF-Datei · 177 KB) zusammengestellt.
Quelle: DIHK, BWIHK, ergänzt
Für Unternehmen und Kommunen

Veranstaltungs­reihe: Inter­nationale Fach­kräfte gewinnen und binden

Themen der Veranstaltungen

Mit diesem Veranstaltungsformat informiert das Welcome Center Unternehmen und Kommunen zu interessanten Aspekten der Gewinnung und Bindung von internationalen Fachkräften. Freuen Sie sich auf spannende Input-Vorträge, Gruppendiskussionen, Lösungsansätze und gut funktionierende Methoden, mit  denen  Sie  individuell  die  Attraktivität Ihres Unternehmens für internationale Fachkräfte steigern können.

Anmeldung: 19.10.2022 Aktiv dem Fachkräftemangel begegnen – Azubis und Fachkräfte aus dem Ausland für Hotellerie und Gastronomie

14.00 – 15.30 Uhr
Für die Unternehmen in der Hotellerie und Gastronomie wird es zunehmend schwieriger, geeignete Fachkräfte und Auszubildende zu finden. Das gilt in besonderem Maße für die Küche, aber auch für höher qualifizierte Positionen im Restaurantservice und in den Betriebsleitungen. Ein Baustein beim Thema Fachkräftesicherung sind internationale Fachkräfte. Doch wie können Unternehmen internationales top qualifiziertes Personal aus dem Ausland finden und möglichst schnell nach Deutschland holen? Und welche rechtlichen Voraussetzungen liegen vor, damit die Fachkraft überhaupt ein Arbeitsvisum erhält. In dieser Veranstaltung erhalten Sie Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz, insbesondere zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Beschleunigtem Fachkräfteverfahrens und erfahren, welche Rekrutierungsprogramme der Zentrale Auslandsvermittlung (ZAV) es aktuell gibt. Vorgestellt wird dabei insbesondere das Projekt THAMM.
THAMM(Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance And Labour Mobility in North Africa) ist ein Pilotprojekt, welches die faire und nachhaltige Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften aus den drei nordafrikanischen Ländern Ägypten, Marokko und Tunesien zum Ziel hat. Das Projekt THAMM besteht seit 2019 und hat bereits eine erste Gruppe an Auszubildenden aus dem Hotellerie- und Gaststättengewerbe an deutsche Arbeitgeber*innen vermittelt. Das Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt und durch die Europäische Union kofinanziert. Im Rahmen des Projekts kooperieren die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei den Aktivitäten rund um die Auswahl und Vermittlung der Bewerber*innen nach Deutschland.
Referentinnen:
Verena Maisch, Projektreferentin „Unternehmen Berufsanerkennung“, DIHK Service GmbH;
Christine Mikliss, Advisor Labour Migration Projekt THAMM, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Anmeldung: 15.11.2022 Internationale Fachkräfte – Erfolgreicher Start und Integration ins Unternehmen

14.00 – 15.30 Uhr
Internationale Fachkräfte sind ein wichtiger Faktor bei der Suche nach Fachkräften.
Damit dieser spannende Weg eine Erfolgsgeschichte wird, gibt es einige Klippen zu umschiffen.
Ein erster Schritt ist das Ankommen im Unternehmen. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch und der Vertragsunterzeichnung kann leider noch einiges schiefgehen. Das Ankommen im Betrieb bedeutet mehr als die Übergabe von Arbeitskleidung und Büroschlüssel am ersten Arbeitstag. Erfolgreiches Onboarding beginnt gerade bei ausländischen Mitarbeiter*innen noch im Bewerbungsprozess und stellt sicher, dass die oder der neue Mitarbeiter*in nicht nur am ersten Tag „auftaucht“, sondern motiviert, informiert und mit vollständigen Unterlagen und Informationen in Ihr Unternehmen starten kann. Bei Mitarbeiter*innen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte kommen neue Herausforderungen dazu. Viele kennen die Abläufe im Betrieb nicht oder haben zunächst Verständigungsprobleme.
In der Veranstaltung erhalten Sie praktische Hinweise und Tipps an die Hand, wie Sie Ihre neue/n Mitarbeiter*in während der ersten Tage, Wochen und bis hin zum Ende der Probezeit begleiten können. Der Fokus wird auf der Überwindung von Sprachbarrieren, Missverständnissen und Konflikten liegen. Dabei werden Ideen und Impulse aus der Praxis aufgezeigt, wie die Integration erfolgreich gelingen kann.
Ida Mayer vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und Annette Martucci von adis e.V. (IQ Netzwerk) geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, sensibilisieren Sie für die Bedürfnisse der Zielgruppe und zeigen gelungene Praxisbeispiele.
Die Veranstaltung ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Welcome Center Nordschwarzwald und der Handwerkskammern Reutlingen und Karlsruhe.

Anmeldung zu allen Veranstaltungen des Welcome Centers – Überblick

Fachkräftesicherung im Nordschwarzwald

Auftakttreffen: „Projekt Fachkräftestandort Raum Calw“ mit zahlreichen Unternehmen erfolgreich gestartet

Die Unternehmen im Raum Calw wachsen, doch der Fachkräftemangel macht die Suche nach neuen Mitarbeitenden schwierig – daher trafen sich im Rahmen der „Entwicklungsstrategie 2030+“ Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen aus dem Raum Calw mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald sowie der Stadt Calw, um in drei Workshops das Thema „Fachkräfte werben – gewinnen – binden“ gemeinsam anzugehen.

Konkreten Bedarf identifiziert

Calw, 31.05.2022. Mit dem Projekt wollen IHK und Wirtschaftsförderung Calw gemeinsam mit den Unternehmen konkrete örtliche Bedarfe in den Handlungsfeldern „Mobilität & Wohnen“, „Kultur & Freizeit“ sowie „Bildung “ identifizieren. Bei der ersten Veranstaltung des Projekts Anfang Mai in den Räumen der Firma Börlind GmbH in Altburg ging es um die Fragen „Wie sieht der Fachkräftemangel in Ihrem Unternehmen aus?“ und „Inwiefern kann aus Ihrer Sicht die Standortattraktivität noch gesteigert werden?“
„Bereits dieser erste Termin hat gezeigt, wie zielführend eine enge und konkrete Zusammenarbeit in diesem Bereich ist. Den Fachkräftemangel können wir nur bekämpfen, wenn wir das Thema ganzheitlich angehen. Unser Projekt beleuchtet verschiedene relevante Standortfaktoren und bündelt die Perspektiven und Kompetenzen von Unternehmerschaft, Kammer und Stadt gewinnbringend“, resümiert Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK.
„Wir wollen neue Wege gehen, um die große Herausforderung des Fachkräftemangels erfolgreicher zu bewältigen und die Personalverantwortlichen dauerhaft miteinander zu vernetzen“, ist auch das Ziel von Wirtschaftsförderin Carina Kober.

Austausch unter den Unternehmen hat eine positive Wirkung

Simone Schrön, Leiterin Human Resources bei Börlind, freut sich auf die Zusammenarbeit in der Region: „Wir haben dieses spannende und zukunftsträchtige Projekt sehr gerne in unseren Räumen gestartet. Der Austausch zwischen den Unternehmen in der direkten Umgebung kann nur eine positive Wirkung haben und wird unter der Projektleitung der IHK Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit der Stadt Calw die Attraktivität der Region auch in der Zukunft hochhalten.“
Nach Ausarbeitung der Workshop-Ergebnisse geht es im September in die nächste Runde des Projekts.
Datenschutzrecht und DSGVO - IHK-Infos

Online-Händler müssen Gastzugang anbieten

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat beschlossen, dass Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kund*innen grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen müssen.  

Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses in den Unternehmen

24.03.2022. Die Datenschutzaufsicht eines Bundeslandes ist nicht an einen Beschluss gebunden. Hat diese Datenschutzaufsicht diesen Beschluss allerdings so mitgetragen, wird sie diese konsequenterweise auch so befolgen. Gerichte sind an diese Auslegung nicht gebunden (sicherlich haben sie jedoch Indizwirkung). Ob ein Unternehmen anders agieren möchte als im Beschluss festgelegt, ist eine strategische Frage. Es hängt z.B. davon ab, ob der Beschluss mehrstimmig gefasst wurde und ob das Unternehmen z.B. in dem Bundesland sitzt, dessen Aufsicht anderer Auffassung war.

Details zum Beschluss

(vollständiger Beschluss im Anhang). Auch im E-Commerce gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO). Danach sind nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind. Die zulässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten hängt im Einzelfall insbesondere davon ab, ob Kund*innen einmalig einen Vertrag abschließen wollen oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung anstreben. Dazu müssen Kund*innen jeweils frei entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als sogenannter temporärer Gast geführt werden möchten oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit einem fortlaufenden KundInnenkonto verbunden ist.
Daraus ergibt sich Folgendes:
  1. Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kund*innen unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendes Kund*Innenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden KundInnenkontos) für die Bestellung bereitstellen.
  2. Ohne einen Gastzugang bzw. ohne eine gleichwertige Bestellmöglichkeit kann die Freiwilligkeit einer Einwilligung nicht gewährleistet werden.
  3. Die mit einem fortlaufenden Online-Konto verbundenen Möglichkeiten der Auswertung der Vertragshistorie für Werbezwecke so wie die Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel bedürfen einer informierten Einwilligung.
  4. Die von den Verantwortlichen verarbeiteten Daten müssen in einer für die Kund*innen transparenten Weise verarbeitet werden.
Cyber-Attacken als Waffe

Auf der Hut vor Profi-Hackern

Cyber-Risiken neuer Art gibt es im Rahmen von Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge. IT-Sicherheitsexperte Mirko Ross, Geschäftsführer der Asvin GmbH, Stuttgart erklärt, wie man sich gegen Sabotage aus dem Netz schützt.

Mit dem Russland-Ukraine-Krieg bekommt Cybersicherheit einen neuen Stellenwert

Unzureichend geschützte IT-Systeme bieten staatlichen und kriminellen Akteueren unzählige Möglichkeiten für das Ausspähen von sensiblen Daten, Erpressung oder zur Sabotage. Mit dem Russland-Ukraine-Krieg bekommt Cybersicherheit einen neuen Stellenwert: es geht nicht nur um das Absichern von Schwachstellen gegen kriminelle Organisationen, sondern auch um die Abwehr staatlich motivierter Hacker. Unternehmen und Institutionen müssen sich dieser zusätzlichen Gefahr bewusst werden und Vorbereitungen für den Cyber-Ernstfall treffen.
Generell gilt: Der beste Schutz vor Cyberangriffen sind gut geschulte und aufmerksame Mitarbeiter. Dabei fängt Cybersicherheit beim Chef an und hört bei den Mitarbeitern auf. Komplexe Cyber-Angriffe starten überwiegend mit technisch einfachen Mitteln, beispielweise über Phishing E-Mails oder der Ausnutzung psychologischer Schwachstellen bei Zielpersonen, dem sogenannten Spearphishing. Die Sensibilisierung und regelmäßige Schulung aller Beteiligten durch interne Awareness-Kampagnen muss zum Unternehmensstandard werden.
Industrie 4.0 und Internet der Dinge haben dabei eine Sonderrolle, denn Remoteüberwachungen, Predictive Maintenance oder mobile Apps und jede andere Form von vernetzten Geräten und Systemen sind oftmals unzureichend geschützt. Das ist insofern bedenklich, als hier Cyber- und physische Welt zusammentreffen und die Möglichkeiten und Angriffsflächen für ­Cyber-Kriminelle erweitern. Es gilt daher, die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegen Angriffe auf Infrastrukturen und Systeme zu steigern und jedes Cyber-Ereignis zu identifizieren, um darauf in Echtzeit rea­gieren zu können.
Was tun, wenn das Unternehmen angegriffen wird? Oberstes Gebot: Ruhe bewahren und die vorbereiteten Notfallpläne starten. Für Unternehmen in Baden-Württemberg bietet das Land mit der Cyberwehr BW einen Notruf und vermittelt Experten.

10 Punkte für den Cybersicherheits-Notfallplan

  1. Prozesse zur Antwort auf Cyberangriffe etablieren und Mitarbeiter trainieren
  2. Schutzmaßnahmen über Unternehmensgrenzen hinweg denken: beispielsweise Zulieferer und Dienstleister einbeziehen
  3. Kontinuierliche Bestandsaufnahme kritischer Punkte der eigenen IT-Landschaft und Prozesse
  4. Notfallpläne und Maßnahmen zur Schadensbewältigung so aufstellen, dass diese in der ersten Stufe ohne externe Dienstleister in Kraft treten können.
  5. Multi-Faktor-Authentifizierung für alle externe Benutzerkonten zur Regel werden lassen
  6. IT-Sicherheitsupdates generell so schnell wie möglich einspielen (auch an Wochenenden und Feiertagen)
  7. Zugriff auf kritische Systeme mit geeigneten IT-Lösungen und geschultem Personal überwachen
  8. Backup und Recovery für den Fall eines totalen Datenverlustes einrichten und erproben
  9. Unternehmens- und IT-Krisen­management mit 24/7-Rufbereitschaft definieren
  10. Verschlüsselung von kritischen Daten und der Kommunikation als Norm im Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Zulieferer
Quelle: IHK Region Stuttgart
Wiedereinstieg jetzt. Wiedereinstieg kompakt.

Themenreihe Berufswelten: Perspektive Wiedereinstieg

Perspektive Wiedereinstieg

Wer nach einem Job sucht, braucht eine Strategie, die über die Gehalts- oder Standortfrage hinaus geht. Die Kontaktstelle Frau und Beruf hat bei dieser Veranstaltung verraten, worauf Berufswiedereinsteigerinnen achten sollten. Als Expertin für den Wiedereinstieg stand auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Stefanie Matthes-Baum von der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim zur Verfügung. Frau Dorothea Sanwald informierte über die vielseitigen Angebote in der Kontaktstelle Frau Beruf Nordschwarzwald.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2019 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zehn Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
 
Klimaschutz

Jetzt Gründungsmitglied werden beim DIHK-Unternehmensnetzwerk Klimaschutz

Berlin, 23.03.2022.Qualifizierungsangebote, Tools zur Bemessung der eigenen Klimabilanz, Veranstaltungs- und Austauschformate: Unter der Adresse
möchte das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) Betrieben bald mit zahlreichen, in der Regel kostenfreien Services helfen, ihren betrieblichen Klimaschutz zu verbessern und sich dabei zu vernetzen.
Vom Bundesumweltministerium gefördert und mit Unterstützung der IHKs entwickelt es eine Web-Plattform, auf der Netzwerkmitglieder die Angebote nutzen können.

Start: April 2022

Der Launch des Auftritts ist für April 2022 geplant. Interessierte Unternehmen haben aber schon jetzt die Möglichkeit, sich als Gründungsmitglieder beim Unternehmensnetzwerk Klimaschutz zu melden. Sie können in der Beta-Phase an der Plattform mitarbeiten und sind zur Start-Veranstaltung mit hochrangigen Gästen eingeladen. Wer dabei sein möchte, nutzt am besten das Kontaktformular auf der UNK-Seite.
Quelle: DIHK
Zahlen und Fakten zur Existenzgründung im Nordschwarzwald

Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg: Über 713 Mio. Euro für baden-württembergische KMU



 

Jahresrückblick 2022

Die deutsche Wirtschaft war 2022 von großer Unsicherheit geprägt: Nicht nur die Corona-Krise und die Lieferketten-Problematik stellten die Unternehmen im Land weiterhin vor große Herausforderungen, sondern auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hinterließ tiefe Spuren. Bürgschaftsbank und MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg leisteten in diesem schwierigen Umfeld einen wichtigen Beitrag, die KMU im Land zu stärken. Insgesamt haben sie den Unternehmen geholfen, 17.190 Arbeitsplätze zu sichern und 3.596 neue aufzubauen.
Stuttgart, 03.04.2023. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 1.941 Vorhaben (Vj. 2.126) mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 410,5 Mio. EUR (Vj. 426,3 Mio. EUR) begleitet. Das für die Endkunden ermöglichte Kredit- und Beteiligungsvolumen verblieb mit 666,3 Mio. EUR auf dem Vorjahresniveau (Vj. 665,3 Mio. EUR, +0,2 Prozent). Mit der allgemeinen konjunkturellen Beruhigung im Verlauf des Jahres sowie dem Auslaufen der coronabedingten Erweiterungen ließ die Nachfrage im Bürgschaftsgeschäft wie erwartet nach.
Bürgschaftsbank-Vorstand und MBG-Geschäftsführer Guy Selbherr betont: „Nach dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine befanden sich die Unternehmen in einer Art Schockstarre. Der Gasmangel, die explodierenden Energiekosten und mögliche Stromausfälle zwangen die Unternehmen ihre Investitionspläne auf den Prüfstand zu stellen – gerade auch vor dem Hintergrund der konjunkturellen Eintrübung. Die Unternehmen mussten daher Prioritäten setzen, fuhren auf Sicht und arbeiteten hart daran, ihren Energieverbrauch kurzfristig zu senken. Das Investitionsklima verschlechterte sich massiv. Erst jetzt in den letzten Wochen zeigt sich ein sich umkehrender Trend, ein verbessertes Investitionsklima und eine steigende Nachfrage nach Krediten, was positiv zu bewerten ist.“

Existenzgründungen weiterhin stark

Einen großen Anteil am Gesamtgeschäft hatten Bürgschaften und Garantien für Neugründungen und Nachfolgen. 2022 wurden 766 Neugründungen mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 86,3 Mio. EUR genehmigt (Vj. 874; 91,9 Mio. EUR). Bei den Nachfolgen waren es 682 Genehmigungen mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 167,2 Mio. EUR (Vj. 640; 150,7 Mio. EUR). Bezogen auf das genehmigte Bürgschafts- und Garantievolumen machten Gründungen und Nachfolgen im Berichtsjahr einen Anteil von 62 Prozent aus.
Das wichtigste Programm für die Zielgruppe der Gründerinnen und Gründer ist die Startfinanzierung80, die die Bürgschaftsbank gemeinsam mit der L-Bank anbietet. Damit hat das Förderinstitut 2022 knapp 900 Mutige, die sich trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen den Traum von der Selbstständigkeit erfüllt haben, mit einem Kreditvolumen von über 70 Mio. EUR unterstützt. Von der Startfinanzierung80 erwarten wir in diesem Jahr wichtige Impulse: Denn im Zuge der anziehenden Inflation und vor dem Hintergrund der generellen Zunahme durchschnittlicher Finanzierungsvolumina in den vergangenen Jahren wurde im März 2023 die L-Bank-Darlehensobergrenze auf 150 TEUR, die Vorhabensobergrenze auf 250 TEUR angehoben (bei Teamgründungen bis zu 600 bzw. 1.000 TEUR). Dementsprechend steigt auch die maximale Bürgschaftshöhe pro Gründer an.

Maßgeschneiderte Unterstützung für etablierte Unternehmen

Damit die Unternehmen im Land die aktuellen Herausforderungen und die Transformationsprozesse bewältigen können, sind Investitionen notwendig. Dafür bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg den Betrieben verschiedene passgenaue Programme gemeinsam mit der L-Bank an. Wie gut das in der Praxis funktioniert, zeigt sich daran, dass bei 80 % der besicherten Vorhaben L-Bank Förderdarlehen eingebunden sind. So unterstützt die Bürgschaftsbank seit diesem Jahr auch den Umbau in eine nachhaltige Wirtschaft im Programm der L-Bank mit Nachhaltigkeitsbonus durch vergünstigte Konditionen.

Robustes Ergebnis der MBG

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg erzielte 2022 ebenfalls ein positives Ergebnis. Die Anzahl der begleiteten Vorhaben hat sich mit 98 Stück (Vj. 125) um 21,6 Prozent reduziert, das Volumen ging mit 46,8 Mio. EUR um etwa ein Drittel zurück (Vj. 68,6 Mio. EUR). Dieser Rückgang begründet sich sowohl in der Zurückhaltung der Unternehmen bei Investitionen als auch des zur Jahresmitte ausgelaufenen Mezzanine-Beteiligungsprogramms BW. Bis 30. Juni 2022 wurden im Rahmen der Corona-Säule II 19 Beteiligungen über 10,4 Mio. EUR genehmigt (Vj. 43 Stück, 30,6 Mio. EUR). Ein Nachfolgeprogramm für Mezzanine-Beteiligungen ist vorgesehen.
„Die Zahlen der MBG liegen insgesamt nur leicht unter dem Vorjahr. Angesichts des Auslaufens des Programms Mezzanine-BW (Säule II), der wirtschaftlich angespannten und unsicheren Lage und einem allgemeinen Investitionsrückgang am Markt, zeigt sich unsere Beteiligungsfinanzierung entsprechend robust und auf hohem Niveau. So konnten wir auch im vergangenen Jahr viele Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützen“, sagt Bürgschaftsbank-Vorstand und MBG-Geschäftsführer Dirk Buddensiek.
Die etablierten Unternehmen stellten im vergangenen Jahr wieder die größte Nachfrage nach Beteiligungen der MBG. In der Gesamtschau konnte sich das Programm Expansion und Unternehmenssicherung leicht unter dem Niveau des Vorjahres halten. Insgesamt wurden 36 Beteiligungen mit einem Volumen von 22,6 Mio. EUR genehmigt (Vj. 40; 26,1 Mio. EUR). Mit 48,3 Prozent entfiel auf das klassische Segment etablierter Unternehmen im Berichtsjahr ein größerer Anteil des neu genehmigten Beteiligungsvolumens als noch 2021 (38,1 Prozent).

Starker Schub bei Unternehmensnachfolgen

Im Programm Unternehmensnachfolge stieg das Beteiligungsvolumen um 142,7 Prozent auf 6,3 Mio. EUR an (Vj. 2,6 Mio. EUR). Mit 15 Nachfolgen wurden zudem mehr Projekte in diesem Segment begleitet als im Vorjahr mit 12 Nachfolgen.
Dagegen hat sich das neu genehmigte Beteiligungsvolumen im Programm Existenzgründung mit 13,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr halbiert (Vj. 28,2 Mio. EUR). Die Anzahl sank von 55 Genehmigungen im Vorjahr auf 32 im Berichtsjahr ab. Das Segment Existenzgründung hatte im Vorjahr stark vom Mezzanine-Beteiligungsprogramm profitiert.
Angesichts des deutlichen Rückgangs im Programm Existenzgründung ist der Anteil von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen mit in Summe 42,0 Prozent am gesamten neu genehmigten Beteiligungsvolumen im Geschäftsjahr 2022 leicht zurückgegangen (Vj. 44,9 Prozent).
„Die jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig Stabilität und Verlässlichkeit sind. Gerade auch dann, wenn es um Unternehmensfinanzierung geht. Die Finanzierungsinstrumente der Bürgschaftsbank und der MBG bieten Sicherheit und Verlässlichkeit für kleine und mittlere Unternehmen und ermöglichen oft erst eine Kreditaufnahme. Von den Instrumenten der Bürgschaftsbank und der MBG profitierten aber nicht nur die Unternehmen als Kreditnehmer, sondern – in der aktuell sich verändernden kreditwirtschaftlichen Situation – in besonderem Maße die kreditgebenden Institute“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Quelle: Pressestelle der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Existenzgründung

Bausteine eines Businessplans

Sie bereiten eine Existenzgründung vor? Dann benötigen Sie ein zwingend ein Unternehmenskonzept (auch Business-Plan genannt).  Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Erstellung des Plans.
International

Russland-Ukraine-Krise

Info-Portal der IHK Nordschwarzwald.
Worauf sich Unternehmen jetzt einstellen müssen.
Russische Invasion in Ukraine löst enorme wirtschaftliche Folgen aus.
Informationen für Unternehmen

Änderung Impfstoff­anzahl, Genesenen­nachweis und Impf­nachweis

Stand: 09.02.2022. Der Bund hat die Covid-19 Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung in Bezug auf den Impfnachweis sowie den Genesenennachweis geändert. Zudem wird künftig bei dem Impfstoff Janssen (Hersteller: Johnson & Johnson) eine weitere Impfung (2. Impfung) sowie eine Auffrischimpfung erforderlich sein. Der Artikel gibt Ihnen zu diesen Änderungen einen kurzen Überblick.

I. Impfstatus nach Änderung Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

Der Bund hat die Covid-19- Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) in Bezug auf den Impfnachweis sowie den Genesenennachweis geändert.

 Die konkrete zeitliche Dauer der Impf- und Genesenennachweise ergibt sich nun nicht mehr direkt aus der Verordnung. In Bezug auf den Impfnachweis verweist die SchAusnahmV nun auf die vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut ausgewiesenen Anforderungen für einen vollständigen Impfschutz sowie die entsprechenden Zeitintervalle. In Bezug auf die Genesenennachweise verweist sie nun auf die fachliche Vorgabe des RKI. Somit können schnellere Anpassungen erfolgen.

Impfnachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV

 Die Kriterien für den Impfnachweis finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Internet unter  www.pei.de/impfstoffe/covid-19. Der vollständige Impfschutz ist nach wie vor 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung erreicht. Zum Ablauf des Impfnachweises sind aktuell noch keine Angaben veröffentlicht. Der Ablauf ergibt sich nachher aus den Angaben zu Auffrischungsimpfungen und den entsprechenden Intervallzeiten. Der Ihnen am Telefon mitgeteilte Kenntnisstand ist daher zutreffend. Künftig ist jedoch mit dahingehenden Präzisierungen zu rechnen die auf Seite des Paul-Ehrlich-Instituts abgerufen werden können.

Genesenennachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV

Aktuell gilt somit ein Genesenennachweis frühestens 28 Tage und längstens 90 Tage nach Abnahmedatum des positiven Tests (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).
Beispiel:
 Wer also am 17.10.2021 Covid-19 positiv getestet wurde, gilt ab 18.01.2022 nicht mehr als genesene Person und hat somit
  •  keinen Zutritt zu 2G beschränkten Angeboten mehr
  • muss für den Zutritt zur Arbeitsstätte nach § 28b IfSG tägliche einen Testnachweis vorlegen und
  • unterliegt im Rahmen der Coronavirus Einreiseverordnung bei Einreisen aus Hochrisikogebieten der Absonderungspflicht.
 Bisher war dies erst nach Ablauf von sechs Monaten nach positiver PCR Testung der Fall.
Für die Durchführung von der Überprüfung des 3 G- Statuts am Arbeitsplatz bedeutet dies, sobald seitens des Paul-Ehrlich-Instituts eine Auffrischungsimpfung vorgesehen wird, muss diese durchgeführt werden um den Impfstatus zu erhalten. Mitarbeiter die dann dieser 3. Impfung (Auffrischimpfung) nicht nachkämen wurden dann wieder den Impfstatus verlieren und müssten wie ungeimpfte Personen behandelt werden. Dies bedeutet, Sie müssten wiederum Schnelltests vor Arbeitsbeginn vorlegen, die max. 24 Stunden alt. Sind.  

II. Änderung des Impfstoffdosenanzahl bei Janssen

Mit Änderung der Angaben des Paul-Ehrlich- Instituts  über die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff zum 15.01.2022 wurde die Anzahl der Impfdosen mit dem Vaccine Janssen auf zwei erhöht. Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 (pei.de)
Somit wird nun auch rechtlich den Empfehlungen des RKI/der STIKO Rechnung getragen, da sich der Begriff „geimpfte Person“ aus § 2 Nr. 3 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV und dem dortigen Verweis auf die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichte Anzahl der Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich sind, ergibt.
 Somit erfolgt eine Auffrischungsimpfung nun auch bei Impfungen mit dem Vaccine von Janssen erst mit der dritten Impfdosis.
 Grundsätzlich gelten Personen aktuell wie folgt als „Geboostert“:
  • geimpft – geimpft – geimpft
  • genesen – geimpft – geimpft
  • geimpft – genesen – geimpft – geimpft
  • geimpft – geimpft – genesen – geimpft
 Eine überstandene Covid- 19 Infektion nach einer vollständigen Grundimmunisierung wird aktuell nicht einer Auffrischungsimpfung gleichgestellt.
 Für die Überprüfung der 3 G am Arbeitsplatz, bedeutet dies, dass Mitarbeiter die mit dem Impfstoff von Janssen einmal geimpft wurden, nicht mehr den Geimpft-Status erfüllen und sich testen lassen müssen. Ein vollständiger Impfschutz (sog. Grundimmunisierung) besteht erst dann nach Ablauf der 14. Tage nach der 2. Impfung, d.h am 15. Tag.

III. Beschränkung der Gültigkeit des EU- Impfzertifikats

In der Änderungsverordnung des EU Parlaments und des Rates hinsichtlich des Anerkennungszeitraums von Impfzertifikaten, die im Format des digitalen Covid-Zertifikats der EU ausgestellt werden und den Abschluss der ersten Impfserie bescheinigen, wurde die Gültigkeit von zwölf Monaten auf 270 Tagen verkürzt. Die geänderte Verordnung trat zum 01.02.2022 in Kraft. Das heißt, dass das digitale Covid-Impfzertifikat der EU ab dem Erhalt der letzten Impfdosis der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) nun nach 270 Tagen abläuft. Erfolgt in diesem Zeitraum eine Auffrischungsimpfung verlängert diese die Laufzeit der Zertifikats. Diese Dauer gilt aber nur für grenzüberschreitende Reisen.

Innerhalb Deutschlands wurden bisher noch keine Regelungen zur zeitlichen Begrenzung der Gültigkeit der ersten Impfserie getroffen. Wichtige Fragen dazu beantwortet Ihnen das Bundesgesundheitsministerium unter folgendem Direktlink: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c23768
Blue Table - Das Interview

"Deutsch­land tappt in eine große Falle"

Blue Table – Das Interview

Heute am Tisch: Kathrin Wolf, Dr.-Ing. Ernst Wolf und Martin Keppler, Haupt­geschäfts­führer der Industrie- und Handelskammer Nord­schwarz­wald

Die Verzahnung von Hochschule und Wirtschaft treiben Sie aktiv voran. Was bewegt Sie zu diesem Engagement?
Dr.-Ing. Ernst Wolf: Wir brauchen solche Initiativen in unserer Region. Die Idee, in Freudenstadt einen Campus auf universitärer Ebene zu etablieren, war goldrichtig. Als Kreisrat habe ich das begeistert mitgetragen. Uns ist auch die Hochschulausbildung im Unternehmen wichtig. Neben dem klassischen dualen Studium bieten wir das Modell „Werkstudenten“ erfolgreich an. Diese können ihre Hochschule frei wählen. Trotzdem gibt es in den Semesterferien und bei Studienarbeiten eine enge Verzahnung. Außerdem pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit Fraunhofer-Instituten, besonders in der Lasertechnik.
Berufliche Bildung, Qualifizierung und Weiterbildung haben für Sie zentrale Bedeutung. Ist die Berufsausbildung für die Zukunft gut aufgestellt?
Dr.-Ing. Ernst Wolf: In der dualen Ausbildung ist Deutschland Vorbild. „Learning by doing“ ist immer noch ein wichtiges Element. Doch wir bewegen uns zu sehr von der dualen Ausbildung weg. Leider ist die Wertschätzung für gewerbliche Berufe zu gering. Infolgedessen wollen viele ins Büro. Dazu trägt auch unser Schulsystem bei, das eine möglichst hohe Zahl an Abiturienten produzieren soll. Ich befürchte, Deutschland tappt da in eine große Falle, die vorhersehbar war. Uns fehlen Auszubildende. Während die Produktivität im Büro durch Digitalisierung noch erheblich gesteigert werden kann, ist das im gewerblichen Bereich äußerst schwierig. Das sind definitiv die sichereren Arbeitsplätze.
Katrin Wolf: Besonders prekär ist die Lage in der Elektrikerausbildung. Wir haben einfach zu wenig Bewerbungen.
Dr.-Ing. Ernst Wolf: Wir sollten darüber nachdenken, ob in dem einen oder anderen Fall nicht eine „Ausbildung light“ Sinn macht. Mir persönlich wäre es wichtiger, einen Elektriker mit niedrigerer Qualifikation einzustellen als gar keinen. Zumal es auch einfachere Tätigkeiten gibt, mit denen man wachsen kann.
Sie zählen zu den innovativsten Firmen des Mittelstands. Wie und wo rekrutieren Sie Fachkräfte für die komplexen Aufgabenstellungen?
Katrin Wolf: Der Fachkräftemangel hat dramatisch zugenommen. Auch wir suchen dringend Nachwuchs. Wo wir früher die Stellenanzeige in der Tageszeitung geschaltet haben, sind es heute die digitalen Medien. Allerdings ist die Medienwahl auch eine Frage der Aufgabe, für die ich die Fachkraft brauche. Den einen richtigen Weg gibt es nicht. Überall ausreichend vertreten zu sein, ist der Schlüssel.
Dr.-Ing. Ernst Wolf: Im ländlichen Raum ist es wichtig, gut vernetzt zu sein. Wenn Arbeitsplätze attraktiv sind, spricht sich das rum. Es ist gut, die Familien ins Boot zu nehmen. Mit Tagen der offenen Tür und Praktika sprechen wir die Kinder und Angehörigen der Mitarbeitenden an. Neuerdings haben wir eine firmeneigene Kita, die auch den Frauen beim Wiedereinstieg hilft.
Katrin Wolf: Wobei wir nicht nach Quote einstellen. Es geht darum, gewisse Mechanismen zu durchbrechen, um zu zeigen, dass auch Frauen handwerkliche Berufe ausüben können.
Sie sind als Kreisrat politisch engagiert. Was sind die Herausforderungen der Wirtschaftspolitik? Welche Ziele müssen priorisiert werden?
Dr.-Ing. Ernst Wolf: Mir ist das unternehmerische Denken zu wenig in den politischen Gremien vertreten. Viele Unternehmer halten sich aus der Politik raus, denn man hat ja in der eigenen Firma genug zu tun. Das ist schade, denn die Not ist groß. Besonders in der Bundespolitik. Die Ampelkoalition muss Probleme lösen, die schon viel früher hätten angepackt werden müssen. Das fängt bei der Pflege an und reicht bis zur Rente. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge wurde verschlafen. Die großen DAX-Unternehmen sind nur noch zu 13 Prozent in deutscher Hand. Deren Dividenden wandern, vereinfacht gesagt, in Pensionskassen im Ausland. Im Klimaschutz haben wir 16 Jahre lang überwiegend Ankündigungspolitik betrieben. Durch das Abschalten der Kernkraftwerke wird die Situation noch verschlechtert. Die Franzosen sind uns bei der CO2-Einsparung dadurch meilenweit voraus. In der Automobilindustrie haben wir versäumt, uns entwicklungstechnisch breiter aufzustellen. Das betrifft nicht nur den Antrieb. Da ist auch noch das Damoklesschwert eines Apple- oder Google-Autos. Staatliche Eingriffe und eine verfehlte Förderung verschlimmern die Situation. Unserer Bevölkerung ist gar nicht bewusst, welches Risiko wir in punkto Wohlstand fahren. Die Ampelkoalition hat einen schweren Start ohne Rückenwind. Bei den Koalitionsgesprächen und den ersten Aktionen der neuen Regierung, wie zum Beispiel dem Infektionsschutzgesetz, ist eine neue demokratische Kultur erkennbar. Das gibt mir Hoffnung.
Sie investieren in Ihre Produktion und neue Technologien. Außerdem stellen Sie die Nachfolge in der Familie sicher. Wie gestalten Sie diese Prozesse?
Dr.-Ing. Ernst Wolf: Wir sind eine Unternehmerfamilie mit Tradition. Deshalb habe ich die Nachfolgefrage früh angesprochen. Alle Optionen bis hin zum Verkauf sollten offen sein. Das war ein längerer Denkprozess, an dessen Ende klar war: Ein solches Lebenswerk verkauft man nicht einfach. Erfreulicherweise hatte eine meiner Töchter Interesse an der Unternehmensführung. Also haben wir Ziele entwickelt und in Abstimmung mit Fachleuten eine Familienverfassung geschrieben. Das Nachfolge-Seminar der IHK hat uns ebenfalls geholfen.
Die Automobil- und die elektrotechnische Industrie sind einem starken Transformationsprozess unterworfen. Wo sehen Sie Herausforderungen und Chancen für Ihr Unternehmen?
Katrin Wolf: Grundsätzlich muss man immer mit Veränderungen rechnen. Die Transformationsprozesse sind für uns eine Chance, denn zur Herstellung neuer Produkte werden Maschinen gebraucht. Als Sondermaschinenbauer sind wir flexibel genug, auf unterschiedliche Bedarfe zu reagieren. Schon heute liefern wir Maschinen, die Teile für E-Autos produzieren. Wichtig ist, dass es unseren Kunden gut geht und Geld zum Investieren da ist.
Dr.-Ing. Ernst Wolf: In der Automobilindustrie herrscht große Unsicherheit. Das betrifft besonders die Zulieferer. Mit der Förderung der Elektromobilität wird der gleiche Fehler wie beim Dieselmotor gemacht und der Elektroantrieb zur Lösung aller Probleme erhoben. Wenn ich Gas oder Öl verbrenne, um Strom zu erzeugen, kann ich auch gleich einen Verbrenner als Antrieb im Auto einsetzen. Das hat den besseren Gesamtwirkungsgrad. Die Frage, welches der geeignetste Antrieb ist, ist viel zu komplex für einfache Antworten. Die Entscheidung sollten wir dem Wettbewerb überlassen. Die Politik hat die Randbedingungen zu setzen, mehr nicht.
Von Werner Klein-Wiele

Dr. Ing. Ernst Wolf (65)

hat 1988 die Wolf Produktionssysteme GmbH & Co. KG gegründet. Sein Ziel war, das Wissen und die Ideen, die er nach dem Maschinenbaustudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung erworben hatte, in die Praxis umzusetzen. Ernst Wolf entstammt einer schwäbischen Unternehmerfamilie. Schon sein Urgroßvater führte als Schmied einen Handwerksbetrieb. Der Vater gründete die Wolf Feinmechanik, die Ernst Wolf im Jahr 2000 übernahm. Beide Unternehmen verschmolz der promovierte Ingenieur zu einer erfolgreichen Einheit.

Katrin Wolf

ist seit 2018 Mitglied der Geschäftsleitung. Die 30-jährige Prokuristin hat wie ihr Vater Maschinenbau studiert. Mittlerweile trägt sie in vierter Generation Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Produktion.
Infos für Unternehmen

Corona-Verordnung - aktuelle Rechtslage

Aktuelle Rechtslage Anwendungs­bereich Anmerkun­gen zu Änderungen
Allgemeine Corona VO in der gültigen Fassung
Einzelhandel, Vergnügungsst., Kosmetik und medi­zinische Fußpflege,  Beherbergungs­betriebe,
Freizeitparks, Gaststätten, Bord­gastro­nomie, Veran­staltun­gen, Private Veran­staltun­gen, Indoor-Freizeita­ktivitäten, Masken­pflicht in Praxen, Berufsbildung, Gottes­dienste, Weiter­bildung
 
Corona VO
Schule
Öffentliche Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Grund­förder­klassen und Schul­kindergärten

Corona VO
Kita
Kindertages­einrichtungen
Corona VO
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Musik-, Kunst- und Jugend­kunst­schulen. Auch: freie Musik­schulen und freie Jugend­kunstschulen

Corona VO
Sport
Öffentliche und private Sport­anlagen und Sport­stätten, insb. Fitness­studios, Yogastudios, Tanz­schulen und ähnliche Einrichtungen

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung
Schuljahr 2022/2023
Leistungs­fest­stellung durch Schulen i.R. von Prüfungen
Coronavirus Ein­reise­verord­nung des Bundes

Ein- und Rückreise nach Deutschland
Infos für Unternehmen

Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 30. November 2022 gültigen Fassung

Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 31. Januar 2023.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 1. Oktober 2022 gültigen Fassung

Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
  • Zusätzlich für das Personal (wenn tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht):
  • im ÖPNV,
  • in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen,
  • in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe wie etwa Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger, Logopädinnen und Logopäden, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, sowie Podologinnen und Podologen, usw.
  • in Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste,
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
  • In Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
  • in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • in anderen vergleichbaren ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen.

Maskenpflicht (FFP2-Maske) – Regelung durch den Bund

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher sowie das Personal:
  • in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • in voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen,
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von:
  • in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste,
  • andere vergleichbare ambulante oder stationäre medizinische Einrichtungen.
  • Für das Personal in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Bei FFP2-Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre auch eine medizinische Maske tragen.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
  • Für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
  • Sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
Testpflicht

  • Für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern; in Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. (Bundesregelung, § 28b Absatz 1 Nr. 3 IfSG). Beschäftige müssen mindestens dreimal pro Kalenderwoche einen Testnachweis vorlegen. Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden, gilt die Testnachweispflicht nicht.
  • Für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit (Bundesregelung § 28b Absatz 1 Nr. 4 IfSG).
  • Eingliederungshilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten.
  • Für nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler sowie nicht-immunisiertes Personal in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, in Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie in entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft.
  • Personen, die in Landeserstaufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Geflüchteten etc., neu aufgenommen werden.

Ausnahmen von der Testpflicht

  • Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz im Einsatz.
  • Besuchende, Begleitpersonen oder andere Personen im Rahmen eines Notfalleinsatzes, eines Krankentransports oder zur Sterbebegleitung.
  • Personen, die die oben genannten Einrichtungen lediglich für einen unerheblichen Zeitraum ohne Kontakt zu den in der Einrichtung behandelten, betreuten oder gepflegten Personen betreten, sowie für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 09. Februar 2022

In der Alarmstufe I entfällt 3G für den Einzelhandel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen. Damit setzt Baden-Württemberg einen Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien um, um in Deutschland möglichst einheitliche Regelungen bei Veranstaltungen zu erreichen.
  • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
  • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
  • Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher.
  • 50 Prozent Auslastung aber maximal 5.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
  • 50 Prozent Auslastung aber maximal 10.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+
In folgenden Bereichen müssen keine Kontaktdaten der Besucher*innen/Kund*innen/Gäste mehr erfasst werden:
  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse
  • Stadt- und Volksfeste
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen
  • Bei religiösen Veranstaltungen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Gastronomie
  • Externe Gäste in Mensen und Cafeterien
  • Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Casinos oder Wettbüros
  • Messen und Ausstellungen
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Touristische Verkehre wie Ausflugsschifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.
  • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen
  • Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
  • Bildungsangebote wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse
  • Prostitutionsstätten
  • Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Januar 2022

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg lag in den vergangenen Tagen unter dem Schwellenwert für die Alarmstufe II. Gleichzeitig sehen wir, dass die Inzidenzen wieder ansteigen. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron auch in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass auch wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen und sogar intensivmedizinisch betreut werden müssen.Die Krankheitsverläufe scheinen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätzt das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern fehlt. Daher wäre es fahrlässig, jetzt in die wieder steigenden Inzidenzen die Regelungen zu lockern.Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben.

Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:

  • FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
  • Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr. 

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Dezember 2021

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.

Ausgenommen sind dann nur noch:
  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Anpassung der Kontaktbeschränkungen

  • In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden.
  • Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien.

Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
  • In den Alarmstufen müssen Anlagen mit Aerosolbildung wie insbesondere Dampfbäder, Dampfsaunen und Warmlufträume schließen.
  • In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 20. Dezember 2021

  • Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:
    • Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
    • Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist.
    • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Anpassung der Kontaktbeschränkungen
    • In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    • In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  • Untersagung von Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II
  • Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u. Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern).
  • Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
  • Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
  • Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
  • In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Behörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 4. Dezember 2021

07.12.2021. Baden-Württemberg hat in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern ab dem 4. Dezember 2021 die 2G und 2G+ Regelungen ausgeweitet. Aufgrund der hohen Infektionslage hat das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch gemacht, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.
Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste sind ab dem 4. Dezember 2021 nicht mehr erlaubt. Bei Veranstaltungen, unter anderem im Sport und Kulturbereich, ist dann nur noch eine Auslastung von 50 Prozent, aber nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer, erlaubt.
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:
  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind insgesamt nicht mehr als 750 Besucherinnen und Besucher zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Übersicht des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF) und im FAQ unter „Was gilt für Einzelhandel, Dienstleistungen und Handwerk?“.
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.
Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Weitere Ausnahmen zu 2G+ finden Sie hier.

Sollte die Auslastung der Intensivbetten wieder unter den Schwellenwert von 450 sinken und die Hospitalisierungsinzidenz unter 6 liegen, gelten wieder die Regelungen der Alarmstufe

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. November 2021

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 28. Oktober 2021 erneut angepasst.
Der bisherige Stufenplan wird um eine weitere Stufe erweitert. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 6.
Für die Warn- und Alarmstufe wird die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern auf 1,5, beziehungsweise 3, angepasst. Die Schwellenwerte für die Belegung der Intensivbetten von 250 beziehungsweise 390 bleiben unverändert.
Allgemeine Regelungen
Solange keine Speisen oder Getränke konsumiert werden, gilt auf Weihnachtsmärkten auch im Freien generell die Maskenpflicht, da hier der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Für Veranstaltungen gilt nun eine grundsätzliche Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. Zudem gelten in den unterschiedlichen Stufen folgende Regelungen:
  • In der Basis- und Warnstufe bei 3G bis 5.000 Personen ohne Einschränkungen. Für den 5.000 Besucherinnen und Besucher überschreitenden Teil 50 Prozent dieser Kapazität. Bei 2G keine Personenbeschränkung.
  • In den Alarmstufen maximal 50 Prozent Auslastung. In eine Halle mit einer Kapazität von 10.000 Menschen, dürfen also nur maximal 5.000 Personen teilnehmen.
Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht sowie den Teilnahme- und Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Neue Regelungen in der Alarmstufe
In folgenden Bereichen gilt generell die 2G-Regelung:
  • Weihnachtsmärkte  
  • Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen gilt eine maximale Personenobergrenze von 25.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleichbaren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+. Dies gilt auch für an der Veranstaltung mitwirkende Personen, sofern diese nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung tätig werden, sowie für den Probenbetrieb.
  • Abstandsregeln bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen.
  • Bei Veranstaltungen von Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen gilt 3G.
Zusätzliche Regelungen in der Alarmstufe II
2G+ Regelung – also genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen:
  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen
  • Weihnachtsmärkte. Maximal 50 Prozent der üblichen Besucherinnen und Besucher zugelassen
  • Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
  • Diskotheken und Clubs
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Regelungen für Beherbergungsbetriebe
In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G. Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Gastronomische Einrichtungen in den Beherbergungsstätten dürfen diese Personen nur im Freien und nach Vorlage eines negativen PCR-Tests benutzen.
Überprüfung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen
Die neue Corona-Verordnung stellt nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren: Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.
Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Kreisen
Aufgrund der kritischen Lage führt die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.
Hier gilt dann im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient 2G. Abholangebote und Lieferdienste sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
In Stadt- und Landkreisen mit einer Ausgangsbeschränkung dürfen nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft etwa eine Beherbergungsstätte oder Wohnheim nur aus driftigen Gründen verlassen.
Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.
Hier erhalten Sie eine gute Übersicht über die Neuregelungen.

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 28. Oktober 2021

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 28. Oktober 2021 erneut angepasst.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
  • Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.
  • Regelungen für Weihnachtsmärkte:
    • Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G mit den entsprechenden Ausnahmen.
    • Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.
    • Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Falle von 3G bzw. 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen.
  • Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis 24. November 2021

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Oktober 2021

Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab 15. Oktober 2021 in Kraft tritt. Das dreistufige Warnsystem, das eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern soll, wurde beibehalten. Neu sind unter anderem das 2G-Optionsmodell für Betriebe sowie eine Testpflicht für nicht immunisierte Selbständige und Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

  • Betriebe können das 2G-Optionsmodell wählen, d. h. Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dann entfällt in der Basisstufe unter anderem die Maskenpflicht.
  • Nicht immunisierte Selbständige und Beschäftigte mit Kontakt zu externen Personen haben eine Testpflicht bzw. Testannahmepflicht – dies gilt bereits in der Basisstufe. 
  • Von Veranstaltern/Dienstleistern/Händlern vor Ort durchgeführte Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung gültig.
  • Die Datenverarbeitung gemäß § 8 der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zur Corona-Verordnung.

2G-Optionsmodell

Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich zukünftig für ein 2G-Optionsmodell entscheiden, d. h. es wird der Zutritt nur noch für geimpfte oder genesene Personen gestattet.
  • In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für Kunden und Teilnehmer. Es muss ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Das Zutrittsverbot gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.
  • Für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.
  • Wenn sich eine Einrichtung für das 2G-Optionsmodell entscheidet, muss sie dies, beispielsweise durch einen Aushang, deutlich machen.
  • Beim 2G-Optionsmodell gilt keine Kapazitätsgrenze für Veranstaltungen.
  • Dampfbäder, Dampfsaunen, Warmlufträumen und ähnliche Einrichtungen dürfen mit der 2G-Regel wieder öffnen. Hier gibt es keine Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  • Bei folgenden Veranstaltungen entfällt ebenfalls in der Basisstufe die Maskenpflicht, wenn das 2G-Optionsmodell gewählt wird: Veranstaltungen der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, berufliche Fort- und Weiterbildungen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Sprach- und Integrationskurse, praktische und theoretische Ausbildung und Prüfungen in Fahr-, Boots- und Flugschulen, Aufbauseminare nach §2b Straßenverkehrsgesetz und Fahreignungsseminaren nach §4a Straßenverkehrsgesetz in Fahrschulen.

Dreistufiges Warnsystem

In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. In der Warnstufe gibt es eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). Ausnahmen gibt es z. B. für Kinder und Jugendliche sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt.

Warnstufe

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
Ausschlaggebend sind dabei die Zahlen des Landesgesundheitsamtes.
Zur kompakten Übersicht über die Regelungen des Dreistufiges Warnsystems für die verschiedenen Lebensbereiche.
Sonderregelung Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt in der Warn- und Alarmstufe nicht die PCR-Testpflicht bzw. 2G. Allerdings gilt in der Alarmstufe für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 3G-Regel – hier ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Regelungen in der Basisstufe

  • In den Betrieben Gastgewerbe, Freizeitwirtschaft, Kultur, Erwachsenenbildung, (körpernahen) Dienstleistungen gilt in geschlossenen Räumen gilt in der Regel 3G – also geimpft, genesen oder getestet. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Anbieter, Veranstalter oder Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.
  • Die Betriebe und Veranstalter müssen zudem ein Hygienekonzept erstellen, das dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen ist. Es muss in der Regel eine Datenverarbeitung durchgeführt werden (Ausnahme Handel).
  • In geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ausnahme: 2G-Optionsmodell.
  • Im Einzelhandel  gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht, jedoch keine 3G-Regelung (Ausnahme 2G). Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Einzelhändler müssen ein Hygienekonzept erstellen. Für Floh- und Krämermärkte gelten die Regelungen für den Einzelhandel.
  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, sowie Sportveranstaltungen sind zulässig. Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen.
  • Veranstaltungen, die eine Anzahl von 5.000 Besuchern übersteigen, sind nur mit bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bis maximal 25.000 Personen zulässig. Das Hygienekonzept ist vorab dem Gesundheitsamt vorzulegen. Ab 5.000 Besuchern oder wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt auch im Freien nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Ausnahme: Beim 2G-Optionmodell gibt es keine Kapazitätsgrenzen. 
  • Der Betrieb von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ist für den Publikumsverkehr zulässig. Hier gelten die Regeln, die das Gesundheitsministerium mit der Branche erarbeitet hat.
  • Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Ein aktueller Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.
  • Der Betrieb von körpernahen Dienstleistungen ist zulässig. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Dies gilt nicht für Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen. Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen haben eine Datenverarbeitung durchzuführen.
  • Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben. Private Zusammenkünfte sind ohne Beschränkungen zulässig.
Bitte beachten Sie auch die FAQ zur Corona-Verordnung.
Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Dazu wird sie die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Hygienekonzepte

Betriebe und Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen. Dazu zählt insbesondere die Regelung von Personenströmen, die ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen sowie die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Hygienevorgaben.
Für die Erstellung eines Hygienekonzeptes gibt es verschiedene Vorlagen und Handlungshilfen: 

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. September 2021

15.09.2021. Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus mit Beschluss vom 15. September 2021 erneut geändert. Die Änderungen gelten ab Donnerstag, den 16. September 2021.
Mit der novellierten Verordnung tritt ein dreistufiges Warnsystem in Form eines landesweiten Stufenplans in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.
  • In der ersten Stufe (Basisstufe) bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen.
  • In der zweiten Stufe (Warnstufe) gibt es dann eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen (u.a. bei öffentlichen Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen Kongressen, Gastronomie, Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen).
  • In der dritten Stufe (Alarmstufe) gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). Ausgenommen hiervon sind insbesondere Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
Die Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.
Die Landesregierung hat eine kompakte Übersicht veröffentlicht. Zudem ist ein FAQ-Katalog abrufbar.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung für Unternehmen in Baden-Württemberg eine Corona-Hotline geschaltet hat,  an die sich Unternehmen insbesondere mit Fragen im Zusammenhang mit Geschäftsschließungen wenden können. Die Kontaktdaten lauten:
Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei)
E-Mail: coronaverordnung@wm.bwl.de

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 14. August 2021

16.08.2021. Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Baden-Württemberg setzt mit der neuen Verordnung die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021 und heben vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen auf.
 Kurzüberblick über die Corona – Regelungen ab dem 16. August 2021


Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen
Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.
Ausnahmen von der Testpflicht:
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie
  • Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen,
  • Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.
  •  für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien,
  • Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie
  • für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
  •  religiöse Veranstaltungen. 
  • Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:
    • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
    • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückgeben, brauchen keinen 3G-Nachweis.
    • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
    • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz
    • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
    • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
      • Konzerte
      • Theater- oder Opernaufführungen
      • Stadtführungen
      • Betriebs- und Vereinsfeiern
      • Filmvorführungen
      • Stadt- und Volksfeste
      • Sportveranstaltungen
    • Messen, Ausstellungen und Kongresse.
    • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
    • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
    • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame. 
    • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen. 
    • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
    • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
    • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. 
    • In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze, ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
    • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen. 
    • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. 
Nachweis der 3 Gs (sog. gestestet, geimpft, genesen)
  • Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen durch   Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest der Besucher
  • Überprüfungspflicht der Nachweise seitens:
    • Anbieterinnen/Anbieter,
    • Veranstalterinnen/Veranstalter,
    • Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister
Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern
  • Keine Kontaktbeschränkungen und Regelungen bei privaten Feiern. Diese wurden aufgehoben.
  • Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Sie haben die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.
  • Veranstaltungen > 5.000 Besucherinnen und Besucher → Vorlage Hygienekonzept durch Veranstalter beim örtlichen Gesundheitsamt
kostenlose Tests
bis 11. Oktober 2021
Merke: Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen. 
 Ergänzende Beratung durch die IHK Nordschwarzwald für Ihre Mitgliedsunternehmen
Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald steht Ihnen sehr gerne bei weiteren Rückfragen zu der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung.
Wir informieren Sie tagesaktuell über Änderungen der Corona-Verordnung. Letzte Aktualisierung 16. August 2021, 15:53 Uhr. Änderungen durch den Bund oder das Land Baden-Württemberg können erfolgen. Weiterhin können Gemeinden möglicherweise Allgemeinverfügungen erlassen, die die Corona-Verordnung konkretisieren und teilweise strengere Regelungen enthalten. Maßgeblich ist immer die aktuelle Verordnung/Verfügung des Bundes, des Landes Baden-Württemberg bzw. der jeweiligen Gemeinde.                                                                                                         
Für Existenzgründer

Existenzgründer-Sprechtage

Alle Termine für die regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen für Existenzgründer im IHK-Haus in Pforzheim und in der IHK-Geschäftsstelle in Nagold sowie in der Handwerkskammer Karlsruhe Außenstelle Nagold und die externen Termine (Innotec, TeleGis Sternenfels, Kreativzentrum etc.)
Finanzierung und Förderung

Invest-BW - aktuell kein neuer Förderaufruf

Der anstehende Invest BW Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für diese Unternehmen schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen beziehungsweise zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden. Anträge können Unternehmen stellen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder beabsichtigen, sich auf eine dieser Arten im Bundesland anzusiedeln.
Bitte achten Sie bei der Antragsstellung auf die folgenden Punkte:
  • Aktuell gibt es zwei separate missionsorientierte Förderaufrufe. Einen für Einzelvorhaben und einen für die Verbundvorhaben. Bitte achten Sie darauf die richtigen Dokumente und Einreichungsportale für die jeweiligen Förderaufrufe zu nutzen.
  • Eine Antragseinreichung in den aktuellen Förderaufrufen „Invest BW Innovationsförderung Green Tech – Einzelvorhaben” und „Invest BW Innovationsförderung Green Tech – Verbundvorhaben”  (jeweils vom 13.01.2023) ist bis zum 31. März 2023 um 15 Uhr möglich! (hierbei ist die digitale Einreichung maßgeblich).
  • Bitte senden Sie uns postalisch NUR das Antragsformular zu (keine zusätzlichen Dokumente).
  • Bei Verbundvorhaben müssen ALLE Projektpartner innerhalb der Frist einreichen.
  • Es handelt sich dabei um ein Stichtagsverfahren. Antragsteller können ihre Anträge bis zum Stichtag (31.03.2023; 15:00 Uhr) einreichen. Eine frühere Abgabe ist möglich, hat aber keine Auswirkung auf die Bewertung bzw. Bewilligung des Antrags.
Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite www.invest-bw.de zu finden.
Verpackungsgesetz

Plastiktütenverbot kommt zum Jahreswechsel

Übergangsfrist abgelaufen

Berlin, 20.12.2021. Nachdem Bundestag und Bundesrat der Änderung des Verpackungsgesetzes im Sommer zugestimmt hatten, dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

“Hemdchenbeutel” ausgenommen

Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar.
Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt - nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet. 
Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 sollte dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandenen Restbestände ab zu verkaufen.
Quelle: DIHK, verändert
Für Unternehmen und Kommunen

18.05.2022 Barcamp: Fachkräfte­sicherung mit inter­nation­alen Fachkräften

Internationale Fachkräfte als Baustein der Fachkräftesicherung

Ein Baustein beim Thema Fachkräftesicherung sind internationale Fachkräfte. Sie bieten Top-Qualifizierungen und Fertigkeiten, vielfältige Sprachkenntnisse sowie kulturelle Vielfalt. Doch wie können Sie internationales top qualifiziertes Personal finden und binden?  
Um Ihnen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Schritte es mit sich bringt und was es zu beachten gilt, wollen die  Welcome Center Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg/Hochrhein-Bodensee und Ulm/Oberschwaben mit Unternehmern, Personalverantwortlichen, internationalen Fachkräften und vielen regionalen Institutionen, die mit dem Thema Fachkräftesicherung betraut sind, ein digitales Barcamp zum Austausch gestalten.
Diese Veranstaltungsform bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen zu Themen ,hinzuzuschalten‘, Ihre Fragen zu stellen, Erfahrungen und Tipps auszutauschen und dadurch gemeinsam mehr zu erreichen.

Was ist ein digitales Barcamp?

Ein Barcamp ist ein Veranstaltungsformat, das auch „Un-Konferenz“ oder „Mit-Mach-Konferenz“ genannt wird, weil Programm und Referenten nicht vorab feststehen. Alle, die ein Thema vorstellen oder diskutieren möchten, können dies im Rahmen eigener Sessions oder Workshops tun. Dafür gibt es ausreichend Zeiten und Räume, so dass viele Programmpunkte parallel stattfinden können. Zu Beginn des Barcamps gibt es eine Einführung in das Vorgehen, anschließend können alle Interessierten eigene Programmpunkte vorstellen.
Themenvorschläge können bereits jetzt per Email unter info@welcome-to-nordschwarzwald.de eingebracht werden. 
Barcamps sind eine innovative Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Potentiale aufzudecken sowie neue Impulse zu erhalten. 

Sessionsplan

Es besteht auch die Möglichkeit ein eigenes Thema einzubringen und dieses mit unseren Experten und anderen Unternehmern zu diskutieren. Nutzen Sie diese aktive Austauschmöglichkeit und erhalten Sie genau die Informationen, die Sie brauchen, um Ihrem Fachkräftebestand auch zukünftig zu sichern und erweitern zu können!

Zielgruppe

Unternehmensvertreter aus allen Branchen, Personalverantwortliche, internationale Fachkräfte und regionale Institutionen, die mit dem Thema Fachkräftesicherung betraut sind.

Datum und Uhrzeit

Das digital Barcamp findet am 18.05.2022 von 10:00 bis 13:00 Uhr statt.

Anmeldung

Sie können sich hier für das digitale Barcamp anmelden.
Bitte melden Sie sich bis 16. Mai an. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme sowie ergänzende Informationen.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen Michaela Thoma zur Verfügung:
Tel.: +49 (7452) 9301-17
E-Mail: thoma@pforzheim.ihk.de

Das BarCamp wird von den Welcome Centern Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg/Hochrhein-Bodensee und Ulm/Oberschwaben organisiert, die vom Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert und den regionalen Industrie- und Handelskammern finanziert werden. 
Die Welcome Center verstehen sich als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen in Baden-Württemberg in ihrer jeweiligen Region.
Presse

Neue Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald gewählt

In ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2021 hat die Vollversammlung der IHK Nord­schwarz­wald Tanja Traub zur neuen Haupt­geschäfts­führerin der Industrie- und Handels­kammer gewählt. Sie wird damit zum 1. Januar 2023 den langjährigen Haupt­geschäfts­führer Martin Keppler ablösen, der Ende des kommenden Jahres in den Ruhestand geht.
Pforzheim, 01.12.2021. Der Gremien­entscheidung war ein systematisch angelegter Auswahl­prozess vorangegangen, der am 17. März dieses Jahres von der Voll­versammlung der IHK beschlossen wurde. Aus einem hoch­karätigen Bewerber­feld von 92 einge­gangenen Be­werbungen hat eine Findungs­kommission, bestehend aus Mitgliedern der Voll­ver­sammlung und des Präsidiums, in mehreren Zwischen­schritten zwei Kandida­tinnen ausgewählt, die sich am Mittwoch der Voll­versammlung in einer digital durchgeführten Sitzung präsentieren konnten.
“Tanja Traub hat uns durch ihre Fach­kompetenz, ihre profunde Erfahrung in der Wirtschaft und der IHK-Organisation sowie durch ihren persönlichen Auftritt überzeugt”, sagte IHK-Präsidentin Claudia Gläser nach der Wahl. “Ich bin sicher, dass Frau Traub als Haupt­geschäfts­führerin die von ihrem Vorgänger sehr gut aufgestellte IHK weiterentwickeln und die künftigen Heraus­forderungen und Aufgaben erfolgreich bewältigen wird. Ich freue mich auf die Zusammen­arbeit.”
Tanja Traub ist seit 2007 in unter­schiedlichen Verant­wortungs­bereichen bei der IHK Nord­schwarz­wald beschäftigt. Sie ist derzeit Mitglied der Geschäfts­führung der IHK und leitet neben anderen Bereichen den gesamten Bildungs­bereich der Kammer. Sie ist Betriebs­wirtin und hat ein Master­studium zum Master of Science im Bereich Management und Kommunikation mit dem Schwerpunkt Innovation absolviert. Vor ihrer Zeit bei der IHK Nord­schwarz­wald war sie in verschiedenen nationalen und inter­nationalen Unter­nehmen tätig.
Soforthilfe und Beratung

Antrag auf Verdienst­aus­fall­ent­schädi­gung nach §§ 56 ff IfSG

Pforzheim, 22.11.2021. Arbeitgeber oder Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen bei Anordnung einer Quarantäne per Antrag Verdienstausfall geltend machen; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Merkblatt. Haben Betriebe, Selbstständige oder Freiberufler jedoch ein Betriebsverbot erhalten, sind die sonstigen Unterstützungen heranzuziehen. Zuständig ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Antrag kann über ein eigenes Online-Portal gestellt werden:
Nachrichten

Änderung der Einstufung in den Risikogebieten

Die Bundesregierung hat die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Zum 1. Juni 2022 endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Ab dem 11. Juni 2022 wurden zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes aber nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.
Quelle: BMI – Bevölkerungsschutz


Nachrichten

Corona VO Absonderung ab dem 30.10.2021

17.11.2021. Änderung in der Corona Verordnung Absonderung. Die Änderungen gelten ebenfalls ab 30.10.2021 wie folgt:

Eine Pflicht zur Absonderung besteht bei Personen,
  • die mittels PCR-Test oder Schnelltest (auch überwachter selbst vorgenommener Test) positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind,
  • die auf Ihr PCR-Testergebnis warten (gilt nur für Personen, die aufgrund von Symptomen oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes getestet wurden),
  • denen eine haushaltsangehörige Person Ihnen mitteilt, dass sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde und Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
  • In diesen Fällen erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung. In den oben genannten Fällen müssen Sie sich eigenständig aufgrund der CoronaVO Absonderung absondern.
  • Wenn Sie von der zuständigen Behörde benachrichtigt wurden, dass sie enge Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person sind. Sofern Sie nicht offiziell von einer Behörde als enge Kontaktperson eingestuft wurden, müssen Sie sich auch nicht absondern
    Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
  • durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
  • durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
  Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
  Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Wenn von der zuständigen Behörde ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens als enge Kontaktperson eingestuft wurde oder Ihr Mitarbeiter eine haushaltsangehörige Person einer positiv getesteten Person sind, unterliegen dieser  grundsätzlich einer Absonderungspflicht.
Wenn Ihr Mitarbeiter nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind, müssen er sich jedoch nicht absondern.
Für Geimpfte und Genesene gelten jedoch folgende Sonderfälle:
  • Wird Ihnen von der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass bei der positiv getesteten Person, also dem Primärfall, eine besorgniserregende Virusvariante festgestellt wurde (die Varianten Alpha und Delta zählen aktuell nicht dazu), so müssen Sie in Absonderung, auch wenn Sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Weisen die Person typische Symptome auf, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, müssen Sie ebenfalls in Absonderung, auch wenn Sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Geimpfte und genesene Bewohnerinnen oder Bewohner einer stationären Einrichtung für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder geimpfte und genesene Patientinnen oder Patienten in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen für die Dauer ihres stationären Aufenthalts müssen in Einzelfällen in Absonderung. Sollte dies der Fall sein, wird Ihnen dies  von der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Förderprojekt

Gemeinsam für die Calwer Innenstadt

Den Handel stärken, die Attraktivität der Innenstadt langfristig sichern - mit dieser Aufgabe macht sich die Stadt Calw gemeinsam mit der neuen Innenstadtberaterin der Region Nord­schwarz­wald, Julia Walter, auf den Weg, um den Trans­formations­prozess in der Innen­stadt zu gestalten und damit zukunfts­fähiger aufzustellen. Die Grundlage der Zusammen­arbeit bildet eine von Ober­bürger­meister Florian Kling und Gewerbe­vereins­vorsitzenden Jürgen Ott unter­schriebene Absichts­erklärung, der Letter of Intent.
In enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der Citymanagerin Johanna Klug, den Akteuren der Innenstadt, den Vertreterinnen und Vertreter einzelner kommunaler Fachbereiche sowie der Innenstadtberaterin Julia Walter wird basierend auf einer vorgelagerten Stärken-Schwächen-Analyse ein Zukunftskonzept für die Innenstadt erarbeitet. Im Rahmen eines Steuerungskreises sollen smarte Ziele und standortbezogene Themen definiert werden, die auf den Ausbau und die Stärkung der Vielfältigkeit und Besonderheiten der Calwer Innenstadt ausgerichtet sind.
Hierbei geht es insbesondere darum, kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen, die sich der Innenstadt insbesondere als Einkaufs-, Begegnungs- und Verweilort widmen und sie als solche für jedermann erlebbar machen, auszuarbeiten. Zudem sollen die vorhandenen Netzwerkstrukturen im Sinne einer Innenstadtgemeinschaft weiter gefestigt werden, um Erfahrungen und Anregungen zu bündeln und mit innovativen Ideen und Lösungen die Potenziale der Innenstadt stärker auszuschöpfen.
In den kommenden Wochen stehen mit der Citymanagerin und den Innenstadtakteuren weitere Gespräche an, um die Zusammenarbeit zu konkretisieren und die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Koordiniert wird der Prozess von der Innenstadtberaterin der Region Nordschwarzwald, Julia Walter, deren Aufgabe es ist, Kommunen in der Größe zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern bei der Innenstadtentwicklung aktiv zu unterstützen. Ihre Arbeit geht aus dem Förderprojekt "Innenstadtberater" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hervor und ist bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald verortet.
Strompreise

EEG-Umlage sinkt 2022 stark

EEG-Umlage 2022 sinkt auf 3,723 ct/kWh

Berlin, 16.10.2021. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben: Die EEG-Umlage wird von derzeit 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent.

Historisches Tief seit 10 Jahren

Damit liegt die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – und dies trotz einer Verdoppelung der EEG-Strommenge von 118 auf 239 Terawattstunden.
Die Erneuerbaren Energien werden gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger. Gerade in Zeiten, in denen die Weltmarktpreise von Gas, Öl, Kohle steigen, ist die stark gesunkene EEG-Umlage eine gute und wichtige Nachricht für die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand.

Strombörsenpreis und Bundeszuschuss ermöglichen Absenkung

Gründe für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind zum einen die gestiegenen Einnahmen des EEG-Kontos durch gestiegene Börsenstrompreise und zum anderen die Bundeszuschüsse, die auch in 2022 dazu kommen. Durch die gestiegenen Börsenstrompreise sind die Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom gestiegen und reduzieren den Förderbedarf erheblich. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem Konjunkturpaket hat das EEG-Konto im laufenden Jahr 2021 einen Zuschuss von 10,8 Mrd. Euro erhalten. In 2022 erhält die EEG-Umlage einen Bundeszuschuss von 3,25 Mrd. Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung.
Quelle: DIHK
 
Ecocockpit

Mit dem CO2-Fußabdruck die richtigen Hebel finden

Mit dem CO2-Fußabdruck die richtigen Hebel finden

Stuttgart, 20.09.2021. Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger - ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Mit Ecocockpit liefern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg jetzt ein kostenloses Online-Tool, das diese Werte mit wenig Aufwand ermittelt.

Erste Schritte zum Thema CO2-Bilanz gehen

Klimaschutz und Klimaneutralität sind in aller Munde. Für die Unternehmen in Deutschland tickt gar die Uhr: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht sein - so die Vorgabe der Politik. „Was die Betriebe jetzt benötigen, sind Informationen zu ihren CO2-Emissionen, aufgeschlüsselt in die produkt-, prozess- und standortbezogenen Daten“, weiß Andreas Fibich, Effizienzmoderator der Regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald, die in der IHK Nordschwarzwald angesiedelt ist. „Diese Erhebung ist essenziell und schafft die Grundlage für alle Aktivitäten im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes.“

Kostenloses Online-Tool der IHKs

Liefern kann diese Informationen das neue kostenlose Online-Tool Ecocockpit der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern. Fibich: „Ecocockpit bietet einen sehr einfachen Einstieg in die Zahlenerhebung. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können beispielsweise beim Strom- oder Gasverbrauch anfangen und dann später auch die Daten der Pendlerströme ihrer Mitarbeitenden mit einfließen lassen.“ Oliver Laukel, Teamleiter Umwelt und Energie der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, ergänzt: „Nur wenn die Unternehmen wissen, wo ihre größten Verursacher der CO2-Emissionen stecken, finden sie auch die richtigen Hebel, um wirklich etwas zu bewirken bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen.“ Nach Fütterung mit allen vorhandenen Daten „spuckt“ Ecocockpit einen Bericht aus, der erkennen lässt, an welchen Schrauben das Unternehmen drehen sollte.

Umweltbilanz wird gefordert

Oliver Laukel rät den Unternehmen in der Region Nordschwarzwald, sich schnellstens mir ihrer Umweltbilanz zu beschäftigen. „Schon jetzt gibt es große Firmen, die von ihren Zulieferern Klimaneutralität fordern. Und deren Anzahl wächst stetig.“ Nicht nur die Industrie muss hier aktiv werden, erklärt der Experte: „Auch im Tourismusbereich schauen immer mehr Gäste auf die Klimabilanz von Hotels und Gaststätten, die sie besuchen.“
Auf dem Weg zur Klimaneutralität stehen Oliver Laukel und Andreas Fibich den IHK-Mitgliedsbetrieben zur Seite. Fibich: „Haben die Betriebe erst einmal eine CO2-Bilanz erstellt, helfen wir ihnen dabei, die Energiefresser zu finden.“

Begleitende Informationsveranstaltungen

Wie genau Ecocockpit funktioniert, erfahren Interessierte in der begleitenden Online-Veranstaltungsreihe Klimaschutz der baden-württembergischen IHKs. Die Online Veranstaltungsreihe läuft stets von 13:30 bis 15 Uhr; die Teilnahme ist kostenlos.
Innovationsnachrichten und Aktuelles

Digitaler Assistent in der Metallverarbeitung

Sogenannte KI-gestützte Assistenten – kurz: digitale Assistenten – sind bereits seit einigen Jahren in unserem Alltag sehr präsent: Wir nutzen sie in unseren Smartphones oder in Form von intelligenten Lautsprechern in vielen Haushalten. Sie können beispielsweise Fragen beantworten, Musik einschalten und Online-Bestellungen ausführen. Auch in der Industrie sind solche Assistenz-Systeme sehr nützlich.
Schaubild Digitaler Assistent
Das Schaubild zeigt den realen Anwendungsfall eines mittelständischen Unternehmens, das gemeinsam mit Hochschulen und Forschungsinstituten einen digitalen Assistenten entwickelt hat, der die Belegschaft bei ihren Tätigkeiten unterstützt.
Der Assistent basiert auf einem KI-System, das in der Lage ist, vom Wissensstand einzelner Beschäftigter zu „lernen“ und zur richtigen Zeit am richtigen Ort anderen Beschäftigten die benötigten Informationen zu liefern. Auf diese Weise können Unternehmen heute schon weniger qualifizierten und unerfahrenen Beschäftigten ermöglichen, mit besser ausgebildeten mitzuhalten. Letztlich entscheiden aber immer Menschen darüber, welche Konsequenzen die Informationen des KI-Assistenten haben sollen.
Verkehrspolitik

Wirtschaftsbündnis Stuttgart-Zürich: Dem neuen Folge-Abkommen von Lugano müssen auch Taten folgen

Kaum spürbare Fortschritte erzielt

Pforzheim, 06.09.2021. Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Lugano im Jahr 1996 werden beim Ausbau der Schienenachse zwischen Stuttgart und Zürich auf deutscher Seite kaum spürbare Fortschritte erzielt. Die Wirtschaft entlang der Strecke begrüßt daher den neuen Anlauf beider Regierungen für einen leistungsfähigeren Schienenverkehr über die Alpen - fordert nach Jahrzehnten des Stillstands aber Verbindlichkeit und überprüfbare Fortschritte ein.

Wirtschaft fordert einen Leistungsfähigen und umweltfreundlichen Korridor für den Personen- und Güterverkehr

Bereits vor einigen Wochen hatte die Wirtschaft zwischen Stuttgart und Zürich die Kandidaten zur Bundestagswahl in die Pflicht genommen: Die Schieneninfrastruktur zwischen Stuttgart und Zürich muss zu einem leistungsfähigen und umweltfreundlichen Korridor für den Personen- und Güterverkehr mit internationaler Bedeutung ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt das grenzüberschreitende Wirtschaftsbündnis jetzt auch grundsätzlich die neue deutsch-schweizerische Vereinbarung über leistungsfähigere Zuläufe zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Dazu zählen neben der Achse Stuttgart-Zürich beispielsweise auch die Rheintal- und Südbahn sowie die Hochrheinstrecke.

Viele offene Fragen

Gleichzeitig stellen die Kammer- und Verbandsspitzen wie Martin Keppler,  Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald klar: „Nach der ersten Vereinbarung von Lugano 1996 wird jetzt das dritte Papier innerhalb von zwei Jahren unterzeichnet. Diese Erklärungen sind unverbindlich und nur etwas wert, wenn sie auch tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn AG müssen beim Deutschlandtakt nach wie vor Infrastruktur und Fahrplan auf der Achse Stuttgart-Zürich aufeinander abstimmen und schrittweise viele offene Fragen beantworten.“

Verbindlichen Zeitplan angemahnt

Auf Grundlage des neuen Abkommens könnten die beiden Verkehrsministerien in Berlin und Bern nach Ansicht der Wirtschaft prüfen, eine Arbeitsgruppe explizit zur Schienenachse Stuttgart-Zürich zu etablieren. Die Verbände und Kammern hatten bereits in der Vergangenheit zu einem verbindlichen und regelmäßigen Format wie beispielsweise einer „Fortschrittskonferenz“ aufgerufen. Gemeinsam mit der Wirtschaft müsse es gelingen, den Ausbau mindestens einmal im Jahr mit allen relevanten Akteuren aus Deutschland und der Schweiz, mit klaren Verantwortlichkeiten und mit einem verbindlichen Zeitplan voranzutreiben.

Stimmen aus der Wirtschaft

Birgit Hakenjos, Präsidentin der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ergänzt: „Eine bessere Abstimmung beider Länder auf der Schiene ist dringend erforderlich. Es kann nicht sein, dass - wie zuletzt im August - an Rheintal- und Gäubahn gleichzeitig gebaut wird und der Schienengüterverkehr aus Italien und der Schweiz über die dafür nicht geeignete Schwarzwald-Bahn geleitet werden muss."
Thomas Conrady, Präsident der IHK Hochrhein-Bodensee: „Das Folge-Abkommen sollte genutzt werden, um tatsächlich konkrete Verbesserungen zu erzielen. Dabei geht es nicht nur um Infrastruktur und aufeinander abgestimmte Planungsprozesse, sondern auch um die Digitalisierung im Schienenverkehr und eine bessere internationale Zusammenarbeit.“
„Die IHK Nordschwarzwald begrüßt den noch in diesem Jahr geplanten Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen“, so Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. „Das ist aber nur eine Einzelmaßnahme. Wir haben noch einen weiten Weg bis hin zu einer leistungsfähigen Zulaufstrecke für den alpenquerenden Schienenverkehr."
Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart betont: „Wenn das Folge-Abkommen umgesetzt wird, könnte sich die Anbindung an den internationalen Schienenpersonenverkehr tatsächlich verbessern. Aber auch für den Schienengüterverkehr ist der Ausbau der Achse Stuttgart-Zürich dringend erforderlich, um das steigende Güteraufkommen auf der Schiene abzuwickeln, die Straßen zu entlasten und einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
„Die IHK Reutlingen hat sich in der Vergangenheit nachhaltig für den Bau der Gäubahn eingesetzt. Die Wirtschaft setzt darauf, dass mit der angekündigten Zusammenarbeit beider Länder beispielsweise bei der Entwicklung und beim Aufbau eines funktionierenden Fahrplans im internationalen Schienenverkehr entscheidende Fortschritte erzielt werden“, so Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen.
Dr. Regine Sauter, Direktorin der Zürcher Handelskammer: „Für eine effiziente Verbindung der beiden Wirtschaftsräume Zürich und Baden-Württemberg braucht es endlich eine funktionierende Schienenachse. Es ist unverständlich, dass dieses Projekt trotz parteiübergreifender Einigkeit immer wieder aufgeschoben wird und seit Jahren kaum Fortschritte erzielt werden. Die nun getroffene Vereinbarung muss Anlass sein, den Ausbau dieser Bahnstrecke künftig in einem regelmäßigen und verbindlichen Format mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn voranzutreiben.“
Kurt Lanz, Mitglied der Geschäftsleitung beim Schweizer Wirtschaftsdachverband economiesuisse: „Die Schweiz ist seit jeher eine Drehscheibe für den Güter- und Personenverkehr. In der Vergangenheit haben wir viel in unsere Schieneninfrastruktur investiert und dementsprechend groß ist nach wie vor unser Interesse am Ausbau der Schienenachse Stuttgart-Zürich als funktionierende Zulaufstrecke zum Gotthard-Tunnel. Das neue Abkommen soll die Basis sein, um nun konkrete Fortschritte zu erzielen.“

Hintergrundinformationen

Die Wirtschaft entlang der Schienenachse Stuttgart-Zürich fordert den unverzüglichen Ausbau für den Personen- und Güterverkehr. Auf Initiative der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg haben sich deshalb im Juni 2019 insgesamt zwölf deutsche und schweizerische Verbände zu einem grenzüberschreitenden Wirtschaftsbündnis zusammengeschlossen.
Die Wirtschaft verspricht sich davon nicht nur eine bessere Anbindung an nationale und internationale Verkehrswege. Der Ausbau ist auch dringend erforderlich, um das steigende Güteraufkommen auf der Schiene abzuwickeln, um die Straßen zu entlasten und um einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unternehmensnachfolge

Objektivierten Unter­nehmens­wert berechnen: KMUrechner

Preisvorstellungen der Verkäufer haben oft keinen Realitätsbezug

Viele Nachfolgen scheitern, weil Verkäufer und Käufer stark unterschiedliche Vorstellungen über den Kaufpreis haben. Laut DIHK haben bei einem Drittel aller Fälle die Preisvorstellungen der Verkäufer keinen Realitätsbezug. 
In der Praxis sind eine Vielzahl an Bewertungsverfahren unterschiedlichster Komplexität vertreten, von der einfachen Multiplikatormethode bis hin zur hoch wissenschaftlichen Discounted Cash Flow Methode. Durchgesetzt hat sich vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren. Der Wert des Unternehmens wird bei diesen Verfahren daran bemessen, welche Überschüsse ein Käufer in Zukunft mit dem Unternehmen erzielen kann. Da in der Realität  Unternehmensverkäufe in aller Regel in hohem Umfang fremdfinanziert werden, haben diese Überschüsse eine weitere wichtige Bedeutung. Aus den Ertragsplanungen der nächsten Jahre müssen die für die Bedienung des Kapitaldienst notwendigen freien Mittel nachgewiesen werden. 
Neben den rein sachlichen Aspekten einer Unternehmensbewertung spielen aber durchaus auch persönliche Präferenzen des Abgebers eine Rolle, die sich auf den Preis auswirken können. Einfluss hat in diesem Zusammenhang zum Beispiel die persönliche Nähe zum potenziellen Übernehmer, aber auch der Wunsch des Übergebers, den Mitarbeitern des Betriebes den Arbeitsplatz zu sichern oder den Namen des Unternehmens zu erhalten. 
Eine valide Kaufpreisabschätzung sollte daher diese drei Elemente – den objektivierten Wert, die Kapitaldienstfähigkeit eines Erwerbers sowie die Gründe für einen möglichen emotionalen Discount - berücksichtigen.

Objektivierten Unternehmenswert jetzt berechnen

Hierfür ist am EMF-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, mit dem
ein an der Praxis orientiertes wissenschaftliches Tool entwickelt worden. Der KMUrechner basiert auf dem Ertragswertverfahren und unterstützt bei der Berechnung eines objektivierten Unternehmenswertes. Er ist bedienerfreundlich, kostenfrei und annonym. Eine Vielzahl an Erklärfilmen erleichtern zudem den Zugang. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt, alle Eingaben sind anonym. Schon mit wenigen Angaben bekommt der User einen Richtwert für sein Unternehmen. Je detaillierter die Eingaben, desto genauer wird der Wert berechnet.
Die Moderatoren Unternehmensnachfolge der IHK Nordschwarzwald stehen für Fragen bei der Berechnung des Unternehmenswertes über diesen Onlinerechner unterstützend zur Verfüfung.
Förderprojekt

IHK Nord­schwarz­wald erhält Förder­zusage für Innen­stadt­berater (m/w/d)

Förderung ist Teil der Initiative "Handel 2030" des Landes Baden-Württemberg.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert einen Innenstadtberater bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit. Die Förderung ist Teil der Initiative "Handel 2030" des Landes Baden-Württemberg.

Stelle des Innenstadtberaters

"Wir unterstützen die Initiative des Wirtschaftsministeriums mit der Stelle des Innenstadtberaters die Innenstadtakteure in unseren Städten bei der Bewältigung der Folgen der Corona Pandemie zu stärken", so Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.  "Der strukturelle Wandel in unseren Städten führt zu massiven Frequenzverlusten, deutlichen Umsatzeinbußen der lokalen Akteure und in der Folge zu Leerständen. Hier gilt es mit aller Kraft gegenzusteuern, dass unsere Städte ihr unverwechselbares Flair und ihre Attraktivität in der Region Nordschwarzwald behalten." Das örtliche innerstädtische Handelsangebot ist gerade in den kleinen und Mittelzentren im Nordschwarzwald erfreulich stark von inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben geprägt. Dadurch bietet es Vielfalt und Individualität und ermöglicht lebenswerte Innenstädte. Dies gelte es zu erhalten. Gute Shopping-Möglichkeiten zu bieten, bedeutet gleichermaßen attraktiv für Einheimische und für Touristen zu sein.

Konzepte zur Stärkung der Innenstädte werden entwickelt

Der Innenstadtberater zeichnet sich durch besondere Einzelhandelsexpertise aus und ist für Kommunen in unserer Region zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner, auf Wunsch der Kommune und der lokalen Akteure tätig. Zu den Aufgaben des Innenstadtberaters gehört die Analyse des jeweiligen Innenstadtbereichs, um daraus Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln. Bei Bedarf kann der Innenstadtberater bei der Umsetzung unterstützen. Insbesondere wird er die lokalen Aktivitäten dazu moderieren und unterstützen.
"Der Innenstadtberater wird alle Aktivitäten gemeinsam mit den lokalen Partnern planen und durchführen. Keine Kommune muss daran teilnehmen. Aber es unser Ziel ist es, auch für Kommunen, die vielleicht im ersten Schritt durch die begrenzten Kapazitäten nicht direkt mit versorgt werden können durch den Transfer von Best Practise zu unterstützen", erläutert Keppler.
Die Förderung durch das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg läuft vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022.
Zahlen und Fakten

Gut gehalten: Verarbeitendes Gewerbe in der Region Nord­schwarz­wald

Ver­arbeiten­des Gewerbe in der Region Nord­schwarz­wald im Corona-Jahr 2020 noch auf erstaun­lich gutem Niveau

Gegen die Krise gestemmt

Pforzheim, 14.07.2021. Das Verarbeitende Gewerbe in der Region Nord­schwarz­wald hat sich im Corona-Jahr 2020 konjunkturell gut gehalten und sich gegen die drohende Krise gestemmt. Die unlängst vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorgelegten detaillierten Zahlenangaben für das Verarbeitende Gewerbe nach Branchen und Landkreisen in der Region beziehen sich bei dieser Jahreserhebung auf Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten.

Starke Verflechtung der regionalen Industrie als klassischer Zulieferer

Der Gesamtumsatz der regionalen Industrie lag 2020 bei rund 17,4 Milliarden Euro. Dass mit knapp über 60 Prozent drei Fünftel des Umsatzes im Inland erzielt wurde, unterstreicht die starke Verflechtung der regionalen Industrie als klassischer Zulieferer an andere inländische Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes.

Der Maschinenbau erreicht mit rund 59 Prozent die höchste Exportquote aller Wirtschaftszweige

Die Zahl der Beschäftigten in der regionalen Industrie lag im Jahr 2020 bei 69.871. Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sind die meisten Menschen im Maschinenbau (18.375) und in der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen (16.889) beschäftigt. Sie erwirtschafteten dabei einen Gesamtumsatz von 3,5 bzw. 6,1 Milliarden Euro. Der Maschinenbau erreicht zudem mit rund 59 Prozent die höchste Exportquote aller Wirtschaftszweige in der Region. Die Zahl der Beschäftigten in der regionalen Industrie lag im Jahr 2019 bei 72.261. Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sind die meisten Menschen im Maschinenbau (18.856) und in der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen (17.699) beschäftigt. Sie erwirtschafteten dabei einen Gesamtumsatz von 4,2 bzw. 5,7 Milliarden Euro. Der Maschinenbau erreicht zudem mit fast 60 Prozent die höchste ..Exportquote aller Wirtschaftszweige in der Region.

Stadtkreis Pforzheim

Im Stadtkreis Pforzheim erwirtschafteten die 21 Betriebe der Schmuckindustrie mit ihren 2.234 Beschäftigten einen Gesamtumsatz von knapp 374 Millionen Euro bei einem Auslandsanteil von 55 Prozent. Die 38 Unternehmen der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen konnten dagegen mit ihren 6.241 Beschäftigten einen Gesamtumsatz von 792 Millionen Euro erzielen. Insgesamt erreichte der Stadtkreis Pforzheim einen Anteil von 25 Prozent am Gesamtumsatz im Verarbeitenden Gewerbe der Region.

Landkreis Enzkreis

Im Enzkreis erzielte der Maschinenbau mit etwas über einer Milliarde Euro den höchsten Gesamtumsatz, dicht gefolgt vom Wirtschaftszweig Metallerzeugung und -herstellung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen mit 902 Millionen Euro. Der Enzkreis hält mit 35 Prozent den größten Anteil des Verarbeitenden Gewerbes am Gesamtumsatz in der Region.

Landkreis Calw

Im Landkreis Calw arbeiteten innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes mit 2.231 die meisten Menschen im Fahrzeugbau und erreichten einen Umsatz in Höhe von etwas über 1,6 Milliarden Euro. Im Hinblick auf die Beschäftigtenzahl folgte mit 1.786 der Maschinenbau mit einem Umsatz von 321 Millionen Euro. Mit 18 Prozent erwirtschaftete der Landkreis Calw weniger als ein Fünftel des Gesamtumsatzes im Verarbeitenden Gewerbe der Region und damit den kleinsten Anteil der Stadt- und Landkreise.

Landkreis Freudenstadt

Im Landkreis Freudenstadt ist der Maschinenbau mit 9.643 Beschäftigten mit Abstand der größte Arbeitgeber innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes. Diese erwirtschafteten mit fast zwei Milliarden Euro auch den weitaus höchsten Gesamtumsatz. Zudem erreichte der Maschinenbau darüber hinaus mit 62 Prozent die höchste Exportquote auf Kreisebene in der Region. Im Hinblick auf die Zahl der Beschäftigten sowie den erreichten Gesamtumsatz folgt der Wirtschaftszweig Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren. 2.319 Beschäftigte erzielten hier einen Gesamtumsatz von 612 Millionen Euro. Der Landkreis Freudenstadt erwirtschaftete mit einem Anteil von 22 Prozent nicht ganz ein Viertel des gesamten Umsatzes im Verarbeitenden Gewerbe in der Region.
Soforthilfe und Beratung

Betrieb­liche Impfungen: Beteiligung der Impf­zentren

Stuttgart, 14.07.2021. Seit dem 07.06.2021 sind auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als dritte Säule in die Impfstrategie mit eingebunden. Um eine reibungslose Verimpfung der sensiblen Corona-Impfstoffe für Unternehmen zu ermöglichen und damit insbesondere der zu beobachtenden abnehmenden Impfbereitschaft der verbleibenden ungeimpften Bevölkerung entgegenzuwirken und in diesem Zusammenhang die Zielsetzung einer Durchimpfungsquote von mindestens 80 Prozent der Gesamtbevölkerung erreichen zu können, soll die etablierte Infrastruktur der Impfzentren und die Dienstleistung der Impfung in Impfzentren für betriebsärztliche Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung gestellt werden.
Dies liegt der Regierung des Landes Baden-Württemberg als Kabinettsbeschluss vor und soll im Laufe der Woche beschlossen werden.
Dabei wird insbesondere beim Angebot der vollständigen Impfdienstleistung durch die Impfzentren im Rahmen betrieblicher Impfungen nochmals eine verstärkte Motivationswirkung zur Impfung von den KMU auf ihre jeweilige Belegschaft erwartet. Sie stellt daher einen wichtigen Baustein im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen des Landes gegen die zunehmende "Impfmüdigkeit" dar.
Quelle: Professor (apl) Dr. habil. Uwe Lahl, Amtschef, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration / Kabinettsvorlage aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Nachrichten

Corona-Arbeits­schutz­verord­nung und 3G am Arbeits­platz

Testangebotspflicht der Unternehmen und “3 Gs” am Arbeitsplatz

23.11.2021. Da die Feststellung der epedemischen Lage nach  zum 24. November 2021 nicht mehr verlängert wird, wird die SARS-COV2 -Arbeitsschutzverordnung durch Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeändert. Nach diesem Gesetz wird jedoch weiterhin die Verpflichtung des Unternehmens bestehen, den Mitarbeitern – welche vor Ort sind – wöchentlich 2 mal die Möglichkeit anzubieten, sich im Betrieb testen lassen zu können.
Dieser Beitrag geht auf die Testanbebotspflicht ein und zeigt Ihnen mögliche Beschaffungswege der Corona Selbsttests für Sie als betroffenes Unternehmen, Hinweise für deren Anwendung und etwaige unterstützende Beratungsangebote der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald auf.

I. Testangebotspflicht für Unternehmer

Die seit dem  20. April 2021 geltende eine Testangebotspflicht für Unternehmen wird auch über den 24. November hinaus durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite   verlängert. Hierdurch werden weiterhin Unternehmen per Verordnung verpflichtet, dass sie den Mitarbeitern Tests zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter können jedoch freiwillig wählen, ob sie ein solches Angebot anehmen wollen. 
Die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung können Sie unter folgendem Link abrufen:

1. Allgemeines zu 3-G (sog. geimpft, getestet, genesen) am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind daher verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:
  • Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber
Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen Menschen aufeinandertreffen (physische Kontakte), nur noch betreten, wenn sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Physische Kontakte liegen vor, wenn in der Arbeitsstätte ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, auch wenn es zu keinem direkten Körperkontakt kommt. Es ist irrelevant, ob Beschäftigte tatsächlich auf andere Personen treffen.
Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes sowie Baustellen, zu denen Beschäftigte Zugang haben. Darunter fallen aber auch Lagerräume, Sanitärräume, Pausenräume, Unterkünfte etc. Homeoffice, Fahrzeuge und Verkehrsmittel fallen nicht unter diesen Begriff.
Arbeitgeber müssen den Zugang kontrollieren und ggf. verweigern. Es muss ein aktueller Nachweis über den Status geimpft, genesen oder getestet mitgeführt werden, wenn dieser nicht beim Arbeitgeber hinterlegt wurde.
Arbeitnehmer, die 3G nicht erfüllen, dürfen den Betrieb nur betreten, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme einen Test durchzuführen oder um ein Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen. 
  • Nachweispflicht:  Arbeitgeber und Beschäftigte

2. Welche Tests können zur Anwendung kommen?

Es können alle Tests zum direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2 angeboten werden, das umfasst PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen beziehungsweise zur Selbstanwendung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt auf seiner Internetseite eine Liste der in Frage kommenden Antigen-Schnelltests bereit, die laufend aktualisiert wird. Die dort aufgeführten Tests erfüllen laut Herstellerangaben die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien.Hiervon zu unterscheiden sind Antikörpertests, die nicht das Virus selbst nachweisen, sondern Antikörper, die aufgrund einer Infektion oder einer Impfung gebildet wurden. Diese Tests zeigen keine akute Infektion an und können nicht zur Erfüllung der Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an ein regelmäßiges Testangebot herangezogen werden.

3. Können auch Dienstleister mit der Durchführung von Tests beauftragt werden ?

Die Durchführung von Testung der Beschäftigten kann auch durch Dritte z.B. durch geeignete Dienstleister oder anerkannte Testzentren/Teststellen erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass die wöchentlichen kostenlosen Bürgertests nicht für die Testung der Beschäftigten durch die Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Werden Dienstleister für die Testung der Beschäftigten beauftragt, so muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur Personen die Tests durchführen, die über die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung verfügen und entsprechend eingewiesen sind.

4. Müssen die Testergebnisse selbst dokumentiert werden?

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Beschäftigten eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen, besteht aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht. Diesbezüglich sind jedoch in einzelnen Bundesländern evtl. weitergehende Bestimmungen zu beachten. Einige Bundesländer bieten den Arbeitgebern darüber hinaus an, nach einer amtlichen Registrierung entsprechende Bescheinigung per Vordruck auszustellen, um somit die Bereitschaft der Beschäftigten zur Wahrnehmung des Testangebots zu erhöhen. Ergänzend verweisen wir auf die FAQS des Bundesministerum für Arbeit und Soziales unter FAQs des Bundesministerium für Arbeit

  5. Ist die Testangebotspflicht abhängig von der Größe des Unternehmens?

Die  geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unterscheidet nicht nach der Betriebsgröße des Unternehmens. Dies bedeutet auch kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten müssen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit sich mindestens einmal in der Woche testen zu lassen anbieten. 

II. Wo sind die professionelle POC-Antigenschnelltests und Selbsttests erhältlich?

 Bezug über Apotheken und in Sanitätshäuser, aber auch über andere Vertriebswege
Professionelle PoC-Antigenschnelltests und Schnelltests sind in Apotheken und in Sanitätshäusern erhältlich, können aber auch über andere Vertriebswege bezogen werden (z. B. medizinischer Großhandel, Fachhandel für Betriebshygiene etc.). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der zugelassenen Tests veröffentlicht, die kontinuierlich aktualisiert wird. Selbsttests sind frei verkäuflich - können übers Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden.

Die zugelassenen Tests:

Die Schnellstes zur Eigenanwendung bzw. Laientests können Sie im Internet unter dem Link https://www.plattform-corona-schutzprodukte.de/Suche  bestellt werden. Zudem erhalten Sie einen Überblick https://lsr.vdgh.de/lsr-und-ivd-industrie-gemeinsam-gegen-covid-19/unternehmen/firmen-und-covid-19-diagnostik über mögliche Testhersteller.

III. Abgaberegelung

  1. Professionelle PoC - Antigenschnelltests - An wen dürfen professionelle PoC-Antigenschnelltests abgegeben werden?
     

    Eine Übersicht, an welche Personen, Unternehmen und Einrichtungen der professionelle PoC-Antigenschnelltest abgegeben werden kann, können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen:
    Auslegungshilfe (PDF, auf der Website bundesgesundheitsministerium.de)
    Damit Sie als Unternehmen bewerten können, ob an Sie entsprechende professionelle PoC -Antigenschnelltest abgegeben werden dürfen, haben Sie sich an der sog. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetriebV) zu orientieren. "Betreiber", wie etwa Unternehmen, müssen mit Blick auf das zur Verfügung stehende Personal prüfen, wer in der Lage ist, den betreffenden Test nach einer entsprechenden Einweisung/Schulung durchzuführen. Dabei ist die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Tests zu berücksichtigen. Somit ist die Sachkenntnis entscheidend, also die korrekte Anwendung des jeweiligen Medizinprodukts auf Basis einer Schulung. Medizinisches Personal ist allerdings nicht erforderlich.
    Hinweis: Damit Sie diesen Test zum Gegenstand Ihres Hygienekonzeptes machen können, empfehlen wir Ihnen, eine Beratung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung und Verwendung dieser Tests in Anspruch zu nehmen. Für eine solche Beratung bzw. Schulung bietet sich der jeweilige betriebsärztliche Dienst oder die Berufsgenossenschaft an. Anbieten könnte es sich etwa, wenn betriebliche Ersthelfer geschult werden würden.
    Ergänzend verweisen wir auf die Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probennahme und Diagnostik von SARS-CoV-2.
    Diese können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen:
    Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" (baua.de)
     
  2. Abgabe professionelle PoC-Antigenschnelltests an alle Unternehmen
    Alle Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, Schnelltests zur professionellen Anwendung zu erwerben, um diese ihren Beschäftigen im Rahmen eines Testangebots zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass die Arbeitgeber dann „Betreiber“ eines Medizinprodukts sind (http://188.210.44.216/mpav/MPAV.pdf) .

 IV. Fazit: Verwendung von professionellen PoC-Antigenschnelltest oder PoC - Antigenschnelltest zur Eigenanwendung – sog. Selbsttests

Damit Unternehmen professionelle PoC-Antigenschnelltests verwenden dürfen, müssen Sie dafür sorgen, dass die betreffenden Mitarbeiter entsprechend geschult sind und die nötige Sachkenntnis zur Anwendung dieses Testes haben. Dies bezieht sich aber auf die professionelle Anwendung, d.h. einen Nasenabstrich bei dem Beschäftigten.
Der Selbsttest (sog. Antigenschnelltest) setzt eine solche Schulung nicht voraus, und kann auch ohne eine entsprechende Sachkenntnis seitens der Unternehmen verwandt werden.
Für viele Unternehmen dürfte daher der Selbsttest die einfachere und direkt zu ergreifende Maßnahme sein. Denn dies erfordert keine interne Vorbereitung und Schulungsmaßnahme der Arbeitgeber. Für diese gesonderten Schulungskosten zur sachgerechten Anwendung des professionellen PoC - Antigenschnelltestes müsste der Arbeitgeber auch aufkommen.

V. Meldepflicht

  1. Meldepflicht bei positivem Selbsttest
    Bei einem positiven Ergebnis des Selbsttestes, sollte dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden und der Betroffene sich vorsichtshalber solange zu Hause in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.
  2. Meldepflicht bei Schnelltests zur professionellen Anwendung
    Ja, positive Ergebnisse von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

VI. Anwendung von Schnelltests

Orientierung, wie ein Schnelltest im Unternehmen durchgeführt werden kann, bietet die Handreichung, die Sie als PDF-Datei - Handreichung zum Einsatz von Selbsttests im Unternehmen abrufen können.

VII. Ergänzende Beratung durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald steht Ihnen sehr gerne bei weiteren Rückfragen, auch zur arbeitsrechtlichen Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter zur Corona-Testung zur Verfügung.

Anbieter von Corona-Tests im IHK ecoFinder

Sie sind IHK-Mitgliedsunternehmen und benötigen Corona-Tests, um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anzubieten und so Ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten? Im
finden Sie aktuell weit über 200 Unternehmen, die Antigen-Tests herstellen oder vertreiben.
Hintergründe zu Corona-Tests und ein FAQ-Katalog zum Thema ergänzen diese spezielle, neu geschaffene Rubrik im IHK ecoFinder.
Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmittler

Änderungen für Finanz­anlagen­vermittler und Versicherungs­mittler

Finanzanlagenvermittler

Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1534) wurde mittlerweile das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3. Juni 2021 verkündet. Durch Artikel 3 des Gesetzes wird § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) um eine weitere Nummer 8 ergänzt. Danach werden bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern als Vermögensanlagen eingestuft.
Durch die Änderung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz und die Änderung des Vermögensanlagengesetzes unterfallen bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern ab dem 1. Januar 2022 der gewerberechtlichen Erlaubnis als Vermittler von Vermögensanlagen ( §§ 1 Abs. 2 Nr. 8 GewO n.F,  34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO). Eine entsprechende Übergangsregelung ( § 157 Abs. 8 n.F. GewO)  stellt klar, dass eine Erlaubnis hierfür erst ab dem 1. Januar 2022 beantragt werden muss.

Versicherungsvermittler

Das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz vom 3. Juni 2021 wurde verkündet (BGBl. I S. 1568). Durch diese Änderung wurde der Provisionsdeckel für die Vermittlung von Restschuldversicherungen eingeführt. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Weitere Informationen


Blue Table - das Interview

"In unsererm Job darf man kein Stuben­hocker sein"

Blue Table – das Interview

Heute am Tisch: Holger Scherb, Geschäfts­führer der VPT GmbH & Co. KG und Martin Keppler, Haupt­geschäfts­führer der Industrie- und Handels­kammer Nord­schwarz­wald.

Herr Scherb, seit vielen Jahren erleben Sie die spannende Welt der internationalen Großevents hautnah. Welche Veranstaltung ist Ihr persönlicher Favorit?
Eigentlich war jedes Event, das wir bislang begleiten durften, eine tolle Sache. Das gilt auch für die Sportveranstaltungen in Ruhpolding. Da kennt jeder jeden, und man weiß, auf wen man sich verlassen kann. Wenn ich mich dennoch für ein Event entscheiden müsste, so fällt mir spontan die Rugby-WM in Japan ein. Da haben mir das Land und seine Menschen unheimlich imponiert. Übrigens nutzen einige aus unserem Team immer wieder die Möglichkeit, nach getaner Arbeit den Aufenthalt in einem interessanten Land mit Urlaub zu verbinden.
Wie kamen Sie eigentlich zu der Geschäftsidee und welche Eigenschaften muss man dafür mitbringen?
Als ich in Hannover und Marburg studierte, bekam ich die Möglichkeit, mir als Aushilfskraft bei ZDF-Produktionen ein paar Euro hinzuzuverdienen. Nach dem Studium habe ich als Produktionsassistent weitergemacht. Ich war zwar Quereinsteiger, aber mit Zusatzausbildungen habe ich mich weiterqualifiziert. Das wichtigste in unserer Branche ist die Erfahrung. Auch muss man das Reisen im Blut haben. Und man braucht viel Geduld, Organisationstalent und Disziplin. Schließlich wird an manchen Großprojekten zwischen einem und vier Jahren getüftelt. Die Ansprüche sind hoch. Jeder Regisseur hat seine eigenen Vorstellungen, wie er ein Sportevent in Szene setzen möchte. Wir sind auf unser Steckenpferd, den technischen Bühnenbau, fokussiert.
Wie kommen Sie eigentlich an Ihre Aufträge?
95 Prozent unserer Aufträge sind Sportevents, vor allem im Bereich Wintersport, Fußball und Motorsport. Da man uns mittlerweile in der Branche sehr gut kennt, kommen die Veranstalter und Sportverbände meistens direkt auf uns zu. Unsere Vorteile sind auch, dass wir über die Jahre hinweg unsere Ausstattung an Material und unsere Fahrzeuge auf die jeweiligen Events abgestimmt haben und uns so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern erarbeiten konnten, was sich gerade im Wintersport bei Produktionen wie der Vierschanzentournee auszahlt. Um sportliche Höchstleistung in Szene zu setzen, bedarf es oft außergewöhnlicher Lösungen.
Welches war die größte Herausforderung für Ihr Team?
Das größte Projekt war bislang zweifellos die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Moskau. Da hatten wir über Wochen zehn TV-Studios auf dem Roten Platz aufgebaut. Aber auch die Ski-WM in Garmisch-Patenkirchen 2011 war eine Materialschlacht. So gut wie jedes TV-Event, das wir begleiten, hat seine spezifische Herausforderung. Da gehört die Rugby-WM in Yokohama ebenso dazu wie die Fußball-WM in Katar, die wir gerade planen. Es müssen Flüge, Fähren oder Hotelzimmer gebucht, Mitarbeiter organisiert und die 40-Tonner beladen werden. Dafür bedarf es vieler Erfahrungswerte. Denn schließlich steckt da jedes Mal ein wirtschaftliches Risiko drin. Besonders froh bin ich darüber, dass bislang niemand ernsthaft erkrankt ist.
Ihre Branche wurde von der Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Wie ist Ihr Unternehmen bisher durch die Krise gekommen?
Fünf Monate hatten wir überhaupt keinen Umsatz, denn der Profisport ist komplett zum Erliegen gekommen. Deshalb mussten wir für 2020 einen Umsatzverlust zwischen 70 und 80 Prozent verbuchen, obwohl wir hervorragend ins letzte Jahr gestartet waren. Aktuell sind wir bei weitem noch nicht auf dem Niveau, das wir vor Corona hatten. Unsere mobilen Glasstudios zum Beispiel werden gerade fast gar nicht mehr gebucht. Die TV-Sender bevorzugen wegen Corona offene Presenter-Plattformen. Es sind ohnehin weniger Leute vor Ort im Einsatz, die auch weniger Material benötigen. Einige TV-Sender berichten wegen Corona komplett von ihrem Heimatstudio aus. In Oslo hatten wir zu Beginn der Pandemie alles stehen und liegen lassen, um noch rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren zu können. Danach lag alles brach, weil die Veranstaltungen abgesagt wurden. Ab August fingen zaghaft die ersten Produktionen in abgespeckter Version wieder an. Aber ich denke schon, dass der Live-Sport wiederkommt. Denn der lebt ja von Publikum und von Emotionen.
Wie haben Sie die Zeit überbrückt?
Leider mussten wir unseren Mitarbeitendenstamm reduzieren, weil die kontinuierliche Auslastung fehlt. Besonders hart hat es die vielen Solo-Selbstständigen getroffen, die uns unterstützen. Für die tut es mir besonders leid. Zwischenzeitlich haben wir all das aufgearbeitet, was im Alltagsstress liegengeblieben war. Aber damit ist kein Geld verdient  Trotzdem sehen wir so langsam wieder Licht am Ende des Tunnels. Ich persönlich bin da sehr optimistisch, denn dieses Jahr sieht’s schon mal deutlich besser aus. Für 2022 haben wir bereits den Auftrag in Katar. Und ein frisch abgeschlossener Vertrag mit der UEFA gibt uns auf vier Jahre eine gewisse Sicherheit. Daran war sogar dem europäischen Fußballverband gelegen. Denn es hat keiner was davon, wenn die wichtigsten Partner diese Pandemie nicht überleben.
Für die EM-Spiele in London haben Sie bereits viel technisches Equipment nach Großbritannien gebracht. Haben Sie zolltechnisch den Brexit zu spüren bekommen?
Durch die Europa-Meisterschaften sind wir in allen elf teilnehmenden Ländern vor Ort aktiv. In Rom und Bukarest sind die Vorbereitungen natürlich längst abgeschlossen. In London haben wir vor dem Stadion 180 Meter Kabelbrücken als Versorgungswege für die Technik gebaut. Allein drei 40-Tonner waren mit Gerüstmaterial beladen. Vom Brexit haben wir nicht viel zu spüren bekommen, weil wir ja nichts in Großbritannien verkaufen wollten, sondern nur Material anliefern. Mit der UEFA und dem britischen Fußballverband fühlen sich eh alle irgendwie verbunden. Einzig die Wartezeiten an den Fähren waren etwas länger als sonst. Wir müssen allerdings wie überall die Quarantäne-Regeln beachten. Die Zollpapiere haben wir mit Hilfe der IHK erstellt. Das klappt immer sehr gut, weil das Team sehr hilfsbereit ist. Oft können wir erst verhältnismäßig spät entscheiden, was wir wirklich vor Ort benötigen. Da sind die Leute von der IHK immer sehr geduldig und professionell. Wir haben übrigens auch nach Baku und in weitere Austragungsstädte angeliefert. Da gibt es zwar immer ordentlich was zu tun, aber auch diese Veranstaltungen wurden abgespeckt. Denn einige TV-Anstalten sind noch immer nicht direkt vor Ort vertreten.

Holger Scherb, alleiniger Gesellschafter der VPT GmbH & Co. KG

Holger Scherb, Jahrgang 1964, bekam schon während seines BWL-Studiums in Hannover als Produktionsassistent im Nebenjob Berührung mit TV-Großevents wie „Wetten, dass…?“, „Nase vorn“ oder „Grand Prix der Volksmusik“. Auch nach seinem Uni-Abschluss blieb der gebürtige Kasseler freiberuflich noch einige Jahre dem ZDF erhalten, ehe er 1997 mit Matthias Quasthoff die VPT GmbH & Co. KG gründete. Heute ist Holger Scherb alleiniger Gesellschafter.
Von Werner Klein-Wiele

Für Unternehmen und Kommunen

24.06.2021 Recruiting von ausländischen Fachkräften – Beispiele aus der Praxis


Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Web-Seminarreihe "Fachkräftesicherung mit der IHK": www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltung

Internationale Fachkräfte einstellen – Warum eigentlich?

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben immer größere Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn Ihre Auftragsbücher gut gefüllt sind. Internationale Fachkräfte helfen dabei, den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber zu vergrößern.
Auch wenn die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter*innen oftmals mit einem höheren Aufwand verbunden ist, profitieren Unternehmen auf vielfältige Weise:
  • Sie können Stellen besetzen, die sonst vakant bleiben.
  • Die Arbeit in internationalen Teams eröffnet neue Perspektiven und Denkweisen.
  • Internationale Fachkräfte helfen oftmals bei der Erschließung und Gestaltung internationaler Märkte.
  • Unternehmen zeigt sich weltoffen und verbessert sein Image.
Bruno Schanz, Leitung Personalentwicklung der Häfele SE & Co KG, und Dirk Vialkowitsch, Geschäftsführender Gesellschafter der Nagolder vacos GmbH, werden von ihren konkreten Erfahrungen in der Personalarbeit und ihren Rekrutierungserfolgen berichten sowie über die besonderen Herausforderungen und Chancen der Einstellung internationaler Mitarbeiter.
Anschließend wird es Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen, Diskussion und Austausch geben.

Zielgruppe

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) aller IHK-Branchen aus Baden-Württemberg

Datum und Uhrzeit

Die Online-Veranstaltung findet am 24.06.2021 vom 14.30 bis 16.00 Uhr

Anmeldung

Sie können sich hier für diese Veranstaltung anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme sowie ergänzende Informationen.
Das Welcome Center Nordschwarzwald versteht sich als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen im Nordschwarzwald. 


Für Unternehmen und Kommunen

24.11.2021 Fachkräfteengpass MINT-Berufe: Rekrutierung mal anders

Inhalt

MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sind im Innovationsland Deutschland von großer Bedeutung. Deshalb ist auch der Bedarf an MINT-Fachkräften nach wie vor hoch. Die Branche ist bereits seit Jahren vom Fachkräftemangel betroffen und Wirtschaftsverbände sowie Gewerkschaften warnen vor einem gravierenden Fachkräfteengpass nach Abklingen der Pandemie vor allem bei Akademikern aus dem technischen Bereich.
Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommen immer mehr internationale Fachkräfte, beruflich qualifizierte sowie Hochschulabsolventen, nach Deutschland. Diese stellen einen wichtigen Baustein bei der Fachkräftesicherung dar. Doch wie kommen regionale Unternehmen und Fachkräfte zusammen? Jobprogramme und Brückenmaßnahmen speziell für den MINT Bereich sollen den Start der qualifizierten Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Internationale Hochschulabsolventen der naturwissenschaftlichen und technischen Studiengänge werden hierbei gezielt geschult, sowohl im fachlichen Bereich als auch bzgl. kommunikativer und interkultureller Kompetenzen. Durch die Vernetzung mit diesen Bildungsinstituten kommen Unternehmen in Kontakt mit diesen hochqualifizierten Fachkräften und können so für ihre offenen Stellen werben bzw. Bewerbende direkt rekrutieren.

Programm:

  • Begrüßung
  • Institut der deutschen Wirtschaft: Impulsvortrag von Prof. Dr. Axel Plünnecke
  • Präsentation der einzelnen Projektträger:
    1. Akademie der Ingenieure Akading GmbH - Projekt für Ingenieure*innen
    2. BEN EUROPE Institute - Projekt Interprof Tech - Programm für Fachkräfte im MINT-Bereich
    3. IN VIA - Projekt für internationale Akademiker*innen
  • Austausch und Diskussion

Zielgruppe

Unternehmensvertreter*innen und Personalverantwortliche

Datum und Uhrzeit

Die Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, 24.11.2021, 10-12.30 Uhr.

Anmeldung

Sie können sich hier für diese Veranstaltung anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme sowie ergänzende Informationen. Bitte prüfen Sie nach Ihrer Anmeldung, ob Sie unsere Emails in Ihrem Spamordner bekommen haben.

Diese Veranstaltung wird von den Welcome Centern Nordschwarzwald und Ulm/Oberschwaben organisiert, die vom Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Turismus Baden-Württemberg gefördert werden und bei der jeweiligen regionalen Industrie- und Handelskammer angesiedelt sind.

Die Welcome Center verstehen sich als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen in Baden-Württemberg in ihrer jeweiligen Region.


Arbeitsrecht

Corona-Test­bescheini­gung für Arbeit­nehmer

Arbeitgeber dürfen ab dem 03.05.2021 ihren Mitarbeitern
Corona-Test-Bescheinigungen ausstellen.
Hierfür müssen zugelassene Tests verwendet werden und die Testung von einer geeigneten Person überwacht werden.

Überwachung der Testung

Der Arbeitergeber muss dabei eine geeignete Person (z.B. Mitarbeiter) auswählen und überwachen. Die geeigente Person muss zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.

Selbsttest kann wie ein Schnelltest im Sinne der Verordnung behandelt werden

Ein unter diesen Voraussetzungen durchgeführter Selbsttest wird wie ein Schnelltest im Sinne der Verordnung behandelt. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Einrichtung, wer mit der Durchführung bzw. der Anleitung oder Beaufsichtigung der Tests beauftragt wird. Dabei ist die Gebrauchsinformation des jeweiligen Tests (Herstellerangaben) zu beachten. Bei der Durchführung der Testungen sind Hygienemaßnahmen zu treffen und die AHA-Regeln von allen Beteiligten einzuhalten.

Schulungen bei Schnelltests nicht notwendig

Arbeitgeber können geeignete Personen einsetzen, Beschäftigte bei der Durchführung von Schnelltests, die diese an sich selbst durchführen (sog. Selbsttests) zu überwachen und das
Ergebnis zu bescheinigen. Schulungen sind dann nicht erforderlich. Für viele Unternehmen dürfte daher der Selbsttest die einfachere und direkt zu ergreifende Maßnahme sein. 
Damit Unternehmen professionelle PoC-Antigenschnelltests verwenden dürfen, müssen Sie dafür sorgen, dass die betreffenden Mitarbeiter entsprechend geschult sind und die nötige Sachkenntnis zur Anwendung dieses Testes haben. Dies bezieht sich aber auf die professionelle Anwendung, d.h. einen Nasenabstrich bei dem Beschäftigten.
Aktualisiert 29.11.2022
Unsere Positionen

Verantwortung statt Bürokratie

"Menschenrechte sind unabdingbar und können nicht verhandelt werden. Die Wirtschaft ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst, kann das Ziel aber nicht allein erreichen." So lässt sich die Mehrheitsmeinung der Unternehmensvertreter zusammenfassen, die sich im Abgeordnetengespräch zum Thema Sorgfaltspflichtengesetz - aufgrund der Hauptbedeutung auch "Lieferkettengesetz" genannt - zu Wort meldeten. Dieses wurde gerade zur weiteren Beratung in den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen.

Erheblicher Bürokratieaufwand für Prüfungen, Dokumentation und Berichtspflichten befürchtet

Pforzheim, 29.04.2021. In einer Videokonferenz hatte die IHK Nordschwarzwald unter Beteiligung und auf Vermittlung des Pforzheimer Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) zum Austausch geladen. Mitgebracht hatte er Hermann Gröhe, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion und langjährigen Befürworter eines solchen Lieferkettengesetzes. "Sich hier mit diesem Thema zu stellen ist anerkennenswert" hatte IHK Hauptgeschäftsführer Martin Keppler bereits in seiner Begrüßung betont, denn die Begeisterung für eine solche Regelung hält sich bei Unternehmen und IHK in argen Grenzen. Dabei stimmen die Kritikpunkte der Unternehmen und ihrer Kammer überein: Man sieht die Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt, und mit erheblicher Bürokratie für Prüfungen, Dokumentation und Berichtspflichten belastet. Schlimmes wird auch wegen der erheblichen Sanktionen - gestaffelten Bußgeldern bis zu 800.000,- EUR bzw. darüber hinausgehend bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes - erwartet, weil die Unternehmen meist nur eingeschränkten Einblick bei ihren ausländischen Lieferanten haben und deren Vorlieferanten überhaupt nicht kennen, dennoch aber für deren Handeln bestraft werden könnten.

Ethischer Vorsprung als interntionaler Wettbewerbsvorteil

In seiner Einführung verwies Hermann Gröhe zunächst auf die unbestreitbaren Verstöße gegen Menschenrechte, Sicherheits- und Umweltstandards, die durch das Gesetz und die Einflussnahme der deutschen Unternehmen verhindert werden könnten. Weiter warb er dafür, die neue Regelung als Chance zu sehen, und den sich ergebenden ethischen Vorsprung auch als internationalen Wettbewerbsvorteil zu begreifen. In einem anschließenden regen Austausch mehr Nach- als Vorteile sahen dennoch die Vertreter auch mittelständischer Betriebe, obwohl das Sorgfaltspflichtengesetz ab 2024 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichten soll. Hier wird aber eine spätere Schwellenwertsenkung befürchtet und die vertragliche Durchreichung von Pflichten und Sanktionen durch Großunternehmen sicher erwartet. Weiteres Unverständnis weckte der deutsche Alleingang, weil eine Initiative des Europäischen Parlaments in absehbarer Zeit eine wesensgleiche Regelung erwarten lässt. Hierzu merkte der Abgeordnete Krichbaum abschließend an, dass ein vorangehendes deutsches Gesetz auch als Vorlage für eine EU-Regelung gesehen werden könne, deren Entwurf noch wenig unternehmensfreundlich ausgestaltet sei.
ecoFinder

Anbieter von Corona-Tests im IHK ecoFinder

Weit über 200 Anbieter von Tests gelistet

Sie sind IHK-Mitgliedsunternehmen und benötigen Corona-Tests, um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anzubieten und so Ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten? Im
finden Sie aktuell weit über 200 Unternehmen, die Antigen-Tests herstellen oder vertreiben.
Hintergründe zu Corona-Tests und ein FAQ-Katalog zum Thema ergänzen diese spezielle, neu geschaffene Rubrik im IHK ecoFinder.

IHK ecoFinder wurde erweitert

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche eine Internetplattform zur Darstellung ihres Leistungsprofils an. Die Datenbank bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche. Aufgrund der aktuellen Situation wurde der ecoFinder um Angebote zum Thema “Corona” erweitert.
Edelmetallwirtschaft

Gut gemeistert

Edelmetalle sind in der modernen Welt ein unverzichtbarer Rohstoff und in vielen technisch innovativen Produkten sowie Wert- und Schmuckobjekten enthalten. Gold, Silber und Platinmetalle fördern Medizintechnik, Umweltschutz und neue Energien.
„Mit ihren breit gefächerten Geschäfts­feldern konnten sich die Hersteller und Verarbeiter von Edelmetallen gegenüber den Heraus­forderungen des vergange­nen Jahres recht gut behaupten“, so York Alexander Tetzlaff, Geschäfts­führer des Branchen­verbandes Fach­vereini­gung Edel­metalle bei einem Presse­gespräch.

Edelmetallindustrie

Pforzheim, 11.03.2022. Im Jahr 2022 bleibe die Edelmetallindustrie wie die gesamte deutsche Wirtschaft im Krisenmodus: „Neben Pandemie, Materialengpässen und Inflation bringt die geopolitische Entwicklung mit dem Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges neue Unsicherheiten, die uns alle treffen – Verbraucher wie Unternehmen. Das gilt auch für die Edelmetallbranche“, so Tetzlaff. Die beiden Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Edelmetallwirtschaft des Verbandes, Georg Steiner, Geschäftsführer, Heimerle + Meule GmbH, Pforzheim und Franz-Josef Kron, Vorstandsvorsitzender/CEO, Agosi AG, Pforzheim erläuterten die Entwicklung der einzelnen Geschäftszweige der Edelmetallindustrie im Jahr 2021 und gaben einen Ausblick: „Weltweit und auch in Deutschland war die Entwicklung der Wirtschaftsleistung in 2021 stark von der Erholung vom Vorjahreseinbruch geprägt“, erläuterte Kron. „Dabei belasteten das Corona-Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen neben den Liefer- und Materialengpässen die wirtschaftliche Erholung“. Das Wachstum verlangsamte sich erheblich, insbesondere im letzten Quartal des vergangenen Jahres. „Gründe dafür waren: zunehmende Lieferengpässe, das Aufflammen des Infektionsgeschehens und eine ansteigende Inflation“, so Kron. Unter dem Strich stieg das BIP 2021 in Deutschland um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, blieb aber 2 Prozent unter dem Niveau von 2019 vor der Pandemie. „Die deutsche Edelmetallwirtschaft trotzte schon 2020 dem allgemeinen Einbruch und hat auch das Jahr 2021 sowohl wirtschaftlich als auch im Sinne der Pandemiebekämpfung gut gemeistert“, stellte Kron fest. Trotz dieser guten Lage der deutschen Edelmetallwirtschaft hatte die Pandemie ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsfelder. „Industriell geprägte Segmente liefen recht gut, wenn auch aufgrund von Lieferengpässen mit angezogener Handbremse. Der Investmentbereich profitierte erneut von Unsicherheiten und Inflationsängsten“, sagte Kron.

Schmuckindustrie

Demgegenüber blickt die Schmuckindustrie auf ein Jahr gespaltener Märkte zurück. „Durch das Schmuckgeschäft verlief ein Riss. Während bekannte Luxusmarken ein starkes Asiengeschäft verzeichneten, litten die lokal ansässigen Juweliere stark unter den Folgen der Pandemie“, erläuterte Steiner. Die erste Jahreshälfte 2021 war zu weiten Teilen von Lockdown, Schließungen im Einzelhandel und Beschränkungen bei Zusammenkünften wie z. B. Hochzeiten geprägt, bevor sinkende Infektionsraten eine Lockerung der Maßnahmen zuließen. „Dann sorgte eine steigende Nachfrage im zweiten Halbjahr für einen erfreulichen Jahresausklang an den Edelmetallmärkten“, so Steiner.
Bei den Dentallegierungen setzte sich der Trend zum Einsatz edelmetallfreier Materialien fort. „Insgesamt ist für das Jahr 2021 ein Rückgang bei den edelmetallhaltigen Legierungen um ca. neun Prozent gegenüber den Mengen des Vorjahres zu verzeichnen“, merkte Steiner an.
Die Unsicherheit an den Finanzmärkten führte abermals zu einer steigenden Nachfrage nach Investmentprodukten in Gold und Silber als Krisenwährung. „Hier konnte in 2021 eine zweigeteilte Entwicklung beobachtet werden: zum einen stieg die physische Nachfrage nach Barren und Münzen mit einem Plus von ca. 31% stark an, zum anderen trennten sich viele Anleger vom sogenannten „Papiergold“, also börsengehandelten Fonds mit physischer Deckung (ETFs oder ETCs), so dass das Nettovolumen im Investmentbereich insgesamt um 43% sank, so Steiner.
Die hohe physische Nachfrage nach Barren und Münzen führte zu Versorgungsengpässen bei Produzenten und Münzprägeanstalten, was sich in deutlichen Aufschlägen bei kleinen Stückelungen auswirkte. „Bemerkenswert ist ebenso, dass in 2021 die weltweite Nachfrage der Zentralbanken nach Gold um über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zulegte, wobei Zentralbanken aus Schwellenländern wie Indien, Thailand und Brasilien Ihre Reserven vermehrt in Gold umschichteten.“

Industrielle Anwendungen

Kron führte aus, dass Nachfrage und Preisentwicklung der Platingruppenmetalle Platin, Palladium und Rhodium erneut von den Entwicklungen des Hauptabnehmermarktes, der Autoabgaskatalyse bestimmt waren. Betrachtet man die Preise dieser Metalle zu Jahresbeginn und Jahresende von 2021, so scheint es, als hätten sie sich nicht wesentlich verändert. „Dieser Eindruck täuscht, denn 2021 hatte es in sich! Zunächst stiegen die Preise aller drei Metalle, getrieben von der Auftragslage der Automobilindustrie an. Insbesondere Rhodium, eingesetzt zur Reduzierung von Stickstoffoxiden (NOx) in Verbrennungsmotoren, drohte knapp zu werden. Dies liegt an den geringen natürlichen Vorkommen von Rhodium sowie an den hohen gesetzlichen Anforderungen an moderne Autoabgaskatalysatoren“, so Kron. Die Edelmetalle Platin und Palladium folgten grundsätzlich dieser preislichen Entwicklung. „Hier sind die Ausschläge allerdings deutlich geringer da die Vorkommen dieser Metalle ein Vielfaches höher als das Vorkommen von Rhodium sind“, erläuterte Kron.
Zum Recyclinggeschäft merkte Steiner an, dass dies 2021 stark unter den Schließungen der An- und Verkaufsgeschäfte während der ersten Jahreshälfte gelitten hat, was insgesamt zu einem geringeren Recyclingvolumen von Altgold in Höhe von fast 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr führte. Die Nachfrage nach Edelmetallen aus der Industrie in Form von Kontaktwerkstoffen und chemischen Produkten wie z.B. Kaliumgoldcyanid konnte im Jahr 2021 wieder zulegen und bewegte sich auf dem Niveau vor der Pandemie.

Prognose

„Die Prognose 2022 ist für die Edelmetallindustrie vorsichtig positiv, wobei viele Faktoren noch sehr unsicher sind. Das gilt aktuell für den Ukraine-Konflikt, aber auch für die weitere Pandemieentwicklung. Im zweiten Quartal könnten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu Nachholeffekten sowohl in der technischen Industrie, als auch in der Schmuckindustrie führen“, so Steiner. Bei Silber ist eine erhöhte Nachfrage vor allem auch aus dem industriellen Bereich durch den geplanten Ausbau von Photovoltaikanlagen und des 5G-Netzes zu erwarten. Die Nachfrage nach Investmentprodukten als sicherer Hafen wird durch die anhaltenden Inflationssorgen und geopolitischen Risiken gestützt. „Da der Anteil Russlands an den deutschen Gesamtimporten für Palladium bei 18 Prozent liegt, werden die Materialengpässe für die Abnehmerindustrien schon heute unmittelbar spürbar. Jedoch könnte eine Substituierung durch Platin z. B. bei Abgaskatalysatoren das etwas abfedern“, ergänzt Steiner.
"Kassengesetz"

Imple­men­tierung einer Cloud-TSE

Praxishilfe für Unternehmen. Antrag nach § 148 AO – Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE. Stand: Februar 2021.

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenaufzeichnungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. Derzeit besteht allerdings in der Praxis ein Problem für die Unternehmen, die nicht auf eine hardwarebasierte Sicherung setzen, sondern sich für eine cloudbasierte TSE-Lösung entschieden haben. In den Fällen, in denen die von den Bundesländern veröffentlichten Nichtbeanstandungsregelungen zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer TSE in Anspruch genommen werden, muss eine cloudbasierte TSE bis spätestens zum 31. März 2021 implementiert und müssen die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung umgesetzt werden. Vielfach wird es den Unternehmen nicht möglich sein, diese Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Betroffene Unternehmen sollten daher in Absprache mit ihrem steuerlichen Berater umgehend einen Antrag nach § 148 AO zur Verlängerung der Frist bei ihrem Finanzamt stellen. Der Betrieb einer ungeschützten Kasse wäre ansonsten nach diesem Zeitpunkt nicht rechtmäßig und es drohen empfindliche Schätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
Hinweis: Betroffen sind Sachverhalte, in denen die Cloud-TSE zwar vor 31. März 2021 zertifiziert wird, aber der Roll-out der Cloud-TSE im Unternehmen noch einige Wochen dauert. Alternativ soll eine Cloud-TSE eingesetzt werden und die Zertifizierung wird kurzfristig erwartet und wurde bis zum 31. März 2021 noch nicht veröffentlicht.
Die Finanzbehörden können gem. § 148 AO bestimmte Erleichterungen bewilligen, wenn die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Dieses gilt auch hinsichtlich einer Verlängerung der Frist über den 31. März 2021 hinaus zur Implementierung einer zertifizierten Cloud-TSE und der Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsumgebung der Cloud-TSE.
Unternehmen müssen in einem entsprechenden Antrag individuell und substantiiert darlegen, warum im konkreten Einzelfall eine zeitgerechte Implementierung nicht möglich ist und eine unbillige sachliche Härte gegeben ist. Dem Antrag sind ggf. weitere Unterlagen des Cloud-TSE-Anbieters beizufügen oder entsprechende leicht recherchierbare Fundstellen anzugeben.
Aufgrund dessen, dass die Begründung des Antrages die individuellen Verhältnisse in dem jeweiligen Unternehmen enthalten muss, können in dieser Praxishilfe lediglich Hinweise gegeben werden, welche Aspekte in der Begründung dargelegt werden sollten. Die genaue Formulierung und Antragstellung sollten gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater abgestimmt werden.

Musterformulierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich/ beantragen wir die Verlängerung der durch den Erlass/ Allgemeinverfügung vom _____ eingeräumten Frist über den 31. März 2021 hinaus gemäß § 148 AO wegen Vorliegens unbilliger sachlichen Härte bis zum ____________.
Hinweis: Ist eine Implementierung einer Cloud-TSE/mehrerer Cloud-TSEs bereits erfolgt, beschränkt sich die beantragte Erleichterung auf die Gewährung einer Verlängerung zur Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung. In den Fällen, in denen eine Implementierung noch nicht erfolgt ist (z. B. bei sog. Spätentscheidern oder Wechselkunden) umfasst der Antrag sowohl eine Verlängerung zur Implementierung als auch zur Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung (sog. abschließendes Roll-Out).

Variante 1 – Implementierung einer zertifizierten Cloud-TSE ist bereits erfolgt:

Ich/wir beabsichtigen zur Einhaltung der Anforderungen des § 146a AO die Implementierung einer cloudbasierten TSE in die in meinem/unserem Unternehmen betriebenen Kassen. Wie nachfolgend näher erläutert, habe ich/ haben wir uns für die Cloud-TSE des Anbieters ____ (Deutsche Fiskal/D-Trust) entschieden und bereits eine Implementierung einer Cloud-TSE/ mehrerer Cloud-TSEs vorgenommen. Damit sind Anforderungen an die Betriebsumgebung verbunden, die nicht fristgerecht bis zum 31. März 2021 umgesetzt werden können.
Hinweis: Bis zum 19. Februar 2021 ist nur die cloudbasierte TSE-Lösung der Anbieter Deutsche Fiskal/ D-Trust durch das BSI zertifiziert worden.

Variante 2 – Implementierung einer zertifizierten Cloud-TSE ist noch nicht erfolgt

Alle Anbieter:

Ich/wir beabsichtigen zur Einhaltung der Anforderungen des § 146a AO die Implementierung einer cloudbasierten TSE in die in meinem/unserem Unternehmen betriebenen Kassen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Implementierung einer cloudbasierten TSE-Lösung und der Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsumgebung nicht vollständig innerhalb der Frist bis zum 31. März 2021 abgeschlossen werden kann. Maßgebliche Ursache ist zum einen

Alternativformulierung 1:

die noch ausstehende Zertifizierung der Cloud-TSE-Lösung des Anbieters ________

Alternativformulierung 2:

die erst späte Zertifizierung der Cloud-TSE-Lösung des Anbieters ___________
sowie insbesondere die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen im Bereich der Anwenderumgebung.

Variante 3 – Implementierung einer nicht (vollständig) zertifizierten Cloud-TSE zu Evaluierungszwecken wurde vorgenommen, eine Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsumgebung steht noch aus

Anbieter fiskaly

Ich/wir beabsichtigen zur Einhaltung der Anforderungen des § 146a AO die Implementierung einer cloudbasierten TSE in die in meinem/unserem Unternehmen betriebenen Kassen. Wie nachfolgend näher erläutert, habe ich/ haben wir uns für die Cloud-TSE des Anbieters ____ (fiskaly) entschieden und bereits eine Cloud-TSE zum Zwecke der Evaluierung implementiert. Den Einsatz einer bisher nicht zertifizierten Cloud-TSE ist auf den Kassenbelegen kenntlich gemacht. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Implementierung einer cloudbasierten TSE-Lösung und der Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsumgebung nicht vollständig innerhalb der Frist bis zum 31. März 2021 abgeschlossen werden kann.
Maßgebliche Ursache ist ….

Alternativformulierung 1:

zum einen die noch ausstehende Zertifizierung der Cloud-TSE-Lösung sowie insbesondere die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen im Bereich der Anwenderumgebung.

Alternativformulierung 2:

die erst späte Zertifizierung der Cloud-TSE sowie insbesondere die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen im Bereich der Anwenderumgebung.
Hinweis: Nach dem Kenntnisstand der Verfasser haben einige Unternehmen bereits bisher nicht zertifizierte Cloud-TSEs des Anbieters fiskaly implementiert. Die beiden Alternativformulierungen sollen beide aktuell in Betracht kommenden Fallgestaltungen – Zertifizierung ist bei Antragstellung bereits erfolgt bzw. Zertifizierung ist noch nicht erfolgt – abdecken.

Hinweise zur weiteren Begründung des Antrags:

  • Führen Sie auf, welche und wie viele Kassen Sie aktuell im Einsatz haben (Hersteller. Modell-Nummer; Serien-Nummer, Datum der ersten Inbetriebnahme, aktuelle Version des Betriebssystems).
  • Erläutern Sie, von welchem Anbieter Sie eine cloudbasierte TSE-Lösung implementiert haben bzw. implementieren wollen.
  • Legen Sie dar, dass Sie die Anforderungen zur Inanspruchnahme der bisher durch das jeweilige Bundesland gewährten Erleichterung (verlängerte Frist bis zum 31. März 2021) erfüllen und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Ist eine Beauftragung des jeweiligen Anbieters mit dem Einbau einer cloudbasierten TSE-Lösung Voraussetzung für die Erleichterung nach § 148 AO in dem maßgeblichen Bundesland, ist diese dem Antrag beizufügen.
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Thüringen waren die Unternehmen verpflichtet, die Inanspruchnahme der Nichtbeanstandungsregelung gegenüber dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diese Mitteilung ist beizufügen bzw. die Begründung sollte hierzu Angaben enthalten.

Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in Bremen, war die individuelle Antragstellung nach § 148 AO erforderlich. Wurde einem entsprechenden Antrag stattgegeben, verweisen Sie darauf. Sollte bisher kein Antrag gestellt worden sein, so ist ggf. mit dem steuerlichen Berater zu prüfen, ob ein Antrag auch rückwirkend für den Zeitraum nach dem 30. September 2020 gestellt werden soll.
Hinweis: Der ZDH hat eine Aufstellung über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zum kostenfreien Abruf auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
Je nachdem, für welchen Anbieter Sie sich entschieden haben, ist die Begründung für den Antrag unterschiedlich aufzusetzen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass aktuell nur die Cloud-TSE der Anbieter Deutsche Fiskal/D-Trust über die notwendigen Zertifikate des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügt und die anderen Zertifizierungsverfahren nach Auskunft der Anbieter fiskaly und A-Trust erst im Laufe des Monats März 2021 voraussichtlich abgeschlossen werden. Zum anderen unterscheiden sich die jeweiligen Lösungen in dem gewählten Schutzkonzept der Anwenderumgebung. Diese Anforderungen an die Anwenderumgebung in Ihrem Unternehmen leiten sich aus dem Schutzprofil SMAERS 1.0 ab, welches das BSI mit Datum vom 28. Juli 2020 am 03. August 2020 auf seiner Website publiziert hat. Die Sicherheitsanforderungen an die Anwenderumgebung beim Steuerpflichtigen sind je nach Hersteller der TSE unterschiedlich ggf. durch das Unternehmen umzusetzen. Zum einen ist dies im Rahmen der zu zertifizierenden Komponenten der TSE möglich oder Sie müssen in Ihrem Unternehmen ein zusätzliches, vom Hersteller erstelltes Umgebungsschutzkonzept umsetzen.
Unabhängig von der Erfüllung der Anforderungen an die Anwenderumgebung wird aber bereits durch den Betrieb einer TSE in einer bestehenden Infrastruktur Ihres Unternehmens ein hohes Sicherheitsniveau der Besteuerung erreicht.
Die nachfolgenden Darstellungen beschränken sich auf die cloudbasierten TSE-Lösungen, die den Verfassern dieser Praxishilfe bekannt sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Anbieter von cloudbasierten TSE-Lösungen noch hinzukommen werden. In diesen Fällen können die folgenden Ausführungen jedoch Anhaltspunkte für eine Begründung eines Antrages geben. Daher ist neben der Einbindung Ihres Steuerberaters auch eine Unterstützung durch den Anbieter der jeweiligen Cloud-TSE-Lösung bzw. des Kassenfachhändlers zu empfehlen.

Deutsche Fiskal/D-Trust

Ist der Einsatz einer cloudbasierten TSE-Lösung der Anbieter Deutsche Fiskal/D-Trust vorgesehen, dann ist eine Verfügbarkeit der TSE aufgrund der abgeschlossenen Zertifizierung seit dem 30. September 2020 und der erfolgreichen Rezertifizierung am 29. Januar 2021 gegeben. Von Bedeutung ist, dass für den gesetzmäßigen Betrieb einer Cloudlösung vier Zertifikate notwendig sind. Die Deutsche Fiskal/D-Trust hat alle vier Zertifikate erhalten. Auf dieser Basis ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung im Grundsatz die Verwendung der TSE bis zum Ende der Frist fordern wird.

Legen Sie dar, dass die Implementierung der Cloud-TSE in Ihr Aufzeichnungssystem bereits erfolgt ist und seit wann sie bereits produktiv genutzt wird, oder im Piloteinsatz ist.
Hinweis: In den Fällen, in denen eine Implementierung noch nicht erfolgt ist (z. B. bei sog. Spätentscheidern und Wechselkunden) entfällt diese Ausführung. Stattdessen müssen in einem ersten Schritt die Gründe dargelegt werden, auf die eine fehlende Implementierung zurückzuführen sind und bis wann eine Implementierung erfolgen soll. Die Anbieter haben zur Unterstützung der Unternehmen besondere Vorkehrungen getroffen (vgl. Informationen der Deutschen Fiskal vom 29. Januar 2021).
In einem nächsten Schritt muss aufgezeigt werden, welche Schritte noch offen sind, um die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung vollständig umzusetzen und wann mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist.
Die nachfolgenden Ausführungen wurden gemeinsam mit den Anbietern Deutsche Fiskal/D-Trust erstellt.
Folgende Sicherheit der Aufzeichnungen vor Manipulationen wird bereits durch die Einbindung der Cloud-TSE der Deutschen Fiskal/D-Trust erreicht:
Die Aufgabe einer TSE ist es, mögliche Manipulationen an Aufzeichnungssystemen erkennbar zu machen. Diese Aufgabe wird durch die TSE zusammen mit weiteren vorgeschriebenen Maßnahmen - insbesondere die Belegausgabepflicht - im Rahmen von Belegprüfungen, Kassennachschauen, Kassensturz und weiteren Prüfmethoden unter Einbeziehung von TSE-Logdaten, Belegen und DSFinV-K-Daten gewährleistet.
Die TSE nutzt aufgrund ihrer Architektur diverse Sicherheitsmechanismen, u.a. einen Signaturzähler. Diese wird bei Cloud-TSE der Deutschen Fiskal/D-Trust zentral im geschützten Rechenzentrum verwaltet und kann dementsprechend nicht kompromittiert werden.
In Kombination mit dem Zeitstempel, der jederzeit für Prüfungen zur Verfügung steht, können alle uns bisher bekannten Manipulationsversuche an der lokalen Komponente der TSE unterbunden werden.
Zur Gewährleistung des durch das BSI aktuell vorgegebenen Umgebungsschutzes nutzt die Fiskal Cloud ein Rechte- und Rollenkonzept, welches den administrativen Zugriff auf die lokale Komponente im Aufzeichnungssystem nur einem kleinen Kreis vertrauenswürdiger Administratoren ermöglicht.
Mit den beschriebenen Mechanismen und Maßnahmen wird bereits mit der aktuellen Implementierung, d.h., ohne vollständig umgesetzten BSI-Umgebungsschutz, eine starke Absicherung der TSE erreicht.
Parallel zum bereits zertifiziert vorliegenden Umgebungsschutzkonzept arbeiten die Deutsche Fiskal/D-Trust aktuell an weiteren Umsetzungsvarianten, welche einen wirksamen, zertifizierten Umgebungsschutz ohne Einbindung von Hardwarekomponenten sicherstellen wird.
Nach einer ersten Abschätzung gehen die Deutsche Fiskal/D-Trust von einer Umsetzung (inklusive Entwicklung, Zertifizierung und Rollout) vor dem geplanten Rezertifizierungstermin am 31. Juli 2022 aus.

fiskaly

Ist die Implementierung einer cloudbasierten TSE-Lösung des Anbieters fiskaly vorgesehen, dann ist aktuell noch offen, ob das Zertifizierungsverfahren noch innerhalb der Frist vollständig abgeschlossen wird. Nach Auskunft der fiskaly rechnet diese mit einem weitgehenden Abschluss des Verfahrens im Laufe des Monats März 2021. Daher wird Ausrollung einer vollständig zertifizierten cloudbasierten TSE-Lösung ggf. nicht in jedem Fall bis zum 31. März 2021 möglich sein. Fiskaly hat schon in einigen Unternehmen Cloud-TSEs zur Evaluierung im Einsatz. In diesen Fällen weisen die Kassenbelege aus, dass es sich um eine TSE zur Evaluierung handelt.
Legen Sie dar, welche Schritte zur Ausrollung der cloudbasierten TSE von fiskaly bereits unternommen wurden. In einem nächsten Schritt muss aufgezeigt werden, welche Schritte noch offen sind, um die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung vollständig umzusetzen und wann mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist.
Die nachfolgenden Ausführungen wurden gemeinsam mit dem Anbieter fiskaly erstellt:
Folgende Sicherheit der Aufzeichnungen vor Manipulationen wird bereits durch die Einbindung der aktuellen (nicht zertifizierten) Cloud-TSE erreicht:
Bereits jetzt werden durch die digitalen Signaturen der Kassen-Bons unserer Kunden die Schutzmaßnahmen vor Manipulation deutlich erhöht.
Jede Form von Manipulation eines signierten Kassenbons lässt sich bereits mit dem aktuellen System eindeutig nachvollziehen. Die Erhöhung der Signatur-Qualitäten, durch den Einsatz der voll zertifizierten Variante wird hierbei dann auch alle BSI-Anforderungen erfüllen.
Folgende Schritte der Implementierung sind noch vorzunehmen, um die Anforderungen an den Umgebungsschutz vollständig umzusetzen:
Hierzu müssen nach Abschluss der Zertifizierung von fiskaly SIGN v2 software-seitige Maßnahmen am Kassensystem umgesetzt werden. Diese Eingriffe am Kassensystem brauchen kompetente Planungs- und Zeitvorgaben.
Der “SMAERS-Server” kann in bekannten Cloud-Umgebungen, wie auch in privaten Rechenzentren der Händler / Kassenhersteller oder auch der Filiale meines/unseres Unternehmens betrieben werden. Hierzu muss das am besten zur Kassenarchitektur passende Konzept mit fiskaly abgestimmt werden.
Folgender zeitliche Aufwand ist mit der Umsetzung verbunden:
….
Hinweis: Ein Upgrade von Version 1 auf Version 2 ist stark abhängig von der Komplexität des Filial- und Kassensystems Ihres Unternehmens. Daher ist eine Rücksprache mit dem Anbieter fiskaly bzw. Ihrem Kassenfachhändler zur weiteren Begründung des Antrags dringend zu empfehlen.

A-Trust

Ist die Implementierung einer cloudbasierten TSE-Lösung des Anbieters A-Trust vorgesehen, dann ist aktuell noch offen, ob das Zertifizierungsverfahren noch innerhalb der Frist abgeschlossen wird. Nach Auskunft der A-Trust GmbH rechnet diese mit dem Abschluss des Verfahrens im Laufe des Monats März 2021.
Legen Sie dar, dass der Einbau bereits erfolgt ist bzw. bis wann dieser erfolgen soll. In einem nächsten Schritt muss aufgezeigt werden, welche Schritte noch offen sind, um die Anforderungen an den Schutz der Anwenderumgebung vollständig umzusetzen und wann mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist.
Die nachfolgenden Ausführungen wurden gemeinsam mit dem Anbieter A-Trust erstellt:
Folgende Sicherheit der Aufzeichnungen vor Manipulationen wird bereits durch die Einbindung der Cloud-TSE erreicht:
„Die Einbindung der A-Trust Online-Lösung bietet höchstmöglichen Manipulationsschutz: Die Aufzeichnungen werden wie im Protection Profile gefordert mit einem streng monoton steigenden Transaktionszähler versehen und durch einen in der Cloud betriebenen CSPL signiert. CSPL ist ein Hardware Security Modul welches die dem jeweiligen Aufzeichnungssystem zugeordneten Schlüssel sicher verwahrt.
Durch diese Signatur kann kryptographisch sichergestellt werden, dass die Aufzeichnung nach der Signatur nicht verändert werden kann. Die Daten werden sicher in der Cloud gespeichert und können jederzeit exportiert werden.
Folgende Schritte der Implementierung sind noch vorzunehmen, um die Anforderungen an den Umgebungsschutz vollständig umzusetzen:
„Der Arbeitsplatz muss in der Regel durch den Integrator der Kassensoftware gemäß des Umgebungsschutzkonzeptes abgesichert werden, hier werden gerade mit BSI die finalen Anforderungen fixiert.
Die Anforderungen umfassen übliche Sicherheitsanforderungen (Best-Practices) an einen PC-Arbeitsplatz wie regelmäßige Aktualisierung des Arbeitsplatzes, Trennung der administrativen Rolle und der Rolle des Steuerpflichtigen. Weitere best practices umfassen: Virenschutz, lokale Firewall, etc., welche mit Betriebssystem-Mitteln eingerichtet werden können und die Sicherheit des Arbeitsplatzes gewährleisten.“
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung war das Zertifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Daher sind die konkreten Anforderungen an die Umsetzung der Anforderungen gemäß des Umgebungsschutzkonzeptes noch nicht bekannt. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bitte vor Einreichung des Antrages an die A-Trust GmbH bzw. Ihren Kassenfachhändler, um den aktuellen Stand zu erfahren.
Aktuell liegen den Verfassern ferner keine Informationen vor, mit welchem zeitlichen Aufwand die Umsetzung der Anforderungen einhergehen wird. Da der Antrag Angaben darüber enthalten muss, wann mit einem Abschluss der Arbeiten gerechnet wird, ist insoweit ebenfalls Rücksprache mit der A-Trust GmbH bzw. dem Kassenfachhändler sowie dem Steuerberater zu empfehlen.
Diese Ausarbeitung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Die Verfasser übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Ausarbeitung. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, der Sie bei der Beantragung unterstützen wird.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin
  
Nachrichten

Corona: Kontakt­nach­verfolgung ist das A und O

IHK unterstützt digitale Lösungen für weitere Öffnungs­szenarien

12.03.2021. Dreh- und Angelpunkt der Eindämmung der Infektionen ist die zeitnahe und lückenlose Nachverfolgung von Kontakten und möglichen COVID-Infizierten. Dies kann nur mit digitalen Instrumenten gewährleistet werden. Gerade für Handel, Gastronomie und die Veranstaltungsbranche stellt eine digitale Lösung ein dauerhaftes Öffnungsszenario in Aussicht. "Die Event- und Veranstaltungsbranche, aber auch Kultur und Tourismus sind seit einem Jahr faktisch im Lockdown. Es muss nun dringend eine Öffnung in Aussicht gestellt werden können. Reisen und Kultur sind durchaus sozialrelevant für die Bevölkerung", macht Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald deutlich. "Die digitale Kontaktnachverfolgung sichert die Öffnung im Handel und den weiteren Branchen und steht für die IHK Nordschwarzwald im Fokus", so Martin Keppler. Bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 gab es entsprechende Empfehlungen der IHKs. Um dabei die bisherige "Zettelwirtschaft" zu überwinden, bieten sich digitale Lösungen branchenübergreifend an.

Einfach, kostenfrei und daten­schutz­konform

Die IHK Nordschwarzwald, die im Land die Rolle des tourismuspolitischen Sprechers inne hat, setzt sich für eine abgestimmte und einheitliche digitale Lösung ein. Dies könnte etwa der flächendeckenden Einsatz der LUCA-App für Android- und Apple-Betriebssysteme sein. Die App kann einfach, kostenfrei und datenschutzkonform heruntergeladen genutzt werden und ist in der Bevölkerung und bei den Unternehmen akzeptiert.

LUCA-App: leicht zu benutzen

Das Prinzip der Anwendung ist denkbar einfach: Betreten Menschen einen Ort, scannen die Betriebe einen QR-Code auf dem Smartphone der Luca-Nutzerinnen und -Nutzer, die sich zuvor in der App mit ihren Kontaktdaten registriert haben. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich über die Web App einen temporären QR-Code generieren lassen und diesen ausgedruckt mitführen. Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, einen analogen Schlüsselanhänger mit einem QR-Code zu bestellen. Ist der Code gescannt, werden die Kontaktdaten im System der Betriebe automatisch verschlüsselt gespeichert. Gegenüber dem lästigen Ausfüllen von Kontaktlisten bietet LUCA zusätzlich den Vorteil, dass etwa Gastwirtinnen und Ladenbetreiber zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die sensiblen Daten haben. Zugriff hat ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt im Fall einer später bekannt gewordenen Infektion.
"Es bedarf dringend eines einheitlichen, digitalen Tools zur Pandemiebekämpfung. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Rückkehr zur Normalität", schließt Keppler.
Qualität

Managementsystem der IHK Nordschwarzwald erfolgreich rezertifiziert

Die IHK Nord­schwarz­wald wurde im Dezember 2020 mit ihren drei Standorten in Pforzheim, Nagold und Freuden­stadt von der CERTQUA GmbH nach der DIN ISO 9001:2015 erfolgreich re-zertifiziert. Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis 22.12.2023.

Qualitäts­management hat bei der IHK Nord­schwarz­wald Tradition

Einmal jährlich lässt die IHK Nord­schwarz­wald ihre internen Manage­ment­struk­turen von einer externen Zertifi­zierungs­stelle überprüfen. Dabei geht es in erster Linie um die Erhöhung der Kunden-, Mitglieder- und Mitarbeiter­zufrieden­heit, um die Opti­mierung der unter­nehmens­internen Prozesse und um die Hebung von Effizienz­potentialen. Bereits im Jahr 2000 hat die IHK Nord­schwarz­wald begonnen, ihre Prozesse in einzelnen Fach­bereichen nach der DIN ISO 9001 auszurichten und zu strukturieren. Alle weiteren Bereiche kamen nach und nach hinzu. Seit 2011 umfasst das Zertifikat der DIN ISO 9001:2015 alle Geltungs­be­reiche und Standorte.

DIN ISO 9001:2015 als Normgrundlage

Die DIN EN ISO 9001:2015 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement-System fest. Wird eine Organisation überprüft, muss sie zeigen, dass sie fähig ist, Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, die die Kundenanforderungen und gesetzlich behördlichen Anforderungen erfüllen. Das Re-Zertifizierungsaudit wurde im Dezember 2020 von der CERTQUA GmbH durchgeführt. Es bestätigt u. a., dass die IHK Nordschwarzwald ein geeignetes Managementsystem besitzt, einschließlich der Mechanismen zur Erkennung von Risiken, Selbstbewertung, zur Vorbeugung, Korrektur und zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistung. Innere und äußere Einflussfaktoren (der Kontext), die identifizierbaren Risiken und Chancen sowie die Interessen und Erwartungen interessierter Kreise werden im QM-System der IHK angemessen berücksichtigt.

Zertifizierte Qualität – anerkannter Bildungsträger nach AZAV

Sowohl wir als Bildungsanbieter als auch die einzelnen Qualifizierungen der geförderten Bildung wurden erneut erfolgreich nach AZAV durch die CERTQUA GmbH zertifiziert. Dieses Qualitätssiegel bestätigt unsere zuverlässige und leistungsstarke Beratung, sowie die ständige Weiterentwicklung der Qualität unseres Qualifizierungsangebotes. Es ist die Grundlage dafür, dass Kosten für bestimmte berufliche Weiterbildungen von diversen Kostenträgern förderfähig sind.
IHK NSW, QMB