Nr. 74415

Entwaldungs­ver­ordnung wird zur Never Ending Story

Brüssel, 21.10.2025. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Nun regt sich Widerstand im Europäischen Parlament.
Man ist nun auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber viele versprochene Erleichterungen, wie z. B. die zeitliche Verschiebung für mittlere und große Unternehmen, wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.
Die Europäische Kommission hat jetzt einen neuen Vorschlag vorgelegt. Eine formelle Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat steht noch aus.

Neuer Vorschlag - Stand: Oktober

Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch das Unternehmen, das einen in der EUDR genannten Rohstoff oder dort gelistetes Erzeugnis erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste – eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette, wie sie von vielen Betroffenen gefordert wird.
Außerdem sollen Kleinst- und Kleinunternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – für sie würde sich der Geltungsbeginn somit auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
Die Forderung nach einer „Null-Risiko-Kategorie" wird im neuen EU-Vorschlag nicht berücksichtigt.

EUDR wird zur Never Ending Story

In den vergangenen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass es im Europäischen Parlament keine klare Mehrheit für eine vollständige Verschiebung um ein weiteres Jahr (bis Ende 2026) gegeben hätte. Auch konkrete Erleichterungen wurden nicht umgesetzt.
Der nun vorliegende Vorschlag dürfte daher ein Kompromiss sein, um die Verordnung noch rechtzeitig bis Jahresende 2025 zu ändern – mit zumindest einigen Erleichterungen und einer Übergangsphase, auch wenn der offizielle Geltungsbeginn für mittlere und größere Unternehmen unverändert bliebe.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unternehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen.

Unsicherheit bei Betroffenen steigt

Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Erleichterungen für mittlere und große Unternehmen der s. g. Trickle-Down-Effekt weiter verstärkt und die gesamte Lieferkette - auch die vermeintlich entlasteten kleineren Unternehmen - belastet würde.
Quelle: EU, DIHK, verändert.

Novelle des Batteriegesetzes in Kraft

Berlin, 30.10.2025. Das bisherige deutsche Batteriegesetz trat am 7.10.2025 außer Kraft, weil es durch ein neues „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst wurde. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.

Registrierung bei der EAR

Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt.
Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf unter Fit for BattVO - machen Sie sich fit für die neuen Regelungen im Batterierecht ausführlich dar. Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.
Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besteht aus mehreren Artikeln, wobei der erste das o.g. BattDG enthält.

Weitere Neuerungen

Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien (Light Vehicles Batteries, z. B. von E-Bikes) sind ausschließlich über Rücknahme- und Sammelstellen, die den zugelassenen Organisationen für Herstellerverantwortung für Gerätebatterien und LV-Batterien angeschlossen sind, zu erfassen.
Starter- und Industriealtbatterien sind ausschließlich über Händler, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und über im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1542 ausgewählte Abfallbewirtschafter zu erfassen.
Elektrofahrzeugaltbatterien sind ausschließlich über Händler und über im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1542 ausgewählte Abfallbewirtschafter zu erfassen.
Für die o.g. Sammelstellen für Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien gilt gemäß § 11:
Die Organisationen für Herstellerverantwortung müssen Altbatterien von Händlern oder ihnen angeschlossenen freiwilligen Sammelstellen (z. B. in Gewerbebetrieben) unentgeltlich innerhalb von 15 Tagen zurücknehmen, sobald bestimmte Sammelmengen erreicht oder ein Kalenderjahr vergangen ist.
Dies gilt für Gerätebatterien, sobald 90 kg erreicht sind. („Zwischen der Organisation für Herstellerverantwortung und der angeschlossenen Sammelstelle kann eine geringere Abholmasse für die Rücknahme vereinbart werden.“)
Bei den neu geregelten LV-Altbatterien gilt dies, sobald 45 kg erreicht sind, wobei hier jedoch abweichende Vereinbarungen sowohl nach oben als auch nach unten zulässig sind („Zwischen der Organisation für Herstellerverantwortung und der angeschlossenen Sammelstelle kann eine abweichende Abholmasse für die Rücknahme vereinbart werden.)
Zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung werden im Verlauf der nächsten Monate bei der Stiftung EAR veröffentlicht.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Neues im Chemikalienrecht

Das baden-württembergische REACH-Netzwerk lädt zu seiner nächsten Veranstaltung über das „Chemikalienrecht 2025“ ein.
Sie findet online am Nachmittag des 20. Novembers 2025 statt.
Inhaltlich geht es um die geplante REACH-Revision, die Omnibus-Entwürfe zum Bürokratieabbau auf europäischer Ebene (u.a. zum Chemikalienrecht), die neuen Regelungen zu Mikroplastik und sonstige aktuelle Entwicklungen im europäischen und deutschen Recht.

Anmeldemöglichkeiten bestehen auf der Homepage des Netzwerks REACH@BW.

Innovative Techno­lo­gie für die Netz­inte­gration Erneuer­barer Energien vorgestellt

Mühlacker, 30.10.2025. Bei der Präsentation der neuen, reversiblen Power-to-Gas Technologie der Reverion GmbH, die vor über 80 interessierten Teilnehmern aus der Biogas- und Energiebranche, regionalen Akteuren aus Politik und Gesellschaft und interessierten Unternehmen auf der Biomethananlage in Mühlacker stattfand, wurde wieder einmal klar, wie wichtig die sinnvolle Integration Erneuerbare Energien in die Energiesysteme ist.
“Die Energiewende fordert den Mut, trotz Bürokratiehemmnissen und instabiler Märkte, innovative Technologien voran zu treiben und dadurch zu einer sinnvollen Integration aller Erneuerbaren Energieformen beizutragen“, so Roland Jans, Geschäftsführer der Stadtwerke Mühlacker bei der Eröffnung der Veranstaltung.

Power-to-Gas und Gas-to-Power

Felix Fischer, Geschäftsführer der Reverion GmbH: “Unser Produkt ist die erste Komplettlösung mit einem reversiblen Systemdesign, die Biogas oder Wasserstoff elektrochemisch in Strom umwandelt und in den Elektrolysemodus wechseln kann, um aus Strom wieder grünen Wasserstoff oder Methan zu erzeugen.”
Das Herzstück der Kraftwerke, die in einen handelsüblichen Container passen, sind Festoxidbrennstoffzellen, die im Brenngas gespeicherte Energie elektrochemisch in elektrische Energie wandeln können – und umgekehrt. Dabei ist das patentierte Reverion-Systemdesign in der Lage, elektrische Wirkungsgrade von bis zu 80 % zu erreichen.

Volatile Erneuerbare Energien müssen sinnvoll ins Netz integriert werden

"Entscheidend für die Energiewende ist die Integration der volatilen Erneuerbaren durch Speicher- und Pufferlösungen im Energiesystem. Hier können innovative Ideen wie der Reverion-Container der Schlüssel sein“, ergänzt Oliver Laukel bei der IHK Nordschwarzwald für Energie- und Umweltfragen zuständig.
Die zahlreichen Interessierten diskutierten an diesem sonnigen Nachmittag an dem in Kooperation mit den Stadtwerken Mühlacker errichteten Reverion-Kraftwerk aus der Vorserienproduktion ausführlich über Genehmigung, Projektierung, technische Details und Einsatzbereiche der Anlage.
Mehr zur Technologie unter: https://reverion.com/
Quelle: IHK Nordschwarzwald

Ergänzungsstudie zu "Plan B"

Berlin, 27.10.2025. Dass die Bedingungen für energieintensive Branchen betroffen sind, liegt auf der Hand. Die neue Studie liefert aber auch überraschende Erkenntnisse. So gefährden hohe Energiewende-Kosten auch nicht-energieintensive Branchen, wie die DIHK in der Ergänzungsstudie zu "Neue Wege für die Energiewende - Plan B" aufzeigt.

Die Ergänzungsstudie

Die Untersuchung ergänzt die Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" von September, die das Forschungsinstitut Frontier Economics im Auftrag der DIHK erarbeitet hat. Sie beleuchtet, wie einzelne Branchen durch die aktuelle Ausgestaltung der Energiewende betroffen sind. Konkret geht sie der Frage nach, über welche Wege Unternehmen höhere Kosten zu tragen haben, in welchen Bereichen Abwanderung droht und wie sich die Risiken senken lassen.

Unternehmen sind direkt und indirekt belastet

Ein zentrales Ergebnis: Die Energiewende belastet die Unternehmen gleich doppelt: direkt über höhere Energiekosten und zusätzliche Ausgaben für Maschinen und Anlagen. Indirekte Kosten entstehen darüber hinaus für Vorprodukte, Logistikleistungen, Personal sowie Bürokratie und Verwaltung.
Besonders hoch sind diese versteckten Belastungen in der Chemie- und Grundstoffindustrie, in der Bau- und Immobilienwirtschaft, im Handel und im Gastgewerbe. Aber auch Logistikunternehmen, Dienstleister und Maschinenbauer sind stark betroffen. Zusammengenommen bedroht dies den Fortbestand von Unternehmen in Deutschland.

Netzentgelte und Elektrifizierung

Ein Treiber sind unter anderem stark steigende Netzentgelte. Um erneuerbaren Strom zu transportieren, muss das Stromnetz massiv ausgebaut werden. Die Studie veranschlagt den Zuwachs der Stromnetzentgelte daher bis 2045 auf rund 63 Prozent im Bereich Gewerbe und Handel und auf knapp 50 Prozent für die privaten Haushalte. Industriebetriebe müssen mit Kostensteigerungen von 70 Prozent und mehr rechnen, bei industriellen Großverbrauchern sind es sogar fast 130 Prozent.
Währenddessen sorgt die zunehmende Elektrifizierung dafür, dass der Gasverbrauch deutlich zurückgeht. Damit verteilen sich die Kosten der Gasnetzinfrastruktur auf immer weniger Schultern. In der Folge erhöhen sich für diese Kunden die Gasnetzentgelte spürbar: Im Gewerbesektor steigen sie laut Frontier-Analyse von 1,6 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2024 auf 4,3 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2040. In der Industrie verdreifachen sie sich im selben Zeitraum nahezu, von 0,6 auf 1,7 Cent pro Kilowattstunde.

Auch weniger energieintensive Sektoren betroffen

Die Studie zeigt, dass vor allem die Branchen in ihrer Existenz gefährdet sind, in denen eine hohe Betroffenheit von direkten und indirekten Energiekosten auf einen starken internationalen Wettbewerb treffen. Das gilt vor allem für die energieintensive Grundstoff- und Chemieindustrie, aber auch für andere, weniger energieintensive Sektoren wie die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Konsumgüterindustrie und die mittelständisch geprägten Branchen Maschinenbau und Elektrotechnik.

Download der Ergänzungsstudie

Die gesamte Ergänzungsstudie zur Gefährdung von Unternehmen finden Sie zum Download auf der Website von Frontier Economics.
Quelle: DIHK