Nr. 74420
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Info-Veranstaltung Öffentliche Fördermittel

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald und Handwerkskammer Karlsruhe organisieren gemeinsam die Informationsveranstaltung
„Finanzierungsmöglichkeiten unter Einbindung von öffentlichen Fördermitteln“.
Neben dem Experten von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, der auch die Angebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und der L-Bank vorstellen wird, zeigt ein Mitarbeitender der DZ Bank Stuttgart die Rolle der Hausbank bei der Einbindung öffentlicher Fördermittel auf. Die Experten der beiden Kammern werden im Anschluss auf weitere aktuelle Förderangebote mit Fokus auf Angebote, die Investitionen in nachhaltige Projekte fördern sollen, eingehen. IHK Nordschwarzwald und die HWK Karlsruhe laden Sie herzlich
am Mittwoch, 25. März 2026, von 16:30 bis 18:30 Uhr, in die Räumlichkeiten der Tanzschule danekdance, Calw, Lederstr.43-45, ein.
Details und Aktuelles finden Sie auf unserer Homepage, Dokument 6236150. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten bis 22.03.2026 um eine Rückmeldung. Die Anmeldung erfolgt direkt auf der Homepage der HWK Karlsruhe.
Standortpolitik

27.03.2026 Nach­halti­ge Flä­chen­ent­wick­lung in Ge­wer­be­ge­bie­ten

Der Flächenverbrauch in Deutschland soll in den nächsten Jahren stark reduziert werden. Dies trifft auch zukünftige Gewerbeflächen im Nordschwarzwald. Gesetzliche Auflagen, Bürgerproteste und andere Rahmenbedingen machen die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten zusätzlich nicht einfacher. Eine zukunftsfähige Wirtschaft benötigt aber moderne und nachhaltig ausgestaltete Flächen für Neuansiedlungen oder Betriebserweiterungen. Wie kann es also gelingen, die wenigen für Gewerbeentwicklung geeigneten Flächen sinnvoll, nachhaltig und effizient zu entwickeln? Die Praxis-Veranstaltungen der Allianz für Morgen gibt Denkanstöße und vermittelt Ideen.

3-teilige Veranstaltungsreihe vom 27.03.2026 - 08.05.2026

Zielgruppe

Die kostenfreie Veranstaltungsreihe richtet sich an alle an der Planung von Gewerbegebieten Beteiligten, z. B. BürgermeisterInnen, Bauämter, Verwaltungen, Gemeinderatsmitglieder, Planungsbüros, Unternehmen, Projektierer, usw.

Inhalt und Ablauf

jeweils Get-Together ab 9.30 Uhr, Veranstaltung von 10 bis 12.30 Uhr
Inhaltsgleicher Einführungsvortrag bei allen drei Veranstaltungen:
Wie können nachhaltige Gewerbegebiete der Zukunft aussehen? Ideen und Beispiele
Oliver Laukel, IHK Nordschwarzwald

Termin 1: 27.03.2026, 09:30-12:30 Uhr im Landratsamt Enzkreis

Strategische Grundlagen für nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung - Ansiedlungskonzepte und Datengrundlagen
Markus Epple, Geschäftsbereichsleitung Wirtschaftsförderung, Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim
Das Digitale Flächenmanagement als smartes Tool zur Steuerung der Gewerbeflächenentwicklung
Sascha Pawlik, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Stuttgart

Termin 2: 24.04.2026, 09:30-12:30 Uhr im Campus Schwarzwald in Freudenstadt

Strategien zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft - Umsetzungsbeispiel Handwerkerhöfe
Markus Epple, Geschäftsbereichsleitung Wirtschaftsförderung, Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim
Nachhaltige Gewerbegebiete als Ökosysteme gestalten
Dr. Christoph Soukup, Steinbeis-Beratungszentrum Circular Economy, Stuttgart
Kreislaufwirtschaft am Beispiel des Ressourcenzentrums Leinfelden-Echterdingen
Philipp Schwarz, Leiter Stadtplanungsamt Leinfelden-Echterdingen

Termin 3: 08.05.2026, 09:30-12:30 Uhr in der IHK-Geschäftsstelle Nagold

Erbbaurecht – Chancen für nachhaltiges Flächenmanagement?
Johannes Kneer, Ladenburger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Pforzheim
INGpark Nagold Gäu – Gemeinsam stark ohne Grenzen im Kopf
Simone Hurtz, Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Stadt Nagold & Geschäftsführerin INGpark

Anmeldung

Anmeldung zu den kostenfreien Veranstaltungen werden unter https://eveeno.com/Gewerbeflaechenentwicklung entgegengenommen.
2026

Ab­schluss von Vision PF2030+: Zu­kunfts­im­pul­se für Pforz­heim über­geben

IHK betont Bedeutung des zweijährigen Beteiligungsprozesses

Mit einer feierlichen Abschlussveranstaltung im Atrium des Volksbank Hauses Pforzheim ist betontm Mittwochabend der mehr als zweijährige Zukunftsprozess Vision PF2030+ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald zu Ende gegangen. In Anwesenheit zahlreicher Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Stadtgesellschaft wurden die gemeinsam entwickelten Impulse, Ideen und Maßnahmen an die Stadt Pforzheim übergeben.
In ihrem Grußwort betonte Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald, die Bedeutung des langen Beteiligungsprozesses: „Mit der Vision PF2030+ haben wir über zwei Jahre hinweg eine Plattform geboten, auf der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam an der Zukunft Pforzheims gearbeitet haben. Dieser Prozess hat gezeigt, wie viel Potenzial in einem offenen, konstruktiven Dialog steckt – und wie viele gute Ideen entstehen, wenn engagierte Menschen zusammenkommen.“

Vielfalt der Zukunftsthemen: Von Mobilität bis Innovation

Traub hob hervor, dass die IHK Nordschwarzwald bewusst Raum für Vernetzung, Austausch und konkrete Lösungsansätze geschaffen habe. Die Bandbreite der Themen – von Mobilität über Stadtentwicklung bis hin zu Infrastruktur, Bildung und Innovationskraft – zeige, wie komplex die Herausforderungen seien, aber auch, wie lösungsorientiert die Region diese angehe.

Stadt Pforzheim begrüßt Impulse für zukünftige Entwicklungen

Oberbürgermeister Peter Boch dankte der IHK Nordschwarzwald für die Initiative und die gute Zusammenarbeit: „Vision PF2030+ ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir die Zukunft Pforzheims gemeinsam gestalten wollen – mutig, vernetzt und mit einem klaren Blick nach vorn. Die Ergebnisse des Prozesses decken sich in wesentlichen Zielsetzungen und Ideen mit den Ansätzen und Weichenstellungen, die seitens der Stadt verfolgt werden oder bereits auf den Weg gebracht wurden." Boch sei dankbar für wertvolle Impulse, die man gerne in künftige Überlegungen einfließen lassen werde.

Keynote von Prof. Dr. Pero Mićić zu Trends und Zukunftschancen

Der Zukunfts- und Strategieexperte Dr. Pero Mićić fasste in seiner Keynote zentrale Trends und Entwicklungsmöglichkeiten für Pforzheim zusammen. Anschließend moderierte er die Vorstellung der Ergebnisse aus den Veranstaltungen und Workshops, an denen in den vergangenen Monaten zahlreiche Vertreter:innen aus den relevanten Zukunftsfeldern teilgenommen hatten. Im Rahmen des Prozesses verständigten sich die Beteiligten auf ein gemeinsames Leitbild, das die Zukunftsvision prägnant zusammenfasst: „Das starke Herz der Kreativität und Präzision in Europa mit höchster Lebensqualität.“

Beispiele für Zukunftsideen und Leuchtturmprojekte

Die bei der Veranstaltung gezeigte Illustration verdeutlichte exemplarisch einige der gemeinsam erarbeiteten Ideen aus den vergangenen Monaten. Sie stellt bewusst nur einen kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen Beteiligungs- und Zukunftsprozess dar. Genannt wurden unter anderem Ansätze wie attraktive Freizeitangebote – etwa eine Zipline bzw. ein Flying Fox über die Enz –, vernetzte Mobilitätslösungen und eine Testumgebung für automatisierten Güter- und Personentransport im realen Straßenverkehr sowie kulturelle Impulse wie eine Design Week oder weitere Experimentierräume mit Strahlkraft. Diese Beispiele stehen stellvertretend für viele weitere Ergebnisse und unterstreichen, dass die Vision PF2030+ vor allem vom Gesamtbild lebt: dem gemeinsamen Ziel, Pforzheim mit Zukunftsfreude, Leuchtturmprojekten und schnellen umsetzbaren Maßnahmen voranzubringen. Eine abschließende Diskussionsrunde bot den Gästen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Perspektiven auszutauschen.
Zum Abschluss überreichte die IHK Nordschwarzwald die zusammengefassten Ergebnisse des Prozesses feierlich an Oberbürgermeister Boch. Das symbolische Übergabebild soll an die gemeinsame Arbeit der vergangenen zwei Jahre erinnern und gleichzeitig als Ansporn für die kommenden Schritte dienen. Abschließend sagte Traub: „Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Stadt die vielfältigen Impulse und Ergebnisse in ihre weiteren Planungen einfließen lässt – denn sie bieten viele Chancen für die Entwicklung Pforzheims.“

Ausblick: IHK Nordschwarzwald begleitet Transformation weiter

Die IHK Nordschwarzwald kündigte an, den Transformationsprozess der Stadt und Region auch künftig aktiv zu begleiten und die erarbeiteten Impulse weiterzuführen. „Wir bleiben verlässlicher Partner für die Entwicklung unseres Wirtschafts- und Lebensraums“, so Traub.
Volkswirtschaft und Konjunktur

Konjunktur­bericht Nord­schwarz­wald

Lage weiter­hin ernst - Talsohle scheint durch­schritten - zu hohe Arbeits­kosten belasten

Während das statis­tische Bundes­amt vor einigen Tagen für das Jahr 2025 ein bundes­weites Mini­wachs­tum von 0,2 Prozent des Brutto­inlands­produkts (BIP) fest­stellte und die Bundes­regie­rung für das Jahr 2026 ihre Wachs­tumspro­gnose mit 1,0 Prozent veröffent­lichte, deuten auch die Zahlen der Indus­trie- und Handelsk­ammer (IHK) Nord­schwarz­wald für die Region an, dass die kon­junk­turel­le Tal­sohle durch­schrit­ten sein könn­te.
Die IHK-Konjunkturumfrage zeigt, dass die aktuelle Geschäftslage im Nordschwarzwald branchenübergreifend leicht positiv bewertet wird. Bei den Auftragseingängen wird seit vier Jahren erstmals wieder ein positiver Saldo erreicht – das heißt, dass mehr Unternehmen die Auftragslage als besser werdend denn schlechter werdend angegeben haben. Und auch die Geschäftserwartungen für die nächsten zwölf Monate bleiben positiv.
„Die Lage ist weiterhin ernst. Nunmehr weisen die meisten Zahlen aber darauf hin, dass wir die Talsohle durchschritten haben könnten“, betont Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. „Während sich die Umsatzlage – aus dieser Talsohle kommend – weiter positiv entwickelt, zeigen die Zahlen zur Ertragslage, dass es noch ein weiter Weg zurück in eine stabile Wirtschaftslage mit echtem Wachstum ist. Die Unternehmen stehen unter erheblichem Kostendruck mit zu hohen Arbeitskosten.“
Wie ernst die Lage ist, zeigt auch die Zahl der Arbeitslosen zum Jahresbeginn im Nordschwarzwald: Sie ist auf 17.019 gestiegen. Das sind 815 beziehungsweise 5 Prozent mehr als vor einem Jahr.

Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2026

Die IHK Nordschwarzwald hat im Januar rund 300 regionale Unternehmen zu ihrer wirtschaftlichen Situation befragt. Fast 26 Prozent der antwortenden Unternehmen berichten derzeit von einer guten Geschäftslage, verglichen mit 24 Prozent im Herbst 2025. Der Anteil der Unternehmen, die von einer befriedigenden Geschäftslage sprechen, ist mit 52 Prozent weiterhin hoch (Herbst 2025: 52 Prozent). 22 Prozent nehmen eine schlechte Geschäftslage wahr, sodass ein positiver Saldo von fast vier festzustellen ist. Im Herbst 2025 lag der Saldo bei minus 0,5.
„Ein spürbarer Aufschwung ist in diesen Zahlen noch nicht abzulesen, zumal wir uns seit mehr als drei Jahren in einer kritischen Lage befinden“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub. „Mut machen jedoch die positiven Veränderungen bei den sogenannten Frühindikatoren.“

Auftragseingänge und Geschäftserwartungen gehen langsam nach oben

„Seit dem Jahresbeginn 2022 berichten die Unternehmen von schlechter werdenden Auftragslagen. Nachdem sich vor drei Jahren viele gute Auftragsbestände reduzierten und die Kapazitäten eine schlechtere Auslastung erfuhren, haben wir nun erstmals wieder einen positiven Saldo bei den Auftragseingängen auf niedrigem Niveau“, so Traub.
Mehr als 23 Prozent der Unternehmen melden derzeit einen steigenden Auftragseingang, 56 Prozent geben einen gleichbleibenden Auftragseingang an (Herbst 2024: 52 Prozent). Gut 20 Prozent erwarten fallende Auftragseingänge. Damit liegt der Saldo bei drei. Im Herbst 2025 lag er bei minus 16, im Vorjahreszeitraum bei minus elf.
Leicht positiv stimmen auch die Geschäftserwartungen: Gut 18 Prozent gehen von sich verbessernden Geschäften in den nächsten zwölf Monaten aus, elf von sich verschlechternden – ein Saldo von plus sieben, der einem Wert von minus zwei aus dem Vorjahreszeitraum gegenübersteht. Der gute Trend zeigt sich besonders in der Industrie: Hier liegt der Saldo bei plus 16, vor einem Jahr lag der Wert bei minus 0,1 Prozent.
„Die Industrie ist unsere Leitbranche. Im Bundes- wie Landesvergleich arbeiten in unserer Region überproportional viele Menschen im verarbeitenden Gewerbe. Diese Zahlen sind also für alle Branchen mittelfristig gute Signale“, betont IHK-Präsidentin Gläser.

Investitionsbereitschaft noch verhalten – weiter Vertrauensaufbau nötig

„Dass wir von einer stabilen Trendwende noch nicht ohne Einschränkungen sprechen können, zeigen die Zahlen zur Investitionsbereitschaft – dem dritten der sogenannten Frühindikatoren“, erläutert Tanja Traub. Seit mehr als zwei Jahren überwiegt die Zahl der Unternehmen, die nicht investieren wollen oder können, deutlich gegenüber denen mit Investitionsabsichten. Mit minus 13,3 bleibt der Saldo deutlich im negativen Bereich. „Gründe dafür sehen wir in der instabilen weltpolitischen Lage, noch nicht aufgebautem Vertrauen in die Politik sowie vor allem in einer schlechten Ertragslage“, führt Traub aus.

Umsatz- und Ertragslage werden deutlich unterschiedlich bewertet

Während über 36 Prozent steigende Umsätze angeben, etwas über 34 Prozent gleichbleibende verbuchen und nur noch etwas über 29 Prozent gefallene Umsätze angeben und sich damit ein positiver Saldo von sieben ergibt, liegt der Saldo zur Ertragslage bei minus 17. Nur knapp 16 Prozent der Unternehmen sprechen von einer guten Ertragslage, 52 Prozent geben sie mit befriedigend an und fast 33 Prozent melden eine schlechte Ertragslage.
„Bis zum Jahr 2022 entwickelten sich die Kurven dieser beiden Salden fast parallel. Das zeigt den seither gestiegenen Kostendruck und wie die Unternehmen kämpfen müssen“, so Traub.

Zahlen zu Exporten und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung sind eindeutig

Demnach verwundert nicht, dass bei der regionalen Konjunkturbefragung die verhaltene Inlandsnachfrage (83 Prozent) und die gestiegenen Arbeitskosten (67 Prozent) noch deutlicher die Liste der größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen anführen als bereits bei den letzten Erhebungen. Auf Platz drei der zehn Risikokategorien folgt mit großem Abstand die Angabe „geopolitische Spannungen“ mit knapp 44 Prozent.
„Unser Blick geht nach vorne. Die Zahlen sind allerdings eindeutig. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist einem starken Reformdruck ausgesetzt“, so IHK-Präsidentin Gläser. „Unsere leidende Wettbewerbsfähigkeit hängt deutlich mit zu hohen Arbeitskosten zusammen. 2026 muss der Bund daher die großen Reformvorhaben zu Rente, Gesundheitsversorgung und Sozialabgaben angehen. Aus Arbeitnehmersicht muss mehr Netto vom Brutto erreicht und die Lohn-Preis-Spirale eingebremst werden. Das ist gerade für uns – als starker Exportstandort – im Nordschwarzwald wichtig.“
Tanja Traub ergänzt: „Unsere Zahlen zu den Exporterwartungen gehen nun wieder spürbar nach oben. Vor diesem Hintergrund ist – neben den innenpolitischen Reformen – die weitere Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und die Erschließung neuer Märkte durch das endlich abzuschließende Mercosur-Abkommen und das jüngst von der EU mit Indien abgeschlossene Freihandelsabkommen wichtig.“
32 Prozent der befragten Unternehmen erwarten steigende Exporte. Im Herbst 2025 waren es nur knapp über 17 Prozent. Der Saldo steigende zu fallende Exporterwartungen liegt nun bei 24,5 Prozent. Im Vorjahreszeitraum war der Wert bei nur 1,7 Prozent, davor sogar negativ.

Mittelstandsfreundliche Politik gefragt

„Das gute außenpolitische Engagement der Bundesregierung und die Verhandlungen der Europäischen Union mit neuen Partnern in der Welt müssen nun endlich Früchte tragen können, dann wird nach dem Durchschreiten der Talsohle auch echtes Wachstum möglich werden“, so Gläser und Traub abschließend. „Für die Landtagswahlen Anfang März hoffen wir auf eine stabile und wirtschaftsfreundliche Landesregierung mit klaren Mehrheiten, die sich an den Belangen des Mittelstands orientiert. Denn ohne Wirtschaft ist alles nichts.“

Lage in ausgewählten Wirtschaftszweigen

Verarbeitendes Gewerbe

Etwas mehr als 18 Prozent der Industrieunternehmen sprechen von einer guten Geschäftslage (Vorjahreszeitraum: 15 Prozent), 53 von einer befriedigenden, etwas unter 30 Prozent von einer schlechten. Die Werte des Vorjahres waren hier 53 beziehungsweise 32 Prozent. Knapp 31 Prozent berichten von gestiegenen Umsätzen, 38 Prozent von gleichbleibenden, 31 Prozent von gefallenen. Die Werte im Vorjahreszeitraum (Jahresbeginn 2025) waren: 14, 23 und 63 Prozent.
Die Ertragslage bewerten 15 Prozent als gut, 47 Prozent als befriedigend und 38 Prozent als schlecht. Die Werte im Vorjahreszeitraum waren: 9, 47 und 44.

Gastgewerbe

60 Prozent bewerten die Geschäftslage als positiv (Vorjahreszeitraum: 59 Prozent), 27 Prozent sehen sie als befriedigend (Jahresbeginn 2025: 35 Prozent), nunmehr 13 Prozent sprechen von einer schlechten Geschäftslage (Vorjahreszeitraum: 6 Prozent). 57 Prozent stellen wachsende Umsatzzahlen fest (Jahresbeginn 2025: 29 Prozent), knapp 29 Prozent geben gefallene Umsätze an (Jahresbeginn 2025: etwas mehr als 29 Prozent). 40 Prozent bewerten die Ertragslage als gut, 47 als befriedigend, 13 als schlecht (Vorjahreszeitraum: etwas mehr als 29, gut 47 und 23,5 Prozent).

Handel & Dienstleistungen

34,5 Prozent der Unternehmen aus dem Handel und der Dienstleistungsbranche sehen eine gute Geschäftslage, 50 Prozent bewerten sie als befriedigend, 15,5 als schlecht. Die Werte im Vorjahreszeitraum waren 32, 62 und etwas über fünf Prozent. Gestiegene Umsätze verbuchen immerhin 44 Prozent, bei knapp 28 Prozent bleiben sie gleich, etwas mehr als 28 Prozent sehen fallende Umsätze. Zum Jahresbeginn 2025 lagen die Werte bei 31, 51 und 18 Prozent.
Die Ertragslage lässt weiterhin zu wünschen übrig: 17 Prozent sehen eine gute, 55 Prozent eine befriedigende und 28 Prozent eine schlechte Ertragslage. Vor einem Jahr lagen die Werte bei 27, 49 und 24 Prozent.
Die Ertragslage lässt weiterhin zu wünschen übrig: nur 14 Prozent sehen eine gute, 63 Prozent eine befriedigende und 23 Prozent eine schlechte Ertragslage. Im Herbst 2024 lagen die Werte bei 16, 49 und 35 Prozent.
2025

Konjunktur­bericht Nord­schwarz­wald (Archiv, Herbst 2025)

ZUM AKTUELLEN KONJUNKTURBERICHT JARHESBEGINN 2026

Geduld und Zuversicht sind gefragt

Pforzheim, 10.11.2025. Im Frühsommer hieß es noch: „Weiter warten auf den Aufschwung – am Tunnelende schimmert Licht.“ Vier Monate später bleibt die Lage angespannt – doch das Licht am Ende des Tunnels wird heller. Zwar zeigen die jüngsten innenpolitischen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf Bundesebene noch keine unmittelbare Wirkung, die Hoffnung auf Besserung der Wirtschaftsakteure ist aber weiterhin da. Während die aktuelle Geschäftslage im Nordschwarzwald leicht negativ bewertet wird, sind zumindest die Geschäftserwartungen für die nächsten zwölf Monate wieder positiv – das zeigt die aktuelle Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald im Herbst 2025.
„Die Herausforderungen bleiben groß und von Entspannung kann noch keine Rede sein“ , betont Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. „Doch viele Unternehmen zeigen bemerkenswerte Zuversicht – und wir stehen an ihrer Seite.“

Ergebnisse der Konjunkturumfrage im Herbst 2025

Die IHK Nordschwarzwald hat im Herbst rund 300 regionale Unternehmen zur deren wirtschaftlichen Situation befragt. Fast 24 Prozent davon berichten derzeit von einer guten Geschäftslage, verglichen mit 18 Prozent im Vorjahreszeitraum. Der Anteil der Unternehmen, die von einer befriedigenden Geschäftslage sprechen, ist mit 52 Prozent weiterhin hoch (Herbst 2024: 53 Prozent). Etwas über 24 Prozent nehmen eine schlechte Geschäftslage wahr, sodass ein Saldo von Minus 0,5 festzustellen ist. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei Minus 10,9.
„Wir befinden uns seit nunmehr drei Jahren in einer strukturell angespannten Lage ohne Wachstum. Insofern sind die Werte relativ zu sehen. Einige Unternehmen gaben bereits bei den letzten Erhebungen an, dass die Geschäftslage schlecht oder nur befriedigend sei“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub.

Weiterhin bleibt die Hoffnung für das Frühjahr 2026

„Neben der Geschäftslage blicken wir für die Frage nach dem Aufschwung auf die Auftragseingänge und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Und da müssen wir feststellen: Es heißt weiter warten und frühestens nach dem Jahreswechsel werden sich spürbare Verbesserungen einstellen“, so Traub.
Nur 17 Prozent der Unternehmen sehen derzeit steigende Auftragseingänge, wobei der Wert im Vorjahreszeitraum mit 9 Prozent noch deutlich schlechter war. 50 Prozent erwarten eine gleichbleibende Auftragslage (Herbst 2024: 52 Prozent). 33 Prozent erwarten fallende Auftragseingänge. Damit liegt der Saldo bei Minus 16, vor einem Jahr war er bei Minus 30. Hinsichtlich der Investitionen in den nächsten zwölf Monaten erwarten nur zwölf Prozent zunehmende Investitionen, 47 Prozent gehen von einem gleichbleibenden Investitionsvolumen aus und 16 von einem abnehmenden. Das ergibt einen Saldo von Minus 13 und damit zwei Punkte schlechter als vor einem Jahr, aber neun Punkte besser als bei der letzten Erhebung im Frühsommer 2025.
Positiv stimmen die Geschäftserwartungen: Gut 24 Prozent gehen von sich verbessernden Geschäften aus, 18 von sich verschlechternden – ein Saldo von Plus sechs Prozent, der einem Wert von Minus 11,5 Prozent aus dem Vorjahreszeitraum gegenübersteht. Und das gilt für die Branche der Industrie erst recht: Hier liegt der Saldo im Herbst 2025 bei Plus 10,5 Prozent, vor einem Jahr lag der Wert bei Minus 26 Prozent.
„Die Region Nordschwarzwald ist eine produktionsstarke Wirtschaftsregion. Deshalb stimmen diese Zahlen zuversichtlicher“, so IHK-Präsidentin Gläser.

Wettbewerbsfähigkeit erfordert zügige Reformen bei den Arbeitskosten

„Die weltpolitische Lage bleibt instabil, dass sehen wir auch an den Exportzahlen. Umso wichtiger waren die entschlossenen und die gut sichtbaren Schritte der Bundesregierung zurück aufs europäische beziehungsweise internationale Parkett“, sagt Tanja Traub.
17 Prozent der hiesigen Unternehmen erwarten steigende Exporte. Das waren im Vorjahreszeitraum 26 Prozent, wobei im Herbst 2024 rund 36 Prozent gleichbleibende und 37 Prozent fallende Exporte angaben. Im Herbst 2025 geben 69 Prozent gleichbleibende und 13 Prozent fallende Exporterwartungen an. Damit ist der Saldo nach Minus elf Prozent im Vorjahr mit vier Prozent nunmehr wieder im positiven Bereich.
„Diese Zahlen sind weiterhin keine guten – da sie auf niedrigem Niveau sind. Wir sind eine Exportnation und die Geschäftsmodelle und Lieferketten vieler unserer Unternehmen im Nordschwarzwald sind auf internationale Absatzmärkte ausgerichtet. Hemmnis neben der weltpolitisch unberechenbaren Lage ist auch der Reformstau, der die Arbeitskosten hochtreibt. Dieser muss nun angegangen und aufgelöst werden. Die Bundesregierung muss jetzt den angekündigten Kurswechsel kraftvoll umsetzen“, betont IHK-Präsidentin Claudia Gläser.

Zahlen zu den Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung sind eindeutig

Dementsprechend führen in der regionalen Konjunkturbefragung die verhaltene Inlandsnachfrage (75,5 Prozent) und die gestiegenen Arbeitskosten (63 Prozent) deutlich die Liste der größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen an. Auf Platz drei der zehn Risikokategorien liegt die Angabe „geopolitische Spannungen“ mit 50 Prozent.
„Unser Blick geht nach vorne. Gleichwohl ist doch positiv, dass wir auch entlang dieser Zahlen sehen, dass es eindeutige innenpolitische Hausaufgaben für die Politik gibt, die angegangenen werden können, aber eben auch müssen. Sofern sich diese Erkenntnis nun auch im politisch linkeren Spektrum durchsetzen sollte, kann es mit unserem Wirtschaftsstandort auch wieder schneller nach oben gehen“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub abschließend.

Lage in ausgewählten Wirtschaftszweigen

Verarbeitendes Gewerbe

18 Prozent der Industrieunternehmen sprechen von einer guten Geschäftslage (Vorjahreszeitraum: 9 Prozent), 51 von einer befriedigenden, 31 Prozent von einer schlechten. Die Werte des Vorjahres waren hier 46 beziehungsweise 44 Prozent. 21 Prozent berichten von gestiegenen Umsätzen, 21 Prozent von gleichbleibenden, 57 Prozent von gefallenen. Die Werte im Vorjahreszeitraum (Herbst 2024) waren: 16, 15 und 69 Prozent.
Die Ertragslage bewerten 16 Prozent als gut, 45 als befriedigend und 39 Prozent als schlecht. Die Werte im Vorjahreszeitraum waren: 7, 44 und 48.

Gastgewerbe

Im Tourismusgewerbe der Region trübte sich die Lage – nach guten Werten bei den vorherigen Erhebungen – in den letzten Monaten etwas ein: 23 Prozent bewerten die Geschäftslage als positiv (Vorjahreszeitraum: 50 Prozent), 54 Prozent sehen sie als befriedigend (Herbst 2024: 42 Prozent), nunmehr knapp 23 Prozent sprechen von einer schlechten Geschäftslage (Vorjahreszeitraum: 8 Prozent). 25 Prozent stellen wachsende Umsatzzahlen fest (Herbst 2024: 17 Prozent), 33 Prozent geben gefallene Umsätze an (Herbst 2024: 42 Prozent). 23 Prozent bewerten die Ertragslage als gut, 39 als befriedigend, 38 als schlecht (Vorjahreszeitraum: 30, 31 und 39 Prozent).

Handel & Dienstleistungen

30 Prozent sehen im Bereich Handel und Dienstleistungen eine gute Geschäftslage, 53 Prozent bewerten sie als befriedigend, 17 als schlecht. Die Werte im Vorjahreszeitraum waren 27, 61 und zwölf Prozent. Gestiegene Umsätze verbuchen immerhin 39 Prozent, bei 31 Prozent bleiben sie gleich, 30 Prozent sehen fallenden Umsätze. Im Herbst 2024 waren auch diese Werte mit 29, 41 und 30 Prozent etwas schlechter.
Die Ertragslage lässt weiterhin zu wünschen übrig: nur 14 Prozent sehen eine gute, 63 Prozent eine befriedigende und 23 Prozent eine schlechte Ertragslage. Im Herbst 2024 lagen die Werte bei 16, 49 und 35 Prozent.
Unternehmensnachfolge

Beratungsförderung

Seit dem 1.1.2026 können neben Übernehmerinnen und Übernehmern auch alle Abgebenden einen Zuschuss bei der Einbindung externer Beratung erhalten.
  • Übernehmende können auf die Existenzgründungsgutscheine des Landes zurückgreifen. Details hierzu sind bei startup-bw zu finden. Je nach Anbieter varieren die entstehenden Kosten. Es werden bis zu 10 Arbeitstage mit bis zu 80% subventioniert.
  • Abgebenden aus den Branchen Dienstleistung und Industrie steht seit 1.1.2026 der Nachfolgegutschein zur Verfügung. Voraussetzung ist ein kostenfreies Informationsgespräch durch die Ansprechpartner der regionalen IHK.
  • Die Förderung umfasst 600 €/Beratungstag und wird für sechs Beratungstage gewährt.
  • Weitere Details zum neuen Programm erhalten Sie direkt über Ihre Ansprechpartner.
  • Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes können auf spezielle Programme, die DEHOGA allen Unternehmenrinnen und Unternehmern anbieten, gefördert werden.
  • Unternehmen des Handels können auf spezielle Förderprogramme, die über die Beratungsgesellschaft des Einzelhandels abgerufen werden können. Informationen sind beim Handelsverband erhältlich.
Veranstaltungen

16.04.2026 Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich ins volle Risiko zu gehen? Sie möchten sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder Sie haben eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.
Mit dieser Veranstaltung geben Ihnen die Partnerinnen Hilfestellungen, wie der Start erfolgreich gemeistert werden kann. Die Referentin, Marlen Kottler geht auf steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte der Gründung im Nebenerwerb ein und steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Ein Praxisbeispiel berichtete ebenfalls aus dem Nähkästchen wie es ihm bei der Gründung ergangen ist.

Programm

  • 08:30 Uhr
    Ankommen und Frühstück
  • 09:00 Uhr
    Begrüßung der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
    Dorothea Sanwald
  • 09:15 Uhr
    Vortrag ,,Nebenberufliche Selbständigkeit"
    -Steuerliches Basiswissen und angemessene Buchführung-
    Marlen Kottler, Partner bei Dr. Laufer, Kottler U P. Steuerberater, Freudenstadt
  • 10:00 Uhr
    „Mit der richtigen Motivation zur Gründung“
    - Praxisbeispiel einer erfolgreichen Gründerin: Franziska Schlecht
  • 10:30 Uhr
    Netzwerken mit Ausklang
    Bitte bringen Sie Ihre Visitenkarten mit
  • 11:00 Uhr
    Ende

Termin, Uhrzeit, Ort und Kosten

Donnerstag, 16. April 2026, 08:30 bis 11:00 Uhr
CAFESITObar, Otto-Hahn-Str. 1, 72280 Dornstetten
Die Veranstaltung kostet 25 Euro. Sie erhalten eine Rechnung. Das Frühstück ist inbegriffen.

Ansprechpartnerin

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Elektroschrott

Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes verabschiedet

Stuttgart, 12.01.2026. Die am 06.11.2025 verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die zum 01.01.2026 mit einer einer Übergangsfrist bis 30.06.2026 in Kraft tritt, sieht unter anderem bessere Informationen zu Rückgabemöglichkeiten im Handel vor.
Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet. Zugleich soll das Recycling wertvoller Rohstoffe und der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.

Handel bei der Umsetzung besonders gefragt

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg weist aktuell noch einmal ausdrücklich auf die besondere Verantwortung des Handels hin. Die Pflichten gelten sowohl für stationäre Groß- und Einzelhändler als auch für Onlinehändler.
Durch die zukünftigen Regelungen des ElektroG soll eine möglichst umfassende Rückführung der Altgeräte sichergestellt werden, um deren Recycling sowie die Verwertung der enthaltenen wertvollen Rohstoffe zu verbessern - so das Ministerium in einem aktuellen Schreiben an die Wirtschaftsverbände.

Wer ist betroffen?

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² oder Vertreiber von Lebensmitteln (gilt auch für Drogerien, Möbelhäuser, Baumärkte, etc.) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², der mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt, sind verpflichtet:
  • Anlässlich des Kaufs eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät des Endnutzers unentgeltlich zurückzunehmen. Dies hat vor Ort oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen.
  • Unabhängig von einem Neukauf sind bis zu drei kleine Altgeräte (Seitenkanten unter 25 cm) pro Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen – ebenfalls vor Ort oder in unmittelbarer Nähe.
Sofern über die bloße Rücknahme hinaus eine Abholung beim Endnutzer erfolgt, kann für die Transportleistung ein Entgelt verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn im Falle eines Neukaufs die Abgabe durch Auslieferung an den Endnutzer erfolgt. In diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes auch beim stationären Handel für den Endnutzer unentgeltlich auszugestalten.
Diese Verpflichtungen gelten auch bei der Auslieferung von Geräten sowie beim Vertrieb über Fernkommunikationsmittel (z. B. Onlinehandel). Die Rücknahme hat hier durch eine unentgeltliche Abholung oder die Bereitstellung einer Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zu erfolgen.
Für Onlinehändler richtet sich das Größenerfordernis nach der Lager- und Versandfläche.

Rücknahmepflicht Einweg-E-Zigaretten

Zugleich wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten erweitert. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. Auch in diesen Stellen muss über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.

Rückgabemöglichkeiten besser erkennen

Sammelstellen in den Geschäften müssen künftig einheitlich gekennzeichnet werden. So soll es Kundinnen und Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem sollen Kundinnen und Kunden künftig unmittelbar im Ladenregal darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Gleiches gilt für den Online-Handel.
Im Detail heißt dies: Vertreiber haben ab dem Zeitpunkt des Anbietens durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln über Folgendes zu informieren:
  • die Pflicht der Endnutzer zur getrennten Entsorgung,
  • die Pflicht der Endnutzer zur Entnahme von Altbatterien, Akkumulatoren und Lampen,
  • die Pflicht des Vertreibers zur unentgeltlichen Rücknahme,
  • die Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten,
  • die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten und
  • die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Hierzu ist gegenüber den Endnutzern das von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register entworfene einheitliche Sammelstellenlogo zu verwenden.

Auch Onlinehandel muss informieren

Beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Onlinehandel) sind die o. g. Informationen ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektro- oder Elektronikgeräten für die privaten Haushalte gut sichtbar in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien zu veröffentlichen oder diese der Warensendung schriftlich beizufügen.
Bei der Auslieferung des Geräts und beim Vertrieb mittels Fernkommunikationsmitteln sind die Endnutzer bereits bei Abschluss des Kaufvertrags über die unentgeltlichen Rückgabe- und Abholmöglichkeiten zu informieren und die Rückgabeabsicht abzufragen.

Brandrisiken minimieren

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung auch Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden.
Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale.
Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen.
Um den Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Kundinnen und Kunden selbst erfolgt.
Mit der neuen Vorgabe soll sichergestellt werden, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport kann dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.

Sammlung, Lagerung und Entsorgung der zurückgenommenen Altgeräte

Die zur Sammlung bereitgestellten Behältnisse müssen so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte, eine Freisetzung von Schadstoffen und die Entstehung von Brandrisiken vermieden werden.
An der Rücknahmestelle ist die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten unzulässig. Dies gilt nicht für die Entnahme von Altbatterien und Altakkumulatoren sowie von Lampen.
Die Entnahmepflicht von Altbatterien und Altakkumulatoren sowie von Lampen obliegt den Endnutzern der Elektroaltgeräte. Kommen diese ihrer Pflicht nicht nach, sollte der Vertreiber das Entfernen selbst vornehmen.
Zurückgenommene Altgeräte können an die Hersteller oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übergeben werden. Anderenfalls sind die Altgeräte in eigener Verantwortung gemäß den gesetzlichen Anforderungen zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu behandeln (§ 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 ElektroG). Hierzu ist in der Regel die Beauftragung einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage notwendig.
Des Weiteren müssen Vertreiber sich bei der stiftung ear registrieren und obliegen gewissen Mitteilungspflichten an die stiftung ear, wenn sie zurückgenommene Altgeräte nicht an die Hersteller oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übergeben. Was im Einzelnen mitzuteilen ist, ergibt sich aus den detaillierten Regelungen in § 29 Abs. 1 bis 3 ElektroG. Die Mitteilungen sind jeweils zum 30.4. des Folgejahres vorzunehmen. Die Informationen an die stiftung ear sind erforderlich, damit auch diese Mengenströme erfasst werden können.
Mehr zum Thema:
Quelle: Umweltministerium BW, ergänzt
2025

Wirtschafts­politisches Jahres­gespräch: IHK Nord­schwarz­wald fordert Büro­kratie­abbau und bes­sere Stand­ort­be­ding­un­gen

Die Wirtschaft im Nordschwarzwald steht unter Druck. Beim „Wirtschaftspolitischen Jahresgespräch" der IHK Nordschwarzwald diskutierten Politik und Wirtschaft über Bürokratieabbau, Infrastruktur und Fachkräftesicherung. Als Gastredner begrüßte die IHK Nordschwarzwald den Vorsitzenden der FDP-/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, der sich gemeinsam mit Vertreter:innen aus der Wirtschaft den drängenden Fragen der Region stellte.

Begrüßung und Lage der Wirtschaft

Claudia Gläser eröffnete den Abend im IHK-Haus Pforzheim mit einem klaren Appell: „Wir erleben Unsicherheit, strukturelle Veränderung und neue Herausforderungen – umso wichtiger ist der Austausch zwischen Wirtschaft und Politik.“ Sie machte deutlich, wie ernst die Lage für die Unternehmen im Nordschwarzwald ist: Auftragsrückgänge und Insolvenzen belasten viele Betriebe. Gleichzeitig suchen andere Unternehmen händeringend Personal, während zu viele junge Menschen ohne Ausbildung bleiben. Hinzu kommen gestiegene Arbeitskosten, fehlender Wohnraum und schleppende Verwaltungsdigitalisierung.
Gläser betonte die Rolle der IHK: „Als größter Anbieter beruflicher Bildung in der Region unterstützen wir Betriebe und begleiten Jugendliche auf ihrem Weg in die Ausbildung. Wir schaffen Orientierung, vernetzen Schulen und Unternehmen und bieten praxisnahe Weiterbildung für Transformation und Digitalisierung.“ Ihr Fazit: „Die Herausforderungen sind groß. Aber sie sind lösbar, wenn wir gemeinsam handeln.“

Impuls von Dr. Rülke: Bürokratieabbau und Reformen

In seinem Impulsvortrag widmete sich Dr. Hans-Ulrich Rülke vor allem den Themen Bürokratieabbau, Transformation, Infrastruktur und Bildungspolitik. „Ohne Wirtschaft ist unser Wohlstand nicht zu erhalten“, sagte Rülke und forderte Investitionen in Infrastruktur sowie eine konsequente Verwaltungsreform.
Mit Blick auf die Landespolitik sagte Rülke: „Wir werden das ganz große Rad nicht drehen können […], aber was die Landespolitik tun kann: eine Verbesserung der Infrastrukturen – schnelles Internet, Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung und Transformation.“
Zu seinen zentralen Forderungen gehörten:
  • Technologieoffenheit in der Energiepolitik, da Sonnen- und Windenergie im Nordschwarzwald nicht ausreichen werden, sowie Energiepartnerschaften für die Transformation zu Wasserstoff.
  • Verwaltungsreform: Regierungspräsidien und Regionalverbände zusammenlegen oder abschaffen.
  • Digitalisierung der Verwaltung und das Ziel:
    „Wir sollten so weit kommen wie Estland: Dort ist es möglich, innerhalb von drei Tagen ganz digital ein Unternehmen zu gründen. Das müssen wir auch schaffen.“
Beim Thema Bildung forderte Rülke einen Mentalitätswechsel: „Wir brauchen wieder den Leistungsgedanken in dieser Gesellschaft und Bildung. Junge Menschen wollen Wettbewerb, sie wollen sich messen.“ Er sprach sich für die Stärkung der Realschule und die Rückkehr zur Werkrealschule aus und betonte: „Wir sind eine Leistungsgesellschaft, auch für die Unternehmen.“

Konjunkturbericht: Lage bleibt angespannt

Die Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald, Tanja Traub, zeigte mit den aktuellen Ergebnissen der regionalen Konjunkturbefragung die angespannte Lage der Wirtschaft: „Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 deutschlandweit um 0,9 % zurückgegangen. Im Jahr 2024 ist es nochmals um 0,5 % geschrumpft. Diese Zahlen sind eindeutig. Die Lage ist ernst.“
Die Geschäftslage im Nordschwarzwald bleibt herausfordernd: 24 % der Unternehmen berichten von einer guten Geschäftslage, 24 % von einer schlechten, 52 % von einer befriedigenden. Auch der Auftragseingang mit einem Saldo -16 (Vorjahr -30) und die Geschäftserwartungen mit einem Saldo +6 (Vorjahr -11,5) sprechen Bände. Traub fasste zusammen: „Gestiegene Arbeitskosten und überbordende Bürokratie. Das offenbart, wie dringend eine spürbare und dann messbare Wende in der Wirtschaftspolitik nötig ist.“ Und sie warnte: „Geduld und Zuversicht sind gefragt – aber Geduld ist endlich.“

Podiumsdiskussion: Was muss sich ändern?

Unter Moderation von Dr. Julia Hagel diskutierten Dr. Hans-Ulrich Rülke, IHK-Präsidentin Claudia Gläser, IHK-Vizepräsident Dr. Kurt Schmalz und Unternehmer Dr. Philipp Reisert mit den Gästen die Frage, wie das Vertrauen der Wirtschaft in Baden-Württemberg gestärkt werden kann.
Claudia Gläser betonte, dass Bürokratieabbau oberste Priorität haben müsse: „Es muss Erleichterungen bringen – bei Gewerbesteuer, Infrastruktur oder Digitalisierung. Nur so bleiben Unternehmen hier, statt Investitionen ins Ausland zu verlagern.“
Dr. Kurt Schmalz hob hervor, dass mehrere Themen gleichzeitig angegangen werden müssten. „Arbeitskosten, Flexibilität und Bürokratie – und klare Technologiepfad, wie z.B. Robotik. Das Land muss auch bei Energie- Speichertechnologien vorausgehen und wegweisend sein, damit die Wirtschaft spürt: Es passiert etwas.“
Dr. Philipp Reisert forderte, dass die Politik mit gutem Beispiel vorangeht: „Walk the talk. Als effizienzorientierter Unternehmer fragt man sich: Braucht es elf Ministerien in Baden-Württemberg? Hier könnte man sagen: Wir reduzieren im Verwaltungsapparat.“
Dr. Rülke erwiderte, dass Bürokratie das erste Thema sei, das angegangen werden müsse: „Die Unternehmen sagen klar: Bürokratie ist die größte Benachteiligung für die Wirtschaft. Das müssen wir ändern.“ Er sprach sich zudem dafür aus, Regierungspräsidien, Regionalverbände und Landkreise zu einer Ebene zusammenzulegen, und für eine Verschlankung des Ministerienapparats.
Ein zentrales Anliegen der Wirtschaft bleibt der Abbau von Bürokratie. Die Diskussion zeigte, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um Unternehmen wieder mehr Freiräume für Innovation und Wachstum zu geben. Weitere Themen der Diskussion waren die Digitalisierung der Verwaltung, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Investitionen in Infrastruktur und Energie sowie eine Bildungspolitik, die Fachkräftesicherung in den Mittelpunkt stellt.

Fazit: Dialog fortsetzen

„Das Wirtschaftspolitische Jahresgespräch hat erneut gezeigt: Der direkte Austausch zwischen Wirtschaft und Politik ist unverzichtbar. Die IHK Nordschwarzwald wird diesen Dialog weiter intensivieren, um die Interessen der Unternehmen zu vertreten und konkrete Verbesserungen anzustoßen“, fasste Claudia Gläser zusammen. „Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Raum für Innovation und eine verlässliche Standortpolitik – nur so bleibt Baden-Württemberg wettbewerbsfähig.“
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Zuschussprogramm "Mittelstand trifft START-UPS"

Um die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand konkret zu fördern, erweitert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Förderprogramm der Innovationsgutscheine zum 01.01.2026 um die neue Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“. Die Förderung, die 50% des Auftragsvolumen umfasst (max. 20.000 €), soll die Zurückhaltung etablierter Unternehmen, bei der Auftragsvergabe an junge und noch mit wenig Kapital ausgestattete dafür aber sehr innovative Unternehmen reduzieren. Förderfähig sind Einkäufe von neuen Technologien, digitalen Lösungen oder Dienstleistungen, um Produkte und Prozesse zu verbessern.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien und Produkte von Start-ups einsetzen und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote der Start-ups in den Produkten und Dienstleistungen des KMU-Partners eingesetzt oder, nach innen gerichtet, neue Technologien und Innovationen in interne Prozesse und Verfahren integriert werden.
Weitere Details zum Programm und Antragsweg finden sich hier.
Finanzierung und Förderung

Invest BW - Neuer Förderaufruf

Die Frist zur Antragstellung läuft am 22.02.2025 um 13:00 Uhr ab.
Der Förderaufruf bündelt sämtliche Aktivitäten rund um den Strukturwandel der Mobilität und des Transports. Unternehmen sollen darin bestärkt werden, innovative technologische Ansätze zu entwickeln, von alternativen Antriebssystemen über digitale Vernetzung bis hin zu resilienten Wertschöpfungsketten und zukunftsfähigen Geschäftsmodellen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im Rahmen der Antraagsfrist muss eine Projektskizze auf der Homepage des Projektträgers eingereicht werden. Auf der Homepage von Invest-BW gibt es hierzu Unterstützungsmaterialien. Am 13.01.2026 um 10 Uhr findet ein Webseminar statt, in dem wir z. B. den Prozess zur Skizzeneinreichung und andere wichtige Themen rund um die Erstellung und Einreichung Ihrer Skizze erläutern werden. Hier können Sie sich anmelden:
Der förmlicher Förderantrag muss nur dann gestellt werden, wenn die Projektskizze als förderfähig eingestuft wurde.
Weitere Details → www.invest-bw.de
Unternehmensnachfolge

Nachfolgemonitor 2025

Die Unternehmensnachfolge bleibt eine der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Dies bestätigt die 7. Ausgabe des Nachfolgemonitors, herausgegeben von der FOM Hochschule, dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) und der Creditreform Rating AG. Der Bericht bietet fundierte Erkenntnisse auf Basis realer Unternehmensübernahmen und liefert Einblicke in die wichtigsten Trends und Herausforderungen, die den Nachfolgeprozess prägen. Für den Nachfolgemonitor wurden insgesamt weit über 9.000 Unternehmensnachfolgen aus den Jahren 2014 bis 2024 untersucht.
Drei Erkenntnisse zu den Personen konnten festgestellt werden:
  • Das Durchschnittsalter der Übergebenden liegt wie im Vorjahr bei 63 Jahren. Das Alter der Übernehmenden ist mit 38,6 Jahren ganz leicht gestiegen.
  • Der Anteil der übernehmenden Frauen ist mit 21 % konstant geblieben. Dies sind deutlich weniger im Vergleich zu Frauen in Führungspositionen oder Gründerinnenen.
  • Langfristig betrachtet werden ca. 80 % aller Unternehmen von Einzelpersonen übernommen, 20 % von Teams. Dieser Wert ist trotz geringer Schwankungen recht konstant.
Zwei Erkenntnisse zu den Nachfolgeunternehmen:
  • Im Jahr 2023 erzielten rd. 50 % der übertragenen Unternehmen einen höheren Umsatz, was erneut durch die Inflation begünstigt wurde. Auffällig ist auch die größere Bandbreite der Umsätze.
  • Die Spanne der Gewinne (EBIT) ist in den letzten Jahren stabil geblieben, hat sich aber im Niveau leicht erhöht. Im Jahr 2023
    zeigt sich eine Verlagerung der Ausreißer aus dem negativen in den positiven Gewinnbereich.
Der Nachfolgemonitor 2025 enthält auch eine Sonderauswertung für Schleswig Holstein.
Weitere Informationen und die gesamte Studie sind auf der eigens eingerichteten Homepage zu finden.
Recht

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026

Mit der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026) vom 26. November 2025 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2026 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten, gemäß der Einkommensentwicklung angepasst.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt, die der Bundesregierung kein Ermessen einräumen. Danach muss die Bundesregierung jedes Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenem Jahr fortschreiben. Durch die jährliche Fortschreibung der Rechengrößen wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) beträgt bundesweit 5,16 Prozent. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Lieferketten

20.03.2026 Resiliente und nachhaltige Lieferketten – Herausforderungen und Lösungen

Webinar: Fr., 20.03.2026, 10 - 12 Uhr, MS-Teams

Steigerung der Resilienz in Lieferketten

Globale Lieferketten sind mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen zählen unter anderem geopolitische Spannungen, Umweltauflagen sowie regulatorische Vorgaben. Um Lieferengpässe, Compliance-Verstöße und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen Unternehmen Risiken proaktiv steuern. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an nachhaltige und transparente Lieferketten.
Dieses kostenlose Webinar vermittelt praxisorientierte Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Neben einem Überblick über aktuelle regulatorische Anforderungen und ESG-Kriterien stehen Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Branchen im Fokus, die zeigen, wie sich Unternehmen erfolgreich aufstellen können.

Zielgruppe

  • Verantwortliche für Lieferkettenmanagement, Compliance und Nachhaltigkeit
  • Einkäufer, Logistik- und Risikomanager
  • Unternehmen in regulierten Branchen oder mit komplexen, globalen Lieferketten
  • IT- und Datenexperten, die sich mit digitalen Lösungen für Lieferkettenrisiken befassen

Inhalte

  • Geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Abhängigkeiten und steigende Umwelt- sowie Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Richtlinien für Unternehmen: Regulatorische Vorgaben, wie das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und deren Auswirkungen auf Unternehmen ("Trickle Down-Effekt")
  • Entwaldungsverordnung - EUDR: aktueller Stand
  • Lieferantenbewertung und Mapping zur Schaffung von Transparenz über alle „Tier“- Ebenen
  • Datenbasierte Risikoanalysen und digitale Frühwarnsysteme zur proaktiven Steuerung und Identifikation von Risiken, sowie Predictive Analytics zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Engpässe und Optimierung der Lieferkettensicherheit
  • Einsatz von KI und Echtzeit-Daten zur digitalen Überwachung und Steuerung von Lieferkettenrisiken
  • Praxisbeispiele aus der Halbleiterindustrie, insbesondere Strategien zur Bewältigung von Engpässen und geopolitischen Herausforderungen
  • Best Practices aus der Automobilzulieferindustrie, z. B. optimierte Beschaffungsketten und nachhaltige Materialstrategien
  • Beispiele aus der Präzisionstechnik und Medizintechnik
  • Ansätze aus dem Maschinenbau, um Produktionsrisiken durch diversifizierte Beschaffung und datenbasierte Planung zu reduzieren

Referenten

Julian Hoffmann, Maximilian Hauser, FaroLog.io, Eisingen

Anmeldungen

Anmeldungen zu diesem kostenlosen Webinar werden unter der E-Mail: umwelt@pforzheim.ihk.de entgegengenommen.
Sie erhalten eine formlose Bestätigung und - einige Tage vor der Veranstaltung - die Einwahldaten als MS-Teams Einladung.
Veranstaltungen

24.03.2026 Beratung neu denken: Wie sich Consulting-Unternehmen in unsicheren Zeiten mit KI erfolgreich aufstellen

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen Beratungsfirmen selbst vor großen Veränderungen: Kundenbedürfnisse wandeln sich, Anforderungen steigen, und neue technologische Möglichkeiten – insbesondere KI – verändern die Branche rasant.

Smarter KI-Einsatz im Beratungsalltag

In diesem Impulsvortrag zeigt Karin Bacher praxisnah, wie sich Consulting-Unternehmen jetzt strategisch aufstellen müssen: von klarer Positionierung über zukunftsorientierte Leistungsangebote und Zukunftskompetenzen bis hin zu smartem KI-Einsatz.

Erwartungen der Unternehmen an Beraterinnen und Berater

Teilnehmende erfahren, welche Erwartungen Unternehmen künftig an Beraterinnen und Berater haben – und wie Beratungen diese aktiv erfüllen, Mehrwert schaffen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken.

Referentin: Karin Bacher

Dipl.-Be­triebs­wir­tin Karin Ba­cher war viele Jahre in Ge­schäfts­lei­tun­gen nam­haf­ter in­ter­na­tio­na­ler Un­ter­neh­men tätig.
Seit 2012 führt sie er­folg­reich ihre Ma­nage­ment-Be­ra­tung mit Trai­nings­in­sti­tut. Zu deren Kern­kom­pe­ten­zen ge­hö­ren das Chan­ge Ma­nage­ment bei Re­struk­tu­rie­run­gen, Fir­men­nach­fol­ge, Un­ter­neh­mens­kul­tur­ent­wick­lung sowie die Eta­blie­rung von Ar­beit­ge­ber­mar­ken für mit­tel­stän­di­sche Be­trie­be aller Bran­chen. In den Füh­rungs­kräf­te-Coa­chings liegt der Fokus auf per­sön­li­cher und be­ruf­li­cher Ent­wick­lung. Dabei de­fi­nie­ren sys­te­mi­sche An­sät­ze und Me­tho­den die Vor­ge­hens­wei­se eben­so wie wer­te­ba­sier­te Grund­sät­ze. Weiteres unter

Termin, Uhrzeit, Ort und Kosten

Dienstag, 24. März 2026, 17:00 bis 19:00 Uhr
IHk Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg Str. 6, 75173 Pforzheim
Die Veranstaltung kostet 25 Euro per Rechnung. Fingerfood und Getränke sind inbegriffen.

Anmeldung

Ansprechpartnerinnen

Anja Maisch, Tel.: 07231 201 154, maisch@pforzheim.ihk.de
Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de

Wirtschaftspolitische Themen

Anmeldung: 11.12.2025 Wirtschaftspolitisches Jahresgespräch mit Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL im IHK-Haus in Pforzheim

die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald lädt Sie am 11. Dezember 2025 ab 18 Uhr herzlich zum Wirtschaftspolitischen Jahresgespräch mit Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion und Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg in die IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Straße 6, 75173 Pforzheim, ein. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke in aktuelle wirtschaftspolitische Themen und nutzen Sie die Gelegenheit zum persönlichen Austausch.

Melden Sie sich an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


2025

Vision PF2030+: Zukunft für Pforzheim gestalten

Was ist die Vision PF2030+?

Mit der „Vision PF2030+“ setzen die IHK Nordschwarzwald, die Stadt Pforzheim und die Wirtschaft ein deutliches Zeichen für die Zukunft des Standorts. Die Initiative schafft Raum für gemeinsame Ideen und konkrete Lösungen. Sie zeigt: Pforzheim entwickelt sich weiter – vernetzt, mutig und gemeinsam.

Hintergrund und Entstehung der Initiative

Neben dem Förderprojekt „Innenstadtberater“, das 2021 bis 2024 Kommunen in der gesamten Region Nordschwarzwald zum Thema Zukunft Innenstadt beraten, begleitet und unterstützt hat, entstand im Rahmen der Entwicklungsstrategie Nordschwarzwald 2030+ die Vision PF2030+ als ein zentraler Baustein für die Zukunft der Stadt als Oberzentrum.

Die Leitidee und Handlungsschwerpunkte

Unter dem Visionstitel „Das starke Herz der Kreativität und Präzision in Europa mit höchster Lebensqualität“ werden klare Handlungsschwerpunkte für Pforzheim definiert: von Wirtschaft und Verwaltung über Bildung, Energie und Mobilität bis hin zu Stadtbau, Infrastruktur und Wohnen.

Wer steht hinter der Vision PF2030+?

Getragen wird die Initiative von einem starken Netzwerk: Unternehmer:innen aus Industrie, Einzelhandel, Technologie, Beratung und Dienstleistung, Vertreter:innen der Hochschule Pforzheim sowie Verantwortliche aus Verwaltung und Politik bringen ihr Wissen und ihre Perspektiven ein. Ergänzt wird dieser Kreis durch engagierte Mitglieder der Generationen Y und Z, deren Blick auf Nachhaltigkeit, Innovation und Lebensqualität entscheidende Impulse setzt.

Veranstaltungen und Workshops

Die IHK Nordschwarzwald hat für diesen Prozess die Plattform geschaffen, auf der Ideen zusammenkommen und Akteure sich vernetzen können. Auf Einladung von IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub fanden bislang vier Veranstaltungen und drei thematische Workshops statt. Inspirierende Keynotes zu Themen wie Stadtentwicklung und Digitalisierung sowie die Ergebnisse der IHK-Innenstadtforen aus dem Jahr 2023 boten die Grundlage für offene Diskussionen: Was können wir als Wirtschaft konkret tun, um Pforzheim zukunftsfähig zu gestalten?

Stimmen aus Wirtschaft und Politik

„Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Stadt entscheidet über die Zukunft der Region. Mit der Vision PF2030+ setzen wir ein starkes Signal für ein Pforzheim, das Unternehmen, Fachkräfte, Studierende und Investitionen anzieht“, betont Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald.
Oberbürgermeister Peter Boch begrüßt die Initiative der Wirtschaftsakteure: „Die Zukunft Pforzheims positiv zu gestalten, ist eine Aufgabe, bei der alle Akteure der Stadtgesellschaft gefragt sind. Unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ist dabei ein vor Ort verwurzelter und besonders verlässlicher Partner. Daher freue ich mich sehr, dass auch in den Arbeitskreisen das über den eigenen Betrieb hinaus eingebrachte Engagement zu Anregungen und zum konstruktiven Austausch führte."
Im Ergebnis stehen sowohl Leuchtturmprojekte als auch schnell sichtbare Umsetzungspotenziale, die wirtschaftliche Stärke mit Lebensqualität verbinden und eine klare Entwicklungsrichtung weisen. Sie bilden die Grundlage für die weitere Prozessarbeit im kommenden Jahr.

Ergebnisse und Ausblick

„Wir haben eine zentrale Plattform geschaffen, auf der Ideen entstehen und Akteure zusammenkommen. Der Wille zur aktiven Gestaltung der Stadt ist groß – und die Vision PF2030+ gibt dem Engagement eine klare Richtung. Jetzt geht es darum, diese Impulse gemeinsam mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft umzusetzen und Pforzheim lebenswert und zukunftsfest zu gestalten“, schloss Traub.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

13.03.2026 Internationaler Frauentag: Energie tanken – gesund leben & erfolgreich arbeiten“

Frauenfrühstück im Nordschwarzwald: Energie tanken – gesund leben & erfolgreich arbeiten“

Anlässlich des Weltfrauentags 2026 laden die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald, die IHK Nordschwarzwald und das Welcome Center Nordschwarzwald zu einem Frauenfrühstück mit zwei Energie-Fachimpulsen nach Bad Herrenalb ins Panorama Schwarzwaldhotel ein.
Frauenfrühstück am 13.03.2026

Der Vormittag richtet sich an alle Frauen und bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich und die eigenen Kräfte in den Fokus zu nehmen und sich dabei in naturnaher, entspannter Atmosphäre zu vernetzen und auszutauschen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich über die (Veranstaltungs-)Angebote der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald sowie der IHK Nordschwarzwald (Bereich Existenzgründung, Unternehmenssicherung und -nachfolge) und des Welcome Centers Nordschwarzwald zu informieren.
Am Nachmittag haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit den Selfness- und SPA Bereiches mit Whirlpool, Sonnenterrassen, Finnischer Nasssauna und Biosauna mit Farblicht, Dampfbad, Solarium, Ruheraum mit Teestation und Fitness-Suite zu vergünstigten Konditionen zu nutzen s.u.

Inhalt

Impuls 1

Resilienz & Atemtechniken & Körperübungen
Resilienz steht für die Fähigkeit zu einem gesunden Umgang mit anstrengenden Situationen und Umständen. Der wichtigste Schritt zu mehr Widerstandskraft ist eine bewusste Selbstwahrnehmung. In einem Resilienz Impuls lernen sie unterschiedliche Achtsamkeits-, Atem- und Meditationspraktiken kennen, um den Herausforderungen des Lebens mit Gelassenheit zu begegnen und Ihren Alltag souverän und gelassen zu meistern.
Der Atem ist unser ständiger Begleiter und Schlüssel zu mehr Wohlbefinden, emotionaler Regulation und Gesundheit. Wir lernen Atemtechniken aus dem Yoga für mehr Entspannung und Gelassenheit einerseits, und für den Extrakick Energie andererseits.

Impuls 2

Gesunde Ernährung & Intervallfasten. Der Darm beeinflusst wesentlich unser Wohlbefinden und damit unsere Leistungsfähigkeit. Wir werfen einen Blick auf Ernährungsformen, die den Darm unterstützen und warum.

Termin, Veranstaltungsort und Kosten

13. März 2026, 09:00 – 12:00 Uhr
Schwarzwald Panorama, Hotel.Campus.Selfness
Rehteichweg 22, 76332 Bad Herrenalb
Die Veranstaltung kostet 10 Euro per Rechnung inkl. Frühstück und Impulse.
Für Day Spa und Massagen nachmittags bitte Voranmeldung vor der Anreise unter: Telefon +49 (0)7083/ 927-483 oder kahl@schwarzwald-panorama.com.
Day Spa: 27 Euro inkl. SPA-Tasche mit Saunahandtüchern und Bademantel (leihweise).

Anmeldung

Bürokratie

Entwaldungs­ver­ordnung wird zur Never Ending Story

Brüssel, 19.11.2025. EU-Umweltkommissarin Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Es regte sich aber Widerstand im Europäischen Parlament. Nun werden neue Kompromisse gesucht.
Man ist nun weiter auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber wahrscheinlich viele versprochene Erleichterungen wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.

Neuer Vorschlag - Stand: November

Der europäische Rat schlägt aktuell (Stand 16.11.2025) folgende Regelungen vor:
  • Geltungsbeginn: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren und weitergeben.
  • Kleinst- und kleine Primärerzeuger müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Der Rat beauftragte zudem die Europäische Kommission, bis zum 30. April 2026 ein Simplification Review durchzuführen, um die Auswirkungen der EUDR und die administrative Belastung zu bewerten.

Verabschiedung noch vor Weihnachten?

Mit diesem Vorschlag geht man in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament soll dann nach Einigung zwischen dem 15. - 18. Dezember 2025 stattfinden.

Unsicherheit bei Betroffenen bleibt

Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Quelle: EU, DIHK, verändert.
Veranstaltungen

17.03.2026 Start-up BW Elevator Pitch-Nordschwarzwald - Regional Cup Pforzheim

Drei Minuten bis zum Sieg: Gründer fechten mit innovativen Geschäftsideen einen Wettstreit aus beim Start-up BW Elevator Pitch-Regionaler Cup Pforzheim. Präsenz-Veranstaltung im Atrium des Volksbankhauses in Westliche Karl-Friedrich-Straße 53, 75172 Pforzheim

Der Wettbewerb: Die Geschäftsidee steht im Vordergrund

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, die Handwerkskammer Karlsruhe, Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim/ Kreativwirtschaft, die Hochschule Pforzheim, die Sparkasse Pforzheim Calw sowie die Volksbank pur laden gemeinsam zu einem regionalen Elevator Pitch ein. Er findet in Präsenz statt.
Das Format des Start-up BW Elevator Pitches bietet GründerInnen und Startups eine attraktive Plattform, um sich und ihre Geschäftsidee vor einer Experten Jury und einem Publikum aus regionalen Institutionen, potenziellen Investoren, Geschäftspartnern und Kunden zu präsentieren. Innerhalb von drei Minuten gilt es, die Geschäftsidee prägnant mit Ihren interessanten Aspekten ohne Einsatz weiterer Medien vorzustellen. Es ist also kein weiterer Businessplan-, sondern ein reiner Ideenwettbewerb.
Save the Date: 10.03.2026 Pitchcoaching als Vorbereitung für den 17.03. im Creative Space der Hochschule Pforzheim I Östliche Karl-Friedrich-Str. 24 I 75175 Pforzheim

Save the Date: 17.03.2026 Start-up BW Elevator Pitch-Nordschwarzwald - Regional Cup Pforzheim

Vorbeikommen lohnt sich! Wo? Atrium des Volksbankhauses I
Westliche Karl-Friedrich-Straße 53 I 75172 Pforzheim
Der Wettbewerb findet live am 17.03.2026 im Atrium des Volksbankhauses Pforzheim statt.
Wenn ihr als Start-up oder Gründer:in beim Pitch dabei sein wollt, könnt ihr euch ganz unkompliziert vorher über diese Veranstaltungs-Website anmelden – einfach dem unten angegebenen Link ‚Für die Teilnahme am Pitch als Gründer:in oder Start-up bewerben‘ folgen. Die zehn bzw. max. zwölf Projekte kämpfen am 17.03.2026 beim Start-up BW Elevator Pitch-Nordschwarzwald - Regional Cup Pforzheim um den Tagessieg, um als Gewinner für den Regional Cup Pforzheim hervorzugehen.
Der Gewinner des regionalen Wettbewerbs erhält neben einem Preisgeld von 750 € ein Ticket für das Landesfinale am 16. Juli 2026 in Freiburg beim Käpsele Innovation Festival. Dort können die besten Pitches Preisgelder von bis zu 4.000 € gewinnen. Der 2. Platz bekommt ein Preisgeld von 500 €, der 3. Platz ein Preisgeld von 300 €. Die übrigen 7 gevotete Bewerber, die an dem Tag auftreten, erhalten ein Antrittsgeld von 100 €.
Der „Start-up BW Elevator Pitch“
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg führt das beliebte und bekannte Veranstaltungsformat „Start-up BW Elevator Pitch“ seit Oktober 2013 durch. In der Wettbewerbsrunde 2025/2026 tourt der Gründungswettbewerb durch die Start-up Ökosysteme und weitere Standorte im Land. Geschäftsideen in der Vorgründungsphase bis zu fünf Jahre nach Gründung dürfen beim Start-up BW Elevator Pitch eingereicht und auf der Bühne präsentiert werden.

Programm:

  • 13:00 Uhr
    Ankommen bei Snacks und Getränken
  • 13:30-13:35 Uhr
    Begrüßung durch Hausherrn der Volksbank pur
  • 13:35-13:45 Uhr
    Einleitung Elevator Pitch und Vorstellung Jury
  • 13:45-15:00 Uhr
    Elevator Pitches I Max.10 Teilnehmer
  • 15:00-15:15 Uhr
    Pause I NETZWERKEN I zeitgleich tagt die Jury in separatem Raum von 15:00 bis 15:45 Uhr
  • 15:15-15:30 Uhr
    Vorstellung des Veranstaltungsteams
  • 15:30-15:45 Uhr
    Rundgang I Vorstellung der Standpartner I
    Erfahrungsbericht Vorjahressieger Gewinner aus 2024: Sven Asmussen OnlyGreens
  • 15:45-16:00 Uhr
    Fragerunde im Anschluss
  • 16:00-17:30 Uhr
    Preisverleihung I Überreichung der Urkunden I Siegerfotos I Übergabe Geschenke an Jury sowie an Vorjahressieger
    Abschlussmoderation I Verabschiedung und ein Dankeschön an alle Beteiligten I Zusammenfassung des Tages
  • 17:30-18:00 Uhr
    Ende der Veranstaltung I Abbau

Parkplatzsituation:

Vor Ort stehen den Teilnehmern und Zuschauern Parkplätze im Parkhaus zur Verfügung.

Ablauf der Pitches


Jeder Vorentscheid soll mindestens 10 und höchstens 12 Teams umfassen. Der Pitch erfolgt in einem festgelegten Zeitrahmen vor Publikum und Jury.
Zulässiges Format: Elevator Pitch Classic
  • Zeitrahmen: 3 Minuten pro Team
  • Erlaubte Hilfsmittel: Prototypen, Fotos, Schilder, Requisiten, Modelle, Flipcharts u. ä.
  • Nicht zugelassene Hilfsmittel: digitale Präsentationen
Anschließend folgt eine Jury-Fragerunde (3 Minuten). Die Jury bewertet nach einheitlicher Bewertungsmatrix, z. B.:
  • Innovationsgrad
  • Marktpotenzial
  • Umsetzbarkeit und Skalierbarkeit
  • Teamkompetenz
  • Klarheit der Präsentation

Bewerbungsschluss für Pitcher: Freitag, 06.03.2026 I 12 Uhr

Anmeldung für Gründer:innen und Startups zur Teilnahme am Elevator Pitch Regional Cup Nordschwarzwald

Anmeldung für Gäste bzw. Zuschauer:innen

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Weiter­bildungs­pflicht § 34c GewO

Seit 01.08.2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie ihre unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden (je Tätigkeitsbereich) innerhalb einer Periode von 3 Kalenderjahren weiterzubilden. Das Gesetz kann unter www.bgbl.de Kostenloser Bürgerzugang Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 69 vom 23. Oktober 2017 eingesehen werden. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gestaltet diese Weiterbildungspflicht näher aus und regelt folgendes:

1. Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?

Nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b und den Anlagen 1 bis 3 MaBV besteht
  • eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung
  • für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie
  • ihre unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten
  • in einem Umfang von 20 Zeitstunden je Tätigkeitsbereich
  • innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.
Bei natürlichen Personen liegt die Pflicht zur Weiterbildung beim Erlaubnisinhaber.
Bei juristischen Personen besteht die Pflicht grundsätzlich für alle gesetzlichen Vertreter /-innen.

Eine Delegation ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Wenn die Weiterbildung
  • durch angemessene Zahl
  • an natürlichen Personen (Abteilungs- oder Bereichsleiter)
  • abgedeckt wird
  • die die Aufsicht über angestellte Immobilienmakler (ca. 50) hat.
Eine Delegation ist nicht möglich, wenn die natürliche Person oder ein gesetzlicher Vertreter selbst unmittelbar mit der Durchführung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit befasst ist.

Ausnahmen:
Angestellte ohne Kundenkontakt, die nichts mit der Tätigkeit als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwaltung zu tun haben (z. B. Mitarbeiter in der Buchhaltung, IT-Mitarbeiter, Personalabteilung) sind nicht weiterbildungspflichtig.
Sofern Sie im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung erst drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.
Beispiel:
Datum des Abschlusses: 10.04.2017
Beginn des Ersten Weiterbildungszeitraums: 01.01.2020 bis 31.12.2022
Beginn des Zweiten Weiterbildungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2025

2. In welchem Umfang besteht die
Weiterbildungspflicht?

Sofern Sie der Weiterbildungspflicht unterliegen, müssen Sie sich mindestens in einem Umfang von 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden. Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem eine weiterbildungspflichtige Erlaubnis erteilt wurde.
Beispiel:
Erlaubnis erteilt am 10. Oktober 2020
1. Weiterbildungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022
2. Weiterbildungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025

Erlaubnisinhaber, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, sowie ihre bei diesen Tätigkeiten unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten müssen sich in beiden Tätigkeitsbereichen weiterbilden, d. h. insgesamt 40 Weiterbildungsstunden je eines 3-Jahres-Zeitraums. Der individuelle Weiterbildungszeitraum der Angestellten kann, von dem der Erlaubnisinhaber abweichen.
Eine darüber hinausgehende freiwillige Weiterbildung ist selbstverständlich möglich. Zusätzliche freiwillige Weiterbildungsstunden können allerdings nicht auf den nächsten Weiterbildungszyklus übertragen oder angerechnet werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nach Ablauf des Weiterbildungszeitraums nicht nachgeholt werden kann.

3. Welche Inhalte hat die Weiterbildungspflicht?

Die möglichen Themengebiete der Weiterbildung finden sich in der Anlage 1 zur MaBV. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an diesen Vorgaben auszurichten. Die Weiterbildung muss sich dabei fachlich entsprechend an der ausgeübten Tätigkeit orientieren. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Weiterbildung sämtliche aufgeführten Sachgebiete umfasst.

4. Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden
akzeptiert?

Alle Formen der Weiterbildung können genutzt werden, z. B. die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder an betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahmen sowie E-Learning oder Webinare. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle erforderlich. Generell muss bei Onlineveranstaltungen entweder eine Interaktionsmöglichkeit während des Trainings gegeben sein oder eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter zur Verfügung gestellt werden.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Anlage 2 der MaBV aufgeführt. Der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme hat die Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten.

5. Was geschieht mit den
Weiterbildungsnachweisen?

Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss dokumentiert werden. Die Nachweise sind 5 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.

6. Wie wird die Erfüllung der
Weiterbildungspflicht durch die
IHK Nordschwarzwald geprüft?

Wir werden in zeitlichen Abständen auf Sie zukommen und um Abgabe einer Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht im jeweils vergangenen Zeitraum bitten. Die abzugebende Erklärung richtet sich nach dem Muster laut Anlage 3 der MaBV. Dieses Formular finden Sie auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz, wird Ihnen jedoch von uns zur Verfügung gestellt.
In der Erklärung hat der Gewerbetreibende jede absolvierte Weiterbildungsmaßnahme sowie den Anbieter zu bezeichnen. Dies gilt ebenso für Ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten. Bitte senden Sie uns keine Einzelnachweise zu, sofern Sie nicht explizit von uns dazu aufgefordert werden.

7. Welche Folgen zieht die
Weiterbildungspflicht nach sich?

Die IHK Nordschwarzwald ist Aufsichtsstelle und hat Kontrollfunktion.
Es werden regelmäßig Stichproben veranlasst. Auf Verlangen der IHK ist die Erklärung nach Anlage 3 MaBV vorzulegen. Bei Zweifeln kann die Vorlage der gesammelten Nachweise (Teilnahmebescheinigungen) angeordnet werden.

Unser Weiterbildungsangebot im Immobilienbereich


Stand: 01/2025
Quelle: IHK Region Stuttgart, angepasst von IHK Nordschwarzwald
Bauträger/Baubetreuer

Jährliche Prüfpflicht für Bauträger und Baubetreuer

Bauträger und Baubetreuer haben jedes Kalenderjahr auf eigene Kosten durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen, ob sie die Verpflichtungen der §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben. Der Prüfer erstellt hierüber einen Prüfungsbericht. Dies regelt § 16 MaBV.
Der Prüfbericht bzw. die Negativerklärung für das Jahr 2024 muss bis spätestens 31.12.2025 eingereicht werden

1. Wann muss ein Prüfungsbericht vorgelegt werden?

Der Gewerbetreibende hat jedes Jahr einen Prüfungsbericht erstellen zu lassen, der der Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln ist.
Sofern Sie im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, so haben Sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres anstelle des Prüfungsberichtes eine sog. „Negativerklärung“ unaufgefordert zu übermitteln. Eine bestimmte Form der Negativerklärung ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der in der rechten Servicespalte zum Download bereitgestellten Mustererklärung.

2. Wer darf prüfen?

Geeignete Prüfer sind nach § 16 Absatz 3 MaBV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften und bestimmte Prüfungsverbände.
Steuerberater gehören nicht zu den geeigneten Prüfern.
Aus besonderem Anlass ist die zuständige Behörde befugt, eine außerordentliche Prüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr bestimmten Prüfer anzuordnen, vgl. § 16 Absatz 2 MaBV.

3. Welche Aussagen müssen die Prüfungsberichte enthalten?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 2 bis 14 MaBV gehalten hat. Der Prüfer sichtet zur Beurteilung, ob der Gewerbetreibende die Verpflichtungen eingehalten hat z. B. Aufzeichnungen, Unterlagen, Belege, Korrespondenz, amtlichen Dokumenten etc.
Der Prüfungsbericht hat Informationen zum Auftraggeber, zum Gegenstand des Prüfungsauftrages, zum Prüfer, zur Art und zum Umfang der durchgeführten Geschäfte, schließlich zur Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen im Einzelnen und einen Prüfungsvermerk zu enthalten. Der Prüfungsvermerk hat Auskunft darüber zu geben, ob Verstöße des Gewerbetreibenden festgestellt worden sind, ggf. sind sie in dem Vermerk aufzuzeigen. Der Prüfer hat den Vermerk mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

4. Wie kann ich den Prüfungsbericht oder die Negativerklärung einreichen?

Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung kann per Post an:

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Recht und Steuern
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim

eingereicht werden. Gerne können Sie uns auch den eingescannten Prüfungsbericht oder die eingescannte und unterzeichnete Negativerklärung per E-Mail an: recht@pforzheim.ihk.de übermitteln.
Bitte denken Sie daran, dass bei Einreichung der Unterlagen per E-Mail, die Originale der Prüfungsberichte/Negativerklärungen fünf Jahre aufzubewahren sind.

5. Ist die Nichterfüllung der Übermittlung eines Prüfungsberichts sanktioniert?

Ja. Legt der Gewerbetreibende weder Prüfungsbericht noch Negativerklärung vor, nicht richtig vor, nicht vollständig vor oder nicht rechtzeitig vor, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, vgl. § 18 Absatz 1 Nr. 12 MaBV.

Hinweis:
Die Prüfberichte nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und § 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) unterscheiden sich in der gesetzlichen Grundlage.
Im Bedarfsfall sind zwei Prüfberichte oder zwei Negativerklärungen vorzulegen.












Versicherungsvermittler

Weiterbildungs­pflicht für Versicherungs­vermittler

Seit dem 23. Februar 2018 gilt für Vermittler von Versicherungen eine neue Weiterbildungsverpflichtung. Diese ergibt sich aus § 34d Abs. 9 S. 2 GewO.

1. Wer ist betroffen?

Von der Weiterbildungsverpflichtung sind die Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und -makler) mit Erlaubnis (§ 34d Abs. 1 GewO), die Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) sowie die gebundenen Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO) erfasst. Neben den selbstständigen Gewerbetreibenden sind auch die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten erfasst.
Nicht betroffen sind die sogenannten produktakzessorischen Versicherungsvertreter, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen.
Die Weiterbildungsverpflichtung gilt seit dem 23. Februar 2018.

2. Welchen Umfang hat die Weiterbildungsverpflichtung?

Die Gewerbetreibenden und ihre Beschäftigten müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden. Eine darüber hinausgehende freiwillige Weiterbildung ist selbstverständlich möglich. Allerdings können zusätzliche freiwillige Weiterbildungsstunden nicht in einem anderen Kalenderjahr angerechnet werden.

3. Welche Maßnahmen kommen in Frage?

Die Weiterbildung kann erfolgen:
  • in Präsenzform,
  • im Selbststudium,
  • durch betriebsinterne Maßnahmen
  • oder in einer anderen geeigneten Form.
Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Maßnahme erforderlich.
Der Anbieter einer Weiterbildungsmaßnahme hat zudem sicherzustellen, dass die in Anlage 3 zur VersVermV-E geregelten Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Danach muss der Weiterbildung eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert sein (z.B. muss die Anwesenheit dokumentiert sein) und die Qualität muss sichergestellt sein.

4. Welche Inhalte hat die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungsverpflichtung hat als Ziel den Erhalt, die Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Die Weiterbildung muss dabei mindestens
den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des Gewerbetreibenden
entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen
Kompetenz gewährleisten. Zum Fachwissen gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Themen:

  1. Kundenberatung
    1.1 Serviceerwartungen des Kunden
    1.2 Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte
    1.3 Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze
    1.3.1 Kundensituation und Kundenbedarf
    1.3.2 Kundengerechte Lösungen
    1.3.3 Gesprächsführung und Systematik
    1.4 Kundenbetreuung
  2. Rechtliche Grundlagen
    2.1 Vertragsrecht
    2.1.1 Geschäftsfähigkeit
    2.1.2 Zustandekommen von allgemeinen Verträgen
    2.1.3 Grundlagen des Versicherungsvertrages
    2.1.4 Beginn und Ende des Versicherungsvertrages
    2.2 Besondere Rechtsvorschriften für den Versicherungsvertrag
    2.2.1 Versicherungsschein
    2.2.2 Beitragszahlung
    2.2.3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
    2.2.4 Vorvertragliche Anzeigepflicht
    2.2.5 Gefahrerhöhung
    2.2.6 Pflichten im Schadenfall
    2.2.7 Eigentumswechsel in der Schadenversicherung
    2.3 Vermittler- und Beraterrecht
    2.3.1 Allgemeine Rechtsstellung
    2.3.2 Grundlagen für die Tätigkeit
    2.3.3 Besondere Rechtsstellung
    2.3.4 Umgang mit Interessenkonflikten
    2.3.5 Berufsvereinigungen/Berufsverbände
    2.3.6 Arbeitnehmervertretungen
    2.4 Wettbewerbsrecht
    2.4.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
    2.4.2 Unzulässige Werbung
    2.5 Verbraucherschutz
    2.5.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
    2.5.2 Schlichtungsstellen und Behandlung von Beschwerden
    2.5.3 Datenschutz
    2.6 Versicherungsaufsicht: Zuständigkeiten
    2.7 Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
    2.8 Geldwäschegesetz
  3. Vorsorge
    3.1 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
    3.1.1 Einführung
    3.1.2 Versicherungspflicht
    3.1.3 Rentenrechtliche Zeiten
    3.1.4 Renten
    3.1.5 Rentenberechnung
    3.1.6 Versorgungslücke
    3.1.7 Steuerliche Behandlung der GRV
    3.2 Private Vorsorge durch Lebens- /Rentenversicherungen, Versicherungsanlageprodukte und Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung
    3.2.1 Grundlagen: Angebotsformen; Leistungsumfang;
    3.2.2 Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge: Basisversorgung; Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (§§ 10a, 79 ff EStG), Versicherungsanlageprodukte; Weitere Versicherungsprodukte
    3.3 Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
    3.3.1 Grundlagen: Definition; Berechtigter Personenkreis; Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung; Gleichbehandlung; Unverfallbarkeit; Vorzeitiges Ausscheiden; Vorzeitige Altersleistung; Insolvenz des Arbeitgebers
    3.3.2 Grundzüge der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse
    3.3.3 Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
    3.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
    3.4 Gesetzliche und private Unfallversicherung
    3.4.1 Einführung: Bedarf; Zielgruppen
    3.4.2 Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
    3.4.3 Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung: Unfallbegriff und Geltungsbereich; Leistungsarten; Ausschlüsse; Besonderheiten
    3.4.4 Versicherungssummen; Anpassung; Besonderheiten
    3.4.5 Tarifaufbau und -anwendung
    3.4.6 Antragsaufnahme: Versicherbare Personen; Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
    3.4.7 Versicherungsfall
    3.4.8 Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
    3.5 Gesetzliche und private Krankenversicherung/ soziale und private Pflegeversicherung
    3.5.1 Einführung: Bedarf; Zielgruppen
    3.5.2 Gesetzliche Krankenversicherung
    3.5.3 Private Krankenversicherung: Bedarfsermittlung; Leistungsumfang; Beitragsermittlung;
    Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; Antragsaufnahme; Annahmerichtlinien; Versicherungsfall
    3.5.4 Soziale und private Pflegeversicherung; Private Pflegezusatzversicherung
    3.5.5 Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
  4. Sach-/Vermögensversicherung
    4.1 Haftpflichtversicherung
    4.1.1 Einführung: Bedarf; Zielgruppen; Haftungsgrundsätze
    4.3.5 Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
    4.3.6 Versicherungsfall
    4.3.7 Besonderheiten
    4.3.8 Haushaltglasversicherung nach den AGIB
    4.4 Gebäudeversicherung
    4.4.1 Einführung: Bedarf, Zielgruppen
    4.4.2 Leistungsumfang: Versicherte Sachen; Versicherte Gefahren und Schäden; Klauseln; Versicherte Kosten; Versicherter Mietausfall
    4.4.3 Versicherungsformen
    4.4.4 Entschädigungsleistung für Sachen
    4.4.5 Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung;
    4.4.6 Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
    4.4.7 Versicherungsfall
    4.4.8 Feuer-Rohbauversicherung
    4.4.9 Besonderheiten
    4.5 Rechtsschutzversicherung
    4.5.1 Einführung: Bedarf; Zielgruppen
    4.5.2 Leistungsumfang: Leistungsarten; Versicherte Personen; Geltungsbereich; Ausschlüsse
    4.5.3 Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung
    4.5.4 Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
    4.5.5 Versicherungsfall
    4.5.6 Besonderheiten

5. Gibt es Ausnahmen von der Weiterbildungsverpflichtung?

Ausnahmen und Befreiungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Das heißt, auch zum Beispiel wenn die Tätigkeit erst im Laufe eines Jahres aufgenommen wurde oder die Tätigkeit in einem Jahr für mehrere Monate unterbrochen wurde, muss die Weiterbildung in vollem Umfang erfolgen. Wer allerdings z.B. wegen einer Elternzeit im gesamten Kalenderjahr keine weiterbildungspflichtigen Tätigkeiten ausübt, unterliegt nicht der Weiterbildungspflicht.
Der Erwerb einer in § 5 VersVermV-E aufgeführten Berufsqualifikation gilt als Weiterbildung. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Berufsqualifikation nicht dem Nachweis der Sachkunde, sondern der Weiterbildung dient.

6. Was geschieht mit den Weiterbildungsnachweisen?

Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, Nachweise über die Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie oder ihre Beschäftigten teilgenommen haben, zu sammeln und über fünf Jahre aufzubewahren.
Die Nachweise sind zunächst nicht bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen. Die IHK kann anordnen, dass die Gewerbetreibenden eine Erklärung nach einem vorgegebenen Muster über die Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht abgeben. Die Nichtabgabe der Erklärung trotz Aufforderung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die IHK hat die Möglichkeit, im Rahmen von Stichprobenkontrollen anhand der Unterlagen zu prüfen, ob die Weiterbildungspflicht erfüllt wurde.
Hinsichtlich der gebundenen Versicherungsvermittler müssen die Versicherungsunternehmen die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung in geeigneter Weise sicherstellen. Die näheren Regelungen hierzu trifft die BaFin in einem Rundschreiben.

Diese IHK-Information wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Existenzgründung

DIHK-Gründer­report 2025

DIHK-Report Unternehmensgründung 2025: Mehrheit der Gründer unzufrieden mit Standort

04.11.2025. Mit dem DIHK-REPORT UNTERNEHMENSGRÜNDUNG legt die DIHK jährlich eine Einschätzung der IHK-Organisation zum Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen in Deutschland vor. Grundlage für die DIHK-Bewertungen des Gründungsstandortes sind Erfahrungsberichte der rund 350 IHK-Existenzgründungsberaterinnen und -berater aus den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie eine Auswertung zum IHK-Gründungsservice.
Laut DIHK-Report Unternehmensgründung 2025 verliert der Gründungsstandort Deutschland weiter deutlich an Attraktivität. Mittlerweile sind fast sechs von zehn Gründerinnen und Gründern unzufrieden mit den Rahmenbedingungen für Gründungen und Unternehmertum.

Anstieg der Unzufriedenheit und stagnierendes Gründungsinteresse

Das bedeutet einen Anstieg von sieben Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig hat sich der Anteil der sehr Unzufriedenen in den beiden zurückliegenden Jahren fast verdoppelt. Das aktuelle Urteil der Gründenden und jungen Unternehmen fällt damit sogar schlechter aus als während der Corona-Pandemie. Folglich stagniert auch das Gründungsinteresse auf einem historisch tiefen Niveau. Trotz eines leichten Anstiegs im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der von den Industrie- und Handelskammern im Jahr 2024 geführten Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern immer noch auf dem zweitniedrigsten Wert seit Beginn dieser Erhebung im Jahr 2003.

Gründer als Innovationsmotor: Ein Appell von DIHK-Präsident Peter Adrian

“Diese Entwicklung bereitet mir große Sorge, nicht nur als Präsident, sondern auch als Unternehmer. Gründerinnen und Gründer sind ein Innovationsmotor unserer Volkswirtschaft. Wenn wir ihre Dynamik verlieren, verlieren wir Zukunft”, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. “Gerade junge Unternehmerinnen und Unternehmer sind es, die in schwierigen Zeiten Chancen erkennen und den Mut aufbringen, Neues zu wagen. Ihr Unternehmertum verdient nicht nur Respekt, sondern auch bessere Rahmenbedingungen“, so Adrian weiter.

Herausforderungen für Gründer: Bürokratie, hohe Kosten und unzureichende Infrastruktur

Deutschland hat aus Sicht der Gründer weitestgehend hausgemachte strukturelle Probleme: Ein Berg von Bürokratie und Dokumentationspflichten, hohe Steuern, stark gestiegene Energie- und Arbeitskosten sowie eine unzureichende digitale Infrastruktur bremsen Unternehmertum aus. “Wir müssen den Standort Deutschland mit einer Vielzahl von Maßnahmen modernisieren – schnell, entschlossen und flächendeckend,“ so der DIHK-Präsident. ”Die von der Bundesregierung vorgelegte Modernisierungsagenda könnte hierfür ein wichtiger Baustein sein, aber nur, wenn sie konsequent umgesetzt wird. Die IHK-Organisation steht bereit, diesen Weg aktiv zu begleiten.”

Die Modernisierungsagenda: Ein Schritt zur Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland

Laut DIHK-Report bleibt die „unternehmerische Berufung“ der entscheidende Antrieb zur Gründung. In rund zwei Dritteln der Beratungsgespräche der IHK-Gründungsberatungen geben Interessierte den Wunsch, Unternehmer zu sein, als Hauptmotiv zur Gründung an. Aber auch andere Faktoren gewinnen an Gewicht. Der Mangel an Erwerbsalternativen liegt als Motiv zur Gründung mit 34 Prozent so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr. Bei den Gründerinnen spielt der Wunsch nach mehr Flexibilität, beispielsweise zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, traditionell eine überdurchschnittliche Rolle. Ein Lichtblick ist das zunehmende Gründungsinteresse von Frauen. Mittlerweile lassen sich fast genauso viele Frauen wie Männer zum Thema Gründung beraten. Vor 20 Jahren lag der Anteil gerade bei etwas mehr als einem Drittel.

Gründer fordern einfachere Regularien und besseren Zugang zu Fördermitteln

Die Gründerinnen und Gründer haben genaue Vorstellungen davon, wie Gründen wieder attraktiver werden kann: Nach Meinung von drei Vierteln der Befragten sind schnellere und einfachere Regularien nötig. Mehr als die Hälfte fordern ein einfacheres Steuerrecht. Weit oben auf der Liste der Gründenden sind außerdem ein besserer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, mehr Verständnis für das Unternehmertum in der Gesellschaft und niedrigere Energiepreise.

Erforderliche Entlastungen: Bürokratie abbauen und Wertschätzung für Unternehmertum zeigen

DIHK-Präsident Adrian: „Wer den Wirtschaftsstandort verbessern will, sollte auf die Unternehmen hören und die Forderungen der Gründerinnen und Gründer ernstnehmen: Entlastungen bei Bürokratie und Kosten, einfache und schnelle Prozesse sowie mehr Wertschätzung für unternehmerisches Engagement – in Politik, Behörden, Schulen und allen anderen gründungsrelevanten Institutionen. Das sind entscheidende Stellschrauben, um den Standort Deutschland wieder auf Kurs zu bringen. In herausfordernden Zeiten wie heute brauchen wir den Mut und die Aufbruchstimmung der Gründerinnen und Gründer umso mehr.“
Nach den Erfahrungen der IHKs spielt für die Gründerinnen und Gründer schnelleres Tempo eine zentrale Rolle: Die Gründung eines Unternehmens soll deshalb zu Recht laut der Modernisierungsagenda künftig binnen 24 Stunden möglich sein. Die Politik sollte dabei beachten: Eine Gründung umfasst neben der Gewerbeanzeige noch etliche weitere Vorgänge. So sollte etwa die Steuernummer in ganz Deutschland schneller erteilt werden. Ebenso sind rasche und verständliche branchenspezifische Genehmigungen wie etwa Stellplatzgenehmigungen, Parkgenehmigungen für Gewerbetreibende oder Genehmigungen für die Außenbewirtschaftung in der Gastronomie online von großer Bedeutung. Wichtig wäre, auch die IHKs bei der Umsetzung mit einzubeziehen. „Die IHK-Organisation wird die Modernisierungsagenda der Bundesregierung nach Kräften unterstützen, weil wir möglichst schnell wieder auf einen Wachstumskurs kommen müssen“, so Adrian.

Kontakt

Regelmäßig finden Gründungsveranstaltungen in Form von Sprechtagen in Pforzheim und Nagold statt. Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an die Gründungsberaterinnen der IHK Nordschwarzwald Rebekka Sanktjohanser unter der Tel. 07231 201-153 oder E-Mail sanktjohanser@pforzheim.ihk.de oder Anja Maisch unter der Tel.-Nr. 07231 201-154 oder E-Mail maisch@pforzheim.ihk.de stellen.
Insgesamt fußt der DIHK-Report Unternehmensgründung 2025 auf rund 180.000 Kontakten aus dem IHK-Gründungsservice mit angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern aus Einstiegsgesprächen, Beratungen, Gründungsveranstaltungen und Gründertagen. Im deutschsprachigen Raum dürfte keine andere Auswertung vorliegen, die sich auf eine vergleichsweise hohe Zahl von Erfahrungen von Gründer/innen stützt.
© Deutsche Industrie- und Handelskammer
Existenzgründung und Unternehmensförderung

02.07.2026 Modul 4 I Gründer-und Jungunternehmerseminar

Gründer und Jungunternehmer erfahren immer wieder, dass auch bei einfachen Dingen die Tücke im Detail liegt. Wir helfen Ihnen dabei, sich das notwendige betriebswirtschaftliche Grundwissen zu verschaffen. Lassen Sie sich praxisorientiert zu dem Themenfeldern „Erfolgreich gründen im Nebenerwerb“ informieren.

Modul 4: Erfolgreich gründen im Nebenerwerb

Erfolgreich gründen im Nebenerwerb – Tipps und Besonderheiten

1. Gründungsvorbereitung

  • Das A und O: Die Geschäftsidee
  • Brauche ich einen Businessplan?
  • Wie finanziere ich meine Gründung?

2. Recht und Steuern

  • Wie gründe ich mein Unternehmen?
  • Brauche ich eine Genehmigung?
  • Das Finanzamt – ein Buch mit sieben Siegeln!?

3. Organisation meines Unternehmens

  • Wie bekomme ich den Nebenerwerb zeitlich gestemmt?
  • Wie kalkuliere ich meine Preise?
  • Wie stelle ich Personal ein?

4. Stolpersteine im Nebenerwerb

  • Achtung Scheinselbstständigkeit!
  • Was ist mit der Sozialversicherung?
  • Besonderheiten abhängig von der derzeitigen Tätigkeit

5. Vom Nebenerwerb zur Vollexistenz

  • Alles zurück auf Null?
  • Was muss ich dabei beachten?
  • Förderung von Beratungen und zinsvergünstigte Darlehen

Termine und Anmeldemöglichkeit:

– Präsenztermine –
Existenzgründung und Unternehmensförderung

10.12.2026 Modul 6 I Gründer-und Jungunternehmerseminar

Modul 6: Preisfindung

Hinweise und Hintergründe aus der Praxis!
Welchen Preis kann man für das Angebot seines Startups verlangen? Was sind die elementaren Faktoren der Preisfindung? Wie ergibt sich daraus die Preisstruktur und der gewünschte Listenpreis? Wie positioniert man verschiedene Angebote gegeneinander? Welche Preise bietet man dem ersten Kunden an? Wo helfen Aktionen oder Rabatte (nicht)? Und, wie setzt man den Preis bei seinen Kunden durch. In einem interaktiven Workshop wird das gemeinsam erarbeitet .
Inhalt:
  • Wenn ich meine Preise definiere, sollte ich wissen, wer mein Angebot kaufen soll
  • Wie komme ich zu Preisen, die meine Kunden zahlen?
  • Wie funktioniert die Kommunikation mit meinen Kunden?

1. Wer soll mein Angebot kaufen?

  • Zielgruppe definieren und mögliche Kunden priorisieren
  • Wie wichtig ist der Preis im Vergleich zum Kundennutzen

2. Wie komme ich zum richtigen Preis?

  • Kundenperspektive
  • Kosten
  • Markt
  • Konkurrenz
  • Angebot und Preisstruktur (Produkttreppe)
  • Positionierung

3. Umgang mit den Kunden

  • Customer Journey – wann kommt der Preis ins Spiel
  • Wer entscheidet (BANT)
  • Preisverhandlung
  • Rabatte
  • Preisanpassung

Termine und Anmeldemöglichkeit Modul 6:

– Präsenztermin –
Existenzgründung und Unternehmensförderung

16.04.2026 Modul 2 I Gründer-und Jung­unter­nehmer­semi­nar

Wir verschaffen Ihnen notwendiges Grundwissen

Gründer und Jungunternehmer erfahren immer wieder, dass auch bei einfachen Dingen die Tücke im Detail liegt. Wir helfen Ihnen dabei, sich das notwendige betriebswirtschaftliche Grundwissen zu verschaffen. Lassen Sie sich an zwei zur Auswahl stehenden Terminen praxisorientiert zu den Themenfeldern „Risikomanagement und Finanzen“ informieren.

Modul 2: Risikomanagement und Finanzen

Hinweise und Hintergründe aus der Praxis!

1. Persönliche Absicherung als Unternehmer/-in bzw. Selbstständige/-r

  • Sozialversicherung vs. eigene Vorsorge:
  • Persönliche Haftung

2. Haftung aus der unternehmerischen Tätigkeit

  • Gegenüber Kunden
  • Gegenüber Mitarbeitern
  • Gegenüber sonstigen Dritten
  • Besondere Haftung des GmbH-Geschäftsführer/-in
  • Absicherungsmöglichkeiten

3. Vermögensschutz

  • Betriebliche Personenversicherungen
  • Materielle Vermögenswerte
  • Immaterielle Vermögenswerte

4. Risikomanagement

  • Welche Risiken gibt es alles und was kann davon “nur “ versichert werden anhand schematischer Darstellung der Wertschöpfungskette
  • Besprechung Spinnennetz und “Risikotreppe”
  • Möglicher Umgang mit den verbleibenden Risiken

5. Vermögen

  • Altersvorsorge für Unternehmer/-in bzw. Selbstständige/-r
  • Immobilie
  • Unternehmensfinanzierung

Termine und Anmeldemöglichkeit Modul 2:

– Präsenztermine –
Für Unternehmen und Kommunen

Veranstaltungs­reihe: Inter­nationale Fach­kräfte gewinnen und binden

Arbeiten Sie mit dem Welcome Center zusammen und stärken Sie Ihre Fähigkeit, internationale Fachkräfte gezielt zu gewinnen und langfristig zu halten. Wir geben neuen Input, führen Sie in aktive Diskussionen, entwickeln mit Ihnen wirksame Lösungen und zeigen Methoden, die in vielen Unternehmen bereits erfolgreich internationale Talente anziehen und binden. So steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens und sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil auf dem internationalen Arbeitsmarkt.

Übersicht: Alle Termine

14.04.2026 15:00 - 16:30 Interkulturelles Kompetenztraining für Beschäftigte und Führungskräfte (Online)

Interkulturelle Kompetenzen am Arbeitsplatz sind unerlässlich

Unternehmen agieren zunehmend international und setzen auf Vielfalt, was die Zusammenstellung Ihrer Teams angeht. Unterschiedliche Nationalitäten mit verschiedenen ethnischen und kulturellen Hintergründen treffen aufeinander. Nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel und politische Konflikte erleben wir große Migrationswellen. Interkulturelle Kompetenzen am Arbeitsplatz sind unerlässlich.
Jasmin Zinssmeister arbeitet als interkulturelle Trainerin für Fachkräfte aus aller Welt in ihren Kompetenztrainings kulturallgemein-erfahrungsorientiert.
Neben der Wissensvermittlung und der Selbsteinschätzung steht vor allem die Praxis in Form von Rollenspielen im Vordergrund.

Ablauf:

  • Eigene Handlungsmuster hinterfragen
  • Stereotype erkennen und Wertekonflikte analysieren
  • Handlungskompetenz in interkulturell geprägten Situationen am Arbeitsplatz:
    - Raum für Beispiele aus dem eigenen Umfeld
    - Gespräche und Verhandlungen mit internationalem Charakter meistern
  • Rollenspiele und Fallbeispiele

15.04.2026 10:00 - 11:30 Demografielücke voraus! Warum Unternehmen jetzt auf internationale Fachkräfte setzen sollten

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist für viele Unternehmen längst kein fernes Zukunftsszenario mehr. Während geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen, rücken immer weniger junge Fachkräfte nach. Die Folge: Engpässe in vielen Branchen, auch im IHK-Bereich. Die gezielte Rekrutierung internationaler Fachkräfte kann hier ein entscheidender Baustein zur Fachkräftesicherung sein, doch viele Unternehmen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich?
Am 15. April 2026 lädt das Unternehmensnetzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung gemeinsam mit den UBAconnect-Projektkammern in Baden-Württemberg und Bayern zu einem praxisnahen Webinar ein. Zwischen 10:00 und 11:30 Uhr erhalten Teilnehmende hilfreiche Informationen und aktuelle Einblicke in die erfolgreiche Rekrutierung internationaler Fachkräfte.
Im Fokus stehen Fragen, die viele Betriebe derzeit bewegen: Wann sollten Unternehmen mit der internationalen Rekrutierung beginnen? Wo finden sie geeignete Fachkräfte im Ausland? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei der Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten?
Darüber hinaus wird der kostenlose Matching-Service UBAconnect vorgestellt. Der Service bringt Unternehmen mit Fachkräftebedarf mit bereits teilanerkannten Fachkräften aus dem Ausland, für den Zweck einer Anpassungsqualifizierung, zusammen. UBAconnect ist ein Angebot, das wir in unserer Kammerregion gemeinsam mit dem Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ anbieten und umsetzen.
Für Unternehmen, die dem demografischen Wandel aktiv begegnen möchten, bietet das Webinar wertvolle Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Bei Fragen zur Veranstaltung oder zum Thema Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung, kontaktieren Sie UBAconnect-Ansprechperson:
Katherine González Moncada
gonzalez-moncada@pforzheim.ihk.de
Tel: 07231 201 174

23.04.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr Digitales Barcamp: Fachkräftesicherung mit internationalen Fachkräften aus dem In- und Ausland

Ein Baustein beim Thema Fachkräftesicherung sind internationale Fachkräfte. Sie bieten Top-Qualifizierungen und Fertigkeiten, vielfältige Sprachkenntnisse sowie kulturelle Vielfalt. Doch wie können Sie internationales top qualifiziertes Personal finden und binden?
Um Ihnen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Schritte es mit sich bringt und was es zu beachten gilt, wollen die Welcome Center Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg/Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Ulm/Oberschwaben mit Unternehmern, Personalverantwortlichen, internationalen Fachkräften und vielen regionalen Institutionen, die mit dem Thema Fachkräftesicherung betraut sind, ein digitales Barcamp zum Austausch gestalten.
Diese Veranstaltungsform bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen zu Themen ,hinzuzuschalten‘, Ihre Fragen zu stellen, Erfahrungen und Tipps auszutauschen und dadurch gemeinsam mehr zu erreichen.
Bei Fragen steht Ihnen Michaela Thoma zur Verfügung:
Tel.: +49 (7452) 9301-17
E-Mail: thoma@pforzheim.ihk.de
Stellungnahmen

Stellungnahmen in der Bauleitplanung

Kontakt

Dipl.-Biol. Oliver Laukel
+49 7231 201-155
E-Mail: laukel@pforzheim.ihk.de
Yagmur Baltali
+49 7452 930-113
E-Mail: baltali@pforzheim.ihk.de

Die hoheitliche Aufgabe Bauleitplanung

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (hauptsächlich Flächennutzungs- und Bebauungspläne) kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, aber auch positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Knackpunkte sind in vielen Verfahren z. B. die Themen “heranrückende Wohnbebauung”, Lärmschutz, Naturschutz oder handels- und verkehrsplanerische Aspekte.

Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft

Wir, die IHK Nordschwarzwald, vertreten in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen.

Aktuell zur Stellungnahme vorliegende Planungsverfahren

Verfahren BLP-Nr. (intern) Bemer­kungen Fristablauf
Dornstetten, FNP - 5. Änderung 0200 Neubau Feuerwehr, KiTa, PV-Freiflächenanlage, Gewerbeerweiterung 22.03.2026
Eutingen, B-Plan Horber Weg, Rohrdorf 2134 Wohnbebauung Dorfmischgebiet 13.03.2026
Bad Liebenzell, B-Plan Wasenacker 1802 Wohnbebauung 15.03.2026
Engelsbrand, B-Plan Fichtenweg 2135 Abrundung Wohnbebauung 13.03.2026
Engelsbrand, B-Plan Gewerbegebiet Nordost 2122 Änderung wegen Einzelhandel+Apotheke Bannwald 13.03.2026
Pfalzgrafenweiler, FNP 2030, 1. Änderung 0341 Anpassungen bez. Erweiterungen Gewerbe- und Wohnflächen 23.03.2026
Waldachtal-Lützenhardt, B-Plan Straußenbühl 2136 punktuelle Änderung wegen Wohnbebauung 03.04.2026

Bringen auch Sie sich rechtzeitig ins Verfahren ein

Nur durch fristgerechten Einspruch beim Planungsträger können betroffene Unternehmen im Konfliktfall ihre unternehmerischen Interessen, Wünsche und Rechte erfolgversprechend geltend machen!
Details zu den Unterlagen, Fristen und Verfahrensschritten können jederzeit beim zuständigen Planungsträger (Gemeinden, etc.) erfragt werden. Falls der Planungsträger Unterlagen im Internet zur Verfügung stellt, sind diese verlinkt.
Sollte ihr Unternehmen von einer Planung betroffen sein und wir Ihnen weiterhelfen können, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Diese Auflistung dient nur zur Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Es werden nur aus Sicht der IHK Nordschwarzwald relevante Verfahren in die Liste aufgenommen.
Veranstaltungen

23.10.2025 Heilbronn Slush'D

Heilbronn Slush'D ist das ultimative Festival für innovative Startups, taktgebende Investoren, zukunftsorientierte Unternehmen, führende Institute und visionäre Unternehmer.
Bringen Sie Ihre Startup-Reise auf das nächste Level: Treffen Sie die wichtigsten Akteure bei unseren Events, die Sie mit potenziellen Kunden, Partnern und Investoren vernetzen.
Richten Sie Ihr Startup in den Mittelpunkt: Sichern Sie sich Ihren Platz auf der Bühne, präsentieren Sie Ihre Innovation und knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu anderen Gründern, Experten und außergewöhnlichen Talenten, um Ihr Startup zum Erfolg zu führen.
Das Event bringt die wichtigsten Akteure des Ökosystems zusammen. Das Motto unterstreicht das Engagement für einen gemeinschaftlichen Ansatz zur Förderung des Fortschritts. Wir sind als Start-up Ökosystempartner am Stand der baden-württembergischen IHKs ebenfalls zu finden und beraten Sie gerne.
Wann? Donnerstag, 23. Oktober 2025
Wo? Theresienwiese Heilbronn
Messen hy-fcell und Quantum Effects

07.-08.10.2025 IHK auf der Zukunftsmesse hy-fcell und Quantum Effects

Besuchen Sie uns in Halle 4 am Stand 4B18.

Am 7. und 8. Oktober 2025 finden die Zukunftsmessen hy-fcell und Quantum-Effects in Stuttgart statt. Die hy-fcell ist eine der führenden internationalen Fachmessen für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, die Quantum-Effects zielt darauf ab, das europäische Ökosystem für Quantentechnologien zu gestalten und Innovationen in Bereichen wie Computer, Messtechnik und Datensicherheit zu fördern. Dabei kommen renommierte Unternehmen, Personen und Experten in Stuttgart zusammen, um technologische Fortschritte zu diskutieren, Wissen zu transferieren und internationale Märkte zu erschließen.
Die IHK Nordschwarzwald ist Kooperationspartnerin der Messe Stuttgart und als Ausstellerin an beiden Tagen (Zeitraum: 9 bis 17 Uhr) vertreten. Besuchen Sie uns in: Halle 4 am Stand 4B18.
Seien Sie unser Gast: Wir laden Sie herzlich zum Besuch der hy-fcell Stuttgart ein.

Programm

  • 07. + 08.10.2025
    (jeweils von 9 bis 17 Uhr)
    - Informationen am Stand der IHK Nordschwarzwald (Stand-Nr. 4B18 in Halle 4).
    Die Gesprächspartner am Stand sind ExpertInnen der IHK Nordschwarzwald.
  • 08.10.2025 Impulsvortrag am IHK-Messestand
    Ab 10.10 Uhr Impulsvortrag „KI zwischen Hype und Realität – was wir lernen müssen“, Patrick Walz, M.Sc, Experte im Bereiche digitale Bildung und Digitalisierung

Kostenlose Messe-Tageskarte inklusive

Als IHK-Mitglied können wir Ihnen kostenlos Tageskarten zum Besuch der Messe zur Verfügung stellen. Nutzen Sie zur Ticketanforderung folgenden Ticketcode: HYFCELL25NS .

Impulsvortrag am IHK-Messestand

Im Rahmen der Messen hy-fcell und Quantum Effects lädt die IHK Nordschwarzwald zu einem Impulsvortrag am 08.10.2025 ein. Hier haben Unternehmen, Fachkräfte und Experten die Möglichkeit, sich in einem entspannten Umfeld auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und sich über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen “Zukunftstechnologien” zu informieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Netzwerk zu erweitern und innovative Projekte gemeinsam voranzutreiben.
  • 10.00 Uhr
    Begrüßung durch die Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald
  • 10.10 Uhr
    Impulsvortrag „KI zwischen Hype und Realität – was wir lernen müssen“, Patrick Walz, M.Sc., ist seit vielen Jahren Experte für digitale Bildung und Digitalisierung. Als Dozent, Lehrgangsbeauftragter und Unternehmensberater begleitet er Fach- und Führungskräfte auf ihrem Weg durch den digitalen Wandel.
  • 10.45 Uhr
    Messerundgang durch die Zukunftsmessen hy-fcell und Quantum-Effects
  • 12 Uhr
    Netzwerkaustausch in der Game Changer Area, Halle 2
  • 12.30 Uhr
    Freier Besuch der Messen
Impulsvortrag
Wir freuen uns auf Sie!
2025

IHK Nordschwarzwald fordert mehr Einstiegschancen für junge Fachkräfte

In der öffentlichen Debatte ist der Fachkräftemangel allgegenwärtig. Gleichzeitig berichten viele junge, gut ausgebildete Menschen aus der Region, dass sie trotz intensiver Suche keine passende Beschäftigung finden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald warnt vor dieser widersprüchlichen Entwicklung und fordert Politik und Unternehmen zum Handeln auf.

Menschen echte Einstiegschancen geben

Pforzheim, 27.08.2025. „Wer über Fachkräftemangel klagt, muss jungen Menschen auch echte Einstiegschancen geben. Wir brauchen jetzt Weitsicht und müssen junge Fachkräfte in den Arbeitsmarkt integrieren. Denn wenn diese jungen Fachkräfte trotz guter Ausbildung keine Perspektive bekommen, riskieren wir, dass sie ins Ausland abwandern – und dann fehlen sie uns erst recht. Das kann sich die deutsche Wirtschaft nicht leisten“, betont IHK-Präsidentin Claudia Gläser.
Auch IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub sieht dringenden Handlungsbedarf: „Viele Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte, gleichzeitig werden Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt, weil sie nicht hundertprozentig ins Profil passen oder noch nicht über die gewünschte Erfahrung verfügen. Gerade jetzt gilt es, jungen Menschen Chancen zu geben, sie zu qualifizieren und Schritt für Schritt aufzubauen. Nur so können wir den Standort Nordschwarzwald und die regionale Wirtschaft langfristig stärken.“

Einstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bereitstellen

Die IHK Nordschwarzwald fordert deshalb:
  • Mehr Einstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger,
  • flexiblere Personalstrategien in Unternehmen, die jungen Fachkräften Entwicklungsmöglichkeiten bieten,
  • sowie politische Rahmenbedingungen, die den Übergang von Ausbildung und Studium in Beschäftigung erleichtern.
„Es reicht nicht, kurzfristig über Fachkräftemangel zu klagen. Wir brauchen Strategien, die den Nachwuchs langfristig binden und Perspektiven schaffen. Nur dann bleibt die Region wettbewerbsfähig“, so Traub weiter.

IHK untertstützt junge Talente

Die IHK Nordschwarzwald unterstützt Unternehmen und junge Talente mit einem breiten Spektrum an Maßnahmen, um Fachkräfte zu gewinnen, weiterzubilden und langfristig zu binden – unter anderem durch:
  • Vielfältige Weiterbildungsangebote: Die Akademien der IHK Nordschwarzwald bieten ein umfassendes Programm – von Tagesseminaren über Lehrgänge der höheren Berufsbildung bis hin zu Blended-Learning-Formaten. Themen reichen von digitalen Kompetenzen über kaufmännisches Wissen bis hin zu technischen Innovationen. Individuelle Weiterbildungsberatung unterstützt interessierte Fachkräfte und Unternehmen beim Einstieg.
  • Bildungszentrum Nagold: Mit dem Spatenstich im Juli 2023 läutete die IHK Nordschwarzwald die Bauphase für ihr neues Bildungszentrum in Nagold ein, im September 2024 wurde das Richtfest gefeiert. Geplant ist die Fertigstellung zum Jahreswechsel 2025/2026. Das Zentrum wird ein moderner, flexibler Lernort und integraler Bestandteil des Bildungscampus Nagold – und stärkt langfristig die berufliche Bildung und Innovationsfähigkeit der Region.
  • Beratung, Vernetzung, Service für Unternehmen: Die IHK Nordschwarzwald begleitet Unternehmen entlang des gesamten Lebenszyklus – von der Fachkräftesicherung über Existenzgründung bis hin zu Digitalisierung, Innovationsförderung, Internationalisierung und Personalentwicklung. Diese praxisnahe Begleitung unterstützt Unternehmen dabei, Fachkräfte erfolgreich anzuwerben, weiterzuqualifizieren und an den Standort zu binden.
Die IHK Nordschwarzwald wird sich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass junge Menschen Perspektiven erhalten – und die Unternehmen der Region die Fachkräfte, die sie so dringend benötigen.
Finanzanlagenvermittler

Jährliche Prüfpflicht für Finanz­anlagen­vermittler

Der Gewerbetreibende ist nach § 24 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung (FinVermV) verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 12 bis 23 FinVermV resultierenden Pflichten auf seine Kosten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

Der Prüfbericht bzw. die Negativerklärung für das Jahr 2024 muss bis spätestens 31.12.2025 eingereicht werden.

1. Wann muss ein Prüfungsbericht erstellt werden?

Ein Prüfungsbericht muss immer dann erstellt werden, wenn der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat. Beachten Sie bitte:
  • Es gibt keine Bagatell- oder Billigkeitsgrenze:
    Bereits bei nur einer Anlagevermittlung und/oder –beratung im Kalenderjahr muss ein Prüfungsbericht erstellt werden.
  • Prüfungsberichtspflicht auch ohne Vermittlungserfolg/Umsatz:
    Die Prüfungsberichtspflicht entsteht bereits mit der ersten Kundenberatung zu Finanzanlageprodukten im Sinne von § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr, gleichgültig ob bei Bestands- oder Neukunden. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein (neuer) Vertrag vermittelt und hierbei ein Provisionserlös erzielt wurde.

2. Wer darf einen Prüfungsbericht erstellen?

Geeignete Prüfer sind nach § 24 Abs. 3 FinVermV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände (Einschränkung: Prüfung ist gesetzlicher oder satzungsmäßiger Zweck des Verbandes / Prüfung nur für Mitglieder). Mit der Prüfung können nach § 24 Abs. 4 FinVermV auch andere Personen betraut werden, die öffentlich bestellt oder zugelassen worden sind und die aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen. Zu diesem Personenkreis zählen Steuerberater, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für dieses Gebiet nach § 36 GewO öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt wenn Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nahe Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem zu Prüfenden bestehen. Dies können verwandtschaftliche, persönliche oder auch wirtschaftliche Beziehungen sein, zum Beispiel bei einer finanziellen oder kapitalmäßigen Bindung des Prüfers gegenüber dem zu prüfenden Finanzanlagenvermittler.

3. Welche Aussagen muss ein Prüfungsbericht enthalten? Gibt es Standards?

Geprüft wird, inwieweit sich der Gewerbetreibende an die Vorgaben der §§ 12-23 FinVermV gehalten hat. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gemäß § 22 FinVermV anzufertigenden Aufzeichnungen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Verträge, Korrespondenzen, Buchungsunterlagen sowie die vom Gewerbetreibenden geführten Konten zur Einsichtnahme herangezogen werden. Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten:
  • zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit),
  • zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34f Abs.1 GewO),
  • zu den organisatorischen Vorkehrungen (Beachtung der Verbote, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach §§ 20 bis 23 FinVermV),
  • zur Einhaltung der Verhaltenspflichten (§§ 12 bis 18 FinVermV - Aushändigung der Erstinformation, Ausweisung der Kosten et cetera),
  • zu den im Betrieb Beschäftigten (organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung der Pflichten nach §§ 12 bis 18 FinVermV durch den/die Beschäftigten) und
  • einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat für die Prüfung den IDW PS 840 entwickelt. Außerdem ergeben sich Hinweise für den Prüfungsaufbau aus der Muster-Verwaltungsvorschrift zum § 34f GewO

4. Sind Sammelprüfungsberichte möglich?

§ 24 FinVermV sieht eine Erleichterung der Berichtspflicht für Gewerbetreibende vor, die als Untervermittler ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft (Strukturvertrieb) tätig sind. In diesem Fall ist eine Systemprüfung des Obervermittlers in Verbindung mit stichprobenhaften Prüfungen des Untervermittlers möglich. Jedoch muss sichergestellt werden, dass im Rahmen eines Rotationsprinzips mindestens alle vier Jahre jeder Untervermittler einer Einzelprüfung unterzogen wird. Dabei darf für den Vermittler nicht vorhersehbar sein, wann er das nächste mal der Einzelprüfung unterliegt. Neben dem Prüfbericht ist eine Ausschließlichkeitserklärung des Gewerbetreibenden vorzulegen.
Der Prüfer hat in der Systemprüfung festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Systemprüfungsberichts erfüllt sind. Die Prüfung bezieht sich auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 12 bis 23 FinVermV durch die Untervermittler. Hierzu muss die Vertriebsgesellschaft einen einheitlichen Beratungsprozess, Formulare und Vertragsmuster sowie einheitliche Dokumentation vorgegeben.
Sofern ein Gewerbetreibender in einem Berichtsjahr den Obervermittler wechselt und in der Folge für eine andere Vertriebsgesellschaft tätig wird, sollte eine Ausfertigung bzw. Kopie des Systemprüfungsberichts sowie jeweils eine Erklärung des Gewerbetreibenden über den maßgeblichen Zeitraums vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Systemprüfung nur durch einen eingeschränkteren Kreis an Prüfern durchgeführt werden darf. Nach den rechtlichen Vorgaben sind dies zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, aber anders als bei Einzelprüfungen ist der Steuerberater dazu nicht berechtigt.

5. Negativerklärung

Sofern der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keinerlei Finanzanlagenvermittlung oder –beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt hat, kann die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts entfallen.
In diesem Fall ist kein Prüfungsbericht vorzulegen. Der Gewerbetreibende hat allerdings eine entsprechende Erklärung darüber einzureichen, dass er im Kalenderjahr keine Tätigkeit nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO ausgeübt hat (sog. Negativerklärung). Die Mitwirkung eines Pflichtprüfers ist nicht erforderlich. Die Negativerklärung ist der Erlaubnisbehörde unaufgefordert und schriftlich bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Möglich ist die Verwendung der eingestellten Mustererklärungen (rechts unter Downloads).
Bitte beachten Sie: Eine Negativerklärung ist nicht möglich, wenn
  • der Gewerbetreibende für einen Obervermittler beratend/vermittelnd tätig wurde,
  • eine Anlageberatung, aber keine Vermittlung mit Provisionserlös durchgeführt wurde,
  • eine Vermittlung in nur geringem Umfang stattgefunden hat oder
  • im Rahmen der Bestandsverwaltung lediglich eine Verkaufsempfehlung abgegeben wurde.
In diesen Fällen muss ein Prüfbericht angefertigt und rechtzeitig an die zuständige Erlaubnisbehörde/IHK übermittelt werden.
Eine Vorlage für die Negativerklärung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB).

6. Verstöße

Wer einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden in einem Prüfungsbericht Verstöße gegen die §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt, kann es zur Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV kommen.
Ein mehrmaliger Verstoß gegen die Vorlagepflicht des Prüfungsberichtes kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen schwerwiegende oder systematische Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die prüfungsrelevanten Verpflichtungen oder Verbote der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt werden. In diesen Fällen droht neben der Verhängung einer Geldbuße nach § 26 FinVermV auch ein Widerruf der Erlaubnis nach § 34f GewO.
Bitte beachten Sie: Nach § 24 Abs. 2 FinVermV ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Sonderprüfung auf Kosten des Gewerbetreibenden durch einen von ihr zu bestimmenden Prüfer anzuordnen. Eine derartige Prüfung kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Prüfungsbericht den Anforderungen nach § 24 Abs. 1 offensichtlich nicht genügt oder wenn sich seit dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsberichts Anlass zu der Annahme ergeben hat, dass der Gewerbetreibende nicht mehr zuverlässig ist, oder wenn der Prüfer nicht die nach § 24 Abs. 3 oder 4 erforderliche Eignung besitzt.

7. Wo und bis wann sind Prüfungsberichte/Negativerklärungen einzureichen?

Der Prüfbericht bzw. die Negativerklärung kann per Post an:
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Recht und Steuern
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
eingereicht werden.
Gern können Sie uns auch den eingescannten Prüfungsbericht oder die eingescannte und unterzeichnete Negativerklärung auch per E-Mail an: recht@pforzheim.ihk.de übermitteln.
Bitte denken Sie daran, dass bei Einreichung der Unterlagen per E-Mail, die Originale der Prüfungsberichte/Negativerklärungen fünf Jahre aufzubewahren sind.



Quelle: IHK Region Stuttgart, Stuttgart

Bundesweite Aktionswochen

Bundesweite Aktionswochen zur Fachkräftesicherungn

Die IHK Nordschwarzwald macht sich stark für die Fachkräftesicherung in der Region und beteiligt sich mit einem umfangreichen Programm an den Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Innovative Lösungen und starke Netzwerke: Gemeinsam für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes

Die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt verlangen nach kreativen Ansätzen und einem starken Netzwerk. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass die IHK Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald an dieser bedeutenden Initiative teilnimmt. Neben dem umfassenden Engagement in der Aus- und Weiterbildung möchten die Unternehmen in den Aktionswochen zusätzlich auf die Chancen hinweisen, die die Region bietet. Durch gemeinsame Anstrengungen soll gezeigt werden, wie Fachkräfte gewonnen und langfristig gehalten werden können.

Veranstaltungsprogramm zur Berufsorientierung und Weiterbildung

Im Rahmen der Aktionswochen erwartet die Teilnehmenden eine Vielzahl an Formaten zur Berufsorientierung, Personalgewinnung und Weiterbildung. Die IHK bietet in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald sowie dem Welcome Center Nordschwarzwald ein breites Spektrum an kostenfreien Veranstaltungen an – in Form von Unternehmenseinblicken, Online-Veranstaltungen und spannenden Fachimpulsen.


Verkehrspolitik

Wirtschaft pocht weiter auf Kom­pen­sati­onen und Planungs­sicher­heit: IHKs bekräftigen Er­war­tungs­hal­tung zur Gäu­bahn-Ab­bin­dung

Die potenzielle Abbindung vom Hauptbahnhof Stuttgart braucht Kompensationen. Diese klare Erwartungshaltung formulieren die Industrie- und Handelskammern (IHK) südlich der Landeshauptstadt rund um das Großprojekt Stuttgart 21 und im Kontext der jüngsten Entwicklungen zur Gäubahn. Demnach kommen auf Zugreisende aus dem bzw. in den Süden ab März 2027 Umsteige- und Umleitungsmaßnahmen zu. Gleichzeitig verweisen die IHKs auf die prinzipielle Zielsetzung der Gäubahn: den grenzüberschreitenden Ausbau der Schienenachse Stuttgart-Zürich als bundespolitisches Infrastrukturprojekt auf Basis des deutsch-schweizer Vertrages von Lugano.

Klarer Standortnachteil

Pforzheim, 05.08.2025. „Die mehrjährige Abbindung der Gäubahn, mit notwendigem Umstieg in Stuttgart-Vaihingen, ist nunmehr nach den jüngsten Bekanntgaben der S21-Projektpartner wohl unabwendbar. Das war zwar absehbar, aber es schmerzt nach wie vor“, so das Stimmungsbild von Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald. Die Bauaktivitäten auf der Gemarkung der Landeshauptstadt hätten für die südlichen Regionen massive Belastungen zur Folge – sowohl für Pendler als auch für Unternehmen. „Wir kommen schlechter nach Stuttgart und die Bürger der Landeshauptstadt schlechter zu uns“, sagt Traub. Dies sei vor dem Hintergrund, dass über einen sieben bis zehnjährigen Zeitraum gesprochen wird, ein schwer verdaulicher Zustand, wenn nicht sogar ein klarer Standortnachteil.

IHK pocht auf mehr Investitionen in die Zulaufstrecken zur Gäubahn

Die IHK Nordschwarzwald untermauert daher ihre Erwartungshaltung nach Kompensationen. Sie pocht auf mehr Investitionen in die Zulaufstrecken zur Gäubahn, beispielsweise in die Nagoldtalbahn (alias „Kulturbahn“), um den südlichen Landkreis Calw und den Landkreis Freudenstadt langfristig besser mit der Gäubahn verknüpft zu bekommen. Konkret wäre die durchgängige Elektrifizierung der Nagoldtalbahn vom Haltepunkt „Hochdorf (b Horb)“ nach Pforzheim eine erste adäquate Maßnahme. Die Realisierung des beispielhaften „Metropolexpress“ (MEX)-Konzepts zur direkten, umsteigefreien Schienenanbindung Nagolds bzw. des gesamten oberen Nagoldtals in die Region Stuttgart unter Nutzung von Kuppeln und Flügeln mit dem MEX Freudenstadt in Eutingen im Gäu wäre eine weitere wichtige Maßnahme. Darüber hinaus erwarten die IHKs Unterstützung beim Ausbau des kombinierten Verkehrs, beispielsweise bei der Reaktivierung von Gleisanschlüssen in Deißlingen, Villingen-Schwenningen und Immendingen sowie dem Verkehrsterminal in Horb. Prinzipiell sei der Güterverkehr ab Schaffhausen noch viel mehr in die Planungen von Bahn, Bund und Land einzubeziehen. „Sonst plant die Schweiz eben an Baden-Württemberg vorbei“, so Traub.

Planungssicherheit gefordert

Zwecks Finanzierung des Gäubahn-Ausbaus pocht die IHK auf Planungssicherheit. Die Finanzierung des Pfaffensteigtunnels gehöre jetzt ebenso final entschieden, wie die Bau- und Planungsleistung für den kompletten Abschnitt Süd. „Es kann nicht sein, dass wir jährlich im Sommer über den Bau des Pfaffensteigtunnels philosophieren und kein finales ‚Go‘ kommt“, so Tanja Traub. Gerade im Kontext des generellen Sanierungsstaus brauche es jetzt konkrete Entscheidungen statt vager Absichtserklärungen. „Wir brauchen Straßen, Brücken und Schienen. Dafür braucht es Geld. Dieses ist beim Bund verfügbar. Und der Bund muss jetzt liefern. Alles andere wäre gegenüber den Planern und den Partnern der Schweizer Seite eine Farce.“
Hintergrund:
Die IHK Nordschwarzwald ist Teil des deutsch-schweizer Wirtschaftsbündnisses zum Ausbau der Gäubahn. Dieses vertritt rund 250.000 Unternehmen aus der Schweiz und Deutschland. Es bekräftigt die Notwendigkeit einer leistungsstarken Schienenachse Stuttgart-Zürich. Die Beteiligten sprechen sich für den schnellen und umfänglichen Ausbau der Gäubahn aus – auch im Sinne des Klimaschutzes.
Finanzierung und Föferung

Fördertopf "Spitze auf dem Land"

„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist ein Förderprogramm für innovative Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Extern:Ländlichen Raum (Öffnet in neuem Fenster)weiter stärken.
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können Zuschüsse in Höhe von bis zu 20% und Unternehmen mit 50 bis unter 100 Mitarbeitenden von bis zu 10% erhalten. Allerdings muss die Mindestzuwendung 200.000 € beragen. Die maximale Zuwendung beträgt 400.000 €. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
Die Gebiete des ländlichen Raumes sind festgelegt im Landentwicklungsplan 2002. Weitere Details finden Sie hier.
Veranstaltungen

30.09.2025 IHK Coworking Tage in Pforzheim

Du hast eine großartige Geschäftsidee und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Oder bist du bereits auf dem Weg zur Unternehmensgründung und möchtest deine Pläne weiter vorantreiben? Dann ist "CoWorking - Gemeinsam zum Ziel" die perfekte Veranstaltung für dich!
Mehrmals im Jahr bieten wir in Pforzheim und Nagold inspirierende und produktive Coworking-Events an, die dir auf deinem Weg zum erfolgreichen Unternehmertum entscheidende Schritte näherbringen. Diese zweistündigen Veranstaltungen bieten dir eine tolle Gelegenheit, deinen Business- und Finanzplan zu entwickeln und auf die kompetente Unterstützung der Gründungsberater:innen der IHK Nordschwarzwald zuzugreifen.

Was erwartet dich bei “Coworking – Gemeinsam zum Ziel”?

  • Businessplan-Entwicklung: Egal, ob du gerade erst anfängst oder bereits mitten in der Planung steckst, wir bieten dir Hilfestellung bei der Erstellung deines Businessplans. Ein solider Businessplan ist der Schlüssel zum Erfolg.
  • Experten-Gespräche: Nutze die Gelegenheit, dich direkt mit Gründungsberatern der IHK Nordschwarzwald auszutauschen. Wir werden dir wertvolles Feedback geben und deine Fragen beantworten.
  • Netzwerken und Inspiration: Treffe Gleichgesinnte, teile dein Wissen & erarbeitet gemeinsam eure Business- und Finanzpläne.
WICHTIG: Bringe bitte unbedingt deinen Laptop zur Arbeit an deinem Business- und Finanzplan mit! Bei dieser Veranstaltung steht ganz klar die Entwicklung DEINES Businessplans im Fokus!

Warum du teilnehmen solltest?

  • Weil du deinen Traum von der Unternehmensgründung verwirklichen möchtest.
  • Weil du von einer kreativen und unterstützenden Gemeinschaft profitieren möchtest.
  • Weil du die Gelegenheit suchst, an einem Businessplan zu arbeiten und Expertenratschläge einzuholen.
  • Weil du auf dem Weg zur Gründung deines Unternehmens nicht alleine sein solltest.
Zögere nicht, die nächste "Coworking - Gemeinsam zum Ziel" Veranstaltung zu besuchen, um dich deinem Ziel näher zu bringen. Dein Erfolg beginnt hier.
Melde dich noch heute an und sichere dir deinen Platz! Wir freuen uns darauf, dich bei dieser spannenden Reise zu begleiten und gemeinsam Erfolge zu feiern.

Termine & Veranstaltungsort in Pforzheim

IHK Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Ansprechpartnerin

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Presse

IHK-Magazin Juli-August 2025

Presse

Schwerpunktthema: Nahtlos und vernetzt: Wie Mobilitätsangebote mit dem Bedarf wachsen

Aktuelles

Barrierefreie Webseiten und Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um. Ab 28. Juni 2025 sind elektronische Dienstleistungen die über eine Webseite angeboten werden, z.B. ein Webshop oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch barrierefrei zu gestalten. Hierunter fallen Onlineshops, Apps und E-Commerce Anbieter, wenn sich ihre Angebote direkt an Endverbraucher richten (B2C).

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Berlin, 11.03.2025. Das BFSG gilt grundsätzlich für folgende Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Produkte, für die nach § 1 Abs. 2 BFSG Barrierefreiheit verlangt wird:
  • Hardwaresystem für Universalrechner für Verbraucher incl. Betriebssysteme (z. B. Computer)
  • Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten oder Check-In-Automaten
  • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden (z.B. Mobiltelefone)
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. interaktive Fernseher)
  • E-Book-Lesegeräte
Hersteller dürfen Produkte, die barrierefrei sein müssen, erst auf den Markt bringen beziehungsweise anbieten, wenn bestimmte Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflichten erfüllt sind:
  • Konformitätsbewertungsverfahren mit den Barrierefreiheitsanforderungen
  • Technische Dokumentation nach Anlage 2 des BFSG
  • CE-Kennzeichnung und Erstellung einer Konformitätserklärung
  • Leicht verständliche deutschsprachige Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen
  • Klare Kennzeichnung des Produkts und Informationen über den Hersteller (insbesondere die Postanschrift)
Diese Anforderungen müssen auch Importeure und Händler erfüllen, die quasi wie Hersteller auftreten, wenn sie die Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in den Verkehr bringen.
Haben Händler Grund zur Annahme, dass ein Produkt die Barrierefreiheitserfordernisse nicht erfüllt, darf es nicht vertrieben werden. Bevor sie diese Produkte anbieten müssen sich Händler von der Einhaltung der barrierefreien Vorgaben an Hersteller und Importeure überzeugen. Die zuständigem Marktüberwachungsbehörden in denen das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, sind zu informieren.
Alle Wirtschaftsakteure müssen auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde mindestens für fünf Jahre ab Bezug oder Abgabe eines Produkts Auskunft darüber erteilen können, von wem Produkte bezogen und an wen Produkte abgegeben wurden.
Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird:
  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals mit Ausnahme solcher, die integraler Bestandteil von Fahrzeugen sind
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. Onlineshops, Online-Marktplätze, Online-Termin-Buchungs-Tools, Formularelemente wie Kontaktformulare, Sterne-Bewertungen, Warenkörbe und Bezahlvorgänge, mobile Apps, die eine Vertragsschlussmöglichkeit bieten).
Zentrales Merkmal bei Dienstleistungen ist das Hinwirken auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags unabhängig davon welches Produkt oder welcher Dienst angeboten wird. Ein Verbrauchervertrag kommt auch zustande, wenn der Verbraucher sich auf einer Webseite oder in einer mobilen App unentgeltlich registrieren muss. Anmelde- bzw. Registrierungsseiten müssen auch barrierefrei sein.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Unter die Anforderungen des BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Anbieter der oben genannten Dienstleistungen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen erbringen.
Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind wiederum zur Barrierefreiheit verpflichtet. Für diese sieht das Gesetz eine Beratungsmöglichkeit durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit vor.

Wie kann Barrierefreiheit erreicht werden?

Maßnahmen für eine barrierefrei Webeseite sind unter anderem:
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund (z.B. durch bestimmte Farbtöne)
  • Leicht verständliche Texte sowie in ausreichender Schriftgröße
  • Videos und Audiodateien bieten Untertitel an
  • Die Webseite kann allein mit der Tastatur angesteuert und genutzt werden
  • Bilder sind mit Alternativtext versehen
  • Formulare, Links, Schaltflächen, Eingabefelder können mittels Screenreader vorgelesen werden
Auf der Webseite muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit” mit Informationen, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, verfügbar sein. Diese Erklärung enthält auch Angaben dazu welche Teile der Website oder des Onlineshops noch nicht barrierefrei sind. Diese Erklärung kann im Footer der Webseite, wie beim Impressum oder der Datenschutzerklärung, stehen. Ein Beispiel für eine solche Erklärung gibt der Webauftritt der Stadt München.
Der Gesetzestext des BFSG enthält keine genauen Definitionen für die Umsetzung der Barrierefreiheit. Verwiesen wird auf die europäische Norm EN 301 549. Diese wiederum bezieht sich auf die AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Guidelines geben eine Orientierung, wie ein barrierefreier Zugang von Webseiten erreicht werden kann.
Weitere Hilfestellungen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit speziell für die Zielgruppe E-Commerce mit einer aufgezeichneten Webinar-Reihe BFSG 2025.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt. Darin wird der Inhalt des Gesetzes unter anderem anhand von praktischen Beispielen erläutert.
Eine aufgezeichnetes Webinar aus der IHK-Organisation zum Digitale Teilhabe – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 finden Sie bei der IHK Schleswig-Holstein.

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Unternehmen können bei Verstößen von Mitbewerbern oder qualifizierten Wirtschaftsverbänden abgemahnt werden.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann bestimmen, dass ein Angebot oder eine Dienstleistung nicht weiter angeboten werden darf, wenn sie nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Stuttgart

FÖRDERPROGRAMME

Invest BW fördert Zukunfts­techno­logien

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nicht-technische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die wesentliche technologische Fortschritte in den Bereichen “Mobilität und Transport” ermöglichen.
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf – Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in diesem Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen unter Nr. 3 zu erfüllen.
  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsperspektive – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Geförderte Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Vorhabens abgeschlossen sein, spätestens jedoch am 31.12.2029.
ACHTUNG: Mit den Vorhaben darf frühestens nach Bewilligung der Förderung begonnen werden!

Wie hoch sind Förderung und Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 650.000 Euro für Einzelvorhaben, bzw. 1.300.000 Euro für Verbundvorhaben (max. 650.000 Euro pro Verbundpartner) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) 45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) 35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten 25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten 15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden Personalkosten. Diese können Unternehmen je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes geltend machen.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.
Mit den Personalausgaben sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben außer Fremdleistungen abgegolten.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Bis zum 20.02.2026, 13 Uhr, können Unternehmen Projektskizzen über des elektronische Antragsportal des Projektträgers einreichen. Der Umfang sollte 10 Seiten zzgl. Arbeitsplan nicht überschreiten.
Die Projektskizze sollte enthalten:
  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Beschreibung des Projektteams
  • Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangssituation
  • Wirtschaftliche Verwertung
  • Schutzrechtslage
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
  • Arbeitsplan
Einreichende von positiv bewerteten Projektskizzen werden aufgefordert, über das Antragsportal einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Frist dafür wird den Antragstellenden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie unter
Presse

IHK-Magazin Mai 2025

Presse

Schwerpunktthema: Gut aufgestellt? KI made in Europe.

Veranstaltungen: Gründung, Unternehmens-Sicherung und Unternehmens-Nachfolge

Start-up BW Summit - DAS Start-up Event 2025

Der Start-up BW Summit 2025 ist Messe und Kongress, unter anderem mit ausstellenden Start-ups, Pitches und Keynotes plus Festival mit Musik und lockerem Austausch – und das mitten in Stuttgart!

Hier treffen sich Start-ups!

Hier treffen sich Start-ups, die Vertreterinnen und Vertreter der Start-up Ökosysteme und Unternehmen sowie Investierende aus Baden-Württemberg, Deutschland, Europa und der Welt, um zu pitchen, zu netzwerken, Ideen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Messe & Kongress

ab 10 Uhr, Haus der Wirtschaft, Stuttgart

Im Haus der Wirtschaft erwartet Euch ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Speakerinnen und Speakern, eine Messe mit spannenden Start-ups, Pitches und Wettbewerben sowie viele Angebote für Gründerinnen, Gründer und alle, die es werden wollen.

LÄND of Investors and Corporates

Hier kannst Du Dich mit Venture Partnern, Business Angels, Unternehmen und KMUs austauschen und von deren Erfahrung profitieren. Auf der Venture Partnering Stage gibt es Keynotes und Panels zu den Themen Venture Partnering und Kollaboration, auf der Financing Stage Diskussionen und Informationen zum Thema Investment und Finanzierung.

LÄND of Opportunities

Auf der Main Stage könnt Ihr Euch auf Keynotes und weitere spannende Panels freuen. Im LÄND of Opportunities präsentieren sich zudem regionale und nationale Start-up Ökosysteme, Ministerien, Landesagenturen, Förderbanken, Initiativen und viele mehr und stellen Euch die Förderangebote für Start-ups in Baden-Württemberg vor. Wir freuen uns außerdem über die Auftritte unserer internationalen Partner.

LÄND of Start-ups

Im LÄND of Start-ups stellen sich über 150 Start-ups in unterschiedlichen Brachen-Clustern vor.​
Auf der Pitching Stage präsentieren Start-ups ihre Ideen und Produkte, zudem steigen hier das Landesfinale der Start-up BW Young Talents und die Pitch-Wettbewerbe.
Im LÄND of Start-ups habt Ihr außerdem die Gelegenheit, die Acceleratoren des Landes kennenzulernen. Diese unterstützen Euch auf dem Weg zum eigenen Start-up mit KnowHow, Mentoring, Zugang zu Netzwerk-Partnern und Finanzierungsangeboten. Schaut vorbei für einen Boost und mehr Geschwindigkeit für Eure Geschäftsideen!

Festival

ab 17 Uhr, Börsenplatz, Stuttgart

Seid auch dabei, wenn wir am Abend den Tag unter freiem Himmel auf dem Börsenplatz mit einem entspannten Bühnenprogramm und Musik sowie leckerem Essen und Trinken ausklingen lassen.

Festival Stage

Auf der Bühne werden nicht nur die Siegerinnen und Sieger des Start-up BW Pitch-Wettbewerbs und des Internationalen Pitch-Wettbewerbs geehrt, es gibt auch großartige Live-Musik.

Outdoor Lounge

In der Outdoor Lounge findet Ihr zahlreiche Food Trucks und Getränkestände sowie weitere Aktivitäten.
Der Eintritt ist natürlich auch beim Festival frei! Für das Festival allein braucht Ihr keine Anmeldung, kommt einfach vorbei.
Arbeitsrecht

15.05.2025 Arbeits­recht­liche Jahres­veran­stal­tung 2025

Zur gemeinsamen kostenfreien Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald zusammen mit der SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH laden wir herzlich ein.

Veranstaltungsdetails

In gewohnter Weise werden Ihnen mit abwechslungsreichen Vorträgen unterschiedliche Themenkreise aus der Arbeitswelt gegeben.
Im ersten Teil wird zunächst Frau Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, das Thema „Betriebsbedingte Kündigungen in der Krise – Voraussetzungen, Abgrenzung zur Kurzarbeit und alternative Lösungen“ näher beleuchten. Die betriebsbedingte Kündigung stellt Arbeitgeber regelmäßig vor rechtliche und strategische Herausforderungen. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtssicher ausgesprochen werden kann? Wann sind Sozialauswahl und Interessenausgleich bzw. Sozialplan erforderlich? Und welche Rolle spielt die Kurzarbeit als mögliche Alternative? Diese und weitere Fragen werden anhand aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer Instanzgerichte beleuchtet. Darüber hinaus wird die Gestaltung und den Abschluss von Aufhebungsverträgen behandelt: Wann kann ein solcher Vertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, welche rechtlichen Besonderheiten sind zu beachten, und wie lässt sich einvernehmlich eine für beide Seiten tragfähige Lösung finden?
„Wir werden uns von Ihnen trennen“ - diesen Satz sagen zu müssen bringt viele Führungskräfte in tiefe Unsicherheit. In diesem Moment ist verdichtet alles nötig, was Leadership auszeichnet: Kommunikationsfähigkeit, Empathie, aber auch Klarheit und die Fähigkeit, in Lösungen zu denken. Die Experten von Liebich und Partner kennen diese Situation aus zahlreichen Mandaten. Sie haben daraus „5 Schritte zur fairen Trennung“ entwickelt, stellen sie Ihnen vor und geben Ihnen damit das nötige Rüstzeug an die Hand.
Mit 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Personalberatung und internationaler Führungstätigkeit leitet Nina Meyer internationale Executive-Search-Projekte. Seit 2024 ist sie Vorständin der Liebich & Partner AG. Ihre internationale Expertise, insbesondere im deutsch-französischen Wirtschaftsraum, macht sie zu einer gefragten Beraterin und Unternehmerin. Transparente Kommunikation, Fairness und Offenheit sind für sie dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.
Dr. Gerald Müller hat nach seiner Dienstzeit als Heeresoffizier als Principal bei PricewaterhouseCoopers beraten. Seine danach erworbene langjährige Geschäftsführererfahrung in Deutschland, Portugal und der Schweiz bringt er seit 2021 als Partner bei Liebich & Partner im Executive Search ein.
Nach einer Pause wird zu Beginn des zweiten Teils unserer Veranstaltung Frau Sandra Steur, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus der Kanzlei SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, das Thema „Krankheitsbedingte Kündigung – Voraussetzungen, rechtliche Hürden und Handlungsspielräume für Arbeitgeber“ näher erläutern. Die krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den besonders sensiblen und rechtlich anspruchsvollen Bereichen des Arbeitsrechts: Wann kann eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die sogenannte „negative Zukunftsprognose“? Zudem stellt sich die Frage, wann ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich ist und welche Bedeutung es für die Wirksamkeit einer Kündigung hat. Darüber hinaus wird die Referentin auf die aktuelle Rechtsprechung eingehen und praxisnahe Hinweise geben, wie Arbeitgeber rechtssicher mit langfristigen Krankheitsfällen umgehen können.
Zum letzten Vortrag „Arbeitsrecht im Wandel – Wichtige Urteile und neue gesetzliche Entwicklungen“ wird Herr Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg referieren. Herr Tillmanns ist seit vielen Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und erfahrener Referent arbeitsrechtlicher Seminare. Mit seinem scharfsinnigen Blick und einer Prise Wortwitz gelingt es ihm stets, seinem Publikum anschaulich die Höhen und Tiefen der richterlichen und staatlichen Rechtsfortbildung näher zu bringen. Im Jahr 2024 und 2025 haben das Bundesarbeitsgericht sowie verschiedene Landesarbeitsgerichte zahlreiche praxisrelevante Urteile im Arbeitsrecht gefällt. Herr Tillmanns wird diese Entscheidungen in seinem gewohnt lebendigen und praxisnahen Vortrag zusammenfassen. Neben einem Überblick über die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Urteile der letzten beiden Jahre gibt er zudem einen Rückblick über Gesetzesänderungen sowie einen Ausblick auf anstehende gesetzliche Neuerungen.

Termin, Veranstaltungsort

Donnerstag, 15.05.2025, 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
im CongressCentrum Pforzheim, Kleiner Saal
Am Waisenhausplatz 1 - 3, 75172 Pforzheim

Programm

  • 13:30 Uhr Begrüßung und Einführung
    RAin Beate Lohrmann-Stallecker, Fachanwältin für Arbeitsrecht, SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Ass. jur. Oliver Essig, stv. Hauptgeschäftsführer, IHK Nordschwarzwald
  • 13:40 Uhr – 14:30 Uhr Betriebsbedingte Kündigung - Voraussetzungen, Abgrenzung zur Kurzarbeit und alternative Lösungen
    RAin Antje Reinicke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 14:30 Uhr – 15:00 Uhr „Wir werden uns von Ihnen trennen.“
    Nina Meyer und Dr. Gerald Müller, Partner bei Liebich & Partner Management- und Personalberatung AG
  • 15:00 Uhr – 15:30 Uhr Kaffeepause
  • 15:30 Uhr – 16:00 Uhr Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen, rechtliche Hürden und Handlungsspielräume für Arbeitgeber
    RAin Sandra Steur, Fachanwältin für Arbeitsrecht, SchindhelmPfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Arbeitsrecht im Wandel - Wichtige Urteile und neue gesetzliche Entwicklungen
    Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Anmeldung

Zahlen und Fakten zur Existenzgründung im Nordschwarzwald

Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg: Stabiles Geschäft trotz wirtschaftlicher Herausforderungen


Jahresrückblick 2024

In der Mittelstandsfinanzierung verzeichneten die Bürgschaftsbank und MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg trotz schwieriger Rahmenbedingungen 2024 ein stabiles Fördergeschäft. Einen Löwenanteil machen Unternehmensnachfolgen aus. Dies belegen die aktuellen Zahlen für das vergangene Geschäftsjahr.
Stuttgart, 04. April 2025. Die Bürgschaftsbank und MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg standen auch im vergangenen Jahr fest an der Seite des Mittelstands. 2024 war ein Jahr voller Herausforderungen. Der Mittelstand stand – und steht – vor großen Prüfungen: steigende Kosten, überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und ein wirtschaftliches Umfeld, das nicht mehr nur von Stagnation, sondern von der Angst vor einer Rezession geprägt ist. So ist die Wirkung unserer Förderung wichtiger denn je: 2024 haben wir wichtige Transformationsprozesse der Unternehmen angestoßen und dazu beigetragen, im Land über 2.900 neue Arbeitsplätze zu schaffen und circa 16.950 zu sichern.
Das neu genehmigte Bürgschafts- und Garantievolumen belief sich auf 356,0 Mio. EUR (Vj. 363,3 Mio. EUR). In der Einzelbetrachtung war das Garantiegeschäft stärker von dem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld betroffen als das Bürgschaftsgeschäft. Das für die Unternehmen genehmigte Kredit- und Beteiligungsvolumen bliebe nahezu auf Vorjahresniveau mit einem minimalen Rückgang von 588,3 Mio. EUR auf 577,8 Mio. EUR (-1,8 Prozent). Die Anzahl lag mit 1.783 um 4,8 Prozent unter dem Vorjahreswert (Vj. 1.872). Dieses Förderergebnis ist vor dem Hintergrund der stark rückläufigen Investitionstätigkeit und infolgedessen sehr niedrigen Kreditnachfrage erstaunlich, zeigt aber, dass unsere Einschaltquote durch die Kreditwirtschaft in schwierigem Umfeld zugenommen hat.

Schwerpunkt Nachfolge

Ein deutlicher Schwerpunkt der Bürgschaftsbanken bleibt die Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Einen gewichtigen Anteil am Gesamtgeschäft hatten Bürgschaften und Garantien für Neugründungen und Nachfolgen. 2024 wurden 631 Neugründungen mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 68,1 Mio. EUR genehmigt (Vj. 663, 68,6 Mio. EUR). Bei den Nachfolgen waren es 665 Genehmigungen mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 161,5 Mio. EUR (Vj. 667, 163,0 Mio. EUR). Bezogen auf das genehmigte Bürgschafts- und Garantievolumen machten Gründungen und Nachfolgen im Berichtsjahr einen Anteil von 64,6 Prozent aus (Vj. 63,7 Prozent).
Das wichtigste Programm für die Zielgruppe der Gründerinnen und Gründer ist die Startfinanzierung80, die die Bürgschaftsbank gemeinsam mit der L-Bank anbietet. Damit hat das Förderinstitut im Jahr 2024 über 900 Mutige, die sich trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen den Traum von der Selbstständigkeit erfüllt haben, mit einem Kreditvolumen von rund 86 Mio. EUR unterstützt.

Neue Finanzierungsmodelle

Die Nachfrage nach Krediten bleibt unterdurchschnittlich, und kleine Unternehmen berichten häufiger von Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten. Der überwiegende Teil der kleinen und mittleren Unternehmen erwartet weitere Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie, Rohstoffen und Personal. Angesichts der konjunkturellen Aussichten erschweren restriktiver werdende Kreditbedingungen zudem die Finanzierung von Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Viele kleine Unternehmen sehen zwar die Notwendigkeit, in digitale Technologien und nachhaltige Geschäftsmodelle zu investieren, haben jedoch zunehmend Schwierigkeiten, die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu beschaffen.
„Wir brauchen hierfür neue Finanzierungsmodelle, wie beispielsweise den gerade gestarteten ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, um den Bedürfnissen des Mittelstands gerecht zu werden“, erklärt Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank und Geschäftsführer der MBG. „In einer neuartigen Kooperation haben die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen diesen Förderkredit eingeführt.“ Seit November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern dieses neue attraktive Förderangebot mit 100-prozentiger Bürgschaft zur Verfügung.
Seit dem Jahr 2024 werden zudem Genehmigungen im Rahmen von Förderprogrammen innerhalb des EIF InvestEU-Förderrahmens erteilt. Hier konnten mit 14 Zusagen erste Abschlüsse verzeichnet werden mit einem Bürgschaftsvolumen von 9,5 Mio. EUR und einem Kreditvolumen von 16,9 Mio. EUR.
Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betont: „Die Bürgschaftsbank hat mit einem robusten Ergebnis im Jahr 2024 unterstrichen, dass sie gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten ein wichtiger und verlässlicher Partner für den baden-württembergischen Mittelstand ist. Mit ihren Bürgschaften und Garantien konnten im zurückliegenden Jahr einmal mehr wichtige Finanzierungen und Investitionen in die Zukunft ermöglicht werden, was sich insbesondere im Bereich der unterstützten Neugründungen und Betriebsübernahmen zeigt.“

Solides Ergebnis bei der MBG

Die Beteiligungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 inklusive des Programms Mikromezzanin 106 Vorhaben über ein Beteiligungsvolumen in Höhe von 21.026 TEUR genehmigt (Vj. 97, 24.447 TEUR). Damit ist die Zahl der insgesamt begleiteten Vorhaben leicht gestiegen, während das Beteiligungsvolumen leicht gesunken ist.
Die Zahl der genehmigten Beteiligungen ohne Mikromezzanin hat sich von 49 im Vorjahr auf 55 Stück im Berichtsjahr erhöht und stabilisierte sich entsprechend der Planung. Das Volumen der Beteiligungen ohne Mikromezzanin ging von 21.717 TEUR im Vorjahr auf 18.172 TEUR zurück. Hintergrund der schwächeren Entwicklung war das herausfordernde Zinsumfeld, das Mezzanin-Finanzierungen überdurchschnittlich betraf (EU-Referenzzinssatz) und gepaart war mit einer schwachen Investitionsneigung der Betriebe. Für die großen transformatorischen Aufgaben und Finanzierungserfordernisse bedarf es allerdings erheblicher Mittel, so dass eigenkapitalähnliche Bausteine nach unserer Einschätzung wieder stärker gefragt werden dürften.
Auch bei der MBG zeigte sich, wie wichtig das Thema Unternehmensnachfolge ist: So verzeichnete das Programm für Unternehmensnachfolgen einen deutlichen Anstieg. Das neu genehmigte Beteiligungsvolumen stieg von 1.035 TEUR auf 4.380 TEUR. Auch die Stückzahl der genehmigten Unternehmensnachfolgen stieg von vier im Vorjahr auf elf im Geschäftsjahr 2024.
Der Bereich der Existenzgründungen dagegen entwickelte sich rückläufig. Das genehmigte Beteiligungsvolumen für Existenzgründungen und -festigungen lag mit 1.760 TEUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 3.665 TEUR. Die Anzahl der Genehmigungen konnte sich mit zehn (Vj. 11) nahezu stabil halten.
Der deutliche Anstieg im Programm für Unternehmensnachfolgen hatte eine Steigerung des Anteils von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen am gesamten neu genehmigten stillen Beteiligungsvolumen von 21,6 Prozent im Vorjahr auf 33,8 Prozent im Geschäftsjahr 2024 zur Folge.

Neu am Start: Mikromezzaninfonds III

Als Erfolgsprogramm kann Mikromezzanin bezeichnet werden, das bei der MBG BW mit aktuell 161 Vorhaben im Bestand zu Buche schlug. Nach einem Förderstopp Ende 2024 startet das bundesweit über die MBGen verfügbare Angebot jetzt in die neue Förderperiode.
Die Unternehmen können über den Mikromezzaninfonds III eine Mezzaninfinanzierung in Form einer typisch stillen Beteiligung von bis zu 100 TEUR erhalten. Besondere Zielgruppen wie beispielsweise gemeinwohlorientierte Unternehmen oder ökologisch nachhaltige Unternehmen können eine Finanzierung von bis zu 150 TEUR erhalten. Durch die Mezzaninfinanzierungen wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und der Zugang zu Fremdkapital erleichtert.
Der Mikromezzaninfonds wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus der EU und das ERP-Sondervermögen finanziert.

Risikokapital auf dem Vormarsch

Positiv entwickelte sich der Venture Capital Bereich. Im Berichtsjahr gelang es ihm, die Anzahl der Beteiligungen zu steigern, während das Beteiligungsniveau gesunken ist. Insgesamt wurden 21 Genehmigungen mit einem Volumen von 3.532 TEUR erteilt, verglichen mit 15 Genehmigungen mit einem Volumen von 5.037 TEUR im Vorjahr.
Der Start-up BW Innovation Fonds richtet sich vor allem an baden-württembergische Start-ups aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, digitale Transformation, industrielle Innovation sowie Gesundheitswesen/Medizintechnik. Eine Finanzierung durch den Fonds enthält keine Förderkomponente, sondern orientiert sich an den Marktchancen der Unternehmen und ist rein renditeorientiert. Die MBG Baden-Württemberg hat den Start-up BW Innovation Fonds gemeinsam mit weiteren institutionellen Investoren – insbesondere Banken, Versicherungen und Stiftungen – aufgelegt. Der Fonds verfügt über Mittel von rund 40 Mio. Euro. Als Fondsmanager entscheidet sie über die Auswahl der Investments in technologie-orientierte Start-ups. Bis Ende 2024 wurden neun Beteiligungen erworben. Die Investitionstätigkeit wird auch in 2025 fortgesetzt.
Parallel dazu betreut die MBG auch den Start-up BW Seed-Fonds. Mit diesem Fonds soll ergänzend zu den bestehenden Venture Capital-Angeboten im Land die Finanzierung von frühphasigen Start-ups ermöglicht werden. Das Fondsvolumen liegt bei 12,5 Mio. Euro. Zielgruppe des Fonds, dessen Investor das Land Baden-Württemberg ist, sind Technologie-Start-ups aller Cluster-Branchen aus Baden-Württemberg in frühen Unternehmensphasen, die bislang nur einen eingeschränkten Zugang zu Venture Capital haben. Ein erster Prototyp oder die frühe Phase eines Proof of Concept sind Voraussetzung für dieses Programm. Hier wurden bis Ende 2024 sechs Beteiligungen eingegangen. Die Investitionstätigkeit wird 2025 fortgesetzt.
„Angesichts der wirtschaftlich angespannten und unsicheren Lage und einem allgemeinen Investitionsrückgang am Markt zeigt sich unsere Beteiligungsfinanzierung dennoch robust. So konnten wir auch im vergangenen Jahr viele Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unterstützen“, sagt Bürgschaftsbank-Vorstand und MBG-Geschäftsführer Dirk Buddensiek.

Ausblick

Wertvolle Impulse werden sowohl bei der Bürgschaftsbank als auch bei der MBG durch die Finanzierung von Nachfolgen erwartet. Denn da aufgrund des demografischen Wandels das Alter in den Chefetagen steigt, stehen zahlreiche Mittelständler vor dem Verkauf. Das Institut für Mittelstandsforschung erwartet 27.300 Übergaben von übernahmefähigen Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2026 in Baden-Württemberg. Um das Nachfolgegeschehen besser bewerten zu können und sich in dem Themenfeld stärker zu positionieren, analysieren die Bürgschaftsbanken seit einigen Jahren ihre Nachfolgefinanzierungen im Rahmen des Nachfolgemonitors. Ziel ist es, Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Beratungsangeboten zu gewinnen.
Unterstützend wirkt dabei der Start des ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Das Programm bietet durch die 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbanken für die Hausbanken attraktive Konditionen, die gerade im Nachfolge-Bereich vielfältige Möglichkeiten bieten.
Auch die EIF-InvestEU-Programme geben positive Impulse für neue Geschäfte in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie für den Kultur- und Kreativsektor. Für diese Bereiche können Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR ausgereicht werden. Die Beihilfefreiheit eröffnet der Bürgschaftsbank größere Handlungsspielräume.
Ausgebaut wurden zudem die digitale Sichtbar- und Erreichbarkeit im Netz. Potenzielle Kundinnen und Kunden werden bei Suchanfragen im Internet über zielgruppenspezifische Landingpages erreicht und auf das Finanzierungsportal geleitet. Diese Landingpages sind u. a. für die Felder Nachfolge, den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sowie Mikromezzanin, Franchise und Leasing vorhanden und werden sukzessive ausgebaut.
Der weitere Ausbau der systemseitigen Schnittstellen des Finanzierungsportals der Bürgschaftsbank in die Kreditoberflächen ihrer beiden Hauptpartner-Institutsgruppen, der Geno-Banken und der Sparkassen, wird für weitere positive Impulse sorgen.
Marktseitig wird zur Finanzierung der Transformationsprozesse in den kommenden Jahren ein steigender Finanzierungsbedarf erwartet, der auch Impulse für stille Beteiligungen liefern kann. Deshalb setzt die MBG über einen Nachhaltigkeitsbonus Anreize für eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Der Nachhaltigkeitsbonus der MBG verringert das Beteiligungsentgelt bei Engagements, bei denen ein L-Bank Nachhaltigkeitsbonus vorliegt bzw. die Voraussetzungen dafür von einem externen Beratungspartner bestätigt werden.
Quelle: Pressestelle der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Lieferkette I

06.05.2025 Entwaldungsfreie Lieferketten - EUDR

Die Regelungen der s. g. Entwaldungsverordnung (EUDR) wurden zwar um ein Jahr verschoben, die teilweise sehr detaillierten und umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten bei der Herstellung, beim Im- und Export und Vertrieb bestimmter Rohstoffe und Produkte wurden - trotz vehementer Forderungen aus der Wirtschaft - nicht verschlankt.

Webinar am 06.05.2025

Das kostenlose Webinar am Dienstag, 06.05.2025 von 10 - 11:30 Uhr per MS-Teams erläutert den aktuellen Stand der EUDR-Umsetzung und gibt Hinweise für die Umsetzung in betroffenen Unternehmen.

Hintergrund EUDR

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Diese Regelung betrifft neben Holz auch die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Rindfleisch sowie die aus diesen Rohstoffen hergestellte Produkte. Insgesamt sind damit über 800 Produkte von der EUDR betroffen.
Die EUDR verpflichtet alle Unternehmen, die solche Produkte erstmals in der EU auf den Markt bringen: Inländische Unternehmen, Importeure und daneben Exporteure, unabhängig von Schwellenwerten.
Ab dem 30. Dezember 2025 gelten strikte Anforderungen an die Transparenz, Rückverfolgbarkeit sowie die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Lieferkette.
Unternehmen müssen aktiv nachweisen können, dass weder Entwaldung stattgefunden hat noch Verstöße gegen sonstige nationale Gesetze vorliegen. Andernfalls können die Produkte nicht mehr verkauft werden, und es drohen empfindliche Bußgelder.

Inhalt

Das Webinar vermittelt ein Verständnis von der EUDR und erläutert, wie die neuen rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung (EU) 2023/1115 praktisch und effizient umgesetzt werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus den Bereichen Einkauf, Supply Chain Management sowie Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Beauftragte

Referenten

Justus Baars, Clemens Bauer, PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M.
Herr Baars und Herr Bauer sind Experten im Bereich ESG. Dank ihrer langjährigen Projekterfahrung verfügen sie über umfassendes Wissen zur Umsetzung von ESG-Anforderungen, sowohl in der Lieferkette von Unternehmen als auch in deren Geschäftsbereichen.

Anmeldung

Anmeldungen zu diesem kostenlosen Webinar werden unter der E-Mail: umwelt@pforzheim.ihk.de entgegengenommen.
Sie erhalten eine formlose Bestätigung und - einige Tage vor der Veranstaltung - die Einwahldaten als MS-Teams Einladung.
Aktuelle Handelsthemen

Der deutsche Einzelhandel 2024 – dritte IHK-ibi-Handelsstudie

In der dritten Auflage der IHK-ibi-Handelsstudie wurden gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie 53 Industrie- und Handelskammern in einer deutschlandweiten Befragung mit über 2.100 Einzelhändlern der Status quo des deutschen Einzelhandels erfasst. Dabei stehen die Themen IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, bürokratische Anforderungen und Unternehmensnachfolge im Fokus. Zudem wirft die Studie einen Blick auf die Herausforderungen und Chancen der Branche.

Der Handel setzt immer stärker auf Multi-Kanal-Vertrieb

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Hälfte der befragten Einzelhändler ihre Produkte sowohl stationär als auch online verkaufen. Im Vergleich zu den Ergebnisse 2020 ist dies eine Steigerung von 35 Prozent. Dementsprechend ist die Anzahl an Händlern, die rein stationär verkaufen seit 2020 rückläufig. Dennoch bleibt das stationäre Ladengeschäft der wichtigste Vertriebskanal: 85 Prozent der befragten Händler betreiben mindestens ein stationäres Geschäft. Auf Platz zwei folgt der eigene Online-Shop, den 43 Prozent der Händler nutzen. Soziale Medien gewinnen ebenfalls an Bedeutung – knapp ein Viertel (24 Prozent) setzt sie bereits für den Vertrieb ein. Die befragten Einzelhändler erwarten in den nächsten fünf Jahren in den Bereichen Online-Shops (70 Prozent) und soziale Medien (63 Prozent) steigende Umsätze.

Soziale Medien – wichtiger Bestandteil der Kommunikation und des Marketings

Auch in den Bereichen Kommunikation und Marketing finden soziale Medien Anwendung: Über 65 Prozent der Händler nutzen die Meta-Anwendungen Facebook und Instagram, vorrangig für Zwecke der Bekanntheitssteigerung (89 Prozent), Kundeninformation (81 Prozent) und Neukundengewinnung (77 Prozent).
„Die enge Verknüpfung von Handel und sozialen Medien stärkt die Handelsbranche. Social Commerce bietet die Möglichkeit, die eigene Zielgruppe gekonnt anzusprechen und einen fließenden Übergang von Kundenanwerbung zum tatsächlichen Kaufprozess zu ermöglichen“, so Nils Deichner, Senior Consultant und Studienverantwortlicher bei ibi research.
Das Interesse der Händler am Thema ‚Soziale Medien‘ äußert sich auch in Bezug auf Weiterbildung: In den Bereichen Vertrieb und Kommunikation über soziale Medien werden im Vergleich zu anderen Digitalisierungsthemen die größten Weiterbildungsbedarfe gesehen. Mittlere und große Unternehmen haben außerdem Schulungsbedarf beim Kernthema IT-Sicherheit. Ein Thema, mit dessen Problemen sich 47 Prozent der kleinen Unternehmen bisher nicht konfrontiert sehen.

Kleine Händler fühlen sich für die Herausforderungen der Digitalisierung schlechter vorbereitet als noch vor vier Jahren

Die Studie hat zum Ergebnis, dass sechs Prozent der kleinen Unternehmen keine gängigen digitalen Tools im Unternehmen nutzen. Die Studienergebnisse zeigen, dass im Vergleich zu den mittleren und großen Betrieben, kleine Unternehmen ihr Wissen zum Thema Digitalisierung geringer einschätzen. Ein Vergleich mit den Studienergebnissen aus 2020 zeigt, dass sich kleinere Unternehmen schlechter für die Herausforderungen der Digitalisierung gerüstet fühlen als noch vier Jahren. In 63 Prozent der kleineren Unternehmen bleibt Digitalisierung ‚Chefsache‘.
Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen arbeitet bereits mit KI-Anwendungen. Aber auch hier ist ein deutlicher Unterschied hinsichtlich der Unternehmensgröße zu sehen. Während fast 60 Prozent der großen Unternehmen KI anwenden, sind es in den kleinen Unternehmen bisher nur 25 Prozent.

Zunehmende Regulierung und Bürokratieanforderungen schränken den deutschen Einzelhandel ein

Über alle Unternehmensgrößen hinweg nehmen gut drei Viertel der Unternehmen einen (sehr) negativen Einfluss durch die zunehmende Regulierung auf ihr Geschäftsmodell wahr. Auch die damit einhergehende Bürokratisierung schränkt 62 Prozent der Händler (sehr) stark in ihrem unternehmerischen Handeln ein. Besonders den großen Unternehmen macht außerdem der Fachkräftemangel zu schaffen – knapp 80 Prozent werden dadurch in ihrer aktuellen Geschäftslage beeinflusst.
„Die Studie bestätigt, was wir täglich aus den Unternehmen hören. Die Bürokratielasten erdrücken die Unternehmen. Wir müssen daher bei Bürokratieabbau deutlich mehr Gas geben, damit sich die Unternehmen wieder stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Das vor kurzem beschlossene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dem müssen schnell größere folgen.“ (Volker Treier, DIHK Hauptgeschäftsführungsmitglied)
Weiter sehen 54 Prozent der Befragten den Bürokratieaufwand als größte Hürde für nachhaltiges Handeln im eigenen Unternehmen.

Fazit zur Studie

  • Digitalisierung, Fachkräftemangel, hohe Energiepreise und politische Unsicherheiten sind die zentralen Herausforderungen des Einzelhandels
  • Große Anbieter aus Drittstaaten dominieren mit niedrigen Preisen, schnellen Lieferzeiten und breiten Produktpaletten – der Handel und die
    Konkurrenz wird zunehmend internationaler
  • Die Belastung für Unternehmen aller Größen durch Bürokratie ist enorm – Kleine Unternehmen kämpfen mit Steuerrecht, große mit komplexen
    Regulierungen (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
  • Händler erkennen wachsende Bedeutung nachhaltiger Maßnahmen – finanzielle und bürokratische Hürden erschweren Umsetzung, vor allem für
    kleinere Unternehmen
  • IT-Sicherheit und Ladendiebstahl treffen den Handel immer stärker
  • Unternehmensnachfolge wird die nächsten Jahre zunehmend zum Faktor – insb. für kleine Unternehmen
Die drei Auswertungen (Deutschland gesamt, Baden-Württemberg und IHK-Bezirk Nordschwarzwald) finden Sie unter “Weitere Informationen” auf dieser Seite.
Wirtschaftspolitische Positionen

IHK lehnt kom­munale Ver­packungs­steuern ab

Wirtschaft warnt vor zusätzlicher Bürokratielast

Pforzheim, 18.03.2025. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald spricht sich gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern aus. Die Vollversammlung – das Parlament der regionalen Wirtschaft – beschloss dazu einstimmig ein zweiseitiges Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB), das die möglichen Auswirkungen umfassend analysiert. Das Fazit: Verpackungssteuern könnten erhebliche Belastungen für die regionale Wirtschaft mit sich bringen und stehen im unkoordinierten Zusammenspiel mit bestehenden Umweltmaßnahmen.

Umweltschutz und Abfallvermeidung: Verpackungssteuer ist der falsche Weg

„Abfallvermeidung und Umweltschutz sind auch für uns zentrale Anliegen. Doch die Verpackungssteuer ist der falsche Weg“, betont IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub. „Handel und Gastronomie sind bereits durch die nationale Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie sowie andere Vorschriften stark gefordert. Eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer würde die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe weiter verschärfen.“ Der Nutzen für die Müllvermeidung sei fraglich, im Gegenzug käme auf die ohnehin stark belasteten Betriebe eine Vielzahl an komplizierten Vorschriften zu. „Verpackungssteuern erweitern den Bürokratiedschungel“, warnt Traub.

Enorm hoher bürokratischer Aufwand

In der Tat wäre der bürokratische Aufwand enorm hoch: Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und nicht-steuerpflichtigen Verpackungen ist komplex, was zu Verwirrung bei Mitarbeitenden und Kunden führt. Ein Beispiel: Ein kalter Zwiebelkuchen wird beim Tübinger Modell nicht besteuert, der warme bei identischer Verpackung hingegen schon. Da der sofortige Verzehr aber das entscheidende Kriterium ist, müsste das Verkaufspersonal auch bei der Abgabe von kaltem Zwiebelkuchen rückfragen, ob dieses Stück sofort verzehrt wird. Bejaht der ehrliche Kunde die Frage, wäre Verpackungssteuer fällig. Diese penible Befragung gilt selbstverständlich auch fürs Fleischkäsweckle.

Verpackungssteuer führt zu höheren Preisen für Verbraucher

Für Kunden und Kommunen würde es jedenfalls teurer: Eine Verpackungssteuer führt zu höheren Preisen für Verbraucher. Doch auch die Kommunen selbst wären zusätzlich belastet: Die Erhebung und Kontrolle der Steuer erfordern erhebliche Ressourcen, die in vielen Kommunen bereits jetzt nicht ausreichend vorhanden sind. Dies könnte zu Ungleichheiten bei der Kontrolle und Durchsetzung führen.
Neben der Bürokratiebelastung spricht die fehlende Lenkungswirkung gegen die Steuer: „Verschiedene Studien zeigen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer nicht zwangsläufig zu einer Verringerung des Abfallaufkommens führt. Das Verbraucherverhalten wird von vielen Faktoren beeinflusst“, macht Traub deutlich.

Regelungswirrwarr befürchtet

Nachdem die Kommunen, die eine Verpackungssteuer einführten, im Zuge einer Satzung selbst entscheiden, welche Einwegverpackung wie besteuert würde, könnte es über kommunale Grenzen hinweg zu einem aus Sicht der Kunden und Betriebe völligen Regelungswirrwarr kommen: „Das wäre Kleinstaaterei im 21. Jahrhundert. Eine weitere Steuer ist unzweckmäßig und führte zu Wettbewerbsverzerrungen. Es bestünde zudem die Gefahr eines Mülltourismus über kommunale Grenzen hinweg. Anstatt umweltpolitischer Symbolpolitik sollte der Fokus vor Ort vielmehr darauf liegen, wie wilder Müll tatsächlich vermieden und beseitigt werden kann. Hier sind intelligente Alternativen gefragt“, so Traub abschließend.
Existenzgründung

09.04.2026 I Nagold I IHK-Existenz­gründer-Sprech­tage in Nagold und Calw

Informationsveranstaltungen für Existenzgründer

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK) , die Handwerkskammer Karlsruhe (HWK) und die Stadt Nagold führen in regelmäßigen Abständen abwechselnd bei danekdance - Tanzschule im Gewölbekeller in Calw und in der IHK-Geschäftsstelle in Nagold Informationsveranstaltungen für Existenzgründer durch.

Beratungstage für alle, die sich selbstständig machen möchten

Die Beratungstage richten sich an Interessenten, die sich in absehbarer Zeit selbstständig machen möchten. Neben Hinweisen zur Erstellung eines Gründungskonzepts und die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden über rechtliche und steuerliche Aspekte sowie die Vorgehensweise bei der Gründung informiert und umfassendes Informationsmaterial wird zur Verfügung gestellt.
Zeiten jeweils von 13:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr
Bitte um Anmeldung unter der Telefon-Nummer 07231 201-0.

Veranstaltungsorte / Termine in Präsenz

(danekdance - Tanzschule I Gewölbekeller I Haggasse 9 I 75365 Calw I Handwerkskammer Karlsruhe (HWK) führt den Termin durch) I Parkmöglichkeiten im Parkhaus Haggasse oder Kaufland
oder
(IHK-Geschäftsstelle in Nagold I Lise-Meitner-Str. 23 I 72202 Nagold I Industrie- und Handelskammer (IHK) führt den Termin durch I Parkmöglichkeiten direkt vor dem IHK Gebäude
Zeiten jeweils von 13:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr.)
Präsenztermine

Termine 2026 – Online-Anmeldung zu den Sprechtagen

Wirtschaftspolitik

IHK-Umfrage: Unternehmen im Nordschwarzwald fordern weniger Bürokratie und verlässliche Wirtschaftspolitik

Die Wirtschaft im Nordschwarzwald steht unter Druck: Die Bürokratiebelastung, die Energie- und Arbeitskosten, die Unternehmensbesteuerung, der Fachkräftemangel und die Unsicherheiten in der Wirtschaftspolitik werden von der regionalen Unternehmerschaft als deutliche Wettbewerbsnachteile wahrgenommen. Das zeigt die Auswertung des IHK-Unternehmensbarometers für den Nordschwarzwald, das im Vorfeld der Bundestagswahl durchgeführt wurde.

Unternehmen im Nordschwarzwald brauchen Planungssicherheit, weniger Bürokratie und eine zuverlässige wirtschaftspolitische Agenda

Im Vergleich zur letzten Erhebung im Herbst 2021 geben 95 Prozent der teilnehmenden Betriebe im Nordschwarzwald (Bund: 89 Prozent) an, dass sich die Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik verschlechtert hat. 97 Prozent der Betriebe im Nordschwarzwald (Bund: 87 Prozent) empfinden die Bürokratielast als seither stark gestiegen.
„Die Ergebnisse der Umfrage sind ein klares Signal. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit, weniger Bürokratie und eine wirtschaftspolitische Agenda in einem Koalitionsvertrag, der Verlässlichkeit ausstrahlt“, betont Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. „Wir brauchen mehr Tempo – Deutschland muss schneller werden bei staatlichen Genehmigungen und Dienstleistungen,“ ergänzt Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald

Dringender Handlungsbedarf bei Bürokratie und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Neben der Bürokratiebelastung und einer fehlenden verlässlichen Wirtschaftspolitik beklagen die Unternehmen im Nordschwarzwald auch die zunehmende Verschlechterung der Standortbedingungen. So geben 84 Prozent (Bund: 82 Prozent) der Befragten an, dass die Strompreise ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Die Arbeitskosten werden von rund 89 Prozent (Bund: 84 Prozent) als Belastung empfunden, während 49 Prozent (Bund: 65 Prozent) die Qualität der Verwaltung als verschlechtert bewerten.

Klare Erwartungen an die Bundesregierung

Das IHK-Unternehmensbarometer zeigt, dass die Betriebe eine klare Erwartungshaltung gegenüber der künftigen Bundesregierung haben. 93 Prozent der Unternehmen im Nordschwarzwald (Bund: knapp 95 Prozent) fordern einen entschlossenen Bürokratieabbau. Ebenso wichtig sind für sie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren mit 62 Prozent (Bund: 70 Prozent) sowie eine effizientere und digitalisierte Verwaltung mit 60 Prozent (Bund: 69 Prozent). Auch die Verbesserung der digitalen Infrastruktur 58 Prozent (Bund: 58 Prozent), mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt 60 Prozent (Bund: 59 Prozent) und eine moderne Verkehrsinfrastruktur 51 Prozent (Bund: 53 Prozent) stehen im Nordschwarzwald oben auf der Agenda.
„Um die Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, europäischer und globaler Ebene zu sichern, muss die Politik jetzt schnell entschlossen handeln und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar verbessern“, fordert Gläser. „Die Wirtschaft braucht deutliche Entlastungen bei Energiekosten, Unternehmenssteuern und Sozialabgaben sowie klare Investitionsanreize und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung“, so Traub.

Kritische Bewertung der vergangenen Legislaturperiode

Auch die bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen der scheidenden Bundesregierung werden von den Unternehmen im Nordschwarzwald als auch in Deutschland kritisch betrachtet. 61 Prozent (Bund: 65 Prozent) der Unternehmen in der Region sind der Meinung, dass die aktuelle Gestaltung der Energiewende zu steigenden Betriebskosten und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit führt. 85 Prozent (Bund: 81 Prozent) der Befragten fordern, dass sich die künftige Bundesregierung verstärkt für Handelsabkommen der EU einsetzen soll.

IHK Nordschwarzwald steht als Partner bereit

Die IHK Nordschwarzwald appelliert an alle politischen Akteure, die anstehenden Koalitionsverhandlungen zügig und verantwortungsbewusst zu führen, um schnellstmöglich eine stabile Regierung zu bilden, die den wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht wird. „Der Koalitionsvertrag muss Vertrauen schaffen, die Motivation zur Arbeit stärken und Unternehmern, ihren Mitarbeitern sowie den Bürgern wieder mehr Freiheit geben“, sagt Gläser.
„Wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, diese Leitlinien in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen, um die wirtschaftliche Stärke Deutschlands und damit auch derjenigen der Region Nordschwarzwald nachhaltig zu sichern und auszubauen. Die IHK Nordschwarzwald steht bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und die Interessen der regionalen Wirtschaft aktiv einzubringen. Nur durch gemeinsames und entschlossenes Handeln können wir die Weichen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft stellen“, so Gläser abschließend.

Über die Umfrage

Am IHK-Unternehmensbarometer haben sich bundesweit etwas mehr als 4.000 Betriebe beteiligt. Befragt wurden die Unternehmen aller Größen und Branchen zwischen dem 27. Januar und dem 5. Februar 2025.
Events

Akteure der Wirtschafts­region Nord­schwarz­wald gründen „Allianz für morgen“

Rund 70 Unternehmensvertreter aus dem Nordschwarzwald kamen zur Auftaktveranstaltung der „Allianz für morgen“ ins Pforzheimer IHK-Haus. Unter dem Titel „Nachhaltiges Wirtschaften – Berichterstattungspflichten und Chancen“ widmeten sie sich den Anforderungen des europäischen „Green Deals“, informierten sich über die kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Pläne des „Clean Industrial Deal“ und diskutierten praxisnahe Ansätze für eine wirtschaftlich nachhaltige Umsetzung der aktuellen Vorgaben.

Der Clean Industrial Deal der Europäischen Union

Die EU verfolgt mit dem Clean Industrial Deal drei wesentliche Ziele: die Bekämpfung des Klimawandels, die Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Reduzierung der Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen. Gleichzeitig wird eine Entlastung bei den Berichterstattungspflichten sowie beim CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) in Aussicht gestellt.

Starke regionale Allianz für nachhaltiges Wirtschaften

„Die bürokratischen Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wirken allerdings bereits und die EU hält an den ambitionierten Zielen des Green Deals fest, wonach es bei der Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 und dem für 2040 gesetzten Zwischenziel von 90 Prozent bleiben soll“, betonte IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub. „Umso wichtiger ist es, sich mit den Chancen nachhaltigen Wirtschaftens tiefer zu beschäftigen und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Ich bin davon überzeugt, dass das Engagement der Allianz für morgen dem Nordschwarzwald das Alleinstellungsmerkmal einer Region des nachhaltigen Wirtschaftens verleihen und Standortvorteile erarbeiten kann, “ so Traub beim Empfang der insgesamt zehn Partnerinstitutionen der Allianz für morgen.
Dazu zählen neben der IHK Nordschwarzwald die Handwerkskammer Karlsruhe, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald (WFG), der Regionalverband Nordschwarzwald, die drei Landkreise der Region, die Stadt Pforzheim inklusive des Zentrums für Präzisionstechnik, die Hochschule Pforzheim und der Campus Schwarzwald in Freudenstadt. „Es ist in konjunkturell herausfordernden Zeiten ein starkes Zeichen, dass wir die Kräfte so fest bündeln für gemeinsame bedarfsgerechte neue Angebote in den Bereichen Information, Beratung und Qualifizierung“, erklärte Carl Christian Hirsch, Mitglied der IHK-Geschäftsführung.

Nachhaltigkeit als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor

Calws Landrat und WFG-Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Riegger betonte: „Viele Unternehmen in unserem Landkreis stehen vor der Herausforderung, wirtschaftliche Rückgänge zu bewältigen und gleichzeitig nachhaltige Strategien zu implementieren. Hierbei benötigen sie unser aller Unterstützung.“ Auch Regionalverbandsdirektor Sascha Klein unterstrich die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens: „Für uns gehört dazu auch die Planung zukunftsfähiger Gewerbegebiete.“
Die Allianz für morgen wird als Schlüsselinitiative zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie 2030+ betrachtet, die von IHK, WFG und Regionalverband unter breiter Beteiligung entwickelt wurde. „Als Region möchten wir Vorreiterin sein. Wir möchten mit dem Fokus Nachhaltigkeit eine Marke aufbauen und etablieren“, ergänzten für den Enzkreis Landrat Bastian Rosenau und der Wirtschaftsförderer des Landkreises Freudenstadt, Ralf Bohnet.
„Bereits bei der Gründung unseres Zentrums für Präzisionstechnik, dem ZPT, war klar: Eine nachhaltige Produktion wird zu einem immer wichtigeren Verkaufsargument“, ergänzte Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch. Auch die Hochschule Pforzheim sieht in Nachhaltigkeit einen Innovationsmotor: „Nachhaltigkeit kann oft als Katalysator für Innovationen dienen. Die Integration in die Kreislaufökonomie ist derzeit eines der zentralen Themen in der Wirtschaft“, betonte Prorektorin Prof. Dr. Ingela Tietze. Neben Stefan Bogenrieder, Geschäftsführer des Campus Schwarzwald, der mit der IHK und der Hochschule bereits gemeinsame Weiterbildungsangebote vorhält, unterstrich der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Karlsruhe, Walter Bantleon, die wichtige Rolle seines Hauses bei der Qualifizierung der Fachkräfte: „Aktuell planen wir den Bau einer neuen Bildungsakademie mit einem Investitionsvolumen von etwa 130 Millionen Euro, um Fachkräfte für zukünftige Herausforderungen auszubilden. Dabei legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Diese Kompetenzen möchten wir auch in die neue Allianz einbringen.“

Fachimpulse und praxisnahe Lösungen

In der sich an den Gründungsempfang anschließenden und von Stefan Hammes moderierten Infoveranstaltung beleuchtete Dr. Sebastian Bolay von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die aktuellen rechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes. Prof. Dr. Jan Greitens von der Westfälischen Hochschule stellte mit VSME („Voluntary Small and Medium Enterprises Standard“) einen freiwilligen, KMU-freundlichen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Greitens betonte in seinem Vortrag, dass die Berichtserstattungspflichten aktuell zwar viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) noch nicht betreffen. Als Lieferanten größerer Unternehmen seien sie hingegen oftmals bereits mittelbar betroffen oder sie werden gegenwärtig schon bei Finanzierungen zu den Nachhaltigkeitsaspekten ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Zuge der EU-Taxonomieverordnung befragt.
Oliver Laukel präsentierte mit „EcoCockpit“ ein kostenfreies Tool der IHKs, das Unternehmen hilft, ihren CO2-Fußabdruck zu berechnen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Andrea Bobak von der Richard Wolf GmbH berichtete aus der Praxis, wie ihr Unternehmen durch nachhaltiges Management den Berichterstattungspflichten gerecht wird. Den Abschluss bildete Prof. Dr. Ingela Tietze mit ihrem Impuls „Jenseits der Berichterstattungspflicht – wo sind die Chancen klimaneutralen Wirtschaftens?“, in dem sie praxisnahe Ansätze zur Kostensenkung und Innovationsförderung durch Nachhaltigkeitsstrategien aufzeigte.

Zukunftsweisende Kooperation

Die Veranstaltung führte den Teilnehmenden klar vor Augen, wo der Schwerpunkt der Arbeit der Allianz für morgen liegen wird: „Unsere Allianz soll insbesondere dem Mittelstand konkrete Hilfestellungen bieten, damit er sich auf die Chancen klimafreundlichen Wirtschaftens konzentrieren kann“, resümierte IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub.
EU-Politik

EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt

Brüssel, 29.01.2025. Die EU-Kommission hat aktuell ihren "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit" vorgestellt – einen Fahrplan, wie sie die europäische Wirtschaft in den nächsten fünf Jahren global wettbewerbsfähiger gestalten möchte.
Der Kompass umfasst drei Kernbereiche und fünf Querschnittsfaktoren, die eine langfristige wirtschaftliche Stärkung der EU gewährleisten sollen. Die drei Kernbereiche des Kompasses sind:

1. Schließen der Innovationslücke

Die EU kündigt an, verstärkt auf Förderung von Start-ups und neuen Technologien, darunter künstliche Intelligenz, Quanten- und Biotechnologie setzen zu wollen. Eine "28. Rechtsordnung" soll EU-weit Unternehmensgründungen erleichtern und Wachstumshindernisse von Start-Ups beseitigen.
Flagship-Initiativen (Deutsche Übersetzung - in Klammern Original Titel):
  • Europäische Start-up- und Scale-up-Strategie (Start-up and Scale-up Strategy)
  • 28. Rechtsordnung (28th Regime)
  • Europäischer Innovationsakt (European Innovation Act)
  • Rechtsakt zum europäischen Forschungsraum (European Research Area Act)
  • Initiative zu KI-Fabriken, KI-Anwendung, KI in der Wissenschaft, und Strategien für eine Datenunion (AI Factories Initiative, Apply AI, AI in Science, and Data Union Strategies)
  • Rechtsakt zu EU Cloud und KI-Entwicklung (EU Cloud and AI Development Act)
  • EU Quantum Strategie und Quantum Akt (EU Quantum Strategy und Quantum Act)
  • EU Biotechnologie Akt und Bioökonomie Strategie (EU Biotech Act and Bioeconomy Strategy)
  • Life Science Strategie (Life Science Strategy)
  • Rechtakt für Neue/Neuartige Materialien Akt (Advanced Materials Act)
  • Weltraum Rechtsakt (Space Act)
  • Überarbeitung der Leitlinien für die Bewertung horizontaler Unternehmenszusammenschlüsse (Review of the Horizontal Merger Control Guidelines)
  • Rechtsakt über digitale Netze (Digital Networks Act)

2. Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit

Durch einen "Deal für eine saubere Industrie" sollen Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsmethoden unterstützt werden. Ein neuer Rechtsrahmen soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Anreize für energieintensive Industrien schaffen.
Flagship-Initiativen:
  • Deal für saubere Industrie und ein Aktionsplan für erschwingliche Energie (Clean Industrial Deal and an Action Plan on Affordable Energy)
  • Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie (Industrial Decarbonisation Accelerator Act)
  • Aktionsplan zur Elektrifizierung und Paket für Europäische Netze (Electrification Action Plan and European Grids Package)
  • Neuer Beihilferahmen (New State Aid Framework)
  • Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie (Steel and metals action plan)
  • Paket für die Chemische Industrie (Chemicals industry package)
  • Strategischer Dialog zur Zukunft der Automobilindustrie und ein Aktionsplan (Strategic dialogue on the future of the European automotive industry and Industrial Action Plan)
  • Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (Sustainable Transport Investment Plan)
  • Europäische Hafenstrategie und industrielle maritime Strategie (European Port Strategy and Industrial Maritime Strategy)
  • Plan für Hochgeschwindigkeitszüge (High Speed Rail Plan)
  • Überprüfung CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism Review)
  • Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Act)
  • Ausblick für Landwirtschaft und Ernährung (Vision for Agriculture and Food)
  • Pakt für Ozeane (Oceans Pact)
  • Änderung des Klimagesetzes (Amendment of the Climate Law)

3. Verringerung externer Abhängigkeiten

Ziel der Kommission ist es, strategische Lieferketten zu stärken und europäische Unternehmen durch gezielte Handelsabkommen und Partnerschaften unabhängiger von globalen Krisen zu machen.
Flagship-Initiativen:
  • Abschluss und Umsetzung ehrgeiziger Handelsabkommen, Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen (Conclude and implement ambitious trade agreements, Clean Trade and Investment Partnerships)
  • Transmediterrane Energie- und Clean-Tech-Kooperationsinitiative (Trans-Mediterranean Energy and Clean Tech Cooperation initiative)
  • Gemeinsame Beschaffungsplattform für kritische Rohstoffe (Joint purchasing platform for Critical Raw Minerals)
  • Überarbeitung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen (Revision of directives on Public Procurement)
  • Weißbuch über die Zukunft der europäischen Verteidigung (White Paper on the Future of European Defence)
  • Strategie der Europäischen Bereitschaftsunion (Preparedness Union Strategy)
  • Strategie der inneren Sicherheit (Internal Security Strategy)
  • Gesetz über kritische Arzneimittel (Critical Medicines Act)
  • Europäischer Klimaanpassungsplan (European Climate Adaptation Plan)
  • Strategie zur Widerstandsfähigkeit im Bereich Wasser (Water Resilience Strategy)

Die fünf Querschnittsfaktoren zur Wettbewerbssteigerung

  • Bürokratieabbau: Der administrative Aufwand für Unternehmen soll um mindestens 25 Prozent gesenkt werden.
  • Stärkung des Binnenmarktes: Die Harmonisierung von Normen und Regularien soll den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr verbessern.
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Durch eine europäische Spar- und Investitionsunion sollen Kapitalmärkte gestärkt und Investitionen erleichtert werden.
  • Fachkräfteentwicklung: Eine "Union der Kompetenzen" soll lebenslanges Lernen und zukunftssichere Qualifikationen fördern.
  • Politische Koordinierung: EU- und nationale Maßnahmen sollen besser aufeinander abgestimmt werden, um grenzüberschreitende Projekte effizient umzusetzen.
Quelle: DIHK
Entbürokratisierung

Omnibus verschlankt Nachhaltigkeitsregulierung nachhaltig

Brüssel, 26.02.2025. Das Thema Entbürokratisierung scheint endlich in Brüssel angekommen zu sein. Mit dem sogenannten "Omnibus"-Paket will die EU-Kommission kurzfristig mehrere europäische Richtlinien entschlacken. CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD, CBAM sind die ersten prominenten “Opfer" der neuen EU-Politik. Man erhofft sich eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent in diesen Bereichen.

Das Omnibus-Verfahren

Das Omnibus-Verfahren ist ein legislativer Mechanismus der EU, bei dem mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Rechtsakt gebündelt und gemeinsam beschlossen werden (vergleichbar mit den deutschen “Artikelgesetzen”, z. B. im Abfallrecht)

Weitreichende Vereinfachungen bei CSRD, CSDDD CBAM und EU-Taxonomie

Weitreichende Vereinfachung werden in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und europäische Investitionsprogramme getroffen.
Dies sind im Einzelnen:

Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und EU-Taxonomie

  • Ausnahme von etwa 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD (der Anwendungsbereich wird auf große Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und entweder einen Umsatz von über 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR reduziert.)
  • Verschiebung der CSRD-Meldepflicht für Unternehmen um zwei Jahre (bis 2028)
  • Reduzierung von Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen. Die Möglichkeit der freiwilligen Berichterstattung (basierend auf VSME (voluntary standard for SMEs) bleibt erhalten.
  • Einführung der Möglichkeit, über Tätigkeiten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um etwa 70 Prozent
  • Vereinfachungen der „Do-No-Significant-Harm“-Kriterien (DNSH)
  • Anpassung des Taxonomie-basierten Leistungsindikators für Banken - der Green Asset Ratio (GAR).

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / EU-Lieferkettenrichtlinie)

  • Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht (Konzentration der systematischen Sorgfaltspflicht auf unmittelbare Geschäftspartner, Verringerung der Häufigkeit der regelmäßigen Bewertungen der Geschäftspartner von jährlich auf fünf Jahre, mit Ad-hoc-Bewertungen, wo dies erforderlich ist)
  • Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette von großen Unternehmen verlangt werden können und Verringerung der Trickle-Down-Effekte für KMU
  • Harmonisierung der Sorgfaltspflichtanforderungen in der EU
  • Abschaffung der zivilrechtlichen Haftung in der EU (bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständigen Ersatz des durch die Nichteinhaltung der Vorschriften verursachten Schadens und Schutz der Unternehmen vor übermäßiger Entschädigung im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten)
  • Verschiebung der Anwendung für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028), während die Annahme der Richtlinie um ein Jahr vorgezogen wird (auf den Juli 2026).

Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)

  • Einführung einer neuen kumulativen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur
  • Vereinfachung der Vorschriften für die Beantragung und Genehmigung des Status des zugelassenen CBAM-Anmelders, für die Berechnung der Emissionen und der Berichterstattungsanforderungen
  • Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026 auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter

Wie geht es weiter?

Die Legislativvorschläge Omnibus I und Omnibus II werden nun dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Eine Verabschiedung wird als sehr wahrscheinlich angesehen. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Quelle: EU, gekürzt, verändert
EU-Politik

EU-Clean Industrial Deal vorgestellt

Brüssel, 26.02.2025. Die EU-Kommission hat aktuell den Clean Industrial Deal (Deal für eine saubere Industrie) vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung der EU zusammenführen. Hierzu möchte die EU in sechs Bereichen konkrete Maßnahmen ergreifen
Die Kommission beschreibt den Clean Industrial Deal (CID) in ihrer Mitteilung als einen „transformativen Geschäftsplan“. Ziel sei die Beschleunigung der Dekarbonisierung, Reindustrialisierung und Innovation.
Insbesondere soll der Deal der europäischen Industrie einen stärkeren Business Case (mehr Anreize) für große klimaneutrale Investitionen im Bereich der energieintensiven Industrien und für saubere Technologien bieten.
Laut Mitteilung der Kommission möchte man in sechs Bereichen konkrete Maßnahmen ergreifen und hat für die meisten dieser Bereiche auch dem „Geschäftsplan“ entsprechend KPIs festgelegt.

1. Bezahlbare Energie

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie (Q1 2025)
  • EIB-Pilotprojekt mit Finanzgarantien für PPA-Empfänger, mit Schwerpunkt auf KMU und energieintensiver Industrie (Q2 2025)
  • Legislativvorschlag zur Ausweitung der Gasspeicherverordnung (Q1 2025)
  • CID-Beihilferahmen (Q2 2025)
  • Empfehlung zu Netzentgelten (Q2 2025)
  • Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung (Q4 2025)
  • Beschleunigung der Genehmigungen für den industriellen Zugang zu Energie und die industrielle Dekarbonisierun
  • Empfehlung zur Energiebesteuerung (Q4 2025)
  • Leitlinien für die Gestaltung von CfDs, einschließlich der Kombination von CfDs und PPAs (Q4 2025)
  • Leitfaden zur Förderung der Vergütung von Flexibilität in Einzelhandelsverträgen (Q4 2025)
  • Paket für Europäische Netze (Q1 2026)
  • KPI: Erhöhung der Elektrifizierungsrate der gesamten Wirtschaft von heute 21,3 % auf 32 % im Jahr 2030
  • KPI: Jährliche Installation von 100 GW an erneuerbaren Stromkapazitäten bis 2030

2. Leitmärkte

  • Delegierter Rechtsakt über kohlenstoffarmen Wasserstoff, der Rechtssicherheit für Produzenten von kohlenstoffarmem Wasserstoff schafft (Q1 2025)
  • Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung (Q4 2025)
  • Einführung eines Labels für kohlenstoffarme Industrieprodukte
  • Anwendung der Anforderungen an Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und EU-Mindestgehalt bei der öffentlichen und privaten Beschaffung in strategischen Sektoren, um führende Märkte für kohlenstoffarme Produkte
  • Mitteilung und Legislativvorschlag zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten (2025/2026)
  • Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen, um die Verwendung von nicht-preislichen Kriterien durchzusetzen (Q4 2026)
  • KPI: Erreichen eines Anteils von 40 % inländisch produzierter Schlüsselkomponenten von Clean-Tech-Produkten auf dem EU-Markt
  • KPI: Verringerung der externen Schwachstellen für Produkte des Clean Industrial Deals, gemessen am Stand des “External Vulnerability Index” von heute 0,19

3. Finanzierung: Öffentliche und private Investitionen

  • Erhöhung der Risikotragfähigkeit von InvestEU (Q1 2025)
  • IPCEI Design Support Hub (2025)
  • CID-Beihilferahmen (Q2 2025)
  • Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Einführung von Steueranreizen zur Unterstützung des Clean Industrial Deal (Q2 2025)
  • Flaggschiff-Aufruf im Rahmen von Horizont Europa (Q4 2025)
  • Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds (2025)
  • Bank für industrielle Dekarbonisierung (Q2 2026)
  • TechEU-Investitionsprogramm für Scale-ups mit der EIB-Gruppe und dem Privatsektor Sektor (2026)
  • KPI: Erhöhung des Gesamtvolumens der Investitionen zur Unterstützung des industriellen Übergangs von EUR 52,7 Milliarden

4. Kreislaufwirtschaft und Zugang zu Rohstoffen

  • Erste Liste der strategischen Projekte im Rahmen des Gesetzes über kritische Rohstoffe (Q1 2025)
  • Annahme des Ökodesign-Arbeitsplans (Q2 2025)
  • EU-Zentrum für kritische Rohstoffe für gemeinsame Beschaffung und Verwaltung von strategischen Lagerbeständen (Q4 2026)
  • Gesetz über die Kreislaufwirtschaft (Q4 2026)
  • Initiative zur grünen Mehrwertsteuer (Q4 2026)
  • Transregionale Kreislaufwirtschaftszentren (Circularity Hubs) (Q4 2026)
  • KPI: Erhöhung des Anteils der Kreislaufwirtschaft von heute 11,8 % auf 24 % bis 2030

5. Globale Märkte und internationale Partnerschaften

  • Aufnahme von Verhandlungen über die erste Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen (Q1 2025)
  • Vereinfachung des CBAM (Q1 2025)
  • Umfassende Überprüfung des CBAM, um die Durchführbarkeit einer Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf andere Sektoren des EU-Emissionshandelssystems, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, auf nachgelagerte Sektoren sowie auf indirekte Emissionen und die Unterstützung von Exporteuren zu prüfen und Schlupflöcher zu schließen (Q3 2025)
  • Initiative zur transmediterranen Zusammenarbeit im Bereich Energie und saubere Technologien (Q4 2025)
  • Legislativvorschlag zur Ausweitung der CBAM (Q1 2026)
  • Leitlinien zur Verordnung über ausländische Subventionen (FSR) (Q1 2026)

6. Skills

  • Union of Skills (Q1 2025)
  • Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze (Q4 2025)
  • Leitfaden zum Sozialleasing für saubere Produkte (2025)
  • Europäische Beobachtungsstelle für den fairen Übergang (Q1 2026)
  • Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen (2026)
  • KPI: Verringerung der Zahl der Berufsbilder - die besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse für den grüner Übergang voraussetzen– bei denen mindestens fünf Mitgliedstaaten einen Mangel meldeten. Im Jahr 2024 gab es 27 solcher Berufe.

Mehr zum Thema

Quelle: DIHK, gekürzt
Allgemeine Wirtschaftspolitik

IHK im Austausch mit der Landespolitik: Gemeinsam für einen starken Wirtschafts­standort

Die Wirtschaft im Nordschwarzwald steht unter Druck und braucht dringend andere Rahmenbedingungen. Diese zentrale Erkenntnis prägte das „Wirtschaftspolitische Jahresgespräch" der IHK Nordschwarzwald, das im IHK-Haus in Pforzheim stattfand. IHK-Präsidentin Claudia Gläser machte es deutlich: „Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg leidet – das spüren wir auch hier im Nordschwarzwald.“ Als Gastredner konnte die IHK den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Manuel Hagel MdL, gewinnen.

Wirtschaftslage ernst – IHK fordert klare Perspektiven

Pforzheim, 10.02.2025. Die Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald, Tanja Traub, führte mit den aktuellen Ergebnissen der regionalen Konjunkturbefragung in die Diskussion ein: „Seit zwei Jahren geht es abwärts. Die Stagnation ist einer Rezession gewichen.“ Nur 24 Prozent der Unternehmen im Nordschwarzwald bewerteten ihre Geschäftslage im Januar 2025 als gut, während 19 Prozent sie als schlecht und 57 Prozent als befriedigend einstuften – und das vor dem Hintergrund einer anhaltenden Abwärtsbewegung. Besonders problematisch seien die hohen Arbeitskosten und die schwache Inlandsnachfrage.
Manuel Hagel nahm diese Herausforderungen direkt auf: „Eine gute Zukunft für unser Land gibt es nur, wenn es der Wirtschaft gut geht.“ Er betonte, dass es klare Investitionsschwerpunkte in Bildung, Forschung und Infrastruktur brauche, um Baden-Württemberg als Innovationsstandort zu stärken. Zudem sprach er sich für Technologieoffenheit im Energiesektor aus und forderte die Rückkehr zu mehr Eigenverantwortung des Einzelnen und die Entfesselung des Unternehmertums, um die Chancen auch jüngerer Unternehmen im internationalen Vergleich zu erhöhen und Unternehmensnachfolgen wieder attraktiver zu machen.

Bürokratieabbau als zentrales Anliegen

Das Top-Thema des Abends waren die Vermeidung und der Abbau von Bürokratie. IHK-Präsidentin Gläser brachte es deutlich auf den Punkt: „Man könnte sich täglich über neue Auflagen und Berichtspflichten ärgern.“ IHK-Vizepräsident Patrick Stöber kritisierte: „Im Vergleich mit den Vereinigten Staaten sind wir einfach zu langsam. In Deutschland werden oft noch zusätzliche bürokratische Hürden geschaffen. Wir legen auf die europäischen Vorgaben immer noch was drauf“. Sein Vizepräsidenten-Kollege Jan Weber forderte beispielsweise eine Reform der Landesbauordnung zur Schaffung von mehr Wohnraum sowie grundsätzlich eine Überprüfung der Verwaltungseffizienz. „Aus meiner Sicht ist das föderale Verwaltungssystem kaum noch reformierbar. Es fehlt der Politik der Mut, einfach mal eine Regelungslücke zuzulassen. Um die Verwaltungspraxis wirtschaftsfreundlicher zu gestalten, brauchen wir eine Jahrhundertreform“, so Weber.
Erstaunlich deutlich zeigte sich hier auch Manuel Hagel: „Ich kann mir sogar die Abschaffung von Verwaltungsebenen vorstellen, um die Verwaltung übersichtlicher und effizienter aufzustellen.“ Und er gab konkrete Beispiele für die Erzielung von mehr Verwaltungseffizienz. In Zusammenarbeit mit zwei baden-württembergischen IT-Unternehmen, die grundsätzlich gerne für ein großes Pilotprojekt bereitstünden, könne eine zentrale Anlaufstelle für den sicheren Austausch von Daten geschaffen werden, eine „One-Stop-Agency“. „Wir verlangen von Unternehmen wie Bürgern zum Teil drei oder fünf Mal die gleichen Daten von unterschiedlicher Stelle; und dann dürfen und können staatliche Stellen die Daten einander nicht direkt zur Verfügung stellen, das versteht doch kein Mensch. Das muss einfacher gehen“, so Hagel. Hier passiere zu wenig, obwohl die Zustimmung und Dokumentation bei erfolgtem Datenaustausch einfach sicherzustellen wären – „auf baden-württembergischen Servern mit baden-württembergischer Software“ – ging er bei diesem Vorschlag weiter ins Detail. „Da braucht keiner Angst haben. Wir könnten als Land Vorreiter werden und auch für die höheren politischen Ebenen Beispiel geben“, so Hagel. Mit diesem und weiteren Lösungsansätzen erntete der Landespolitiker großen Zuspruch.

Fazit: Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam anpacken

„Das Wirtschaftspolitische Jahresgespräch zeigte eindrucksvoll, dass der Dialog zwischen Wirtschaft und Politik wichtiger denn je ist. Dabei soll es nicht nur um Kritik gehen, sondern auch um konstruktive Lösungswege aus der Krise. Die IHK Nordschwarzwald bleibt weiter am Ball, um die Interessen der regionalen Unternehmen zu vertreten und konkrete Verbesserungen zu erwirken“, fasste es Claudia Gläser zusammen. „Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Innovationsförderung und eine vorausschauende Standortpolitik – nur so bleibt Baden-Württemberg wettbewerbsfähig“, schloss die IHK-Präsidentin.
Das Wirtschaftspolitische Jahresgespräch wurde von Dr. Julia Hagel moderiert.

Zahlen und Fakten zur Existenzgründung im Nordschwarzwald

Wirtschaftsförderung in der Kammerregion im Jahr 2025

L-Bank fördert regionale Wirtschaftsentwicklung: 431 Unternehmen im Bezirk der IHK Nordschwarzwald erhalten 2025 Fördermittel der L-Bank
Karlsruhe, 11.02.2026. Im Gebiet der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald hat die L-Bank im vergangenen Jahr 431 Unternehmen mit mehr als 172 Millionen Euro unterstützt. Darunter sind 124 Gründerinnen und Gründer und 307 etablierte mittelständische Unternehmen. Mit den Förderdarlehen wurden Investitionen von insgesamt über 266 Millionen Euro ausgelöst. Sie tragen außerdem dazu bei, dass in den geförderten Unternehmen 334 neue Arbeitsplätze entstehen können. Statt 15.017 wie bisher sind es dann 15.351.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fördersumme für die Region erneut etwas gesunken, um 6,1 Prozent. Bei der Pro-Kopf-Förderung liegt der IHK-Bezirk Nordschwarzwald im Landesvergleich auf Platz acht der 17 Kammerregionen.

Die Finanzierungsangebote der L-Bank richten sich an alle, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder einen bereits etablierten Betrieb führen. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Bürgschaftsbank bietet die L-Bank regelmäßig Finanzierungs-sprechtage an. Fachleute beraten dabei zu den Themen Gründung, Selbstständigkeit und Finanzierung.
Termin in der Region und Anmeldungen zu den Finanzierungs-sprechtagen bei Stefan Hammes unter Tel. 07231 201-152.
Weitere Infos zu den Beratungsmöglichkeiten und Förderprogrammen der L-Bank unter www.l-bank.de/beratung oder 0711 122-2345.

Geförderte Unternehmen im Bereich der IHK Nordschwarzwald im Jahr 2025

Geförderte
Unter-
nehmen
Förder-
volumen
in TEUR
Investitions-
volumen
in TEUR
Bisherige
Arbeits-
plätze
Künftige
Arbeits-
plätze
Existenz-
gründer/
Über-
nehmer
124 37.508 49.913 952 1.082
Etablierte
Unter-
nehmen
307 134.832 216.436 14.064 14.269

Quelle: L-Bank, Pressemitteilung.
Mehr Informationen zu den Förderprogrammen der L-Bank unter www.l-bank.de oder der Hotline 0711 122-2345.
Infoveranstaltung

Die neue EU-Verpackungs­verordnung

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg laden zu vier inhaltsgleichen Veranstaltungen im Februar und März in Präsenz über die neue EU-Verpackungsverordnung ein (jeweils von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr). Die Veranstaltungen sind kostenlos.

Neuerungen nach Übergangsfrist

Die neue EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 ist im EU-Amtsblatt verkündet und damit in Kraft. Nun beginnt eine 18-monatige Übergangsfrist.

Jetzt vorbereiten!

Auf viele Unternehmen kommen neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie auf Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren. Höhere Anforderungen gibt es an die Verwertbarkeit von Verpackungen, an Transportverpackungen und Mehrweganteile, an Vermeidungsziele, an Dokumentationen usw. Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder wird angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen. Die vier inhaltsgleichen, kostenlosen Veranstaltungen der BWIHK - verteilt über das Land Baden-Württemberg - klären über die neuen Regelungen auf.

Veranstaltungen in Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Ulm oder Mannheim

Eine Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung (jeweils 14-17 Uhr) ist bei der veranstaltenden IHK direkt möglich:
Mittwoch, 05.02.25 in der IHK Region Stuttgart in Stuttgart
Dienstag, 25.03.25 in der IHK Ulm in Ulm
Dienstag, 01.04.25 in der IHK Rhein-Neckar in Mannheim

Referent

Wilfried Baumann, IHK Südlicher-Oberrhein, Freiburg
Umschulung, Rehabilitation & Berufsvalidierung

Feststellungsverfahren: Anmeldung zu einem Beratungsgespräch

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Prüfungswesen

Anmeldung zu den Workshops zur Qualifizierung von Prüfenden

Unsere Veranstaltungen

Damit Sie sich als Prüfer:in stets auf dem aktuellen Stand sind, bieten wir eine Reihe von Workshops an, zu denen Sie sich hier gerne kostenfrei online anmelden können. Wir wollen Sie gern unterstützen, damit Sie Prüfungen auf der Basis aktueller Anforderungen durchführen und situationsgerecht gestalten können.

Jetzt online anmelden

IHK-Forum für Ausbilder:innen

Anmeldung zu den Veranstaltungen des Forums für Ausbilder:innen

Unserer Veranstaltungen

Als Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist es unser Anliegen, Sie in Ihrer wichtigen Rolle als Ausbilder:in oder Ausbildungsverantwortliche zu unterstützen und Ihnen eine Plattform zum Austausch und für neuen Input zu bieten. Das "Forum für Ausbildende" ist eine Veranstaltungsreihe, die Fachvorträge und Workshops rund um das Thema Ausbildung präsentiert.

Jetzt online anmelden

EVENTS

Anmeldung: 26.02.2025 Nachhaltiges Wirtschaften – Berichterstattungspflichten und Chancen?

Themen der Veranstaltung

Die Partner der Allianz für Morgen informieren zum Thema nachhaltiges Wirtschaften. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Einblicke in gesetzliche Anforderungen und zeigt Chancen für Unternehmerinnen und Unternehmer auf.

Online-Anmeldung

Achtung: Frist

Bis 31.12.2024 ins DIVID-Register eintragen!

Dessau, 01.11.2024. Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden.

Registrierung auf der Onlineplattform DIVID

Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.

Hintergrund des Einwegkunststofffonds

Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.

Weiterer Infos und FAQ-Katalog

Detaillierte Infos zur Rechtsgrundlage, dem Registrierungsprocedere und der finanziellen Abwicklung finden Sie auf der Seite und im FAQ-Katalog des Einwegkunststofffonds: https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq
Quelle: UBA, ergänzt
Ausblick

12.12.2024 Entwicklungen in der Energie- und Umweltpolitik

#Klima.Unternehmen.Wandel

2025 im Blick: Entwicklungen in der Energie- und Umweltpolitik

Unternehmen stehen 2025 vor wachsenden Anforderungen: Die EU verschärft CO2-Emissionsvorgaben durch die Reform des Emissionshandels (ETS) und steigende CO2-Preise.
Die „Fit for 55“-Strategie bringt verbindliche Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Pflicht.
Neue Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft fordern ressourcenschonende Produktionsweisen.
Zusätzlich erhöhen Lieferketten-Gesetze die Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards.
Unternehmen müssen ihre Strategien anpassen, um Klimaneutralität zu erreichen und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Webinar am Do., 12.12.2024, 14-15 Uhr

In unserem kostenlosen Webinar möchten wir Ihnen ein Update geben:
  • Was ist der Status Quo?
  • Was kommt aller Voraussicht nach im neuen Jahr im Bereich der Energie- und Umweltpolitik auf europäischer und Bundesebene auf die Unternehmen zu?
Berichten wird Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Quelle: DIHK
Untenehmensfinanzierung

Unternehmensnachfolge finanzieren

Die Finanzierung stellt in der Unternehmensnachfolge häufig eine große Herausforderung dar. Der jährliche DIHK- Nachfolgereport belegt das regelmäßig. Dabei sind die Probleme häufig hausgemacht. Eine systematische Herangehensweise hilft, diese frühzeitig zu lösen. Die Informationsbroschüre liefert einen Beitrag dazu, dass sowohl der Abgeber als auch der Nachfolger den Anforderungen besser gerecht werden. Bei der Erstellung des unabdingbaren Business Planes unterstützt die Unternehmenswerkstatt, eine kostenfreie Software der IHK Nordschwarzwald.
Jetzt anmelden!

Nach­haltig­keits­manage­ment im Kon­voi – Regula­torische Vor­gaben sys­te­ma­tisch er­füllen

Pforzheim, 26.02.2024. Der Nachhaltigkeits-Zug fährt auf internationaler, europäischer und nationaler Schiene und ist nicht mehr aufzuhalten. Auch Unternehmen müssen sich verstärkt mit Aspekten der Nachhaltigkeit beschäftigen. Das IHK-Projekt Nachhaltigkeitsmanagement im Konvoi – kurz: NiK – hilft Ihnen dabei, ihr vorhandenes Managementsystem (z. B. nach DIN ISO 9001 oder DIN ISO 14001) in Richtung Nachhaltigkeit „aufzubohren“ und standardisiert und effizient vorzugehen.
Der nächste Konvoi startet, sobald sich die Mindestteilnehmerzahl von 8 Unternehmen zusammenfindet. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt auf eine unverbindliche Vormerkliste setzen lassen. Bitte melden Sie sich unter umwelt@pforzheim.ihk.de an. Vor dem Start ist dann eine Online-Infoveranstaltung zum Ablauf, etc. vorgesehen.

CSR, Taxonomie, CO2-Bilanzierung und Co.

Die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und der EU-Green-Deal sind die Kernelemente der politischen Vorgaben im Klima- und Ressourcenschutz, aber auch im Themenfeld Menschenrechten und globaler Verantwortung. Die Marschrichtung auf internationaler Ebene ist also eindeutig und unumkehrbar und wirkt sich nach und nach verstärkt auf nationale Vorgaben – auch am Standort Deutschland - aus.

13.000 Unternehmen in Deutschland ab 2026 direkt betroffen

Unternehmen müssen sich also mit Aspekten der Nachhaltigkeit beschäftigen. Die regulatorischen Vorgaben der EU, wie die CSR-Direktive oder die EU-Taxonomie, aber auch die Dokumentationspflichten innerhalb der Lieferketten, wie die EU-Entwaldungsverordnung oder das Lieferkettensorgfaltsgesetz fordern u. a. eine transparente Dokumentation, wie ein Unternehmen mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten umgeht.
Dabei treffen diese Vorgaben nicht nur die globalen Player oder große Unternehmen, sondern über Kundenanfragen und Mitteilungspflichten alle Akteure innerhalb einer Lieferkette.
Laut Zahlen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) werden ab 2026 allein nach den Vorgaben der CSR-Direktive europaweit ca. 49.000 Unternehmen direkt berichtspflichtig sein, davon in Deutschland rund 13.000.
Nachhaltigkeit ist aber auch entscheidend für einen langfristigen Unternehmenserfolg in einer sich verändernden Welt, in der Ressourcen knapper werden und Umweltprobleme zunehmen.
Ein starkes Engagement für Nachhaltigkeit verbessert zusätzlich das Image eines Unternehmens, fördert die Kundenbindung und hilft bei der Fachkräftegewinnung.

Bohren Sie ihr vorhandenes Managementsystem auf!

Ein punktuelles, unkoordiniertes Reagieren auf Kundenanfragen oder gesetzliche Anforderungen zur Nachhaltigkeit im Unternehmen kostet Zeit und Nerven und bindet personelle Ressourcen.
Hier ist ein proaktives, effizientes Vorgehen und ein systematischer Ansatz erforderlich.

NiK – Gemeinsam und professionell begleitet zum Ziel

Das IHK-Projekt Nachhaltigkeitsmanagement im Konvoi – kurz: NiK – hilft Ihnen dabei, ihr vorhandenes Managementsystem (z. B. nach DIN ISO 9001 oder DIN ISO 14001) in Richtung Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln, um ihre Leistungen im Thema Nachhaltigkeit rechtssicher zu dokumentieren sowie kontinuierlich zu verbessern.
Die prozessorientierte Ausrichtung und die Kompatibilität der Managementnormen der ISO-Familie (High Level Structure) bietet hier einen idealen Ansatz für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
In vier Präsenz-Workshops bei der IHK lernen Sie sämtliche Grundlagen der Nachhaltigkeit kennen und erweitern ihr bestehendes Managementsystem um die notwendigen Nachhaltigkeitsbausteine. Dabei sind die Komponenten professionelle Beratung, Austausch in der Gruppe und Coaching vor Ort die wesentlichen Elemente des Projekts.
Ein Konvoi besteht aus 8 - max. 12 Unternehmen.
Fünf Beratungsunternehmen mit verschiedenen Schwerpunkten und Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen gestalten die praxisnahmen Workshops und stehen für einen im Projekt integrierten individuellen „Vor-Ort-Tag“ in ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Die NiK-Partnerberater

Zielgruppe und Ziel des Projekts

Das Projekt richtet sich an Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragte, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskoordinatoren, Stabsstellen der Geschäftsführung oder ähnliche Funktionen in Unternehmen verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen, sowie andere Personen, die sich mit Themen des Nachhaltigkeitsmanagements beschäftigen oder zukünftig beschäftigen werden.
Nutzen Sie die Chance, die gesetzlichen Vorgaben systematisch und effizient anzugehen, das Thema Nachhaltigkeit als Chance für ihr Unternehmen zu sehen und sich einen Vorteil im internationalen Wettbewerb zu sichern.

Inhalt der Workshops

Workshop 1, Einführung und Überblick

• Einführung in die Nachhaltigkeit
• Strategische Nachhaltigkeit im Unternehmen. Passagier oder Pilot
• Rahmenwerke für eine nachhaltige Entwicklung
• Nachhaltigkeits-Regulatorik & Berichtspflichten im Überblick
• Hotspot Handlungsfelder der Nachhaltigkeit
• Chancen der Digitalisierung

Workshop 2, Integration in ein bestehendes Managementsystem

• High-Level-Struktur, Aufbau von CSR-Managementsystem und Fragebögen
• Wesentlichkeitsanalyse, Code of Conduct, Lieferantenmanagement
• Nachhaltigkeitskennzahlen
• Vom Managementreview zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Workshop 3, Strategie und Prozess-Implementierung

• Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie
• Reporting, Handlungsfelder, Prozesse
• Prozessorientierung, KVP und Maßnahmenverfolgung
• Implementierung von Nachhaltigkeits-KPIs
• Digitalisierung und Automatisierung von Berichts- und Steuerungssystemen
• IT- Schnittstellen zu Unternehmenssystemen
• ESG in der Praxis

Workshop 4, Tools, Umsetzung und Kommunikation

• Innen- und Außenkommunikation / Öffentlichkeitsarbeit
• Hilfreiche Tools und Checklisten
• CO2-Bilanzierung
• Eigenständige Unternehmensanalyse
• Nachhaltigkeitsbericht (rechtlicher Rahmen, Erstellung, Datengrundlagen)
• Employer Branding / Fachkräfte
• Nachhaltigkeitsstatus des Unternehmens
• Interne und externe Kunden

Individueller Vor-Ort-Termin

• Implementierung im eigenen Unternehmen (Partnerberater frei wählbar)

Veranstaltungsort und Kosten

Ort: IHK-Haus Pforzheim, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Kosten: 2.290 Euro (pauschal pro teilnehmendem Unternehmen. Inklusive: Vor-Ort-Beratung, Workshops, Pausengetränke, Unterlagen).
Es können bis zu 2 Personen pro Unternehmen an den Workshops teilnehmen.
Veranstaltung

Save the Date: 07.05.2026 Unlimeted Femtastisch

Gemeinsame Veranstaltung der IHK Nordschwarzwald und der Hochschule Pforzheim. "Fem PLUS" ist eine Veranstaltung der Design Factory und des HEED in Zusammenarbeit mit der IHK Nordschwarzwald und der Kontaktstelle Frau und Beruf Norschwarzwald, die darauf abzielt, Frauen und weiblich identifizierte Personen zusammenzubringen, um sich auszutauschen und zu vernetzen.

Panel-Talk

Zum Auftakt des Abends begrüßen wir inspirierende Speakerinnen, die ihren eigenen Weg in im Bereich Finanzwelt & Gründung gegangen sind. Mit Fachwissen, Leidenschaft und Entschlossenheit haben sie sich behauptet und durchgesetzt. In unserem Panel-Talk teilen sie ihre Erfahrungen – von Herausforderungen bis hin zu entscheidenden Erfolgen – und zeigen, dass Finanzen besonders für Gründerinnen „femtastisch“ wichtig sind! Lass Dich inspirieren und entdecke neue Perspektiven für Deine berufliche Zukunft

Workshop-Session

Gemeinsam schauen wir in unserem Workshop genau hin: Welche alten Glaubenssätze und gesellschaftlichen Erwartungen beeinflussen noch unsere Entscheidungen rund ums Geld? Wir decken diese unsichtbaren Hürden auf, reflektieren sie kritisch und entwickeln konkrete Strategien, wie wir sie überwinden können – mit praktischen Tipps, kleinen Übungen und sofort umsetzbaren Money-Moves.

Come-Together

Zum Abschluss des Events laden wir euch herzlich zu einem gemütlichen Come-Together mit leckeren Snacks und Getränken ein – eine perfekte Gelegenheit, sich weiter auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Hast du Lust, alte Glaubenssätze hinter dir zu lassen und deine finanzielle Stärke

Termin, Uhrzeit, Ort

Donnerstag, 07.05.2026, 17:30 bis 20:00 Uhr
Creative Space G2.107. / Östliche Karl-Friedrich Str. 24, 75175 Pforzheim
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldung

Ansprechpartnerin

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de

Firmennachrichten - Interview

"Inno­vations­hemm­nisse in Deutsch­land sind groß"

IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub im Gespräch mit Thomas Rudel, Geschäftsführer der Rutronik Elektronische Bauelemente GmbH
Herr Rudel, wie beurteilen Sie die internationalen Entwicklungen?
Da die Weltwirtschaft schwächelt, halten sich die Kunden beim Bestellen zurück. Die Lieferketten sind aber stabil. Dennoch gibt es nach wie vor Schlüsselbauelemente mit langen Lieferzeiten. Wir hoffen, dass uns weitere Nackenschläge durch Krisen oder geopolitische Restriktionen erspart bleiben.
Wie gehen Sie mit geopolitischen Herausforderungen um?
Wir stehen im stetigen Austausch mit Herstellern und Kunden. Als Broadline-Distributor greifen wir auf ein breites Produktportfolio zurück. Deshalb können wir Alternativen anbieten. Wichtig wäre, Deutschland und Europa unabhängiger zu machen. Dafür brauchen wir eine pragmatische politische Ausrichtung, bei der die Entlastung des Mittelstands im Fokus steht. In Europa wird zu kurz gedacht, weil oftmals nur der Aufbau von Front-End-Produktionskapazitäten subventioniert wird. Investitionen in Entwicklung, Design und Know-how kommen zu kurz. Auch die hohen Bürokratiehürden müssen abgebaut werden, um Europa resilienter aufzustellen.
Wie gehen Sie mit den Themen Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Klimaschutz um?
Rutronik hat bereits viele Maßnahmen umgesetzt und kommt allen Verpflichtungen, die sich aus dem deutschen Lieferkettengesetz ergeben, in vollem Umfang nach. Um einen transparenten Datenaustausch zu erreichen, führt unser internes Expertenteam regelmäßig Risikoanalysen durch. Immer neue Regelungen wie das EU-Lieferkettengesetz sorgen allerdings für noch mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und belasten kleinere wie mittelständische Unternehmen. Rutronik unterstützt die Entwicklung nachhaltiger Applikationen, indem wir beratend zur Seite stehen und unseren Kunden Komponenten zur Verfügung stellen, bei denen im gesamten Produktzyklus ökologische Aspekte miteinbezogen wurden. Themen wie Energieeffizienz und Umweltschutz werden schon in der Planungsphase berücksichtigt. Was unser Unternehmen anbelangt, nutzen wir in Ispringen und Eisingen beispielsweise Photovoltaikanlangen und moderne LED-Technik.
Rutronik ist weltweit aktiv. Welche Rolle spielen kulturelle Unterschiede?
Mit unserer Regionalisierungsstrategie erhielten die Teams vor Ort mehr Verantwortung, weil sie die jeweiligen Märkte viel besser kennen. Und sie können in der Landessprache mit den Kunden kommunizieren. So lassen sich Entscheidungswege verkürzen und Fachkräfte vor Ort finden.
Welche Bedeutung hat es für Rutronik, wenn die EU den Ausbau der europäischen Mikrochip-Industrie vorantreibt?
Eigentlich ist der Zug in Europa längst abgefahren. Aber es gibt sinnvolle Investitionen wie in die neue Halbleiterfabrik von TSMC in Dresden. Subventionen, die nicht auf die gesamte Wertschöpfungskette abzielen, greifen viel zu kurz. Richtig wäre, sich mit den wichtigen Akteuren der europäischen Wirtschaft an einen Tisch zu setzen, um unseren Wirtschaftsstandort zukunftssicher aufzustellen.
Wie schaffen Sie es, Tradition und Innovation miteinander zu verbinden und trotzdem wettbewerbsfähig zu bleiben?
Als inhabergeführtes Familienunternehmen haben wir uns die Unabhängigkeit von externen Investoren bewahrt und sind dennoch zum Global Player aufgestiegen. Schon immer war es unser Bestreben, auf die Balance zwischen Bewährtem und Neuem zu achten. So entwickeln wir uns zu einem Systemanbieter, der auf die Broadline-Distribution als Basis setzt. Wir arbeiten mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten zusammen und bringen unsere industrielle Expertise ein.
Was ist das Erfolgsrezept Ihrer Innovationsstärke?
Wer Entwicklungen früh erkennen will, muss die Herausforderungen sehen, vor denen seine Kunden stehen. Außerdem braucht er Mut, um seine Chancen zu ergreifen. Das gelingt uns mit einem engagierten und gut ausgebildeten Team.
Was sind Ihre Innovationstreiber?
Dazu zählen Elemente der Industrie 4.0, Automatisierungsprozesse und KI. Um zu solchen Innovationen mit eigener Forschung und Entwicklung beizutragen, haben wir mit Rutronik System Solutions eine komplette Abteilung gegründet. Wer innovativ sein will, muss die Weiterentwicklung strategisch implementieren. Da wir ein junges Unternehmen bleiben wollen, muss man Fachkräften die Chance geben, sich durch Bildungsangebote weiterzuentwickeln. Unsere Kunden brauchen uns, damit wir sie in ihrer Vorentwicklungsphase unterstützen.
Welche Standortfaktoren hat Ispringen?
Die Herausforderungen in Deutschland sind vielfältig. Wir haben zu viel Bürokratie, eine schlechte Infrastruktur, zu hohe Steuerbelastungen und Energiepreise sowie eine große Verunsicherung. Ich kenne kein Land, wo Unternehmen so extrem bevormundet werden. Mein Vater hat Ispringen bewusst als Standort gewählt. Der süddeutsche Raum mit seinen Mittelständlern ist bis heute Innovationstreiber. Wir glauben an diese Region. Deshalb haben wir zum Beispiel ein neues Büro in Karlsruhe eröffnet.
Wie nutzen Sie das Potenzial ihrer Mitarbeitenden?
Unsere Mitarbeitenden unterstützen wir mit einer E-Learning-Plattform, internen und externen Schulungen sowie berufsbegleitender Weiterbildung. Schließlich bilden wir die Fachkräfte von morgen aus und bieten duale Studiengänge an. Unsere Absolvent:innen gehören zu den Jahrgangsbesten. Für unser Ausbildungskonzept wurden wir mehrfach ausgezeichnet.
Wie gelingt es Rutronik, qualifizierte Fachkräfte ans Unternehmen zu binden?
Es ist anspruchsvoll, Fachkräfte zu finden, weil uns in Deutschland bei zu hohen Lebenshaltungskosten und schlechter Infrastruktur die Lebensqualität abhandengekommen ist. Bei Rutronik halten wir unter anderem mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen in einem Wachstumsmarkt, Sportangeboten, 30 Urlaubstagen und der Unterstützung beim Kauf des Deutschlandtickets dagegen. Außerdem gibt es bei uns flexible Arbeitszeiten und Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge. Rutronik ist ein Familienunternehmen geblieben, in dem der Mensch zählt, der an unserer Erfolgsgeschichte mitschreibt.
Bringt sich Rutronik in gemeinnützige Projekte ein?
Wir unterstützen die Lebenshilfe, ein Kinderhospiz und arbeiten mit der AfB gGmbH zusammen. Im Frauen-Basketball engagieren wir uns für die Rutronik Stars Keltern und bringen uns in Projekte von Universitäten und Bildungseinrichtungen ein. Ich persönlich gehöre zu den Gründern von Lisa hilft e. V. Wir sehen uns als Unternehmen auch wichtigen gesellschaftlichen Akteur – gerade in der Region rund um unseren Hauptsitz.
Thomas Rudel
hat 2008 den Vorsitz der Geschäftsführung von Rutronik übernommen. Der Sohn des Firmengründers Helmut Rudel studierte Betriebswirtschaft mit Vertiefung Controlling. Vor, während und nach seinem Studium sammelte er im Familienunternehmen in verschiedenen Positionen wertvolle Erfahrungen. Als Chief Executive Officer (CEO) führt Thomas Rudel die kontinuierlich positive wirtschaftliche Entwicklung des mittlerweile international agierenden Familienunternehmens weiter, sodass bereits im Geschäftsjahr 2018 erstmalig die Umsatzmarke von einer Milliarde Euro erreicht wurde.
Werner Klein-Wiele
Phishing-Attacke

Warnung vor Phishing-Mails, Fake-Rechnungen und anderen Betrugsversuchen

Allgemeiner Hinweis

Aktuell sind vermehrt Phishing-E-Mails im Umlauf, die vorgeben, von der IHK zu stammen, und darauf abzielen, sensible Informationen von Unternehmern, insbesondere Bankdaten, zu erlangen. Auch andere bekannte Stellen werden missbräuchlich als Absender von E-Mails oder Schreiben mit Betrugsversuchen angegeben. Die Mitteilungen folgen meist einem ähnlichen Muster. Obwohl viele durch unpersönliche Anrede und sprachliche Fehler schnell als unseriös erkannt werden können, agieren Kriminelle zunehmend professioneller. Daher ist es umso wichtiger, auch bei scheinbar seriösen E-Mails aufmerksam zu bleiben.
Zugenommen haben auch Fake-Rechnungen, mit denen Unternehmen zur Zahlung nicht existierender Leistungen aufgefordert werden. Beispielsweise werden mit diesen Rechnungen angebliche Kosten für Handelsregistereinträge, Domainregistrierungen, Branchenverzeichnisse oder vermeintliche Dienstleistungen von Behörden aufgeführt– oft mit offizieller Aufmachung und kurzer Zahlungsfrist.
Diese Website bietet eine Übersicht ausgewählter Betrugsmaschen, um vor aktuellen Risiken zu warnen und zur Sensibilisierung beizutragen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist – Betrüger entwickeln ständig neue Methoden. Seien Sie daher stets wachsam und prüfen Sie E-Mails, Briefe und Rechnungen sorgfältig.
Folgende Merkmale können auf einen betrügerischen Hintergrund hinweisen (exemplarische Aufstellung nach BSI-Wie erkenne ich Phishing-E-Mails und -Webseiten?):
  • Der Text der Mail gibt dringenden Handlungsbedarf vor, etwa: "Wenn Sie Ihre Daten nicht umgehend aktualisieren, dann gehen sie unwiederbringlich verloren …".
  • Drohungen kommen zum Einsatz: „Wenn Sie das nicht tun, müssen wir Ihr Konto leider sperren …".
  • Sie werden aufgefordert, vertrauliche Daten wie die PIN für Ihren Online-Bankzugang oder eine Kreditkartennummer einzugeben.
  • Die Mail scheint von einer bekannten Person oder Organisation zu stammen, jedoch kommt Ihnen das Anliegen des Absenders ungewöhnlich vor.
Immer wieder wird von den Betrügern nach diesem Schema vorgegangen: Die Empfänger werden aufgefordert, sich neu zu identifizieren oder ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren, wobei sie einem Link folgen sollen. Oft wird eine sehr kurze Frist von nur wenigen Tagen gesetzt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden Konsequenzen angedroht, wie etwa hohe Geldstrafen von mehreren Tausend Euro, die Löschung aus dem Handelsregister oder ein Verbot der Geschäftstätigkeit.
Es ist dringend davon abzuraten, Links in Phishing-E-Mails anzuklicken oder deren Anlagen zu öffnen. Diese E-Mails können einfach gelöscht werden.
Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail tatsächlich von der IHK stammt, können Sie dies bei Ihrer zuständigen IHK klären.

02/2026 “Amtlicher Hinweis zu hinterlegten Unternehmensangaben”

Großen Druck baut die jüngste Version vorgeblich von der IHK stammender Phishing-Mails auf: Den Empfängern wird vorgeworfen, "auch im Jahr 2026 keine ordnungsgemäße Datenaktualisierung vorgenommen" zu haben. Die verletze die "gesetzlich vorgesehene Mitwirkungspflicht im Rahmen des Registrierungs- und Verwaltungsverfahrens der lndustrie- und HandeIskammer", schreiben die Betrüger, die in mittlerweile vertrauter Manier das große "I" in IHK-Namen und Linkadresse durch ein kleines "L" ersetzen. Dies sei die "letztmalige formelle Gelegenheit", die eigenen Unternehmensdaten vollständig zu aktualisieren – und zwar ausschließlich über das "o;izielle Online-Portal der lndustrie- und HandeIskammer". Werde das in der Mail verlinkte Formular nicht fristgerecht und vollständig ausgefüllt, könnten daraus "formelle Maßnahmen im Rahmen des geltenden Aufsichts- und Vollstreckungsverfahrens resultieren", drohen die Absender. Wie immer gilt auch hier: Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und geben Sie keine Daten preis!

06/2025 Rechnung IPON ACER Europe, Amsterdam

Aktuell kursieren Zahlungsaufforderungen von IPON ACER Europe, Amsterdam, für eine angeblich für alle kommerziellen Unternehmen in Europa zwingende „Phase-1-Registrierung“. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt bereits vor betrügerischen Rechnungen und zählt dabei IPON Acer ausdrücklich auf: DPMA | Irreführende Zahlungsaufforderungen

04/2025: Warnung vor gefälschten BGN und DGUV-Schreiben: Neue Betrugsmasche zielt auf Unternehmen ab

Zur Zeit erhalten Unternehmen per E-Mail oder Post Schreiben, die angeblich von der BGN und DGUV stammen und die auf den ersten Blick täuschend echt wirken können. Inhaltlich geht es um folgende Themen:
  • Angebliche Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes
  • Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild
  • Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul
  • Einführung des Präventionsmoduls
Der genaue Wortlaut der Anschreiben variiert. Angehängt an die Schreiben sind Rechnungen.
Die genauen Formulierungen in den Schreiben variieren, jedoch ist stets eine Rechnung beigefügt. Die Schreiben sind professionell gefälscht, inklusive Logos und Unterschriften, die aus echten DGUV- und BGN-Schreiben übernommen wurden.
Wichtig: Nehmen Sie keine Zahlungen auf Basis dieser Schreiben vor! Aufgrund der Aufmachung der Schreiben ist eine sorgfältige Prüfung der Echtheit unbedingt erforderlich.
Beispiele, wie diese Schreiben aussehen können sowie weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der DGUV und BGN.

Stand 03/2025: „Wichtige Erinnerung: Datenkontrolle

Unter dem o.g. Betreff versuchen Kriminelle, die Unternehmen dazu zu bringen, auf den im Mail enthaltenen Link zu klicken.
Klicken Sie nie auf den in der E-Mail enthaltenen Link und löschen Sie die Nachricht. Bei von Unternehmen übermittelten Daten an die Betrüger besteht außerdem die Gefahr, dass nicht nur sehr sensible Informationen abfließen, sondern diese Daten auch für zusätzliche Phishing-Angriffe und weitere Straftaten verwendet werden.
Seit einigen Jahren werden gefälschte Nachrichten im Namen der DIHK oder einer IHK versendet, um Unternehmen wichtige Daten zu entlocken. Seien Sie wachsam und misstrauen Sie Nachrichten, die Sie von unbekannten Absendern erhalten, auch wenn diese auf den ersten Blick seriös aussehen.
Beispiel für ein sogenanntes Phishing-Mail

11/2023: Änderungen Datenschutzrichtlinie

Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind derzeit von einem besonders ausgefeilten Phishing-Angriff betroffen. Ziel des Angriffs ist nach aktuellen Erkenntnissen das Erlangen von Daten der betreffenden Unternehmen, darunter Kontoinformationen.
Vom Öffnen der in den E-Mails enthaltenen Links oder einer Dateneingabe ist daher dringend abzuraten. Ein gezieltes Blockieren dieser E-Mails seitens der IHK Nordschwarzwald ist technisch nicht möglich, weshalb die diese ihre Mitgliedsunternehmen zu besonderer Wachsamkeit aufruft.
Auch zahlreiche Unternehmen in der Region Nordschwarzwald erhalten im Rahmen des Angriffs vorgeblich von der IHK Nordschwarzwald versendete E-Mails mit dem Betreff Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten. In der Nachricht fordern die Angreifer unter dem Vorwand einer angeblichen Änderung in der Datenschutzrichtlinie der IHK zu einer Dateneingabe auf. Mit Klick auf den in den E-Mails hinterlegten Link öffnet sich ein Website-Formular, das dem Design der IHK Nordschwarzwald nachempfunden ist und neben allgemeinen Unternehmensdaten die Namen von Ansprechpersonen sowie Kontoinformationen abfragt.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden im Rahmen der Phishing-Kampagne zwar keine hochsensiblen Daten wie beispielsweise Kennwörter abgefragt, ebenfalls wird der Betrugsversuch scheinbar nicht zum Verteilen schadhafter Software genutzt. Von einem Öffnen der Links oder gar einer Dateneingabe raten wir jedoch dringend ab. Es ist nicht auszuschließen, dass die Betreiber der Phishing-Kampagne die so erlangten Daten für künftige Angriffe auf die Wirtschaft verwenden. Dazu zählen insbesondere sogenannte Social-Engineering-Angriffe, bei denen sich Angreifer ihr zuvor erlangtes Wissen für Betrugsversuche, das Erschleichen sensibler Informationen oder andere kriminelle Zwecke zunutze machen.
Der zentrale IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, hat den Hosting- sowie Domaindienstleister der Betrugswebsite bereits kontaktiert und über den Betrugsversuch informiert. In der Regel deaktivieren Dienstleister solche Websites nach begründeten Hinweisen innerhalb weniger Tage. Da das erneute Aufsetzen derartiger Websites für Angreifer keine große technische Herausforderung darstellt, empfiehlt die IHK Nordschwarzwald ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin eine dauerhaft hohe Wachsamkeit für Phishing-E-Mails, Social-Engineering- und weitere Betrugsversuche.
Beispiel einer Phishing-Mail:
Beispiel Phishing
Für Existenzgründer

Existenzgründer-Sprechtage

Alle Termine für die regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen für Existenzgründer im IHK-Haus in Pforzheim und in der IHK-Geschäftsstelle in Nagold sowie in der Handwerkskammer Karlsruhe Außenstelle Nagold und die externen Termine (Innotec, TeleGis Sternenfels, Kreativzentrum etc.)
Existenzgründung
Das IHK-Haus in Pforzheim © IHK Nordschwarzwald

Der nächste Termin: 10.03.2026. Wir bieten unsere IHK-Existenz­gründer-Sprech­tage sowohl online als auch in Präsenz an.

Existenzgründung
Das IHK-Bildungszentrum in Nagold © IHK Nordschwarzwald

Der nächste Termin: 09.04.2026. Die IHK Nord­schwarz­wald, die Handwerks­kammer Karlsruhe (HWK) Geschäfts­stelle Nagold und die Stadt Nagold führen in regelmäßigen Abständen in Nagold und Calw Infor­mations­veran­staltungen für Exist­enz­gründer durch.

Statistik

Neue Berichtspflichten zu Verpackungen

Umweltstatistik-Gesetz wurde geändert

Stuttgart, 20.06.2024. Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Anlass dafür sind die Änderungen des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2022 und aktuell im Mai 2024.

Veröffentlichung der Änderungen

Der neue Gesamttext des Umweltstatistikgesetzes finden Sie unter UStatG - Umweltstatistikgesetz

Verpackungs-Berichtspflichten

Mit der vorangegangenen Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) zum 1. Januar 2022 wurden amtliche Erhebungen zur Erfassung von Verpackungs- und Einwegkunststoffprodukten eingeführt. Diese waren notwendig geworden, um verschiedenen europäischen Berichtspflichten nachkommen zu können. Hersteller bzw. Inverkehrbringer von „nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (B2B) müssen sich deshalb seit dem 1. Juli 2022 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen (für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichten Verpackungen (B2C) galt diese Vorgabe schon seit 2019). Da der Registrierungsprozess bis Jahresende 2022 noch nicht hinreichend fortgeschritten war, wurde die vorgesehene Vollerhebung für das Berichtsjahr 2022 ausgesetzt. Sie wird deshalb aktuell für das Jahr 2023 durchgeführt, wofür § 5a Absatz 3 Satz 2 UStatG (sowie Absatz 7) entsprechend geändert wurden. Die nächste Vollerhebung findet dann in zehn Jahren statt; dazwischen wird jährlich eine Stichprobe der Unternehmen abgefragt.
Weitere Änderungen im Umweltstatistikgesetz sind:
  • Angaben zu passiv gefischten Abfällen
  • Bewertung der Wasserverluste bei der Trinkwasserbereitstellung (Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie bis 12.01.2026) bei Wasserversorgern mit mindestens 3,65 Millionen Kubikmeter Wasserabgabe pro Jahr
  • Geokoordinaten der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft
  • Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen (Reduzierung um ein Merkmal)
  • Streichung der jährlichen Erhebung aller Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 9 Absatz 4 und 5 UStatG)
  • methodische Weiterentwicklung der Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte (neu in § 7 Absatz 5 und 6 anstelle von § 11 Absatz 2)
  • Erhebungsmerkmale der Zentralstatistik der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz

Bestehende Pflichten unberührt

Unabhängig der genannten Berichtspflichten nach UStatG, haben Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (B2B) immer noch die seit 2022 geltende Pflicht zur Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID. Diese Pflicht ist von den o.g. Änderungen nicht berührt und bleibt bestehen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt
Technologie und Innovation

3. Symposium Additive Fertigung 2024: Innovation und Zukunftsperspektiven

Am 21. Juni 2024 fand in der Kulturhalle in Remchingen das 3. Symposium Additive Fertigung unter reger Beteiligung von ausstellenden Unternehmen und Fachexperten aus der Region statt. Die Veranstaltung, organisiert von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Karlsruhe, stand im Zeichen der neuesten Entwicklungen und Anwendungen im Bereich der additiven Fertigungstechnologien.

Aktuelle Forschungsprojekte und praxisnahe Anwendungsbeispiele

Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und praxisnahe Anwendungsbeispiele, die die Potenziale der additiven Fertigung für verschiedene Branchen verdeutlichten. Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Technologie in der Optimierung von Produktionsprozessen sowie der Entwicklung innovativer Produkte.
Video: Duale Ausbildung - einfach erklärt
© Handwerkskammer Karlsruhe
Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK, äußerte sich positiv über den Verlauf der Veranstaltung: „Das 3. Symposium Additive Fertigung hat erneut gezeigt, wie wichtig es ist, innovative Technologien wie additive Fertigung in den Fokus zu rücken, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft zu stärken.“
Auch Joachim Wohlfeil, Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe betonte bei der Eröffnung die Relevanz der Veranstaltung für das Handwerk: „Wir sind stolz darauf, dieses innovative und zukunftsweisende Event zum dritten Mal in Kooperation mit der IHK Nordschwarzwald anzubieten. Die additive Fertigung revolutioniert einige Gewerke des Handwerks nachhaltig und bietet deshalb ungeahnte Möglichkeiten für Kreativität, Effizienz und individuelle Lösungen. Die verschiedenen additiven Technologien ermöglichen es, maßgeschneiderte Produkte schnell und kosteneffektiv herzustellen, was besonders für kleine und mittelständische Betriebe von großem Vorteil ist. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen entdecken, die es dem Handwerk ermöglichen, zukunftsorientierte Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten zu können. Ich freue mich auf einen inspirierenden Austausch und viele spannende Diskussionen.“

Hersteller von 3D-Druckern benötigen zunehmend spezialisiertes Wissen über Materialien und deren Verarbeitung

„Anwender von Produktionsprozessen und Hersteller von 3D-Druckern benötigen zunehmend spezialisiertes Wissen über Materialien und deren Verarbeitung. Vor diesem Hintergrund haben Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft auf unserem Symposium ihr fundiertes Wissen vermittelt. Die Zukunft wird noch viele innovative Erkenntnisse hervorbringen.“, so Werner Morgenthaler, Leiter Technologietransfer und Innovationsberatung der IHK Nordschwarzwald.

Herausforderungen und Lösungsansätze im Bereich der additiven Fertigung

Zu den Höhepunkten des Symposiums zählten praxisnahe Demonstrationen und Diskussionen zu Herausforderungen und Lösungsansätzen im Bereich der additiven Fertigung. Die Veranstaltung endete mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Kooperationsmöglichkeiten.
Prof. Dr.-Ing. Werner Engeln (Hochschule Pforzheim) erläuterte in seinem Vortrag, dass die Additive Fertigung ein weiteres Werkzeug ist um mit den aktuellen Herausforderungen der Produktentwicklung, wie beispielsweise der Individualisierung von Kundenwünschen oder der zunehmenden Komplexität von Produkt und Umfeld, umzugehen. Die Technologie eröffne dabei Möglichkeiten, die mit herkömmlichen, konventionellen Fertigungsverfahren nicht in einem Bauteil oder gar nicht abgebildet werden können.
Moritz Zumdick (Priomold GmbH) gab einen Überblick zum Verfahren des Selektiven Laser-Sinterns. Neben der Verfahrenshistorie ging Zumdick auf die erreichbaren Bauteilqualitäten und -genauigkeiten sowie mögliche Nachbearbeitungsverfahren ein. Anhand dieser Informationen erfolgt eine Eingrenzung der Anwendungsfelder für das Verfahren, so Zumdick.
Kevin Kröning (Firma MetShape ) zeigte in seinem Vortrag die Möglichkeiten und Grenzen des Lithography-based Metal Manufacturing (LMM). In der Serienfertigung liegen die erreichbaren Genauigkeiten im Bereich von weniger als einem Zehntel Millimeter, so Kröning. Bereits heute sei die Verarbeitung von Kupfer möglich. Titanlegierungen und Gold befinden sich in der Entwicklung und seien für das kommende Jahr geplant.
Max Boulter (Fa. TRUMPF) stellte die Geschäftsbereiche von TRUMPF vor und erklärte die metallische additive Fertigung am Anwendungsbereich der Fahrradindustrie. Insbesondere nahm er Bezug auf die Herstellung interner Serienbauteile.
Georg Schwalme, Bereichsleiter Spritzgießen und Additive Fertigung am SKZ Kunststoffzentrum in Würzburg, moderierte die Veranstaltung und führte thematisch in das Symposium ein. Anschließend hielt Prof. Dr.-Ing. Werner Engeln einen Vortrag über die Veränderungen im Produktentstehungsprozess durch additive Fertigung. Während einer Pause erhielten die Teilnehmenden die Möglichkeit, die rund 20 Aussteller auf dem „Marktplatz“ zu besuchen.
Die Technologielandschaft der additiven Fertigung wurde danach durch verschiedene Verfahrensüberblicke präsentiert, darunter strahlbasierte, harzbasierte und filamentbasierte Verfahren. Experten wie Thomas Schönbucher von der Priomold GmbH, Phillip Schwarz von der Rosswag GmbH und Thomas Lück von der Cirp GmbH gaben dabei Einblicke in ihre Technologiefelder.
Nach einer Mittagspause setzte sich das Programm fort mit Diskussionen über Change-Prozesse in der Entwicklungs- und Konstruktionsumgebung sowie nachgelagerte Prozessketten der additiven Fertigung.
Höhepunkt des Nachmittags waren Erfahrungsberichte aus der Praxis, präsentiert von Nicolas Haydt von der Trumpf GmbH und Thomas Weitlaner von der MT-Aerospace AG, sowie die erfolgreichen Umsetzungen und Produkte zur Besichtigung auf dem „Marktplatz“.
Gut 100 Unternehmensvertreter, aber auch Auszubildende, Studierende sowie Meisterschüler:innen, die zukünftig 3D-Druck in ihren Betrieben umsetzen werden, nahmen an dem Symposium teil. 18 Aussteller präsentierten dabei auf dem „Marktplatz“ ihre Exponate, informieren über neue Trends und standen für spezifische Fragestellungen zur Verfügung. Das Symposium bot zudem Gelegenheiten zum Austausch mit Fachexperten und zum Networking mit anderen Teilnehmenden.

Video und Bildergalerie: Eindrücke der vergangenen Symposien Additive Fertigung

3. Symposium Additive Fertigung (2024)

Video: Duale Ausbildung - einfach erklärt
© Handwerkskammer Karlsruhe

2. Symposium Additive Fertigung (2022)

Aussteller des 3. Symposiums Additive Fertigung (2024)

Aussteller des 3. Symposium Additive Fertigung

QUALIFIZIERUNG

20.04.-29.04.2026 Nach­haltig­keits- und Energie­manager (ESG- Reporting) (m/w/d)

Kommen Sie Ihren erweiterten Verpflichtungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach und optimieren Sie Ihre Betriebsabläufe unter Energie- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirtschaftlich – mit unserem neuen Lehrgang “Nachhaltigkeits- und Energiemanager (ESG-Reporting) (m/w/d)”.

Klimaschutzkonzepte entwickeln und umsetzen

Die sich kontinuierlich wandelnde Welt fordert verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Erde in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Das Bewusstsein für die Umwelt sowohl in der Gesellschaft als auch in der politischen Landschaft gewinnt in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die globale Wirtschaft, nationale und europäische Klimaziele, CO2-Einsparziele sowie der wachsende Druck seitens der Politik und der Öffentlichkeit veranlassen Unternehmen und Kommunen dazu, Klimaschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Klimaschutzes, um Ihr Unternehmen unter Energie- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirtschaftlich zu optimieren.

Programm

Im Fokus des Lehrgangs stehen dabei essenzielle Themen wie das Erstellen von Klimabilanzen, die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen und die Reduktion von Emissionen. Um die gesetzlichen Vorgaben sowie Strategien und Prozessoptimierungen rechtssicher und erfolgreich umzusetzen, sind fundierte Fachkenntnisse und Kompetenzen unverzichtbar.
Die Einführung von durchdachten Klimaschutzkonzepten ermöglicht Unternehmen nicht nur die Senkung ihrer Kosten, sondern auch die Sicherung eines Wettbewerbsvorteils. Zusätzlich bieten sich Chancen zur Einbindung von Förderprogrammen, um die Umsetzung dieser Konzepte zu unterstützen.
Das überordnete Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmenden einen ganzheitlichen Überblick über die Klimaschutzlandschaft zu vermitteln. Darüber hinaus wird angestrebt, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Betriebsabläufe unter Energie- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirtschaftlich zu optimieren.

Weitere Informationen und Anmeldung

Veranstalter: IHK Nordschwarzwald
Gewerbeflächen

27.05.-29.05.2024 Tag der Regionen

2. Bundeskongress „Tag der Regionen“ I 27.-29. Mai 2024, Pforzheim I Fläche unter Druck – Interessenkonflikte planvoll lösen

Vom 27. bis 29. Mai 2024 findet der 2. Bundeskongress "Tag der Regionen" im CongressCentrum in Pforzheim statt. Unter dem Thema "Fläche unter Druck – Interessenkonflikte planvoll lösen" werden aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze in der Raumentwicklung diskutiert. Neben der Zielgruppe Kommunen, Planer und Politik sind auch interessierte Unternehmen, die sich beispielsweise mit Betriebserweiterungen oder Neubau beschäftigen, angesprochen.

Region Nordschwarzwald vertreten

Die regionalen Projekte KoOpRegioN und Gewerbegebiete der Zukunft sind im Rahmen einer Begleitausstellung prominent im Foyer des CCP vertreten. Wir freuen uns auf ihren Besuch.

Weitere Informationen und Anmeldung

Das 2-tägige Programm ist vielfältig und abwechslungsreich – mit spannenden Vorträgen, interaktiven Diskussionen und praxisorientierten Workshops aus der Verwaltungspraxis, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.
Webinar

Anmeldung 16.04.2025 Innovation Breakfast Wasserstoff

Herzliche Einladung!

Sie sind Geschäftsführer oder Entscheidungsträger eines Unternehmens und möchten sich mit Gleichgesinnten austauschen, welche Chancen die Wasserstofftechnologie für Ihre Branche bietet und welche Herausforderungen auf Sie zukommen können? Dann laden wir Sie herzlich zum kostenfreien Innovation Breakfast: Wasserstoff am 16.04.2025 in das Haus der IHK Nordschwarzwald nach Pforzheim ein. Jetzt anmelden!

Online-Anmeldung

Veranstaltungen

Anmeldung: 02.04.2025 Webinar Beleuchtung im Wandel

Themen der Veranstaltung

Steigen Sie jetzt auf moderne LED-Technologie um und senken Sie Ihre Energiekosten nachhaltig! Die KEFF+ Nordschwarzwald veranstaltet dazu ein Webinar.

Online-Anmeldung

News: Umweltschutz

Anmeldung: 17.01.2025 Webinar Innovative Verpackungen

Themen der Veranstaltung

Am 17.01.2025 präsentiert Prof. Dr. Markus Schmid von 10 bis 11:30 Uhr nachhaltige Verpackungslösungen für Unternehmen. In diesem kostenfreien Online-Vortrag zum Thema: “Innovative Verpackungskonzepte - Möglichkeiten der Transformation hin zu einer kreislauforientierten Bioökonomie”, erhalten Sie Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und Ideen für Ihre eigene Umsetzung.

Online-Anmeldung

Allgemeine Wirtschaftspolitik

Kanzler­besuch in Nagold: Dialog über die Zukunft des Mittelstands

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte während seines Besuchs in der Region Nordschwarzwald die erheblichen Herausforderungen, aber auch Chancen, die Deutschland derzeit zu meistern hat.
Nagold, 05.03.2024. Im Rahmen des Bürgerdialogs in der Seminarturnhalle in Nagold machte Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald, im Dialog mit dem Bundeskanzler deutlich, dass die Sorge der mittelständischen Unternehmen im Nordschwarzwald um den Wirtschaftsstandort Deutschland wächst. Die Herausforderungen sind auch für die Unternehmen groß, daher ist eine Entlastung dringend notwendig, um eine weitere Abwanderung der Produktion und vor allem auch der Forschung und Entwicklung ins Ausland zu verhindern. Sie wünsche sich deutliche Impulse und Unterstützung der Politik, um auch nachfolgende Generationen von Unternehmertum in Deutschland überzeugen zu können, sagte sie im Austausch.
FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG

Förderschwerpunkt nachhaltige Investitionen

Neben den Förderungen für Innovationen durch die öffentliche Hand bilden die Unterstützungsangebote für Investitionen, die zur Erreichung der fordernden Klimaschutzziele beitragen, den zweiten Schwerpunkt in der breit gefächerten Förderlandschaft. Da nicht jede Investorin/jeder Investor über das notwendige Fachwissen verfügt, unterstützt das Team Starthilfe - Unternehmensförderung bei der Suche und Auswahl des richtigen Programms.
Wichtig für jede Unternehmerin/jeden Unternehmer ist es zu wissen, dass es für so gut wie jede Investition, die auf die Erreichung der Klimaziele einzahlt, attraktive Förderangebote gibt. Einige wichtige Beispiele:
  • Nachhaltigkeitsbonus der L-Bank und der Bürgschaftsbank
    Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Finanzierung unter Einbindung der L-Bank eine Co²-Bilanz erstellt und auch Maßnahmen zur Reduzierung aufzeigt, ermäßigt sich der Zinssatz um bis zu 0,25%. Die Bürgschaftsbank reduziert das Bearbeitungsentgelt bei der Beantragung um 0,25%.
  • Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“:
    Gefördert wird die Einschaltung von spezialisierten Beratern mit bis zu 9.000 € und Investitionen, die den Richtlinien entsprechen mit bis zu 80.000 €. Das Programm ist befristet auf den 31.12.2027.
  • Klimaschutz-Plus
    Über dieses Programm sind eine Vielzahl unterschiedlicher Investitionen, die dem Klimaschutz dienen, förderfähig. Angefangen von Investitionen in Gebäude bis hin zum Einsatz eines externer Berater zur Einführung eines Energiemanagementssystems, die Anschaffung von Messinstrumenten und Software sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 mit bis zu 75%. Das Programm ist derzeit auf den 30.04.2025.
Wer sich tiefer einlesen will, findet unter www.foerderdatenbank.de alle relevanten Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

09.04.2024 Impuls & Austausch – Selbstständig mit Franchise

Du träumst von einer Selbstständigkeit, aber der Gedanke an die Unsicherheiten einer Neugründung halten dich noch zurück? Dann ist diese Veranstaltung die perfekte Gelegenheit, um das Konzept des Franchisings kennenzulernen.

Selbstständig mit Franchise

Franchising hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile gibt es rund 1.000 Franchisesysteme allein in Deutschland - und das in einer Vielzahl von Branchen, wie z.B. der Gastronomie, dem Einzelhandel, der Bildung und dem Gesundheitswesen. Beim Franchise gewährt ein bereits etabliertes Unternehmen, auch bekannt als Franchisegeber, einem unabhängigen Unternehmer, dem Franchisenehmer, das Recht, dessen bewährtes Geschäftskonzept, Markennamen, Produkte oder Dienstleistungen, sowie Marketing- und Betriebsunterstützung gegen eine Gebühr zu nutzen.
Die zweimal jährlich stattfindende Online-Veranstaltung "Selbstständig mit Franchise" bietet dir eine einzigartige Gelegenheit, mehr über die Welt des Franchisings zu erfahren und die Vorteile sowie Herausforderungen dieser bewährten Geschäftsstruktur kennenzulernen.

Was du erwarten darfst

  • Informative Präsentation zum Thema Franchise: Eine Expertin/ Ein Expert des deutschen Franchiseverbands wird einen aufschlussreichen Vortrag halten, der die Grundlagen des Franchise-Geschäftsmodells, die Vorzüge und die Herausforderungen beleuchtet. Du wirst verstehen, warum Franchise für viele angehende Unternehmerinnen eine verlockende Option ist.
  • Erfahrung aus erster Hand: Erfolgreiche Unternehmerinnen, die bereits im Franchisesystem aktiv sind, werden ihre eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse teilen. Du kannst von ihren persönlichen Einblicken in das Leben als Franchise-Nehmerin profitieren und wertvolle Tipps erhalten.
  • Kooperation mit dem deutschen Franchiseverband: Unsere Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit dem deutschen Franchiseverband organisiert. Dies bedeutet, dass du Zugang zu den neuesten Informationen und Ressourcen im Bereich Franchising erhältst.

Warum du teilnehmen solltest

  • Weil Franchising eine bewährte Methode zur Selbstständigkeit ist, die schneller zum Erfolg führen kann
  • Weil du lernen möchtest, wie du von den Vorteilen des Franchise-Geschäftsmodells profitieren kannst
  • Weil du von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmerinnen lernen möchtest
  • Weil wir dir die Möglichkeit bieten, wertvolle Kontakte in der Welt des Franchisings zu knüpfen.

Programm/ Ablauf

  • 17:00-17:10 Uhr
    Begrüßung & Auftakt
  • 17:10-17:40 Uhr
    Impuls „Franchise“ als Geschäftsmodell
  • 17:40-18:10 Uhr
    Paneltalk
  • Ab 18:10 Uhr
    Fragerunde & Abschluss

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Allgemeine Wirtschaftspolitik

IHK gründet Aus­schuss für Fach­kräfte­siche­rung

Die IHK Nordschwarzwald verstärkt ihre Bemühungen im Bereich Fachkräftesicherung und hat mit 16 Unternehmern den neuen „Ausschuss für Fachkräftesicherung“ ins Leben gerufen. In der konstituierenden Sitzung wurde Thomas Schönbucher, geschäftsführender Gesellschafter der priomold GmbH in Schömberg, zum Vorsitzenden gewählt.

Unternehmen treibt vor allem ein Thema um: der Fachkräftemangel.

Pforzheim, 29.02.2024. Die konjunkturelle Entwicklung hat sich auch in der Region Nordschwarzwald stark eingetrübt. Die Stimmungslage in der Wirtschaft ist verhalten, und dies nicht erst seit der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, wonach sein eigenes Haus für 2024 deutschlandweit nur noch mit einem Wachstum von 0,2 Prozent rechne. Zuletzt ging die Bundesregierung für 2024 noch von 1,3 Prozent Wachstum aus. Gleichwohl treibt die Unternehmen neben den hohen Rohstoff- und Energiepreisen vor allem ein Thema um: der Fachkräftemangel.

Entkoppelung der konjunkturellen Entwicklungen von der Risikobewertung der Unternehmen

Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald, betonte: „Unsere regionalen Konjunkturdaten zeigen seit 2022 eine Entkoppelung der konjunkturellen Entwicklungen von der Risikobewertung der Unternehmen, wie sehr sie – aktuell eben trotz verhaltener Wirtschaftslage – der Fachkräftemangel drückt. Als IHK weisen wir bereits seit vielen Jahren auf demographische Gewissheiten hin. Fachkräfte auszubilden und zu gewinnen, wurde daher ein wesentliches strategisches Handlungsfeld der regionalen Entwicklungsstrategie 2030+. Die vergangenen zwei Jahre verdeutlichten aber bei zunehmender Dynamik das Entwicklungshemmnis: Es droht Arbeitsplatzverlust, weil wir Stellen nicht besetzt bekommen. So widersprüchlich das klingen mag, verdeutlicht der Satz den Ernst der Lage.“ - „Von der Politik fühlen wir uns bei den Rahmenbedingungen weitgehend allein gelassen. Daher bündeln wir als Wirtschaft selbst noch stärker die Kräfte.“ so die IHK-Präsidentin zur Gründung des neuen IHK-Ausschusses für Fachkräftesicherung.

Hoffnungen durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK, hob hervor: „Durch unsere Angebote im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie wichtige Projekte wie die Kontaktstelle Frau und Beruf und das Welcome Center sind wir als Wirtschaftsorganisation gemeinsam mit unseren regionalen Netzwerkpartnern stark engagiert in der Fachkräftesicherung. Wir setzen große Hoffnungen in das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und möchten die Chancen gemeinsam mit dem neu gegründeten Ausschuss und unserem Welcome Center Nordschwarzwald bei dieser Informationsveranstaltung diskutieren.“

Beruflich qualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland leichter beschäftigen

Im Sommer 2023 wurden das novellierte Gesetz und die Verordnung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ verabschiedet, weitere Änderungen treten zum März bzw. Juni dieses Jahres in Kraft. Mit den Änderungen soll es Unternehmen erleichtert werden, beruflich qualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen und auszubilden. Dennoch stehen viele Unternehmen vor einer Vielzahl von Fragen insbesondere bezüglich der konkreten Durchführung des Visaprozesses und der erforderlichen behördlichen Schritte zur Erteilung eines Aufenthaltstitel, der eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.

Über Neuerungen des Gesetzes informiert

Die Neuerungen wurden dann in einem anschaulichen Vortrag von Michaela Thoma, Beraterin des Welcome Centers Nordschwarzwald, vorgestellt. Dazu gehört insbesondere die Einreise mit berufspraktischer Erfahrung auch ohne anerkannten Abschluss, die Möglichkeit Anerkennungspartnerschaften zu schließen oder über die Chancenkarte zur Arbeitssuche einzureisen. Katherine Gonzalez-Moncada, Leiterin des Welcome Centers Nordschwarzwald, bot den Unternehmen Unterstützung an, im Rahmen einer Beratung den für das Unternehmen besten Weg für die schnelle Integration internationaler Fachkräfte in ihren Betrieben zu finden.
Darüber hinaus erhielten die Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die Praxis. Matthias Raisch, Geschäftsführer der Bäckerei & Konditorei Raisch GmbH & Co. KG in Calw und Sebastian Finkbeiner, Geschäftsführer des Hotels Traube Tonbach in Baiersbronn, berichteten über ihre Erfahrungen in Bezug auf die Rekrutierung und Beschäftigung internationaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Unternehmen und zeigten damit auf, wo die Chancen, aber auch die Herausforderungen liegen.

Informationen zum Ausschuss für Fachkräftesicherung:

Der Ausschuss mit seinen 16 Mitgliedern berät die IHK-Vollversammlung in standortpolitischer Hinsicht zu allen Fragen der Fachkräftegewinnung und
-bindung sowie zu den Rechtsvorhaben des Bundes und Landes. Er nimmt dabei die Rolle des Impulsgebers ein, um die Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft positiv zu beeinflussen. Die IHK Nordschwarzwald ist Trägerin verschiedener Projektstellen, die zum Ziel haben, regionale Unternehmen und Fachkräfte für eine bessere Fachkräfteversorgung zu beraten. Hierzu gehören das Welcome Center, die Kontaktstelle Frau und Beruf sowie das Projekt Ausbildungsbotschafter. Der Ausschuss soll daher auch Expertengremium für die seit mehreren Jahren erfolgreich agierenden Beratungsstellen sowie die Fachkräftestandortprojekte im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie 2030+ sein.
Unternehmenssicherung

Analyse-Tool Krisenthermometer u.v.m.

Die Entwicklung eines Unternehmens geht in den seltensten Fällen nur in die eine Richtung. Rückschläge und Krisen sind in der Regel unvermeidbar. Die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD), eine Internetplattform der Industrie- und Handelskammern, bietet zahlreiche Instrumente und Werkzeuge an, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Lösung der Herausforderungen unterstützen.
Zu finden sind z.B.:
- Krisenthermometer
- Kennzahlentool
- Notfallhandbuch
- Unternehmens-Stresstest
- Informationen zu wichtigen Fragestellungen wie z.B. Sanierung, Insolvenz, effektive Kommunikation, Kreditverhandlungen
Nach der kostenfreien Registrierung muss ein individuelles Projekt im Teilbereich Sicherung angelegt werden und dann stehen die oben aufgeführten Instrumente, Werkzeuge und Informationen zur Verfügung.


Gewerbegebiete der Zukunft - Webinar

25.01.2024 Mobilitätskonzepte und Klimaresilienz in Gewerbe- und Industriegebieten

Ohne bedarfsgerechte und attraktive Gewerbe- und Industriegebiete keine prosperierende Wirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region zu erhalten, müssen Unternehmen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung geboten werden. Gewerbeflächen stellen jedoch ein knappes Gut dar, das zudem starke Emotionen hervorruft.
Mit der Kurz-Webinar-Reihe “Gewerbegebiete der Zukunft – Best-Practice” möchten die IHK Nordschwarzwald und der Regionalverband Nordschwarzwald mit zukunftsorientierten Aspekten, Ideen und Best-Practice-Beispielen dazu beitragen, bei Flächenausweisungen ökologische, soziale und qualitative Kriterien in den Fokus zu rücken. Die Initiativen Gewerbegebiete der Zukunft und KoOpRegioN sind in diesem Zusammenhang zentrale Bausteine für eine zukunftsfähige Gewerbeflächenentwicklung im Nordschwarzwald.

Zielgruppe

Die kostenfreie Vortragsreihe richtet sich insbesondere an Bürgermeister, Wirtschaftsförderer, Planungsbüros, Stadtplaner, Gemeinderatsmitglieder, Unternehmen, Berater und andere Interessierte – nicht nur aus der Region Nordschwarzwald.

Webinar 4: Mobilitätskonzepte und Klimaresilienz in Gewerbe- und Industriegebieten

Ein gebietsbezogenes Mobilitätsmanagement ist essentieller Bestandteil einer Strategie für die zukunftsfähige Entwicklung von Gewerbegebieten. Integrierte Mobilitäts- und Logistikkonzepte müssen die Anbindung an ÖPNV und zentrale Verkehrsachsen, Quartiersparkhäuser, Carsharing-Systeme und Angebote für alternativen Individualverkehr berücksichtigen. Ein attraktiver, gut erreichbarer Standort kann zur Mitarbeiterzufriedenheit und zur Bindung von Fachkräften beitragen. Ein intelligentes Lieferverkehrsmanagement kann Abläufe optimieren und Ressourcen sparen.
Wie die vielschichtigen Aspekte moderner Mobilitätskonzepte in der Praxis aussehen, wird im Teil 4 der Veranstaltungsreihe gezeigt:

Inhalt und Referenten

Donnerstag, 25.01.2024, 14.00-15.30 Uhr, MS-Teams
14:00-14:15 Uhr: Begrüßung und Einführung in das Thema
Heike Strobel, Regionalverband Nordschwarzwald; Oliver Laukel, IHK Nordschwarzwald
14:15—15:30 Uhr:
Mobilitätskonzepte für Gewerbe- und Industriegebiete – Grundlagen
Karsten Hager, Institut Stadt|Mobilität|Energie (ISME), Stuttgart
Best Practice: Mobilitätskonzepte am Beispiel des Gebiets Riedbrunnen in Gärtringen
Thomas Thüroff, Gemeinde Gärtringen
Klimaresilienz im Gewerbegebiet
Dr. Birgit Haupter, Prof. Böhm und Partner, Darmstadt
Die Vorträge sind als Impulsvorträge konzipiert. Es besteht die Möglichkeit für Rückfragen und Diskussion.

Termin

Donnerstag, 25.01.2024, 14.00-15.30 Uhr, Online über MS-Teams

Anmeldung

Die Veranstaltungsreihe ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit dem Betreff “Veranstaltung am 25.01.2024” unter
an.
Ein MS-Teams-Zugang ist erforderlich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben ihrem Namen und ihrem Unternehmen/Institution auch die E-Mail-Adresse an, mit der Sie sich in MS-Teams einwählen wollen (falls diese von der Anmeldeadresse abweicht).
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung eine MS-Teams-Einladung mit Einwahl-Link.
Weitere Veranstaltungen der Kurz-Webinar-Reihe sind in Planung.

Hintergrund

www.gewerbegebiete-der-zukunft.de: Unternehmen benötigen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Allerdings sind Gewerbe- und Industrieflächen knapp bemessen und stoßen nicht immer auf positive Resonanz. Mit der Initiative „Gewerbegebiete der Zukunft“ möchte die IHK im Dialog mit Unternehmen, Gremien und Bürgern dazu beitragen, Gewerbeflächen nachhaltig auszuweisen, um so eine höhere Akzeptanz für gewerbliche Entwicklung zu schaffen.
KoOpRegioN: Das Forschungsprojekt KoOpRegioN (Kommunale Kooperationsoptionen für die nachhaltige Flächennutzung in der Region Nordschwarzwald) wird im Rahmen des Forschungsprogramms „Stadt-Land-Plus“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das 5-jährige Projekt startete im Februar 2020 unter der Koordination des Regionalverbands Nordschwarzwald und greift die Frage auf, wie in einer Region eine nachhaltigere Gewerbeflächenentwicklung realisiert werden kann.
Gewerbegebiete der Zukunft - Webinar

16.11.2023 Grün statt Grau und Klimaresilienz im Gewerbegebiet

Ohne bedarfsgerechte und attraktive Gewerbe- und Industriegebiete keine prosperierende Wirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region zu erhalten, müssen Unternehmen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung geboten werden. Gewerbeflächen stellen jedoch ein knappes Gut dar, das zudem starke Emotionen hervorruft.
Mit der Kurz-Webinar-Reihe “Gewerbegebiete der Zukunft – Best-Practice” möchten die IHK Nordschwarzwald und der Regionalverband Nordschwarzwald mit zukunftsorientierten Aspekten, Ideen und Best-Practice-Beispielen dazu beitragen, bei Flächenausweisungen ökologische, soziale und qualitative Kriterien in den Fokus zu rücken. Die Initiativen Gewerbegebiete der Zukunft und KoOpRegioN sind in diesem Zusammenhang zentrale Bausteine für eine zukunftsfähige Gewerbeflächenentwicklung im Nordschwarzwald.

Zielgruppe

Die kostenfreie Vortragsreihe richtet sich insbesondere an Bürgermeister, Wirtschaftsförderer, Planungsbüros, Stadtplaner, Gemeinderatsmitglieder, Unternehmen, Berater und andere Interessierte – nicht nur aus der Region Nordschwarzwald.

Webinar 5: Grün statt Grau und Klimaresilienz im Gewerbegebiet

Starkregenereignissen, Hitzewellen und Trockenperioden sowie zunehmende Stürme führen immer häufiger zu Sachschäden, Produktionsausfällen und reduzieren die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Damit wird die Klimaresilienz von Gewerbegebieten zur einer entscheidenden Stadtortvariable der Zukunft. Gewerbegebiete müssen nicht grau und trist sein, sondern können wertvolle Bestandteile grüner Städte und Kommunen sein.
Wie eine nachhaltige Gestaltung durch Begrünung in Gewerbegebieten – nicht nur im Sinne der Klimaresilienz – gelingen kann, zeigt der letzte Teil der Veranstaltungsreihe anhand vieler Beispiele auf.

Inhalt und Referenten

Donnerstag, 16.11.2023, 14.00-15.30 Uhr, MS-Teams
14:00-14:15 Uhr: Begrüßung und Einführung in das Thema
Heike Strobel, Regionalverband Nordschwarzwald; Oliver Laukel, IHK Nordschwarzwald
14:15-14:50 Uhr: Best Practice: Grün statt Grau – Gewerbegebiete im Wandel
Hildegard Boisserée-Frühbuss, Wissenschaftsladen Bonn e.V.
14:55-15:30 Uhr: Best Practice: Klimaanpassung in Gewerbegebieten – Handlungsbedarf und -möglichkeiten
Dr.-Ing. Birgit Haupter, Professor Böhm und Partner, Darmstadt
Die Vorträge sind als Impulsvorträge konzipiert. Es besteht die Möglichkeit für Rückfragen und Diskussion.

Termin

Donnerstag, 16.11.2023, 14.00-15.30 Uhr, Online über MS-Teams

Anmeldung

Die Veranstaltungsreihe ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit dem Betreff “Veranstaltung am 16.11.2023” unter
an.
Ein MS-Teams-Zugang ist erforderlich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben ihrem Namen und ihrem Unternehmen/Institution auch die E-Mail-Adresse an, mit der Sie sich in MS-Teams einwählen wollen (falls diese von der Anmeldeadresse abweicht).
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung eine MS-Teams-Einladung mit Einwahl-Link.
Weitere Veranstaltungen der Kurz-Webinar-Reihe sind in Planung.

Hintergrund

www.gewerbegebiete-der-zukunft.de: Unternehmen benötigen attraktive Möglichkeiten für Wachstum und Veränderung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Allerdings sind Gewerbe- und Industrieflächen knapp bemessen und stoßen nicht immer auf positive Resonanz. Mit der Initiative „Gewerbegebiete der Zukunft“ möchte die IHK im Dialog mit Unternehmen, Gremien und Bürgern dazu beitragen, Gewerbeflächen nachhaltig auszuweisen, um so eine höhere Akzeptanz für gewerbliche Entwicklung zu schaffen.
KoOpRegioN: Das Forschungsprojekt KoOpRegioN (Kommunale Kooperationsoptionen für die nachhaltige Flächennutzung in der Region Nordschwarzwald) wird im Rahmen des Forschungsprogramms „Stadt-Land-Plus“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das 5-jährige Projekt startete im Februar 2020 unter der Koordination des Regionalverbands Nordschwarzwald und greift die Frage auf, wie in einer Region eine nachhaltigere Gewerbeflächenentwicklung realisiert werden kann.
Innovationsnachrichten und Aktuelles

Medizin­technik: Experten­vorträge, Labor­führun­gen und Engage­ment für Ent­büro­krati­sierung

Nach einem erfolgreichen Auftakt im Sommer 2023 der Medizintechnikveranstaltung der IHK Nordschwarzwald bei der EBERLE GmbH in Wurmberg, fand nun im Herbst die Folgeveranstaltung statt: Dazu öffnete die Hochschule Pforzheim mit dem Center for Market Access und Regulatory Affairs ihre Türen. Erneut lag der Fokus darauf, die betroffenen und interessierten Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen der MDR-EU Verordnung und weiteren Themen der Medizinbranche zu informieren.

Fachkräfte gesucht

Pforzheim, 28.09.2023. Die Teilnehmenden der Veranstaltung, darunter Vertreter von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) der Region, wurden von Prof. Volker Biehl und Max Barchet durch die Labore des Kompetenzzentrums geführt. Dabei wurde die Notwendigkeit betont, hochqualifizierte Fachkräfte für die Branche auszubilden und in der Region zu halten. Die Labore, die Teil eines praxisorientierten Hochschulstudiums sind, wurden bei einem Rundgang ausführlich erläutert und demonstriert.
Besonders hervorzuheben war der Beitrag von Prof. Volker Biehl und Max Barchet, die das Medizintechnik-Studium an der Hochschule Pforzheim sowie das neu gegründete Kompetenzzentrum „Center for Market Access and Regulatory Affairs“ vorstellten. Dieses Zentrum, finanziell unterstützt von der Richard und Annemarie Wolf-Stiftung und im Herbst 2022 ins Leben gerufen, hat sich zum Ziel gesetzt, den Studierenden vertiefte Kenntnisse im Bereich Marktzugang und Zulassung von Medizinprodukten zu vermitteln.
Die Teilnehmenden der Veranstaltung legten den IHK-Organisatoren nahe, das Thema „Entbürokratisierung“ der neuen MDR-EU-Regularien dringend anzugehen. Die IHK sicherte zu, diese Forderung aufzugreifen und teilte mit, als IHK-Organisation auf nationaler Ebene an Entlastungsmaßnahmen bereits mitzuwirken. Auch Unternehmer der Region zeigen ihr Engagement durch Presseveröffentlichungen sowie durch Cluster- und Netzwerkmanager, um ihr Anliegen voranzutreiben.
Insgesamt bot die Veranstaltung einen umfassenden Einblick in die aktuellen Herausforderungen der Medizintechnikbranche und präsentierte gleichzeitig Lösungsansätze und Initiativen, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Die Referenten

Prof. Dr. Volker Biehl

Volker Biehl
ist seit 2016 an der Hochschule Pforzheim im Bereich Informations- und Gesundheitstechnik im Studiengang Medizintechnik für den Bereich Zulassung und Qualitätsmanagement zuständig. Seit September 2022 ist er Direktor des Center for Market Access and Regulatory Affairs an der Hochschule Pforzheim.

Max Barchet

Max Barchet
hat am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Elektrotechnik und Informationstechnik, Studienrichtung Biomedizinische Technik, studiert und ist seit 2015 an der Hochschule Pforzheim als Laboringenieur tätig. Seit September 2022 ist er Laborleiter am Kompetenzzentrum für Market Access and Regulatory Affairs.

Arjan Stok

Arjan_Stok

ist selbständiger Unternehmensberater für Unternehmen in der Medizintechnik und Modulprovider Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs an der Universität Greifswald im Master-Studiengang „Digitale Dentaltechnologie“. Als Referent ist Herr Stok für diverse IHK’s und Zertifizierungsstellen, sowie in Unternehmen als In-House Trainer, Auditor und Coach tätig.

Dennis Schall

Dennis Schall
hat an der Hochschule Pforzheim den Studiengang der Medizintechnik belegt und arbeitet seither für die Firma Eberle GmbH & Co. KG. Seit April 2021 umfasst sein Haupttätigkeitsfeld den Bereich Regulatory Affairs. Seit Juni 2022 leitet er diesen, ebenso wie die Abteilung Qualitätsmanagement.

Dr. Frank Wehrheim

Frank Wehrheim
Dr.-Ing. Frank Wehrheim, Jahrgang 1974, studierte Elektrotechnik mit Schwerpunkt „Elektromechanische Konstruktionen“ an der Technischen Universität Darmstadt. Seine Promotion zum Dr.-Ing. erfolgte auf dem Forschungsgebiet „Dielektrische Elastomeraktoren“. Bei der Richard Wolf GmbH leitet er die Abteilung Industrial Engineering.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Neue Landesförderung mit hohen Zuschüssen

Das Programm “Unternehmen machen Klimaschutz” steht zum einen als Zuschuss bis zu einer Höhe von 9.000 € für die Einschaltung eines Beratung, die zur Erstellung einer Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads eingeschaltet wird, zur Verüfung. → Beratungsförderung
Zum anderen werden über den Programmteil Investionsförderung bis 50% der zuwendungsfähige Ausgaben von Investition, die eine wesentliche Minderung oder Einsparung von Treibhausgas(THG)-Emissionen zur Folge haben, gefördert.
Gefördert werden unter anderem:
  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (z.B. durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung etc.) genutzt oder kombiniert werden können
  • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
  • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen
  • Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen
Die Fördermittel müssen zu speziellen Antragsterminen beantragt werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Allgemeine Wirtschaftspolitik

Strom­Part­ner­schaft für den brei­ten Mittel­stand statt In­dus­trie­strom­preis für we­ni­ge Groß­ver­brau­cher

Im politischen Berlin wird aktuell der In­dus­trie­strom­preis zwischen den Parteien heftig diskutiert. Forderungen einer Vielzahl von Unternehmen erfüllt dieser jedoch nicht.

Hohe En­ergie­prei­se be­las­ten die ge­sam­te deut­sche Wirt­schaft

Pforzheim, 29.08.2023. Der In­dus­trie­strom­preis sieht eine Deckelung der Kosten auf fünf oder sechs Cent je Kilo­watt­stunde für einen „de­fi­nier­ten Kreis von ener­gie­in­ten­si­ven In­dus­trien“ vor. Zur aktuellen Dis­kus­sion bezieht in Berlin der Prä­si­dent der Deut­schen In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer (DIHK) Peter Adrian Stel­lung „Die Unter­neh­men brau­chen mehr als nur eine wacklige Brü­cke“. Für Adrian ist es wichtig zu be­tonen, dass die hohen Energie­preise die ge­sam­te deut­sche Wirt­schaft be­lasten. „Die aktu­ellen Mo­del­le eines In­dus­trie-, Brücken- oder Trans­fo­rma­tions­strom­prei­ses kommen da­ge­gen nur einem klei­nen Kreis von ca. 1000-2000 Un­te­rneh­men zugute“.

Der breite Mittelstand setzt seine Hoffnungen auf neue Konzepte zum Ausbau erneuerbarer Energien

Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald, ergänzt dazu: „Der breite Mittelstand setzt seine Hoffnungen auf neue Konzepte zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auf eine dauerhafte und sichere Energieverfügbarkeit und damit einhergehend die langfristige Senkung der Strompreise, statt kurzfristiger ,Schnellschüsse‘“.
Die DIHK hat in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und den 79 IHKs in Deutschland als Alternative zum Industriestrompreis die „StromPartnerschaft“ entwickelt. So ist ein Lösungsansatz entstanden, welcher die Forderungen der breiten Wirtschaft aufnimmt.

Erhöhung des Stromangebots gefordert

Kernforderungen der StromPartnerschaft sind eine Erhöhung des Stromangebots und damit die marktorientierte Senkung der Strompreise. Zwei Steuerungsinstrumente unterstützen diese Ziele. Durch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent für den beschleunigten Zubau der erneuerbaren Energien können laut Berechnungen die Stromgestehungskosten bei Photovoltaik um 1,6 Cent je Kilowattstunde und bei Windkraft gar um 1,7 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, welche Strom aus Direktlieferverträgen von Anlagenbetreibern beziehen, von einer Reduktion der Stromsteuer und Netzentgelte in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde profitieren. In der Strompartnerschaft sinken damit die Stromkosten für Unternehmen durchschnittlich auf 4,4 bis 5,6 Cent je Kilowattstunde. Die regionale und verantwortungsvolle Verbindung von Anlagenbetreibern und Verbrauchern sorgt, abseits des volatilen Spotmarktes der Energiebörsen, für die langfristige Preisstabilität und Planungssicherheit.
Die sinkenden Stromkosten kommen - im Gegensatz zum Industriestrompreis - allen Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie zugute. Der Vorteil des Modells liegt auf der Hand, Strom wird nicht nur für wenige Großunternehmen verbilligt. Kritische Subventionen werden vermieden und der Strommarkt wird neu strukturiert.
Im Umwelt- und Energieausschuss der IHK Nordschwarzwald wurde die StromPartnerschaft mitentwickelt und diskutiert. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald hat das Konzept letztendlich mit großer Zustimmung als politische Position beschlossen.
„Die IHK Nordschwarzwald setzt sich aktiv für die StromPartnerschaft und damit für die Stärkung der regionalen Wirtschaft ein. Wir fordern die Politik auf, dieses Konzept in die aktuelle Diskussion in Berlin einzubringen“ so die Forderung von Tanja Traub. „Gerade die Vielzahl der heimischen Familienunternehmen in der Zulieferindustrie und der Handels- und Dienstleistungssektor brauchen Unterstützung und Perspektiven im Energiemarkt, damit am Standort Deutschland und in der Region nicht die sprichwörtlichen ,Lichter ausgehen‘.“
Energie und Klimaschutz

Vertrauen in die Energiepolitik auf Tiefpunkt

Berlin, 29.08.2023. Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist aktuell auf einen Tiefpunkt gesunken. Das zeigt das Energiewende-Barometer 2023 der IHK-Organisation, an dem sich 3.572 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen beteiligt haben. Es weist den schlechtesten Wert seit dem Start der Befragungen im Jahr 2012 aus.

Sorgen der Wirtschaft

"Nie waren die Sorgen um die eigene Wettbewerbsfähigkeit größer", sagte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. "Während früher die Unternehmen auch Chancen in der Energiewende gesehen haben, überwiegen nun in der Einschätzung der gesamten Wirtschaft die Risiken", so Dercks. "Weite Teile unserer Wirtschaft treiben die Sorge um eine auch mittel- und langfristig mangelhafte Energieversorgung stark um. Das ist eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung, die wir alle sehr ernst nehmen sollten."

Furcht um Wettbewerbsfähigkeit

Insgesamt erwarten die Betriebe in Deutschland deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. Im Saldo ergibt sich auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") ein Barometerwert von minus 27. In den letzten beiden Jahren lag der Wert nur bei minus 7, der bisherige Tiefstand von minus 13 im Jahr 2014 war die Folge von zusätzlichen Energie-Umlagen und Abgaben. Diesen bisherigen Tiefststand haben die diesjährigen Umfrageergebnisse also deutlich unterschritten.
Tortendiagramm und Energiewendebarometer zeigen die Einschätzung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Unternehmen.

Ursachen der schlechten Stimmung im Gewerbe

Ein zentraler Auslöser für die negativen Einschätzungen der Unternehmen sind die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. "Diese Entwicklung erschwert die Umsetzung der Energiewende deutlich", stellte Dercks klar. Die Energiepreise blieben auf einem hohen Niveau, und es mangle an Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland, so das Resümee des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers.Fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Energiepolitik rücken aus Sicht der Betriebe an die erste Stelle der Transformationshemmnisse. Knapp 60 Prozent der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. "Die Unternehmen sehen sich zunehmend mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis kaum umsetzbar sind", kritisierte Dercks. "Hinzu kommen Einsparziele aus dem Energieeffizienzgesetz, von denen niemand sagen kann, wie sie ohne ein Herunterfahren der Produktion erreicht werden können."
Die DIagramme zeigen die Zuückhaltung der Unternehmen bei Investitionen

Ermutigend: Unternehmen nehmen diese Herausforderung an

In der Gesamtheit der Unternehmen überwiegen noch die Stimmen, die in Deutschland die Herausforderungen der Energiepolitik annehmen wollen. Die Standorttreue ist bei vielen Betrieben weiterhin stark ausgeprägt. In der Industrie und hier besonders bei den großen Unternehmen nehmen jedoch die Pläne deutlich zu, dem Standort Deutschland den Rücken zu kehren. "Die Politik muss hier schnellstmöglich gegensteuern, um der Wirtschaft eine Perspektive in Deutschland zu erhalten", mahnte Achim Dercks.

DIHK – Fünf Punkte

Die DIHK hat fünf Punkte erarbeitet, die die Energieversorgung der Unternehmen sichern sollen. Diese sind kurz zusammengefasst:
  1. Energiepreise durch höheres Angebot senken
  2. Wasserstoff verfügbar machen
  3. Planbarkeit erhöhen
  4. Bürokratie abbauen
  5. Stromnetze ausbauen

Informationen für Betriebe bei DIHK und IHK Nordschwarzwald

Die gesamten Ergebnisse des DIHK Energiewendebarometers stehen als PDF zum Download bereit. Informationen und Unterstützung für Unternehmen der Region bietet auch die IHK Nordschwarzwald an. Bei Fragen zum betrieblichen Umweltschutz, Klimaanpassung, Energie- und Ressourceneffizienz finden Sie Unterstützung im Beratungszentrum der IHK und beim Experten der KEFF+ Nordschwarzwald, Herrn Luis Mayer.
Quelle: DIHK, IHK Nordschwarzwald




Veranstaltung

18.09.2023 Neues Hinweisgeberschutzgesetz - Das müssen Unternehmen wissen und tun

Gemeinsame kostenlose Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit der dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in Präsenz und online am Montag, 18. September 2023 von 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr im Pforzheimer IHK-Haus.

Thema Hinweisgeberschutzgesetz

Wir möchte Sie gerne über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das am 02.06.2023 verabschiedet wurde und am 02.07.2023 in Kraft getreten ist.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind deshalb seit dem 02.07.2023 verpflichtet, einen sicheren Meldekanal einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 wird diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023 treffen.
Die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung kann insbesondere für mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung eine große Herausforderung darstellen. Die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle erfordern einen erheblichen (Zeit-)aufwand. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz mit Geldstrafen von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.

Anmeldung

Anmeldeschluss: 13.09.2023
Anmeldung per E-Mail an recht@pforzheim.ihk.de

Tagesordnung

• 15:00 Uhr
Begrüßung

Ass. jur. Oliver Essig, Justitiar, Stv. Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
RA Nicolas Hummel, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
• 15:10 Uhr – 16:15 Uhr
- Einführung in die Whistleblowing-Richtlinie und Gesetzgebungsgeschichte zum neuem
Hinweisgeberschutzgesetz
- Pflichten für Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Arbeitsrechtliche Fallstricke im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

RA Nicolas Hummel, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
• 16:15 Uhr – 16:30 Uhr
Pause
• 16:30 Uhr – 17:15 Uhr
- Gestaltungsmöglichkeiten für Hinweisgebersysteme
- Schutz von Hinweisgebern und Sanktionen

- Vorstellung des Hinweisgebersystems smartWHISTLE
RAin Lena Braun, dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Veranstaltungsort

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Interview

Die Schiene ist effizienter, platzsparender und umweltfreundlicher

IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub im Gespräch mit
Richard Lagger, Geschäftsführer des Black Forest Terminal in Horb

Welche Ziele verfolgt das Black Forest Terminal?

Täglich können wir die Verkehrsentwicklung auf unseren Autobahnen verfolgen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Speziell in Stausituationen wird uns vor Augen geführt, wie viele Güter auf der Straße unterwegs sind. Mit dem BFT tragen wir dazu bei, die Verkehre aus und in die Region über die Schiene abzuwickeln. Dazu bedarf es politischer Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht. Neben dem Umschlag der Container werden wir Dienstleistungen wie den Anschluss von Kühlcontainern, das Be- und Entladen wie auch das Reparieren von Containern anbieten.

Können Sie uns erläutern, wie das BFT den Straßenverkehr entlastet?

Das BFT ermöglicht der Region, Schienentransporte, welche aktuell noch über Stuttgart oder Kornwestheim laufen, nach Horb zu verlagern. Das Einsparpotenzial beträgt somit rund 140 Kilometer pro Container. Aktuell verringern wir dadurch die Belastung durch LKW-Transporte um rund zwei Millionen Kilometer pro Jahr. Jeder weitere wöchentliche Zug, der über Horb abgewickelt wird, spart zusätzlich eine Million Straßenkilometer ein. Die Schiene ist umweltfreundlicher, platzsparender und effizienter. Ein LKW stößt 110-mal so viel CO2 aus, braucht dreimal so viel Verkehrsfläche und fährt bei gleichem Energieverbrauch nur rund ein Viertel der Strecke eines Zuges. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass für regionale Speditionen nun auch die Investition in alternative LKW-Antriebe noch interessanter wird. Ein E-LKW, der in Kornwestheim startet und einen Container hier in der Region lädt, müsste zum Beispiel nach seiner ersten Tour wieder aufgeladen werden. Die kürzeren Strecken vom Kunden direkt ins Horber Industriegebiet ermöglichen jetzt einen effizienteren Einsatz elektrisch angetriebener Transportfahrzeuge.

Welche Güter werden über das Terminal transportiert und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Logistikern?

Von Blumenkästen über Maschinen bis hin zur Batterie für E-Autos ist alles dabei. Wobei man als Terminalteam gar nicht immer weiß, was genau in den Containern verladen wurde. Da kann man dann vielleicht noch durch den Kundennamen auf den Inhalt schließen. Letztendlich ist es aber gar nicht so relevant, welche Ware geladen wurde. Wir schlagen im BFT die Container sicher für unsere Kunden um, egal, welches Gut sich darin befindet. Ich schätze die ehrliche und direkte Kommunikation, die wir auch mit den Logistikern pflegen, sehr. Wir sprechen offen über Anforderungen und Möglichkeiten und finden immer eine partnerschaftliche Lösung.

Inwiefern spielen die Argumente Umweltschutz und nachhaltiger Verkehr eine Rolle?

Wir reden nicht nur von Nachhaltigkeit, wir meinen es tatsächlich sehr ernst. Das fängt beim Einsatz von Photovoltaikanlagen an, geht über unsere ECO-Reachstacker, mit denen wir Container verladen, bis hin zur geplanten Zertifizierung nach ISO 50001 und 14001. Für den Klimaschutz war 2022 leider ein vergeudetes Jahr. Die Krisen haben das Thema Nachhaltigkeit bei vielen Logistikern auf der Prioritätenliste nach hinten geschoben. Wir müssen sie wieder mehr in den Fokus rücken.

Wie stellt sich für Sie die Wettbewerbssituation mit anderen Terminals dar?

Wir sind nicht im Wettbewerb zu den Terminals in Stuttgart oder Kornwestheim angetreten, sondern sehen uns als Ergänzung im kombinierten Verkehr für die Region. Aktuell ist die Lage für alle Marktteilnehmer schwierig, und jedes Terminal kämpft um jeden einzelnen Container. Mittel- und langfristig gesehen bin ich aber davon überzeugt, dass ein partnerschaftlicher Austausch zwischen den Standorten auch weitere Möglichkeiten für die Region bieten wird.

Wie sehen Sie die Rolle des BFT mit Blick auf die Zukunft?

Das BFT trägt dazu bei, dass die Region eine neue Möglichkeit erhalten hat, Transporte auf die Schiene zu verlagern. Sicherlich gibt es neben bekannten großen Unternehmen in der Region viele Mittelständler, die aufgrund fehlender Möglichkeiten oder der Entfernung zum nächsten Terminal den Transport auf der Schiene noch nicht im Fokus haben. Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern auch neue Logistikkonzepte entwickeln, um den kombinierten Verkehr noch attraktiver zu gestalten.

Welche Zukunftspläne haben Sie? Sind Erweiterungen angedacht?

Wir hoffen, noch in diesem Jahr mit unserem zweiten Bauabschnitt beginnen zu können. In vielen Gesprächen mit produzierenden Unternehmen der Region habe ich festgestellt, dass Lagerfläche eine sehr begrenzte Ressource ist. Es wird eine zusätzliche Fläche von 40.000 Quadratmeter im direkten Anschluss an das KV-Terminal entstehen. Hier sollen zusätzliche Serviceangebote im Intermodalen Servicezentrum Horb (ISH) angeboten werden. Dort können Container zwischengelagert sowie Serviceleistungen ausgeführt werden. Dafür werden wir auch eine Lagerhalle mit einer Fläche von 2.500 Quadratmeter erstellen. Auf dieser Lagerhalle wird eine PV-Anlage installiert, damit sie nachhaltig betrieben werden kann. Nachdem der Förderantrag inzwischen in Brüssel vorliegt, sind wir sehr optimistisch, dass der erste Spatenstich noch in diesem Jahr erfolgen kann. Im September soll auch unser Verwaltungsgebäude in Betrieb gehen.

Warum muss das BFT gerade eine Zwangspause einlegen? Wann rollen wieder die Containerzüge?

Die Bahn musste uns wegen der Vielzahl zeitgleicher Baustellen rund um die Gäubahn vom Schienennetz abhängen. Das ist bitter, weil die Auslastungskurve bereits deutlich nach oben zeigte. Die Bahn hat uns allerdings versichert, dass die Containerzüge trotz weiterer Arbeiten am Schienennetz ab September wieder freie Fahrt haben. Wir nutzen die Zeit bis dahin für einen gut getakteten Restart und bitten die verladende Wirtschaft, dass sie uns auch künftig den Rücken stärkt.

Welche Bedeutung hat das BFT langfristig für die Region?

Es geht um wirtschaftliche Nachhaltigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Es laufen nach wie vor viele Gespräche mit weiteren Produktions- und Logistikunternehmen, so dass im Herbst noch mehr Güter ab Horb klimafreundlich über die Schiene transportiert werden können.
Richard Lagger

ist Geschäftsführer der Black Forest Terminal GmbH. Der gebürtige Salzburger gilt als profunder Kenner der Logistikbranche. Der 45-jährige ließ sich in seinem Heimatland Österreich zum Speditionskaufmann ausbilden, verantwortete als Geschäftsführer das Container Terminal Salzburg (CTS) und folgte dem Ruf nach Wörth am Rhein, wo er bei Contargo Wörth in leitender Position tätig war.
Von Werner Klein-Wiele
Weiterbildung: Nachrichten

Spaten­stich für den Neu­bau des Bil­dungs­zen­trums

Die berufliche Bildung bekommt damit einen herausragenden Status, indem sie zu einem integralen Bestandteil des künftigen Nagolder Bildungscampus wird.

Neubau kommt zum richtigen Zeitpunkt

Nagold, 21.07.2023. „Dieser Neubau kommt zum richtigen Zeitpunkt und war nie wichtiger als heute. Bildung und Qualifizierung sehe ich mehr denn je im Zentrum aller Zukunftsthemen. Sie halten unsere Unternehmen wettbewerbsfähig“, so begrüßte IHK-Präsidentin Claudia Gläser die anwesenden Gäste aus Wirtschaft und Politik – darunter der Politische Staatssekretär Thomas Blenke MdL, Oberbürgermeister Jürgen Großmann und Landrat Helmut Riegger.
Gemeinsam mit der IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub, ihrem Vorgänger Martin Keppler sowie weiterer Prominenz setzte Claudia Gläser den Spatenstich und läutete damit die etwa zweijährige Bauzeit ein.
Dieser Neubau wird den nördlichen Zugang zur Innenstadt und damit das Stadtbild entscheidend prägen. „Die IHK Nordschwarzwald gehört in Nagold genau an diesen Ort. Ihre Entwicklung passt gut zu derjenigen unserer Stadt. Wir stellen unseren Wirtschafts- und Bildungsstandort damit gemeinsam zukunftsfähig auf“, so Oberbürgermeister Jürgen Großmann.
Direkt an der Kreuzung Calwer und Lange Straße gelegen, rückt das bisher auf dem Nagolder Wolfsberg beheimatete Bildungszentrum, das derzeit noch mit vielen extern angemieteten Räumen betrieben werden muss, ins Herz der Stadt und damit in den Alltag der Öffentlichkeit.

Wichtigen Aufgabe der Fachkräftegewinnung

„Wir wollen, dass lebensbegleitendes Lernen mit einer Selbstverständlichkeit Teil unseres Alltages wird. Wir widmen uns damit der wichtigen Aufgabe der Fachkräftegewinnung für unsere Unternehmen, übernehmen gleichzeitig aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, bekräftigt IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub.
Dazu passen das Engagement von Bund und Land, die den wesentlichen Teil des neuen Bildungszentrums fördern. Nachdem die IHK Nordschwarzwald im Dezember 2022 die beiden Förderbescheide entgegennehmen durfte, wurde die Planung sofort angepasst, um schnellstmöglich nach den erforderlichen Vergabeverfahren starten zu können. „Das Land ist sich der Tatsache bestens bewusst, wie wirtschaftsstark wir gerade im ländlichen Raum sind. Der Nordschwarzwald zeigt sich hier beispielhaft. Doch dafür brauchen wir eine moderne Bildungsinfrastruktur. Die IHK Nordschwarzwald setzt mit ihrem Neubau einen neuen und wichtigen regionalen Standard und will damit dazu beitragen, mehr Fachkräfte für die Wirtschaft der Region zu gewinnen. Heute ist deshalb ein sehr guter Tag für das Land und unsere gesamte Region“, so Staatssekretär Thomas Blenke.

Finanzierung des Projekts

Der Neubau der IHK Nordschwarzwald in Nagold wird sowohl vom Bund als auch vom Land gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beteiligt sich mit 45 Prozent der förderfähigen Baukosten für das Bildungszentrum, während das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zusätzlich 25 Prozent beisteuert. Diese Förderung zielt darauf ab, den Fach- und Führungskräftenachwuchs der mittelständischen Wirtschaft zu stärken.

Logos MWAT / BMWK
Tipps zur Unternehmenssicherung

„Heraus­forderung Unter­nehmens­sicherung”

Mit dem Ratgeber „Herausforderung Unternehmenssicherung - Informationen zur Krisenbewältigung” bieten die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern kleinen und mittleren Unternehmen fundierte Unterstützung und Hilfen für das Krisenmanagement.
06.07.2023. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hat unter Federführung der IHK Heilbronn-Franken die Broschüre „Herausforderung Unternehmenssicherung: Risiken erkennen – Krisen vorbeugen und bewältigen“ vollständig überarbeitet und neu aufgelegt.
„Mit dem Ratgeber bieten die baden-württembergischen IHKs kleinen und mittleren Unternehmen fundierte Unterstützung und Hilfestellung für das Krisenmanagement. Die aktualisierte Publikation zeigt die möglichen Gefahren für ein Unternehmen auf und schärft das Bewusstsein für ein professionelles Krisenmanagement“, erklärt Christina Nahr-Ettl, Mitglied der Geschäftsleitung der für den Bereich Gewerbeförderung im BWIHK federführenden IHK Heilbronn-Franken.
Nur selten geraten Unternehmen über Nacht in eine Krise. Zumeist werden die entscheidenden Fehler schon einige Zeit vor der Schieflage gemacht. Weil es aber in vielen Unternehmen an Frühwarnsystemen fehlt, bleiben solche Defizite zu lange verborgen. In der Krise sind dann die Möglichkeiten des Unternehmens, einem negativen Trend entgegenzusteuern, oftmals begrenzt. Die Publikation zeigt die typische Entwicklung sowie Faktoren und Ursachen von Krisensituationen auf. Besonderes Augenmerk wird auf die Früherkennung von Krisen sowie die Maßnahmen zur Überwindung einer Krise und zur Stabilisierung des Unternehmens gelegt.

Unternehmen in einer drohenden oder ernsthaften Krisensituation können auf die Unterstützung der IHKs zurückgreifen: Mit Beratungsgesprächen, Finanzierungssprechtagen und weiteren Angeboten geben die IHKs gezielte Hilfestellung zur Vorbeugung und Bewältigung von betrieblichen Krisen.
Papierversion der Broschüre per E-Mail bestellen: hammes@pforzheim.ihk.de.
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StromPartnerschaft

Geförderte Direktlieferverträge als Alternative zum Industriestrompreis

Berlin, 28.06.2023. Als Reaktion auf den Entwurf eines Industriestrompreis-Modells des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), hat die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) einen alternativen Vorschlag für eine wettbewerbsfähige Stromversorgung der Wirtschaft vorgelegt.
Die deutschen Strompreise haben sich im europäischen und internationalen Vergleich auf einem extrem hohen Niveau verfestigt. Neben den hohen Beschaffungskosten belasten Umlagen und die Stromsteuer die deutschen Unternehmen stärker als andernorts. Zahlreiche politische Entscheidungen sowie der notwendige Ausbau gesicherter Kraftwerkskapazitäten und des Stromnetzes treiben die Stromkosten voraussichtlich weiter in die Höhe.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis mehr als verständlich. Der vom BWMK vorgeschlagene Industriestrompreis stünde aber nur einem sehr kleinen Kreis ausgewählter Unternehmen offen. Die DIHK hat daher einen Alternativvorschlag entwickelt, der der gesamten deutschen Wirtschaft zugutekommt, dabei deutlich weniger Bürokratieaufwand verursacht und unterm Strich den Staatshaushalt weniger belastet. Der Entwurf basiert auf drei Kernforderungen:
  1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer
    Zunächst sollte der Staat Steuern, Umlagen und Entgelte möglichst komplett übernehmen bzw. so stark wie möglich verringern, um vermeidbare Zusatzbelastungen zu reduzieren.
  2. Einführung einer StromPartnerschaft
    Dies beinhaltet eine Zuschussförderung von 25 Prozent für die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sofern die Betreiber einen Direktliefervertrag mit einem Unternehmen schließen. Darüber hinaus sollen die Netzentgelte pauschal um 2ct/kWh gesenkt werden.
  3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen
    Für hochenergieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Betriebe sollte rasch geprüft werden, ob ergänzende Maßnahmen zielgerichtet und beihilferechtskonform helfen könnten, sollten die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichen.
    Insbesondere die Förderung von Direktlieferverträgen zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile:
  • Ein Investitionszuschuss schafft einen sofortigen Investitionsanreiz.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb der EEG-Förderung wird beschleunigt.
  • Das Modell ist mit dem europäischen Rechtsrahmen vereinbar.
  • Anlagenbetreiber und Unternehmen haben eine bessere Planungssicherheit.
  • Der Staatshaushalt wird deutlich weniger belastet.
Quelle: DIHK
Aktuelle Handelsthemen

Gemeinsam handeln für die Innenstadt Pforzheim

Die IHK Nordschwarzwald hat im Jahr 2023 drei Innenstadtforen in Pforzheim initiiert, um gemeinsam mit den innerstädtischen Akteuren konkrete Wege zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt zu erarbeiten. Die identifizierten Bedarfe, Ziele und Maßnahmen wurden einer umfassenden Broschüre festgehalten.

Die Zukunft der Innenstädte

Pforzheim, 12.05.2023. Der Wandel der Innenstädte ist ein bundesweites Phänomen, das durch zahlreiche Faktoren beschleunigt wurde: Online-Handel, Geschäftsaufgaben, Leerstände, rückläufige Besucherzahlen, aber auch tiefgreifende Entwicklungen wie die Corona-Pandemie, Migration, der Klimawandel oder internationale Krisen. Pforzheim steht dabei – wie viele andere Städte – vor der Aufgabe, ihre Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten. Im Jahr 2023 hat die IHK Nordschwarzwald mit Pforzheimer Unternehmer:innen einen Prozess gestartet, um die Zukunft der Innenstadt gemeinsam zu gestalten.

Forum Innenstadt Pforzheim

Den Prozessauftakt bildetet das erste „Forum Innenstadt Pforzheim“ im Mai 2023, zu dem die IHK Nordschwarzwald erstmals alle Innenstadtakteure eingeladen hatte.
Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald, betonte in seiner Begrüßung:
„Wir sind uns der Herausforderung für die Transformation der Innenstadt bewusst. Allerdings reicht es nicht, nur darüber zu reden, es müssen konkrete Maßnahmen folgen.“
Ein Impulsvortrag von Dr. Stefan Leuninger, renommierter Innenstadt-Experte, lieferte zentrale Denkanstöße:
Unter dem Motto „Es kommt nicht darauf an, ob wir die Transformation der Innenstädte gut oder schlecht finden, sondern wie wir damit umgehen“ zeigte er auf, wie durch innovative Ansätze eine moderne Innenstadtentwicklung möglich ist. Im Fokus: gemeinsames Handeln aller Beteiligten, mehr digitale Sichtbarkeit im Zeitalter des Online-Shoppings, die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für Immobilien wie das Galeria-Gebäude, sowie die Förderung von Aufenthaltsqualität und Freizeitwert – insbesondere auch für junge Zielgruppen.
„Die CIMA-Deutschlandstudie zur Innenstadt hat gezeigt, dass sich die Bürger:innen einerseits ein vielfältiges Angebot, d.h. einen attraktiven Mix aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und dem Gesundheitswesen, und andererseits Aufenthaltsqualität im Stadtraum erwarten“, so Dr. Leuninger.
Nach dem Vortrag bot das ‚Forum Innenstadt Pforzheim‘ den teilnehmenden Akteuren unter Moderation von Carl Christian Hirsch die Möglichkeit, sich intensiv über die vorgestellten Thesen zu unterhalten. Eine Vielzahl von konkreten Ideen direkt für die Innenstadt Pforzheims waren damit verbunden.

Gemeinsames Handeln

Aufbauend auf der Auftaktveranstaltung folgten auf Einladung der IHK Nordschwarzwald im Juni und September 2023 zwei weitere Innenstadtforen, zu denen alle innerstädtischen aktiven IHK-Mitgliedsunternehmen eingeladen wurden. In einem strukturierten Beteiligungsprozess kristallisierten sich fünf Handlungsfelder heraus, zu denen konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert wurden. Diese Maßnahmen sollen künftig systematisch aufgearbeitet und – soweit möglich – umgesetzt werden.
Einige Vorschläge wurden bereits realisiert. Weitere Beiträge konnten über eine digitale Beteiligungsplattform auf der Website der IHK Nordschwarzwald eingebracht werden. Auch Unternehmen außerhalb der Innenstadt lieferten ergänzende Impulse.
Ein zentraler Punkt aus den Foren war die Frage, warum manche Städte Transformationen effizienter umsetzen als andere. Aus Sicht der Teilnehmenden des Forums Innenstadt Pforzheim wurde „Gemeinsames Handeln“ als entscheidender Erfolgsfaktor identifiziert. Auch großzügige Investoren oder Mäzene könnten eine Rolle spielen – doch diese würden genau beobachten, wie Entscheidungen innerhalb einer Stadt getroffen und kommuniziert werden.
Im Verlauf der Foren wurde zudem deutlich, dass bereits einige Maßnahmen durch die Stadtverwaltung umgesetzt wurden – viele Akteure wussten davon jedoch nichts. Ein transparentes Informations- und Kommunikationskonzept über laufende und geplante Projekte wurde daher als wichtiges Anliegen formuliert. Die kontinuierliche Einbindung der Innenstadtakteure, regelmäßige Updates sowie der öffentliche Zugang zu Themen- und Maßnahmenspeichern sind aus Sicht der Beteiligten notwendig, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien besser nutzen zu können.
Ein wiederkehrendes Thema war außerdem die Frage nach der Koordination der Innenstadt-Transformation. Wer übernimmt die Steuerung? Fehlt diese zentrale Instanz, drohen laut den Teilnehmenden langwierige Diskussionen, ungeordnete Einzelinitiativen und schwindende Motivation insbesondere wirtschaftlicher Akteure.
Die Broschüre mit allen Ergebnissen steht zum Download bereit und dient als Arbeitsgrundlage für die künftige Entwicklung der Pforzheimer Innenstadt.

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14.06.2023 Nach der Krise ist vor der Krise - Vorteile durch unternehmerischen Klimaschutz

Die zunehmenden Anforderungen und Erwartungen von Kunden sowie regulatorische Vorgaben hinsichtlich der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen stellen Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. Neben der transparenten Bestimmung und Veröffentlichung von Treibhausgasemissionen und der Umsetzung von Maßnahmen mit dem übergeordnetem Ziel der Dekarbonisierung werden auch im Rahmen der Kreditvergabe immer häufiger Nachhaltigkeitskriterien herangezogen. Die Vielzahl der formalen Anforderungen macht Klimaschutz im ersten Schritt arbeitsintensiv und unattraktiv. Aber unternehmerischer Klimaschutz bietet auch Chancen.

Termin

14.06.2023, 14-17:30 Uhr, Hochschule Pforzheim, Tiefenbronner Straße 65, 75175 Pforzheim.

Zielgruppe

Mittelständische Unternehmen und alle Interessierten im Themenfeld Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiemanagement.

Programm

Themenblock I: Herausforderungen durch den Klimaschutz.
Impulse aus den Perspektiven der Stadt Pforzheim, der IHK Nordschwarzwald und der Hochschule Pforzheim.
Themenblock II:
“What I can't measure I can't manage”: Bilanzieren von Treibhausgasemissionen
  • Meike Weichselmann (Volksbank Digital Solutions GmbH),
  • Prof. Dr. Mario Schmidt/Prof. Dr. Hendrik Lambrecht (Institut für Industrial Ecology)
Themenblock III: Unternehmensvorteile durch Klimaschutz: Resilienz gegenüber Krisen
  • Oliver Laukel (IHK Nordschwarzwald)
  • Matthias Wode (Witzenmann GmbH)
  • Dr. Daniel Schühle (BUZIL-WERK Wagner GmbH & Co.)
anschl. Podiumsdiskussion und Ausklang

Anmeldung

Bei Interesse an der Veranstaltung senden Sie eine kurze Nachricht mit Namen und Unternehmen an steffen.lewerenz@hs-pforzheim.de.
Veranstaltungen

EU-Taxonomie: Konse­quenzen und Chancen für die Wirtschaft

Die nachhaltige Berichtspflicht von Unternehmen weitet sich aus. Zur Beantwortung aller Fragen rund um diese Thematik hatte die IHK zur Informationsveranstaltung am 27.04.2023 um 15:30 in das IHK-Haus in Pforzheim eingeladen.

Zum Thema

Verabschiedet wurde die Klassifizierungsrichtlinie, die den Anteil nachhaltigen Wirtschaftens berechenbar macht, bereits im Juni 2020 – seit dem 01. Januar 2021 greift die Richtlinie für Unternehmen nun mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen ab diesem Jahr den Grad ihrer Nachhaltigkeit ausweisen – und alle anderen Unternehmen ab dem 01. Januar 2026. Letztendlich sind bereits heute alle Unternehmen betroffen, die Zulieferer von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind. Denn der Ausweis der Nachhaltigkeit bezieht sich auf die gesamte Lieferkette. Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Kapital in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken.

Was alles zählt zur Nachhaltigkeit?

Welche Umsätze sind nachhaltig? Was versteckt sich hinter Scope 1,2 und 3? Welche Auswirkungen hat die EU-Taxonomie auf die Kreditvergabe und -konditionen? Wie messe ich meinen CO2-Abdruck? Welche Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit bei? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung der IHK Nordschwarzwald. Expertinnen und Experten sowie Unternehmende zeigen die Inhalte und die Möglichkeiten auf. Im Anschluss bietet sich Zeit und Platz zum individuellen Austausch. Die Kreditinstitute der Region werden mit Informationsständen im Foyer vertreten sein. Die Veranstaltung richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Uns ist wichtig, in dieser Veranstaltung nicht nur Theorie zu vermitteln, sondern auch den Bezug zur Ihrer betrieblichen Praxis herzustellen. Die Veranstaltung richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen. Uns ist wichtig, in dieser Veranstaltung nicht nur Theorie zu vermitteln, sondern auch den Bezug zur Ihrer betrieblichen Praxis herzustellen. Wir stellen Ihnen daher das „EcoCockpit“ vor, ein Internet-Tool, mit dem anwenderfreundlich der ökologische Fußabdruck gemessen werden kann. Die Unternehmen J. Schmalz GmbH, die Hochdorfer Kronenbrauerei und das Schwarzwald Panoramahotel werden aufzeigen, wie sie mit den neuen Herausforderungen umgehen.
Erlaubnisinhaber gem. §§ 34d, f, i GewO

Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen

Rechtsformwechsel macht Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen erforderlich!
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird aus dem DIHK e. V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer außerdem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, i GewO tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und ändern Sie diese zeitnah ab, indem Sie
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
ersetzen.
Finanzierung und Förderung

Überblick Förderprogramme

Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen:

Zinsgünstige Darlehen

Zinsgünstige Darlehen zur Existenzgründungen und Bestandsunternehmen werden von der Landeskreditbank (L-Bank) und von der KfW-Mittelstandsbank (KfW) zur Verfügung gestellt. Die Zielsetzungen überschneiden sich in vielen Fällen. Da das Land Baden-Württemberg zusätzlich zum Bund Fördermittel integriert, sind die Förderangebote der L-Bank in der Regel mit günstigeren Konditionen ausgestaltet. Die Darlehen können in vielen Fällen nebeneinander zur Finanzierung von Vorhaben gewährt werden. Eine besondere Bezuschussung von Zinssätzen erfolgt in den Darlehen, die zur Finanzierungen von InnovationenKlimaschutz und Energie-/Ressourceneffizienz dienen.
Die öffentlichen Förderinstrumente von Bund und Land können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Für fast jede unternehmerische Investition lohnt es sich, den Einbau von Fördermitteln zu prüfen.

Beteiligungen

Zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis können stille Kapitalbeteiligungen von der Mittelständischen Beteiligungsge­sellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) gewährt werden. Die Beteiligungen können in fast allen Phasen der Unternehmensentwicklung eingesetz werden.

Bürgschaften

Den Mangel fehlender oder nicht ausreichender Sicherheiten bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzhilfen und Hausbankkrediten kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beheben. Sie kann die fehlenden dinglichen Sicherheiten durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Hausbank ersetzen. Sie lebt den Leitspruch “Eine sinnvolle Unternehmensgründung, -entwicklung oder -übernahme sollte nie an fehlenden Sicherheiten scheitern”.

Beratungen

Vor und in den ersten drei Jahren nach einer Existenzgründung können verbilligte bzw. öffentlich geförderte Beratungen in Anspruch genommen werden. Die IHK erteilt hierzu weitere Auskünfte.

Was Sie beim Antrag beachten sollten

  • Bei der öffentlichen Förderung von Krediten gilt generell das Hausbankprinzip. Die Förderinstitute treten nicht mit dem Kreditnehmer direkt in ein Vertragsverhältnis, sondern leiten die Gelder über eine Hausbank an den Kreditnehmer.
  • Finanzielle Förderung können Sie als qualifizierte Nachwuchskraft der gewerblichen Wirtschaft bei Beginn Ihrer Selbstständigkeit (bei Inanspruchnahme von Landeshilfen muss die Vollexistenz innerhalb von drei Jahren erreicht werden) und im Rahmen Ihrer Existenzfestigung erhalten.
  • Es können Sachinvestitionen, Warenerstausstattung und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Neugründung, Übernahme oder einer tätigen Beteiligung gefördert werden.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Antrag bei der Hausbank gestellt ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
  • Bei mangelnden banküblichen Sicherheiten kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beantragt werden.
  • Sie müssen die öffentlichen Mittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber Nachweis führen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht.
  • Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg verwirklicht werden.
  • Bei den Förderdarlehen bleibt der Zinssatz in aller Regel während der Laufzeit unverändert (Festzinssatz).

Konditionenübersicht

Veranstaltungen

23.02.2023 Externer Beratungstag Horb

IHK Gründerberatung | Beratungstag für alle die sich selbstständig machen möchten

Die Beratungstage richten sich an Interessenten, die sich in absehbarer Zeit selbstständig machen möchten. Neben Hinweisen zur Erstellung eines Gründungskonzepts und die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden Sie über die Vorgehensweise bei der Gründung informiert und erhalten umfassendes Informationsmaterial.

Nächster Termin: 23.02.2023


Bitte melden Sie sich zu einer gewünschten Uhrzeit an.
Folgende Time-Slots sind möglich:
  • 10:00 bis 11:00 Uhr
  • 11:00 bis 12:00 Uhr
  • 12:00 bis 13:00 Uhr
  • 13:00 bis 14:00 Uhr

Anmeldung und Details

Weitere Informationen und Anmeldung unter: wirtschaft@horb.de

Veranstaltungsort

Horber Innovationspark
Seminarraum, 1. OG
Geschwister-Scholl-Straße 10
72160 Horb am Neckar
Nach der Gründung

Förderung von Unter­neh­mens­be­ra­tung für KMU

Die neue Richtlinie

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Hier finden Sie die Informationen des BAFA.
Für Rückfragen steht Ihnen das Leitstellen-Team der DIHK-Service GmbH gerne zur Verfügung unter Tel. 030 20308 – 2353/ – 2354/ – 2356/ – 2357, foerderung@dihk.de

Ziel des Programms

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wichtiger Hinweis: Beratungsnachweis

Jungunternehmen, die nicht älter als ein Jahr sind und die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen. Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.

Wichtige Details zum Beratungsprogramm sowie die Vorgehensweise bei der Beantragung

Um was es geht Erklärung
Förderung des Programms Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2023 bis 2026
Durchführung des Programms Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderberechtigt sind
Unternehmen (KMU, Umsatz bis 50 Mio. EUR, bis zu 500 Beschäftigte) in allen Entwicklungsphasen auch Freie Berufe und Nebenerwerbstätigkeit:
  1. junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung (Jungunternehmen)
  2. bereits länger am Markt bestehende KMU / ab dem zweiten Jahr (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig vom Unternehmensalter
Zweck/Ziel Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Erfolgsaussichten, der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigungs-und Anpassungsfähigkeit sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen von KMU.
Was ist konkret förderfähig?
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, QM, Datenschutz)…
Spezielle förderfähige Beratungen: Beratungen von Unternehmen,
  1. die von Unternehmerinnen geführt werden
  2. die von MigrantInnen oder von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung geführt werden
  3. zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  4. zur Gestaltung der Arbeit für MitarbeiterInnen mit Behinderung
  5. zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
  6. zur Gleichstellung und zu besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  7. zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  8. zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
Beratungsdauer
  • Jungunternehmen:
    5 Tage innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle
  • Bestandsunternehmen:
    pro Beratungsschwerpunkt dürfen nicht mehr als 5 Tage beansprucht werden
  • Unternehmen in Schwierigkeiten:
    5 Tage innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle
Zuschuss bzw. Förderart Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilfinanzierung gewährt. Die Auszahlung erfolgt an das beratene Unternehmen.
Umfang und Höhe
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 €. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören auch Auslagen und Reisekosten der BeraterIn, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss beträgt für die Unternehmen mit Betriebsstätten
  1. im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 € und
  2. im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und der Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 €.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026.
Antragstellung Online über die Antragsplattform des BAFA durch das Unternehmen. Eine Leitstelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Leitstellen Informationen dazu auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle -BAFA
 
Um was es geht Erklärung
Abrechnung
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
  1. ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  2. ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
  3. das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen im ersten Jahr nach Gründung),
  4. ein Beratungsbericht des Beraters,
  5. die Rechnung des Beratungsunternehmens und
  6. der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

    Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur Deminimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Ausschluss bzw. keine Förderung
  1. Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  2. Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  3. Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  4. Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Berater bzw. Coaches
Selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen.
Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.
Welche Kosten muss der Unternehmer selbst tragen? Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist.

IHK Nordschwarzwald ist Regionalpartner

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der Abwicklung des Programms.




ENERGIESCOUTS Nordschwarzwald

Effizienzpotentiale bei Druckluft und Gebäudetechnik entdeckt

ENERGIESCOUTS Nordschwarzwald vor Ort

Effizienzpotentiale bei Druckluft und Gebäudetechnik entdeckt

Pforzheim, 16.12.2022. Die ENERGIESCOUTS der IHK Nordschwarzwald haben sich aktuell vor Ort über die praktische Umsetzung der in den Workshops erarbeiteten theoretischen Grundlagen informiert. Die Nordgruppe traf sich bei Kaeser Druckluft in Heimsheim, die Südgruppe bei der Schnepf-Planungsgruppe in Nagold.

Druckluftoptimierung bei Kaeser

Druckluft ist die teuerste Energieform im Unternehmen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wurde aber den ENERGIESCOUTS beim Praxistag im Kaeser-Schulungszentrum in Heimsheim noch einmal mehr als deutlich. Fehlende Wärmerückgewinnung und Leckagen im Druckluftnetz kosten die Unternehmen in Deutschland Millionen.
Volker Rink, Druckluft-Spezialist von Kaeser Kompressoren, zeigte anhand der Schulungskompressoren, dem aufgebauten Druckluftnetz und anhand vielen Beispiele aus der täglichen Praxis auf, wie sich die optimale Dimensionierung, Abstimmung und Wartung von Druckluftanlagen und -netze auf die Energiebilanz und damit auch auf den Geldbeutel und den CO2-Fußabdruck des Unternehmens auswirken kann.
Anhand eines Leckage-Suchgeräts gingen die Azubis dann selbst auf die Jagd nach – in diesem Fall künstlich herbeigeführten – Leckagen im Druckluftnetz und diskutierten mit Herrn Rink am Objekt über Wärmerückgewinnung, intelligente Steuerung von Kompressoren und Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von Druckluft.

Moderne Gebäudetechnik bei Schnepf

Wie kann ein gewerblich genutztes Gebäude sinnvoll und „smart“ betrieben werden? Diese Frage diskutierte die Südgruppe der ENERGIESCOUTS bei der Schnepf-Planungsgruppe in Nagold.
Wärme, Lüftung, Klimatisierung und das Zusammenspiel der verschiedensten Komponenten stellte Adrian Schaufert, Geschäftsführender Gesellschafter der Schnepf Planungsgruppe, anschaulich anhand des eigenen Gebäudes auf dem Nagolder Wolfsberg vor.
Er erläuterte die innovative Technik des „Eisspeichers“, die Heizungs- und Klimatisierungstechnik im Keller von Schnepf und zeigte den Azubis das optimale Zusammenspiel und die bedarfsgerechte Steuerung der Gebäudeleittechnik in der Heizzentrale. Die Azubis konnten so wertvolle Erkenntnisse zu diese Querschnittstechnologien mit ins eigene Unternehmen nehmen.

Zwei Gruppen aktuell am Start

Am ENERGIESCOUT-Projekt 2022/2023 nehmen Auszubildende folgender Unternehmen teil:
Nordgruppe:
Südgruppe:

Mehr zum Thema

Mehr zu den ENERGIESCOUTS unter: https://energiescouts.ihk.de/
Wirtschaftstandort

Weltweit erstes ultra­effi­zientes Ge­werbe­gebiet

Produktion im urbanen Umfeld ohne Abfall, Abwasser und Abluft: Das ermöglicht ein vom Umweltministerium prämiertes Konzept für das weltweit erste ultraeffiziente Gewerbegebiet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Fraunhofer- Institute IPA, IAO und IGB haben es gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden (Baden) und den ansässigen Unternehmen erarbeitet.

"Wohin mit dem überschüssigen Strom?”

Pforzheim, 25.07.2022. Mit dem Bau eines Laufwasserkraftwerks am Hochrhein wurde 1898 die Voraussetzung geschaffen, dass sich energieintensive Industriebetriebe ansiedelten und Arbeiterwohnungen entstanden. Die Stadt Rheinfelden war geboren. Das Laufwasserkraftwerk ist bis heute in Betrieb. Zusammen mit mehreren Blockheizkraftwerken produziert es bisweilen mehr Strom als Stadt und Industrie verbrauchen. „Anstatt den Überschussstrom ins Netz einzuspeisen oder Turbinen abzuschalten, könnte er künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit Energie versorgen“, schlägt der Projektleiter „Ultraeffiziente Gewerbegebiete“, M. Sc. Ekrem Köse vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, vor. Gemeinsam mit seinen Kollegen von der Abteilung Effizienzsysteme und weiteren Wissenschaftlern von den beiden Fraunhofer-Instituten IAO und IGB hatte sein Vorgänger bereits 2020 die Industriegebiete am östlichen Stadtrand unter die Lupe genommen und überlegt, wie sich Abfall, Abwasser und Abluft vermeiden lassen.

Die fünf Handlungsfelder der Ultraeffizienz

Geschlossene Kreisläufe

Auch für Kunststoffe könnte es bald einen geschlossenen Kreislauf geben. So könnte ein Hersteller von Kunststoffgranulaten in Rheinfelden den Kunststoffabfall von benachbarten Unternehmen verwerten. Und ein Medizintechnik-Unternehmen aus dem Stadtteil Herten könnte Granulate aus Rheinfelden verwenden, anstatt sie anderswo zu beschaffen. Die Abwärme aus der Industrie könnte die Temperatur in Dachgewächshäusern auf den Fabrikgebäuden nachts und im Winter konstant halten. In diese könnten dann auch die CO2-Emissionen, die am Standort anfallen, eingeleitet werden, um das Pflanzenwachstum anzuregen. Eine gemeinsame Feuerwehr gibt es bereits und auch eine Kantine steht schon Mitarbeitern anderer Firmen offen. Einzelne Fuhrparks und Rechenzentren könnten zusammengelegt werden. Auch Energie- und Umweltmanager, Arbeits- und Brandschutzbeauftragte, Reinigungsdienste und Gärtner könnten sich die ansässigen Unternehmen teilen.

IHK-Präsidentin Cluadia Gläser: “Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete”

„Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete. Den Unternehmen im Nordschwarzwald müssen daher Möglichkeiten geboten werden, um nachhaltig wachsen zu können. Gewerbe- und Industrieflächen verknappen sich zunehmend und werden in der Bevölkerung noch zu wenig akzeptiert. Die IHK hat daher in Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen den Leitfaden „Nachhaltige Gewerbe- und Industriegebiete der Zukunft“ entwickelt. Damit hat die Kammer besonders ökologische und soziale Gesichtspunkte sowie das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens ins Auge gefasst. Solche Überlegungen werden nun im ultraeffizienten Gewerbegebiet in Rheinfelden weltweit erstmals praktisch erprobt und umgesetzt. Die Hochschule Pforzheim beteiligt sich daran. Auch das Projekt Ultraeffizienzfabrik des Campus Schwarzwald in Freudenstadt sehe ich als Wegweiser und Blaupause, um unsere eigenen Gewerbegebiete in der Region Nordschwarzwald nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“
Claudia Gläser
Präsidentin der IHK Nordschwarzwald

Ultraeffizienz: Hochschule Pforzheim und Evonik kooperieren im Breich grüner Wasserstoff

Die Hochschule Pforzheim und die Firma Evonik Operations GmbH kooperieren in Rheinfelden bereits im Bereich „Grüner Wasserstoff“. Das Institut für Industrial Ecology (INEC) der Hochschule geht mit Evonik dabei der Frage nach: Wie kann für die chemische Industrie die Versorgung mit Wasserstoff sichergestellt werden? Wasserstoff, überwiegend aus Erdgas produziert, wird „grauer“ Wasserstoff genannt. Ist er ein Nebenprodukt chemischer Reaktionen, nennt man ihn „weißen“ Wasserstoff. Das Ziel ist, die Produktion in der Zukunft auf „grünen“ Wasserstoff umzustellen, also aus regenerativen Energien. Doch wie sieht die Transformation zu komplett grünem Wasserstoff aus? Das ist die Frage, die in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt „H2Chemie2050“ beantwortet werden soll. Standortleiter Hermann Becker von Evonik und Professor Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim unterschrieben Mitte April den Kooperationsvertrag und gaben 2022 den Startschuss zu dem Projekt.

Ausbau eines Nahwärmeverbundes und gemeinsame KWK-Anlagen im Gespräch

„Aktuell gibt es eine weitere Förderphase.Weiterhin dabei ist das Fraunhofer IPA, das IAO und das Institut IAT der Uni Stuttgart. Hier wird hauptsächlich an Tools zur Bewertung von ultraeffizienten Maßnahmen gearbeitet. Zu weiteren möglichen Maßnahmen zählt der Ausbau eines Nahwärmeverbundes oder gemeinsame KWK-Anlagen, der Ausbau weiterer Materialkreisläufe, die Optimierung der Logistik u. v. m.“, erläutert Köse. Zwischen den Unternehmen findet bereits reger Austausch zum Aufbau eines internen Nahwärmenetzes statt.
PM / Michael Hasch
Recht und Steuern

Änderung bei Offenlegung von Rechnungs­unterlagen

­Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich für offen­legungs­pflichtige Unternehmen Änderungen, die bei Einreichung der Unterlagen zu berück­sichtigen sind. Betroffen hiervon sind alle Geschäfts­jahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben.

Änderung des Offen­legungs­mediums

Bislang waren alle offenzulegenden Unterlagen beim Bunde­sanzeiger einzureichen. Zukünftig müssen die Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2022 im Unter­nehmens­register eingereicht werden.
Jahresabschlüsse und alle weiteren Rechnungs­legungs­unterlagen und Unter­nehmens­berichte mit einem Geschäfts­jahres­beginn vor dem 1. Januar 2022 sind weiterhin beim Bundes­an­zeiger einzureichen.
Für die Einreichung wird es eine einheitliche Publikations­platt­form geben, so dass die Unter­nehmer über eine einzige Plattform sowohl im Unter­nehmens­register als auch im Bundes­anzeiger einreichen können.

Über­mittlungs­format

Als amtliches Über­mittlungs­format wurde das XML- bzw. XBRL-Format gewählt. Möglich ist aber auch die Einreichung in anderen gängigen Datei­formaten wie MS Word, MS Excel oder PDF. Für die Kon­vertierung in ein verarbeit­bares Dateiformat fallen dann jedoch ggf. zusätzliche Gebühren an.

Pflicht zur elek­troni­schen Identi­fikation

Um im Unter­nehmensregister Dokumente einreichen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Ablauf der Regis­trierung ist in der „Arbeitshilfe Registrierung“ näher beschrieben.
Daneben muss jede Person, die selbst Daten übermitteln möchte, ein einmaliges Identi­fikations­verfahren durchlaufen. Ohne eine vorherige Identi­fikation der tatsächlich über­mittelnden Person können zukünftig keine Dokumente mehr offengelegt werden.
Weitere Infor­mationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter dem folgenden Link: BfJ - Offenlegung (bundesjustizamt.de) sowie auf der Publikationsplattform
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH bietet zudem eine Reihe von Infor­mationsveran­staltungen an, u. a. auch zum Thema der Einreichung auf der Publikumsplattform:
Quelle: IHK Karlsruhe
Fachkräftesicherung im Nordschwarzwald

Auftakttreffen: „Projekt Fachkräftestandort Raum Calw“ mit zahlreichen Unternehmen erfolgreich gestartet

Die Unternehmen im Raum Calw wachsen, doch der Fachkräftemangel macht die Suche nach neuen Mitarbeitenden schwierig – daher trafen sich im Rahmen der „Entwicklungsstrategie 2030+“ Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen aus dem Raum Calw mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald sowie der Stadt Calw, um in drei Workshops das Thema „Fachkräfte werben – gewinnen – binden“ gemeinsam anzugehen.

Konkreten Bedarf identifiziert

Calw, 31.05.2022. Mit dem Projekt wollen IHK und Wirtschaftsförderung Calw gemeinsam mit den Unternehmen konkrete örtliche Bedarfe in den Handlungsfeldern „Mobilität & Wohnen“, „Kultur & Freizeit“ sowie „Bildung “ identifizieren. Bei der ersten Veranstaltung des Projekts Anfang Mai in den Räumen der Firma Börlind GmbH in Altburg ging es um die Fragen „Wie sieht der Fachkräftemangel in Ihrem Unternehmen aus?“ und „Inwiefern kann aus Ihrer Sicht die Standortattraktivität noch gesteigert werden?“
„Bereits dieser erste Termin hat gezeigt, wie zielführend eine enge und konkrete Zusammenarbeit in diesem Bereich ist. Den Fachkräftemangel können wir nur bekämpfen, wenn wir das Thema ganzheitlich angehen. Unser Projekt beleuchtet verschiedene relevante Standortfaktoren und bündelt die Perspektiven und Kompetenzen von Unternehmerschaft, Kammer und Stadt gewinnbringend“, resümiert Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK.
„Wir wollen neue Wege gehen, um die große Herausforderung des Fachkräftemangels erfolgreicher zu bewältigen und die Personalverantwortlichen dauerhaft miteinander zu vernetzen“, ist auch das Ziel von Wirtschaftsförderin Carina Kober.

Austausch unter den Unternehmen hat eine positive Wirkung

Simone Schrön, Leiterin Human Resources bei Börlind, freut sich auf die Zusammenarbeit in der Region: „Wir haben dieses spannende und zukunftsträchtige Projekt sehr gerne in unseren Räumen gestartet. Der Austausch zwischen den Unternehmen in der direkten Umgebung kann nur eine positive Wirkung haben und wird unter der Projektleitung der IHK Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit der Stadt Calw die Attraktivität der Region auch in der Zukunft hochhalten.“
Nach Ausarbeitung der Workshop-Ergebnisse geht es im September in die nächste Runde des Projekts.
Datenschutzrecht und DSGVO - IHK-Infos

Online-Händler müssen Gastzugang anbieten

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat beschlossen, dass Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kund*innen grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen müssen.

Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses in den Unternehmen

24.03.2022. Die Datenschutzaufsicht eines Bundeslandes ist nicht an einen Beschluss gebunden. Hat diese Datenschutzaufsicht diesen Beschluss allerdings so mitgetragen, wird sie diese konsequenterweise auch so befolgen. Gerichte sind an diese Auslegung nicht gebunden (sicherlich haben sie jedoch Indizwirkung). Ob ein Unternehmen anders agieren möchte als im Beschluss festgelegt, ist eine strategische Frage. Es hängt z.B. davon ab, ob der Beschluss mehrstimmig gefasst wurde und ob das Unternehmen z.B. in dem Bundesland sitzt, dessen Aufsicht anderer Auffassung war.

Details zum Beschluss

(vollständiger Beschluss im Anhang). Auch im E-Commerce gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO). Danach sind nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind. Die zulässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten hängt im Einzelfall insbesondere davon ab, ob Kund*innen einmalig einen Vertrag abschließen wollen oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung anstreben. Dazu müssen Kund*innen jeweils frei entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als sogenannter temporärer Gast geführt werden möchten oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit einem fortlaufenden KundInnenkonto verbunden ist.
Daraus ergibt sich Folgendes:
  1. Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kund*innen unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendes Kund*Innenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden KundInnenkontos) für die Bestellung bereitstellen.
  2. Ohne einen Gastzugang bzw. ohne eine gleichwertige Bestellmöglichkeit kann die Freiwilligkeit einer Einwilligung nicht gewährleistet werden.
  3. Die mit einem fortlaufenden Online-Konto verbundenen Möglichkeiten der Auswertung der Vertragshistorie für Werbezwecke so wie die Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel bedürfen einer informierten Einwilligung.
  4. Die von den Verantwortlichen verarbeiteten Daten müssen in einer für die Kund*innen transparenten Weise verarbeitet werden.
Cyber-Attacken als Waffe

Auf der Hut vor Profi-Hackern

Cyber-Risiken neuer Art gibt es im Rahmen von Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge. IT-Sicherheitsexperte Mirko Ross, Geschäftsführer der Asvin GmbH, Stuttgart erklärt, wie man sich gegen Sabotage aus dem Netz schützt.

Mit dem Russland-Ukraine-Krieg bekommt Cybersicherheit einen neuen Stellenwert

Unzureichend geschützte IT-Systeme bieten staatlichen und kriminellen Akteueren unzählige Möglichkeiten für das Ausspähen von sensiblen Daten, Erpressung oder zur Sabotage. Mit dem Russland-Ukraine-Krieg bekommt Cybersicherheit einen neuen Stellenwert: es geht nicht nur um das Absichern von Schwachstellen gegen kriminelle Organisationen, sondern auch um die Abwehr staatlich motivierter Hacker. Unternehmen und Institutionen müssen sich dieser zusätzlichen Gefahr bewusst werden und Vorbereitungen für den Cyber-Ernstfall treffen.
Generell gilt: Der beste Schutz vor Cyberangriffen sind gut geschulte und aufmerksame Mitarbeiter. Dabei fängt Cybersicherheit beim Chef an und hört bei den Mitarbeitern auf. Komplexe Cyber-Angriffe starten überwiegend mit technisch einfachen Mitteln, beispielweise über Phishing E-Mails oder der Ausnutzung psychologischer Schwachstellen bei Zielpersonen, dem sogenannten Spearphishing. Die Sensibilisierung und regelmäßige Schulung aller Beteiligten durch interne Awareness-Kampagnen muss zum Unternehmensstandard werden.
Industrie 4.0 und Internet der Dinge haben dabei eine Sonderrolle, denn Remoteüberwachungen, Predictive Maintenance oder mobile Apps und jede andere Form von vernetzten Geräten und Systemen sind oftmals unzureichend geschützt. Das ist insofern bedenklich, als hier Cyber- und physische Welt zusammentreffen und die Möglichkeiten und Angriffsflächen für ­Cyber-Kriminelle erweitern. Es gilt daher, die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegen Angriffe auf Infrastrukturen und Systeme zu steigern und jedes Cyber-Ereignis zu identifizieren, um darauf in Echtzeit rea­gieren zu können.
Was tun, wenn das Unternehmen angegriffen wird? Oberstes Gebot: Ruhe bewahren und die vorbereiteten Notfallpläne starten. Für Unternehmen in Baden-Württemberg bietet das Land mit der Cyberwehr BW einen Notruf und vermittelt Experten.

10 Punkte für den Cybersicherheits-Notfallplan

  1. Prozesse zur Antwort auf Cyberangriffe etablieren und Mitarbeiter trainieren
  2. Schutzmaßnahmen über Unternehmensgrenzen hinweg denken: beispielsweise Zulieferer und Dienstleister einbeziehen
  3. Kontinuierliche Bestandsaufnahme kritischer Punkte der eigenen IT-Landschaft und Prozesse
  4. Notfallpläne und Maßnahmen zur Schadensbewältigung so aufstellen, dass diese in der ersten Stufe ohne externe Dienstleister in Kraft treten können.
  5. Multi-Faktor-Authentifizierung für alle externe Benutzerkonten zur Regel werden lassen
  6. IT-Sicherheitsupdates generell so schnell wie möglich einspielen (auch an Wochenenden und Feiertagen)
  7. Zugriff auf kritische Systeme mit geeigneten IT-Lösungen und geschultem Personal überwachen
  8. Backup und Recovery für den Fall eines totalen Datenverlustes einrichten und erproben
  9. Unternehmens- und IT-Krisen­management mit 24/7-Rufbereitschaft definieren
  10. Verschlüsselung von kritischen Daten und der Kommunikation als Norm im Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Zulieferer
Quelle: IHK Region Stuttgart
Wiedereinstieg jetzt. Wiedereinstieg kompakt.

Themenreihe Berufswelten: Perspektive Wiedereinstieg

Perspektive Wiedereinstieg

Wer nach einem Job sucht, braucht eine Strategie, die über die Gehalts- oder Standortfrage hinaus geht. Die Kontaktstelle Frau und Beruf hat bei dieser Veranstaltung verraten, worauf Berufswiedereinsteigerinnen achten sollten. Als Expertin für den Wiedereinstieg stand auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Stefanie Matthes-Baum von der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim zur Verfügung. Frau Dorothea Sanwald informierte über die vielseitigen Angebote in der Kontaktstelle Frau Beruf Nordschwarzwald.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2019 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zehn Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.

Existenzgründung

Bausteine eines Businessplans

Sie bereiten eine Existenzgründung vor? Dann benötigen Sie ein zwingend ein Unternehmenskonzept (auch Business-Plan genannt). Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Erstellung des Plans.

Existenzgründung und Unternehmensförderung
werbebanner-gruendungswerkstatt-w160h600 © HKS Handelskammer Hamburg Service GmbH

Kostenfreies Onlinetool: Entdecken Sie den Schlüssel zum Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen! In der Unternehmens­werkstatt stehen Ihnen essenzielle Werkzeuge wie Business­plan, Finanzplan, Unternehmens­wertrechner sowie persönliche Experten­beratung und vieles mehr zur Verfügung.

Existenzgründung und Unternehmensförderung

Inhalte eines Businessplans: Für die gründliche Vorbereitung einer Existenzgründung ist ein schriftlich ausgearbeitetes Unternehmenskonzept (auch Business-Plan genannt) erforderlich. Das Unternehmenskonzept bestimmt die weitere Vorgehensweise für den Existenzgründer und bietet eine Leitlinie, an der die Ziele und Aktivitäten ausgerichtet und laufend überprüft werden können. Durch ein solides Unternehmenskonzept können Sie die mit der Unternehmensgründung verbundenen Risiken besser einschätzen.

Existenzgründung
Buch © OpenClipart-Vectors, pixabay

Wir haben für Sie die interessanten neueren Publikationen und Informationsbroschüren zusammengestellt.

International

Russland-Ukraine-Krise

Info-Portal der IHK Nordschwarzwald.
Worauf sich Unternehmen jetzt einstellen müssen.
Russische Invasion in Ukraine löst enorme wirtschaftliche Folgen aus.
Risiken erkennen

Die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leitfaden herausgegeben, der Unternehmen dabei unterstützen soll, russische Umgehungspraktiken zu erkennen und die Sanktionen einzuhalten. Der Leitfaden beschreibt detailliert die Schritte zur Durchführung von Risikobewertungen, um mögliche Umgehungsversuche frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus enthält er spezielle Hinweise für Unternehmen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, um sicherzustellen, dass Geschäftspartner sorgfältig geprüft werden.

Russland-Ukraine-Krise

Ab dem 20. Juli erhebt die EU einen Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf viele landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland und Belarus. Auch die Zölle auf bestimmte Düngemittel erhöhen sich.

Russland-Ukraine-Krise
Symbolbild: Sanktionsliste © mercadero12, pixabay.com

Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegen Russland angenommen.

Russland-Ukraine-Krise

Die EU hatte 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg umfangreiche Handelserleichterungen für die Ukraine eingeführt. Ab Juli 2025 gelten wieder die ursprünglichen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens von 2016.

Russland-Ukraine-Krise
Logistik der Zukunft © kamonrat - Fotolia

Im Artikel wird die Rechtslage der Höheren Gewalt nach englischem Recht, ukrainischem Recht, russischem Recht und dem Recht von Belarus dargestellt. Hierbei wird auch das UN-Kaufrecht berücksichtigt.

Russland-Ukraine-Krise

Die EU hat im Zuge der anhaltenden Aggressionen gegenüber der Ukraine mehrere Sanktionspakete beschlossen. Eine Übersicht über diese Sanktionen finden Sie im Gtai-Themenspecial EU-Russland-Sanktionen

Russland-Ukraine-Krise
Logo des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK © DIHK

Der DIHK hat aktuelle Wirtschaftsinformationen für direkt oder indirekt von der Russland-/Ukraine-Krise betroffene Unternehmen zusammengestellt.

Russland-Ukraine-Krise
willkommen_hand-shake-4092737_640 © mstlion, pixabay.com

Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft hat eine Task Force eingerichtet, um Fragen, Anliegen und Probleme der Unternehmen rund um die aktuelle Situation in der Ukraine und Russland schnell zu bearbeiten. Die Task Force koordiniert zudem die Hilfsangebote von Seiten der Wirtschaft für die Menschen in der Ukraine.

Für Unternehmen und Kommunen

23.04.2026 Barcamp: Fachkräfte­sicherung mit inter­nation­alen Fachkräften

Internationale Fachkräfte als Baustein der Fachkräftesicherung

Ein Baustein beim Thema Fachkräftesicherung sind internationale Fachkräfte. Sie bieten Top-Qualifizierungen und Fertigkeiten, vielfältige Sprachkenntnisse sowie kulturelle Vielfalt. Doch wie können Sie internationales top qualifiziertes Personal finden und binden?
Um Ihnen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Schritte es mit sich bringt und was es zu beachten gilt, wollen die Welcome Center Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg/Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Ulm/Oberschwaben mit Unternehmern, Personalverantwortlichen, internationalen Fachkräften und vielen regionalen Institutionen, die mit dem Thema Fachkräftesicherung betraut sind, ein digitales Barcamp zum Austausch gestalten.
Diese Veranstaltungsform bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen zu Themen ,hinzuzuschalten‘, Ihre Fragen zu stellen, Erfahrungen und Tipps auszutauschen und dadurch gemeinsam mehr zu erreichen.

Was ist ein digitales Barcamp?

Ein Barcamp ist ein Veranstaltungsformat, das auch „Un-Konferenz“ oder „Mit-Mach-Konferenz“ genannt wird, weil Programm und Referenten nicht vorab feststehen. Alle, die ein Thema vorstellen oder diskutieren möchten, können dies im Rahmen eigener Sessions oder Workshops tun. Dafür gibt es ausreichend Zeiten und Räume, so dass viele Programmpunkte parallel stattfinden können. Zu Beginn des Barcamps gibt es eine Einführung in das Vorgehen, anschließend können alle Interessierten eigene Programmpunkte vorstellen.
Themenvorschläge können bereits jetzt per Email unter thoma@pforzheim.ihk.de eingebracht werden.
Barcamps sind eine innovative Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Potentiale aufzudecken sowie neue Impulse zu erhalten.

Sessionsplan

Es besteht auch die Möglichkeit ein eigenes Thema einzubringen und dieses mit unseren Experten und anderen Unternehmern zu diskutieren. Nutzen Sie diese aktive Austauschmöglichkeit und erhalten Sie genau die Informationen, die Sie brauchen, um Ihrem Fachkräftebestand auch zukünftig zu sichern und erweitern zu können!

Zielgruppe

Unternehmensvertreter aus allen Branchen, Personalverantwortliche, internationale Fachkräfte und regionale Institutionen, die mit dem Thema Fachkräftesicherung betraut sind.

Datum und Uhrzeit

Das digital Barcamp findet am 23. April 2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.

Anmeldung

Für das digitale Barcamp jetzt anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme sowie ergänzende Informationen.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen Michaela Thoma zur Verfügung:
Tel.: +49 (7452) 9301-17
E-Mail: thoma@pforzheim.ihk.de
Das BarCamp wird von den Welcome Centern Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg/Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Ulm/Oberschwaben organisiert, die vom Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und den regionalen Industrie- und Handelskammern finanziert werden.
Die Welcome Center verstehen sich als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen in Baden-Württemberg in ihrer jeweiligen Region.
Unternehmensnachfolge

Objektivierten Unter­nehmens­wert berechnen: KMUrechner

Preisvorstellungen der Verkäufer haben oft keinen Realitätsbezug

Viele Nachfolgen scheitern, weil Verkäufer und Käufer stark unterschiedliche Vorstellungen über den Kaufpreis haben. Laut DIHK haben bei einem Drittel aller Fälle die Preisvorstellungen der Verkäufer keinen Realitätsbezug.
In der Praxis sind eine Vielzahl an Bewertungsverfahren unterschiedlichster Komplexität vertreten, von der einfachen Multiplikatormethode bis hin zur hoch wissenschaftlichen Discounted Cash Flow Methode. Durchgesetzt hat sich vor allem bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren. Der Wert des Unternehmens wird bei diesen Verfahren daran bemessen, welche Überschüsse ein Käufer in Zukunft mit dem Unternehmen erzielen kann. Da in der Realität Unternehmensverkäufe in aller Regel in hohem Umfang fremdfinanziert werden, haben diese Überschüsse eine weitere wichtige Bedeutung. Aus den Ertragsplanungen der nächsten Jahre müssen die für die Bedienung des Kapitaldienst notwendigen freien Mittel nachgewiesen werden.
Neben den rein sachlichen Aspekten einer Unternehmensbewertung spielen aber durchaus auch persönliche Präferenzen des Abgebers eine Rolle, die sich auf den Preis auswirken können. Einfluss hat in diesem Zusammenhang zum Beispiel die persönliche Nähe zum potenziellen Übernehmer, aber auch der Wunsch des Übergebers, den Mitarbeitern des Betriebes den Arbeitsplatz zu sichern oder den Namen des Unternehmens zu erhalten.
Eine valide Kaufpreisabschätzung sollte daher diese drei Elemente – den objektivierten Wert, die Kapitaldienstfähigkeit eines Erwerbers sowie die Gründe für einen möglichen emotionalen Discount - berücksichtigen.

Objektivierten Unternehmenswert jetzt berechnen

Hierfür ist am EMF-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, mit dem
ein an der Praxis orientiertes wissenschaftliches Tool entwickelt worden. Der KMUrechner basiert auf dem Ertragswertverfahren und unterstützt bei der Berechnung eines objektivierten Unternehmenswertes. Er ist bedienerfreundlich, kostenfrei und annonym. Eine Vielzahl an Erklärfilmen erleichtern zudem den Zugang. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt, alle Eingaben sind anonym. Schon mit wenigen Angaben bekommt der User einen Richtwert für sein Unternehmen. Je detaillierter die Eingaben, desto genauer wird der Wert berechnet.
Die Moderatoren Unternehmensnachfolge der IHK Nordschwarzwald stehen für Fragen bei der Berechnung des Unternehmenswertes über diesen Onlinerechner unterstützend zur Verfüfung.
Veranstaltungen

Anmeldung: 29.04.2024 EUROPA WÄHLEN - EUROPA GESTALTEN

Moderierte Podiumsdiskussion
zur Wahl des neuen Parlaments der Europäischen Union.
Was erwarten Unter­nehmerinnen bzw. Unter­nehmer in der kom­menden Legislatur­periode des Parlamentes der Euro­päischen Union von der Politik? Podiums­diskussion mit Kan­di­datinnen und Kan­di­daten aus Baden-Württemberg im IHK-Haus in Pforzheim. Moderation: Anja Lange.
 

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Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmittler

Änderungen für Finanz­anlagen­vermittler und Versicherungs­mittler

Finanzanlagenvermittler

Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1534) wurde mittlerweile das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3. Juni 2021 verkündet. Durch Artikel 3 des Gesetzes wird § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) um eine weitere Nummer 8 ergänzt. Danach werden bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern als Vermögensanlagen eingestuft.
Durch die Änderung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz und die Änderung des Vermögensanlagengesetzes unterfallen bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern ab dem 1. Januar 2022 der gewerberechtlichen Erlaubnis als Vermittler von Vermögensanlagen ( §§ 1 Abs. 2 Nr. 8 GewO n.F, 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO). Eine entsprechende Übergangsregelung ( § 157 Abs. 8 n.F. GewO) stellt klar, dass eine Erlaubnis hierfür erst ab dem 1. Januar 2022 beantragt werden muss.

Versicherungsvermittler

Das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz vom 3. Juni 2021 wurde verkündet (BGBl. I S. 1568). Durch diese Änderung wurde der Provisionsdeckel für die Vermittlung von Restschuldversicherungen eingeführt. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Weitere Informationen


Blue Table - das Interview

"In unsererm Job darf man kein Stuben­hocker sein"

Blue Table – das Interview

Heute am Tisch: Holger Scherb, Geschäfts­führer der VPT GmbH & Co. KG und Martin Keppler, Haupt­geschäfts­führer der Industrie- und Handels­kammer Nord­schwarz­wald.

Herr Scherb, seit vielen Jahren erleben Sie die spannende Welt der internationalen Großevents hautnah. Welche Veranstaltung ist Ihr persönlicher Favorit?
Eigentlich war jedes Event, das wir bislang begleiten durften, eine tolle Sache. Das gilt auch für die Sportveranstaltungen in Ruhpolding. Da kennt jeder jeden, und man weiß, auf wen man sich verlassen kann. Wenn ich mich dennoch für ein Event entscheiden müsste, so fällt mir spontan die Rugby-WM in Japan ein. Da haben mir das Land und seine Menschen unheimlich imponiert. Übrigens nutzen einige aus unserem Team immer wieder die Möglichkeit, nach getaner Arbeit den Aufenthalt in einem interessanten Land mit Urlaub zu verbinden.
Wie kamen Sie eigentlich zu der Geschäftsidee und welche Eigenschaften muss man dafür mitbringen?
Als ich in Hannover und Marburg studierte, bekam ich die Möglichkeit, mir als Aushilfskraft bei ZDF-Produktionen ein paar Euro hinzuzuverdienen. Nach dem Studium habe ich als Produktionsassistent weitergemacht. Ich war zwar Quereinsteiger, aber mit Zusatzausbildungen habe ich mich weiterqualifiziert. Das wichtigste in unserer Branche ist die Erfahrung. Auch muss man das Reisen im Blut haben. Und man braucht viel Geduld, Organisationstalent und Disziplin. Schließlich wird an manchen Großprojekten zwischen einem und vier Jahren getüftelt. Die Ansprüche sind hoch. Jeder Regisseur hat seine eigenen Vorstellungen, wie er ein Sportevent in Szene setzen möchte. Wir sind auf unser Steckenpferd, den technischen Bühnenbau, fokussiert.
Wie kommen Sie eigentlich an Ihre Aufträge?
95 Prozent unserer Aufträge sind Sportevents, vor allem im Bereich Wintersport, Fußball und Motorsport. Da man uns mittlerweile in der Branche sehr gut kennt, kommen die Veranstalter und Sportverbände meistens direkt auf uns zu. Unsere Vorteile sind auch, dass wir über die Jahre hinweg unsere Ausstattung an Material und unsere Fahrzeuge auf die jeweiligen Events abgestimmt haben und uns so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern erarbeiten konnten, was sich gerade im Wintersport bei Produktionen wie der Vierschanzentournee auszahlt. Um sportliche Höchstleistung in Szene zu setzen, bedarf es oft außergewöhnlicher Lösungen.
Welches war die größte Herausforderung für Ihr Team?
Das größte Projekt war bislang zweifellos die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Moskau. Da hatten wir über Wochen zehn TV-Studios auf dem Roten Platz aufgebaut. Aber auch die Ski-WM in Garmisch-Patenkirchen 2011 war eine Materialschlacht. So gut wie jedes TV-Event, das wir begleiten, hat seine spezifische Herausforderung. Da gehört die Rugby-WM in Yokohama ebenso dazu wie die Fußball-WM in Katar, die wir gerade planen. Es müssen Flüge, Fähren oder Hotelzimmer gebucht, Mitarbeiter organisiert und die 40-Tonner beladen werden. Dafür bedarf es vieler Erfahrungswerte. Denn schließlich steckt da jedes Mal ein wirtschaftliches Risiko drin. Besonders froh bin ich darüber, dass bislang niemand ernsthaft erkrankt ist.
Ihre Branche wurde von der Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Wie ist Ihr Unternehmen bisher durch die Krise gekommen?
Fünf Monate hatten wir überhaupt keinen Umsatz, denn der Profisport ist komplett zum Erliegen gekommen. Deshalb mussten wir für 2020 einen Umsatzverlust zwischen 70 und 80 Prozent verbuchen, obwohl wir hervorragend ins letzte Jahr gestartet waren. Aktuell sind wir bei weitem noch nicht auf dem Niveau, das wir vor Corona hatten. Unsere mobilen Glasstudios zum Beispiel werden gerade fast gar nicht mehr gebucht. Die TV-Sender bevorzugen wegen Corona offene Presenter-Plattformen. Es sind ohnehin weniger Leute vor Ort im Einsatz, die auch weniger Material benötigen. Einige TV-Sender berichten wegen Corona komplett von ihrem Heimatstudio aus. In Oslo hatten wir zu Beginn der Pandemie alles stehen und liegen lassen, um noch rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren zu können. Danach lag alles brach, weil die Veranstaltungen abgesagt wurden. Ab August fingen zaghaft die ersten Produktionen in abgespeckter Version wieder an. Aber ich denke schon, dass der Live-Sport wiederkommt. Denn der lebt ja von Publikum und von Emotionen.
Wie haben Sie die Zeit überbrückt?
Leider mussten wir unseren Mitarbeitendenstamm reduzieren, weil die kontinuierliche Auslastung fehlt. Besonders hart hat es die vielen Solo-Selbstständigen getroffen, die uns unterstützen. Für die tut es mir besonders leid. Zwischenzeitlich haben wir all das aufgearbeitet, was im Alltagsstress liegengeblieben war. Aber damit ist kein Geld verdient Trotzdem sehen wir so langsam wieder Licht am Ende des Tunnels. Ich persönlich bin da sehr optimistisch, denn dieses Jahr sieht’s schon mal deutlich besser aus. Für 2022 haben wir bereits den Auftrag in Katar. Und ein frisch abgeschlossener Vertrag mit der UEFA gibt uns auf vier Jahre eine gewisse Sicherheit. Daran war sogar dem europäischen Fußballverband gelegen. Denn es hat keiner was davon, wenn die wichtigsten Partner diese Pandemie nicht überleben.
Für die EM-Spiele in London haben Sie bereits viel technisches Equipment nach Großbritannien gebracht. Haben Sie zolltechnisch den Brexit zu spüren bekommen?
Durch die Europa-Meisterschaften sind wir in allen elf teilnehmenden Ländern vor Ort aktiv. In Rom und Bukarest sind die Vorbereitungen natürlich längst abgeschlossen. In London haben wir vor dem Stadion 180 Meter Kabelbrücken als Versorgungswege für die Technik gebaut. Allein drei 40-Tonner waren mit Gerüstmaterial beladen. Vom Brexit haben wir nicht viel zu spüren bekommen, weil wir ja nichts in Großbritannien verkaufen wollten, sondern nur Material anliefern. Mit der UEFA und dem britischen Fußballverband fühlen sich eh alle irgendwie verbunden. Einzig die Wartezeiten an den Fähren waren etwas länger als sonst. Wir müssen allerdings wie überall die Quarantäne-Regeln beachten. Die Zollpapiere haben wir mit Hilfe der IHK erstellt. Das klappt immer sehr gut, weil das Team sehr hilfsbereit ist. Oft können wir erst verhältnismäßig spät entscheiden, was wir wirklich vor Ort benötigen. Da sind die Leute von der IHK immer sehr geduldig und professionell. Wir haben übrigens auch nach Baku und in weitere Austragungsstädte angeliefert. Da gibt es zwar immer ordentlich was zu tun, aber auch diese Veranstaltungen wurden abgespeckt. Denn einige TV-Anstalten sind noch immer nicht direkt vor Ort vertreten.

Holger Scherb, alleiniger Gesellschafter der VPT GmbH & Co. KG

Holger Scherb, Jahrgang 1964, bekam schon während seines BWL-Studiums in Hannover als Produktionsassistent im Nebenjob Berührung mit TV-Großevents wie „Wetten, dass…?“, „Nase vorn“ oder „Grand Prix der Volksmusik“. Auch nach seinem Uni-Abschluss blieb der gebürtige Kasseler freiberuflich noch einige Jahre dem ZDF erhalten, ehe er 1997 mit Matthias Quasthoff die VPT GmbH & Co. KG gründete. Heute ist Holger Scherb alleiniger Gesellschafter.
Von Werner Klein-Wiele

Für Unternehmen und Kommunen

24.06.2021 Recruiting von ausländischen Fachkräften – Beispiele aus der Praxis


Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Web-Seminarreihe "Fachkräftesicherung mit der IHK": www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltung

Internationale Fachkräfte einstellen – Warum eigentlich?

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben immer größere Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn Ihre Auftragsbücher gut gefüllt sind. Internationale Fachkräfte helfen dabei, den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber zu vergrößern.
Auch wenn die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter*innen oftmals mit einem höheren Aufwand verbunden ist, profitieren Unternehmen auf vielfältige Weise:
  • Sie können Stellen besetzen, die sonst vakant bleiben.
  • Die Arbeit in internationalen Teams eröffnet neue Perspektiven und Denkweisen.
  • Internationale Fachkräfte helfen oftmals bei der Erschließung und Gestaltung internationaler Märkte.
  • Unternehmen zeigt sich weltoffen und verbessert sein Image.
Bruno Schanz, Leitung Personalentwicklung der Häfele SE & Co KG, und Dirk Vialkowitsch, Geschäftsführender Gesellschafter der Nagolder vacos GmbH, werden von ihren konkreten Erfahrungen in der Personalarbeit und ihren Rekrutierungserfolgen berichten sowie über die besonderen Herausforderungen und Chancen der Einstellung internationaler Mitarbeiter.
Anschließend wird es Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen, Diskussion und Austausch geben.

Zielgruppe

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) aller IHK-Branchen aus Baden-Württemberg

Datum und Uhrzeit

Die Online-Veranstaltung findet am 24.06.2021 vom 14.30 bis 16.00 Uhr

Anmeldung

Sie können sich hier für diese Veranstaltung anmelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme sowie ergänzende Informationen.
Das Welcome Center Nordschwarzwald versteht sich als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen im Nordschwarzwald.


Edelmetallwirtschaft

Gut gemeistert

Edelmetalle sind in der modernen Welt ein unverzichtbarer Rohstoff und in vielen technisch innovativen Produkten sowie Wert- und Schmuckobjekten enthalten. Gold, Silber und Platinmetalle fördern Medizintechnik, Umweltschutz und neue Energien.
„Mit ihren breit gefächerten Geschäfts­feldern konnten sich die Hersteller und Verarbeiter von Edelmetallen gegenüber den Heraus­forderungen des vergange­nen Jahres recht gut behaupten“, so York Alexander Tetzlaff, Geschäfts­führer des Branchen­verbandes Fach­vereini­gung Edel­metalle bei einem Presse­gespräch.

Edelmetallindustrie

Pforzheim, 11.03.2022. Im Jahr 2022 bleibe die Edelmetallindustrie wie die gesamte deutsche Wirtschaft im Krisenmodus: „Neben Pandemie, Materialengpässen und Inflation bringt die geopolitische Entwicklung mit dem Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges neue Unsicherheiten, die uns alle treffen – Verbraucher wie Unternehmen. Das gilt auch für die Edelmetallbranche“, so Tetzlaff. Die beiden Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Edelmetallwirtschaft des Verbandes, Georg Steiner, Geschäftsführer, Heimerle + Meule GmbH, Pforzheim und Franz-Josef Kron, Vorstandsvorsitzender/CEO, Agosi AG, Pforzheim erläuterten die Entwicklung der einzelnen Geschäftszweige der Edelmetallindustrie im Jahr 2021 und gaben einen Ausblick: „Weltweit und auch in Deutschland war die Entwicklung der Wirtschaftsleistung in 2021 stark von der Erholung vom Vorjahreseinbruch geprägt“, erläuterte Kron. „Dabei belasteten das Corona-Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen neben den Liefer- und Materialengpässen die wirtschaftliche Erholung“. Das Wachstum verlangsamte sich erheblich, insbesondere im letzten Quartal des vergangenen Jahres. „Gründe dafür waren: zunehmende Lieferengpässe, das Aufflammen des Infektionsgeschehens und eine ansteigende Inflation“, so Kron. Unter dem Strich stieg das BIP 2021 in Deutschland um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, blieb aber 2 Prozent unter dem Niveau von 2019 vor der Pandemie. „Die deutsche Edelmetallwirtschaft trotzte schon 2020 dem allgemeinen Einbruch und hat auch das Jahr 2021 sowohl wirtschaftlich als auch im Sinne der Pandemiebekämpfung gut gemeistert“, stellte Kron fest. Trotz dieser guten Lage der deutschen Edelmetallwirtschaft hatte die Pandemie ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsfelder. „Industriell geprägte Segmente liefen recht gut, wenn auch aufgrund von Lieferengpässen mit angezogener Handbremse. Der Investmentbereich profitierte erneut von Unsicherheiten und Inflationsängsten“, sagte Kron.

Schmuckindustrie

Demgegenüber blickt die Schmuckindustrie auf ein Jahr gespaltener Märkte zurück. „Durch das Schmuckgeschäft verlief ein Riss. Während bekannte Luxusmarken ein starkes Asiengeschäft verzeichneten, litten die lokal ansässigen Juweliere stark unter den Folgen der Pandemie“, erläuterte Steiner. Die erste Jahreshälfte 2021 war zu weiten Teilen von Lockdown, Schließungen im Einzelhandel und Beschränkungen bei Zusammenkünften wie z. B. Hochzeiten geprägt, bevor sinkende Infektionsraten eine Lockerung der Maßnahmen zuließen. „Dann sorgte eine steigende Nachfrage im zweiten Halbjahr für einen erfreulichen Jahresausklang an den Edelmetallmärkten“, so Steiner.
Bei den Dentallegierungen setzte sich der Trend zum Einsatz edelmetallfreier Materialien fort. „Insgesamt ist für das Jahr 2021 ein Rückgang bei den edelmetallhaltigen Legierungen um ca. neun Prozent gegenüber den Mengen des Vorjahres zu verzeichnen“, merkte Steiner an.
Die Unsicherheit an den Finanzmärkten führte abermals zu einer steigenden Nachfrage nach Investmentprodukten in Gold und Silber als Krisenwährung. „Hier konnte in 2021 eine zweigeteilte Entwicklung beobachtet werden: zum einen stieg die physische Nachfrage nach Barren und Münzen mit einem Plus von ca. 31% stark an, zum anderen trennten sich viele Anleger vom sogenannten „Papiergold“, also börsengehandelten Fonds mit physischer Deckung (ETFs oder ETCs), so dass das Nettovolumen im Investmentbereich insgesamt um 43% sank, so Steiner.
Die hohe physische Nachfrage nach Barren und Münzen führte zu Versorgungsengpässen bei Produzenten und Münzprägeanstalten, was sich in deutlichen Aufschlägen bei kleinen Stückelungen auswirkte. „Bemerkenswert ist ebenso, dass in 2021 die weltweite Nachfrage der Zentralbanken nach Gold um über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zulegte, wobei Zentralbanken aus Schwellenländern wie Indien, Thailand und Brasilien Ihre Reserven vermehrt in Gold umschichteten.“

Industrielle Anwendungen

Kron führte aus, dass Nachfrage und Preisentwicklung der Platingruppenmetalle Platin, Palladium und Rhodium erneut von den Entwicklungen des Hauptabnehmermarktes, der Autoabgaskatalyse bestimmt waren. Betrachtet man die Preise dieser Metalle zu Jahresbeginn und Jahresende von 2021, so scheint es, als hätten sie sich nicht wesentlich verändert. „Dieser Eindruck täuscht, denn 2021 hatte es in sich! Zunächst stiegen die Preise aller drei Metalle, getrieben von der Auftragslage der Automobilindustrie an. Insbesondere Rhodium, eingesetzt zur Reduzierung von Stickstoffoxiden (NOx) in Verbrennungsmotoren, drohte knapp zu werden. Dies liegt an den geringen natürlichen Vorkommen von Rhodium sowie an den hohen gesetzlichen Anforderungen an moderne Autoabgaskatalysatoren“, so Kron. Die Edelmetalle Platin und Palladium folgten grundsätzlich dieser preislichen Entwicklung. „Hier sind die Ausschläge allerdings deutlich geringer da die Vorkommen dieser Metalle ein Vielfaches höher als das Vorkommen von Rhodium sind“, erläuterte Kron.
Zum Recyclinggeschäft merkte Steiner an, dass dies 2021 stark unter den Schließungen der An- und Verkaufsgeschäfte während der ersten Jahreshälfte gelitten hat, was insgesamt zu einem geringeren Recyclingvolumen von Altgold in Höhe von fast 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr führte. Die Nachfrage nach Edelmetallen aus der Industrie in Form von Kontaktwerkstoffen und chemischen Produkten wie z.B. Kaliumgoldcyanid konnte im Jahr 2021 wieder zulegen und bewegte sich auf dem Niveau vor der Pandemie.

Prognose

„Die Prognose 2022 ist für die Edelmetallindustrie vorsichtig positiv, wobei viele Faktoren noch sehr unsicher sind. Das gilt aktuell für den Ukraine-Konflikt, aber auch für die weitere Pandemieentwicklung. Im zweiten Quartal könnten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu Nachholeffekten sowohl in der technischen Industrie, als auch in der Schmuckindustrie führen“, so Steiner. Bei Silber ist eine erhöhte Nachfrage vor allem auch aus dem industriellen Bereich durch den geplanten Ausbau von Photovoltaikanlagen und des 5G-Netzes zu erwarten. Die Nachfrage nach Investmentprodukten als sicherer Hafen wird durch die anhaltenden Inflationssorgen und geopolitischen Risiken gestützt. „Da der Anteil Russlands an den deutschen Gesamtimporten für Palladium bei 18 Prozent liegt, werden die Materialengpässe für die Abnehmerindustrien schon heute unmittelbar spürbar. Jedoch könnte eine Substituierung durch Platin z. B. bei Abgaskatalysatoren das etwas abfedern“, ergänzt Steiner.
Qualitätsmanagement

Managementsystem der IHK Nordschwarzwald erfolgreich rezertifiziert

Die IHK Nord­schwarz­wald wurde im Oktober 2023 mit ihren drei Standorten in Pforzheim, Nagold und Freuden­stadt von der CERTQUA GmbH nach der DIN ISO 9001:2015 erfolgreich re-zertifiziert.

Qualitäts­management hat bei der IHK Nord­schwarz­wald Tradition

Einmal jährlich lässt die IHK Nord­schwarz­wald ihre internen Manage­ment­struk­turen von einer externen Zertifi­zierungs­stelle überprüfen. Dabei geht es in erster Linie um die Erhöhung der Kunden-, Mitglieder- und Mitarbeiter­zufrieden­heit, um die Opti­mierung der unter­nehmens­internen Prozesse und um die Hebung von Effizienz­potentialen. Bereits im Jahr 2000 hat die IHK Nord­schwarz­wald begonnen, ihre Prozesse in einzelnen Fach­bereichen nach der DIN ISO 9001 auszurichten und zu strukturieren. Alle weiteren Bereiche kamen nach und nach hinzu. Seit 2011 umfasst das Zertifikat der DIN ISO 9001:2015 alle Geltungs­be­reiche und Standorte.

DIN ISO 9001:2015 als Normgrundlage

Die DIN EN ISO 9001:2015 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement-System fest. Wird eine Organisation überprüft, muss sie zeigen, dass sie fähig ist, Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, die die Kundenanforderungen und gesetzlich behördlichen Anforderungen erfüllen. Das Re-Zertifizierungsaudit wurde im Oktober 2023 von der CERTQUA GmbH durchgeführt. Es bestätigt u. a., dass die IHK Nordschwarzwald ein geeignetes Managementsystem besitzt, einschließlich der Mechanismen zur Erkennung von Risiken, Selbstbewertung, zur Vorbeugung, Korrektur und zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistung. Innere und äußere Einflussfaktoren (der Kontext), die identifizierbaren Risiken und Chancen sowie die Interessen und Erwartungen interessierter Kreise werden im QM-System der IHK angemessen berücksichtigt.
IHK NSW, QMB
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Allianz für morgen - Umfrage

Ihre Meinung
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Wir laden Sie herzlich ein, an unserer Umfrage teilzunehmen, um die wichtigsten Aspekte für eine nachhaltige Entwicklung in Ihrer Region und in Ihrem Unternehmen zu ermitteln. Ihre Teilnahme hilft uns dabei, die Allianz für morgen noch besser an die Bedürfnisse und Interessen unserer Unternehmer anzupassen.
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021

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Schicken Sie uns Ihre Fragen!

Am 9. Juni 2024 ist die Wahl zum Parlament der Europäischen Union. Teilen Sie uns vorab Ihre Fragen und Erwaqrtungen an die Kandidatinnen und Kandidaten der aktuell im EU-Parlament sowie im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aus den Wahlkreisen Pforzheim, Enzkreis, Calw und Freudenstadt mit - wir lassen sie am 29. April live in einer virtuellen Podiumsdiskussion für Sie beantworten.*
Zurück zur virtuellen Podiumsdiskussion am 29.04.2024
– Das Live-Streaming wird rechtzeitig gestartet –
Was erwarten Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer in der kommenden Legislaturperiode des parlamentes der Europäischen Union von der Politik?
* Eine redaktionelle Auswahl, Zu­sammen­fassung und Gewichtung sinngemäß ähnlicher Fragen Antworten behält die IHK sich vor.

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Veranstaltungen

Crowd­funding – Die alter­native Finan­zierungs­form

Online-/Hybrid-Veranstaltung mit rund 30 Teilnehmern

Die IHK Nordschwarzwald lud zu einer Veranstaltung zum Thema Crowdfunding, Finanzierung durch eine Vielzahl an Unterstützern, ein. Neben einem Impulsvortrag standen Unternehmer*innen, die dieses Instrument bereits genutzt haben, Rede und Antwort. Rund 30 Teilnehmer nahmen online teil.

Thema: Crowdfunding: Was bedeutet das?

Gehen Sie mit ausgewiesenen Experten auf eine Reise in die Welt der Finanzierungs-Cluster von morgen und erfahren Sie, wie Sie den Schwarm für die Finanzierung ihrer Vorhaben nutzen können. Vor wenigen Jahren noch als „moderner Hype“ verschrien, etabliert sich die Crowd mehr und mehr zu einer Alternative für den Mittelstand, denn gerade für KMU´s sind zukunftsorientierte Lösungen der Finanzierung ergänzend zu der Hausbank gefragt. Sei es um kurzfristig Eigen- oder Fremdkapital zu mobilisieren, Investoren die Chance zu bieten, höhere Zinsen zu erwirtschaften, oder Kapitalanleger zu begeistern, ohne gleich Unternehmensanteile abgeben zu müssen.
Crowdfunding stellt eine alternative Form der Finanzierung dar. Mit dieser Methode zur Kapitalbeschaffung lassen sich hauptsächlich über Online-Plattformen verschiedenartige Projekte finanzieren wie z.B. Kredite an Kleinunternehmen, Beteiligungen an Neugründungen (Start-ups), Produktentwicklungsprojekte, kulturelle Projekte u.a. Infrage kommen vor allem solche Projekte, die direkt zwischen Kapitalgebern und Kapitalempfängern realisiert werden und bei denen regelmäßig kleine Geldbeträge von einer großen Menge an Kapitalgebern bereitgestellt werden. Crowdfunding ist ein Oberbegriff für verschiedene unterschiedlich ausgestaltete Unterformen, die nach der Art der Gegenleistung, welche die Investoren für ihren Einsatz erhalten, voneinander abgegrenzt werden.
Nach der Begrüßung von Anja Maisch, Team Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK Nordschwarzwald, startete Roland Szabados, Deutscher Crowdsourcing Verband, mit dem spannenden Impulsvortrag zum Thema „Crowdsourcing, Crowdfounding, Crowdlending - Kraut was?”.
Im Anschluss gab es den Einblick durch Praxisbeispiele aus der Region, die erfolgreich das Crowdfunding über die Plattform Startnext durchgeführt haben. Andreas Mürle als ehemaliger Vorsitzender Kulturhaus Osterfeld e.V. berichtete zur Osterfeldcrowd mit all seinen Vorteilen und Hürden. Ebenso teilte Sascha Giese seinen Erfahrungsschatz mit seinem “Unverpackt”- Konzept in Pforzheim mit. Den Abschluss machte Michael Feicht als ehemaliger Geschäftsführer von Buddy Watcher und schilderte seine Vorgehensweise mit der Plattform Companisto.
Die Fragerunde wurde von den Teilnehmern rege zum Austausch mit den Referenten genutzt, die abschließend auf dem Podium Rede und Antwort standen.

Recht - Aktuelles

Google muss schnell auf Löschungsanträge reagieren

03.09.2020. Für Unternehmen kann aufgrund negativer Googlebewertungen ein erheblicher Schaden entstehen, besonders wenn diese nicht der Wahrheit entsprechen. Jedoch wurde in der Vergangenheit Löschungsanträge wegen ungerechtfertigter Negativbewertung nur schleppend von dem Internetkonzern Google bearbeitet.
Dies hat auch das Landgericht Köln so gesehen und eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen, weil der Internetkonzern nach Meinung der Richter den Löschungsantrag eines Unternehmens nicht schnell genug bearbeitet hatte (Beschl. V. 18.08.2020, Az. 28 O 279/20).
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen aus der Pharmabranche eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext von einem anonymen Nutzer erhalten. Das Unternehmen wollte sich gegen die Bewertung wehren und stellte bei Google einen Antrag auf Löschung. Jedoch wurde mit Verweis auf die Corona-Pandemie um Geduld gebeten und benannt, dass die Bearbeitung länger dauern würde.
Nach Verstreichen von zwei Wochen forderte das Unternehmen, ohne Erfolg, Google nochmals auf den Antrag zu bearbeiten. Daraufhin hat das Unternehmen vor dem Landgericht Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Auch den Kölner Richtern war die Bearbeitungszeit von über zwei Wochen zu lang. Neben dem Erlass der einstweiligen Verfügung, drohte das Landgericht Köln mit einem Ordnungsgeld von 250.000 EUR, wenn die Bewertung weiterhin öffentlich bliebe.
Jedoch kann nicht jede schlechte Bewertung so einfach gelöscht werden. Das Landgericht Köln erklärte, dass ein betroffenes Unternehmen glaubhaft machen muss, dass die Bewertung willkürlich ist und nicht auf Tatsachen beruht. Zudem darf es Google nicht möglich sein zu beweisen, dass die Bewertung nicht auf wahren Erfahrungen des Nutzers fußt. Nach Ansicht der Kölner Richter war außerdem der pauschale Verweis auf die Corona-Pandemie als Grund für eine lange Bearbeitungsdauer nicht ausreichend.
Gewerbliche Schutzrechte - Aktuelles

Formulierungs- und Checkliste für Geschäfts­geheimnis­verein­barungen

Der Schutz vertraulicher Informationen wird bei der Anbahnung von Liefer- und Leistungs­beziehungen immer wichtiger.

Das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stellt strengere Anforderungen als bisher an deren Absicherung. Daher haben Unternehmensjuristen und Mitglieder des DIHK-Rechtsausschuss eine Formulierungs- und Checkliste für die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen z.B. bei Geschäftsanbahnungen bes. für KMU erarbeitet. Dieser Vorschlag ist auf der DIHK-Homepage und unter ihk.de zum Download verfügbar.
Der Schutz vertraulicher Informationen wird bei der Anbahnung von Liefer- und Leistungs­beziehungen immer wichtiger. In vielen Fällen bedarf es der vorvertraglichen Klärung von Produktspezifika oder der Übersendung von Materialproben. Die Geschäftspartner tauschen dabei häufig Informationen aus, die sie als Geschäftsgeheimnis betrachten. Nach der gesetzlichen Definition des Geschäftsgeheimnisgesetzes vom 18. April 2019 sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, die weder insgesamt noch in ihrer genauen Anordnung und Zusammensetzung den Personen, die üblicherweise mit Informationen dieser Art umgehen, "allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind".
Sie müssen also nachweislich abgesichert, eben, „nicht ohne Weiteres zugänglich“ sein.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass Reverse Engineering durch das Geschäfts­geheimnis­gesetz zugelassen wird, und folglich explizit ausgeschlossen werden muss, wenn ein Geschäftspartner dies nicht zulassen will. Der Abschluss von Vertraulichkeits­vereinbarungen (englisch: Non-Disclosure-Agreements, „NDA“) gehört daher bei der Anbahnung von Liefer- und Leistungs­beziehungen zum geschäftlichen Alltag. Obwohl die Inhalte zumeist gleich sind, verwendet jedes Unternehmen oft eigene Formulierungen. Dies führt zu einem erheblichen Prüfungsaufwand in den Unternehmen.
Das erstellte Non-Disclosure-Agreement wurde von Unternehmens­juristen und Mitgliedern des DIHK-Rechts­ausschuss erarbeitet und soll als Formulierungs- und Checkliste dienen. Es ist ausschließlich als Muster und Vorschlag zu verstehen, um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Anhaltspunkte für Regelungen zu geben, die im Falle von Geschäftsanbahnungen zum Schutz der wechselseitigen Interessen und insbesondere von Geschäfts­geheimnissen vereinbart werden sollten. Mögliche Rechts­entwicklungen können weder berücksichtigt noch vorausgesehen werden. Daher ist jede Haftung für den Gebrauch, auch für leichte Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Keinesfalls ersetzt es einen individuellen und maßgeschneiderten Vertrag, wofür in jedem Fall ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte.
Der Vorschlag schließt die Schaffung von Prototypen und Warenmustern mit ein und geht über die Definition des Geschäfts­geheim­nisses im GeschGehG hinaus.

Download: Muster / Vorschläge Geheim­haltungs­vereinbarung

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin
Homeoffice

Homeoffice: Welche Datenschutzregeln sind einzuhalten?

Stand: Mai 2020
Im Zuge der Corona-Krise wurde in vielen Unternehmen für die Mitarbeiter die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice eingeführt. Damit das Arbeiten von zu Hause aus auch im Hinblick auf den Datenschutz gelingt, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun eine Checkliste veröffentlicht. Die darin aufgeführten Prüfpunkte sollen einen Best-Practice-Ansatz darstellen. Die Checkliste enthält insbesondere Informationen zu den Themen:
  • Arbeitsumgebung
  • Genutzte Hardware
  • Umgang mit Papierdokumenten
  • Nutzung von Videokonferenzsystemen
  • Sicherheit
  • Nutzung von Cloud-Diensten
  • Nutzung von Messengern und
  • Allgemeine organisatorische Regeln
Hier finden Sie die Checkliste des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Schwaben, 86150 Augsburg
Wirtschaftskriminalität

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Bitte beachten Sie die folgende Pressemitteilung der Agentur für Arbeit:

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.
Arbeitsrecht

Kurzarbeit: Voraussetzungen, Antragstellung und Abrechnung

Aktuelle Änderung: Durch Änderungsverordnung wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025. Das Bundesarbeitsministerium plant eine weitere Verlängerung der Bezugsdauer bis 31.12.2026 (Stand 12/2025)

I. Fragen zu den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes

1. Was versteht man unter Kurzarbeit?

Kurzarbeit beschreibt die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unter gleichzeitiger entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts. Wird der Betrieb vollständig eingestellt, spricht man von „Kurzarbeit auf Null“.
Kurzarbeit führt zu einer (teilweisen) Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: der Arbeitnehmer wird von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung (teilweise) befreit, verliert aber entsprechend seinen Vergütungsanspruch.

2. Was ist Kurzarbeitergeld (KUG)?

Kurzarbeitergeld (KUG) wird von der Agentur für Arbeit als teilweise Ersatz für den durch den vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn gezahlt. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Personalkosten vorübergehend entlastet, wodurch Kündigungen der Beschäftigten vermieden werden können.

3. Kann der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen?

Nein. Kurzarbeit kann nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden
  • durch Tarifvertrag,
  • durch Betriebsvereinbarung,
  • durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder
  • durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.
Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer müssen eine vertragliche Vereinbarung treffen, die schriftlich festgehalten und folgende Punkte beinhalten sollte:
  • Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit ggf. mit Ankündigungsfrist
  • Umfang der Kurzarbeit (Umfang der Arbeitszeit während der Kurzarbeitsphase)
  • Regelung, wonach der Arbeitgeber jederzeit durch einseitige Erklärung berechtigt ist, die Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist (z.B. von 3 Tagen) vorzeitig zu beenden, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nicht mehr vorliegen
  • Höhe des KUG
  • Ggf. Regelung zur Reduzierung von Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder Aufbau von Minusstunden vor Beginn der Kurzarbeit
  • Ggf. Regelung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs entsprechend der verkürzten regelmäßigen Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit
  • Ggf. Regelung bezüglich des vorhandenen Resturlaubs aus dem Vorjahr vor Beginn der Kurzarbeit
Hinweis: Im Dokument „Anzeige über Arbeitsausfall“ wird explizit nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Einführung der Kurzarbeit gefragt. Die entsprechende Vereinbarung (z.B. Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern) ist in Kopie beizufügen.

4. Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von KUG?

Damit Arbeitgeber für ihre Beschäftigten KUG erhalten können, müssen folgende Mindestvoraussetzungen nach § 95 SGB III vorliegen:
  • In einem Betrieb muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen (siehe Fragen 5. bis 12.),
  • die betrieblichen Voraussetzungen müssen vorliegen, d.h. in dem betroffenen Betrieb muss mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt sein (siehe Frage 13.),
  • die geforderten persönliche Voraussetzungen bei den Beschäftigten, für die KUG beantragt wird, müssen vorliegen, insbesondere eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung (siehe Fragen 14. bis 17.) und
  • der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden (siehe II. Frage 1.).

5. Wann liegt ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vor?

Ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall ist erheblich, wenn
  • er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht,
  • er vorübergehend ist,
  • er nicht vermeidbar ist und
  • in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum (im jeweiligen Kalendermonat) mindestens ein Drittel der Beschäftigten wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 % vermindertes Bruttomonatsentgelt erzielt.
Hinweis: Bis zum 30. Juni 2023 hat es ausgereicht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen waren. Diese Sonderregelung zum erleichterten Bezug von KUG wurde nicht weiter verlängert, sodass ab dem 1. Juli 2023 wieder die reguläre Ausfallquote von einem Drittel der Beschäftigten gilt.

6. Wann beruht ein Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen?

Der Begriff „wirtschaftliche Gründe“ ist im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich durch Marktveränderungen oder -verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben.
Wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall können beispielsweise ein:
  • Auftrags-/Nachfragerückgänge aufgrund der Konjunkturlage oder von Rezession (z.B. wenn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine Zulieferer ausfallen oder Absatzmärkte wegfallen)
  • Strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft (z.B. neue Produkte verdrängen alte, weltwirtschaftliche Konkurrenz)
  • Grundlegende und allgemeine Änderungen in der technischen und organisatorischen Produktionsweise (z.B. Verwendung neuer Materialien oder die Einführung neuer Produktionsformen)
  • Störungen in der arbeitsteiligen Organisation der Wirtschaft oder der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. fehlende Transportmöglichkeiten, Rohstoff- oder Werkstoffmangel)
Aber nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Anspruch auf KUG. Das KUG ist keine Versicherung gegen das allgemeine Betriebsrisiko. Grundsätzlich soll der einzelne Unternehmer das Wirtschafts- und Betriebsrisiko selber tragen.
Folgende Ursachen scheiden als wirtschaftliche Gründe aus:
  • rein betriebsinterne Ursachen (z.B. Umorganisation oder Rationalisierungsmaßnahmen zur Ertragssteigerung)
  • Ursachen, welche im Wesentlichen auf Managementfehlern und wirtschaftlichen Fehleinschätzungen beruhen
  • Akzeptanzverlust eines Produkts (wenn ein Produkt z.B. auf Grund allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen aus der Mode kommt)
  • Preissteigerungen (aktuell insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern) sind für sich genommen keine wirtschaftlichen Gründe. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Preissteigerungen als übliches, allgemeines Marktrisiko ein. Ein wirtschaftlicher Grund für einen Arbeitsausfall kommt erst dann in Betracht, wenn infolge der Weitergabe von Preissteigerungen an den Kunden und ein darauffolgendes Ausbleiben der Kunden ein Arbeitsausfall entsteht.
Die Beurteilung, ob ein anerkannter wirtschaftlicher Grund oder ein allgemeines Markt- bzw. Betriebsrisiko vorliegt, kann im Einzelfall schwierig sein.
Hinweis: In den FAQ der Bundesagentur für Arbeit finden sich Aussagen zu einzelnen aktuellen Fallbeispielen zur Orientierung.
7. Wann beruht ein Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis?
Ein unabwendbares Ereignis ist ein außergewöhnliches, zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Betrieb einwirkt und das unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch durch äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu begrenzen ist, insbesondere:
  • Unglücksfälle (z.B. Brände, Explosionen, Epidemien, ggf. auch Cyberangriffe)
  • Ungewöhnliche, dem üblichen Witterungsverlauf nicht entsprechende Witterungsgründe (z.B. extreme Regenfälle, Überschwemmungen, orkanähnliche Stürme)
  • behördliche oder behördlich anerkannte Maßnahmen (z.B. behördlich angeordnete Betriebsbeschränkungen oder Betriebsstilllegungen, behördliche Straßensperrungen, regulierende staatliche Maßnahmen bei der Belieferung mit Gas, Strom oder Wasser, Sanktionen bzw. Handels-Embargos gegen bestimmte Länder, wenn der Betrieb unmittelbar von diesen betroffen ist)
In der Anzeige der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wie sich das unabwendbare Ereignis im Betrieb ausgewirkt und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht hat (z.B. welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können).
Hinweis: In den FAQ der Bundesagentur für Arbeit finden sich Aussagen zu einzelnen aktuellen Fallbeispielen zur Orientierung.

8. Wann ist der Arbeitsausfall vorübergehend?

KUG kann nur gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Das bedeutet, dass mit der Rückkehr in Vollarbeit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Fachlichen Weisungen zum Kurzarbeitergeld geregelt, dass ein Zeitraum noch als vorübergehend anzusehen ist, der der jeweiligen maximalen Bezugsdauer entspricht. Es muss also grundsätzlich damit gerechnet werden, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten zwölf Monaten verbessert und zur Vollarbeit zurückgekehrt wird. Eine Kurzarbeit über zwölf Monate wird grundsätzlich nicht mehr als „vorübergehende“ Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit verstanden.
Ein typischer Fall für das Fehlen des vorübergehenden Arbeitsausfalls ist derjenige, wenn der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat oder konkrete Schritte unternimmt, einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung stillzulegen oder eine Betriebsänderung mit einem erheblichen Personenabbau durchzuführen. In diesen Fällen kann die Gewährung von KUG den Verbleib in Beschäftigung nicht mehr sichern. Ein Arbeitsausfall ist auch nicht vorübergehend, wenn der Betrieb vor der Schließung noch für eine Übergangszeit fortgeführt wird. Zu einer anderen Beurteilung kann es aufgrund einer noch sehr weit in der Zukunft liegenden Betriebsstillegung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung kommen, sofern der Grund für den derzeitigen Arbeitsausfall nicht im Zusammenhang mit der in der Zukunft liegenden Betriebsschließung steht.

9. Wann ist der Arbeitsausfall nicht vermeidbar?

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf KUG. Gemäß § 96 Abs. 4 SGB III muss der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und auch während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Es dürfen aber nur Maßnahmen vom Arbeitgeber abverlangt werden, die wirtschaftlich vernünftig und finanziell vertretbar sind.
Bevor KUG beantragt wird, sollte daher geprüft werden, ob beispielsweise andere notwendige Tätigkeiten vorgezogen und erledigt werden können (z.B. Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten) oder ob Kurzarbeiter (sofern arbeitsrechtlich zulässig) in andere Betriebsabteilungen umgesetzt werden können (ggf. nur temporär).
Als vermeidbar – mit der Folge, dass das KUG versagt wird – gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der
  • überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht,
  • durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann oder
  • bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen (also bei Vorhandensein eines Arbeitszeitkontos) ganz oder teilweise verhindert werden kann.

10. Muss vor Beantragung von KUG Urlaub abgebaut werden?

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden und wird vom Arbeitgeber mit dem üblichen Urlaubsentgelt vergütet. Vor der Anzeige von Kurzarbeit bzw. Beantragung von KUG muss der Arbeitgeber grundsätzlich prüfen, ob ein Arbeitsausfall durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann. Er kann jedoch nicht einseitig Urlaub anordnen, sofern Urlaubswünsche der Arbeitnehmer entgegenstehen (z.B. Urlaubswünsche wegen Schließzeiten von Kitas, Schulferien, Urlaubsmöglichkeiten des Partners, Erholungsbedürftigkeit etc.). Die Urlaubswünsche der Beschäftigten gehen grundsätzlich vor.
Tipp: Betriebe in Kurzarbeit sollten vorrangige Urlaubswünsche der Beschäftigten dokumentieren (z.B. durch eine Urlaubsplanung oder Urlaubslisten).
Wenn keine vorrangigen Urlaubswünsche der Beschäftigten bestehen, gilt grundsätzlich:
  • Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr: Dieser kann so geplant werden, wie es im Betrieb üblich ist. Besteht im Betrieb keine Urlaubsplanung, muss gegen Ende des Jahres der Antritt von Urlaubsansprüchen zur Vermeidung von Kurzarbeit festgelegt werden, sofern der Urlaub nicht in das folgende Urlaubsjahr übertragen werden kann.
  • Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr: Der Arbeitgeber hat mit dem Beschäftigten den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall zu vereinbaren. Dieser Urlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden.
Hinweis Urlaubskürzung bei Kurzarbeit:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 30. November 2021 in zwei Fällen (Az. 9 AZR 225/21 und Az. 9 AZR 234/21) entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine Urlaubsansprüche für einzelne Arbeitstage erwerben, die wegen Kurzarbeit vollständig ausfallen („Kurzarbeit Null“). Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen.
Für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null” darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch also um 1/12 kürzen.
Für die Umrechnung des Urlaubs kann auch folgende Formel verwendet werden:
(Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage) * (vereinbarte Urlaubstage für Arbeitnehmer in Vollzeit) / (Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit)
Bei einer 5-Tage-Woche geht man von möglichen 260 Jahresarbeitstagen aus (52 Wochen x 5 Tage).
Wurde allerdings von dieser Kürzungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht und wurde dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub gewährt, können die überzähligen Tage nicht mit dem Urlaub im kommenden Jahr verrechnet werden; auch kann in diesem Fall das Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Erfolgt eine arbeitsrechtlich zulässige Kürzung des Urlaubsanspruchs auf Grundlage von durch Kurzarbeit vollständig ausgefallenen Arbeitstagen nach der Entscheidung des BAG vom 30. November 2021, wird diese durch die Agenturen für Arbeit bei der Ermittlung des Anspruchs auf KUG berücksichtigt, d.h. der ursprüngliche Urlaubsanspruch muss nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden, sondern nur der Urlaubsanspruch im gekürzten Umfang.
Die Kürzung des Urlaubsanspruchs hat der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit in geeigneter Form anzuzeigen (Mitteilung der Kürzung und Einreichung geänderter Arbeitszeitnachweise).

11. Inwieweit müssen Überstunden vor Beantragung von KUG abgebaut bzw. Minusstunden aufgebaut werden?

Ein Arbeitsausfall gilt als vermeidbar (mit der Folge, dass KUG nicht ausgezahlt wird), wenn er bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Der Arbeitgeber muss also zunächst prüfen, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann.
Abbau bestehender Plusstunden/Überstunden:
Diese Anforderung zielt zunächst auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben, sofern eine entsprechende Regelung im Unternehmen besteht (Arbeitszeitguthaben). Plusstunden/Überstunden müssen also grundsätzlich erstmal abgebaut werden, bevor KUG beantragt wird.
Bestimmte Arbeitszeitguthaben sind aber privilegiert bzw. geschützt und müssen zur Vermeidung von Kurzarbeit nicht eingesetzt werden. Dies gilt nach § 98 Abs. 4 Satz 3 für:
  • Geschützte Wertguthaben nach § 7c SGV IV (insbesondere vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung für Pflegezeiten, Elternzeiten, Zeiten einer beruflichen Qualifizierung oder Zeiten vor einer Rente wegen Alter).
  • Arbeitszeitguthaben, deren Umfang 10 % der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit des Arbeitnehmers übersteigt
  • Arbeitszeitguthaben, die länger als ein Jahr unverändert bestanden haben.
  • Arbeitszeitguthaben, die vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt sind und 50 Stunden nicht übersteigen.
  • Arbeitszeitguthaben, die zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-KUG angespart sind und 150 Stunden nicht übersteigen.
Aufbau von Minusstunden:
Das Gesetz verlangt zudem den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden), bevor das KUG gezahlt werden kann. Auch dafür muss aber generell eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das KUG gezahlt werden.
Update Juli 2023: Bis zum 30. Juni 2023 wurde auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet. Seit dem 1. Juli 2023 gilt wieder die reguläre Anforderung, dass Arbeitgeber zunächst die Möglichkeit nutzen müssen, negative Arbeitszeitsalden aufzubauen. Nach der Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. Juli 2023 gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall weiterhin keine negativen Arbeitszeitsalden gebildet werden.

12. Wie errechnet sich die Ausfallquote (ein Drittel der Beschäftigten / 10 % Entgeltausfall)?

Nach § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III muss der Arbeitsausfall einen Mindestumfang (sog. Ausfallquote) erreichen, damit von einem „erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall“ gesprochen werden kann. Die maßgebliche Ausfallquote ist erreicht, wenn
  • im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum)
  • mindestens ein Drittel der im Betrieb (oder in der Betriebsabteilung) beschäftigen Arbeitnehmer (bis 30. Juni 2023 mindestens 10 %)
  • von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.
Ist das Drittelerfordernis erreicht, können auch diejenigen ungekündigten, versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 % oder weniger beträgt, KUG erhalten.
Die Ausfallquote von einem Drittel errechnet sich aus allen im Betrieb (oder in der Betriebsabteilung) beschäftigten Arbeitnehmern. Hierzu gehören auch Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen (z.B. Minijobber). Auch erkrankte und beurlaubte Arbeitnehmer sind grundsätzlich mitzuzählen. Nicht mitzuzählen sind Auszubildende.

13. Welche betrieblichen Voraussetzungen müssen für das KUG erfüllt sein?

In dem Betrieb (nicht: Unternehmen) muss mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Existieren mehrere räumlich getrennte Betriebsstäten, liegt ein einheitlicher Betrieb vor, wenn die Betriebsstätten einer einheitlichen Leitung mit Arbeitgeberfunktion unterliegen und die Entfernung zwischen den Betriebsstätten nicht größer als 50 km ist.
Als Betrieb gilt auch eine Betriebsabteilung, sodass KUG auch gezahlt werden kann, wenn sich der Arbeitsausfall auf einen Teil des Betriebs beschränkt und die Betriebsabteilung eigenständig die Voraussetzungen für das KUG (insbesondere die Ausfallquote) erfüllt.

14. Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf KUG (persönliche Voraussetzungen)?

Anspruch auf KUG haben alle ungekündigten Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind und bei denen der Entgeltausfall durch die kurzarbeitsbedingte Verkürzung der Arbeitszeit gegeben ist.
Auch ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch auf KUG, sofern sie im Bundesgebiet beitragspflichtig beschäftigt sind und der kurzarbeitende Betrieb im Bundesgebiet liegt.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf KUG haben:
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Kurzarbeit aufgrund Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages endet
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Werkstudenten
  • Arbeitnehmer, die das Lebensalter für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben und denen die Altersrente als Vollrente zuerkannt ist (Rentner)
  • Arbeitnehmer, denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt ist
  • Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
  • langzeiterkrankte Arbeitnehmer, die Krankengeld von der Krankenkasse beziehen
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder auf Übergangsgeld bei Weiterbildung haben
  • Leiharbeitnehmer
Hinweis: Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 bestand die Möglichkeit, auch für Leiharbeitnehmer KUG zu beziehen. Seit dem 1. Juli 2023 haben Leiharbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf KUG.
Sonderfall Auszubildende:
Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten, zum Beispiel durch:
  • Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
  • Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Lehrwerkstatt
  • Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen (Durchführung von Projektarbeiten, Nutzung von Lernplattformen, Ausarbeitung von Handouts/Anleitungen (z. B. für Office-Anwendungen, Handling von speziellen Warengruppen, etc.)
Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen.
Zu beachten ist, dass Auszubildende zunächst für sechs Wochen Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG haben, erst danach besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

15. Darf ich während der Kurzarbeit neue Arbeitnehmer einstellen?

Grundsätzlich gilt für die Bewilligung von KUG, dass der Arbeitnehmer vor Beginn des Arbeitsausfalls versicherungspflichtig beschäftigt sein muss. Arbeitnehmer, die erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt werden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf KUG, weil der Arbeitsausfall durch Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre.
Eine Neueinstellung nach Einführung der Kurzarbeit birgt zudem das Risiko, dass die Agentur für Arbeit einen „erheblichen Arbeitsausfall“ insgesamt als nicht mehr gegeben ansieht, wenn der Arbeitsausfall dadurch hätte vermieden werden können, dass die Position der Neueinstellung von einem in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer hätte ausgeübt werden können.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn zwingende Gründe für eine Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit bestehen. Solche können beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ehe die Kurzarbeit absehbar war und der Arbeitseintritt nunmehr in die Zeit der Kurzarbeit fällt oder wenn der Arbeitnehmer über spezifische Fachkenntnisse verfügt, die für einen neuen Auftrag benötigt werden oder wenn diese für die Weiterführung des Betriebs notwendig sind und die bisherigen Beschäftigten des Betriebs diese Tätigkeit nicht übernehmen können.
Hinweis: Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt mit dieser zu klären, um den Bezug bzw. etwaige Rückzahlungsverpflichtungen von KUG nicht zu riskieren.
Weitere Ausnahmen zur möglichen Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit gelten für vormalige Auszubildende, die im Anschluss an ihre Ausbildung eingestellt werden, sowie Arbeitnehmer, die aus einer Freistellungsphase (z.B. Elternzeit) zurückkehren.

16. Darf ich Arbeitnehmer, deren befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?

Auch befristet Beschäftigte können KUG nach § 98 SGB III erhalten. Problematisch sind aber die Fälle, in denen die Befristung auslaufen wird, bevor die Kurzarbeit endet. Aber auch in diesen Fällen besteht zumindest die Möglichkeit einer Fortsetzung, sodass auch hier Kurzarbeit möglich sein kann.

17. Was geschieht bei Kündigungen während der Kurzarbeit?

Sobald eine Kündigung zugegangen ist, entfällt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf KUG. Das gilt sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer. Sprich, ab Ausspruch der Kündigung erhalten Arbeitnehmer kein KUG nach § 98 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III. Dieser schreibt vor, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein darf.
Ab Zugang der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmer wieder Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, die Frage ist jedoch in welcher Höhe. Klarheit besteht, wenn die Höhe des Vergütungsanspruchs für diesen Fall vertraglich geregelt ist. Einige Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge enthalten eine ausdrückliche Regelung zur Höhe der Vergütung nach Ausspruch einer Kündigung während Kurzarbeit. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:
  • Es bleibt bei der entsprechend der Kurzarbeitsvereinbarung reduzierten Arbeitszeit und der Arbeitnehmer erhält lediglich die Vergütung für seine tatsächlich geleistete Arbeit; hiernach würde der Arbeitnehmer bei „Kurzarbeit Null“ keine Vergütung erhalten.
  • Die Kurzarbeit wird hinfällig und der arbeitsvertraglich vereinbarte Lohnanspruch lebt in voller Höhe wieder auf.
  • Der Arbeitgeber zahlt eine entsprechend der reduzierten Arbeitszeit verminderte Vergütung und einen Zuschlag in Höhe des weggefallenen KUG.
Eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage fehlt bisher.

II. Fragen rund um die Beantragung von Kurzarbeitergeld

1. Wie erfolgt die Anzeige auf Arbeitsausfall und der Antrag auf KUG?

Wichtig: Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Anzeige auf Arbeitsausfall und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld. Es gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Es ist somit ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Kurzarbeit anzeigen
Zunächst ist der Arbeitsausfall bei der gemäß § 99 Abs. 1 SGB III zuständigen Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Bei Betrieben mit mehreren Standorten kann auf Anfrage ein sog. „Schlüsselkunden-Berater“ durch die Agentur für Arbeit beauftragt werden, der die Koordinierung in Kurzarbeitsfragen zwischen den eingebundenen Agenturen für Arbeit und den betroffenen Betrieben des Unternehmens übernimmt.
Das Formular für die Anzeige finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Downloads“.
Der Anzeige ist eine etwaige Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Die Voraussetzungen für den Bezug von KUG sind ausführlich darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
  • Ursachen des Arbeitsausfalls
  • Umfang des Arbeitsausfalls; Vergleichswerte, die die Unterauslastung belegen
  • Angaben zu Produkten/Dienstleistungen; Hauptauftraggeber beziehungsweise Hauptauftragnehmer
  • Angaben zur vorübergehenden Natur des Arbeitsausfalls
  • Zur Verteilung der verkürzten Arbeitszeit sind ggf. entsprechende Arbeitspläne oder andere geeignete Unterlagen beizufügen
Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und erlässt nach Prüfung der Voraussetzungen einen Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid.
KUG kann frühestens von dem Kalendermonat an geleitstet werden, in dem die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Stufe 2: monatliche Beantragung der Erstattung von KUG
Nach Erlass des Anerkennungsbescheids muss der Arbeitgeber das KUG selber berechnen und es an die Arbeitnehmer auszahlen. Für jeden Monat müssen die Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise führen und die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten der Beschäftigten dokumentieren.
Sodann beantragt der Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch bei der Agentur für Arbeit monatlich die Erstattung des KUG. Ein „Sammelantrag“ für mehrere Monate ist nicht möglich.
Das erforderliche Antragsformular und die Abrechnungsliste befinden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Downloads“.
Achtung: Der Antrag muss spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten gestellt werden, sonst ist der Erhalt von KUG ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Betrieb zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.
Hinweis bei mehreren Betriebsstätten/Standorten: Bei Vorhandensein einer zentralen Lohnabrechnungsstelle ist ein „gebündelter“ Antrag möglich. Falls nicht vorhanden, ist die Antragstellung für den einzelnen Betrieb notwendig.
Elektronisches Verfahren „KEA“ möglich: Mit „KEA“ können Betriebe und Lohnabrechnungsstellen die Anträge und Abrechnungslisten direkt aus der Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln. Damit ist eine vollständige und medienbruchfreie Übertragung aus systemgeprüften Entgeltprogrammen oder Ausfüllhilfen verschlüsselt direkt an die Agenturen für Arbeit möglich. Weitere Informationen zum Verfahren „KEA“ erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

2. Wie lange kann KUG bezogen werden?

Die Bezugsdauer beträgt gemäß § 104 Abs. 1 SGB III maximal 12 Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt eine Verlängerung der Bezugsdauer per Verordnung festlegen.
Hinweis: Die maximale Bezugsdauer für das KUG wurde zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Diese Sonderregelung endete zu diesem Zeitpunkt. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt die Bezugsdauer wieder grundsätzlich 12 Monate.
Ist die maximale Bezugsdauer ausgeschöpft, kann erst nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder KUG bezogen werden, sofern die Voraussetzungen wieder erfüllt sind. In diesem Fall bedarf es einer erneuten Anzeige des Arbeitsausfalls.

3. Wie wirken sich Unterbrechungen der Kurzarbeit aus?

Grundsätzlich ist eine Unterbrechung der Kurzarbeit möglich und kann sogar zu einer Verlängerung der Bezugsdauer führen. Wenn innerhalb der Bezugsdauer die Kurzarbeit für einen oder zwei zusammenhängenden Kalendermonaten unterbrochen wird, verlängert sich die Bezugsdauer gemäß § 104 Abs. 2 SGB III um diesen Zeitraum. Entsprechende Unterbrechungen können auch mehrfach während eines Bezugszeitraums eintreten. Der Arbeitsausfall muss in diesen Fällen nicht neu angezeigt werden. Soll die Bezugsdauer entsprechend verlängert werden, bedarf es einer Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Dauert die Unterbrechung der Kurzarbeit weniger als einen Kalendermonat, hat dies für die Bezugsdauer keine Auswirkungen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Ausfallquote (ab 1. Juli 2023: mindestens ein Drittel der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von 10 % haben) für den gesamten Monat vorliegen muss.
Wird die Kurzarbeit für drei Monate oder länger zusammenhängend unterbrochen, wird dadurch der ursprüngliche Bezugszeitraum unterbrochen. Für eine danach folgende neue Kurzarbeitsphase bedarf es einer neuen Anzeige des Arbeitsausfalls und es müssen sämtliche Bezugsvoraussetzungen für KUG erneut vorliegen.

III. Fragen rund um die Höhe und Berechnung von Kurzarbeitergeld

1. Wie hoch ist das KUG?

Die Höhe des KUG beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.
Aufgrund der Corona-Krise galten bis zum 30. Juni 2022 erhöhte Leistungssätze, diese wurden aber nicht weiter verlängert.

2. Wie berechnet sich das KUG?

Für die Ermittlung des KUG ist die Nettoentgeltdifferenz maßgeblich.
Zur Berechnung der Nettoentgeltdifferenz müssen zunächst die Bruttobeträge für das Sollentgelt und das Istentgelt festgestellt werden.
Das Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erzielt hätte. Arbeitsentgelte für Mehrarbeit oder einmalig gezahlte Entgelte bleiben dabei unberücksichtigt. Das Sollentgelt wird bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2023 = 7.300 Euro – Rechtskreis West und 7.100 Euro – Rechtskreis Ost) berücksichtigt.
Besonderheiten bei flexibler Arbeitszeit: Maßgeblich ist, welche Stundenzahl für den aktuellen Monat gegolten hätte, wenn keine Kurzarbeit eingetreten wäre, beispielsweise durch einen Schichtplan. Lässt sich das nicht bestimmen, kann die Arbeitszeit der gleichen Monate im Vorjahr herangezogen werden.
Besonderheit bei Provisionen: Provisionen zählen zum Arbeitsentgelt, sofern sie versicherungspflichtig sind. Ist es nicht möglich, das Sollentgelt mit hinreichender Sicherheit zu bestimmten, z.B. bei Personen deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nicht von der Arbeitszeit abhängt, ist als Sollentgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls durchschnittlich erzielt hat.
Das Istentgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum tatsächlich bei Kurzarbeit erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Bei der Ermittlung dieses Werts werden alle dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltteile (einschließlich Arbeitsentgelt für Mehrarbeit) berücksichtigt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch bei der Ermittlung des Istentgelts unberücksichtigt.
Beide Beträge sind jeweils auf den nächsten durch 20 Euro teilbaren Betrag zu runden. Sodann werden diesen gerundeten Bruttobeträgen des Soll- und Istentgelts jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt zugeordnet. Die pauschalierten Nettoentgelte sind aus der von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung der Leistungssätze 1 und 2 sowie der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers herauszusuchen.
Hinweis: Dem Leistungssatz 1 sind Arbeitnehmer zuzuordnen mit einem Kinderfreibetrag (mit einem Zähler von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte) oder bei denen ein zu berücksichtigendes Kind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen ist. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt der Leistungssatz 2.
Der Wert des pauschalierten Nettoentgelts aus Istentgelt ist vom pauschalierten Nettoentgelt aus Sollentgelt abzuziehen. Die Differenz ergibt das KUG.
Zu weiteren Einzelheiten lesen Sie bitte die Hinweise zum Antragsverfahren der Bundesagentur für Arbeit.

3. Kann der Arbeitgeber freiwillige Aufstockungsbeträge zahlen, um das KUG zu bezuschussen?

Ein Anspruch auf die Aufstockung des Kurzarbeitergehalts durch den Arbeitgeber besteht nicht. Häufig kann jedoch gerade das Angebot des Arbeitgebers, das KUG aufzustocken, für die Unterzeichnung der individualvertraglichen Ergänzungsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit ausschlaggebend sein.
Zu beachten ist hierbei, dass dieser Aufstockungsbetrag generell steuerpflichtig ist. Beitragspflicht besteht nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV dagegen nur, wenn der Aufstockungsbetrag zusammen mit dem KUG 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Aufstockungsbetrag gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

4. Wer trägt die Kosten für die Sozialversicherung?

Bezieht ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, bleibt sein Versicherungsverhältnis in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Für die tatsächlich geleistete Arbeit gelten die üblichen Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen auch weiterhin – mit dem Lohn – vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Soweit KUG gezahlt wird, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten, da das KUG eine Geldleistung der Agentur für Arbeit ist. Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus KUG ist ein „fiktives Arbeitsentgelt“. Das fiktive Arbeitsentgelt ist die Differenz zwischen dem durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung gedeckelte Sollentgelt (also das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte) und dem Istentgelt (also dem Bruttoarbeitsentgelt, welches tatsächlich erzielt wurde). Auf dieses fiktive Arbeitsentgelt müssen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern lediglich zu 80 %.
Während der Pandemie wurden die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden (teilweise) pauschaliert von der Agentur für Arbeit erstattet, zuletzt in Höhe von 50 % bis zum 31. März 2022. Seit dem 1. April 2022 werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erstattet.
Eine einzige Ausnahme gilt noch bis zum 31. Juli 2024: Wird die Kurzarbeit mit einer förderfähigen beruflichen Weiterbildung verbunden, können die Sozialversicherungsbeiträge bis zu 50 % erstattet werden, wenn die Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich können auch Lehrgangskosten erstattet werden; die Höhe hängt von der Betriebsgröße ab. Die genauen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung während Kurzarbeit finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

5. Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst/eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld.
Bei Kurzarbeitern, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine weitere Beschäftigung aufnehmen, gilt Folgendes: Das daraus erzielte Entgelt ist als sogenanntes "Istentgelt" (tatsächlich erzieltes Entgelt) bei der Berechnung des KUG zu berücksichtigen und dem erzielten Entgelt aus der Hauptbeschäftigung hinzuzurechnen.
Aufgrund der Corona-Krise galt befristet bis zum 30. Juni 2022 eine Hinzuverdienstregelung, wonach ein während der Kurzarbeit aufgenommener Minijob anrechnungsfrei blieb beim KUG. Diese Regelung wurde nicht weiter verlängert.
Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommenen Minijob wird auf das KUG angerechnet.

6. Der Arbeitnehmer hat zwei sozialversicherungsrechtliche Teilzeitjobs - Muss er den Arbeitgeber informieren?

Die primär sozialversicherungsrechtliche Anzeigepflicht einer weiteren (insbesondere geringfügigen) Beschäftigung stellt zugleich eine Arbeitsvertragspflicht des Arbeitnehmers als Nebenpflicht dar.
Arbeitnehmer sind bei Aufnahme eines Nebenjobs während des Bezugs von KUG verpflichtet, das daraus erzielte Einkommen durch eine Nebeneinkommensbescheinigung (Vordruck der Agentur für Arbeit) nachzuweisen. Der Arbeitgeber hat das Einkommen aus einem Nebenjob bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen und die Nebeneinkommensbescheinigung der Abrechnungsliste für das KUG beizufügen.
Den entsprechenden Vordruck findet man auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst u.a. die Nachfrage über die Ausübung einer Nebentätigkeit und insbesondere dessen Umfang im Hinblick auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Sie müssten also in jedem Fall schriftlich nachweisen, dass Sie den einzelnen Mitarbeiter aufgefordert haben, Auskunft über die Nebentätigkeit zu erteilen (im besten Fall schriftlich!). Allein auf diese Weise lässt sich ein entsprechendes Haftungsrisiko bzgl. der Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit minimieren.

IV. Fragen rund um die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld

1. Was bedeutet die Abschlussprüfung beim KUG?

Nach Beendigung der Kurzarbeit erfolgt die Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Hier werden betriebliche Unterlagen geprüft und es erfolgt eine endgültige Festsetzung des KUG. Die Abschlussprüfungen gehören also zum normalen Ablauf des Verfahrens bei Kurzarbeit. Die Ankündigung der Abschlussprüfung bedeutet somit nicht, dass von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten auszugehen ist. Die Abschlussprüfung ist vielmehr in jedem Fall der Kurzarbeit vorgesehen. Hier haben sich auch in der Corona-Pandemie keine Besonderheiten ergeben. Die Bundesagentur für Arbeit informiert die Unternehmen schriftlich über den genauen Zeitpunkt und die benötigten Unterlagen.
Zweck der Abschlussprüfung ist es, sicherzustellen, dass KUG in der korrekten Höhe beantragt und ausgezahlt wurde. Außerdem soll den Betrieben Rechtssicherheit gegeben werden. Sollten etwaige Unstimmigkeiten vorliegen und diese noch nicht behoben worden sein, kann eine Korrektur noch im Rahmen der Abschlussprüfung stattfinden.

2. Was kann Gegenstand einer Abschlussprüfung sein?

Grundsätzlich können alle Voraussetzungen des Bezugs von KUG überprüft werden. Die konkreten Prüfinhalte variieren von Arbeitsausfall zu Arbeitsausfall.
Geprüft werden kann insbesondere:
  • Ob die Kurzarbeit etwa durch Einbringung von Urlaub oder Abbau von Arbeitszeitguthaben verhindert werden konnte
  • Ob die erforderliche Ausfallquote vorlag
  • Ob die Kurzarbeit arbeitsrechtlich zulässig eingeführt wurde (Betriebsvereinbarung / einzelvertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer)
  • Ob die Arbeitsverhältnisse der KUG-Bezieher ungekündigt waren
  • Ob der richtige Leistungssatz zur Berechnung des KUG herangezogen wurde
  • Etc.

3. Welche Unterlagen werden regelmäßig für die Abschlussprüfung benötigt?

Die KUG-Abschlussprüfung wird durch ein Schreiben der Agentur für Arbeit eingeleitet, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird, der Agentur für Arbeit bis zu einer bestimmten Frist die im Schreiben aufgeführten Unterlagen zu übersenden.
Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist unbedingt einzuhalten oder es ist eine Fristverlängerung zu beantragen. Wenn Sie die Frist einfach verstreichen lassen, droht die Rückforderung des gesamten KUG!
Für jeden Kalendermonat, für den die Bundesagentur für Arbeit Ihnen KUG und Sozialversicherungsbeiträge erstattet hat, sind folgende Unterlagen regelmäßig durch das Unternehmen bereit zu halten:
  • Lohnkonto
  • Arbeitszeitnachweise
  • Auszahlungsnachweise
  • Entgeltabrechnungen
Daneben werden Unterlagen zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitsentgeltansprüche und der Vereinbarung der Kurzarbeit geprüft. Dies sind vor allem:
  • Arbeitsverträge der Bezieherinnen und Bezieher von KUG
  • für den Betrieb maßgebliche Tarifverträge
  • Einzelvereinbarungen mit Arbeitnehmern oder Betriebsvereinbarung mit einem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit
  • Kündigungsschreiben
Auch der Umfang des Arbeitsausfalles kann Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Hierfür wird insbesondere geprüft:
  • ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Kurzarbeit (z.B. Nutzung von Arbeitszeitkonten, Einbringung von Resturlaubsansprüchen)
  • Auftragsbücher
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
Im Einzelfall kann die Agentur für Arbeit weitere Unterlagen anfordern.
Benutzen Sie auch gerne zur Vorbereitung der Abschlussprüfung die Checkliste der Bundesagentur für Arbeit: Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfungen und weitere aktuelle Informationen.
Die Unterlagen können Sie auch über den eServices der Bundesagentur für Arbeit digital hochladen. Der Vorteil ist, dass keine Unterschrift erforderlich ist und Sie eine formale Eingangsbestätigung erhalten.
V. Wo gibt es weitere Informationen zur Kurzarbeit?
Weitere Hinweise und Informationen können Sie unter den folgenden Websites aufrufen:
Bei Fragen zu Beantragung oder zu Modalitäten der Abrechnung des KUG können sich Arbeitgeber an die zuständige Agentur für Arbeit oder an den gebührenfreien Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden.
Quelle:
IHK Hochrhein-Bodensee, Stand: Dezember 2024
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-regierung-will-kurzarbeitergeld-erneut-ausweiten/100180632.html
Datenschutzrecht und DSGVO

Änderung des BDSG in Kraft getreten

26.11.2019.
Das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU ("Omnibusgesetz") ist am 25.11.2019 im BGBl 2019, 1626 verkündet und am 26.11.2019 in Kraft getreten. Damit ändert sich die Bestellpflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen, § 38 Abs. 1 BDSG. Zudem wird in § 26 Abs. 2 BDGS die Schriftform zur Einholung der Einwilligung ersetzt durch die schriftliche oder elektronische Möglichkeit.
Börsen für die Unternehmensnachfolge

Unternehmensbörse Nexxt - Change

Die Internetplattform nexxt-change ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der KfW und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Unterstützung des Generationswechsel in kleinen und mittleren Unternehmen. "nexxt-change" stellt mit über 6.000 Unternehmen, die zum Verkauf stehen, und knapp 2.000 potentiellen Nachfolgern die führende Unternehmensbörse im deutschprachigen Raum dar.
Zugang finden Anbieter und Nachfrager ausschließlich über die etablierten Regionalpartner, die sich den Standards der Börse unterworfen haben und die Mittlerfunktion zwischen Angebot und Nachfrage übernehmen. Der Großteil der Inserate wird über die regionalen IHKen (45%) und die regionalen HWKn (44%) akquiriert und gepflegt. Vereinzelt sind auch Sparkassen und Volksbanken als Regionalpartner gelistet.

IHK SOMMEREMPFANG
2024

Zukunft der Region

Bildergalerie des Sommerempfangs

Erfolgsgeschichte aus der Beratungsarbeit

Aus der Arbeitslosigkeit in den Job - Eine Erfolgsgeschichte

Erfolg nach jahrelanger Jobsuche


Sieben Jahre Arbeitslosigkeit hat Tatjana Ford (31) hinter sich. Am 1. Februar 2019 hat die gelernte Fachangestellte für Medien und Informationsdienste endlich wieder eine Arbeitsstelle antreten können – als Vollzeitstelle im SRH Gesundheitszentrum Bad Herrenalb, Falkenburgklinik, in der Abteilung Patientenservice. Die Kehrtwende ihrer von vergeblichen Mühen geprägten, arbeitssuchenden Situation trat nach einem kostenlosen Beratungsgespräch bei der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald ein.
Pforzheim, 01.03.2019. „Eine Bekannte riet mir Anfang 2018, zur Kontaktstelle Frau und Beruf zu gehen“, berichtet Tatjana Ford, die in Bad Herrenalb wohnt, wie sie zu der von der IHK Nordschwarzwald getragenen Institution gekommen ist. „Ich war recht verzweifelt, weil ich nicht wusste, ob ich in der Arbeitslosigkeit hängen bleiben würde“, beschreibt Tatjana Ford ihre damalige Lage bis zum Beratungsgespräch. Nach immer befristeten Stellen trotz ihrer fachlichen Qualifikation war sie sieben Jahre lang von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch einige hunderte Bewerbungen und unzählige Gespräche änderten nichts, bis Tatjana Ford in die Intensivberatung der Kontaktstelle kam. „Die Leiterin Frau Madunic hat mir Mut gemacht und nannte mir direkt schon Ansprechpartnerinnen, über die ich weitere Informationen oder auch die Möglichkeit zum Schnuppern in einen Betrieb, wie in einer Druckerei beispielsweise, bekommen könnte“, erinnert sich Tatjana Ford an das Erstgespräch. Der Ablauf und die Dauer dieser Beratung imponieren ihr noch heute: „Frau Madunic hat sich sehr sehr viel Zeit genommen und ich war positiv überrascht, dass sie so bemüht war, mir zu helfen und etwas an die Hand zu geben“. Das hatte Tatjana Ford gar nicht erwartet.
In den sieben Jahren ohne Arbeitsstelle war Tatjana Ford, die eine Gehbeeinträchtigung hat, alles andere als untätig gewesen: Neben ihrer jahrelangen, intensiven Jobsuche machte sie von 2016 auf 2017 einen Bundesfreiwilligendienst im Seniorenzentrum am Horbachpark in Ettlingen, im Anschluss schaffte die junge Frau auch noch das Fachabitur. Sie überlegte auch, im sozialen Bereich zu studieren. Vom Jobcenter habe sie im Vorfeld keine passenden Angebote bekommen und eine Umschulung bzw. Weiterqualifizierung sei abgelehnt worden.

Hinweise auf Vorträge und Veranstaltungsreihen halfen zur weiteren Information

„Nach dem Beratungsgespräch bei der Kontaktstelle war ich motivierter und aufgebauter“, resümiert Tatjana Ford. Der Ratschlag an einer Stellschraube zu drehen, um ihre Möglichkeiten für eine Arbeitsstelle zu erhöhen, lenkte Tatjana Fords Blick auf ihre Mobilität. Mit der Erkenntnis, ein eigenes Fahrzeug zu benötigen oder von ihrer sehr ländlichen Wohngegend umzuziehen. „Dadurch körperlich eingeschränkt zu sein, hilft es, mobil zu sein.“ Mit Hilfe ihrer Anwältin bekam Tatjana Ford dann Unterstützung für die Anschaffung eines Autos. Gleichzeitig habe sie von der Maßnahme „Initiative Inklusion Nordschwarzwald“, einer Maßnahme für Menschen mit Handicap, erfahren. So wurde sie auf ihre heutige Vollzeitstelle aufmerksam. „Ich war mit Frau Madunic weiter im Kontakt, gab ihr immer wieder Rückmeldung.“ Auch die Broschüre der Kontaktstelle und Hinweise auf Vorträge und Veranstaltungsreihen halfen zur weiteren Information.

Endlich wieder in Arbeit

„Die Kontaktstelle kann ich nur weiterempfehlen, es war eine gute Sache, sich dorthin zu wenden, wenn man sich beruflich umorientieren möchte“, sagt Tatjana Ford heute. Als Quereinsteigerin hat sie ihre neue Vollzeitstelle m SRH Gesundheitszentrum Bad Herrenalb am 1. Februar begonnen, befindet sie sich derzeit noch in der Einarbeitung. „Hier geht es unter anderem um Kapazitätenplanung und die Abwicklung von Formalitäten“, kann sie jetzt – endlich wieder in Arbeit – berichten.
Von: Corina Neuer-Veit


Recht und Steuern

BaFin warnt vor gefälschten E-Mails

05.03.2019. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Verifizierung von personenbezogenen Daten an Unternehmen und Privatpersonen verschickt.
Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen und Privatpersonen angeblich von der BaFin versandte E-Mails erhalten haben. In den betrügerischen E-Mails wird dazu aufgefordert, eigene personenbezogene Daten zu verifizieren. Dazu soll einem Link („Jetzt verifizieren“) gefolgt werden. Die BaFin bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails sofort zu löschen.
Aktuelles

Erlaubnisse nach § 34c GewO: IHK seit 1. März zuständig

Seit 1. März 2019 ist die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald die zuständige Erlaubnisbehörde für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.


Die Industrie- und Handelskammer hat die Aufgabe von den Landratsämtern und Ordnungsämtern übernommen.
Der § 34c der Gewerbeordnung (GewO) umfasst die Erlaubnispflicht für mehrere Branchen und Berufsgruppen. Wer sich als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter selbstständig machen will, benötigt neben der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Diese Erlaubnis können Gewerbetreibende bei der Industrie- und Handelskammer beantragen. Für Wohnimmobilienverwalter wurde die Erlaubnispflicht neu zum 1. August 2018 eingeführt.
Mit dem Zuständigkeitswechsel sollen die Erlaubnisverfahren für die Branchen Versicherung (§ 34d GewO), Immobiliardarlehen (§ 34i GewO), Finanzanlagen (§ 34f GewO) und Darlehen (§ 34c GewO) an einer Stelle gebündelt werden.

Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung, also Bauträger und Baubetreuer, unterliegen einer Prüfberichtspflicht. Sie müssen jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres über die Einhaltung der Berufspflichten im vergangenen Kalenderjahr einen Bericht abgeben. Diese sind dann ab 1. März 2019 ausschließlich bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald einzureichen.

Ganz neu wurde durch den Gesetzgeber für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht eingeführt. Innerhalb von drei Kalenderjahren müssen 20 Weiterbildungsstunden absolviert werden. Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald wird diese Pflicht anlassbezogen und stichprobenartig überprüfen. Ein automatisches Vorzeigen der Erfüllung der Pflicht ist nicht notwendig.

Daneben verwaltet die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald als Registerbehörde für die Erlaubnisträger das Vermittlerregister. Hier können öffentlich alle Erlaubnisinhaber eingesehen werden.
Für Erlaubnisse gem. § 34c GewO besteht keine Registrierungspflicht.


Wiedereinstieg kompakt. Informieren. Beraten. Stärken.

Weiter­bildung: Entdecken-Entscheiden-Erleben

Inhalt

Die Kontaktstelle informierte am Markt der Möglichkeiten der IHK Nordschwarzwald, der Impulsvorträge und Informationsgespräche zum Thema Weiterbildung umfasst. “Wir unterstützen Frauen dabei, Weiterbildung als Investition in ihre berufliche Zukunft zu betrachten”, so Dorothea Sanwald, Beraterin der Kontaktstelle Frau und Beruf.
Der stetige Wandel in unserer Zeit bedeutet auch eine Veränderung der Anforderungen im Berufsleben. Um Schritt halten und im Beruf erfolgreich zu sein, ist es wichtig, das berufliche Wissen anzupassen und zu erweitern. Hierfür steht ein breites Angebot an Weiterbildungen zur Verfügung. Folgende Fragen wurden besprochen:
• Wie finde ich die richtige Weiterbildung für mich?
• Wo finde ich Informationen und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Inhalte

An diesem Abend wurden die Teilnehmerinnen zu den Lehrgängen der IHK Nordschwarzwald und Angeboten der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald informiert. Ein spannender Impulsvortrag zum Thema “Neue Kompetenzen für neue Herausforderungen“, folgte im Nachgang. Ebenso wurde erläutert was es für Wege für spezielle Fachrichtungen und Berufsabschlüsse gibt.
Wiedereinstieg intensiv

Bewerbungsunterlagen: Es lebe die Individualität!

Inhalte

Laut einer Umfrage des Institute for Competitive Recruiting nehmen sich Personalverantwortliche durchschnittlich 60 – 120 Sekunden Zeit für die Sichtung von Bewerbungsunterlagen. Viel Zeit für den ersten Eindruck haben Bewerber demnach nicht.
Es ist daher ein Anliegen der Kontaktstelle, Frauen zu unterstützen, mit ihren Bewerbungsunterlagen den bestmöglichen ersten Eindruck zu hinterlassen.
Im Workshop zeigten die Dozentinnen, wie man mit viel Freude an Sprache und Text die richtigen Worte für ein individuelles Anschreiben nach modernen Kriterien wählt.

Qualifikationsziele

  • Wie schaffe ich es, mein Anschreiben so zu formulieren, dass es positiv auffällt, Aufmerksamkeit erzeugt und gleichzeitig authentisch wirkt – meine Bewerbung also zum Blickfang wird?
  • Auf welche Relikte von vorvorgestern sollte man in einer modernen Bewerbung unbedingt verzichten?

Zielgruppe

  • WiedereinsteigerInnen
  • Berufstätige, die sich beruflich verändern möchten Frauen

Die Referentinnen

Claudia Kühnen ist Inhaberin von rundumSprache, einer Agentur für Sprache und Text in Calw. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Lektorin, Texterin und Übersetzerin und verfasst redaktionelle Beitrage, unter anderem für Presse und Newsletter mittelständischer Unternehmen.
Renate Klingler ist seit 2007 als Beraterin und Coach tätig. Aufbauend auf ihrer langjährigen Berufserfahrung im Personalbereich und weitreichenden Markt- und Branchenkenntnissen, hat sie sich auf die Themen: „Berufliche Neuorientierung“ sowie „Personalsuche und -auswahl“ spezialisiert. Dazu zählt insbesondere die professionelle Unterstützung und individuelle Begleitung von Fach- und Führungskräften in beruflichen Entscheidungs- und Veränderungsprozessen sowie im beruflichen Selbstmarketing.
Netzwerk

Vortrag "Agiles Mindset"

Arbeitsgesellschaft 4.0

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald organisierte eine Kooperationsveranstaltung mit dem Netzwerk Fortbildung Freudenstadt/Horb.
Agiler werden – das wollen viele Unternehmen und MitarbeiterInnen, um im digitalen Zeitalter der Arbeitsgesellschaft 4.0 erfolgreich zu bleiben.
Die agile Idee hat zu einem rasanten Höhenflug angesetzt; agiles Projektmanagement und `Scrum´ sind in aller Munde, versprechen mehr Bewusstheit für Problemlösungen und effizienteres Arbeiten im Team. Entscheidend für eine nachhaltige Veränderung ist jedoch die Haltung, das Mindset der einzelnen MitarbeiterInnen und eine Vision des Unternehmens.

Zielgruppe

Der Impulsvortrag mit Workshop-Charakter richtete sich an MitarbeiterInnen und Führungskräfte und zeigte auf, wie sich das eigene „Betriebssystem Gehirn“ mit Training und kleinen, konsequenten Impulsen „updaten“ und „erweitern“ lässt, um für die Arbeitswelt von morgen gut gerüstet zu sein.

Die Referentin

Mirja Krönung ist journalistisch ausgebildet und hat Kommunikationswissenschaften studiert. Heute arbeitet sie als Dozentin, Trainerin, Autorin und Heilpraktikerin und begleitet Menschen – im beruflichen und privaten Kontext – auf ihrem individuellen Weg.
Das Thema „eigene Ressourcen stärken“ und das Coachen von Frauen/weiblichen Führungskräften liegt der Referentin ganz besonders am Herzen.
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Was tun wenn der Nachfolger in der Familie fehlt?

Anteil der Familienübernahmen nimmt stark ab

Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer finden ihren Nachfolger nicht mehr im familiären Umfeld. Sie sind darauf angewiesen, dass Sie externe Dritte finden, wenn sie ihr Firmenvermögen sichern wollen. Die IHK Nordschwarzwald unterstützt ihre Mitglieder aktiv bei dieser Herausforderung.
Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn kam bei seiner aktuellen Untersuchung nur noch auf 42,6% an familieninternen Nachfolgen. Ende des letzten Jahrzehnts wurden noch deutlich mehr als 60% der Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben. Die Ursachen sind vielschichtig. Zum einen bieten sich den meist gut ausgebildeten Kindern des Unternehmers eine Vielzahl von Alternativen. Zum anderen hat der Freizeitwert deutlich zugenommen und es fehlt damit einhergehend zunehmend die Bereitschaft, ein solches Engagement einzugehen. Aber es sind auch bei Weitem nicht alle Unternehmerkinder geeignet, die Firma erfolgreich fortzuführen.
Die Moderatoren Unternehmensnachfolger der IHK Nordschwarzwald stehen den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. www.nexxt-change.de, die Internetplattform für Nachfolge und Existenzgründung, ist dabei das konkrete Instrument, das bei der Suche nach externen Nachfolgern eingesetzt wird.

Die Internetplattform www.nexxt-change.org

Ende 2005 wurden die beiden führenden Unternehmensbörsen, die Change-Online unter der Federführung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die nexxt-Börse unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft zur www.nexxt-change.org zusammengeführt. Sie bietet dem Unternehmer externe Alternativen für die Unternehmensnachfolge. Sie ist eine Plattform für Unternehmer, die ihr Unternehmen weitergeben wollen und für Existenzgründer, die eine Alternative zur Gründung auf der grünen Wiese suchen.
Über 10.000 Anzeigen sind mittlerweile abrufbar. Dabei handelt es sich zu ca. 70% um Unternehmen, die zum Verkauf stehen und zu ca. 30% um Privatpersonen, die gerne ein Unternehmen übernehmen wollen. Die maximale Verweildauer beträgt 10 Monate. Damit soll verhindert werden, dass der Datenbestand veraltet. Monatlich kommen ca. 500 neue Anzeigen hinzu. Diese Anzeigen sind selbstverständlich alle anonymisiert und kostenlos. Die Einstellung ist nur über gelistete Regionalpartner möglich. Die wesentlichen Partner sind die Industrie- und Handelskammern mit knapp 45% Anteil an den eingestellten Anzeigen und die Handwerkskammern mit knapp über 40% Anteil. Weitere Regionalpartner sind Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und ausgewählte Unternehmensberater.

Hohe Zugriffszahlen belegen Qualität und Seriösität des Portals

Die mehr als 1.000.000 monatlich Zugriffen auf die Internet-Börse belegen eindeutig die Akzeptanz, die diese Börse zwischenzeitlich erreicht hat. Ein wichtiger Grund für diesen Erfolg ist die Qualität und Seriosität der Daten und beteiligten Partner. Inserate einstellen und löschen dürfen nur die IHK´s, die Handwerkskammern und beteiligte Sparkassen und Volksbanken. Neben einer Unternehmensbeschreibung können Informationen zur Mitarbeiterzahl, Umsatz, Standort sowie auf freiwilliger Basis auch zu der Kaufpreisvorstellung aufgeführt werden.
Die Erfolgsquote kann sich sehen lassen. Über 1.000 Unternehmen finden über diese Plattform jährlich einen adäquaten Nachfolger. Neben der Unternehmensbörse bietet das Internetportal zudem eine umfangreiche Sammlung an Literatur zum Thema Unternehmensnachfolge, interessante Checklisten und eine Vielzahl an Links zu weiteren wichtigen Informationsstellen.

Veranstaltungsreihe des BWIHK

Das neue Verpackungsgesetz

Veranstaltungsreihe der baden-württembergischen IHKs wird fortgesetzt

Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, fallen unter das neue Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt. Schon im Vorfeld, d. h. im vierten Quartal 2018, sollten die Betroffenen aktiv werden.

Weitere inhaltsgleiche Infoveranstaltungen ab Dezember

Im Rahmen einer landesweiten, ca. 3-stündigen, inhaltsgleichen Veranstaltungsreihe aller 12 baden-württembergischen IHKs werden die Neuerungen dargestellt. Die ersten zehn Veranstaltungen von 13. September bis 06. November 2018 haben gezeigt, dass ein hoher Informationsbedarf vorhanden ist. Deshalb wurde die Veranstaltungsreihe mit weiteren Terminen verlängert.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Vorstellung des neuen Verpackungsgesetzes
  • Klarstellung zum Adressatenkreis
  • Neue Systematik der Einteilung in „private“ und „gewerbliche“ Verpackungen für die verpackten Produkte
  • Bestehende und neue Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler/Vertreiber von verpackten Waren
  • Einfluss des Verpackungsdesigns auf die künftigen Systembeteiligungsentgelte?
  • Rechte und Pflichten der neuen Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Vollzug und Vollzugsdefizite bei der bisherigen Verpackungsverordnung und erwartete Änderungen durch das Verpackungsgesetz
  • Regelungen in der Übergangsphase 2018/2019

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung direkt bei der veranstaltenden IHK erforderlich (siehe Termin- und Kontaktliste zum download unter "Weitere Informationen")
Quelle: IHK NSW

Jetzt anmelden!

Forum Instandhaltung 2019

Moderne Instandhaltung ist mehr, als eine reine Reparatureinheit im Betrieb

Pforzheim, 11.12.2018. Lange Zeit hat man von Energieeffizienz, Prozessoptimierung oder Materialeffizienz in verschiedenen Unternehmensbereichen und fachlichen Zuständigkeiten gesprochen - mit entsprechenden Reibungsverlusten.
Alle Initiativen in diesen Themenfeldern haben aber das gemeinsame Ziel, betriebliche Ressourcen zu optimieren und zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beizutragen.
Aus diesem Grund sind die unterschiedlichen Betrachtungs- und Herangehensweisen in den Bereichen Umwelt, Qualität, Produktion, Instandhaltung und Facility nicht mehr zeitgemäß.
Die klassische Umwelt- oder Qualitätsabteilung und eine als Reparatureinheit eingesetzte Haustechnik ist mittlerweile durch einen strategisch ausgerichteten, im Unternehmen vernetzen Technikbereich abgelöst, der weit mehr ist, als eine reine ausführende Stelle, die nur aktiv wird, wenn es klemmt.
Die IHK Nordschwarzwald reagiert auf diese Entwicklung und hat deshalb 2018 das neue Netzwerk "Forum Instandhaltung" ins Leben gerufen. Zum Start haben sich bereits 18 Teilnehmer angemeldet.
Aufgrund des großen Erfolgs wird die Veranstaltungsreihe deshalb auch 2019 fortgesetzt. Anmeldungen sind nur kurze Zeit möglich. Die Zahl der freien Plätze ist begrenzt.

Je enger das Netz desto größer die Beute – regionales Unternehmensnetzwerk zur Instandhaltung

Die Instandhaltung nimmt eine Schlüsselrolle für den effizienten Umgang mit Material und Energie ein und bringt für Unternehmen große Potenziale zur Ressourcenschonung, Kostensenkung und Qualitätssicherung.
Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Unternehmen und bringen Sie diese für Ihren Erfolg in Ihr Unternehmen ein!

Ablauf, Zielgruppe, Inhalt und Kosten

Die 3-mal im Jahr nachmittags (19.03.2019, 25.06.2019, 22.10.2019, jeweils 14-17:30 Uhr) stattfindenden Treffen haben Themenschwerpunkte wie Optimierung z. B. in der Drucklufterzeugung, Zustandsüberwachung, Energiesparen im Prozess oder Tools und Arbeitsblätter zur Organisation der Instandhaltung, etc. zum Inhalt.
Zudem werden Informationen und Praxisbeispiele zu den Themen technische Risikoanalyse, Analyse und Kennzahlen in der Instandhaltung vermittelt.
Die Treffen richten sich an Technische Leiter, Mitarbeiter der Instandhaltung oder des Facility-Managements, Haustechniker, Anlagen- und Maschinenverantwortliche, Energie-Auditoren, Energieverantwortliche, Prozessoptimierer oder andere technische Mitarbeiter von Unternehmen, sowie Energieberater und finden in der IHK oder in Unternehmen statt, die sich am Netzwerk beteiligen.
Pro Teilnehmer wird eine Jahresgebühr von 350 Euro (3 Sitzungen, feste Jahresmitgliedschaft) verlangt. Damit ist das Forum - nicht nur vom Ablauf - an die anderen, bewährten IHK-Angebote Forum Gefahrgut und Forum Betrieblicher Umweltschutz angelehnt.

Wieso sollten Sie also dabei sein?

  • Um sich über neueste Entwicklungen in Ihrem Themenfeld zu informieren!
  • Um durch das Erlernte die eigene Instandhaltung zu optimieren!
  • Um sehr hilfreiche Arbeitsblätter für Ihre Herausforderungen zu erhalten!
  • Um sich branchenübergreifend auszutauschen!
Gemeinsam mit einem technischen Fachmann moderieren wir das Netzwerk und sorgen mit Ihnen dafür, dass die Instandhaltung nicht als „Feuerwehr“ im Betrieb verstanden wird, sondern vielmehr als strategischer Baustein zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Anmeldung und weitere Informationen:

hier oder beim Ansprechpartner
Wiedereinstieg intensiv

Sicher im neuen Job

Moderne Umgangsformen im Berufsalltag
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald bietet mit der Veranstaltungsreihe „Wiedereinstieg leicht gemacht“ drei Workshops an, die die Teilnehmerinnen darauf vorbereiten, den Wiedereinstieg strukturiert und selbstbewusst anzugehen. Dies geschieht über eine Stärken- und Situationsanalyse zu Beginn des Trainings, gefolgt von einer inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Um dann im neuen Job gut gerüstet zu sein, stehen abschließend die Themen zeitgemäße Umgangsformen und Business-Etikette im Berufsalltag im Mittelpunkt.
Da die Workshops in Zeitabständen von vier Wochen stattfinden, haben die Teilnehmerinnen genügend Zeit, das Gelernte praktisch umzusetzen und sich auf den nächsten Termin vorzubereiten. Zusammen mit der Trainerin werden hierfür die erforderlichen nächsten Schritte erarbeitet. Die Termine können auch einzeln besucht werden.
Wer länger nicht im Berufsleben war oder nur wenige Firmen von innen kenngelernt hat, ist oft unsicher was moderne Umgangsformen angeht. In diesem Workshop wurden diese erörtert, so dass die Teilnehmerinnen mit einem sicheren Gefühl ins Berufsleben einsteigen und authentisch sowie professionell auf ihre neuen Kollegen wirken können.
Wiedereinstieg.Beruf.Jetzt!Startklar!

Von Frau für Frau: Beruf und Familie PASST!

Selbstsicher und wirksamer am Arbeitsplatz: Wie entfalte ich mein Potential?

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2019 organisiert die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald in Kooperation mit der Volkshochschule Oberes Nagoldtal zum dritten Mal einen Workshop für berufstätige Frauen und Wiedereinsteigerinnen bei dem es um die Zusammenhänge von Kommunikation, Selbstmarketing und das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.
Nicole Beste-Fopma ist Autorin des 2018 im Campus Verlag erschienenen Buches „Beruf und Familie PASST!“ und möchte in diesem Workshop aufzeigen, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem richtigen Arbeitgeber und der richtigen Haltung gelingen kann.

Inhalt

Die Referentin gibt einen Überblick über verschiedene Vereinbarkeitsmodelle und zeigt, was bei der Planung zu beachten ist und wie jede das Passende findet – egal ob die Kinder schon auf der Welt sind oder noch in Planung.
Der praxisnahe Workshop soll Frauen Mut geben und unterstützen, selbstbewusst, glücklich und erfolgreich Beruf und Familie zu vereinbaren.
Ein gesundes Netzwerk-Frühstück gibt Chancen für neue, wertvolle Kontakte. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt des Workshops:
  • Wie identifiziere ich anhand von Informationen aus dem Internet und Unternehmensbroschüren familienbewusste Unternehmen?
  • Wie kann Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser funktionieren?
  • Wie gelingt es, die Familienphase als gewinnbringend für den potentiellen Arbeitgeber zu vermarkten?
  • Zum Abschluss wird Nathalie Mackert, Kabarettistin und Sängerin auf humorvolle Weise zeigen, wie "Diva Shiva" einen ganz besonderen Umgang mit Beruf und Familie pflegt.

Programmablauf

  • 10:00: Begrüßung
  • 10:20 Workshop Teil 1
  • 11:20 Netzwerk Brunch
  • 11:50 Workshop Teil 2
  • 13:00 Impuls
  • 13:30 Feedback & Auswertung
  • 14:30 Ende

Zielgruppe

  • Wiedereinsteigerinnen
  • Frauen, die einen familienfreundlichen Arbeitgeber suchen
  • Berufstätige, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gestalten möchten
  • Personalverantwortliche oder Unternehmerinnen, die ihr Unternehmen familienfreundlich aufstellen möchten

Referentinnen

Nicole Beste-Fopma ist Mutter von vier Kindern und arbeitet seit 2005 als freie Journalistin sowie Autorin. Sie kennt die Herausforderungen als alleinerziehende Mutter in der freien Wirtschaft und die als Selbständige. Bevor sie sich 2011 mit „LOB“ dem ersten deutschsprachigen Magazin für berufstätige Mütter und Väter selbständig gemacht hat, war sie viele Jahre als Pressereferentin für einen großen Konzern tätig.
Nathalie Rex ist Schauspielerin, Kabarettistin, Sängerin und Fachfrau für Körpersprache


Termin & Veranstaltungsort

23.03.2019
10:00-14:00 Uhr
Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald c/o IHK Geschäftsstelle Nagold
Lise-Meitner-Str. 23, 72202 Nagold

Anmeldung & Kontakt

bis zum 20.03.2019 über info@vhs-nagold.de;
Tel. 07452 93150
Veranstaltungsnummer: Nagold 901121k.5
Teilnahmegebühr 24,00 Euro
Abfall

Zahlreiche Neuregelungen im bundesdeutschen Verpackungsrecht

Freiburg, 18.07.2018. Das Verpackungsgesetz wird am 01.01.2019 die bisherige Verpackungsverordnung ablösen. Anbei ein Überblick über die zahlreichen Änderungen.
Adressaten sind wie bisher in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren. Änderungen ergeben sich unter anderem bei der Zuordnung zu gewerblichen oder privaten Endverbrauchern. Für den Vollzug wird eine neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geschaffen.

Welche Unternehmen sind primär vom neuen Verpackungsgesetz betroffen?

Das Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) entspricht dem der bisherigen Verpackungsverordnung (VerpackV): Wer verpackte Waren für private Endverbraucher erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, soll sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen.

Haupt-Adressaten bleiben die "Inverkehrbringer verpackter Ware"

Leider hat das neue VerpackG einige sprachliche Schwächen, indem es mehrfach den „Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ anspricht. Dies sind jedoch nicht die Produzenten von leeren Verpackungen, sondern die Erstinverkehrbringer verpackter Ware, was sich aus der Begriffsdefinition der „systembeteiligungspflichten Verpackungen“ ergibt. Diese werden als „mit Ware befüllt“ definiert.
Auch die tatsächlichen Verpackungs-Hersteller werden indirekt reglementiert, da leere Verpackungen umweltfreundlicher und recyclinggerechter gestaltet werden sollen. Diese Forderungen werden jedoch erst im Lauf der Zeit konkretisiert werden.

Welche Verpackungen müssen bei dualen Entsorgungssystemen angemeldet werden?

Die Beteiligungspflicht an dualen Entsorgungssystemen gilt wie bisher „nur“ für Verkaufsverpackungen und bei diesen „nur“ für diejenigen mit der Zielgruppe „private Endverbraucher“. Letztere werden im VerpackG wie bisher definiert, d. h. sie umfassen auch „vergleichbare Anfallstellen“ wie Gaststätten, Krankenhäuser, Büros von Freiberuflern und viele Stellen mehr, unabhängig von den dort anfallenden Abfallmengen. Außerdem gelten auch kleinere Handwerks- und kleinere landwirtschaftliche Betriebe als „private Endverbraucher“, nur hier wird auf die Größe ihrer Abfallbehälter Bezug genommen.
Ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Rechtslage liegt darin, dass es erstmals einen Katalog geben wird, in dem je nach Branche typische Verpackungsarten und -größen aufgelistet sind und jeweils festgelegt wird, ob sie „systembeteiligungspflichtig“ sind oder nicht.
Beispiele hierzu: Systembeteiligungspflichtig ab 01.01.2019 sind:
  • Verpackungen von Druck- und Kopierpapier bis zu einer Größe von DIN A 3 (darüber nicht, also z. B. nicht für DIN A 2)
  • Verpackungen von Teigwaren bis zu 14 kg Inhalt (größere Verpackungen nicht)
  • Blisterverpackungen von Atemschutzartikeln (dagegen Faltschachteln mit diesen Artikeln nicht)

Wozu dient die neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die neu eingerichtete „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ www.verpackungsregister.org übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben, die bisher zum Teil von den Abfallbehörden wahrgenommen wurden und zum Teil auch neu festgelegt wurden. Dazu gehört das Recht, den oben genannten Katalog zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den neuen Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll künftig verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.

Pflichten für mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Im ersten Schritt müssen potentiell betroffene Erstinverkehrbringer an Hand des o. g. Katalogs prüfen, ob die von ihnen verwendeten Verpackungen betroffen sind. Falls ja, folgen daraus im Wesentlichen folgende Pflichten:
  • Einmalige (kostenlose) Registrierung bei der Zentralen Stelle im 4. Quartal 2018 (ausdrücklich durch die Betroffenen selbst, d. h. nicht durch von ihnen beauftragte Dritte)
  • Beteiligung an einem oder mehreren dualen Entsorgungssystemen
  • Korrespondenz mit diesen Systemen (Mengenmeldungen, Abrechnung) und analoge zeitgleiche Meldungen an die Zentrale Stelle, letzteres ebenfalls ausdrücklich durch die Verpflichteten selbst und nicht durch beauftragte Dritte
  • Jährliche Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle, dies aber nur bei Überschreitung der Mengenschwellen (80 t/a Glas-, 50 t/a Papier-/Pappe-/Karton-Verpackungen, 30 t/a Kunststoff-/Verbundstoff-/Weißblech-/Aluminiumverpackungen)

Sonderregelungen für diverse Verpackungsarten werden beibehalten

Praktisch unverändert gelten auch künftig Spezialregelungen für:
  • Serviceverpackungen (z. B. Tüten von Backwaren): Nur bei diesen kann die Systembeteiligungspflicht vom Erstinverkehrbringer der verpackten Ware auf den Verpackungslieferanten delegiert werden.
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen: Beteiligung am bundesweiten DPG-Pfandsystem und Pfanderhebung (Neu: Kennzeichnungspflichten der Regale im Handel)
  • Mehrwegverpackungen: Aufbau entsprechender Rücknahmelogistik usw.
Zusammengefasst in einem neuen Paragraphen 15 werden die bisher schon fast wortgleichen Anforderungen an die Erstinverkehrbringer verpackter Waren in
  • Transportverpackungen
  • Um- und Verkaufsverpackungen für gewerbliche Endverbraucher
  • Verpackungen einiger extra definierten schadstoffhaltigen Füllgüter
definiert. Für all diese gelten Rücknahme- und Verwertungspflichten, abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Unverändert gilt auch, dass Um- und Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher grundsätzlich bei dualen Systemen angemeldet werden müssen und dass es hierbei nur für den Verpackungsanteil, der zu „vergleichbaren Anfallstellen“ geht, alternativ ggf. Branchenlösungen (z. B. im Kfz-Bereich) gibt. An diese werden jedoch wie bisher sehr hohe Anforderungen gestellt.

Weitere Vorgaben im Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz enthält diverse weitere Vorgaben vor allem an die dualen Entsorgungssysteme, die steigende bundesweite Verwertungsquoten erreichen und ihre Sammelstruktur mit den Kommunen und Landkreisen abstimmen müssen.
Welche anerkannten dualen Entsorgungssysteme es gibt, kann noch bis Ende 2018 auf der IHK-Homepage www.ihk-ve-register.de abgerufen werden. Dann wird diese Homepage abgeschaltet, da die Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen ab Anfang 2019 nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der Zentralen Stelle vorzunehmen ist. Wie bisher benötigen die externen Prüfer hierzu eine qualifizierte elektronische Signatur.
Die IHKs stehen für fachliche Fragen auch künftig gerne zur Verfügung.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Wiedereinstieg intensiv.

Selbstsicher in der Bewerbungsphase

Stil- und selbstsicher in der Bewerbungsphase

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald bietet mit der Veranstaltungsreihe „Wiedereinstieg leicht gemacht“ drei Workshops an, die die Teilnehmerinnen darauf vorbereiten, den Wiedereinstieg strukturiert und selbstbewusst anzugehen. Dies geschieht über eine Stärken- und Situationsanalyse zu Beginn des Trainings, gefolgt von einer inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Um dann im neuen Job gut gerüstet zu sein, stehen abschließend die Themen zeitgemäße Umgangsformen und Business-Etikette im Berufsalltag im Mittelpunkt.
Da die Workshops in Zeitabständen von vier Wochen stattfinden, haben die Teilnehmerinnen genügend Zeit, das Gelernte praktisch umzusetzen und sich auf das nächste Modul vorzubereiten. Zusammen mit der Trainerin wurden hierfür die erforderlichen nächsten Schritte erarbeitet. Die Module können auch einzeln besucht werden.

Inhalte

  • Wie entwickle ich ein individuelles Image-Profil und einen persönlicher Stil?
  • Do‘s und Tabus im Erscheinungsbild
  • Erlernen von Techniken um Nervosität und Lampenfieber bei einem Vorstellungsgespräch in den Griff bekommen
  • Den ersten Eindruck im Bewerbungsgespräch bewusst steuern
  • Verhaltensweisen mit denen Sie beim Vorstellungsgespräch punkten

Zielgruppe

  • Wiedereinsteigerinnen
  • Frauen, die bereits beruflich aktiv sind, sich jedoch durch das Training weiterentwickeln möchten
  • Frauen, die ihr Netzwerk erweitern möchten

Die Referentin

Andrea Gündera, Coach | Trainerin | Speaker
„Mit Know-how und Humor, professionell und mit Teamgeist, sympathisch und mitreißend“ so Teilnehmerstimmen aus Seminaren, Vorträgen, Training oder Workshops von Frau Gündera
Wiedereinstieg intensiv

Wiedereinstiegstraining

Mutmach- & Persönlichkeitstraining für den Wiedereinstieg

In der Veranstaltungsreihe Wiedereinstieg leicht gemacht werden die Teilnehmerinnen in drei aufeinander abgestimmten Workshops vorbereitet den Wiedereinstieg strukturiert und selbstbewusst anzugehen. Dies geschieht über eine Stärken- und Situationsanalyse zu Beginn des Trainings, gefolgt von einer inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Um dann im neuen Job gut gerüstet zu sein, stehen abschließend die Themen zeitgemäße Umgangsformen und Business-Etikette im Berufsalltag im Mittelpunkt.
Da die Workshops in Zeitabständen von vier Wochen stattfinden, haben die Teilnehmerinnen genügend Zeit, das Gelernte praktisch umzusetzen und sich auf den nächsten Abschnitt vorzubereiten. Zusammen mit der Trainerin werden hierfür die erforderlichen nächsten Schritte erarbeitet. Die Workshops können auch einzeln besucht werden.
Im ersten Workshop wird zu Beginn die individuelle Situation analysiert, eigene Stärken herausgearbeitet und erste Handlungsschritte identifiziert, so dass die Teilnehmerinnen selbstbewusst und gestärkt und mit einem guten Gefühl das Abenteuer Wiedereinstieg angehen können.

Inhalte/Qualifikationsziele

Die eignen Stärken erkennen, Mut für den persönlichen Weg bekommen
Identifizierung der eigenen Kompetenzen und noch vorhandener Grenzen
Unterstützende und hemmende Faktoren für den eigenen Wiedereinstieg erkennen (Personen, Ressourcen)

Zielgruppe

Wiedereinsteigerinnen
Frauen, die bereits beruflich aktiv sind, sich jedoch durch das Training weiterentwickeln möchten
Frauen, die ihr Netzwerk erweitern möchten

Die Referentin

Andrea Gündera, Coach | Trainerin | Speaker
„Mit Know-how und Humor, professionell und mit Teamgeist, sympathisch und mitreißend“ so Teilnehmerstimmen aus Seminaren, Vorträgen, Training oder Workshops von Frau Gündera.
Projektlenkungsgruppe

Entwicklungsmotor für die Region Nordschwarzwald 2030+ gestartet

Region gibt Antworten auf elementare Zukunftsfragen zur wirtschaftlichen Entwicklung

Pforzheim, 25.10.2018. "Die aktuelle wirtschaftliche Situation ist hervorragend und die Menschen fühlen sich in der Region sehr wohl. Damit dies auch so bleibt, braucht es große Anstrengungen und eine klare Strategie", betont Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald, anlässlich der Begrüßung der Projektlenkungsgruppe zur Entwicklungsstrategie Nordschwarzwald 2030+ im IHK-Haus in Pforzheim.

Regionalverband, Wirtschaftsförderungsgesellschaft und Industrie- und Handelskammer haben gemeinsam einen Strategieentwicklungsprozess mit dem Ziel gestartet, den Nordschwarzwald auch in zehn bis fünfzehn Jahren als starken und erfolgreichen Wirtschaftsstandort in Baden-Württemberg zu erhalten:

Kräfte bündeln

"Um erfolgreich zu sein, müssen wir in der Region und darüber hinaus die Kräfte bündeln. Wir haben heute sehr herausfordernde Projekte beschlossen, die als Antriebsmotoren die Entwicklung deutlich beschleunigen werden. Aber das gelingt nur, wenn wir in der Region entschlossen zusammenarbeiten", appelliert Keppler.
Ins selbe Horn stößt Dr. Matthias Proske, Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald: "Sich auf den Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen, bedeutet Stillstand in allen Belangen. Wir haben al-le Möglichkeiten in der Hand, unsere Zukunft selbst zu gestalten." Er verspricht sich von der regionalen Entwicklungsstrategie entscheidende Impulse, die der Regionalverband in seinen neuen Regionalplan einfließen lassen wird.
Für Jochen Protzer, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald (WFG) ist besonders wichtig, dass die konzeptionellen Über-legungen und Projektansätze unter dem regionalen Dach zusammengeführt werden. "Im Vordergrund der Überlegungen steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die erfolgreiche Positionierung der Region Nordschwarzwald im Standortwettbewerb." Die WFG ist als Projektträger beispielsweise des Digital Hub Nordschwarzwald und des regionales Innovationsmanagement RegioINNO ebenso interessiert wie involviert, dass die verschiedenen Räder ineinandergreifen und die Gesamtstrategie gemeinsam weiterentwickelt wird.

Zentralen Strategiefelder für die zukünftige Regionalentwicklung bestimmt

Am heutigen Donnerstagvormittag diskutierte das etwa 40-köpfige Gremium bestehend aus Abgeordneten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Regionalverband, Agentur für Arbeit, Gewerkschaft sowie Teilen der IHK Vollversammlung im IHK-Haus in Pforzheim, um die zentralen Strategiefelder für die zukünftige Regionalentwicklung zu bestimmen. Dabei wurden die verschiedenen Diskussionsebenen aus den vorhergehenden Strategie-Cafés mit Unterstützung der Prognos AG zu einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie zusammengeführt. In den nächsten Wochen wird mit allen Partnern in der Region der Entwurf diskutiert und nachjustiert, bis dann für Februar 2019 im Rahmen einer Wirtschaftskonferenz die Entwicklungsstrategie 2030+ verabschiedet werden kann.
Als ein zentraler Faktor für die aktive Gestaltung der zukünftigen Herausforderungen wurde von allen Teilnehmern die Neuausrichtung der Bildung sowohl bei den Inhalten als auch bei den Strukturen gesehen. Die Ver-änderungsprozesse müssten über eine Dialogplattform "Bildung" gesteuert werden. Eine der aktuellen Anforderungen ist es, die jungen Menschen besser für die Herausforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. "Digitale Kompetenzen sind Schlüsselqualifikationen", betont IHK-Hauptgeschäftsführer Keppler.

Wesentlicher Faktor: Entwicklung neuer Innovationsstrukturen in der Region

Zu den wesentlichen Faktoren für die Zukunftsfähigkeit werden die Entwicklung neuer Innovationsstrukturen in der Region gesehen. Dazu dürfe nicht nur die bessere Vernetzung der eigenen Hochschulangebote mit der Wirtschaft in der Region gehören. Insbesondere die vor der Haustür der Region befindlichen Forschungskompetenzen in Karlsruhe und Stuttgart müss-ten wesentlich stärker genutzt und in beständige Netzwerkstrukturen in der Region integriert werden. Keppler: "Das kann auch so weit gehen, dass wir neue Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in der Region ansiedeln."

Digitale Strukturen der Region fördern

Ein weiterer Schwerpunkt einer Entwicklungsstrategie wird die Förderung digitaler Strukturen in der Region sein. Auch hier stehen Vernetzung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure im Vordergrund. Unter dem Stichwort "Open Data" könnten vielfältige Impulse für Digitale Lösungskonzepte in der Region ermöglicht werden.
Flächendeckend 5G-Netz und Glasfaser wurden von allen als notwendige Infrastrukturen beschrieben, ohne die moderne Lösungskonzepte nicht möglich sind. Gerade die Mobilität im ländlichen Raum setzt auf vernetzte und digital unterstützte Systeme. Hier gilt es, Chancen zu nutzen und sich gegenüber anderen Regionen bei der Attraktivität als Wohn- und Lebensstandort einen Vorteil zu erarbeiten. "Der zügige Ausbau der Breitbandinfrastruktur muss besonders hohe Priorität genießen", so Proske, der Mitglied in der vom Innenministerium initiierten Gigabit-Allianz des Landes ist.
Die Koordinierungspartner sehen den Strategieprozess als wichtigen gestaltenden Faktor in der Region, der fortwährend weiterentwickelt werden muss. Die Diskussion und das Ringen um neue und bessere Lösungsansätze muss elementarer Bestandteil unseres regionalen Selbstverständnisses werden. Transparenz und die Möglichkeit, sich einbringen zu können ist den Projektpartnern ein wichtiges Anliegen. Über die Kommunikationsplattform nordschwarzwald2030plus.de können Interessierte die weitere Entwicklung nicht nur mitverfolgen, sondern sind insbesondere eingeladen, ihre Meinungen und Anregungen dazu in Foren einzubringen und gemeinsam mit anderen über die Strategie zu diskutieren. Ziel: Die Entwicklungsstrategie 2030+ soll zum dy-namischen Motor für die Region Nordschwarzwald werden. Zwei Strategie-Workshops in der Region, an denen über 120 führende Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Hochschule, Regionalverband und Agentur für Arbeit teilnahmen, lieferten im Vorfeld einen reichen Fundus von visionären Zielen und konkreten Maßnahmen, die eine sehr gute Basis für die Entwicklung der regionalen Strategie darstellen.

Brigitte Dorwarth-Walter, Stv. Hauptgeschäftsführerin, Handwerkskammer Karlsruhe

"Schwerpunktthemen des Handwerks: Die Region Nordschwarzwald kennzeichnet ein starker Mittelstand mit mehr als 6.500 meist inhabergeführten mittelständischen Handwerksunternehmen. Neben den Oberzentren gilt es vor allem auch die ländliche Region zu stärken. Dafür braucht es optimale Rahmenbedingungen von Bildungsangeboten über die Nahversorgung bis hin zur Infrastruktur und dem Ausbau digitaler Netze. Digitalisierung, Fachkräftemangel und strategische Entwicklung der Unternehmen sind die zentralen Handlungsfelder des Handwerks. Die Weiterentwicklung der Projekte in der Region "Digital Hub" und "Regionales In-novationsmanagement" sind uns ebenso wichtig wie Ausbildung und Qualifizierung für die Fachkräfte der Zukunft. Darüber hinaus braucht es ein Konzept für mehr Gründung und Nachfolge. Der handwerkliche Mittelstand und die Region brauchen junge Menschen mit Mut und Engagement, die in der beruflichen Selbständigkeit eine Zukunftsperspektive sehen."

Bernd Gögel MdL, AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg

Vorbildlich nennt Bernd Gögel (AfD) die Initiative 2030+ und hofft, dass sie die Abwanderung ("Brain-Drain") in Ballungsräume und Großstädte eindämmen kann. Wer den ländlichen Raum als Erholungsort schätzt, wählt ihn auch als Wohn- und Arbeitsort. Vorausgesetzt, Gesundheitsvorsorge, Bildung, flächendeckende IT-Infrastruktur u. a., wird mit urbanen Gebieten vergleichbar angeboten. "Industrie 4.0" setzt Internetverkehr mit hoher und stabiler Bandbreite voraus. Sicher wird die Initiative darauf fokussieren. Seit Jahren reden verantwortliche Parteien vom Breitbandausbau, im ländlichen Raum ist er aber alles andere als zufriedenstellend! Hier muss Druck ausgeübt und Glasfaser verlegt werden.

Annette Hanfstein, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim

"Ich freue mich darauf, den Dialog und die gemeinsame Arbeit fortzusetzen - für die Menschen in der Region. Mit der Bündelung des Know-hows der
verschiedenen Akteure und verbindlichen Umsetzungsschritten schaffen wir die Voraussetzung für passgenaue Lösungen. Für die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim steht das Strategiefeld "Fachkräfte für die Region ausbilden und gewinnen" im Vordergrund. Wir schaffen Transparenz zu Entwicklungstrends am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und beraten
lebensbegleitend - angefangen beim Übergang von der Schule in den Beruf bis hin zur berufsbegleitenden Weiterqualifizierung von älteren Beschäftigten. Unsere finanziellen Fördermöglichkeiten ergänzen diesen Beitrag."

Prof. Dr. Ulrich Jautz, Rektor der Hochschule Pforzheim

"Die Hochschule Pforzheim hat sich mit ihrem interdisziplinären Profil und hohem Praxisbezug als Innovationsmotor etabliert. Unser Ziel für die Region - aber auch für uns selbst - ist es, diese Rolle als kreativer Impulsgeber auszubauen. Wir stehen für die Entwicklung von zukunftsrelevanten Forschungsclustern, sind führend auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und wollen den Wissenschaftstransfer in die Unternehmen der Region bis 2030 und darüber hinaus weiter intensivieren. Die sehr gute Partnerschaft mit der Wirt-schaft macht dies möglich."

Katja Mast MdB, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, und Saskia Esken MdB, SPD

"Die Zukunft der Region Nordschwarzwald liegt uns allen am Herzen. Durch unsere vielen Gespräche mit den Menschen vor Ort wissen wir, dass eine lebenswerte, agile, wirtschaftlich starke und soziale Region für den Lebenswert von enormer Bedeutung ist. Es freut uns, dass die IHK, der Regionalverband und die Wirtschaftsförderung ausgewählte Menschen zusammengebracht haben, um eine Strategie für uns alle zu erarbeiten. Allein diese Zusammenarbeit ist ein Mehrwert an sich. Wir, als Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus dem Nordschwarzwald, verste-hen uns als starke Stimme der Region in Bund und Land - unser Leitbild ist immer, dass Stärke und soziale Sicherheit Hand in Hand gehen."

Susanne Nittel, DGB-Bezirk Baden-Württemberg

"So unterschiedlich wie unsere Städte und Gemeinden im Nordschwarzwald sind, so verbindet sie doch alle das Arbeiten und Leben. Mit der Entwicklungsstrategie 2030+ wollen wir uns als Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) mit seinen Mitgliedsgewerkschaften für eine zukunftsstarke Region einsetzen. Die Arbeitsbedingungen sind dafür maßgebliche Faktoren. Dabei spielt die Zukunft der Arbeit - Arbeit 4.0 eine zentrale Rolle, die wir gemeinsam mit den Sozialpartnern in der Region gestalten wollen. Die Digitalisierung und eine humane Arbeitswelt gilt es zu entwickeln. Unternehmen mit Tarifbindung, innovative Entwicklungen in Produkte und der Dienstleistung sowie die Qualifikation und Qualifizierung von Arbeitskräften gilt es gerecht zu werden. Gute Arbeit ist eine Voraussetzung für ein gutes Leben."

Oliver Reitz, Direktor Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim

"Die Region Nordschwarzwald ist Standort hochinnovativer mittelständischer Unternehmen und verfügt über eine einmalige Kombination von Kompetenzen in unterschiedlichsten Branchen. Aber nicht nur wirtschaftlich, sondern auch als Wohn- und Lebensstandort hat die Region einiges zu bieten. Genau in diesen Handlungsfeldern müssen wir auch in Zukunft gemeinsam und zielgerichtet agieren, um die Chancen der Region weiter auszubauen und zu nutzen. Was das Oberzentrum Pforzheim in seinem räumlichen Umfeld und gemeinsam mit den in und um Pforzheim ansässigen Unternehmen bewegen kann, zeigt sich nicht zuletzt in der Vereinsgründung von Hochform e.V. sowie im Vorhaben "Zentrum für Präzisionstechnik". Dieses Leuchtturmprojekt ist das beste Beispiel dafür, wie die Innovationsbereitschaft und Innovationstätigkeit und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesteigert werden können. Ein Standortfaktor mit Strahlkraft weit in die Region und darüber hinaus."

Bastian Rosenau, Landrat des Enzkreises

"Wir haben gemeinsam mit allen Akteuren des Nordschwarzwaldes unter
professioneller Anleitung unsere Stärken und Schwächen herausgearbeitet und versucht, Chancen und Risiken der Entwicklungsstrategie 2030+ zu erkennen. ?Daraus ergeben sich nun nicht nur Strategiefelder und Entwicklungsziele, sondern ganz konkrete Handlungsansätze und Schlüsselprojekte. Wir als Enzkreis wollen unseren Teil bei der Umsetzung gerne beitragen - für die erfolgreiche Entwicklung der ganzen Region."

Stefanie Seemann MdL, Bündnis 90 / Die Grünen

"Die Region Nordschwarzwald hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Wir erleben gerade eine weitere industrielle Revolution. Mit dieser Herausforderung gilt es zum Wohle der Region und ihrer Menschen umzugehen. Mit der Entwicklungsstrategie 2030+ setzt die IHK ein wichtiges Zeichen und gestaltet aktiv die Zukunft. Wissenschaftliche Begleitung und Einbeziehung verschiedenster Akteure machen die Entwicklungsstrategie 2030+ besonders und erfolgreich. Ich danke der IHK für das Engagement und die weitsichtige, strategische Positionierung."
Lohnsteuer

Betriebsveranstaltungen

Stand: August 2019

1. Allgemeines

  • Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen der Chef sagt „Jetzt wird gefeiert!“. In bestimmten Grenzen kann er dies auch tun, ohne dass für die Mitarbeiter zu versteuernder Arbeitslohn anfällt. Voraussetzung ist, dass sich die Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewegen. Diese Zuwendungen sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich
  • um eine herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltung und
  • um Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung handelt.
Die Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung stellen allgemein betrieblich veranlasste Aufwendungen dar, die unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die Abzugsbeschränkung auf 70 Prozent der Aufwendungen gilt nicht, unabhängig davon, ob die 110-Euro-Grenze überschritten wird oder nicht.

2. Begriff der Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.
Hierunter fallen zum Beispiel
  • Betriebsausflüge,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Jubiläumsfeiern.
Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt. Erfasst sind aktive Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Referendare, ähnliche Personen sowie Begleitpersonen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn auch Leiharbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen des Entleihers sowie Arbeitnehmer anderer konzernangehöriger Unternehmen einbezogen werden.
Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind, sind Betriebsveranstaltungen, wenn sich die Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt. Dies ist zum Beispiel bei Veranstaltungen der Fall, die
  • nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (zum Beispiel eine Abteilung oder Filiale) durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen können,
  • nur für einzelne Abteilungen eines Unternehmens, die eng zusammen arbeiten, durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmern dieser Abteilungen an der Veranstaltung teilnehmen können
  • nach der Art des Dargebotenen nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind,
  • nur für alle im Ruhestand befindlichen früheren Arbeitnehmer des Unternehmens veranstaltet werden („Pensionärstreffen“) oder
  • nur für solche Arbeitnehmer durchgeführt werden, die bereits im Unternehmen ein rundes Arbeitnehmerjubiläum gefeiert haben oder feiern („Jubilarfeiern“).
Die Teilnahme von betriebsfremden Personen ist unschädlich, solange die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der eigenen Arbeitnehmer nicht übersteigt.
Beispiel: An einer Feier zum 50-jährigen Bestehen des Unternehmens nehmen neben den 50 Arbeitnehmern auch 25 Geschäftsfreunde teil. Für die Arbeitnehmer handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung, da die Zahl der betriebsfremden Personen die Zahl der Arbeitnehmer nicht übersteigt.

3. Üblichkeit der Betriebsveranstaltung (Häufigkeit)

Abgrenzungsmerkmale für die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung sind
  1. die Häufigkeit und
  2. die besondere Ausgestaltung.
Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an. Daher sind auch zwei- oder mehrtägige Betriebsveranstaltungen möglich, solange die 110-Euro-Grenze eingehalten wird.
Betriebsveranstaltungen sind bezüglich der Häufigkeit dann als üblich anzusehen, wenn nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für denselben Kreis von Begünstigten durchgeführt werden. Diese Begrenzung ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern teilnehmerbezogen. Es kommt also darauf an, an wie vielen Veranstaltungen der einzelne Arbeitnehmer teilgenommen hat. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Teilnehmerlisten geführt werden, was für den Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Optional kann daher weiterhin die bisherige veranstaltungsbezogene Besteuerung der dritten Betriebsveranstaltung in Anspruch genommen werden, wenn auf die entsprechende arbeitnehmerbezogene Nachweisführung der Teilnahmezahl verzichtet wird.
Wenn mehr als zwei gleichartige Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, welche Veranstaltungen als übliche Betriebsveranstaltungen angesetzt werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber führt im Kalenderjahr folgende drei Betriebsveranstaltungen durch:
  1. Betriebsausflug nach Hamburg (75 Euro pro Teilnehmer)
  2. Schützenfestbesuch in Hannover (60 Euro pro Teilnehmer)
  3. Weihnachtsfeier für alle Arbeitnehmer (80 Euro pro Teilnehmer)
Da der Arbeitgeber drei gleichartige Betriebsveranstaltungen durchgeführt hat, kann er wählen, welche der drei Veranstaltungen steuerpflichtig ist. Sinnvollerweise wird er die Veranstaltung mit den niedrigsten Kosten versteuern.

4. Zuwendungen

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet.
Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere
  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten,
  • die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten,
  • Musik, künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft,
  • Geschenke (dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung),
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers,
  • Barzuwendungen, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist,
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, zum Beispiel für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager.
Als Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind auch die Kosten zu erfassen, die nur zu einer abstrakten Bereicherung des Arbeitnehmers führen, wie zum Beispiel Kosten für anwesende Sanitäter, für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Stornokosten oder Trinkgelder. Keine Aufwendungen für den äußeren Rahmen sind die rechnerischen Selbstkosten des Arbeitgebers, wie zum Beispiel die anteiligen Kosten der Lohnbuchhaltung für die Erfassung des geldwerten Vorteils der Betriebsveranstaltung oder die anteilige AfA sowie Kosten für Energie- und Wasserverbrauch bei einer Betriebsveranstaltung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.
Die gesetzliche Regelung stellt nicht darauf ab, ob es sich um übliche Zuwendungen handelt. Auch unübliche Zuwendungen, wie zum Beispiel Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 Euro übersteigt, oder Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer aus Anlass – nicht nur bei Gelegenheit – einer Betriebsveranstaltung werden von der Regelung umfasst.

5. 110-Euro-Freibetragsgrenze

Üblich sind die genannten Zuwendungen aber nur in bestimmten Grenzen. So sind Aufwendungen des Arbeitgebers an den einzelnen Arbeitnehmer nur dann steuerfrei, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer je Betriebsveranstaltung nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen. Die bisher bestehende Freigrenze wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 in eine Freibetragsgrenze umgewandelt. Der Unterschied: Bisher fiel für die gesamten Aufwendungen Steuer an, wenn die Aufwendungen auch nur einen Cent über den besagten 110 Euro lagen. Mit der neuen Freibetragsgrenze bleiben 110 Euro steuerfrei und nur der darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.
Beispiel: Ein Arbeitgeber führt für seine 13 Arbeitnehmer einen Betriebsausflug durch. Die Gesamtkosten für Speisen und Getränke betragen 1250 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 1487,50 Euro. Der Arbeitgeber hat Nettoaufwendungen von 96,15 Euro je Arbeitnehmer (1250 Euro : 13 Personen); diese liegen unter 110 Euro. Es kommt aber auf die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer an. Diese betragen 114,42 Euro (1487,50 Euro : 13 Personen). Da die Freibetragsgrenze überschritten ist, ist der übersteigende Betrag von 4,42 Euro zu versteuern. Hierfür ist eine Pauschalbesteuerung möglich.
Berechnet wird die 110-Euro-Grenze wie folgt: Alle zu berücksichtigenden Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Sodann ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen.
Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Arbeitnehmern zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden. Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, sodass auf jede Person ein geldwerter Vorteil von 100 Euro entfällt. Sodann ist der auf die Begleitperson entfallende geldwerte Vorteil dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. 50 Arbeitnehmer haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei 25 Arbeitnehmern beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro; nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro ergibt sich für diese Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil von jeweils 90 Euro.
Der Wert von Sachzuwendungen bemisst sich grundsätzlich nach dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort, also nach dem Preis, den der Arbeitnehmer aufwenden müsste, um dasselbe Wirtschaftsgut zu erhalten. Bei Betriebsveranstaltungen ist von den eigenen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung auszugehen (einschließlich Umsatzsteuer).

6. Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

Soweit Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Arbeitslohn gehören, weil es sich
  • nicht um eine übliche Betriebsveranstaltung (bzgl. Häufigkeit) handelt oder
  • um Zuwendungen handelt, die nicht anlässlich einer Betriebsveranstaltung anfallen,
kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erhoben werden.
Dabei ist zu beachten, dass
  • ein Antrag beim Finanzamt für die Pauschalierung nicht erforderlich ist,
  • die Pauschalierung auch dann zulässig ist, wenn nur wenige Arbeitnehmer betroffen sind,
  • zusätzlich zur pauschalen Lohnsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. pauschale Kirchensteuer anfällt,
  • die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent Sozialversicherungsfreiheit auslöst.

7. Sonderfall der Reisekosten

Reisekosten liegen ausnahmsweise vor, wenn die Betriebsveranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, die Anreise der Teilnahme an der Veranstaltung dient und die Organisation dem Arbeitnehmer obliegt. Dann ist eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber nach den allgemeinen Reisekostengrundsätzen möglich, ohne dass die Kosten in die 110-Euro-Freibetragsgrenze einbezogen werden müssen.
Beispiel: Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Mitarbeiter, die an einem anderen Standort tätig sind, reisen für den Betriebsausflug zunächst zur Unternehmenszentrale an. Diese Fahrtkosten – sowie ggf. im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehende Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten – gehören nicht zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern können als Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

8. Ausnahme bei Jubiläumsfeiern ohne Betriebsveranstaltungscharakter

Die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb, auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, ist keine Betriebsveranstaltung. Die Finanzverwaltung lässt aber trotzdem bei runden Arbeitnehmerjubiläen Sachzuwendungen bis 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer je teilnehmender Person aus derartigen Anlässen steuerfrei. Solche üblichen Zuwendungen werden als Aufwendungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers angesehen. Achtung: Bei diesem 110-Euro-Betrag handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze.

9. Umsatzsteuer

Die gesetzlichen Änderungen, insbesondere die Ersetzung der bisherigen lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag, haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen. Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich nach den oben genannten lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen. Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten, üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung auszugehen.

10. BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen

Weitere Informationen und konkrete Beispiele können Sie dem BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2015 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen entnehmen.

Hinweis: Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Karlruhe

Initiative VISION PF2030+

Sie sind gefragt: VISION PF2030+

In Vorbereitung auf unsere Workshops im November möchten wir bereits heute mit Ihnen ins Gespräch kommen. Senden Sie uns jetzt Ihre Ideen, Anregungen und Impulse für eine lebendige, experimentelle und vernetzte Stadt Pforzheim.

Stadt der fortschrittlichen Infrastruktur

Eine leistungsfähige, intelligente und nachhaltige Infrastruktur ist das Fundament einer zukunftsfähigen Stadt. Ob Mobilität, Energieversorgung, digitale Netze oder urbane Versorgung – moderne Infrastrukturen bestimmen, wie wir leben, arbeiten und uns bewegen. Welche Infrastrukturen braucht Pforzheim im Jahr 2030+? Wie sehen moderne und nachhaltige Mobilitätskonzepte aus? Wie können wir KI-Anwendungen sinnvoll einsetzen?

Stadt der hohen Lebensqualität

Lebensqualität bedeutet mehr als nur funktionierende Infrastruktur. Es geht um Aufenthaltsqualität, Grünräume, soziale Teilhabe, kulturelle Angebote, Sicherheit, Gesundheit und eine Stadt, in der sich alle Menschen wohl fühlen. Was sind die Bedürfnisse unserer Stadtgesellschaft und wie lassen sich diese vereinbaren? Wie müssen sich städtische Räume in Zukunft verändern, um die Lebensfreude der Menschen zu stärken?

Stadt der offenen Experimentierräume

Eine Stadt, die Raum für Experimente schafft – in der Gestaltung des öffentlichen Raums, im sozialen Miteinander oder in der kreativen Erprobung neuer Nutzungsformen für Stadt und Gesellschaft. Statt starre Regeln im Fokus zu haben, braucht es Mut und Flexibilität. Wie können wir Freiräume schaffen – rechtlich, räumlich und kulturell – für Innovation, Beteiligung und kreative Stadtnutzung? Welche ungenutzten Potenziale gibt es in Pforzheim (Flächen, Orte, Ideen)? Welche Kooperationen, Plattformen und Netzwerke braucht es, um die kreative Ader Pforzheims sichtbar zu machen?

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Finanzielle Förderung

Weiterbildungs­stipendium: Chancen für berufliche Talente

Sie haben Ihre Ausbildung mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen und möchten sich weiterentwickeln? Das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt Sie dabei: Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie sich beruflich und persönlich weiterqualifizieren – ganz nach Ihren Interessen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Was wird gefördert?

Mit dem Stipendium können Sie Zuschüsse für folgende Weiterbildungen erhalten:
  • fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • persönlichkeitsbildende Seminare
Förderhöhe: bis zu 9.135 EUR in maximal drei Jahren
Eigenanteil: 10 Prozent der Kosten
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Kurs- und Lehrgangskosten
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten
  • Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus: 250 € für einen Computer/ Tablet im ersten Förderjahr.

Wer kann sich bewerben?

Sie können Stipendiatin oder Stipendiat werden, wenn:
  • Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf abgeschlossen haben und die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder der Note 1,9 oder besser bestanden haben
    oder
  • Bei einem überregionalen Wettbewerb Platz 1 bis 3 erreicht haben
    oder
  • Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsschule Sie vorschlägt.
Weitere Voraussetzungen:
  • Kein Vollzeitstudium oder Hochschulabschluss
  • Unter 25 Jahre bei Aufnahme
    (Ausnahmen: Wehr-/Zivildienst, Elternzeit – bis zu 3 Jahre später möglich)

Wie läuft die Bewerbung?

Für das Förderjahr 2026 gibt es drei Bewerbungsschritte:
Schritt 1: Zunächst füllen Sie bis spätestens 25. November 2025 das Online-Formular aus.
Schritt 2: Nach dem Absenden des Online-Antrags erhalten Sie eine E-Mail vom System IBS (noreply-ibs-verwaltung@sbb-stipendien.de), in der Sie aufgefordert werden, Ihre Daten im Portal zu vervollständigen.
Schritt 3: Anschließend senden Sie bitte Ihren unterschriebenen Antrag postalisch bis zum 30. November 2025 ein und laden alle erforderlichen Unterlagen vollständig im Portal hoch.
Bitte beachten Sie: Erst mit dem postalischen Eingang Ihres Antrags ist die Bewerbung abgeschlossen. Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die zuständige IHK. Sollte es mehr Bewerbungen als Plätze geben, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Das Bewerbungsergebnis wird im Dezember bekanntgegeben.

Weitere Informationen

Social-Media-Kanäle der SBB

Instagram: @weiterbildungsstipendium
LinkedIn: @SBB - Stipendien
YouTube: @sbb-stipendien
Facebook: @weiterbildungsstipendium
Finanzierung und Förderung

Mikrokreditfonds – die Finanzierungsalternative für Existenzgründer und kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen und Existenzgründer stellt die Finanzierung Ihres Vorhabens häufig vor eine größere Herausforderung. Insbesondere wenn es um verhältnismäßig kleine Beträge geht, nur wenige bzw. keine Sicherheiten vorhanden sind oder es um Branchen geht, die Banken eher kritisch sehen.

Der Mikrokreditfonds Deutschland wird seit 01.01.2024 als Förderprogramm des Bundes fortgeführt!

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot an Krediten bis 25.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat entschieden, das Programm auch in Zukunft weiterzuführen. Weitere Informationen sind auf der Seite www.mein-mikrokredit.de zu finden.
Da die Beantragung eines Mikrokredits immer auch ein wenig Vorbereitung benötigt, bzw. Unterlagen erforderlich werden, können sich interessierte Kunden gerne auch bei den Ansprechpartnern der Mikrofinanzierung melden. Dann sind sie besser vorbereitet, wenn es losgeht. Ebenso stehen jederzeit die Ansprechpartner im IHK-Team Starthilfe und Unternehmensförderung bei Fragen zur Verfügung.

Gründer und kleine Unternehmer können maximal 25.000 Euro Darlehen aus dem Fond erhalten.

Eigens für diese Zielgruppe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Mikrokreditfonds ins Leben gerufen.

Gründer und kleine Unternehmer können im ersten Schritt bis zu 10.000 Euro Darlehen aus dem Fond erhalten. Wurden die Raten 6 Monate ordnungsgemäß bezahlt, können weitere 10.000 Euro bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Antragssteller keine aktuellen Schufa-Einträge hat, das Geld ausschließlich unternehmerisch eingesetzt wird und dass die Tilgungsraten aus den Erträgen des Vorhabens erwirtschaftet werden können.

Der Zinssatz liegt bei 8,1 Prozent und das Darlehen wird in gleichmäßigen Raten innerhalb von 12 bis 48 Monate zurückgeführt.

Die Mikrokredite dürfen ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 25.000 Euro. Es ist möglich, Mikrokredite schrittweise wie oben beschrieben zu vergeben. Wird der jeweils zuvor vergebene Kredit störungsfrei sechs Monate getilgt, können weitere Mikrokredite beantragt werden, wobei die vergebenen Mikrokredite die Summe von 25.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die Mikrokredite werden mit 8,1 Prozent p.a. verzinst. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 48 Monate. Eine tilgungsfreie Anfangszeit von sechs Monaten ist auf Antrag möglich. Eine tilgungsfreie Zeit ist nicht vorgesehen. Für die Kreditnehmenden fällt eine einmalige Abschlussgebühr in Höhe von 150 - 2000 Euro an, wenn der Kreditantrag erfolgreich ist.
Die Beantragung erfolgt unbürokratisch und schnell über ein Mikrofinanzinstitut Ihrer Wahl:
Dabei handelt es sich um Vertragspartner des Mikrokreditfonds Deutschland, die auf die Vergabe von Kleinkrediten spezialisiert sind. In einer ersten Prüfung bewertet das Mikrofinanzinstitut das Vorhaben sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens.
Ihre Fragen können Sie auch an das Team Starthilfe und Unternehmensförderung stellen:
Rebekka Sanktjohanser, Tel. 07231 201-153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de oder an
Anja Maisch, Tel. 07231 201-154, maisch@pforzheim.ihk.de

Ihre Ansprechpartner in der Region zum Thema Mikrofinanzierung

Monex Mikrofinanzierung Baden Württemberg e.V.

Geschäftsstelle Pfalz I Karin Silvestri
Friedrichstr. 46
67433 Neustadt / Weinstr.
Telefon: 06321 / 1879 157
kontakt@monex-rlp.de

Geschäftsstelle Nord I Giampaolo Silvestri
F4, 17
68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 39 74 026
Telefax: 0621 / 39 72 774
kontakt@monex-bw.de
Geschäftsstelle Süd I Ralf Stolarski
Dekan-Metz-Str. 11
78199 Bräunlingen
Telefon: 0771 / 89 77 930
Telefax: 0771 / 89 77 972
ralf.stolarski@monex-bw.de

Wiedereinstieg jetzt. Wiedereinstieg kompakt.

Themenreihe Berufswelten: Persönlichkeitsanalyse

Persönlichkeitsanalyse: Welcher Typ bin ich?

Das Thema der neunten Veranstaltung ist die Persönlichkeitsanalyse. Im Zusammenhang mit Persönlichkeitstests steht die Abkürzung DISG für Dominanz, Initiative, Stetigkeit und Gewissenhaftigkeit. Dies sind auch die vier Grundtypen im DISG Modell.
Gemeinsam schauen wir welcher Typ Sie sind.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2019 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zehn Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.

Datum, Ort und Uhrzeit

Mittwoch, 09. Oktober 2019
Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
c/o IHK Nordschwarzwald
Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr
Raum: 113
Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wiedereinstieg jetzt. Wiedereinstieg kompakt.

Themenreihe Berufswelten: Wertschätzung & Anerkennung

Wertschätzung & Anerkennung

Egal ob im Job oder im Privatleben, die Wertschätzung ist ein zentrales Bedürfnis der Menschen. Wir wollen, mit dem, was wir sind, was wir machen und geleistet haben, gesehen und anerkannt werden. Richtig angewendet, setze Wertschätzung enorme Kräfte frei und wirkt motivierend. Wir sprachen über Tipps und Tricks rund um Wertschätzung und Anerkennung. Frau Michaela Hakenjos informierte zusammen mit Frau Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf an dem Abend rund ums Thema.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2019 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zehn Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.

Über die Referentin

  • Studium der Geistes- und Sozialwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie mit dem Abschluss des Magister Artium
  • Führungskraft, Trainerin und Coach für Führungskräfte und Mitarbeiter in der pharmazeutischen Industrie (13 Jahre)
Existenzgründung

Projekt Herzblut: IHK-Broschüren machen Lust aufs Gründen

Stuttgart, 19.09.2018. Mit welcher Motivation wagt jedes Jahr eine große Zahl von Unternehmensgründern in Baden-Württemberg den Schritt in die Selbständigkeit? Welche Menschen und welche Geschäftsideen stehen hinter innovativen Start-ups?

„Im Mittelpunkt stehen die Existenzgründer selbst, Menschen mit ganz unterschiedlichen Charakteren und Lebensgeschichten. Sie berichten über ihre Lust am Gründen, aber auch über ihre Erfahrungen, die sie auf dem Weg in die Selbständigkeit sammeln konnten“, so Prof. Dr. Dr. h.c. Harald Unkelbach, Präsident der für den Bereich Gewerbeförderung im BWIHK federführenden IHK Heilbronn-Franken.
Diese Menschen und ihre Ideen stehen beispielhaft für viele andere Existenzgründer im Land, die sich mit Engagement und Leidenschaft dem Abenteuer Existenzgründung stellen. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche Chancen und Möglichkeiten sich mit einer gut durchdachten Existenzgründung eröffnen können. Nicht verschwiegen werden aber auch Risiken und Problemfelder.

Veranstaltungen in Mühlacker, Pforzheim und Nagold

Frauen im Fokus: Frauenwirtschaftstage 2018

Frauen im Fokus: Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben

18.-20.10.2018. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat wieder bei den Frauenwirtschaftstagen in Mühlacker, Nagold und Pforzheim aktiv im Nordschwarzwald an drei Veranstaltungen mitgewirkt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine aktive Frauenförderpolitik die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben unterstützen. Deshalb finden jährlich im Herbst die regionalen Frauenwirtschaftstage statt.

Ermöglicht sind sie durch die sehr gute Zusammenarbeit von zahlreichen Kooperationspartnerinnen. Unternehmen und vor allem alle interessierten Frauen und Männer sind herzlich zu unseren drei Veranstaltungen im Nordschwarzwald eingeladen.

Frauenwirtschaftstag Mühlacker 18.10.2018

Der diesjährige Frauenwirtschaftstag stand unter dem Motto „Worauf kommt es in der sich ändernden Arbeitswelt an? Kommunikation und Service im Zeitalter der Digitalisierung“.
Auf der Bühne stand Katja Fellmeth, Industrie-Kauffrau, Diplom-Betriebswirtin (FH), zertifizierte Verkaufstrainerin und gepr. Fachberaterin für Dienstleistungs-Exzellenz. In der Arbeits- und Auftragswelt hält die Digitalisierung unvermindert Ihren Einzug, Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufen ändert sich fast überall. Parallel dazu verändern sich die Erwartungen vom Kunden an die Auftragnehmer / innen und Erwartungen der Mitarbeiter / innen an die Arbeitgeber / innen. An diesem Abend hat sie wie man sich in diesem Zusammenhang in der Vielfalt der neuen Medien zurechtfindet.

Frauenwirtschaftstag Pforzheim 19.10.2018

„Ist Digitalisierung mehr als Homeoffice?“ Dr. Frauke Goll, Projektleiterin DIZ Digitales Innovationszentrum am FZI Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe, hat beim beim diesjährigen Frauenwirtschaftstag Pforzheim berichtet. Thema: Radikale Veränderungen, neuartige Entwicklungen und innovative Produkte und Dienstleistungen. Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Arbeitsbereiche und Branchen. Die Art und Weise, wie wir zukünftig produzieren, arbeiten und leben, wird sich grundlegend ändern. Welche Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung ergeben sich insbesondere für Frauen im beruflichen Alltag? Warum ist es wichtig sich auf neue berufliche Herausforderungen einzulassen?
Diese und weitere Fragestellungen griff sie bei der Veranstaltung auf - in einem interaktiven Vortrag, einem Workshop, der sich der Methode des Forumtheaters bedient und beim anschließenden Austausch in informeller Runde mit den anwesenden Gästen, Referentinnen und den Veranstalterinnen aus dem Arbeitskreis FRAU und BERUF Pforzheim Enzkreis

Frauenwirtschaftstag Nagold 20.10.2018

Zum neunten Mal fand der Frauenwirtschaftstag in Nagold statt. Der Vormittag in der Agentur für Arbeit stand unter dem Motto: „anders denken – digital durchstarten.“ Inhalte des Vormittags waren: ein Bewerbungsmappencheck im 20 Min-Rhythmus sowie Bewerbungsfotos, Netzwerkfrühstück mit Messebesuch, Bildungsmesse und Vorträge.
Jahresthema Digitalisierung

Vortrag Digitalisierung

"Arbeiten 4.0 – neue Chancen für Frauen"

Pforzheim, 25.09.2018. Anlässlich des Jahresthemas "Digitalisierung" hat die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald zu einem Vortrag eingeladen. Unter dem Titel: "Arbeiten 4.0 – neue Chancen für Frauen" referierte die erfahrene Unternehmensberaterin Karin Bacher in den Räumlichkeiten des IHK KarriereCenters in Pforzheim über die veränderte Arbeitswelt und deren Folgen.
Kaum ein Betrieb kommt heute ohne Digitalisierung aus. Doch nicht nur Konzerne, auch Landwirte, Modegeschäfte, Zahnärzte und viele mehr nutzen moderne Technologien, um ihre Abläufe optimal zu gestalten. Die digitale (Arbeits-)welt ist bereits angekommen. Karin Bacher, gab in ihrem Vortrag praxisbezogene Einblicke in die Welt der digitalen Prozesse und dem Umgang mit künstlicher Intelligenz. Sie gab Antworten auf Fragen wie:

•Was bedeutet Digitalisierung der Arbeitswelt eigentlich?
•Welche Vorteile bringt sie uns Frauen?
•Welche Chancen können wir nutzen?
•Können wir auch ohne Digitalisierung?

Der Vortrag sollte Frauen anregen, sich im Austausch mit anderen Frauen mit dem Thema näher vertraut zu machen. Das Ziel der Veranstaltung war, Frauen weitere Möglichkeiten für ihre berufliche Entwicklung entdecken zu lassen.

Vita Karin Bacher

  • Knapp 25 Jahre Erfahrungen in bekannten Unternehmen diverser Branchen, davon 17 Jahre als Marketing-Leiterin, Presse-Sprecherin, Bereichsleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung
  • Autorin von Fachpublikationen und Lehrmaterialien über Managementmethoden (u. a. für Blended Learning Programme) und Marketing-Themen, Digitale Transformation, Gender Diversity
  • Mitglied Women Speaker Foundation

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
Beruf. Jetzt!Startklar!

Beruf. Jetzt!Startklar!: Veranstaltungs-Reihe Berufswelten: Selbstvermarktung: Wie präsentiere ich mich?

Bewerbungsprozess: Selbstvermarktung: Wie präsentiere ich mich?

Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald gab Tipps zum Thema Selbstvermarktung. Schwerpunkte des Abends waren die Imageoptimierung, das Auftreten im Beruf und die eigene Zielverfolgung. Werbung in eigener Sache heißt glaubwürdig zu sein und authentisch aufzutreten.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
Beruf. Jetzt! Startklar!

Themenreihe Berufswelten: Führung & Persönlichkeit

Führung & Persönlichkeit

Das Thema der zehnten Veranstaltung war die Führung & Persönlichkeit. Führung und Persönlichkeit sind eng miteinander verbunden. Wir diskutierten über das Selbstbild, die Werte und Überzeugungen sowie die Kompetenzen, die eine Führungskraft mitbringt und die Sie in Ihrer Rolle als Führungskraft im Unternehmen zeigt.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
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Themenreihe Berufswelten: Perspektive Wiedereinstieg

Perspektive Wiedereinstieg

Das Thema der elften Veranstaltung war die Perspektive Wiedereinstieg. Wer nach einem Job sucht, braucht eine Strategie, die über die Gehalts- oder Standortfrage hinaus geht. Wir verraten, worauf Berufs(wieder)einsteigerinnen achten sollten.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bot die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine waren jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gab es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
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Beruf. Jetzt!Startklar!: Themenreihe Berufswelten: Existenzgründung

Existenzgründung - einfach starten!

Pforzheim, 28.08.2018. Existenzgründung: Frauen gründen anders als Männer - das war das Thema der Abendveranstaltung. Oft starten Frauen im Nebenerwerb und dafür gibt es gute Gründe. Möchten Sie sich selbstständig machen und wollen Sie mehr über Existenzgründungen wissen? Suchen Sie Beratungs-,Förder- und Informationsangebote? Rebekka Sanktjohanser, Mitarbeiterin der Kontaktstelle, sprach mit den Teilnehmerinnen und gab Tipps und Tricks rund um das Thema Existenzgründung .

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
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29.05.2018 Themenreihe Berufswelten: Umschulungen sowie Aus-und Weiterbildung

Umschulungen, Aus-und Weiterbildung

Eine Ausbildung ist der Beginn einer beruflichen Laufbahn aber noch lange nicht das Ende. Weiterbilden? Umschulen? Meisterin, Technikerin, Fachwirtin oder doch studieren? Es gibt viele Möglichkeiten sich weiterzubilden.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.

Datum, Ort und Uhrzeit

Dienstag, 29. Mai 2018
Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
c/o IHK Nordschwarzwald
Raum: 108
Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim
Die Teilnahme war kostenfrei.
Beruf. Jetzt! Startklar!

Themenreihe Berufswelten: Wertschätzung & Anerkennung

Wertschätzung & Anerkennung

"Egal ob im Job oder im Privatleben, die Wertschätzung ist ein zentrales Bedürfnis der Menschen. Wir wollen, mit dem, was wir sind, was wir machen und geleistet haben, gesehen und anerkannt werden", so Marija MAdinic, Leiterin der Kontaktstelle. Richtig angewendet, setze Wertschätzung enorme Kräfte frei und wirkt motivierend. Rebekka Sanktjohanser, Mitarbeiterin der Kontaktstelle, sprach mit den Teilnehmerinnen und gab Tipps und Tricks rund um Wertschätzung und Anerkennung.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.

Finanzierung und Förderung

Die wichtigsten Förderprogramme

Das Dokument
enthält Kurzbeschreibungen inklusive der Konditionen zum Zeitpunkt der Erstellung. Die aktuellen Konditionen befinden sich auf den Hompages der Anbieter.
Die IHK Nordschwarzwald bietet kostenfreie individuelle Beratungen und einen
zur Vorbereitung auf das Gespräch mit der Hausbank an und informiert Sie über die aktuellen Finanzierungsprogramme der Förderinstitute.
Zu diesem Gespräch ist die Vorlage folgender Unterlagen notwendig:
  • Unternehmenskonzept
  • Lebenslauf
  • Aufstellung des Kapitalbedarfs
  • Umsatz- und Ertragsvorschau für drei Geschäftsjahre
  • Liquiditätsplan
Eine Anmeldung zu einem persönlichen Beratungstermin ist erforderlich.
Für Frauen

Netzwerkmesse Horb: Am richtigen Platz und zur richtigen Zeit

Am richtigen Platz und zur richtigen Zeit

„Am richtigen Platz und zur richtigen Zeit sollten alle Frauen sein, die den Wiedereinstieg in Berufsleben planen, um sich über ihre Möglichkeiten zu informieren. Am richtigen Platz und zur richtigen Zeit, nämlich auf der Netzwerkmesse für Frauen in Horb, war auch die Kontaktstelle Frau und Beruf präsent“, so Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald.
Mit einem Vortrag zum eigenen Leistungsspektrum und einem Info-Stand hat die Kontaktstelle allen interessierten Besucherinnen Orientierung und Impulse geboten, den Wiedereinstieg in den Beruf erfolgreich anzugehen.

Der regionale Arbeitsmarkt

„Die günstigen Bedingungen des regionalen Arbeitsmarktes bieten aktuell auch Frauen und Männern, die nach einer familienbedingten Auszeit auf den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen, gute Chancen“, erläutert Sibylle Fischer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim. Die Rückkehr in das Berufsleben sei jedoch häufig nicht leicht und werfe viele Fragen auf. Berufsrückkehrerinnen haben aber gute Chancen, wenn sie sich auf die Anforderungen des heutigen Arbeitsmarkts einstellen und sich entsprechend vorbereiten, so Fischer.

Motto: „Familie und dann?“

Deshalb initiierten vor zwei Jahren Marija Madunic, und Sibylle Fischer mit dem Horber Oberbürgermeister Peter Rosenberger die Netzwerkmesse für Frauen in Horb - unter dem Motto: „Familie und dann?“ Rund 30 Frauen nutzten dieses Angebot zur zweiten Auflage der Messe im INNONET Kunststoff Technologiezentrum Horb. Hier informierten Sie sich über regionale Arbeitsplätze in Voll- und Teilzeit, spezielle Qualifizierungsangebote für Frauen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile von geringfügiger Beschäftigung oder Existenzgründung. Neben der Kontaktstelle standen weitere Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen zur Verfügung: Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim und Jobcenter Landkreis Freudenstadt, , Regionalbüro Berufliche Fortbildung Freudenstadt-Horb, Kreisvolkshochschule Horb, der Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e.V. sowie die Beauftragte für Chancengleichheit des Landratsamtes Freudenstadt, Ira Schübel.
Nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister der Stadt Horb, Peter Rosenberger, der die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, gab es für die Frauen ein informatives Programm. In ihrem Vortrag „Familie und dann“ präsentierten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Landkreis Freudenstadt, Evelin Warschkow, und der Arbeitsagentur Nagold-Pforzheim, Sibylle Fischer, die Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs und die Unterstützungsangebote von Arbeitsagentur und Jobcenter. Jürgen Moster von der Deutschen Rentenversicherung referierte zum Thema „Frauen und Rente“. Neben vielen wichtigen Informationen wurde den Teilnehmerinnen auch genügend Raum zum Netzwerken und für Gespräche geboten.
„Alles in allem war es eine gelungene Veranstaltung, die die Teilnehmerinnen dem beruflichen Neuanfang sicher ein Stück näher brachte“, berichtet Dorothea Sanwald, Beraterin der Kontaktstelle.
Für Frauen

VdU: Wirtschaftspolitik und Frauenpolitik gehören zusammen

Frauen im Fokus

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08.03.2018 fordern die deutschen Unternehmerinnen von der Bundesregierung, die wirtschaftliche Stärkung von Frauen in den Fokus zu rücken. „Frauen leisten einen hohen Beitrag zur Wirtschaftskraft unseres Landes, als Unternehmerinnen, als Managerinnen, als Erwerbstätige“, deren Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand es entschieden zu fördern gelte, betonte die Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU), Stephanie Bschorr, in Berlin.

VdU-Präsidentin fordert die Reform des Ehegattensplittings

„Statt im Detail die finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen mit Kleinstbeträgen zu regeln, hätte man an die großen Themen rangehen sollen“, so Bschorr weiter. Ganz oben auf der Dringlichkeitsliste der Unternehmerinnen steht eine Reform des Ehegattensplittings: Das Steuerrecht müsse Frauen zur Aufnahme einer möglichst vollzeitnahen Erwerbstätigkeit ermuntern, anstatt abzuschrecken. Es sei gut, wenn die Politik in ihren eigenen Reihen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen jetzt abbilde und mit paritätischen Besetzungen im Kabinett als gutes Beispiel vorangehe, erläuterte die Unternehmerin: „Wichtig sind nun auch deutliche Signale für die Frauen in der Wirtschaft, denn hier zeigt sich schließlich, wie es um die Gleichstellung in unserer Gesellschaft steht.“
„Wir brauchen keine Rosen zum 8. März, wir brauchen klare Fortschritte für die Frauen in der Wirtschaft“, unterstrich die Unternehmerin.
Recht und Steuern

Warnung vor Betrugs-E-Mails

Aktuelle Warnung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor E-Mails mit Betrugsversuchen:

Aufforderung zur Kenntnisnahme einer Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Als Absender der E-Mail wird das "BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren“.

Erstattung der Einkommensteuer und Aufforderung zum Ausfüllen eines Erstattungsformulars

Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“.

In folgenden Fällen können Sie von Betrugsversuchen ausgehen:

  • Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern i. d. R. nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Aufforderung zum Öffnen eines Links, um eine Zahlung zu leisten: Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
  • Angabe falscher Kontoverbindungen: Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  • Rechtschreibung und falsche Verwendung von Fachbegriffen: Betrügerische Schreiben (z. B. E-Mails oder Briefe) sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  • Keine Angabe zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide des BZSt tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Bearbeiterin/des verantwortlichen Bearbeiters des BZSt.
Weitere Hinweise erhalten Sie beim BZSt.
Archiv

Veranstaltungsreihe Berufswelten: Bewerbungsprozess

Bewerbungsprozess: Lebenslauf und Co.

Das Thema der vierten Veranstaltung am 24.04.2018 in Pforzheimer IHK KarriereCenter war der Bewerbungsprozess. An diesem Themenabend wurden die Teilnehmerinnen professionell beraten und kompetent auf Ihren erfolgreichen beruflichen (Wieder) Einstieg vorbereitet.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald eine kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.


Archiv

Beruflichen Wiedereinstieg erfolgreich angehen!

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hatte am 13.03.2018 zu einem Workshop über den beruflichen Wiedereinstieg eingeladen. "Wer nach einer längeren Auszeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen will, braucht eine Strategie, die über die Gehalts- oder Standortfrage hinausgeht. Wir verraten, worauf Berufs(wieder)einsteigerinnen achten sollten", so Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf bei der Eröffnung des Workshops. Viele Frauen unterbrechen ihre berufliche Tätigkeit aufgrund der Erziehung von Kindern oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger für einige Jahre. Die Kontaktstelle unterstützt Frauen bei der Gestaltung des beruflichen Neustarts, damit Sie gut im Arbeitsmarkt ankommen, so Marija Madunic, Sie hat diesen Workshop in der Volkshochschule Mühlacker durchgeführt.

Veranstaltungsreihe Berufswelten

Orientierung am Arbeitsmarkt

Orientierung am Arbeitsmarkt

27.03.2018. Das Thema des dritten Termins der Veranstaltungsreihe Berufswelten war die Orientierung am Arbeitsmarkt. An diesem Themenabend sprachen die Teilnehmerinnen mit den Vertreterinnen der Kontaktstelle Frau und Beruf in Pforzheim über beruflichen Ziele und Alternativen. Dabei lag der Fokus auf dem Arbeitsmarkt und die Unterstützung für die richtige berufliche Entscheidung.

Die Themenreihe Berufswelten

Im Jahr 2018 bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald diese kostenlose Veranstaltungsreihe rund um das große Thema Berufswelten. Das niederschwellige Angebot im Bereich der Fachkräftesicherung wird einmal im Monat angeboten. Die zwölf Termine sind jeweils einem Thema gewidmet. Bei jeder Veranstaltung gibt es einen Kurzvortrag begleitet von einer offenen Gesprächsrunde.
Info-Veranstaltung

Berufliche Chancen und Perspektiven in der Pflege und Erziehung in Nagold

Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Pflege vorgestellt

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hatte am 22.02.2018 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Pflege vorgestellt wurden.

Programm

  • Einführung & Begrüßung
  • Vorstellung Ausbildungswege in der Erziehung
  • Vorstellung Ausbildungswege in der Gesundheit & Pflege
  • Bericht von ehemaligen Schülerinnen über ihre (Teilzeit)-Ausbildung
  • Beschäftigungsmöglichkeiten seitens kommunaler Einrichtungen
  • Arbeitsmarktsituation, individuelle Eignung, Praktikumssuche, finanzielle Fördermöglichkeiten

Zielgruppe und Hintergrundinfos

Die Kontaktstelle bot eine Infoveranstaltung für Frauen an, die sich für eine Ausbildung oder einen Wiedereinstieg in sozialen, pädagogischen, medizinisch-pflegerischen Berufen interessieren.
Die Bereiche Gesundheit, Pflege und Erziehung sind nach wie vor Wachstumsbranchen, in denen Fachkräfte gesucht werden. Daher standen bei der Info-Veranstaltung Fragen nach den klassischen Ausbildungsberufen, Ausbildungsinhalten, Teilzeitausbildung, Ausbildungsgängen für Menschen mit Migrationshintergrund sowie Verdienst- Einstellungs- und Karrieremöglichkeiten im Mittelpunkt.

Veranstaltungsort

Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
c/o IHK Nordschwarzwald, Geschäftsstelle Nagold
Lise-Meitner-Str. 23, 72202 Nagold
Corporate Social Responsibility

Wettbewerb: Mein Gutes Beispiel 2018

Kleine und mittlere Unternehmen gesucht

Unternehmen engagieren sich für die Gesellschaft. Der Verein "Unternehmen für die Region", der Zentralverband des deutschen Handwerks und die Bertelsmann Stiftung wollen dieses Engagement mit dem Wettbewerb "Mein gutes Beispiel" sichtbar machen, ihm eine Bühne bieten. Unternehmen können sich bis zum 13.01.18 bewerben.
„Mein gutes Beispiel“ ist ein bundesweiter Preis für das regionale Engagement von kleinen, mittelständischen und familiengeführten Unternehmen mit einer ständigen Kategorie für das Handwerk. Hinzu kommt ein Sonderpreis, der dieses Jahr zum Thema „Demokratie stärken – Toleranz leben“ verliehen wird (zum Sonderpreis). Der Wettbewerb wird jährlich seit 2011 durchgeführt.

Engagement für Mitarbeiter und für das Gemeinwesen

Thematisch zielt der Preis auf Engagement für Mitarbeiter sowie auf Engagement für Gemeinwesen. Themenfelder sind hierbei beispielsweise Bildung und Ausbildung, Integration, Soziale Benachteiligung, Gesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Kultur, Mobilität. (eine vollständige Themenliste finden Sie auf der Website des Wettbewerbs:

Wiedereinstieg intensiv

Modul 3: Moderne Umgangsformen im Berufsalltag

Veranstaltungsreihe: Wiedereinstieg leicht gemacht

In der Veranstaltungsreihe "Wiedereinstieg leicht gemacht" werden die Teilnehmerinnen in drei aufeinander abgestimmten Modulen vorbereitet den Wiedereinstieg strukturiert und selbstbewusst anzugehen. Dies geschieht über eine Stärken- und Situationsanalyse zu Beginn des Trainings, gefolgt von einer inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Um dann im neuen Job gut gerüstet zu sein, stehen abschließend die Themen zeitgemäße Umgangsformen und Business-Etikette im Berufsalltag im Mittelpunkt.
Da die Module in Zeitabständen von sechs bis acht Wochen stattfinden, haben die Teilnehmerinnen genügend Zeit, das Gelernte praktisch umzusetzen und sich auf das nächste Modul vorzubereiten. Zusammen mit der Trainerin werden hierfür die erforderlichen nächsten Schritte erarbeitet. Die Module können auch einzeln besucht werden.

Inhalte Modul 3

  • Die ersten 100 Tage im neuen Job
  • Unprofessioneller Angewohnheiten erkennen und vermeiden
  • Grüßen, Begrüßen, Vorstellen und Bekannt machen
  • Small-Talk – ins Gespräch kommen und gekonnt wieder aussteigen -
  • Meetings – Wissenswerte Verhaltensbasics
  • Frauen, die aus der Familienpause kommen und sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten möchten
  • Frauen, die bereits beruflich aktiv sind, sich jedoch durch das Training weiterentwickeln möchten
  • Frauen, die ihr Netzwerk erweitern möchten

Die Referentin

Andrea Gündera, Coach | Trainerin | Speaker
„Mit Know-how und Humor, professionell und mit Teamgeist, sympathisch und mitreißend“ so Teilnehmerstimmen aus Seminaren, Vorträgen, Training oder Workshops von Frau Gündera.
Archiv

Stil- und selbstsicher in der Bewerbungsphase

Veranstaltungsreihe: Wiedereinstieg leicht gemacht

Modul 2 in Nagold: Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat am 25.04.2018 mit der Veranstaltungsreihe „Wiedereinstieg leicht gemacht“ drei Workshops angeboten, die die Teilnehmerinnen darauf vorbereitet haben, den Wiedereinstieg strukturiert und selbstbewusst anzugehen. Dies geschah über eine Stärken- und Situationsanalyse zu Beginn des Trainings, gefolgt von einer inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Um dann im neuen Job gut gerüstet zu sein, standen abschließend die Themen zeitgemäße Umgangsformen und Business-Etikette im Berufsalltag im Mittelpunkt.
Da die Module in Zeitabständen von sechs bis acht Wochen stattfinden, haben die Teilnehmerinnen genügend Zeit, das Gelernte praktisch umzusetzen und sich auf das nächste Modul vorzubereiten. Zusammen mit der Trainerin wurden hierfür die erforderlichen nächsten Schritte erarbeitet. Die Module können auch einzeln besucht werden.

Inhalte Modul 2

  • Wie entwickle ich ein individuelles Image-Profil und einen persönlicher Stil?
  • Do‘s und Tabus im Erscheinungsbild
  • Erlernen von Techniken um Nervosität und Lampenfieber bei einem Vorstellungsgespräch in den Griff bekommen
  • Den ersten Eindruck im Bewerbungsgespräch bewusst steuern
  • Verhaltensweisen mit denen Sie beim Vorstellungsgespräch punkten
  • Frauen, die aus der Familienpause kommen und sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten möchten
  • Frauen, die bereits beruflich aktiv sind, sich jedoch durch das Training weiterentwickeln möchten
  • Frauen, die ihr Netzwerk erweitern möchten

Die Referentin

Andrea Gündera, Coach | Trainerin | Speaker
„Mit Know-how und Humor, professionell und mit Teamgeist, sympathisch und mitreißend“ so Teilnehmerstimmen aus Seminaren, Vorträgen, Training oder Workshops von Frau Gündera.

Beratung

Externe Beratungstage

Intensivberatung vor Ort

Unser persönliches Beratungsangebot für Sie

Das persönliche Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald richtet sich an alle Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen oder sich umorientieren wollen. Es umfasst die Themenbereiche berufliche Orientierung, Karriereplanung, Wiedereinstieg, Aus-und Weiterbildung und Bewerbung. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam eine individuelle Strategie erarbeitet, um dem persönlichen beruflichen Ziel näher zu kommen. Wir bieten Ihnen hier verschiedene Uhrzeiten an.

Starten Sie ihren beruflicher Wiedereinstieg mit einer Beratung in Ihrer Nähe

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald bietet an verschiedenen Terminen individuelle Einzel-Beratungsgespräche zu allen Belangen des beruflichen Wiedereinstiegs und Orientierung an.

Online Beratungstage in Mühlacker


Dienstag, 08.11.2022
  • 09:00 - 10:00 Uhr
  • 10:00 - 11:00 Uhr
  • 11:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, 06.12.2022
  • 09:00 - 10:00 Uhr
  • 10:00 - 11:00 Uhr
  • 11:00 - 12:00 Uhr

Beratungsort

Volkshochschule Mühlacker, Bahnhofstr. 15, 75417 Mühlacker, Raum 1

Beratungstage in Calw

Mittwoch, 07.12.2022
  • 09:00 - 10:00 Uhr
  • 10:00 - 11:00 Uhr
  • 11:00 - 12:00 Uhr
  • 12:00 - 13:00 Uhr
  • 13:00 - 14:00 Uhr

Beratungsort

Volkshochschule Calw e.V. Alte Lateinsschule / Kirchplatz 3, 75365 Calw, Raum 03 im EG

Beratungstage in Freudenstadt

Mittwoch, 23.11.2022
  • 09:00- 10:00 Uhr
  • 10:00- 11:00 Uhr
  • 11:00- 12:00 Uhr
  • 12:00- 13:00 Uhr
  • 13:00- 14:00 Uhr
Mittwoch, 21.12.2022
  • 09:00- 10:00 Uhr
  • 10:00- 11:00 Uhr
  • 11:00- 12:00 Uhr
  • 12:00- 13:00 Uhr
  • 13:00- 14:00 Uhr

Beratungsort

Technisches Rathaus Freudenstadt / Besprechungsraum 1, 1.OG, Marktplatz 64, 72250 Freudenstadt.
Das Technische Rathaus ist geschlossen. Bitte bei „Bürgermeister“ klingeln. Auf den Fluren und in der Beratung besteht Maskenpflicht.

Beratungstage in Horb

Mittwoch, 14.12.2022
  • 09:00 - 10:00 Uhr
  • 10:00 - 11:00 Uhr
  • 11:00 - 12:00 Uhr
  • 12:00 - 13:00 Uhr
  • 13:00 - 14:00 Uhr

Beratungsort

Technologiezentrum Horb GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 10, Seminarraum 1.24, 1. OG, 72160 Horb am Neckar
Anmeldung
Bitte melden Sie sich für ein Beratungsgespräch
oder
per Telefon 07231 / 20 11 73
an.
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald ist ein Teil des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg. Sie wird wesentlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald wird sie getragen und mitfinanziert.
Für Unternehmen und Kommunen

Wirtschaft gewinnt Fachkräfte – dank Mentorinnen-Programm

"Fachkräftepotential im Land noch besser ausschöpfen"

Staatssekretärin Schütz: „Die Kompetenzen von Frauen mit Migrationsgeschichte sind wertvoll. Diese müssen wir erschließen, um das Fachkräftepotential im Land noch besser auszuschöpfen.“
Die Staatssekretärin im Wirtschafts- und Arbeitsministerium, Katrin Schütz, hat in Stuttgart anlässlich der Eröffnung der Tagung „Frauen mit Migrationsgeschichte - Mit Mentoring zum Erfolg!“ betont, wie wichtig die Erschließung der Potentiale von Frauen sei, um den Fachkräftebedarf in Baden-Württemberg mittel- und langfristig zu sichern. „Der Fachkräftemangel erweist sich zunehmend als Hindernis im Innovations-Geschehen und im Standortwettbewerb. Wir müssen deshalb noch gezielter alle Potentiale im Land für den Arbeitsmarkt nutzen. Deshalb muss unser Fokus noch stärker den Kompetenzen von Frauen mit Migrationsgeschichte gelten, denn diese sind äußerst wertvoll“, so Schütz.
Bei der Veranstaltung handelt es um die zentrale Tagung im Rahmen des im März 2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gestarteten Mentorinnen-Programms für Migrantinnen. Ziel des Programms ist es, Frauen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sie dabei zu unterstützen, sich in der Arbeitswelt zu orientieren. Das Mentorinnen-Programm ist ein zusätzliches Angebot im Rahmen des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf.
Im Rahmen der Tagung beleuchteten Expertinnen aus Wirtschaft und Politik Faktoren für erfolgreiches Mentoring. Die Mentorinnen und Mentees gaben einen Einblick in ihre Arbeit.

Das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen wirkt

Mehr als die Hälfte der Mentees haben sich seit Beginn des Mentorings auf eine Arbeitsstelle oder einen Praktikumsplatz beworben. Einige Mentees bringen sich bereits erfolgreich am Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg ein. Als positive Ergebnisse des Programms werden der intensive Austausch zur beruflichen Orientierung und zu Bewerbungen sowie das gewachsene Selbstbewusstsein gewertet.
Nicht nur die Mentees, sondern auch die Mentorinnen und Unternehmen profitierten von diesem Programm, betonte die Staatssekretärin. Neben einem offenen und von gegenseitigem Anerkennung geprägten Austausch empfänden die Mentorinnen das Feedback der Mentees als sehr hilfreich für ihre persönliche Entwicklung. Durch das Programm bauten auch sie ihre persönlichen sozialen und kommunikativen Kompetenzen und ihr Netzwerk aus und bekämen neue Im-pulse für ihre eigene berufliche Laufbahn. Auch die Möglichkeit ehrenamtlich helfen zu können und die eigenen Erfahrungen weiterzugeben, sei für die Mentorinnen ein wichtiger Impuls. Katrin Schütz: „Auch wenn Ihnen Ihre persönlichen Stärken selbstverständlich erscheinen, sie sind es nicht. Im Gegenteil: Sie können darauf stolz sein und andere profitieren davon.“
Die Mentorinnen und Mentees des Programms kommen bisher aus über 18 Ländern von vier verschiedenen Kontinenten. Sie bringen für die Südwestwirtschaft wichtige berufliche Profile wie Maschinenbauerinnen und Wissenschaftlerinnen sowie darüber hinaus interkulturelle Kompetenzen mit. „Durch das Mentorinnen-Programm gewinnen alle Beteiligten“, resümierte Schütz.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert das Mentorinnen-Programm mit rund 100.000 Euro. Bei allen zwölf Kontaktstellen Frau und Beruf im Land werden Mentoring-Beziehungen zwischen fest im Beruf etablierten Mentorinnen und am Berufseinstieg oder Berufswiedereinstieg interessierten Mentees initiiert. Eine Weiterführung des Programms in 2018 ist geplant.
Als Mentee können sich Frauen bewerben, die Zugang zum deutschen Arbeits-markt haben, über eine berufliche Qualifikation und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen. Mentorinnen verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Deutschland und idealerweise selbst über einen Migrationshinter-grund. Das Engagement erfolgt ehrenamtlich. Koordiniert wird das Mentorinnen-Programm von der Service- und Koordinierungsstelle der Kontaktstellen Frau und Beruf.
Das Landesprogramm Kontaktstellen Frau und Beruf berät seit 1994 Frauen in allen beruflichen Belangen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen und der Gleichstellung von Frauen im Beruf.
Veranstaltung in Nagold

Von Frau für Frau: Selbstsicher und wirksamer am Arbeitsplatz: „Wie entfalte ich mein Potential?“

Selbstsicher und wirksam im Beruf

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2018 hatte die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald in Kooperation mit der Volkshochschule Oberes Nagoldtal einen Workshop für berufstätige Frauen und Wiedereinsteigerinnen organisiert, bei dem es um die Zusammenhänge von Kommunikation, Selbstmarketing, Körpersprache und selbstbewussten Auftreten ging. „Sich auf das Entfalten des eigenen Potentials einzulassen ist ein grandioser Entwicklungsprozess – das Maß der Klarheit über uns wächst enorm.“ Carmen Reuter, Referentin des Vormittags
  • Wie Sie eigene Blockaden erkennen, lösen und sogar als Schlüssel zu Ihrem wahren Potenzial nutzen können.
  • Wie Sie mit kleinen Änderungen, eine neue innere Haltung und eine selbstbewusste, gelassene Einstellung einnehmen können.
  • Wie Sie Ihr eigenes zeitgemäßes und attraktives Bild entwickeln, das zeigt, wie Sie arbeiten und welche Art von beruflichem Erfolg Sie wollen.
  • Wie Sie Ihr eigener Gesundheitsmanager werden und mit gezielten Übungen Vorsorge treffen, damit Familie und Beruf gut vereinbar ist

Das war der Programmablauf:

  • 10:00 - 10:30 Uhr: Begrüßung & Netzwerk Brunch
  • 10:30 – 12:30 Uhr: Workshop1:
    Wie entfalte ich mein Potential?
    Analyse von fördernden und begrenzenden Denkmustern
    Definition der eigenen Ziele
  • 12:30 – 14:00 Uhr: Workshop 2:
    Methoden & Werkzeuge für Souveränität und Gelassenheit am Arbeitsplatz
    Gezielte Atem- und Köperübungen: Bewusst ausgeführt, helfen sie, uns in Schwung zu bringen, oder bei schwierigen Situationen wieder zur Ruhe zu kommen und durch Konzentration, klare Gedanken zu fassen.
  • 14:00 – 14:30 Uhr:
    Feedback & Auswertung

Referentinnen

Carmen Reuter: Coach, Speaker, Trainerin

Carmen Reuter ist Coach und Trainerin aus Leidenschaft. Sie verbindet fundiertes Wissen mit langjähriger Berufserfahrung und tiefer menschlicher Qualität. Sie inspiriert Menschen und Organisationen, die in einer äußerst dynamischen Zeit Lösungen suchen, um menschlich verträgliche Wege zu Hochleistung zu finden. Potenzialentfaltung ist Ihre Berufung, Coaching und Training das dafür passende Handwerk.
Zu ihren Kunden gehören erfolgreiche kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie öffentliche Institutionen, die die Bedeutung des Faktors Mensch anerkennen und wertschätzen. Auch Privatkunden schätzen Ihre Turbo-Qualitäten im Einzelcoaching.

Yvonne Wilmes: Unternehmerin, Trainerin

Seit nunmehr 14 Jahren überzeugt die Unternehmerin ihre Kunden mit guten Ideen, Engagement und viel Charme. Als gelernte Steuerfachgehilfin ist ihr die Arbeit und der Umgang mit Menschen wichtig. In ihrer 20-jährigen Laufbahn bei der Firma Hewlett-Packard gewann sie wichtige Einblicke in der Steuerabteilung und im Vertrieb. Als Inhaberin einer Marketing- und Kommunikationsagentur, stellt sie ihre Dienstleistung all denen zur Verfügung, die etwas verändern möchten und damit auch bereit sind, neue Wege zu gehen. Mit einer guten Portion Gelassenheit meistert sie die täglichen Anforderungen und vereinbart Familie und Beruf.
Handelsrecht

Seit dem 13.01.2018 sind Gebühren für bargeldlose Zahlungen unwirksam

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Rechtlicher Hintergrund des Gesetzes ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Das Gesetzesvorhaben ist damit abgeschlossen.

Seit dem 13.01.2018 können Händler und Dienstleister die Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel nunmehr nicht mehr auf den einzelnen Kunden abwälzen

Bisher dürfen Händler die Kosten der Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel auf ihre Kunden abwälzen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode angeboten wird. Seit dem 13.01.2018 können Händler und Dienstleister die Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel nunmehr nicht mehr auf den einzelnen Kunden abwälzen. Zudem sind auch Entgelte für die Nutzung von Lastschriftverfahren und Überweisungen gegenüber dem Kunden seit dem 13.01.2018 unwirksam. Diese Regelung betrifft sowohl das Verhältnis B2C als auch der Verhältnis B2B.

AGB sollten geprüft und angepasst werden

In der Folge dieser Gesetzesänderung entsteht für Händler und Dienstleister ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der bisher verwendeten Texte, insbesondere der AGB. Werden nach Inkrafttreten der Regelungen weiterhin entsprechende Entgelte gefordert, so liegt ein abmahnfähiger Verstoß vor. Darüber hinaus können bereits vom Kunde entrichtete Entgelte zurückfordern werden.
Keine Anwendung finden die neuen Regelungen auf Zahlungen in bar, wie beispielweise die Zahlung per Nachnahme. Hier bleiben Entgelte weiterhin grundsätzlich zulässig.
Händler und Dienstleister, welche bis dato eine der von dem Gesetz erfassten Gebühr erhoben haben, werden die Kosten ab 13.01.2018 wohl in der gesamten Preiskalkulation berücksichtigen müssen.
Zahlen und Fakten

Die größten Unternehmen in Baden-Württemberg

Stuttgart, November 2024. Aufgeführt werden Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und insgesamt mehr als 1.000 Arbeitsplätze zur Verfügung stellen oder deren weltweiter Umsatz einschließlich der Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und konsolidierter Beteiligungen mindestens 500 Millionen Euro beträgt. Bei Banken wird eine Bilanzsumme von mindestens fünf Milliarden Euro, bei Versicherungen eine Beitragssumme von mindestens 500 Millionen Euro zu Grunde gelegt. Die Veröffentlichung basiert auf freiwilligen Angaben.
Quelle: Federführung Volkswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Veranstaltungen in Nagold und Freudenstadt

Existenzgründung von Frauen – Einfach starten

29.11.2017. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat Informationsveranstaltungen in Nagold und Freudenstadt speziell für gründungsinteressierte Frauen angeboten und Impulse zur Umsetzung des Gründungsprojektes gegeben.

Ziel & Inhalte

"Möchten Sie sich selbstständig machen und möchten Sie mehr über Existenzgründungen wissen? Suchen Sie Beratungs-, Förder- und Informationsangebote? Brauchen Sie den letzten Impuls zur Umsetzung oder liegt ihre Existenzgründung einige Jahre zurück und bringt wenig Wachstum? Würden Sie gerne Ihr Netzwerk erweitern?"- All diese Fragen standen im Fokus des Workshops bei dem auch Fragen zum individuellen Gründungsvorhaben beantwortet wurden.

Der Referent

Gerd Bockhorn ist seit neun Jahren ehrenamtlicher Berater bei den „Senioren der Wirtschaft e.V.“ Der ehemalige Manager begleitet mit viel Know-how und Erfahrung Gründerinnen auf dem erfolgreichen Weg in die berufliche Selbstständigkeit.
„Am Anfang steht das Feuer!“ so lautete das Motto seines des Impulsvortages der Begeisterung für Unternehmensgründungen wecken und anhand von Praxisbeispielen anregen sollte, die persönliche Gründungsmotivation zu erforschen.
Service und Informationen

Kontakt­verzeichnis der IHK Nord­schwarz­wald

Durchwahl und E-Mail-Adressen aller Mitarbeiter:innen der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service und Informationen

A-Z Service­verzeich­nis der IHK Nord­schwarz­wald

Dienst­leistungs­verzeichnis mit Kontakt­daten und Durch­wahl der zuständigen Ansprech­partner:innen der IHK Nord­schwarz­wald
Unternehmensnachfolge

Notfallhandbuch für die ungeplante Unternehmens-Nachfolge

Mit dem
Notfallhandbuch I kann hier heruntergeladen werden
stellt die IHK Nordschwarzwald einen Leitfaden mit Formularsammlung zur Verfügung, der eine weitgehende Absicherung des Unternehmers in Bezug auf den Fortbestand des Unternehmens für den Notfall ermöglicht.
Die Gefahr, dass ein Unternehmen durch überraschende Ereignisse, die die Person des Unternehmers betreffen, in existenzielle Schwierigkeiten gerät, wird häufig unterschätzt. Einfachste Voraussetzungen wie Passwörter, Vertretungsberechtigungen und Vollmachten, die eine weitgehend reibungslose Fortführung bei zeitweiser oder finaler Abwesenheit des Unternehmers ermöglichen, sind bereits nicht erfüllt. Darüber hinaus kann der Unternehmer noch an vielen anderen Stellen den Nachfolgern bzw. Vertretern die Arbeit erleichtern.

Wenn die Leistungsfähigkeit der Geschäftsführung plötzlich wegfällt, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Fehlende Informationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können dazu führen, dass ein Unternehmen handlungsunfähig wird – selbst bei grundlegenden organisatorischen Abläufen. Um solchen Risiken vorzubeugen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist eine frühzeitige Vorsorge unerlässlich. Nur jedes vierte Unternehmen in Deutschland ist laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Notfall auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs vorbereitet und hält die wichtigsten Unterlagen bereit.
Die jetzt erschienene Neuauflage des „Notfall-Handbuchs für Unternehmen“ bietet hier eine wertvolle Unterstützung. Das erstmals 2014 herausgegebene Handbuch führt Unternehmensinhaberinnen und -inhaber systematisch durch alle wesentlichen Themen, damit im Ernstfall schnell und gezielt gehandelt werden kann. Das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ steht als ausfüllbare PDF-Version kostenlos auf der Webseite der IHK Nordschwarzwald zum Download bereit.

Damit können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre individuelle Notfallplanung einfach und unkompliziert erstellen, abspeichern und regelmäßig aktualisieren. „In Krisensituationen ist es entscheidend, vorbereitet zu sein. Unser Handbuch unterstützt Unternehmen dabei, ihre wichtigsten Informationen und Strukturen frühzeitig zu sichern“, erklärt Anja Maisch, Moderatorin Unternehmensnachfolge bei IHK Nordschwarzwald. „So bleibt die Handlungsfähigkeit auch bei plötzlichem Ausfall der Führungskraft erhalten.“
Die Moderatoren Unternehmensnachfolge stehen Ihnen kostenfrei für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Alternativen zum Bankkredit

Crowdfunding - die alternative Finanzierungsform

Weichen bei Crowdfunding richtig stellen

Wirtschaftliches Wachstum lebt davon, dass Unternehmen Geschäftschancen erkennen und mutig nutzen. Gerade für junge und innovative Unternehmen ist es jedoch oft schwer, die nötige Finanzierung zu erhalten. Hier kann Crowdfunding – zu Deutsch Schwarmfinanzierung – traditionelle Finanzierungswege ergänzen. Der Clou: das rasche Einsammeln vieler kleiner Beträge, gebündelt über eine Online-Plattform. Besonders bei IT-Start-ups wird Crowdfunding immer beliebter. Jetzt denken die EU und die Bundesregierung über Regulierungen nach.

Alte Idee mit neuem Auftrieb

1885 wurde der Sockel der US-amerikanischen Freiheitsstatue von 120.000 Menschen mit einem durchschnittlichen Beitrag von knapp unter einem Dollar finanziert. Mit dem Internet erhielt diese Grundidee neuen Schub. Seit 2000 gibt es Online-Plattformen zur Projektfinanzierung. Und der Markt wächst. In Deutschland wurde 2013 erstmals die 1-Millon-Euro-Grenze für ein einzelnes Projekt durchbrochen. Weltweit wurden im vergangenen Jahr 2,7 Milliarden Dollar mobilisiert, 1,6 Milliarden davon in den USA. Die Idee: Der Schwarm fällt bessere Entscheidungen als ein Einzelner, das senkt die Kosten für weitere Investoren. Neben der unbürokratischen Finanzierung erhält ein Unternehmen rasch verlässliche Rückmeldungen darüber, wie seine Idee ankommt. Manche Banken koppeln Kreditzusagen bereits an eine ergänzende Teilfinanzierung aus der Crowd.

Vielfalt ermöglicht passgenaue Lösungen

Beim Online-Crowdfunding ging es Investoren zu Beginn nicht um eine Rendite, sondern um die Unterstützung von „Liebhaberprojekten“, etwa Kinofilmen oder Musik-CDs. Die Geldgeber erwarteten allenfalls eine symbolische Gegenleistung, z. B. eine signierte CD. Heute gibt es daneben zunehmend Varianten, in denen Geld gegen Verzinsung oder gegen Erfolgsbeteiligung bereitgestellt wird. Während es sich z. B. für große Industrieprojekte lohnt, eine Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einen formellen Wertpapierprospekt in Kauf zu nehmen, wären solche Hürden etwa für kleine Online-Händler nahezu unüberwindbar.

Kein Wundermittel

Crowdfunding hat seine Grenzen dort, wo die jeweiligen Projekte komplexer werden. Die Ideen müssen hier leicht verständlich sein und nachvollziehbar erklärt werden, damit aus Kunden Investoren werden. Und: Investoren gehen ein hohes Risiko ein. Hält das Unternehmen, was es verspricht? Schätzt der Investor die Chancen und Risiken seiner Anlage richtig ein? Kann er die Rechte aus seiner Beteiligung effektiv ausüben? Neben der Begeisterung für die dargebotenen Ideen sollten Investoren deshalb eine gehörige Portion Branchenkenntnis mitbringen.

Regulierung muss Wettbewerb und Innovationspotenzial erhalten

Im Koalitionsvertrag fordert die neue Bundesregierung einen verlässlichen Rechtsrahmen für Schwarmfinanzierung. Auch die EU-Kommission denkt über eine neue Regulierung nach. Dabei ist der Spagat zwischen Risikobegrenzung und Erhalt des Innovationspotenzials zu meistern. Der DIHK fordert deshalb:

Wichtigste Punkte:
  • Der Zugang zu Crowdfunding muss unkompliziert möglich bleiben – und er muss den produktiven Wettbewerb der Plattformen und Projekte erhalten.
  • Crowdfunding-Plattformen sollten über alle anfallenden Gebühren informieren müssen, die Zahlungsabwicklung garantieren und die Identität der Projektinitiatoren überprüfen. Das muss unbürokratisch vonstatten gehen, ohne unnötige weitere Angaben.
  • Eine weitergehende Verpflichtung der Plattformen etwa zur Beurteilung der Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle wäre hingegen zu aufwendig und würde einen wichtigen Vorteil des Instruments, den unbürokratischen Finanzierungszugang, untergraben.
  • Die Europäische Kommission sollte sich dafür einsetzen, dass Crowdfunding in der EU grenzüberschreitend ohne administrative und rechtliche Hindernisse möglich wird.
Quelle: DIHK Berlin
Veranstaltungen

Migrationsberatung - Leben und Arbeiten in Deutschland

Herzliche Einladung

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat an diesem Nachmittag im Rahmen der Veranstaltung des Vereins miteinanderleben e.V. zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland beraten. Weitere Expertinnen die ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite standen waren Sibylle Fischer, Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Martina Klöpfer, der Gleichstellungsbeauftragten des Enzkreises, Medea Zimbelmann, von der Migrationsberatung miteinanderleben e.V. und Anke Wagner, Jobcenter Enzkreis.

Leben und Arbeiten in Deutschland

In Deutschland eine Arbeit zu finden, erscheint vielen Menschen schwierig. Wie gehe ich bei der Arbeitssuche vor? Wie bewerbe ich mich richtig? Worauf muss ich achten? Wer kann mich unterstützen? Diese Fragen wurden an diesem Vormittag beantwortet.
Archiv

Lebensphasenorientierung und Familienfreundlichkeit

Gemeinschaftsveranstaltung

27.06.2017. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hate zu einer Gemeinschaftsveranstaltung mit der familyNET-Servicestelle Karlsruhe/Pforzheim eingeladen.

Zum Thema

Das Thema des Nachmittages war die Lebensphasenorientierung und Familienfreundlichkeit – Erfolgsfaktor für Unternehmen, Gewinn für Mitarbeitende! Sie betrachteten Lebensphasenorientierung und Familienfreundlichkeit als Möglichkeit, um als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden zu steigern.
Wie steht es dabei mit der Vereinbarung Ihrer Interessen als Unternehmen einerseits und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden in unterschiedlichen Lebensphasen andererseits? Wie sehen erfolgreiche und gewinnbringende Konzepte aus?
Es wurden hierzu einige interessante Aspekte und Umsetzungen vorgestellt, Erfahrungen ausgetauscht und Strategien erarbeitet.
Basierend auf neuesten Studien und Erfahrungen wurden die relevanten Bereiche und Interessen dargestellt und Anregungen für die erfolgreiche Vereinbarung gegeben. Wie Konzepte und Einzelmaßnahmen in den Unternehmen der Region aussahen, damit Fachkräfte und Arbeitgeberattraktivität gehalten werden können, haben die Teilnehmerinnen durch die Good-Practice-Vorstellungen der Unternehmen erfahren. Im anschließenden Workshop gab es die Gelegenheit, weitere Ansatzpunkte für eine erfolgreiche und für alle gewinnbringende Lebensphasen- und Familienorientierung zu entwickeln.
Kultur im Nordschwarzwald

Das Südwest­deutsche Kammer­orchester Pforzheim

Ein frischer und packender musikalischer Zugriff und stilistische Vielfalt von der Alten bis zur Neuen Musik sind die Erkennungszeichen des Südwestdeutschen Kammerorchesters Pforzheim. Das in der Basis mit vierzehn Musikern aus sieben Nationen besetzte Ensemble ist eines der ganz wenigen „Full-time“-Kammerorchester Europas: So wird eine außergewöhnliche Homogenität und Flexibilität des Klangbildes möglich, die auch in größerer Besetzung mit Bläsern und weiteren Streichern aus einem festen Musikerstamm erhalten bleibt.
Gegründet wurde das Südwestdeutsche Kammerorchester im Jahr 1950 von dem Hindemith-Schüler Friedrich Tilegant. Rasch fand das Ensemble internationale Anerkennung: Man sprach vom „Tilegant-Sound“, der bei den Festspielen in Salzburg, Luzern und Leipzig und auf weltweiten Konzertreisen zu hören war. Maurice Andre, Dietrich Fischer-Dieskau, Frans Brüggen und Yehudi Menuhin waren nur einige der musikalischen Größen, mit denen das „Südwestdeutsche“ zusammenarbeitete. Nach der Tilegant-Ära wurde das Orchester vor allem durch die Chefdirigenten Paul Angerer, Vladislav Czarnecki, Sebastian Tewinkel und Timo Handschuh geprägt. Mit Beginn der Konzertsaison 2019/20 übernahm der auf der Insel Reichenau am Bodensee lebende britische Dirigent Douglas Bostock die Position des Künstlerischen Leiters, um künftig Klang, Stilistik und Programmatik des Ensembles zu prägen und weiterzuentwickeln.
Veranstaltungen

Horb: Wanderausstellung & Vernissage "Frauen in Führung"

20 Porträts von Unternehmerinnen aus der Region

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat in Kooperation mit dem Frauennetzwerk Freudenstadt, der Wählervereinigung "Frauen in den Kreistag" und der Stadt Horb die Wanderausstellung Frauen in Führung nach Horb gebracht. Sie ist Teil des Projekts „Erfolgreiche Unternehmerinnen in der Region Nordschwarzwald“. Es wurden 20 Porträts von Unternehmerinnen aus den Kreisen Freudenstadt, Calw, Enzkreis und Pforzheim gezeigt. Die Ausstellung wurde vom 19.03. 2017 bis zum 31.03.2017 im BürgerKulturHaus gezeigt und ist frei zugänglich.

Programmablauf zur Vernissage am 19.03.2017

  • BEGRÜSSUNG
    PETER ROSENBERGER, OBERBÜRGERMEISTER DER STADT HORB
  • PODIUMSDISKUSSION
    „FRAUEN IN FÜHRUNG - FRAUEN IM FOKUS“
  • SIBYLLE FISCHER, BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT (BCA),
    AGENTUR FÜR ARBEIT NAGOLD-PFORZHEIM
  • CLAUDIA GLÄSER, GESCHÄFTSFÜHRENDE GESELLSCHAFTERIN GLÄSER GMBH
  • MARIJA MADUNIC, KONTAKTSTELLE FRAU UND BERUF NORDSCHWARZWALD
  • BRIGITTE OHAGEN, FRAUENNETZWERK FREUDENSTADT
  • PETER ROSENBERGER, OBERBÜRGERMEISTER DER STADT HORB
  • MODERATION
    SUSANNE BRÜCKNER, WÄHLERVEREINIGUNG FRAUEN IN DEN KREISTAG/INITIATORIN DER AUSSTELLUNG

Weitere Details

  • Dauer der Ausstellung: 19.03. 2017 bis zum 31.03.2017
  • Vernissage: 19.03. 2017 um 14 Uhr
    Motto: "Frauen in Führung - Frauen im Fokus". Es wird eine Podiumsdiskussion mit Gästen aus der Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung geben.
  • Ausstellungsort: BürgerKulturHaus, Marktplatz 4, 72160 Horb am Neckar
Parkmöglichkeiten gibt es auf dem oberen Parkdeck im Parkhaus „Innenstadt“ in der Wintergasse. Der Zugang zum Bürgerkulturhaus erfolgt über den Aufzug in der Wintergasse.

Veranstalter

  • Frauennetzwerk Freudenstadt
  • Frauen in den Kreistag
  • Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
  • Stadt Horb
Veranstaltungen

Fortbildungsmesse für Frauen

Die Kontaktstelle beteiligte sich aktiv auf der Fortbildungsmesse für Frauen und war Vorort mit einem Beratungsstand vertreten . Thema des Nachmittags: "Sie haben´s drauf! Starten-Fortbilden-Einsteigen".
In verschiedenen Workshops und Vorträgen informierten Experten zu den Themen Kompetenzen, Anforderungen der heutigen Arbeitswelt, Weiterbildung und Selbstmarketing. Infostände zu den Themen: Bewerbung, Wiedereinstieg, Existenzgründung und Rente. Der Eintritt war kostenfrei!!

Programm

  • 12.30 Einlass
  • 13.00 Begrüßung durch OStD Klaus Schierle,
    Schulleiter Luise-Büchner-Schule und
    Dr. Sascha Falk, Vorsitzender Netzwerk Fortbildung Freudenstadt
  • 13.15 Grußwort Dr. Stephanie Hentschel, Bürgermeisterin Stadt Freudenstadt
Details und Programm der Veranstaltung "Fortbildungsmesse für Frauen"
Download als PDF-Datei

Vortragsangebote im Bistro

  • 13.30 Was Arbeitgeber erwarten - welche Kompetenzen sind gefragt?
    Bernadette Stritt, Personalabteilung des Landratsamts Freudenstadt
  • 14.15 Neuer Job oder Fortbildung? Lernen zu lernen, damit der Start gelingt
    Dr. Ernesta Troiani-Breuer, Lerncoach
  • 15.30 Wie strahle ich Kompetenz und Souveränität aus –
    Tipps für den perfekten beruflichen Auftritt, Andrea Gündera, dieTYPwerkstatt
  • 16.15 Ladylike! – Meine Zeit ist jetzt
    Rebecca Paul, Businesscoach und Mentaltrainerin

Ansprechpartnerinnen an dem Nachmittag

  • Regionalbüro für berufliche Fortbildung Ortenau
  • und Freudenstadt-Horb, Bianca Böhnlein
  • Arbeitsagentur Freudenstadt
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • Erlacher Höhe Freudenstadt
  • Fahrner ACADEMY GmbH
  • Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule Horb
  • Internationaler Bund (IB)
  • Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
  • IQ-Netzwerk Baden-Württemberg -
  • Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim gGmbH
  • Jobcenter Landkreis Freudenstadt
  • Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
  • Kreisvolkshochschule Freudenstadt
  • Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung LNWBB
  • Oberlinhaus Freudenstadt e.V.
  • Regionalbüro für berufliche Fortbildung
  • Steinbeis Business Academy

Veranstaltungsort

Luise-Büchner-Schule
Eugen-Nägele-Straße 40, 72250 Freudenstadt
Archiv

Fit für Beruf und Familie – Aktivierung der eigenen Lebensenergie

Tagesworkshop

17.06.2017 Die Kontaktstelle Frau und Beruf ha Qigong- Tagesworkshop in Horb mit zwei japanischen Meistern untrestützt . Diese besondere Form des Qigong vermittelt Übungen zur richtigen Körperhaltung und Atmung. Durch diese sollen der Energiefluss angeregt und positiv stimuliert werden.

Ziel

Wer Beruf und Familie unter einen Hut bringen will, braucht Energie, Widerstandskraft und eine bewusste sowie positive Haltung zum Leben. Diese besonders effektive Form des Qigong kann hierbei unterstützen.
Bei regelmäßigem Praktizieren der Qi Gong Übungen können Verbesserungen des individuellen Gesundheitszustandes erreicht werden. Sogenannten Zivilisationskrankheiten, wie z.B. Schlaflosigkeit, Unruhe oder Stress kann vorbeugend entgegengewirkt werden. Der workshop vermittelt, wie durch die "richtige Körperhaltung" und die "richtige Atmung" die Lebenskraft "Qi" zum Fließen kommt und die sechs Chakren dadurch stimuliert werden. Dies soll die Energieschwingungen anregen, das Bewusstsein erweitern und sich somit positiv auf das Privat- und Berufsleben auswirken.

Hintergrund

A-Ray-Stil Chu Shin Qigong ist eine Zusammenfassung mehrerer Qi Gong - Schulen. Großmeister Yoshio Arai etablierte diese Methode, nachdem er 40 Jahre lang uralte Qigong Formen erforscht und etabliert hat. A-Ray-Stil Chu Shin Qigong dient nicht nur der Gesundheitsförderung, sondern auch als eine Art Methode, die in der Lage ist, eine gesunde Seele und einen gesunden Geist zu erzeugen. Es aktiviert dabei die in jedem Menschen vorhandenen Fähigkeiten. Der Grund dafür, dass wir unsere Lebenskraft, das „ Qi“ nicht mehr spüren ist, dass unsere Gedanken und unser Körper eingerostet sind“, sagte Meister Satoru Suzuki, der bereits vor über 10 Jahre direkt bei Großmeister Yoshio Arai die Kunst des „A-Ray Style“ Chu Shin Qigongs erlernte. Er ist der jüngste Meister in Japan und unterrichtet selbst seit vielen Jahren. Er und seine Frau Kazue möchten nun auch den Menschen in Deutschland zeigen, wie wirksam „Chu Shin Qigong“ für ein glückliches und gesundes Leben sein kann. Großmeister (GM) Yoshio Arai wurde 1930 geboren und war 40 Jahre lang pharmazeutischer Chemiker und praktizierender Mediziner der TCM (Traditionelle Chinesische Medizin). Er ist Mitglied der „Japan Society of Oriental Medicine“, Meister in “Hida Style Holy Chu-Shin Dou” Qi Gong, Atmung, Daoismus und Hellsehen. Auf der Basis seines Wissens und seiner Erfahrungen formte er das „A-Ray Style Chu Shin Qigong“ als Methode für ein gesundes und glückliches Leben. Er teilt sein Wissen mit Schülern in ganz Japan.Viele Prominente lassen sich von GM Arai in seiner Qi Gong Methode unterweisen. Auch Ärzte, die die Grenzen der westlichen Medizin erkennen, erlernen seine Form der alternativen Medizin. Im Jahre 2010 behandelte GM Arai den Dalai Lama.

Service für Unternehmen

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Veranstaltungen

Freudenstadt: Ausstellung & Vernissage "Frauen in Führung"

20 Porträts von Unternehmerinnen aus Nordschwarzwald

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat in Kooperation mit dem Frauennetzwerk Freudenstadt, der Wählervereinigung Frauen in den Kreistag und der Kreissparkasse Freudenstadt die Wanderausstellung "Frauen in Führung" nach Freudenstadt gebracht. Die Ausstellung ist Teil des Projekts "Erfolgreiche Unternehmerinnen in der Region Nordschwarzwald". Es wurden 20 Porträts von Unternehmerinnen aus Nordschwarzwald gezeigt.

Vernissage: 08.03.2017, 17:30 Uhr / Programm

BEGRÜSSUNG
UWE BRAUN, VORSITZENDER DES VORSTANDES KREISSPARKASSE FREUDENSTADT
PODIUMSDISKUSSION
„FRAUEN IN FÜHRUNG - FRAUEN IM FOKUS“
  • UWE BRAUN, VORSITZENDER DES VORSTANDES KREISSPARKASSE FREUDENSTADT
  • SIBYLLE FISCHER
    BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT AM ARBEITSMARKT (BCA),
    AGENTUR FÜR ARBEIT NAGOLD-PFORZHEIM
  • DOROTHEA SANWALD,
    KONTAKTSTELLE FRAU UND BERUF NORDSCHWARZWALD
  • INGEBORG HEINZELMANN-SCHILLINGER
    GESCHÄFTSFÜHRERIN HOTEL LAUTERBAD GMBH, Freudenstadt-Lauterbad
  • BRIGITTE OHAGEN, FRAUENNETZWERK FREUDENSTADT
MODERATION
MARTINA KOBER
WÄHLERVEREINIGUNG FRAUEN IN DEN KREISTAG

Wichtige Informationen

  • Dauer der Ausstellung: 08.03. 2017 bis zum 16.03.2017
  • Vernissage: 08.03. 2017 um 17:30 Uhr
  • Ausstellungsort: Kreissparkasse Freudenstadt, Stuttgarter Straße 31, 72250 Freudenstadt
  • Anmeldung unter: frauundberuf@pforzheim.ihk.de

Veranstalter

  • Frauennetzwerk Freudenstadt
  • Wählervereinigung Frauen in den Kreistag
  • Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
  • Kreissparkasse Freudenstadt
Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald

Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald startet durch

Kontaktstelle offiziell eröffnet

Pforzheim, 07.12.2016. Heute hat Tanja Traub, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald gemeinsam mit Ministerialrätin Dr. Birgit Buschmann und dem Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Nordschwarzwald Martin Keppler die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald eröffnet. Sie zeigten sich sehr erfreut darüber, dass die Kontaktstelle im Pforzheimer IHK-Haus und in der Nagolder IHK-Geschäftsstelle eingerichtet wurde.

Die Kontaktstellen Frau und Beruf leisten wertvolle Beratungsarbeit

Rund 80 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung kamen zur feierlichen Eröffnung. In ihrem Grußwort sagte Ministerialrätin Dr. Buschmann (Referatsleiterin Wirtschaft und Gleichstellung im Ministerium für Wirtschaft, Wohnungsbau und Arbeit Baden-Württemberg): "Das Landesprogramm Kontaktstellen Frau und Beruf ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Landes. Die Kontaktstellen Frau und Beruf leisten wertvolle Beratungsarbeit und tragen zur Umsetzung der Ziele der Fachkräfteallianz bei. Die Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Ziele des Landesprogramms. Das Land hat deshalb das Programm seit 2016 regional und qualitativ ausgebaut und das Fördervolumen von 1,1 auf 2,4 Mio Euro aufgestockt. Die neue Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald ergänzt seit 2016 das Netzwerk des Landesprogramms mit mittlerweile landesweit zwölf Kontaktstellen. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen. Seit 1994, dem Start des Landesprogramms, hat das Wirtschaftsministerium die Kontaktstellen mit knapp 20 Millionen Euro gefördert."

Aufnahme der Region Nordschwarzwald in das Landesprogramm ein richtiges und wichtiges Zeichen

Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle, wies darauf hin, dass die Aufnahme der Region Nordschwarzwald in das Landesprogramm ein richtiges und wichtiges Zeichen sei: "Ich bin zuversichtlich, dass meine Kontaktstelle mit ihrem Angebot in der ganzen Region Nordschwarzwald ihre Zielgruppen erreichen wird."
Sibylle Fischer, Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Nagold Pforzheim, wies daraufhin, dass "Frauen eine gute Arbeit leisten wollen." Flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten, lebenslanges Lernen, Qualifizierung im Betrieb und flexible Ausbildungsformen wie die in Teilzeit seien dabei von zentraler Bedeutung.
Unter dem Titel "Frauen im Fokus - Ideen und Anregungen für Fachkräftesicherung" lud die Kontaktstelle zum fundierten Austausch und spannender Diskussion der Gäste mit den Podiumsteilnehmern ein. Prof. Dr. Elke Theobald, Hochschule Pforzheim, moderierte die Diskussion.

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald berät Frauen rund um alle beruflichen Themen

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald berät Frauen rund um alle beruflichen Themen. Außerdem wird sie zukünftig kleine und mittlere Unternehmen aus der Region zu Themen der Fachkräftesicherung durch Frauenerwerbstätigkeit und zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Personalpolitik beratend unterstützen. Der Rückgriff auf die Dienstleistungen der Kontaktstelle Frau und Beruf erhöht die Möglichkeiten, Frauen auch während der Familienphase an das Unternehmen zu binden, sie als Fachkräfte zu halten und zu gegebener Zeit wieder in eine vollzeitnahe Beschäftigung zu bringen. "Dies ist ein Baustein um die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu fördern" erklärt Martin Keppler.

Kontaktstelle berät Individuell und kompetent

Neben Madunic werden Dorothea Meißner und Rebekka Sanktjohanser ihr Wissen und ihre Erfahrungen in die Arbeit der Kontaktstelle einbringen. Durch ihr Knowhow können sie individuell und kompetent auf die Belange der einzelnen Ratsuchenden eingehen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat sich dezentral mit Büros in Pforzheim und Nagold aufgestellt. Tanja Traub sieht die flächendeckende Verankerung der Kontaktstelle als einen wichtigen Faktor: "Wir sind davon überzeugt, dass eine Vor-Ort-Präsenz wichtig ist. Dies ist auch für die Akzeptanz der Kontaktstelle im Hinblick auf die Kofinanzierung durch die IHK zielführend."

Das Landesprogramm Kontaktstellen Frau und Beruf

Im Rahmen des Landesprogramms "Kontaktstellen Frau und Beruf" fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg seit 1994 die Kontaktstellen in Baden-Württemberg. 2016 wurde das Programm um drei neue Kontaktstellen in den Regionen Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Heilbronn-Franken ausgebaut. Projektträger in der Region ist die Industrie und Handelskammer Nordschwarzwald. Die IHK erhält 2016 für den Betrieb der Kontaktstelle einen Zuschuss von 110.100 Euro vom Ministerium. Neben der Landesförderung wird die Kontaktstelle über die IHK Nordschwarzwald kofinanziert.
Kontaktstelle Nordschwarzwald

"Ein neues Leben" - Kontaktstelle als Filmpatin im Kommunalen Kino Pforzheim

Unser Patenkind - Der Film "Ein neues Leben"

Mitte November 2016 kamen 60 Frauen zu einem Filmabend ins Kommunale Kino um gemeinsam den Streifen "Ein neues Leben" zu sehen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald war Patin des Filmes und freute sich sehr über die rege Teilnahme.

Solidarität und Selbstständigkeit als Themen des Films

Durch Solidarität und Selbstständigkeit finden vier Frauen Wege, um sich der Übermacht der globalen Wirtschaft nicht zu beugen. Salento, Süditalien: Die eigene kleine Textilfabrik muss schließen, das Wohnhaus wird verkauft, eine Drei-Generationen-Familie kämpft um ihre Existenz. Nachdem ihr Bruder emigriert ist, sucht die energische Adele nach Auswegen. Ihre Schwester denkt nur daran, Schauspielerin zu werden, die halbwüchsige Tochter reagiert aggressiv, nur die Großmutter nimmt die Schicksalsschläge gelassen hin. Gemeinsam ziehen die Frauen aufs Land, wo sie sich eine Landwirtschaft aufbauen....

Filmreihe Mädels Only

Ab dem 12.10. 2016 findet m Kommunalen Kino monatlich mittwochs der etwas andere Mädels- Abend statt - mit Film, Gespräch und anschließendem Get-Together. Eingeladen sind alle Mädchen und Frauen ob jung oder alt. Für Mutter-Tochter-Paare, Schwestern und beste Freundinnen gibt es eine Ermäßigung von
1.- € pro Karte.

Mehr als nur ein Film

Im Anschluss an jeden Film gibt es die Möglichkeit zum Gespräch und die jeweiligen Patinnen des Abends laden zum geselligen Beisammensein mit Fingerfood im Kinofoyer.



Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald

Weibliches Selbstmarketing

Impulsvortrag: Weibliches Selbstmarketing

Nagold, 24.11.2016. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald hat zu einem Vortrag "Weibliches Selbstmarketing" in die IHK-Geschäftsstelle in Nagold eingeladen. Im Rahmen der Vortragsreihe des Netzwerks Fortbildung hielt Referentin Mirja Krönung Scheible einen Impulsvortrag zum Thema Erhaltung und Schaffung von Kraftpotentialen und die Identifizierung von Energieräubern. Besonders Frauen seien aufgrund ihrer familiären und beruflichen Doppelbelastung gefährdet, ihre Grenzen zu überschreiten und die wahren Bedürfnisse auszublenden, so Krönung Scheible in ihrem Vortrag.

Referentin

Coach, Heilpraktikerin und Kommunikationsexpertin: Frau Mirja Krönung Scheible zeigte den 43 Teilnehmern anhand einfacher Übungen wie man die eigene Mitte findet und in ihr bleibt bzw. zurückkehrt.

Netzwerk

Im Anschluss an den lebendigen und humorvollen Vortrag nahmen die vorwiegend weiblichen Gäste die Gelegenheit wahr, neue Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.
Kontaktstelle Nordschwarzwald

Kontaktstelle organisiert Frauenwirtschaftstage 2016 mit

Frauen im Fokus: Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben

Pforzheim, Mühlacker, Nagold, 13. - 15.10 2016. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald war zum ersten mal bei den Frauenwirtschaftstagen aktiv dabei und das gleich drei Mal. Alle drei Wirtschaftstage waren sehr gut besucht: in Mühlacker waren rund 180 Frauen beim Frauenwirtschaftstag dabei, in Pforzheim 80 und in Nagold ca. 100. In Vorträgen, Workshops und Gesprächen wurde auf den Umgang mit der wirtschaftlichen Situation der Frauen im Erwerbsleben hingewiesen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald nutzte die Gelegenheit ihr Angebot bei Ratsuchenden und Netzwerkpartnerinnen an allen drei Tagen intensiv vorzustellen.
Auf der obersten Führungsebene von Unternehmen ist nur jede vierte Chefposition mit einer Frau besetzt - genau wie vor zehn Jahren. Frauen in Führungspositionen - darüber wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert, Gesetze wurden erlassen, versprochen wurde vieles. Und was hat es gebracht? Zumindest auf der oberen Führungsebene: nichts.
Ziel der bundesweiten Frauenwirtschaftstage als Instrument einer aktiven Frauenförderpolitik der Landesregierung von Baden-Württemberg ist die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirtschaft. Bei den Veranstaltungen im Nordschwarzwald, am 13.10.2016 in Mühlacker, am 14.10.2016 in Pforzheim und am 15.10.2016 in Nagold binden sich die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald und die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald aktiv ein.

Frauenwirtschaftstag Mühlacker 13.10.2016

Die Veranstaltung in Mühlacker stand unter dem Motto „ Geheimnisse der Körpersprache – Menschen und Situationen besser einschätzen“. Dieser Nachmittag wurde mit verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt. Die Referentin war Brigitte Bernhard. Sie ist unter anderem NLP-Lehrtrainerin, LernCoach-Trainerin und Kommunikations- und Persönlichkeitstrainerin mit zahlreichen Weiterbildungen in den Bereichen Persönlichkeit, Führung, Sprach- und Stimmtechnik, Rhetorik, Stilberatung und Neurowissenschaften. Nach dem Vortag nutzte die Kontaktstelle den Abend zum Netzwerken.
  • Programm Frauenwirtschaftstag Mühlacker 13.10.2016

Frauenwirtschaftstag Pforzheim 14.10.2016

In Pforzheim wurde das Thema ,,Altersarmut ade! Frauen planen ihre berufliche und finanzielle Zukunft“ in den Mittelpunkt gestellt. Die Referentin Helma Sick, rief die Frauen auf, die Notwendigkeit ihrer finanziellen Unabhängigkeit zu erkennen und entsprechend zu handeln. Sie thematisierte, was Politik, Wirtschaft und die Frauen selbst verändern müssen, damit Frauen Beruf besser vereinbaren können. Die Kontaktstelle präsentierte das Angebot der Beratung.
  • Programm Frauenwirtschaftstag Pforzheim 14.10.2016

Frauenwirtschaftstag Nagold 15.10.2016

Beim siebten Frauenwirtschaftstag in Nagold lautete das Thema: „Wiedereinstieg? - aber sicher“. An diesem Vormittag stand unter anderem der Impulsvortrag „Sicher auftreten“ im Fokus. Es ging um selbstbewusstes und sicheres Auftreten in Bewerbungen. Auch ein Bewerbungsmappencheck wurde angeboten. Die Kontaktstelle nutze den Tag zum Netzwerken.
  • Programm Frauenwirtschaftstag Nagold
Kontaktstelle Nordschwarzwald

Kontaktstelle präsentiert sich beim Welt-Mädchentag

Jährlicher Aktionstag

Pforzheim / Nagold, im Oktober 2016. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald war an zwei Standorten an der Hochschule Pforzheim und in der Volkshochschule Oberes Nagoldtal präsent und hat auf die beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven für junge Frauen informiert.

Ziele des Internationalen Mädchentages

Der Internationale Mädchentag verfolgt das Ziel, auf die schwierige Situation von Mädchen in vielen Ländern der Welt aufmerksam zu machen. Durch begleitende Kampagnen sollen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation gezeigt werden. Unter anderem wird gefordert:
  • gezielte Förderung von Mädchen und jungen Frauen durch Bildung
  • Bekämpfung der Zwangsehe
  • Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen
  • konsequente Umsetzung von Anti -Diskriminierungsgesetzen
  • keine Toleranz für Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen im Namen von Tradition oder Kultur
Kontaktstelle Nordschwarzwald

Junge Frauen zu den Themen Aus- und Weiterbildung beraten

Mühlacker, 08.10.2016. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald war mit zahlreichen Veranstaltern bei der fünfzehnten Aus- und Weiterbildungsbörse im Berufsschulzentrum Mühlacker dabei. Die Kontaktstelle nutzte die Gelegenheit, Frauen und Mädchen über das Ausbildungs- und Lehrstellenangebot zu informieren. Marija Madunic, Leiterin der Kontaktstelle: "Der Fokus der Beratung lag auf der richtigen Wahl des Berufs- und Bildungsganges. "
Das geübte Miteinander, auch unter den Ausstellern,‎ sorgte für eine gute Stimmung, von der die rund 1.600 Besucherinnen und Besucher der Börse profitieren konnten. Hervorragend besucht waren alle drei Vorträge im Rahmenprogramm.
Wiedereinstieg intensiv

Service: Bewerbungsmappencheck

Bewerbungsmappencheck

Wie finde ich die richtige Formulierung oder wie begründe ich Lücken im Lebenslauf? Das Zusammenstellen einer Bewerbung kann nach der Familienzeit eine Herausforderung sein. Der monatliche Bewerbungsmappen-Check der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald soll dabei helfen.

Inhalt des Checks

Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen, die sich lange nicht mehr beworben haben – egal, ob sie nach der Familienzeit wieder in die Berufswelt einsteigen oder sich beruflich verändern möchten. Die Beraterin schaut bei der Bewerbungs-Sprechstunde die vorbereitenden Unterlagen durch und gibt Anregungen zu Formulierungen im Anschreiben und Lebenslauf sowie zur Gestaltung der Mappe. Auch Tipps werden nicht fehlen, wie Lücken im Lebenslauf begründet und die Herausforderung der Doppelrolle als Mutter und Arbeitnehmerin passend formuliert werden können. Übrigens: Das Beratungsangebot steht auch Männern in Erziehungs- und Elternzeit offen.

Termine

Regelmäßig jeden 1. Freitag im Monat oder nach Absprache.

Ort

Beratung findet in der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald, Standort Pforzheim oder nach Absprache statt.

Uhrzeit

09:00 bis 12:00 Uhr in der Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
Veranstaltungen

Kontaktstelle unterstützt Vielfalt in der Unternehmenskultur

"Vielfalt managen - Zukunft gestalten"

12.10.2016 Unter dem Motto "Vielfalt managen - Zukunft gestalten" hat das Haus der Wirtschaft zum zweiten Mal zum Diversity Kongress die Tore geöffnet. Die ganztägige Veranstaltung fand unter dem Motto „Vielfalt managen – Zukunft gestalten“ im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt und richtete sich an Führungskräfte, Personalverantwortliche und Diversity-Beauftragte aus Unternehmen und Vertreterinnen und Vertreter aus Kammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Netzwerken.

Kontaktstelle vor Ort

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald war vor Ort und hat sich auf dem Messestand des Landesprogramms der Kontaktstellen Baden-Württemberg präsentiert. Auch im Fachforum 1: "Wege zu Vielfalt in der Führung" war die Kontaktstelle dabei und hat sich über die Förderung der Vielfalt in Unternehmenskulturen gründlich informiert.

Warum gibt es den Diversity Kongress?

Die aktuelle Zuwanderung und die digitale Transformation stellen Wirtschaft und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Ein erhöhtes Maß an sozialer Vielfalt und kultureller Diversität kommt zeitgleich mit neuen technologischen, arbeitsorganisatorischen, qualifikatorischen und unternehmenskulturellen Anforderungen auf die Unternehmen zu. Ein bewusster, konstruktiver Umgang mit Vielfalt wird zum strategischen Erfolgsfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Was wurde geboten?

Dialogorientierte Formate der Plenumsveranstaltungen wie interessante Fachforen, eine begleitende Messe und ein interaktiver Diversity Parcours boten an diesem Tag eine praxisorientierte wie anregende Plattform für Austausch und Vernetzung. In zahlreichen Praxisbeispielen aus baden-württembergischen Unternehmen wird der wirtschaftliche Benefit von Diversity Management als strategischem Managementansatz aufgezeigt.
Veranstaltungen

Sept.-Dez. 2016 Veranstaltungsreihe: Existenzgründung - einfach starten

Veranstaltungsreihe Existenzgründung


Programm

  • Begrüßung
    Marija Madunic oder Dorothea Meißner,
    Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald
  • Einführung in die Existenzgründung
    Anja Maisch, Expertin Existenzgründung, IHK Nordschwarzwald
  • Tipps & Kniffe von Expertinnen der regionalen Kreditinstituten
    Im Vortrag werden wertvolle Informationen rund um das Thema Selbstständigkeit aus allen Perspektiven beleuchtet.
  • Gespräch & Fragerunde
    Sie können uns gerne Fragen rund um das Thema Existenzgründung stellen.

Termine

Datum Uhrzeit Ort
26.09.2016 15:00-18:00 Uhr Pforzheim
IHK Nordschwarzwald,
Dr.-Brandenburg Str. 6, 75173 Pforzheim
11.10.2016 14:00-16:00 Uhr Mühlacker
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Industriestraße 40/1 Eingang Schillerstraße,
75417 Mühlacker
17.10.2016 10:00-12:00 Uhr Freudenstadt
Kreisvolkshochschule Freudenstadt
Landhausstr. 4, 72250 Freudenstadt
31.10.2016 15:00-17:00 Uhr Bad Wildbad
Sitzungssaal Rathaus Wildbad
Kernerstr. 11, 75323 Bad Wildbad
14.11.2016 10:00-12:00 Uhr Horb
Kreisvolkshochschule Freudenstadt
Nebenstelle Horb
Ihlinger Str. 79, 72160 Horb am Neckar
18.11.2016 10:00-12:00 Uhr Calw
Volkshochschule Calw e.V., Alte Lateinschule
Kirchplatz 3
75365 Calw
12.12.2016 10:00-12:00 Uhr
Nagold
Volkshochschule Oberes Nagoldtal
Bahnhofstraße 41
72202 Nagold
Anmeldungen von Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr

Kontakt

Rebekka Sanktjohanser
Tel.: 07231 201-173
Fax.: 07231 201-41153
sanktjohanser@pforzheim.ihk.de





Kontaktstelle Nordschwarzwald

2.257 Höhenmeter, na und? - Kontaktstelle organisiert Impulsreferat

Horb, 12.10.2016. Die Kontaktstelle NSW veranstaltete in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung Horb einen Impulsvortrag mit dem Titel: "2.257 Höhenmeter na und!" In dem Vortrag ging es um das Thema wie zielgerichtete Kommunikation Berge versetzt und Höchstleistungen hervorbringt. Der Vortrag fand im Rahmen der Vortragsreihe des Netzwerks Fortbildung in Calw statt. Ca. 60 Frauen lauschten gespannt den Worten der Rednerin Frau Petra Vollmer, die als Sportmentalcoach erklärte, wie man sich auf ein Ziel sei es im beruflichen oder privaten Bereich vorbereitet. Authentisch motivierte sie die Frauen Vorhaben in kleinen Schritten systematisch anzugehen und ruhig mal die tägliche Routine zu verlassen. Ein Austausch im Anschluss des Vortrages ermöglichte es den Frauen neue Netzwerke zu knüpfen.

Finanzierung und Förderung

Mikromezzanin - kleine Beteiligungen

Stille Beteiligungen aus dem Mikromezzanunfonds

Stuttgart, 02.08.2016. Mit den stillen Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds unterstützt die MBG Baden-Württemberg Gründer und Unternehmer, die aufgrund ihrer Biographie nicht so leicht an eine Finanzierung kommen.
Mit Beträgen zwischen 10.000 und 50.000 Euro können sie ihre unternehmerischen Ziele umsetzen. Den Fonds gibt es seit September 2013. Er wird jetzt fortgeführt. Der neue Mikromezzaninfonds II ist mit einem 85 Millionen Euro für die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgestattet.
Bis Ende 2015 wurden bundesweit fast 1.800 Unternehmen mit rund 74 Millionen Euro bei ihren Vorhaben unterstützt. Die Mehrheit der kleinen Beteiligungen mit 28 Prozent nutzten GründerInnen und UnternehmerInnen aus dem Handwerk. Im ersten Halbjahr 2016 sind noch einmal 200 weitere Finanzierungen mit rund 8 Millionen Euro dazu gekommen. Die Mittel des Fonds stammen aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Programmdetails:

  • Zielgruppe: KleinstunternehmerInnen, ExistenzgründerInnen sowie Unternehmen, die wachsen sowie in neue Arbeitsplätze investieren.
  • Wieviel Geld gibt es? Kleine Beteiligungen zwischen 10.000 und 50.000 Euro
  • Verwendungszweck? Für Existenzgründungen/auch Gründung eines Franchise-Unternehmens, Kauf eines Unternehmens, Unternehmensnachfolgen, Investitionen, Eigenkapitalstärkung oder Betriebsmittel
  • Kombinierbar: Die kleinen Beteiligungen lassen sich mit einem Haus- oder Förderbankkredit kombinieren.
Quelle: Mittelständische Beteiligunsgesellschaft (MBG)
Standortpolitik

Video: Fachkräftesicherung einfach erklärt

Video: So gewinnen Unternehmen engagierte Fachkräfte

Ihre IHK hilft Ihnen, qualifizierte und spezialisierte Arbeits- , Fach- und Führungskräfte zu akquirieren und langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.

Inhalt des Videos

Unsere Arbeitswelt verändert sich. Immer wieder liest man Schlagzeilen wie "Digitalisierung verändert unsere Arbeisplätze", "Fachkräftemangel im Mittelstand angekommen", "Frauenqoute in Aufsichträten beschlossen", " Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird immer wichtiger" oder "Integration von ausländischen Fachpersonal und Flüchtlingen ist eine Chance für unsere Wirtschaft." Das IHK-Video erklärt, wie Unternehmen engagierte Fachkräfte gewinnenn können und was die IHK dazu beitragen kann.
IHK-Beitrag

Beitrags­rechner - Errechnen Sie Ihren Beitrag!

Der IHK-Bei­trags­rech­ner für das Jahr 2026

Bitte geben Sie Ihren Gewerbeertag/Gewinn aus Gewerbebetrieb in Euro (Eingabe bitte in ganzen Zahlen - ohne Trennungspunkt(e), Komma(ta) o.Ä.) bei der zutreffenden Unternehmensform ein:
Zur Info:
  • KGT = Nicht im Handelsregister eingetragene Firmen bzw. Einzelunternehmen
    (z.B. Einzelunternehmer, GbR)
  • HRA = Im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften
    (z.B e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • HRB = Im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaften
    (z.B. GmbH, AG, UG)
Ihr Jahresbeitrag für 2026:
Euro Grundbeitrag
+ Euro Umlage
= Euro Gesamtbeitrag
(Ergebnis ohne Gewähr, da nur Standardfälle darstellbar sind.)

Der IHK-Beitrags­rechner als Excel-Datei ab 2021

So geht's - Gebrauchs­anweisung

  1. Bitte laden Sie hier die MS-Excel-Datei (Microsoft Corporation®) herunter. (XLSM-Datei · 45 KB)
    (Die Datei funktioniert als IHK-Beitrags­rechner)
  2. Öffnen Sie die Datei auf Ihrem Rechner (lokal).
  3. Wählen Sie Ihre ent­sprechende Rechts­form aus.
  4. Tragen Sie Ihre Gewerbe­erträge (weiße Eingabe­felder / Zellen ) in die betreffenden Jahre ein und drücken Sie die "Enter"-Taste. Der Rechner zeigt Ihnen die Beitrag­shöhe an.
Wettbewerbsrecht

Wiederholte SCHUFA-Belehrung wettbewerbswidrig

Die Versendung von Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Schufa-Meldung ist unzulässig, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat.

Dies hat das Landgericht Köln auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden und ein Inkassounternehmen zur Unterlassung einer solchen wiederholten Belehrung verurteilt (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 03.03.2016 – 81 O 118/15).

Musterverfahren

Bad Homburg, 14. März 2016. Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren geführt, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob nach dem Widerspruch eines Unternehmens gegen eine von einem Inkassounternehmen angemahnte Forderung eine erneute Belehrung über die Weitergabe der Daten an die Schufa zulässig ist. Ein Verlag hatte für Einträge in ein elektronisches Branchenverzeichnis telefonisch gegenüber einem Gaststättenbetreiber geworben. Dieser hatte den Vertrag wegen Täuschung und Irreführung angefochten und dem Verlag schriftlich mitgeteilt, dass er die geltend gemachte Forderung für einen über 3 Jahre laufenden Eintrag nicht zahlen werde. Der Verlag schaltete trotzdem ein Inkassounternehmen ein. Dieses mahnte die Forderung an und belehrte den Unternehmer darüber, dass eine Weitergabe seiner Daten an die Schufa erfolgen könne. Der Unternehmer widersprach dann auch gegenüber dem Inkassounternehmen nochmals schriftlich der Forderung. Gleichwohl erhielt er weitere Mahnungen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Datenübermittlung an die Schufa.

Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale hatte diese Praxis der wiederholten Belehrung über die Weitergabe der Daten an die Schufa sowohl unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Einflussnahme als auch wegen Irreführung beanstandet. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zu Stande kam, erhob die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage beim Landgericht Köln.
Das angerufene Landgericht Köln hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.02.2016 (Az. 33 O 227/15) dargelegt, dass nicht der Inhalt der Belehrung zu beanstanden sei, sondern der Zeitpunkt. Die Belehrung nach bereits erfolgtem Widerspruch gegen die Forderung könne vom Unternehmer so verstanden werden, dass er glauben müsse, „die interessieren sich nicht für meinen Widerspruch“ und dann aus Angst vor der SCHUFA-Mitteilung zahle.
Quelle: Wettbewerbszentrale, Bad Homburg
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen

Video: Duale Ausbildung einfach auf arabisch erklärt

© IHK24 e.V.
Auf Arabisch: Video über die Vorteile der beruflichen Ausbildung, insbesondere für die gewerblich-technischen Berufe. Im Mittelpunkt: Die Attraktivität der beruflichen Ausbildung. Die Vorteile des Dualen Systems.
Existenzgründung

Fördermöglichkeiten für Gründende

Informationen zu Förderprogrammen
im Vor- und Nachgründungsphase
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Hier finden sie die Links zu einer Auswahl der wichtigsten öffentlichen Förderprogramme.

Beratung für Existenzgründer

Im Nordschwarzwald befinden sich insgesamt fünf Gründerzentren mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Existenzgründung

Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wurden die Existenzgründungsgutscheine in 2022 neu aufgelegt. Es werden in dem neuen Programm drei Bausteine unterschieden. Die IHK Nordschwarzwald bietet den Basisbaustein für gründungsinteressierte Frauen an.

Fachkräfte

Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration!

Die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird die große Herausforderung der nächsten Jahre sein - auch für die Unternehmen. Erfahren Sie, wie die IHK Nordschwarzwald Unternehmen dabei unterstützt, Flüchtlinge und Asylbewerber erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Initiative zielt darauf ab, Fachkräfte für die Region zu gewinnen und nachhaltige Lösungen für den Fachkräftemangel zu schaffen.
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen

Video auf Ukrainisch: Die Vorteile der beruf­lichen Ausbildung, insbesondere für die gewerblich-technischen Berufe. Die Vorzüge des Dualen Systems.

Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen
Startbildschirm Video "Duale Ausbildung einfach erklärt" auf arabisch © IHK24.e.V.

Arabisch-sprachiges Video über die Vorteile der beruflichen Ausbildung, insbesondere für die gewerblich-technischen Berufe. Im Mittelpunkt: Die Attraktivität der beruflichen Ausbildung. Die Vorteile des Dualen Systems.

Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen - former et employer des réfugiés
Startbildschirm erklärvideo "Duale Ausbildung" © IHK24 e.V.

La formation duale peut s'accomplir par différentes voies et elle est variée. Ce video présente aux parents qui ont émigré en Allemagne les offres de formation dans notre pays.

Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen
Startbildschirm erklärvideo "Duale Ausbildung" © IHK24 e.V.

The Video explains the successful German dual education system. The theory learned in vocational School can be directly applied in practice at the training company. The German chambers of industry and commerce (IHKs) support trainees and training companies throughout the term of the apprenticeship.

Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen
Startbildschirm erklärvideo "Duale Ausbildung" © IHK24 e.V.

The Video explains the successful German dual education system. The theory learned in vocational School can be directly applied in practice at the training company. The German chambers of industry and commerce (IHKs) support trainees and training companies throughout the term of the apprenticeship.

Ausbildungsbetrieb werden

Kosten und Nutzen der Ausbildung

Die Kostendiskussion in den Unternehmen macht auch vor der Frage der Einsparmöglichkeiten in der Berufsausbildung nicht halt. Angesichts der Herausforderungen des globalen Wettbewerbs und wirtschaftlichen Strukturwandels ist es aber ein Gebot der Selbsterhaltung, den Fachkräftebedarf von morgen bereits heute durch eine qualifizierte Ausbildungsarbeit zu sichern. Unternehmen, die aus Kostengründen die Berufsausbildung vernachlässigen, entziehen ihrer Personalplanung die Basis, handeln sich mittelfristig beträchtliche Kostennachteile ein und verlieren langfristig Vertrauen auf den Nachwuchsmärkten.

Durch Ausbildung Identifikation und Leistungsbereitschaft gewinnen!

Die Zukunft der deutschen Wirtschaft liegt in der Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Das Qualifikationspotential der Mitarbeiter ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Duale Ausbildung ist unser Trumpf im internationalen Wettbewerb, der gestärkt und genutzt werden muß.

Qualifizierte Fachkräfte sind notwendig, um betriebliche Abläufe einfacher, flexibler und produktiver zu gestalten.

Durch ein hohes Maß an Betriebsidentifikation und Leistungsbereitschaft bieten selbst ausgebildete Fachkräfte die besten Voraussetzungen für die verantwortliche Bewältigung komplexer Arbeitsaufgaben. Diese Fachkräfte verbinden theoretische und praktische Kompetenzen mit Eigenschaften wie Verantwortungsbewußtsein, Flexibilität, Team- und vor allem Lernfähigkeit.

Betriebliche Ausbildung ist kaum zu ersetzen

Angelernte können dies nur im Ausnahmefall leisten. Auch regelmäßige Weiterbildung kann eine versäumte solide Ausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf nicht wettmachen. Allein die betriebliche Ausbildung nach modernen Konzepten schafft eine tragfähige Basis für die stetige Entwicklung einer qualifizierten, innovationsfähigen Belegschaft. Hier werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangebildet, die zur Neugestaltung der Arbeitsstrukturen, mit mehr Eigenverantwortung, notwendig sind. Die nachwachsenden Fachkräfte sind mit ihren veränderten Vorstellungen zur Berufswelt, mit ihrer Ausrichtung auf Flexibilität und Selbständigkeit auch Motoren der notwendigen Organisationsentwicklung im Betrieb. Aufgabe des Managements ist es, die qualifizierten Nachwuchskräfte entsprechend ihren Fertigkeiten einzusetzen, zu fördern und in die Personalentwicklung systematisch einzubeziehen. Damit wird auch die Fluktuation bekämpft.

Ausbildung rechnet sich!

In den vergangenen Jahren hat die Wirtschaft die Kosten der betrieblichen Ausbildung stärker in den Vordergrund gestellt. Diesen Kosten steht aber ein nicht zu unterschätzender Nutzen durch praktische Mitarbeit der Auszubildenden gegenüber. Grundsätzlich gilt:
Je praxisnäher und handlungsorientierter die Ausbildung, desto größer ist der direkte Nutzen.
  • Auszubildende leisten im Rahmen des betrieblichen Einsatzes vielfältige produktive Beiträge in Produktion oder Dienstleistung.
  • Ausbildungsbereiche erbringen bei der praktischen Fachbildung beträchtliche Dienstleistungen für ihr Unternehmen.
  • Außerdem ist ein indirekter Nutzen der Ausbildung durch Einsparung von Personalkosten an anderer Stelle in Rechnung zu stellen:
    Auszubildende wachsen zu Mitarbeiter mit hoher Betriebsidentifikation heran. Die mehrjährige Ausbildungsphase erlaubt, die Fähigkeiten und Stärken des Mitarbeiters sicher einzuschätzen und seinen Einsatz langfristig zu planen. Ausbildungsabsolventen haben kaum Schwierigkeiten beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf und benötigen nur geringe Einarbeitungszeiten. Sie sind sofort und flexibel einsetzbar, weil sie die unterschiedlichen Herausforderungen ihres Berufes und Betriebes kennen. Die Ausbildung spart Kosten bei der Personalbeschaffung und Einarbeitung, Fehlbesetzungen können vermieden, das betriebliche Lohn- und Gehaltsgefüge kann besser ausbalanciert werden.
  • Ausbildung im Betrieb ist also keine Leistung ohne Gegenwert, die in Zeiten konjunktureller Flaute zur Disposition steht, sondern ein kostengünstiges Instrument zur Nachwuchssicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die ausbilden, sind als Arbeitgeber attraktiv.

Unternehmerische Gestaltungsfreiräume nicht verspielen!

Das bewährte, leistungsfähige System der Berufsausbildung in Verantwortung der Wirtschaft steht und fällt mit dem solidarischen Engagement aller ausbildungsfähigen Betriebe.

Nur die Ausbildung im Betrieb gewährleistet Aktualität bei der Vermittlung von innovativer Technik.

Nur das gemeinsame Engagement aller Unternehmen gewährleistet einen gesamtwirtschaftlich ausreichenden “Output” an Ausbildungsabsolventen. Sollten sich immer mehr Unternehmen aus der gemeinsamen Ausbildungsverantwortung verabschieden und darauf spekulieren, ihren Fachkräftebedarf “kostengünstiger” auf dem Arbeitsmarkt zu decken, kann die Rechnung langfristig nicht aufgehen. Wir müssen uns weiterhin zuverlässig bei der Berufsausbildung engagieren, um die aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung und der Vergleich des von unternehmerischer Verantwortung geprägten dualen Berufsausbildungssystems mit schulischen Alternativen macht deutlich, dass betriebliche Berufsausbildung die kostengünstigere Lösung bleibt. Deshalb müssen die ausbildungsfähigen Unternehmen dazu beitragen, den wichtigsten Standortvorteil der deutschen Wirtschaft zu sichern und weiterzuentwickeln, nämlich die am Bedarf orientierte hohe Qualifikation der Arbeitskräfte.

Aufwendungen

Personalkosten Auszubildende
  • Ausbildungsvergütungen
  • Gesetzliche Sozialleistungen
  • Tarifliche und freiwillige Sozialleistungen
Personalkosten des hauptamtlichen Ausbildungspersonals
  • Löhne und Gehälter
  • Gesetzliche Sozialleistungen
  • Tarifliche und freiwillige Sozialleistungen
Personalkosten des nebenamtlichen Ausbildungspersonals
Sonstige Kosten
  • Miete und Energie
  • Material und Unterlagen
  • Gebühren und Beiträge
  • Verwaltungsaufwendungen etc.

Erträge der Ausbildung

Erfassbare Produktivleistungen die vom -Endkunden- bezahlt werden.
Sonstige Leistungen
- Produktive Mitarbeit in den Fachabteilungen. Die kalkulatroisch bewertet wird.
+Opportunitätsleistungen
Minimierung von Personalbeschaffungskosten
  • Stabilisierung der Lohn- und Gehaltsstruktur
  • Einsparung von Einarbeitungskosten
  • Anpassungsquallifizierung externer Mitarbeiter
  • Minimierung von Fehlbesetzungen und Folgekosten (ohne Bewertung)
  • Verringerung von Fluktationskosten (ohne Bewertung)
  • Verbesserung des Images/der Attraktivität des Unternehmens (ohne Bewertung)

Bruttokosten der Ausbildung
- Nutzen der Ausbildung

_____________________________

= Nettokosten der Ausbildung

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbilden

Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, bedarf es eines qualifizierten und flexiblen Teams. Betriebe, die zukunftsorientiert denken, bilden ihren Nachwuchs selbst aus. Um konkurrenzfähig zu bleiben, spielt kosten- und qualitätsbewusstes Handeln eine entscheidende Rolle. Ausbildung sichert die Qualität für eine gute Leistung. Eigene Nachwuchskräfte entsprechen den betrieblichen Anforderungen und sind besonders betriebsverbunden. Das sind zwei Gesichtspunkte unter denen geeignetes Personal nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden ist. So wird eine teure Einarbeitung und die Gefahr personeller Fehlentscheidungen vermieden. Ausbildung bringt darüber hinaus einen Imagegewinn bei den Kunden und in der Öffentlichkeit.
Für Fragen stehen Ihnen unsere
gerne zur Verfügung.
Ausbildung

IHK fördert Auslandspraktika für Azubis

Warum ein Auslandspraktikum absolvieren?

Mit einer Ausbildungsinitiative „Internationale Praktika“ fördert die IHK Nordschwarzwald einen befristeten Auslandsaufenthalt begabter Auszubildender im Rahmen der Dualen Berufsausbildung. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Exportorientierung der regionalen Wirtschaft halten die ausbildenden Unternehmen eine Förderung der internationalen Orientierung ihrer Auszubildenden für wünschenswert und geboten. Die jungen Kaufleute und Facharbeiter technischer Berufe bilden die künftige Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftssystemen sowie fremden Kulturen, Rechtsgefügen, Arbeitsweisen und Sprachen.

Die IHK unterstützt einen vier- bis sechswöchigen Auslandsaufenthalt

Zur Förderung engagierter Auszubildende unterstützt die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald auch im Jahr 2025 einen vier- bis sechswöchigen Auslandsaufenthalt. Ziel der Fördermaßnahme ist die Erweiterung des beruflichen Erfahrungsspektrums und der Handlungskompetenz der Teilnehmer durch das Einbetten von Fachwissen und Sprachkenntnissen in einen interkulturellen Aktionsrahmen. Damit einhergehend ist eine Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in der Region.

Gefördert werden können Auszubildende mit einem eingetragenen Berufsausbildungsvertrag

Gefördert werden können Auszubildende mit einem eingetragenen Berufsausbildungsvertrag bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, die
  • an einem Auslandspraktikum teilnehmen wollen,
  • über gute schulische Leistungen verfügen,
  • Grundkenntnisse der Sprache des angestrebten Gastlandes besitzen,
  • volljährig sind und
  • eine Empfehlung ihres Ausbildungsbetriebs und die Zustimmung der Berufsschule haben.
Das Praktikum sollte möglichst während des zweiten Lehrjahrs erfolgen. Der Förderbetrag beträgt 500,- Euro je Bewerber. Nach Abschluss des Auslandspraktikums ist in der Nachbereitung ein Abschlussbericht zu erstellen. Auch sollen die gesammelten Auslandserfahrungen vor interessierten Jugendlichen präsentiert werden.
In die Förderinitiative werden vorhandene Programme für Ausbildungspraktika eingebunden, um Kontakte zu geeigneten Partnerbetrieben zu fördern, die Abstimmung von Ausbildungsinhalten im Ausland zu unterstützen und laufende Projekte zu begleiten. Hierzu wird vorrangig auf die Angebote des Projekts „Go.for.europe“ zurückgegriffen. Go.for.europe setzt sich für die Internationalisierung der dualen Ausbildung ein und fördert Auslandspraktika von Auszubildenden in Europa. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsinitiative von baden-württembergischen Kammern und Verbänden.

Jetzt Antrag stellen!

Bewerbungen für die IHK-Fördermaßnahme „Internationale Praktika“ müssen zu Beginn des zweiten Lehrjahrs erfolgen. Anträge sind unter dem Stichwort „Internationale Praktika“ zu richten an:
IHK Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim

Ansprechpartner

Dominik Kuppinger
Telefon: 07231 201-311
E-Mail: kuppinger@pforzheim.ihk.de .
BoriS - Berufswahlsiegel

Das Berufswahl-SIEGEL Baden-Württemberg

Jetzt anmelden für BoriS!

Erfolgsfaktor Berufsorientierung

Welcher Beruf ist der richtige für mich? Für Schülerinnen und Schüler wird es immer schwieriger, die passende Antwort auf diese Frage zu finden. Der schnelle Wandel von Wirtschaft, Technologie und Gesellschaft macht die Berufs- und Studienorientierung in der Schule zu einer großen Herausforderung, aber auch zum entscheidenden Erfolgsfaktor für die Zukunft. Genau aus diesem Grund wurde BoriS – das Berufswahl-SIEGEL Baden-Württemberg ins Leben gerufen.

BoriS macht gute Schulen besser - ein Gewinn für Schüler, Schule und Wirtschaft

BoriS richtet sich an alle Schulen, die besonderes Augenmerk darauf legen, ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Berufswahl und die Arbeitswelt vorzubereiten. Zum Teilnehmerkreis gehören allgemeinbildende Schulen und berufliche Vollzeitschulen in Baden-Württemberg, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Einfach lohnend: Ihr Weg zu BoriS
  • Melden Sie Ihre Schule bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres unverbindlich an.
  • Geben Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 20. Januar ab.
  • Eine fachkundige Jury bewertet Ihre Bewerbung anhand von definierten Qualitätskriterien.
  • Im Anschluss findet ein Vor-Ort-Audit in Ihrer Schule statt, dazu gehören auch Gespräche mit Lehrern und Schülern.
  • Bei erfolgreicher Zertifizierung wird Ihre Schule im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung ausgezeichnet.

BoriS steigert Qualität und Erfolg

  • BoriS unterstützt Schulen und ihre externen Partner darin, die Qualität der Berufs- und Studienorientierung weiter zu erhöhen und zu sichern.
  • BoriS schafft Transparenz und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen.
  • BoriS eröffnet Schulen die Möglichkeit, die besondere Qualität ihrer Leistungen nach außen hin zu dokumentieren.
  • BoriS gibt Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern die Sicherheit, die richtige Schule für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf zu wählen oder gewählt zu haben.

Projektbüro

IHK Hochrhein-Bodensee,
Alexander Urban,
Schützenstraße 8,
78462 Konstanz
Tel. 07531-2860 167 / Fax 07531-2860 41 167
E-Mail: info@berufswahlsiegel-bw.de

WELCOME CENTER
NORD­SCHWARZ­WALD

Das Welcome Center steht für gelebte Willkommenskultur in der Region Nordschwarzwald. Als Lotse und Erstberater unterstützen wir Unternehmen bei der Gewinnung und Bindung internationaler Fachkräfte sowie Fachkräfte aus dem Ausland und deren Familien, damit sie beruflich einen guten Einstieg finden und sich hier wohlfühlen.

Unsere Erfolgsgeschichten
Bildaussage: Integration © Coloures-pic - Fotolia

06.06.2025. Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen eine Herausforderung – doch er kann auch eine Chance sein. Die Elysia Raytest GmbH aus Straubenhardt fand keine Bewerber in Deutschland und wagte den Schritt, internationale Fachkräfte einzustellen. Das Welcome Centers Nordschwarzwald gab Unterstützung, vor allem bei den Aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Erfolgsgeschichten
Stella Hahn © Stella Hahn

08.05.2025. Ein beruflicher Neustart in einem neuen Land erfordert Mut, Ausdauer und die Bereitschaft, sich auf neue Gegebenheiten einzulassen. Stella Hahn, gebürtig aus Nagold und aufgewachsen in Tansania, hat genau diesen Weg erfolgreich gemeistert - mit Hilfe des Welcome Centers Nordschwarzwald.

Unsere Erfolgsgeschichten
Erfolgreiche Bustour mit internationalen Studierenden zum Campus Schwarzwald in Freudenstadt © IHK Nordschwarzwald

April 2025. Internationale Studierende aus der Region besuchten Betriebe in Freudenstadt, um sich über Karrierechancen, Integration in den Arbeitsmarkt und Unterstützungsangebote zu informieren. Der Austausch förderte neue Perspektiven – für beide Seiten.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Fachräfte © Tima Miroshnichenko, Pexels.com

07.07.2023. Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Neue Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), aber auch mehr Komplexität bieten die neuen gesetzlichen Regelungen.

Fachkräfte­ein­wanderungs­gesetz
Video: Fachkräfteeinwanderungsgesetz © IHK

Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Informationen zu den neuen Regelungen.

Für Unternehmen und Kommunen
Internationale Fachkräfte © Kampus Production, pexels.com

Das Welcome Center Nordschwarzwald informiert Unternehmen in einer Veranstaltungsreihe über Wege, internationale Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Mit Vorträgen, Diskussionen und praktischen Methoden erhalten Teilnehmende wertvolle Impulse zur erfolgreichen Fachkräftesicherung.

Für internationale Studierende und Fachkräfte
Bilder-02 © Zambrano

Entdecken Sie 'International Corner' – Ihre kostenfreie Online-Plattform des welcome Centers Nordschwarzwald, speziell für internationale Fachkräfte, Studierende und Auszubildende. Unsere Expertinnen und Experten teilen wertvolle Insights zum Leben und Arbeiten in Deutschland – inklusive praxisnaher Tipps zur Verbesserung der Deutschkenntnisse im Alltag und Beruf. Jetzt anmelden!

Welcome Center Nordschwarzwald
Verbraucherrecht

Widerrufsrecht - Fernabsatzverträge

Die Regelungen über den Fernabsatz erfassen nur Verträge, die zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen werden und eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Für Verträge zwischen zwei Verbrauchern sowie für Verträge zwischen zwei Unternehmen gelten die Regelungen über den Fernabsatz nicht.

Während das frühere Recht noch eine Einschränkung des Vertragsgegenstandes auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorgenommen hat, wurde dies mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ersatzlos gestrichen. Erfasst sind z. B. Kauf-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler- oder Partnerschaftsverträge.



Quelle: IHK zu Berlin

Öffentliche Förderung

Beteiligungs­finan­zierung durch die MBG Baden-Württemberg GmbH

Die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen ist weiterhin die entscheidende Größe bei der Beurteilung der Bonität durch Finanzierungsinstitute. Die Selbstfinanzierungskraft vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg ist aber weiterhin unzureichend. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur liegt in der Nutzung alternativer Finanzierungsinstrumente.

Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung

Können die Gesellschafter selbst kein weiteres Kapital einbringen, bietet sich als Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung eigenkapital-ähnliche Finanzierungsinstrumente (Mezzanine-Kapital) an. Der nach der Anzahl der Transaktionen größte Anbieter in diesem Bereich ist die

Unternehmen mit stillen Beteiligungen sind erfolgreicher

Die MBG bietet stille Beteiligungen an. Sie lassen sich vereinfacht als unbesicherte Kapitalüberlassung auf Zeit definieren. Der wesentliche Vorteil stiller Beteiligungen liegt nicht nur darin, dass keinerlei Besicherung erforderlich ist, sondern auch in der vertraglich vereinbarten Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern. Damit wird die Beteiligung als Eigenkapital gewertet und das Unternehmen verbreitert seine Haftkapitalbasis und kann aktiv dem Risiko einer Überschuldung entgegenwirken. Stille Beteiligungen verbessern somit die Bilanzrelationen und wirken positiv auf Bonität und Rating des Unternehmens aus. Ein weiteres Merkmal der stillen Beteiligung ist die Aufspaltung der Beteiligungsentgelte in einen festen und einen gewinnabhängigen Vergütungsanteil. Untersuchungen haben gezeigt, dass Unternehmen, die sich auch über stille Beteiligungen finanzieren, erfolgreicher als andere sind.

Flexible, unternehmensfreundliche Kondiionen

Da die MBG nur in geprüfte und aus ihrer Sicht betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben investiert, ist eine Beteiligungspartnerschaft der MBG für viele Unternehmen ein Qualitätskennzeichen - auch wenn ein stiller Gesellschafter üblicherweise nach außen nicht in Erscheinung tritt. Die "stille Gesellschaft" bedarf nämlich, außer bei Aktiengesellschaften, nicht der Publizität. Gerade dieser Punkt ist für viele Unternehmen wichtig, um Irritationen bei Kunden und Lieferanten zu vermeiden. Die Einflussnahme des stillen Beteiligungsgebers ist begrenzt: Seine Rechte beschränken sich auf Informations- und wenige Zustimmungsrechte. Die Laufzeit einer MBG-Beteiligung liegt bei sieben bis zehn Jahren. Die Rückführung erfolgt i.d.R. zum Nominalwert in Form des Rückkaufs durch den Unternehmer, wobei auch flexible Rückzahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Beteiligungsangebot ab 25.000 € für alle KMU

Im Hinblick auf die übernommenen Finanzierungsrisiken ist eine umfassende und detaillierte Prüfung des Unternehmens Voraussetzung für eine Beteiligungsübernahme durch die MBG. Dabei spielt die bisherige Finanzierungsstruktur, die Marktposition und die wirtschaftliche Eigenkapitalsituation eine wesentliche Rolle. Als stiller Geldgeber legt die MBG großen Wert auf ein qualifiziertes, zuverlässiges Management und ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Es versteht sich von selbst, dass eine Beteiligung als "Partnerschaft auf Zeit" nur funktionieren kann, wenn beide Seiten kooperativ zusammenwirken und sich gemeinsame Ziele setzen. Das Beteiligungsangebot der MBG wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und ein Umsatz von maximal 50 Millionen € oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen €). In der Kooperationsvariante mit den Sparkassen oder den Volksbanken Raiffeisenbanken und bei den MBG-Genussrechten können auch größere Unternehmen gefördert werden.

Differenziertes Programmangebot

Die MBG bietet verschiedene Beteiligungsprogramme an. Sie sind überschrieben mit “Gründen”, “Wachsen", “Nachfolgen” und “Venture Capital”. Die Unterschiede liegen in den Modalitäten und Konditionen. Im Regelfall sind Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. € möglich. In Einzelfällen beteiligt sich die Bürgschaftsbank aber bis zu 3 Mio. Zusätzlich bietet die Bürgschaftsbank im Auftrag des Bundes mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds an. Über dieses Programm können Klein- und Kleinstunternehmen Beteiligungen bis zu 50.000 € abrufen.
Die Beteiligungsvergütung setzt sich aus einem laufenden Festentgelt und einer gewinnabhängigen Komponente (Entgelt oder Gewinnanteil) zusammen. Die Gesamtbelastung liegt je nach Programm und Bonität des Unternehmens zwischen 4,5 % p.a. und maximal 9,5 % p.a.

Fazit

Stille Beteiligungen sind ein sinnvolles ergänzendes Finanzierungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen, um eine Verstärkung der Kapitalbasis zu ermöglichen. Mit der MBG als Finanzpartner auf Zeit wird nicht nur das unternehmerische Risiko geteilt, der Beteiligungsnehmer kann zudem von der Einbindung in das Kontaktnetzwerk der MBG profitieren und erhält hierdurch auf Wunsch Unterstützung bei strategischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Die unternehmerische Unabhängigkeit wird dabei nicht beeinträchtigt, vielfach lässt sich diese erst mit Beteiligungskapital als Erweiterung zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung langfristig sichern.

Finanzierung und Förderung

Basel III seit 2013 in Kraft

Die wichtigsten Inhalte und die Auswirkungen auf die mittelständischen Unternehmen finden Sie auf der Homepage des Bankenverbandes.
Mitte 2013 wurden die neuen strengeren Richtlinien zur Regulierung der Banken förmlich beschlossen und die Umsetzung bis zum 1.1.2014 festgeschrieben. Obschon Basel III an die Kreditinstitute adressiert ist, werden sich die geänderten Regelungen auch auf die Unternehmensfinanzierung auswirken. Dabei bleibt die Unternehmensfinanzierung für die Banken ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäftsmodells, mit dem sie Geld verdienen. Auch unter den neuen Rahmenbedingungen werden sie Unternehmen als Partner mit Finanzdienstleistungen begleiten, eventuell jedoch zu geänderten Konditionen.
Allerdings werden die neuen Regeln die langfristige Finanzierung der Unternehmen im Ergebnis belasten. Die Kreditvergabe könnte restriktiver und teurer werden, was die durch Langfristfinanzierung geprägte Kultur in Deutschland verändern könnte.
Die Bonität der Darlehensnehmer wird auch künftig mit Hilfe von Rating-Verfahren ermittelt. Mit einer Optimierung des Ratings, einer hohen Eigenkapitalquote und werthaltigen Sicherheiten lassen sich die Kreditkonditionen also auch künftig steuern. Als Kunde profitieren die Unternehmer außerdem von einer aktiven und professionellen Finanzkommunikation mit der Hausbank.
Unternehmensförderung

Leitfaden zur EU - Förderung

Der Leitfaden enthält die Zugangs-Links zu allen Informations- und Beratungsnetzen der EU über die direkt vor Ort, d.h. auch hier in Baden-Württemberg, praktische Hilfe bei Finanzierungsfragen angefordert werden kann. Der Leitfaden enthält umfangreiche Hinweise auf alle EU Förderprogramme der Förderperiode 2020 - 2027.
  • Den Leitfaden finden Sie hier
Diese Programme bieten eine breite Palette an sinnvollen Finanzierungsmöglichkeiten. Daher dürfte diese Publikation besonders für diejenigen interessant sein, die vielleicht schon an eine EU-Förderung gedacht, diese aber noch nicht beantragt haben. Aktuelle und weitere Informationen finden sie auch hier.
Fachkräftesicherung

Fachkräfte-Allianz Pforzheim Nordschwarzwald gibt Kurs vor

Wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung im Nordschwarzwald

„Die regionale Erweiterung der Fachkräfte-Allianz ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Fachkräftesicherung in der Region Nordschwarzwald. Mit Unterstützung aller Allianzpartner gilt es, gemeinsam dem Fachkräftemangel in den Unternehmen entgegenzuwirken und das Angebot in der Region durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Für den Erfolg der Fachkräftesicherung sind auch die neu geschaffenen Koordinierungsstellen beim städtischen Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim, WSP, und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald, WFG, bedeutende Meilensteine“, stellte Oberbürgermeister Gert Hager fest.

Gemeinsame Koordinierungsstelle für den Nordschwarzwald

Die WFG und der WSP präsentierten die von ihnen entwickelten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, die von der gemeinsam betriebenen Koordinierungsstelle der Fachkräfte-Allianz umgesetzt werden. Diese wird vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Landesmitteln und aus dem europäischen Sozialfonds gefördert. „Mit regionalen Fachkräfteallianzen können die Ziele der landesweiten Allianz für Fachkräfte in der Fläche erfolgreich umgesetzt werden", betonte Prof. Dr. Müller, der Leiter der Abteilung Fachkräftesicherung und Quartierspolitik des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.

Junge Erwachsene in der Region behalten

Die regionale Fachkräftekoordinierungsstelle Pforzheim Nordschwarzwald will dazu beitragen, junge Erwachsene in der Region zu halten. Außerdem hat sie das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken und die Bindung von Hochschulabsolventen an die Region zu verbessern. Ebenso möchte sie dazu beitragen, Auspendler für die Region zurückzugewinnen. Schlussendlich hat die Koordinierungsstelle die Aufgabe, bestehende Angebote der Allianzpartner im Fachkräftebereich aufeinander zu bündeln und aufeinander abzustimmen, um so Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Schüler, Studenten und Auszubildende gezielter zu erreichen.
Junge Erwachsene in der Region behalten

Absolventen an Unternehmen binden

Weitere wichtige Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Betreuung von auf die mittelständische Wirtschaft zugeschnittenen Arbeitskreisen. In diesen werden etwal Fragen zur Aus- und Fortbildung und zur Bindung von Absolventen an die Unternehmen der Region thematisiert. Ein weiteres wichtiges Feld berührt die Frage, wie sich die Beschäftigung von Frauen ausbauen lässt.
Jens Mohrmann, Geschäftsführer der WFG, resümierte: „Mit der Fachkräfte-Allianz für die Region Nordschwarzwald stärken die Allianzpartner den regionalen Gedanken und bündeln die Angebote für die Unternehmen der Region.“

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald koordiniert übergreifende Aufgaben

Die WFG ist sowohl für die Koordination als auch das projektübergreifende Management der regionalen Koordinierungsstelle verantwortlich. Außerdem betreut sie die Projekte, die die Landkreise Calw und Freudenstadt betreffen. Der WSP befasst sich mit den Projekten für Pforzheim und den Enzkreis. Die Fachkräfte-Allianz Pforzheim Nordschwarzwald ist aus der Fachkräfte-Allianz Pforzheim hervorgegangen und versammelt folgende Partner aus der Region als Erstunterzeichner: Die Landkreise Calw und Freudenstadt, den Enzkreis, die Stadt Pforzheim, die Hochschule Pforzheim, die Arbeitsagentur Nagold-Pforzheim, die Jobcenter der Region, die Handwerkskammer Karlsruhe, die Industrie- unds Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), den Arbeitgeberverband Südwestmetall, die Gewerkschaften IG Metall und DGB, den Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim, die WFG Nordschwarzwald sowie die Witzenmann GmbH. Insbesondere im Bereich der Unternehmen soll die Fachkräfteallianz weiteren Zuwachs erhalten.
Quelle: Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald GmbH, Nadine Kaiser.
Wirtschaftsregion Nordschwarzwald

Video: Oberzentrum Pforzheim

Video: Der Pforzheim-Film

Der Pforzheim-Film: Das Portrait unserer Stadt in bewegten Bildern - Lebensqualität an drei Flüssen.
© Michael Mürle
Die Stadt Pforzheim ist das wirtschaftliche Oberzentrum der Region Nordschwarzwald. Damit steht die Stadt und ihr räumliches Umfeld auch im direkten Wettbewerb mit den Oberzentren der umliegenden Regionen, insbesondere mit den beiden Städten Stuttgart und Karlsruhe.

Vorteile der Mittellage - Region der kurzen Wege

In der Vergangenheit wurde diese „Mittellage” vorwiegend negativ beurteilt. Die beiden großen Zentren mit all ihren Verwaltungs-, Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen, ihrer Wirtschaftskraft und ihren vielzähligen kulturellen Ressourcen warfen einen lähmenden Schatten auf die kleine "unscheinbare" Region "dazwischen".
Tatsache ist jedoch, dass diese die Mittellage eine ganze Reihe von Vorteilen, Chancen und Möglichkeiten bietet, die genutzt werden. Resultierend aus den Ergebnissen eines Regionalforums und der Gründung einer regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft wurden in den letzten Jahren ganz konkrete Leitbilder und Visionen zur Nutzung aller vorhandenen Potentiale entwickelt, insbesondere auch aus dem regionalen Umfeld, um dadurch die Region zu stärken. Ein Beispiel hierfür ist die Bezeichnung „Region der kurzen Wege”, welche die Zentralität und damit die einfache und schnelle Erreichbarkeit bestimmter Orte und Einrichtungen vom Nordschwarzwald aus zum Ausdruck bringt. So ist die Nähe zu den Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Pforzheim, sowie in Stuttgart und Karlsruhe - aber auch z. B. in Heidelberg, Tübingen oder Freiburg - doch ein positiver Standortfaktor. Das gleiche gilt für viele weitere sogenannte „weiche Standortfaktoren” wie kulturelle, sportliche oder touristische Einrichtungen und Anziehungspunkte der umliegenden Räume.

Günstige Bedingungen für Unternehmen

Ein weiterer Vorteil der Mittellage der Region Nordschwarzwald liegt darin, den Unternehmen in den Ballungsräumen Stuttgart und Karlsruhe sowohl kostenmäßig als auch verkehrsmäßig günstige Gewerbeflächen anbieten zu können. Dies ist interessant, wenn Betriebserweiterungen, Auslagerungen oder auch Firmenneugründungen in den großen Industriezentren räumlich nicht mehr möglich oder aus Kostengründen nicht mehr finanzierbar sind. Hier besteht vor allem die Absicht, technologieorientierte oder moderne Dienstleistungsunternehmen in der Region anzusiedeln. Damit baut der „Standort Nordschwarzwald” ein völlig neues Profil auf, das ihn durch die Einbindung und Nutzung aller vorhandenen regionalen und umliegenden Ressourcen wettbewerbsfähig macht.

Mensch - Natur - Technik in der Region

Die damit einhergehenden Zielsetzungen sind die Verbesserung der Lebensqualität, die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region, die Reduktion von Kosten und Umweltbelastung durch Transport-, Vertriebs- und Produktionszusammenschlüsse, die Verbesserung von Forschungsbedingungen und Ausweitung von FuE-Geldern, die Schaffung von Freizeitangeboten mit den Aspekten Gesundheit, Bildung und Ökologie, die Förderung von Gesundheit sowie die Entwicklung innovativer Ausbildungsmodelle durch regionale Bildungseinrichtungen. Lokale und globale Kooperationen als Basis der Weiterentwicklung von Mensch - Natur - Technik in der Region Nordschwarzwald.

Mehr zum Thema

Sicherheit und Wirtschaftskriminalität

Merkblatt: Adressbuch- und Registerschwindel

1. Was ist Adressbuchverzeichnis- und Registerschwindel?

In den letzten Jahren hat die Zahl unseriöser Adressverzeichnisanbieter, die Eintragungsangebote für Branchenregister, Gewerberegister, Zentralverzeichnisse und ähnlich lautende Verzeichnisse in rechungsähnlicher Form anbieten, stark zugenommen.
Die Form der Werbeangebote ist für den flüchtigen Leser einem bereits erteilten Auftrag sehr ähnlich.
Im Allgemeinen werden zwei Maschen angewandt.
Eine Variante besteht darin, dass der Anbieter den Eindruck erweckt, es handle sich um eine öffentliche Stelle, welche eine Rechnung für eine vermeintlich gesetzliche Eintragung ausstelle. Gerade Jungunternehmer und Existenzgründer sind im Visier der Anbieter. Ihre Anschriften werden teilweise Veröffentlichungen über Handelsregistereintragungen entnommen. Die Auswertung solcher Veröffentlichungen ist erlaubt. Der Bundesanzeiger weist seine Inserenten in einer Mitteilung ausdrücklich auf diesen Umstand hin, betont jedoch gleichzeitig, in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten unseriöser Verzeichnisanbieter zu stehen.
Eine weitere Vorgehensweise unseriöser Anbieter besteht darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert werden. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text der Anzeige bestätigt (z. B. Korrekturabzug für eine Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Der für die Unternehmen entstehende Schaden ist sehr hoch, denn falls es überhaupt ein Verzeichnis gibt ist der Eintrag meist wertlos, da er z.B. ohne Sortierung nach Branche oder Sitz des Unternehmens erfolgt.

2. Woran erkennt man Werbeschreiben unseriös arbeitender Adressverzeichnisanbieter?

  • Das Werbeschreiben ähnelt einer Rechnung, oftmals ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger fest beigefügt.
  • Eingedruckte Kunden- oder Registriernummern sollen suggerieren, dass bereits Geschäftsverbindungen zum Empfänger bestehen bzw. sollen den Eindruck von zu bezahlenden Rechnungen verstärken.
  • Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen. Folgende Begriffe können zur Täuschung beitragen: Deutsche Telefon..., Deutsches Telefax..., Offizielles Hotel- , Gastgeber- o. ä. Verzeichnis, EU-Registereintragung unter der Nr. ..., Zentrales…, …-register
  • Oft wird erst auf den meistens rückseitig klein abgedruckten Geschäftsbedingungen erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot auf Eintragung handelt.
  • Häufig werden aufgeklebte Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet.
  • Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt. Kostenlos ist jedoch gemeinhin nur die Veröffentlichung der sogenannten Stammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift).
  • Es werden sogenannte Firmengründungsurkunden verschickt.
  • Die Eintragungsangebote (auch „Offerten“ genannt) werden oftmals per Fax verschickt. (Hinweis: unerbetene Telefaxwerbung ist wettbewerbswidrig).
  • In Formularen werden Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert. Die Richtigkeit eines angeblichen Korrekturabzuges soll schriftlich bestätigt werden, tatsächlich handelt es sich um die Unterschrift zu einem Anzeigenauftrag.

3. Wie kann man sich schützen?

  • Seien Sie misstrauisch!
  • LESEN Sie Ihre Eingangspost aufmerksam!
  • Haben Sie einen Auftrag erteilt? Wenn keine Auftragserteilung feststellbar ist, lohnt der Blick ins Kleingedruckte der Formulare. Dort befindet sich meist ein versteckter Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes. Der Begriff "Offerte" deutet bereits darauf hin. Enthält das Schreiben keinen entsprechenden Hinweis, sollte der Rechnungssteller schriftlich zum Nachweis der Auftragserteilung aufgefordert werden. Ein seriöses Unternehmen dürfte diesen Nachweis prompt und ohne Schwierigkeiten erbringen können.
  • Lassen Sie sich am Telefon auf nichts ein. Bitten Sie um Zusendung von Unterlagen, um das Angebot prüfen zu können. Sie werden erstaunt sein, wie wenig Unterlagen Sie bekommen.
  • Weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter auf die notwendige Vorsicht hin, denn erfahrungsgemäß liegen die geforderten Rechnungsbeträge oft unter der Grenze, ab der eine zweite Unterschrift erforderlich ist.
  • Fragen Sie nach! Wenden Sie sich an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, dort können Sie erfahren, ob in einem Register Eintragungspflicht besteht oder nicht.

4. Was kann man tun, wenn man bereits bezahlt hat?

  • Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren.
  • Ist dies nicht mehr möglich, kann der Vertrag per Anschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden.
  • Versenden Sie die Anfechtung und Kündigung per Einschreiben / Rückschein. Dann haben Sie einen Nachweis über den Zugang der Kündigung oder unrichtige Postangaben des Versenders.
  • Gleichzeitig sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Betrag zurückzuerstatten.
  • Wird dies verweigert oder erfolgt keine Reaktion, bietet sich spätestens zu diesem Zeitpunkt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an. Die Erfolgsaussichten für ein Rückforderungsverfahren, welches jeder Betroffene selbst einleiten muss, schätzt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) durchaus hoch ein, solange das entsprechende Unternehmen noch greifbar ist. Auch diesbezüglich lohnt eine Nachfrage bei der Industrie- und Handelskammer oder beim zuständigen Handelsregister. Ebenso lohnt die Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank, d.h. derjenigen Bank, bei der das Konto der begünstigten Firma eingerichtet ist.
  • Damit die Offertenschwindler möglichst keinen Unrechtsgewinn einstreichen können, sollten Sie folgendes bewährtes Verfahren beherzigen: Informieren Sie das mit der Gutschrift beauftragte Geldinstitut (zu ermitteln über den Aufdruck auf dem Überweisungsträger, ggf. über die Bankleitzahl unter www.bankleitzahlen.de) umgehend darüber, dass auf das betreffende Konto Zahlungen aufgrund vermutlich unseriöser Angebote eingehen. Schildern Sie den zugrunde liegenden Sachverhalt und regen Sie an, die eingehenden Beträge an die Empfänger zurück zu überweisen. Im weitgehend automatisierten Zahlungsverkehr sind die Geldinstitute für solche Hinweise durchaus dankbar – und bei offenkundig wettbewerbswidrigem Handeln auch befugt, das Konto zu kündigen.
  • Wird der Irrtum erst nach ca. einem Jahr bemerkt, wenn eine Folgerechnung ins Haus flattert, kann ebenfalls noch eine Anfechtung erklärt werden. In diesem Fall bittet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., Postfach 2555, 61295 Bad Homburg um Zusendung sämtlicher relevanten Unterlagen (ursprüngliche Formularsendung, aktuelle Rechnung, eventuelle Mahnung) im Original. Auf dieser Grundlage kann dann ein neues wettbewerbsrechtliches Verfahren eingeleitet werden, um die unzulässige Forderungsbeitreibung zu verhindern.

5. Beispiel für eine Anfechtungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von … Euro an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Mit Ihrem Formularschreiben vom … haben Sie in wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung und nicht nur um ein Angebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne weiteres erkennbar.
Hiermit fechte ich meine Erklärung vom ... wegen arglistiger Täuschung an.
Vorsorglich kündige ich den Vertrag.
Ich fordere Sie daher auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich bis spätestens ... auf mein Konto zurückzuerstatten. Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.“

6. Was kann man tun, wenn man Mahnungen bekommt?

  • Wenn Sie den Vertrag angefochten oder gekündigt haben, kann es trotzdem sein, dass die unseriösen Anbieter weiterhin auf Ihren Forderungen bestehen.
    • Sie bekommen dann Hinweise auf die - aus der Sicht der Anbieter - geltende Rechtslage.
    • Sie mahnen aggressiv und penetrant per Anwalts- und/oder Inkassobüroschreiben, mit Hinweisen wie „Letzte Mahnung“.
    • Sie drohen gerichtliche Schritte an: Zahlungsklage, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.
    • Sie behaupten Schufa-Einträge zu veranlassen. Solche sind aber bei einer angefochtenen Forderung gar nicht erlaubt!
  • In diesen Fällen ist es sinnvoll nicht zu reagieren, häufig erfolgt eine Geltendmachung der Zahlungsforderung durch die Adressbuchverlage über Monate hinweg bis hin zu Jahren mit teilweise längeren Unterbrechungen.
  • Wenn allerdings gerichtliche Klage- und Mahnverfahren eingeleitet werden, müssen Sie unbedingt reagieren.
  • Besprechen Sie sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens über die Erfolgsaussichten des Mahnbescheids oder der Klage.
  • In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, dem behaupteten Anspruch mit einer eigenen Klage entgegenzutreten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer IHK, ob der Anspruchsteller dort bereits bekannt ist.

7. Aktuelle Rechtsprechung

Auf folgende Rechtsprechung können Sie sich beziehen:
LG Offenburg · Urteil vom 15. Mai 2012 · Az. 1 S 151/11
1. Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Online-Branchenbuch, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt keinen deutlichen Hinweis auf den Preis enthält, ist nach § 305c BGB als überraschende Klausel unwirksam.
2. Außerdem besteht ein Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung, wenn das Schreiben zur Täuschung geeignet und planmäßig darauf angelegt ist, einen wenn vielleicht auch nur kleinen Teil der Adressaten zu täuschen.
Weitere Indizien sind gegeben, (1) wenn der werbende Charakter des Schreibens dadurch getarnt wird, dass der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Dienstleistung sei bereits bestellt oder unentgeltlich, (2) wenn das Schreiben die für eine Werbung typische Anpreisung der beworbenen Ware oder Dienstleistung vermissen lässt und (3) wenn diejenigen Empfänger, die seinen Angebotscharakter erkennen, eine Kaufentscheidung angesichts des Preises für die Veröffentlichung in einem weitgehend unbekannten Internetverzeichnis nicht ernsthaft in Betracht ziehen werden.
Zum Adressbuchschwindel hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 26.7.2012 ein erfreulich klares Urteil gesprochen. Ihm lag zur Entscheidung vor, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb gem. § 305c Abs. 1 BGB nichtig ist.
Nach den Feststellungen des BGH ist zu berücksichtigen, dass im Internet in einer Vielzahl von Fällen Grundeinträge in Branchenverzeichnisse tatsächlich kostenfrei angeboten werden. Wird daher eine Entgeltklausel nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, werde sie nicht Vertragsbestandteil.
Das Urteil kann daher vielen von Registerschwindel betroffenen Unternehmen als Argumentationshilfe dienen.
Stand: November 2012
RISE professional

Nordamerikanische Praktikanten für deutsche Unternehmen

Praktika für hochqualifizierte Mastersudierende anbieten

Sie möchten hochqualifizierte Masterstudierende oder Doktoranden aus Nordamerika für ein dreimonatiges Praktikum in Ihrer Firma oder Forschungs-Einrichtung gewinnen? Wir unterstützen Sie dabei.
Sie produzieren und forschen im Bereich Natur- und Ingenieurwissenschaften? Sie interessieren sich für hoch qualifizierte Nachwuchskräfte aus Nordamerika und die Möglichkeit zu internationalen Kooperationen? Nutzen Sie die langjährigen Kontakte und Netzwerke des Deutschen Akademischen Austauschdienstdienstes (DAAD) in den USA und Kanada. Der DAAD ist die weltgrößte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern.

Der DAAD vermittelt Ihnen einen Forschungspraktikanten Ihrer Wahl

Im RISE Professional Programm (RISE steht für Research Internships in Science and Engineering) vermitteln wir Ihnen einen nordamerikanischen Forschungspraktikanten Ihrer Wahl und helfen bei der Vorbereitung und der Organisation des Aufenthalts inklusive der Freistellung von der Arbeitsgenehmigung. Außerdem sorgen wir für eine private Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung und unterstützen die Studierenden mit einem Stipendium. Als Unternehmen stellen Sie den Arbeitsplatz zur Verfügung und zahlen eine zusätzliche Praktikumsvergütung von Euro 500,- netto pro Monat.

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Laufzeit der Praktika:

10 Wochen bis 3 Monate im Zeitraum vom
15. Mai bis 31. Dezember
Für Rückfragen steht der DAAD gerne zur Verfügung:

Kontakt:

Annkristin Ermel,
Tel. 0228/882-696,
E-Mail: rise-pro@daad.de
Förderungen in der Ausbildung

VerA stärkt Auszubildende

Ausbildungsabbrüche verhindern

VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter und ist ein Angebot an jeden, der in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stößt und mit dem Gedanken spielt, seine Lehre abzubrechen.

Berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen für Azubis

Auf Wunsch stellt der SES diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen zur Seite. SES-Ausbildungsbegleiter helfen unabhängig, ehrenamtlich und individuell – egal, ob fachliche oder private Probleme drängen, soziale Konflikte schwelen oder vielleicht sogar eine neue Lehrstelle zu suchen ist.

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind: die Auszubildenden selbst, ihre Eltern, die Ausbildungsberater bei den Kammern, die Ausbildungsbetriebe und auch die Berufsschulen. Anfragen nehmen die SES-Regionalkoordinatoren und die SES-Zentrale in Bonn entgegen. Dort wird unter Tausenden Senior Expertinnen und Experten der geeignete Begleiter ausgewählt. Für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ist eine VerA-Begleitung kostenlos. Sie ist zunächst auf zwölf Monate ausgelegt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden. Die Initiative ist mit den Kammern abgestimmt.

Der Senior Experten Service (SES)

Der Senior Experten Service (SES), die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit, gibt seit 1983 mit Fachleuten im Ruhestand Hilfe zur Selbsthilfe – weltweit.
VerA steht für Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Ins Leben gerufen hat der SES die Initiative VerA gemeinsam mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF fördert VerA über seine Bildungsketten-Initiative.

Kontakt: VerA-Koordinator/-in in Bonn

Tel. 0228 26090 3611
E-Mail: vera@ses-bonn.de,
Homepage: www.vera.ses-bonn.de,

Informationen zum SES

Dr. Heike Nasdala,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228 26090-51,
E-Mail: h.nasdala@)ses-bonn.de
Unternehmensfinanzierung

Was ist Factoring?

An dem Vorurteil "Wenn ein Unternehmen seine Forderungen verkaufen muss, dann steht es doch kurz vor der Pleite!” war und ist weiterhin nichts dran. Oft stellt sich heraus, dass gerade diejenigen Factoring negativ kommentieren, die ihre Zahlungsziele nicht einhalten und um Ihren „Einfluss” auf ihre Lieferanten fürchten.
Was ist Factoring?
Unter Factoring wird der Verkauf der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factor verstanden. Nach Einreichung der Rechnungen werden 80 bis 90 Prozent der verkauften Rechnungssumme abzüglich der Factoring-Gebühren direkt an das Unternehmen überwiesen. Der Kunde erhält eine detaillierte Aufstellung der Abrechnungspositionen. 10 bis 20 Prozent dienen als Sicherheitseinbehalt für Abzüge durch den Schuldner und werden spätestens bei Zahlung durch den Debitor Gebühr ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Debitor komplett nicht bezahlt, da dann der Factor als neuer Eigentümer der Forderung sich um die Beitreibung kümmert.
Die Factoring Gebühr setzt sich zusammen aus einer umsatzabhängigen Komponente (je größer der verkaufte Umsatz ist, desto kleiner die Gebühr) und einem Entgeld für die zur Verfügungstellung der Liquidität, das sich nach dem Marktzinsniveau richtet.
Der Factor übernimmt mit dem Kauf der Forderung das Ausfallrisiko bei den Debitoren (Delkredere) in voller Höhe. Zahlungsempfänger ist im Factoring nicht mehr das Unternehmen sondern der Factor. Der Abnehmer (Debitor) zahlt mit schuldbefreiender Wirkung direkt an den Factor. Die Factoring-Gesellschaft prüft laufend die Bonität der Debitoren, teilt die Veränderungen dem Kunden mit und passt gegebenenfalls das Kreditlimit der Bonitätsentwicklung an.
Der Factor übernimmt im Weiteren die gesamte Debitorenbuchhaltung bzw. -verwaltung sowie die Aufgaben des Forderungsmanagements inklusive des Mahnwesens, der außergerichtlichen und der gerichtlichen Beitreibung. Eingehende Reklamationen bearbeitet der Kunde in Abstimmung mit dem Factor. Soweit Gutschriften zu erteilen sind, werden diese ebenfalls durch den Factor eingebucht.

Was kann Factoring?
Ausreichende Liquidität ist eine existenzielle Voraussetzung für jedes Unternehmen. Diese zu gewährleisten, ist in Zeiten einer immer restriktiveren Kreditpolitik der Banken, insbesondere bei der Forderungsfinanzierung, steigender Außenstände bei den Abnehmern, kürzerer Zahlungsziele bei den Lieferanten und den hohen Insolvenzraten für die Unternehmer, nicht einfach.
Eine Alternative und Ergänzung zum Kontokorrentkredit ist Factoring: Mit Factoring werden wichtige Grundsäulen kaufmännischer Arbeit in einer Hand professionell gebündelt.
Der Factoring-Kunde erhält sofort den maßgeblichen Teil der Rechnungsbruttosumme ausgezahlt. Durch Factoring erhält das Unternehmen umsatzkongruente Liquidität. Die Wachstumsfinanzierung wird über Factoring automatisiert. Ebenfalls werden saisonale Umsatzverläufe problemlos begleitet. Bereits bei Rechnungslegung fließt Geld an das Unternehmen, das somit seine Liquiditätsplanung zuverlässig macht.
Durch Factoring tritt ein positiver Nebeneffekt in der Bilanz des Factoring-Kunden ein: Durch die Bilanzverkürzung (Verkauf der Forderungen und Einsatz der zusätzlichen Liquidität zur Reduzierung der Lieferanten- und Bankverbindlichkeiten) steigt die Eigenmittel-Quote in der Bilanz, was zu einem besseren Rating bei den Finanzierungsgebern (Basel II) führt. Dies kann für das Unternehmen den Weg zu weiteren Investitionsfinanzierungen und Verhandlungen über die Kreditkonditionen frei machen.
Forderungsverluste gehören zum Unternehmensalltag – lediglich 13,3 Prozent der mittelständischen Unternehmen haben im Jahr 2008 keine Forderungsverluste hinnehmen müssen. Kritisch wird es, wenn die Forderungsverluste mehr als ein Prozent vom Umsatz ausmachen: Das trifft auf ein Fünftel der Unternehmen zu (20,7 Pprozent im Jahr 2008).
Factoring-Kunden stellt sich dieses Problem nicht mehr. Das Forderungsausfallrisiko wird bei angekauften Forderungen zu 100 Prozent vom Factor übernommen. Die Ertragskraft des Factoring-Kunden wird durch unvorhersehbare Forderungsverluste nicht mehr belastet. Durch die kontinuierliche Bonitätsüberwachung der Debitoren wird der Factor zu einem permanenten Risikomanager des Factoring-Kunden und unterstützt diesen bei seinen strategischen Unternehmensentscheidungen in seinem Kundenportofolio. Dies ist angesichts der hohen Insolvenzzahlen ein wichtiger Beitrag zur Unternehmensführung.
Factoring bedeutet eine langfristig angelegte partnerschaftliche Geschäftsverbindung. Als Grundlage dient ein Kosten- und Nutzenvergleich, der vom Factor gemeinsam mit dem Factoring-Kunden erarbeitet wird. Den Vorteilen, die durch das Factoring-Verfahren beim Unternehmen entstehen, müssen adäquate, vertretbare Kosten gegenüberstehen.
Unternehmer sollten frühzeitig prüfen, ob Factoring für ihr Unternehmen geeignet ist. Wenn eine Schieflage bereits besteht, kann nicht mehr geholfen werden, da Factoring kein Sanierungsprodukt ist.
Nachdem das Factoring lange Zeit nur den großen Unternehmen zugänglich war, bietet sich zwischenzeitlich auch bereits für kleinere mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, seine Forderungen zu verkaufen. Die Preise für das Factoring richten sich primär nach der Kundenstruktur und der durchschnittlichen Rechnungshöhe.
Aktuelle Informationen und Details liefert der Factoring Verband.
Service und Informationen

Börsen und Guides

Ausbildungsberufe von A bis Z
Download der Ausbildungs­verordnungen und Rahmenlehrpläne.
Download auf der Website des Bundesinstitutes der Berufsbildung (BBiB)
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg sind
zentrale Anlaufstelle für alle in- und ausländischen Dienstleister
zur Abwicklung aller Formalitäten in Zusammenhang mit deren Tätigkeit.
Gewerbe­immobilien­portal Nord­schwarzwald - www.immo.nordschwarzwald.de
Aktuell verfügbare Gewerbegebiete und Bestandsobjekte des Wirtschaftsraums Nordschwarzwald.
Lehrstellenbörse
Mit Power in die Zukunft. Nicht nur Lehrstellen suchen sondern auch finden!
nexxt-change
Die bundesweite Nachfolgebörse.
Jobbörse Wirtschaftsregion Nordschwarzwald
Die besten Jobs im Nordschwarzwald: Stellenangebote, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze
Sachverständige suchen
Bundesweites Verzeichnis.
IHK-Recyclingbörse
Vermittlungssystem für verwertbare Abfälle und Produktionsrückstände.
ECOFINDER
Das kostenlose Umwelt-Firmen-Infosystem der IHKs.
Weiterbildung und Info-Veranstaltungen
Alle Lehrgänge und Seminare sowie Info-Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald. Suchfunktion.
Presseverzeichnis
für die Wirtschaft der Region Nordschwarzwald
Leistungen der IHK Nordschwarzwald

IHK-Compliance-Richtlinie

Vorwort/Präambel

Die IHK Nordschwarzwald vertritt in ihrem Bezirk rund 43.000 Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der IHK-Zugehörigen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und hat dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Zugleich ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die Pflichtmitgliedschaft sichert diesen Auftrag. Die IHK ist Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirks. Sie ist verpflichtet zu unbedingter Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen.
Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen verbindet die Mitarbeiter unserer IHK wie diefür unsere IHK tätigen Wirtschaftsvertreter gleichermaßen. Legalität, Objektivität und Unabhängigkeit sind die tragenden Werte unserer IHK und bilden die Grundlage allen Handelns. Alle Mitarbeiter wie Ehrenamtsträger sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Verstöße hiergegen werden nicht geduldet. Um die Bedeutung dieser Grundsätze für uns zu unterstreichen, haben wir uns als eine der ersten IHKs in Deutschland entschlossen, Mitarbeitern wie den für uns tätigen Wirtschaftsvertretern die Compliance-Richtlinie der IHK an die Hand zugeben. Gemeinsam haben wir die Verantwortung für das Ansehen der IHK und der von uns vertretenen Mitgliedsunternehmen. Die Compliance-Richtlinie der IHK bietet das Fundament, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen.

Grundsätze

Die unbedingte Beachtung gesetzlicher Vorschriften sowie die Grundsätze von Objektivität und Unabhängigkeit sind oberstes Gebot der IHK. Sie bilden die Grundlage für alle Handlungen der IHK, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, bei der Wahrnehmung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen folgt aus dem Bewusstsein der besonderen Verantwortung, die der IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts an der Schnittstelle zwischen der Ausübung von Staatsgewalt und Interessenvertretung zukommt. Jeder Mitarbeiter und die in den Gremien der IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich. Verstöße werden missbilligt und die notwendigen Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Präsident, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK tragen Verantwortung dafür, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiter wie die für die in den IHK-Gremien ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter in den Gremien des jeweiligen Verantwortungsbereichs auf diese Compliance-Richtlinie ausdrücklich hingewiesen und hierauf verpflichtet. Die IHK stellt dafür erforderliche Schulungen und Unterweisungen sicher.

Verantwortung für Ansehen der IHK und ihrer Mitgliedsunternehmen

Alle Mitarbeiter wie ehrenamtlich tätige Wirtschaftsvertreter haben bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ansehen und Stellung der IHK und ihrer Mitgliedsunternehmen zu achten. Gegen Verstöße schreitet die IHK konsequent ein. Dies gilt insbesondere, wenn Name und Stellung der IHK, auch durch Dritte, missbräuchlich verwendet werden. Qualität und Glaubwürdigkeit kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen höchste Priorität zu. Mitarbeiter, wie die für die IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter, achten bei der Ausübung ihrer IHK-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK beschlossenen Positionen und Forderungen. Bei der Umsetzung wirtschaftspolitischer Forderungen in eigenes Verhalten kommt der IHK im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wie etwa im Bereich des Ausbildungspakts, eine Vorreiterrolle zu.

Verhalten bei Entscheidungen

Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile dürfen dabei keine Rolle spielen.

Hoheitliche Tätigkeiten

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Hoheitliche Tätigkeiten werden unter klarer Trennung von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der IHK durchgeführt. Entscheidungen werden unbeeinflusst von persönlichen Interessen im Einzelfall getroffen.

Vertretung des gesamtwirtschaftlichen Interesses

Die IHK berücksichtigt bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleiner Unternehmen gleichermaßen. Persönliche, einzelunternehmerische und im Widerspruch mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse stehenden Brancheninteressen haben hinter dem Gesamtinteresse der Wirtschaft zurückzustehen. Die IHK ist parteipolitisch neutral. Jeder Mitarbeiter, wie für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter, hat diese Grundsätze bei der Positionierung im Namen der IHK gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung und Medien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu beachten. Die Besetzung und Entscheidungsfindung von Gremien erfolgt unter besonderer Beachtung dieser Grundsätze.

IHK als Dienstleisterin ihrer Mitglieder

Das Serviceangebot der IHK steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität. Werden Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, wie zum Beispiel Veranstaltungen, darf keine überschießende Eigenwerbung des Dritten erfolgen. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern sind nur zulässig, wenn keine Interessenkonflikte zu ihrer Tätigkeit bei der IHK, insbesondere ihren dort ausgeübten Serviceaufgaben, bestehen.

IHK als Geschäftspartnerin

Die Vergabe von Aufträgen durch die IHK erfolgt unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei der Vergabe von Aufträgen darf keine unsachgemäße Bevorzugung von Ehrenamtsträgern, Mitarbeitern oder deren Angehörigen erfolgen.

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten

Jeder Mitarbeiter und für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter ist verpflichtet, seine Aufgaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahrzunehmen. Geschenke und sonstige Vorteile außerhalb von allgemeinüblichen Aufmerksamkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass von Hoheitsakten, der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung sowie der Vermittlung, Vergabe, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen, dürfen weder gewährt noch angenommen werden. Sponsoringbeiträge für Maßnahmen der IHK dürfen nur nach sorgfältiger Prüfung durch die Hauptgeschäftsführung angenommen werden. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und unbeeinflussten Entscheidungsfindung werden dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Entsprechendes gilt für Sponsoring- oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die IHK Dritten gewährt. Die Wahrnehmung von Aufgaben der IHK darf nicht zur Erwirkung von wirtschaftlichen Vorteilen für private oder persönliche Zwecke eingesetzt werden. Bei der Vergabe von Spenden und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, sind die Grundsätze uneigennützigen Handelns zu beachten.

Finanzen/Umgang mit Mitteln der Mitglieder

Die IHK ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt Hierbei werden die Grundsätze sparsamen und transparenten Mitteleinsatzes eingehalten, über den die IHK jährlich im Rahmen einer doppischen Haushaltsführung Rechnung legt. Die IHK verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die Festlegung von Gebühren (Hoheitsakte) und Entgelten folgt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung unter Beachtung des gesetzlichen Auftrags der IHK. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch die Vollversammlung.

Vertraulichkeit

Die IHK bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes, der Geschäftsgeheimnisse und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie stellt sicher, dass keine Informationen unbefugt in die Öffentlichkeit und Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Mitarbeiter wie für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer des Amtes hinaus. Auf diese Verpflichtung wird seitens der IHK in schriftlicher Form hingewiesen.

Wettbewerb

Die IHK bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK erfolgen nur zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Sie verfolgt hierbei keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die IHK setzt sich insbesondere durch die bei ihr eingerichteten Schlichtungsstellen bei der Wahrung des Wettbewerbs für kooperative Lösungen ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteilich und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern

Die IHK respektiert und schützt die Würde ihrer Mitarbeiter. Diskriminierungen und Belästigungen werden sanktioniert. Gesetzliche Regeln werden ausnahmslos eingehalten. Die Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sind für die IHK selbstverständlich.

Information, Meldung und Überwachung

Die ehrenamtlich für die IHK tätigen Wirtschaftsvertreter wie Mitarbeiter werden über die Regelungen dieser Compliance-Richtlinie informiert. Es werden regelmäßige Schulungen über die hier relevanten Themen angeboten. Jeder Geschäftsbereich ist für die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Jeder Mitarbeiter und für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter hat das Recht, Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie anzuzeigen. Dies kann gegenüber dem Vorgesetzten oder jedem Mitglied der Geschäftsführung geschehen. Verstöße werden untersucht und, soweit erforderlich, Abhilfemaßnahmen ergriffen. Für Mitarbeiter und Ehrenamtsträger werden Beauftragte benannt, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Präsident oder Hauptgeschäftsführer sind verpflichtet, jedem dieser Hinweise einschließlich anonymer Meldungen nach zu gehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die IHK berichtet dazu einmal im Jahr der Vollversammlung.
Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Presseverzeichnis / Medienverzeichnis für die Wirtschaft der Region Nordschwarzwald

Unterstützung für Ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aktualisiert: 22.03.2024. Regionale Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Pressedienste, Zentralen der Nachrichten-Agenturen, Verlage & Werbeagenturen, auflagenstarke Tageszeitungen, bundesweite Tageszeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten u.v.m.
Dieses Medienverzeichnis / Presseverzeichnis soll Sie bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Das vorliegende Adressenmaterial erleichtert Ihnen den gezielten Versand Ihrer Pressemitteilungen und hilft Ihnen bei der Vorbereitung von Pressekonferenzen oder der Organisation betrieblicher Veranstaltungen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
Wir haben uns bei der Auswahl der Anschriften auf die Presseorgane konzentriert, bei denen ein Interesse an wirtschaftlichen und unternehmensbezogenen Informationen vorausgesetzt werden kann. Dabei haben wir alle regionalen Tageszeitungen, die auflagenstärksten Tageszeitungen der angrenzenden Regionen, eine repräsentative Auswahl der bekanntesten bundesweiten Tages-, Wochen- und Wirtschaftszeitungen sowie die wichtigen Rundfunk- und Fernsehanstalten mit regionaler Ausstrahlung aufgenommen.
Für Ihre an die Politik gerichteten Informationen haben wir auch die einzelnen Pressestellen der Landesregierung aufgeführt. Eine Auswahl freier Journalisten und Photojournalisten, regional ansässiger Verlage, Werbeagenturen und Pressedienste sowie Fachzeitschriften mit regionalem Bezug ergänzen die Auflistung.
Auf eine namentliche Nennung von Redakteuren oder sonstigen Ansprechpartnern wurde bewusst verzichtet. Auch soll und kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Fachzeitschriften. Lokale Anzeiger und Amtsblätter sind ebenfalls nicht erfasst.
Mit der Veröffentlichung dieses Presseverzeichnisses möchten wir Sie zu verstärkter Öffentlichkeitsarbeit anzuregen. Je besser die Information der Öffentlichkeit über die Wirtschaft ist, um so mehr Akzeptanz bringt sie und der einzelne Bürger den Unternehmen und ihren Belangen entgegen.

Nutzen Sie unserer Erfahrung im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit!

Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung oder nutzen unsere langjährigen guten Kontakte zur regionalen Presse und den Rundfunkanstalten, um Sie mit den für Sie wichtigen Ansprechpartnern direkt in Kontakt zu bringen. Ob es sich um die richtige Formulierung einer Pressemitteilung, die Vorbereitung und Durchführung einer Pressekonferenz oder die Einladung der Presse zu einem betrieblichen Ereignis handelt - wir halten eine Reihe weiterer Informationen für Sie bereit.

Regionale Tageszeitungen

Pforzheim und der Enzkreis
Mühlacker Tagblatt Kißlingweg 35
75417 Mühlacker
Postfach: 1351 / 75415 Mühlacker
Telefon: 07041 805-27
Telefax: 07041 805-70
E-Mail: redaktion@muehlacker-tagblatt.de
Pforzheimer Kurier
(Badische Neueste Nachrichten)
Westliche Karl-Friedrich-Str. 24
75172 Pforzheim
Telefon: 07231 3789-0
Telefax: 07231 3789-9422
E-Mail: redaktion.pforzheim@bnn.de
Redaktionsleiter: René Ronge
Tel. 07231 3789 9425
Stellvertr. Renan Frankenreiter
Te.: 07231 3789 9423
Schwarzwälder Bote Redaktion Bad Wildbad
Olgastraße 3
75323 Bad Wildbad
Telefon: 07081 925096-0
Telefax: 07081 925096-15
E-Mail: redaktionbadwildbad@schwarzwaelder-bote.de
Pforzheimer Zeitung Poststraße 5
75172 Pforzheim
Postfach 101360
Telefon: 07231 933-185
Telefax: 07231 933-260
E-Mail: redaktion@pz-news.de
Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG
Tel.: 07033 - 525-0
Mail: wds@nussbaum-medien.de
Kreis Calw
Schwarzwälder Bote,
Calwer Kreisnachrichten
Lederstraße 23
75365 Calw
Telefon: 07051 1308-16
E-Mail: redaktioncalw@schwarzwaelder-bote.de
Schwarzwälder Bote
Redaktionsgesellschaft mbH Lokalredaktion Nagold
Kirchstr. 14
72202 Nagold
Telefon: 07452 8373-24
E-Mail: redaktionnagold@schwarzwaelder-bote.de
Schwarzwälder Bote Poststraße 11
72213 Altensteig
Telefon: 07452 8373-19
Telefax: 07452 67771
E-Mail: redaktionaltensteig@schwarzwaelder-bote.de
Kreis Freudenstadt
ANZEIGER Verlags-, Werbe- und
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(Erscheinungstag Mittwoch)
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Schwarzwälder Bote Kirchtorstraße 14
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Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH
Redaktion Freudenstadt
Martin-Luther-Straße 14
72250 Freudenstadt
Ansprechpartner:
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Telefon: 07441 802-0
Telefax: 07441 802-110
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Schwarzwälder Bote Schillerstraße 32
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E-Mail: redaktionhorb@schwarzwaelder-bote.de
Südwestpresse
Neckar Chronik
Schillerstraße 22
72160 Horb am Neckar
Postfach 1460 / 72154 Horb am Neckar
Telefon: 07451 9009-30
E-Mail: nc@neckar-chronik.de

Gemeinde-Anzeiger und Amtsblätter

In verschiedenen Gemeinden der Region Nordschwarzwald werden in periodischer Folge sogenannte Gemeinde-Anzeiger, Amtsblätter, Stadtillustrierte etc. an die Haushalte verteilt (unterschiedliche Gestaltungsformen und Titel). Die Struktur des redaktionellen Teils differiert dabei sehr stark. Auskünfte erteilen die Landratsämter und Rat- häuser bzw. Gemeindeverwaltungen.

Freie Journalisten

Bail, Petra Stadtjournal Heimsheim des Nussbaum-Verlags
Hauptmannsreute 9
70192 Stuttgart
Telefon: 0711 640 01 96
Telefax: 0711 640 56 80
Mobil: 0179 222 83 79
E-Mail: pressebuero.bail@c-online.de
Baur, Sabine Kommuniziert für Unternehmen
Scherrstraße 18
76137 Karlsruhe
Telefon: 0160 440 09 01
E-Mail: hallo@sabine-baur.de
Beck, Volker beckschreibt
Presse | Text | Online
Volker Beck, M.A.
Weitenburger Str. 20
72184 Eutingen im Gäu
Telefon: 01556 55 28 113
E-Mail: hallo@beckschreibt.de
Braun, Roland STUDIO NEW SOUND Audioproduktion, Redaktion, Texterstellung, Sprechen am Mikrofon Journalistische Moderation
Roland Braun
Freudenstädter Straße 33
72202 Nagold
Telefon: 07452 819-506
Mobil: 0171 9517 790
E-Mail: info@studio-new-sound.de
Haggeney, Ursel U.J.S. (Uhren Juwelen Schmuck) Redaktionsbüro Pforzheim
Altdorferweg 4
75173 Pforzheim
Telefon: 07231 290-255
Telefax: 07231 290-354
Heinemann, Chris, „MEDIEN.PRODUKTE–
Freier Journalist, M.A.
Redaktionsservice Text, Foto, Internet
PR & Öffentlichkeitsarbeit für Firmen und Organisationen.
Beratung und Vermittlung in Medienfragen
Veilchenstraße 7
76470 Ötisheim
Telefon: 07222 401 299
E-Mail: chris.heinemann@gmx.net
Höhl, Ruben Maulbronner Str. 26
75447 Sternenfels
Telefon: 07045 2043-384
E-Mail: redaktion@steelhorses-mag.de
Kugli, Dr. Ana ton-bild-schau
Dr. Ana Kugli & Sebastian Seibel GbR
Hohenzollernstr. 52
75177 Pforzheim
E-Mail: kugli@ton-bild-schau.de
Tel. 0152 04 42 38 70
Klein-Wiele, Werner
„pr-agentur klein-wiele”
PR-Agentur Klein-Wiele
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen, Verbände, Organisationen, Kommunen, Hotellerie. Presseinformationen, Produkt-PR, Pressekonferenzen, Fotos, Firmenzeitschriften, Direktmarketing, Redaktionsservice, Internet.
Killbergstr. 45
72160 Horb-Grünmettstetten
Telefon: 07486 4546-0
Telefax: 07486 4546-2
E-Mail: agentur@klein-wiele.de
Lache, Gerd Crossmediales Medienbüro Baden Presse. Content Creator für Texte, Fotos und Videos,
Text | Foto | Video
Pfändlermatte 6
D-79274 St. Märgen
Telefax: 03212 2811 039
E-Mail: redaktion@BadenPresse.de
Mobil: 01577 3302229
Merck, Patrick Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Media sowie Beratung und Unterstützung für Industrie, Handwerk und Unternehmen.
Journalist & Fachwirt PR (IHK).
Redaktionsbüro:
Jahnstraße 4
79669 Zell im Wiesental
Telefon +49 7625 9283199
Mobil: +49 175 2026154
E-Mail: post@patrickmerck.com
Metzbaur, Birgit Gerwigstraße 77
75177 Pforzheim
Mobil: 0152 082 391 63
E-Mail: birgit.metzbaur@gmx.de
Moster, Maren
Redaktionsbüro Schreibfaktorei
Vogelsangstr. 19
75331 Engelsbrand
Telefon: 0 72 35 / 98 08 16
E-Mail: mm@schreibfaktorei.de
Peters, Philiipp PP Text
Das Büro für Text I Konzept I PR
Kaplaneigasse 9, 79112 Freiburg
Telefon: 0 76 64 – 402 70 80
Mobil: 0171 – 995 89 41
E-Mail: mail@pptext.de
Prokoph, Ilona,
Freie Journalistin & Buchautorin
Schillerstraße 2
75446 Wiernsheim
Telefon: 07044-9153700
Mobil: 0170 20 19 21 9
E-Mail: proilona@t-online.de
Rau, Ina Freie Journalistin
Hohenzollernstraße 129
75179 Pforzheim
Telefon: 07231 42524-98
Telefax: 07231 42524-989
E-Mail inarau@gmx.de
Schiel, Bernd Pressebüro Schiel
Lützenhardter Str. 24
75385 Bad Teinach-Zavelstein (Sommenhardt)
Telefon: 07053 932 877
Telefax: 03212 151 1932
Mobil: 0151 275 427 63
E-Mail info@pressebuero-schiel.de
Seeling, Antje
Corporate Content. Kommunikation für Tourismus und Wein
Langenburgerstraße 33
70435 Stuttgart
Website: beuro@antjeseeling.de
Stahlfeld, Ulrike Christophstr. 5
75428 Illingen
Mobil: 0163 630 646 3
E-Mail: mail@textagentur-stahlfeld.de
(unter anderem tätig für Rundfunksender,
Tageszeitungen und Zeitschriften)
Verstl, Alfred
Eichertstr. 3
75365 Calw
Tel.: 07051 934292
Mobil: 0171 4162604
E-Mail: AlfredVerstl@web.de
(20 Jahre Erfahrung als Wirtschafts­redakteur beim Schwarzwälder Boten)

Fotojournalisten

Klinner, Manfred Julius-Naeher-Straße 9
75180 Pforzheim
Telefon: 07231 767 834
E-Mail: xtrablatt@t-online.de
Internet: www.xtrablatt.de
van der Ploeg, Siska Tälestr. 34
72160 Horb
Telefon: 07451 623-632
Seibel, Sebastian Sebastian Seibel FOTOGRAFIE
Genossenschaftsstrasse 79
75173 Pforzheim
Studio (keine Post)
Hohenzollernstr. 52
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 48 79 282
Mobil: 0151 19 47 31 63
E-Mail: mail@sebastian-seibel.de
Wacker, Roland Am Rothentain 51
75228 Ispringen
Telefon: 07231 419 854
Telefax: 07231 938 165 1
E-Mail: roland@fotolabor-wacker.de

Fachzeitschriften mit regionalem Bezug

Allgemeine Hotel- und Gaststätten-Zeitung Silberburgstr. 122
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 2133-0
Telefax: 0711 2133-239
E-Mail: Redaktion@ahgz.de
Schlütersche Verlagsgesellschaft
mbH & Co. KG
G. Braun Telefonbuchverlage GmbH & Co. KG
Fritz-Erler-Straße 23
Telefon: 0721 1610 0
E-Mail: info@schluetersche.de
Goldschmiede-Zeitung Untitled Verlag und Agentur GmbH & Co. KG
Jarresstr. 2
22303 Hamburg
Telefon: 040189 881 0
Telefax: 040189 881 111
E-Mail: info@untitled-verlag.de
Konradin Verlag Ernst-Mey-Straße 8
Leinfelden-Echterdingen
Postfach 70746 / 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 7594-0
E-Mail: info@konradin.de
Konturen Zeitschrift der Hochschule für
Gestaltung, Technik und Wirtschaft
Tiefenbronner Straße 65
75175 Pforzheim
Telefon: 0723 28-5
Telefax: 07231 28-6666
E-Mail: info@hs-pforzheim.de
Internet: www.fh-pforzheim.de
MM Maschinenmarkt Vogel Business Media GmbH & Co. KG
Max-Planck-Straße 7-9
97082 Würzburg
Postfach 6740 / 97017 Würzburg
Telefon: 0931 418-0
E-Mail: info@vogel.de
U.J.S. - Uhren Juwelen Schmuck Chmielorz Verlag GmbH
Postfach 2229 D-65047
65183 Wiesbaden
Telefon 0611 - 360 98-0
Telefax 0611 - 301 303
E-Mail: info@chmielorz.de
Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp) Deutscher Fachverlag GmbH
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 7595-01
Telefax: 069 7595-2999
E-Mail: info@dfv.de

Pressedienste

Deutsche Presse-Agentur (dpa)
Kriegsstraße 164
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 912 85-0
Telefax: 0721 91285-30
E-Mail: karlsruhe@dpa.com
Deutsche Presse-Agentur GmbH Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 162620
Telefax:0711 16262-525
E-Mail: stuttgart@dpa.com
Dow-Jones News GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Postfach 105038 / 70044 Stuttgart
Telefon: 069 297 25-350
Telefax: 069 297 25-360
E-Mail: info.germany@dowjones.com

Zentralen der Nachrichtenagenturen

Agence France Presse (AFP) Buero de Berlin Friedrichstraße 108
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 308 76-0
Deutsche Presse-Agentur (dpa) Landesdienst Südwest für Baden-Württemberg
Königstraße 18,
70173 Stuttgart-Mitte
Postfach 10 10 55,
70009 Stuttgart
Tel.: 0711 162 62-0
Fax: 0711 162 62-525
E-Mail: stuttgart@dpa.com
Fotoredaktion
Tel.: 0711 16262-530
E-Mail: stuttgart.foto@dpa.com
Infront Financial Technology GmbH Infront Financial Technology GmbH
Mainzer Landstr. 178-190
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 507 01-0
E-Mail: info@infrontfinance.com
Internet: www.infrontfinance.com

Verlage und Werbeagenturen

Anschriften von im Kammerbezirk Nordschwarzwald ansässigen Verlagen und Werbeagenturen können bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Kammer, Telefon: (07231)201-151 angefordert werden.

Auflagenstarke Tageszeitungen der angrenzenden Regionen

Baden-Baden Badisches Tagblatt GmbH
Flugstraße 11
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 215-0
E-Mail: redaktion@badisches-tagblatt.de
Freiburg Badische Zeitung
Löracher Straße 3
79115 Freiburg
Telefon: 0761 496-0
Telefax: 0761 496-8696
E-Mail:kontakt.redaktion@badische-zeitung.de
Heidelberg Rhein-Neckar-Zeitung
Neugasse 2 - 6
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 519-0
Telefax: 06221 519-95000
E-Mail: online@rnz.de
Heilbronn Heilbronner Stimme GmbH & co. KG
Allee 2
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 615-0
Telefax: 07131 615-200
E-Mail: zeitung@stimme.de
Karlsruhe Badische Neueste Nachrichten
Linkenheimer Landstraße 133
76147 Karlsruhe
Postfach 311168 / 76141 Karlsruhe
Telefon: 0721 789-0
Telefon: 0721 789-146 (Herr Neubauer)
Telefon: 0721 789-8124 (Frau Erika Becker)
Telefax: 0721 789-155 oder-156
E-Mail: redaktion.wirtschaft@bnn.de
Ludwigshafen Die Rheinpfalz
Amtsstraße 5-11
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0631 3701-6600
Telefax: 0631 3701 6601
E-Mail: redaktion@rheinlandpfalz.de
Mannheim Mannheimer Morgen - Wirtschaftsredaktion
Dudenstraße 12-26
68167 Mannheim
Postfach 102164 / 68021 Mannheim
Telefon: 0621 392-01
Telefax: 0621 392-1412
E-Mail: geschäftsleitung@haas-mediengruppe.de
Internet: www.mamo.de
Offenburg Arbeitsgemeinschaft mittelbadische Heimatpresse / Offenburger Tageblatt
Marlener Straße 9
77656 Offenburg
Postfach 22 20/ 77612 Offenburg
Telefon: 0781 504-0
Telefax: 0781 504-1119
E-Mail: info@bo.de
Reutlingen Reutlinger General-Anzeiger
Burgstraße 1-7
72764 Reutlingen
Postfach 1642 / 72706 Reutlingen
Telefon: 07121 302-333
E-Mail: redaktion@gea.de (redaktionell)
E-Mail: gea@gea.de (allgemein)
Reutlinger Nachrichten /
Albstr. 4
72764 Reutlingen
Postfach 2454 / 72714 Reutlingen
Telefon: 07121 930-20
Telefax: 07121 9302-23
E-Mail: rn.redaktion@swp.de
Sindelfingen Sindelfinger Zeitung
Böblinger-Straße 76
71060 Sindelfingen
Postfach 280 / 710455 Sindelfingen
Telefon: 07031 862-210
Telefax: 07031 862-202
E-Mail: redaktion@szbz.de
Stuttgart Stuttgarter Nachrichten
Plieninger Straße 150
70567 Stuttgart
Postfach 104452 / 70039 Stuttgart
Telefon: 0711 7205-0
Telefax: 0711 7205-7109
E-Mail: redaktion@stzn.de
E-Mail: online@stz.zgs.de
Tübingen Schwäbisches Tagblatt
Uhlandstraße 2
72072 Tübingen
Postfach 2420 / 72014 Tübingen
Telefon: 07071 9340
E-Mail: verlagsleitung@tagblatt.de
Vaihingen Vaihinger Kreiszeitung
Marktplatz 15
71665 Vaihingen
Postfach 1140 / 71654 Vaihingen
Telefon: 07042 919-0
Telefax: 07042 919-55
E-Mail: info@vkz.de

Bundesweite Tageszeitungen

Bild Axel-Springer-Platz 1
20355 Hamburg
Brieffach 3410 / 20350 Hamburg
Telefon: 040 347-24 929
Telefax: 040 347-23 474
E-Mail: hamburg@bild.de
Internet: www.bild.de
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) FAZ-Wirtschaftskorrespondentin für Baden-Württemberg
Redaktion Stuttgart
Ostendstraße 77
70188 Stuttgart
Telefon: 0711 16625-300
Telefax: 0711 16625-101
E-Mail: wirtschaft.stuttgart@faz.de
Süddeutsche Zeitung Hultsinder Straße 8
81677 München
Telefon: 089 2183-0
Telefax: 089 2183-9777
E-Mail: redaktion@sueddeutsche.de
E-Mail: wir@sueddeutsche.de
Internet: www.sueddeutsche.de
Die Welt Axel-Springer-Str. 65
10969 Berlin
Postfach / 10888 Berlin
Telefon: 030 2591-0
Telefax: 0800 9358 737
E-Mail: redaktion@welt.de
Internet: www.welt.de

Bundesweite Wochenzeitungen und -zeitschriften

Bild am Sonntag Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Brieffach 22 60/ 20350 Hamburg
Telefon: 040 347-24929
Telefax: 040 347- 25 165
E-Mail: information@axelspringer.de
Focus Arabellastraße 23
81541 München
Telefon: 089 9250-3292
Telefax: 089 9250-1240
E-Mail: redaktion@focus.de
Der Spiegel Ericusspitze 1
20457 Hamburg
Telefon: 040 3007-7
Telefax: 040 3007-2246
E-Mail: spiegel@spiegel.de
Internet: www.spiegel.de
Die Woche JAHRESZEITEN VERLAG GmbH Harvestehunder Weg 42
20149 Hamburg
Telefon: 040 2717-0
Postfach 10 40 40
E-Mail: jahreszeitenverlag@jalag.de

Die Zeit
Speersort 1
20095 Hamburg
Telefon: 040 3280-0
Telefax: 040 3280-5003
E-Mail: kontakt@zeit.de



Bundesweite Wirtschaftszeitungen und -zeitschriften

Handelsblatt Medi Group GmbH Ernst-Merk-Straße 12-14
20099 Hamburg
Telefon: 0211 20 544-621
Telefax: 0211 887-1420
E-Mail: absatzwirtschaft@handelsblattgroup.de
Infodienst Verlags-GmbH Infodienst GmbH
Im Weilig 2
76275 Ettlingen
Telefon: 07243 5974-16
E-Mail: info@infodienstgmbh.de
Börsen-Zeitung Düsseldorfer Straße 16
60329 Frankfurt a.M.
Postfach 11 09 32 / 60044 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 27320
Telefax: 069 23 22 64
E-Mail: redaktion@boersen-zeitung.de
Internet: www.boersen-zeitung.de
Capital Am Baumwall 11
20459 Hamburg
Telefon: 030 22074-5120
E-Mail: capitalredaktion@capital.de
Econo. Die starken Seiten der Wirtschaft Econo Verlags GmbH
Lichtensteinstraße 6
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0800 7807803
Telefax: 0781 289 436 50
E-Mail: Verlag@econo.de
Internet: www.econo.de
Impulse Impulse Medien GmbH
Paul-Dessau-Straße 3A
22761 Hamburg
Telefon: 040 609 452-277
Telefax: 040 609 452-299
E-Mail: chefredaktion@impulse.de
Manager Magazin Ericusspitze 1
20457 Hamburg
Postfach 11 10 53 / 20410 Hamburg
Telefon: 040 30800 333
Telefax: 04038080 - 334
E-Mail: redaktion_mm_online@manager-magazin.de
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG Mainzer Landstr. 178-190
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 507 01-0
Telefax: 069 507 01-126
E-Mail: info@vwd.com
Internet: www.vwd.com

IHK-Zeitschriften der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern
Freiburg, Konstanz,Villingen-Schwenningen,
Wirtschaft im Südwesten

Zeitschrift der IHKs im Regierungs-
bezirk Freiburg
Ansprechpartner: Sabine Baur
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Postfach 860 / 79008 Freiburg
Telefon: 0761 151 05-0
Telefax: 0761 3858-222
E-Mail: ihk@freiburg.ihk.de
Internet: www.ihk.de/freiburg
Wirtschaft in Ostwürttemberg
Mitteilungsblatt der IHK Ostwürttemberg
Ansprechpartner: Sascha Kurz
Tel. 07321 324-0
Telefax: 07231 324-169
IHK Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Straße 1
89520 Heidenheim
E-Mail: zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de
Internet: www.ihk.de/ostwuerttemberg
IHK Heilbronn-Franken Ansprechpartner: Andreas Lukesch
Herausgeber: IHK Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Telefon: 07131 9677-0
Telefax: 07131 9677-903
E-Mail: andreas.lukesch@heilbronn.ihk.de
Internet: www.ihk.de/heilbronn-franken
IHK Karlsruhe Online Redaktion: Dr. Arne Rudolph
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-100
Telefax: 0721 174-177
E-Mail: arne.lukesch@karlsruhe.ihk.de
Internet: www.karlsruhe.ihk.de
Mannheim, HeidelbergWirtschaftsmagazin Rhein-Neckar
Informationsblatt der IHK Rhein-Neckar
L 1,2
68161 Mannheim
Postfach 101661 / 68016 Mannheim
Telefon: 0621 1709-0
Telefax: 0621 1709-5510
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de
Online Redaktion: Maria Schulz maria.schulz@rhein-neckar.ihk24.de
Internet www.rhein-neckar.ihk24.de

Pforzheim, IHK-Magazin
Zeitschrift der IHK Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Postfach 920 / 75109 Pforzheim
Telefon: 07231 201-0
Telefax: 07231 201-158
E-Mail: presse@pforzheim.ihk.de
Internet: www.ihk.de
Stuttgart, IHK Region Stuttgart
Redaktion Magazin Wirtschaft
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Postfach 102444 / 70020 Stuttgart
Telefon: 0711 2005-0
Telefax: 0711 2005-1354
E-Mail: presse@stuttgart.ihk.de
Internet: www.stuttgart.ihk.de
Ulm, Weingarten
IHK Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Sigmaringen):
IHK Bodensee-Oberschwaben
Frau Katrin Bretzel
Lindenstr. 2
88250 Weingarten
Telefon: 0751 409-172
E-Mail: website@weingarten.ihk.de
Internet: http://www.weingarten.ihk.de

Im Bereich der IHK Ulm (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Stadtkreis Ulm):
IHK Ulm
Meike Eickhoff
Olgastr. 95-101
89073 Ulm
Telefon: 0731 173-168
Telefax: 0731 173-5168
E-Mail: eickhoff@ulm.ihk.de
Internet: http://www.ulm.ihk.de

Pressestellen der Landesregierung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung

Pressestelle Schellingstr. 15
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0
Telefax: 0711 123-3999
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Finanzministerium Kommunikation
Schloßplatz 4 (Neues Schloß)
70173 Stuttgart
Postfach 101453 / 70013 Stuttgart
Telefon: 0711 123-4577
Telefax: 0711 279-3893
E-Mail: presse@fm.bwl.de
Innenministerium Pressestelle
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 231-4
Telefax: 0711 231-5000
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
Ministerium der Justiz und für Migration Justizministerium Baden-Württemberg
Pressestelle
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-2103
Telefax: 0711 279-2264
E-Mail: pressestelle@jum.bwl.de
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Pressestelle
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-0
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de
Ministerium für Ernährung im ländlichen Raum & Verbraucherschutz Pressestelle
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 126-0
E-Mail: pressestelle@mlr.bwl.de
Staatsministerium Pressestelle
Richard-Wagner-Str.15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 2153-0
Telefax: 0711 2153-340
E-Mail: pressestelle@stm.bwl.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0 /- 3552
E-Mail: pressestelle@sm.bwl.de
Umweltministerium Pressestelle
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Postfach 10 34 39
Telefon: 0711 126-0 /- 2783
Telefax: 0711 126-2880
E-Mail: presse@um.bwl.de
Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Pressestelle
Königstraße 46 (Mittnachtbau)
70173 Stuttgart
Postfach 10 34 53 / 70029 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3005
Telefax: 0711 279-3080
E-Mail: Pressestelle@mwk.bwl.de
Landespressekonferenz
Baden-Württemberg (LPK)
Arbeitsgemeinschaft landespoli-
tischer Journalisten
LPK Landespressekonferenz Baden-
Württemberg e.V. Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2063-268
E-Mail: info@lpk-bawue.de
Internet: www.lpk-bawue.de

Rundfunk- und Fernsehanstalten, deren Programm in der Region Nordschwarzwald empfangen werden kann

Rundfunk - Regional – Freies Radio Freudenstadt Forstraße 23
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441 8822-1
Telefax: 07441 8822-3
E-Mail: info@radio-fds.de
Plieningerstraße 150
70567 Stuttgart
Telefon: 0711 72727- 0
Telefax: 0711 72727-385
E-Mail: info@antenne1.de
Internet: www.antenne1.de
Hit-Radio Antenne 1
Studio Reutlingen
Burgplatz 5
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 9935-0
Telefax: 07121 9935-1
E-Mail: verkaufreutlingen@antenne1.de
Südwestrundfunk (SWR) Reginalbüro Pforzheim-Nordschwarzwald SWR Regionalbüro Pforzheim-Nordschwarzwald
Peter Lauber
Zerrennerstraße 28
75172 Pforzheim
Telefon: 07231 315 003
E-Mail: studio.pforzheim@swr.de
Rundfunk - Überregional
Südwestrundfunk (SWR)Baden-Baden
Regional- und Wirtschaftsredaktion
Hans Bredow-Straße
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 929-0
Telefax: 07221 929-2600
Redaktion Baden Radio
SWR Studio Karlsruhe Kriegsstraße 166
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 176-0
E-Mail: studio.karlsruhe@SWR.de
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 929-0
Telefax: 0711 929-11300
E-Mail: info@SWR.de
SWR Wirtschaftsredaktion Stuttgart Neckarstr. 230
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 929-0
Telefax: 0711 929-11300
E-Mail: info@SWR.de
Die neue Welle (Radio Karlsruhe GmbH & Co. KG)
Studios für Karlsruhe, Pforzheim und Enzkreis
Philipp-Reist-Str. 3
76137 Karlsruhe
Tel. Redaktion: 0721 2016-0
Telefax: 0721 2016-111
E-Mail: info@die-neue-welle.de
Internet: www.die-neue-welle.de
Radio RegenbogenStudio Karlsruhe Ludwig-Erhard-Allee 20-24
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 919 645-0
Telefax: 0721 919 645-40
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Corporate Social Responsibility

Corporate Social Responsibility im Mittelstand - CSR

Hype oder Trend?

Pforzheim, 15.04.2013. Gerade der Mittelstand fragt sich, ob es sich dabei nur wieder um einen kurzfristigen Hype und eine Erfindung der Werbeagenturen handelt oder um einen echten Trend, dem ein gesellschaftlicher Wertewandel zu Grunde liegt.
Um dieser Frage beantworten zu können, gilt es, zuerst einmal die verschiedenen Begrifflichkeiten zu klären. Heute wird CSR und Nachhaltigkeit meist synonym verwendet, weil die an der Umwelt orientierte Nachhaltigkeitsdiskussion um soziale Aspekte erweitert wurde. Die Europäische Kommission definiert CSR dann auch als "Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren". Doch es bleibt noch viel zu tun, denn nach der Wertestudie "Ethik-Monitor" der Stiftung für ethisches Handeln spricht über die Hälfte der Bevölkerung der Wirtschaft das Interesse am Gemeinwohl ab. Kein Wunder also, dass CSR erst recht nach der Finanzkrise, die insbesondere durch die Verantwortungslosigkeit vieler Manager ausgelöst wurde, als wichtiger Bestandteil einer "neuen" Ökonomie ins Spiel gebracht wird.

CSR-Management als wichtiger Erfolgsfaktor

Wirtschaft findet nicht im luftleeren Raum statt. In einer hochgradig vernetzten Welt können sich Unternehmen nicht mehr auf rein egoistische Zielsetzungen beschränken. Außerdem ist der Verbraucher aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und erwartet von den Unternehmen nicht nur funktionale Produkte zu einem entsprechenden Preis, sondern auch Verantwortung und moralisches Handeln. Die Konsumenten orientieren sich neu und kaufen wesentlich bewusster ein. Die Bewegung der so genannten Lohas (Lifestyle of Health and Substainability) unterstreicht diese Entwicklung. Fehlverhalten wird von den Medien sofort angeprangert. Vor diesem Hintergrund sind eine erfolgreiche Marktpositionierung und ein rentables Wirtschaften ohne ein adäquates CSR-Management in Verbindung mit entsprechender Kommunikation nur noch schwer möglich.

CSR darf kein Green- bzw. Whitewashing sein

Was bedeutet CSR ganz konkret? Konzerne führen in ihren Nachhaltigkeits- und CSR-Berichten oft einen bunten Strauß von Maßnahmen auf: Stiftungen, Sport- und Kultursponsoring, Spenden für caritative Einrichtungen, Umweltprojekte, und vieles andere mehr. Die Brauerei Krombacher wurde durch ihr Regenwaldprojekt bekannt und der Autokonzern VW durch sein Engagement mit dem Naturschutzbund Nabu für die Wiederansiedlung der Wölfe. Anderes, was aktuell als CSR verkauft wird, kann schlicht als Green- bzw. Whitewashing bezeichnet werden. Ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter ausbeutet, um anschließend ein Sozialprojekt zu unterstützen, übt sicherlich keine soziale Verantwortung aus. Und Firmen, die auf Grund laxer Umweltschutzauflagen in Entwicklungsländern ihre Produktion dorthin auslagern, das heimische Fabrikdach aber mit einer Solaranlage ausstatten, sind weit entfernt von nachhaltigem Wirtschaften. Beim Mittelstand kann meistens von aufrichtigen Ansätzen ausgegangen werden, allerdings ist vieles an den persönlichen Interessen des Geschäftsführers ausgerichtet. Da werden schon mal das örtliche Theater und ein Kindergarten unterstützt. Oder der Tennisclub erhält ein neues Vereinsheim.

CSR ist mehr als Sponsoring

Das Social-Sponsoring mittelständischer Unternehmer in Ehren. Aber die Unterstützung von Einzelprojekten darf nicht mit CSR gleichgesetzt werden. Es geht im Kern vielmehr darum, Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, die fair erzeugt werden, umweltverträglich sind und den Menschen dienen. Es geht also nicht um einzelne gute Taten, sondern um eine im ganzen Unternehmen verankerte Haltung und strategische Ausrichtung. Dabei steht das Kerngeschäft des Unternehmens im Mittelpunkt. Ergänzender Maßnahmen wie aus dem Bereich Corporate Citizenship, die nicht unmittelbar die Wertschöpfungskette betreffen, runden CSR nur ab.

Best Practice im Mittelstand

Dass auch mittelständische Unternehmen ein sinnvolles CSR-Maßnahmenpaket schnüren können, zeigt ein Beispiel aus Berlin: Die Wall AG gehört zu den führenden Anbietern hochwertiger Stadtmöblierungsprodukte mit beleuchteter Plakatwerbung. Das Unternehmen ist seit mehr als 20 Jahren in der Region ansässig und beschäftigt etwa 450 Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung und die Beschäftigten identifizieren sich stark mit dem Standort und fühlen sich verpflichtet, auch jenseits des Werktors Verantwortung zu übernehmen. Dabei konzentriert man sich auf die Bereiche "Denkmalschutz und Stadtgestaltung" sowie "Bildungs- und Kulturförderung". Neben finanziellen Mitteln stellt das Unternehmen Werbeflächen, personelle Ressourcen und Know-how zur Verfügung.

Engagement im Zusammenhang mit Kerngeschäft

Das Engagement im stadtgestalterischen Kontext ist eine direkte Verknüpfung mit dem Kerngeschäft der Wall AG. Zu den Projekten gehören die Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung auf dem Kurfürstendamm, die Sanierung und Wartung von Brunnenanlagen, die Reinigung von Grünanlagen, die Pflege historischer Denkmäler und die Errichtung von Mahn- und Gedenkorten. Für die Förderung kultureller Einrichtungen stellt das Unternehmen kostenlos Plakatflächen zur Verfügung. Die langlebigen Stadtmöblierungsprodukte des Unternehmens werden schadstofffrei und recycelbar produziert. Für ihre Reinigung und Wartung werden umweltverträgliche und biologisch abbaubare Reiniger eingesetzt. Werbeanlagen stattet das Unternehmen mit einem Reflektorensystem und Energiesparlampen aus. Um CO2-Emissionen zu senken setzt die Wall AG auf Erdgasfahrzeuge. Das Unternehmen entwickelte sogar eine Bushaltestelle, in deren Dach eine Photovoltaikanlage integriert ist.

CSR als Sicherung der Zukunftsfähigkeit

Der Stadtmöblierer und Außenwerber hat sich das Unternehmensmotto "Für Städte. Für Menschen." auf die Fahnen geschrieben und versteht CSR als Sicherung der Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens. Sein gesellschaftliches Engagement ist fest in seiner Unternehmenskultur verankert. Das Unternehmen setzt für sein CSR jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag ein, der rund 10 Prozent des Umsatzes beträgt. Für seine Aktivitäten wurde das Unternehmen mit etlichen Preisen ausgezeichnet, darunter auch der Deutsche Preis für Wirtschaftskommunikation in der Kategorie "Corporate Social Responsibility".

CSR und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze

Da Unternehmen im Allgemeinen nicht aus Altruismus handeln, stellt sich gerade für den Mittelstand immer auch die Frage: "Wie rechnet sich das?" Und hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem unsystematischen Sponsoring und einem professionellen CSR-Konzept. Eine glaubwürdige CSR-Strategie unterstützt die Markenbildung, liefert PR-Inhalte, senkt die Werbeausgaben, fördert die Mitarbeitermotivation, unterstützt das Recruiting, und ist nicht zuletzt auch Umsatztreiber. Denn Glaubwürdigkeit und Verantwortung haben Konjunktur. In den nächsten Jahren werden breite Bevölkerungsschichten ihre Sympathien für Marken und Produkte immer stärker nach der "Ethical Correctness" vergeben. CSR und Wirtschaftlichkeit sind also keine Gegensätze. Und damit ist auch die Eingangsfrage beantwortet: CSR ist kein kurzfristiger Hype, sondern eine dem gesellschaftlichen Wertewandel geschuldete Unternehmensstrategie.

Zwölf Regeln für die Erarbeitung einer CSR-Strategie:

  1. Das Umweltverhalten des Unternehmens überprüfen und laufend verbessern (Produktions- und Transportverhalten, Energieeinsparung, Abfallminimierung bzw. -vermeidung, Recycling, Schutz der natürlichen Umgebung, Förderung von umweltfreundlichen Wegen zum Arbeitsplatz wie ÖPNV, Fahrrad und Fahrgemeinschaften).
  2. Umweltprojekte unterstützen und initiieren (Mitgliedschaft in Initiativen und Verbänden).
  3. Umweltziele festgelegen und überwachen (evtl. Zertifizierung).
  4. Umwelteinflüsse bei der Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen beachten (Ressourcenverbrauch, CO2 Ausstoß, Recyclingfähigkeit).
  5. Guideline für den Umgang mit Kunden und Lieferanten festlegen (Reklamationsverhalten, Preispolitik, Zahlungsmoral, Vertragstreue, Transparenz und Fairness in der Produktion).
  6. Qualitätsmanagementsystem installieren (ISO 9000, SA 8000, ISO 14001, EMAS, Sozialgütesiegel, Best Place to work).
  7. Für das Gemeinwesen in der Kommune engagieren (Soziales, Kultur, Sport).
  8. Initiativen für den Arbeitsmarkt unterstützen und anstoßen (Ausbildungsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen, innovative Arbeitsmodelle).
  9. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten und fördern, auch für ältere Arbeitnehmern (Qualifizierungsbudgets, Workshops, Förderung der Fach- und Sozialkompetenz, Personalentwicklung).
  10. Modelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einrichten (Flexible Arbeitszeiten, Tele- bzw. Heimarbeit, Kinderbetreuungsangebote, Möglichkeiten der Beschäftigungsunterbrechung).
  11. Mitarbeiter ernst nehmen und Wertschätzung deutlich machen (Vorschlagswesen, Erfolgsbeteiligung und Beteiligungsmöglichkeiten am Unternehmen, Mitarbeiterzeitschrift, Mitarbeiterfeste und -ausflüge)?
  12. Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen (Berücksichtigung der Mitarbeiterhinweise beim Arbeitsschutz, Unterstützung von Sportaktivitäten, Rückenschule, Ernährungsberatung, Anreizsysteme für Nichtraucher, Obstkörbe und Mineralwasserstationen)?
© Ulrich Erler.
Ausbildungsbetrieb werden

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb

Möchten Sie, wie viele andere Unternehmen auch, Ihren beruflichen Nachwuchs selbst ausbilden? Die Ausbildung junger Menschen stellt eine besonders lohnende Investition in die Zukunft dar. Sie haben die Chance, Fachkräfte auszubilden, die Ihren Betrieb, Ihre Kunden und die von Ihnen gestellten Anforderungen genau kennen.
Durch die Ausbildung im eigenen Betrieb erhalten Sie nicht nur geschulte, sondern auch gleich eingearbeitete und hoch motivierte Fachkräfte, die mit allen Interna Ihres Unternehmens bestens vertraut sind. Die mit der Ausbildung verbundenen Mühen und Kosten rentieren sich.
In bestimmten Fällen wird die Schaffung von Ausbildungsplätzen auch mit öffentlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Informationen erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Ihr Unternehmen ist für die Berufsausbildung geeignet, wenn ...

  • der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
  • die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht.
Ein Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein, wenn die fehlenden Inhalte bei einem Verbundunternehmen vermittelt werden können.
Ausbilden kann, wer selber persönlich und fachlich geeignet ist oder einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt, und wenn auch im Betrieb die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Fachlich geeignet ist in der Regel, wer ...

  • eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat. Das Gesetz hat Ausnahmeregelungen genereller Art, so z. B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen vorgesehen, die einschlägig tätig gewesen sind.
    Es sind weitere Ausnahmen möglich. Auskünfte hierzu gibt Ihnen die Ausbildungsberatung.
  • über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt. Diese sind ggf. durch eine entsprechende Prüfung nachzuweisen (Ausbilder-Eignungsprüfung).
Finanzierung und Förderung

Rating durch die Deutsche Bundesbank

Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems gewährt die Bundesbank inländischen Kreditinstituten Kredite. Die Institute können dafür als Sicherheiten auch Kreditforderungen an Wirtschaftsunternehmen einsetzen. Diese Wirtschaftsunternehmen müssen allerdings „notenbankfähig” sein, also eine hohe Bonität aufweisen.
Die Bundesbank prüft dafür die Jahresabschlüsse des Unternehmens. Sie analysiert wesentliche Kennzahlen für Rentabilität, Innenfinanzierungskraft, Liquidität und Kapitalstruktur und Zahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Sie vergleicht diese mit den Ergebnissen von Unternehmen derselben Branche für drei aufeinander folgende Jahre. Anschließend vergibt die Bundesbank eine Rangstufe auf einer Skala von 1 bis 7. Das Testat „notenbankfähig” erhalten dabei nur Unternehmen mit einer Rangstufe von 1 bis 3.
Diese Bonitätsanalyse bietet die Bundesbank außerhalb der geldpolitischen Operationen auch interessierten Wirtschaftsunternehmen an:
  • Das Unternehmen kann sich über die eigene Stellung im Wettbewerbsumfeldinformieren, weil in die Analyse Vergleichswerte von Unternehmen derselben Branche einbezogen werden.
  • Individuelle Stärken und Schwächen werden im Vergleich zu den Wettbewerbern deutlich.
  • Das Unternehmen kann Veränderungen über drei Jahre verfolgen.
Unternehmen, die diesen Service der Bundesbank nutzen möchten, wenden sich bitte an das Referat Bonitätsanalyse und Wertpapiere der regional für sie zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Für eine Analyse werden die Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre benötigt.
Ihr Ansprechpartner in Baden-Württemberg
DEUTSCHE BUNDESBANK
Hauptverwaltung Stuttgart
Postfach 10 60 21
70049 Stuttgart
Finanzierung

Eigenkapital-Ideen für den Mittelstand

Die Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich immer noch unterdurchschnittlich. Im angelsächsischen Raum haben Beteiligungsfinanzierungen bzw. kapitalmarktnahe Finanzierungen traditionell eine wesentlich höhere Bedeutung. Da die Eigenkapitalausstattung einen wesentlichen Einfluss auf die Beschaffung von Fremdkapital hat, sind die unternehmerischen Möglichkeiten beispielsweise zur Umsetzung von Wachstumsstrategien für deutsche Unternehmen durch die bestehenden Bilanzstrukturen begrenzt.
Neben der MBG bietet auch die Sparkasse Pforzheim Calw den Unternehmen der Region bereits seit dem Jahr 2000 über ihre Tochter, die S-Kap Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co KG, als Partner auf Zeit Beteiligungskapital und Eigenkapitalprodukte an. Die Untersuchung „Wege zum Wachstum” der Beratungsgesellschaft Ernst & Young zeigt, dass mit Beteiligungskapital finanzierte Unternehmen schneller expandieren, eine höhere Rentabilität erzielen, investitions- und forschungsbereiter sind. Durch Beteiligungskapital verbessern die Unternehmen ihre Bilanzstrukturen und vergrößern dadurch ihre unternehmerischen Möglichkeiten, z.B. für Wachstum oder Internationalisierungsstrategien. Daneben wird die Liquidität geschont, da Eigenkapitalprodukte keine laufenden Tilgungsverpflichtungen vorsehen. Die S-Kap steht allen Unternehmen der Region zur Verfügung, eine bestehende Geschäftsverbindung zur Sparkasse Pforzheim-Calw ist keine Voraussetzung.
Die S-Kap Beteiligungsgesellschaften bietet ein breites Leistungsspektrum an.
Weitere Angebote öffentlicher und privater Eigenkapitalgeber finden sich auf der Homepage des BVK.

Warenverkehr innerhalb der EU

Bestätigungsabfrage von Umsatzsteueridentifikationsnummern

Lieferungen an Personen oder Institutionen ohne USt-IdNr. können grundsätzlich nicht steuerfrei erfolgen

Wer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen will, muss auf der Rechnung nicht nur seine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, sondern auch die des Rechnungsempfängers. Hierdurch wird die volle Unternehmereigenschaft des Vertragspartners nachgewiesen, da nur dann eine steuerfreie Lieferung erfolgen darf. Lieferungen an Personen oder Institutionen ohne USt-IdNr. können grundsätzlich nicht steuerfrei erfolgen. Da insoweit die korrekte Verwendung einer USt-IdNr. von maßgeblicher Bedeutung ist, muss der liefernde Unternehmer die Richtigkeit der USt-IdNr. des Rechnungsempfängers überprüfen.

Bestätigungsverfahren

Bereits bislang war es möglich dies in einer vereinfachten Variante online durchzuführen. Hiefür musste der deutsche Unternehmer über die Homepage des Bundeszentralamts nur seine eigene USt-IdNr. und die ausländische USt-IdNr. online in die dafür vorgesehenen Felder eintragen und erhielt eine Information über die Gültigkeit der abgefragten USt-IdNr. Durch dieses einfache Bestätigungsverfahren, wird jedoch kein Vertrauensschutz im genannten Sinn ausgelöst. Um diesen zu erhalten, muss eine qualifizierte Bestätigung beantragt werden. Hierbei müssen ergänzend Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer des ausländischen Abnehmers angegeben werden.

Anfragen an das Bundeszentralamt für Steuern

Neben der Möglichkeit der Online-Bestätigungsanfrage, können Sie die qualifizierte Anfrage auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Die Antwort erfolgt grundsätzlich schriftlich, bei Internetanfragen allerdings nur auf Wunsch des Anfragers.
Merkblätter - Arbeitsrecht

Berechnung von Urlaub bei Teilzeit

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

Urlaubsanspruch: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. Heute sind das 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) oder vier Wochen. Eine längere Urlaubsdauer kann sich aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Üblich ist derzeit ein Jahresurlaub von fünf bis sechs Wochen. Auch bei der Urlaubsdauer gilt das Gebot der Gleichbehandlung. (BMWA)

Vorwort

Immer häufiger werden flexible Formen der Arbeitszeit vereinbart. Teilzeitarbeit und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben nach den Reformen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Bundeserziehungsgeldgesetzes wie auch der Behandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erheblich zugenommen. Da teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und auch geringfügig Beschäftigte wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung selbstverständlich wie Vollzeitkräfte Anspruch auf Urlaub haben, stellt sich in der Praxis oft die Frage, wie der Urlaubsanspruch zu berechnen ist. In allen Fällen von Teilzeitarbeit ist stets zu empfehlen, präzise und eindeutige Vereinbarungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage zu treffen. Dies erleichtert nicht nur die Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern klärt auch die Frage der Lohnfortzahlung bei gesetzlichen Feiertagen. (HWK Konstanz)
Nachfolgend werden die wesentlichen Grundsätze der Rechtssprechung zu Berechnung und Bemessung von Urlaub angeführt und mit einigen Beispielen verdeutlicht.
Zu differenzieren ist zunächst nach der Anzahl der Urlaubstage sowie nach dem sog. Zeitfaktor und dem Geldfaktor:

Zeitfaktor

Dieser bestimmt die Anzahl der Urlaubstage, die einem Arbeitnehmer zustehen.
In der Rechtsprechung wurde hierfür folgende Formel entwickelt :
Nominale Anzahl der Urlaubstage
______________________________

Arbeitstage pro Woche
x tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Urlaubstage.
Beispiel 1:
Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4 Stunden;
Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit im Beispiel-Unternehmen beträgt 30 Tage
Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage
Beispiel 2:
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden;
Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit im Beispiel-Unternehmen beträgt 30 Tage.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage
Beispiel 3 :
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen 8 Stunden und an 2 Tagen jeweils 4 Stunden.
Ergebnis wie oben Beispiel 1 : 30 Urlaubstage.

Geldfaktor

Wie viel Geld jede am Urlaubstag ausgefallene Stunde Arbeit "wert" ist, wird durch den sog. Geldfaktor an Hand des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen (§ 11 Abs. 1 BUrlG) oder der letzten 3 Monate (bei Monatslohn) bemessen. Mit diesem Faktor ist zu bemessen, mit welchem Stundensatz ein Urlaubstag zu berücksichtigen ist.
Berechnung des Stundensatzes:
Gesamtentgelt von 13 Wochen
______________________________________
Anzahl der Arbeitsstunden von 13 Wochen
= Entgelt pro Stunde

Gesamtentgelt von 3 Monaten
_____________________________________
Anzahl der Arbeitsstunden von 3 Monaten
= Entgelt pro Stunden
Ferner ist nach dem Zeitfaktor zu bemessen, mit wie vielen Stunden ein Urlaubstag zu bemessen ist. Eine umfassende gesetzliche Regelung des Zeitfaktors fehlt. Aus § 1 BUrlG folgt lediglich, dass die gesamte wegen des Urlaubs ausgefallene Arbeitszeit zu vergüten ist.
Dies ist dann gänzlich unproblematisch, wenn an den Wochentagen, an denen gearbeitet wird, jeweils gleich viel Stunden geleistet werden. So ist in den Beispielen 1 und 2 der Urlaubstag mit 4 bzw. 8 Stunden zu vergüten.
Problematisch ist Festlegung des Zeitfaktors dann, wenn an den verschiedenen Arbeitstagen eine unterschiedliche Anzahl von Stunden geleistet wird (vgl. Beispiel 3).
Nach der oben dargestellten Regelung würde dies bedeuten, dass jeweils zu ermitteln wäre, wie vielen Stunden an dem jeweiligen Urlaubstag konkret ausfallen. In der Praxis bedeutet dies einen erheblicher Aufwand. Zudem würde dies auch bedeuten, dass der Betrieb Urlaub für nur einen oder zwei Tage nicht genehmigen sollte, da andernfalls eine unausgeglichene finanzielle Folge entstehen würde (z. B. Arbeitnehmer nimmt immer nur an den Tagen Urlaub, an denen 8 Stunden ausfallen).
Dieses unangemessene Ergebnis lässt sich durch vertragliche Vereinbarung vermeiden. Es ist zu empfehlen, einen Stundenansatz pro Urlaubstag auf der Basis der wöchentlichen Arbeitszeit zu vereinbaren.
Im Beispiel 3 würde dies bedeuten, dass in einer Woche insgesamt 32 Stunden gearbeitet werden. Im Durchschnitt ergibt sich somit ein Stundenansatz von 6,4 Stunden pro Urlaubstag - unabhängig davon, an welchen Tagen tatsächlich Urlaub genommen wird. Hierbei handelt es sich um eine leicht handhabbare und im Ergebnis sachgerechte Regelung. (HWK Konstanz)

Urlaubsgeld steht Ihrer Teilzeitkraft nur anteilig zu

Zahlen Sie Ihren Vollzeitkräften ein Urlaubsgeld, so haben Ihre Teilzeitbeschäftigten hierauf ebenfalls einen Anspruch. Das bedeutet aber nicht, dass Sie den Teilzeitkräften den gleichen Betrag zahlen müssen wie Ihren anderen Mitarbeitern.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht bereits am 15.4.2003 (Az.: 9 AZR 548/01) entschieden, dass es zulässig ist, das Urlaubsgeld anteilig entsprechend dem zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung zu bemessen. Die Entscheidung erging zu einem Fall aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes, ist aber zweifellos auch bei privaten Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden. (VNR)
Beispiel: Ihre Teilzeitkraft arbeitet an 2 Arbeitstagen in der Woche, die Vollzeitkräfte an 5 Arbeitstagen. Sie zahlen Letzteren ein Urlaubsgeld in Höhe von 1.500 €.
Ergebnis: Sie verhalten sich nach der Rechtsprechung, wenn Sie folgende Berechnung vornehmen: 1.500 : 5 x 2 = 600 €.
Ihre Teilzeitkraft hat damit also Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von jeweils 600 €!

Entgeltfortzahlung

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unabhängig von der vereinbarten Arbeitszeit im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts für sechs Wochen. Diese Sechswochenfrist beginnt regelmäßig am Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen besteht. Während dieser ersten Zeit des Arbeitsverhältnisses und nach Ablauf der 6-Wochen-Frist haben Arbeitnehmer/innen nur Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht nur bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt. Auch bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen haben Arbeitnehmer/innen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für Schonungszeiten nach einer Kur gibt es keine Entgeltfortzahlung, es sei denn, die Beschäftigten sind während der Schonungszeit arbeitsunfähig. Um der Arbeitskraft gleichwohl die Schonzeit zu sichern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr auf Verlangen Urlaub zu gewähren.
Bei sehr flexiblen Teilzeitformen (z.B. Abrufarbeit) kann es sinnvoll sein, für Krankheitstage grundsätzlich nach dem Durchschnittsprinzip zu verfahren. Das heißt, jeder Krankheitstag, der auf einen potenziellen Arbeitstag fällt, wird mit der arbeitstäglichen Durchschnittsarbeitszeit auf das Arbeitszeitbudget angerechnet. Die Vergütung wird weitergezahlt. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und Gleichgestellte erfolgt die Einkommenssicherung im Krankheitsfall über einen laufenden Zuschlag zum Arbeitsentgelt, § 10 EFZG.
Arbeitgeber/innen können zum Ausgleich ihrer Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an einem Umlageverfahren teilnehmen, wenn sie nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigen, § 10 LFZG. Teilzeitkräfte werden für diesen Grenzwert gestuft entsprechend ihrer Arbeitszeit mitgezählt. Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden bzw. einer Monatsarbeitszeit von bis zu 45 Stunden sowie Schwerbehinderte werden gar nicht angerechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, solche mit nicht mehr als30 Wochenstunden mit 0,75 gezählt. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, wird voll berücksichtigt. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 2 Nr. 4 LFZG vor, dass der Grenzwert der Betriebsgröße durch die das Ausgleichsverfahren durchführenden Kassen von 20 auf 30 Arbeitnehmer heraufgesetzt werden kann. Arbeitnehmer/innen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch ruht, soweit sie vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bekommen. (BMWA)

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Anspruch auf Entgeltzahlung für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt. Bei Prüfung des Anspruchs ist immer zu fragen, ob der Arbeitnehmer am betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wäre dieser kein Feiertag (Lohnausfallprinzip).
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen wird rechtswidrig vereitelt, wenn man speziell nur für Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag den Arbeitszeitplan ändert. Eine solche Regelung zwingt Arbeitnehmer/innen zu unentgeltlicher Mehrarbeit. Wird sie geleistet, dann sind diese Stunden gesondert zu vergüten. Bei Teilzeit wäre es möglich, die Feiertage bei der Arbeitszeitplanung von vornherein auszusparen und den betroffenen Arbeitskräften auf diesem Wege die wirtschaftlichen Vorteile der Feiertagsvergütung vorzuenthalten. Das ist mit dem Schutzzweck des Gesetzes ebenfalls unvereinbar. Darüber hinaus würden Teilzeitkräfte so ungerechtfertigt benachteiligt.
Um den Anspruch auf Feiertagsvergütung auch in Teilzeitsystemen zu gewährleisten, empfiehlt sich auch hier, wie beim Urlaub, eine Durchschnittsanrechnung im Rahmen des Arbeitszeitkontos. Prinzipiell funktioniert die Anrechnung so: Zuerst wird für das Jahr die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitstag ermittelt. Danach wird das Gesamtbudget für jeden arbeitsfreien Feiertag um diese durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekürzt. Das so gekürzte Gesamtbudget steht dann zur Verfügung und kann auf die verbleibenden Arbeitstage des Abrechnungszeitraums verteilt werden. Die Vergütung bleibt unverändert. (BMWA)
Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die zuständige IHK.