Nr. 74415

Ab 1. Januar: Neue Energiesteuer- und Stromsteuergesetze

Berlin, 23.12.2025. Die Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurden im Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember verkündet und treten damit zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Betroffenen Bereiche

Wesentliche Aspekte sind die Entfristung der Stromsteuerbegünstigung für produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG sowie zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung.

Stromsteuerentlastung und Ausbleiben der allgemeinen Senkung

Die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2025 hinaus, die ansonsten ausgelaufen wäre, ist einer der wesentlichen Bereiche. Gleichwohl bleibt damit vorerst auch die generelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen auf das europäische Mindestmaß aus, dieser Forderung hat der Bundesrat mit einer entsprechenden Entschließung nochmal Nachdruck verliehen.

Ladepunkte und bidirektionales Laden

Weitere Änderungen des Stromsteuergesetzes betreffen den Bereich der Elektromobilität, unter anderem die steuerrechtliche Konzentration auf den Betreiber des Ladepunktes als künftig einzigen Steuerschuldner sowie neue steuerrechtliche Vorgaben zum sog. bidirektionalen Laden, mit denen eine Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen verhindert werden soll.

Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung

Mit den Änderungen im Bereich der Stromspeicher werden Doppelsteuerungen zukünftig wirksamer vermieden. Zudem wird die sog. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung aufgehoben, indem zukünftig einheitlich auf den Standort der jeweiligen Anlage bei der Steuerbefreiung abgestellt wird.

Ende der SpAEfV

Mit dem Änderungsgesetz tritt zum 31. Dezember 2025 auch die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung außer Kraft. Der sog. Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG ist bereits zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

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Quelle: DIHK

Gesucht - Unternehmen im EU-Emissionshandel

Berlin, 17.12.2025. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sucht für den Austausch in einem Praxisworkshop bei der EU Kommission Unternehmerinnen und Unternehmer mit Erfahrung im EU-ETS 1 Emissionshandel.

EU-Workshop in hybrider Form

Am 29. Januar 2026 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr findet ein Workshop zur Umsetzung des EU-ETS im Hybridformat statt. Ziel ist ein Praxis-Check durch Austausch mit Unternehmen über ihre Erfahrungen u. a. zu Monitoring, Berichterstattung, freien Zuteilungen, Auktionen, und dem Unionsregister.

Interessenten bei der DIHK melden

Die DIHK kann gemeinsam mit Eurochambres drei Unternehmen zum Workshop schicken. Wichtig: Der Workshop ist auf Englisch.
Interessierte melden sich bitte bei beland.ulrike@dihk.de bis zum 9. Januar 2026 (Dienstschluss).
Quelle: DIHK

Unternehmen wünschen sich weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen 

Berlin, 09.12.2025. Der Umfang der umweltpolitischen Vorgaben für Unternehmen ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen: Ein mittelständisches Unternehmen muss inzwischen mehrere Hundert umweltbezogene Vorschriften berücksichtigen. Was das für die Betriebe bedeutet, zeigt das neue DIHK-Umweltbarometer.

Umweltregulierung belastet vor allem Industrie, Baugewerbe und Handel

Die Umfrage unter fast 1.700 Unternehmen über Branchen und Regionen hinweg spiegelt das aktuelle Stimmungsbild der Wirtschaft zur Umweltschutzpolitik.
Die Ergebnisse zeigen: Viele Unternehmen sehen zwar den Beitrag von Regulierungen zum Umweltschutz und zur gesellschaftlichen Verantwortung – die Umsetzung in der betrieblichen Praxis ist jedoch oft herausfordernd. So gibt jedes dritte Unternehmen an, bis zu fünf Stunden pro Woche aufzuwenden, um dem administrativen Aufwand allein durch Umweltregulierungen nachzukommen.
Für mehr als jedes vierte Unternehmen liegt der Aufwand sogar bei mehr als acht Stunden pro Woche. Mit dem Zeitaufwand verbunden sind laufende Personal- und Sachkosten, die zwei von drei Unternehmen als Belastung empfinden.

Große Unterschiede zwischen Branchen

„Unsere Wirtschaft kann nur dann langfristig stark sein kann, wenn wir nachhaltig wirtschaften und unsere Umwelt schützen”, sagt Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Übertriebene Dokumentationspflichten, überbordende Bürokratie und kleinteilige Regelungen belasten die Unternehmen aber oft und verhindern dadurch wirksamen Umweltschutz und Engagement der Betriebe.“
Die Betroffenheit unterscheidet sich stark je nach Branche – entsprechend unterschiedlich bewerten die Unternehmen die Auswirkungen der Umweltschutzpolitik auf ihre Wettbewerbsfähigkeit: Branchenübergreifend sind insbesondere die Regularien für die Kreislaufwirtschaft von hoher Relevanz (45 %).
Für die Industrie kommen noch die Anforderungen an den Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen (28%) hinzu, für das Baugewerbe die Regulatorik zu Bodenschutz und Altlasten (27%) sowie für den Handel produktspezifische Regulierungen (51 %), wie beispielsweise zu Verpackungen und Elektrogeräten.
Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders durch fehlende Fachkräfte (20 %) und komplexe Kommunikation mit Behörden (31 %) belastet.

Berichtspflichten reduzieren und Digitalisierung vorantreiben

„Umweltschutz ist Bestandteil täglicher betrieblicher Entscheidungen. Unternehmen berücksichtigen ökologische Aspekte heute in nahezu allen Bereichen ihres Wirtschaftens: von der Beschaffung über die Produktion bis hin zu Investitionsentscheidungen“, erklärt Dercks. Um effektiver handeln zu können, wünschen sich rund neun von zehn Betrieben weniger Bürokratie, verlässliche Rahmenbedingungen und einheitliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.
„Die Politik muss dringend Berichtspflichten reduzieren, Genehmigungsverfahren und Digitalisierung beschleunigen sowie eine Vereinfachung der Umweltregulierungen vorantreiben – allen voran über den anstehenden EU-Umweltomnibus“, fordert Dercks. „Für Planungssicherheit und praxisgerechte Regelwerke sollte die Wirtschaft zudem frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden.“
Quelle: DIHK






Neuregelungen der CLP auf 01.01.2028 verschoben

Brüssel, 03.12.2025. Die EU hat aktuell die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen.

Stop-the-clock-Regelung veröffentlicht

Der Text zur Regulierung der Verschiebung ist nun im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar. Regulation - EU - 2025/2439 - DE - EUR-Lex
Dieses sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses zur Entbürokratisierung des Chemikalienrechts, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hatte.

Neuer Geltungsbeginn

Durch die „Stop-the-clock“-Verordnung wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungvorschriften für Tankstellen.
In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 für einige und der 1. Januar 2027 für andere festgelegt.

Weitere Vereinfachungen der CLP geplant

Gleichzeitig gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen.
Quelle: DIHK

Umweltpreis für Unternehmen geht in 22. Runde

Stuttgart, 01.11.2025. Unternehmen können sich ab sofort für den Umweltpreis für Unternehmen 2026 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotiert. Die Landesregierung zeichnet mit dem Preis außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes aus. Der thematisch wechselnde Jurypreis wird in 2026 für „Nachhaltige Beschaffung und Lieferketten“ ausgelobt.

Die Kategorien des Umweltpreises für Unternehmen

Die Bewerbung ist in den folgenden Kategorien möglich:

Bewerbungsfrist: 02.02.2026

Alle Bewerbungen nehmen automatisch auch an der Auslobung des Jurypreises teil, der als einziger bis zu zweimal vergeben werden kann. Damit hat jedes Unternehmen eine zweite Gewinnchance. Die Bewerbungsphase endet am 2. Februar 2026.

Unternehmen und Selbständige mit Sitz im Land können sich bewerben

Für den Umweltpreis können sich Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Baden-Württemberg bewerben. Die Bewerbungen sind auf einen konkreten Standort im Land zu beziehen. Handwerksbetriebe mit über 50 Mitarbeitenden können sich in der jeweiligen Industriekategorie bewerben.

Preisvergabe im Dezember 2026

Nach Festlegung der Preisträger durch die Jury, findet die Preisverleihung in festlichem Rahmen am 1. Dezember 2026 in Stuttgart statt. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsverbände, wie die z. B. die Industrie- und Handelskammern, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der LUBW sowie dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium Baden-Württemberg.
Die Jury besucht alle Unternehmen, die in die engere Auswahl gelangen, vor Ort und trifft erst auf dieser Basis ihre Entscheidungen. Sie trifft ihre Auswahl anhand von Kriterien wie umweltorientierte Unternehmensführung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen sowie Einsatz umweltschonender Technologien.
Im Jahr 2024 haben sich 104 Unternehmen für die Auszeichnung beworben.
Quelle: LandBW