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Nr. 74415

Innovation "Betriebliches Mobilitätsmanagement"

Berlin, Köln 11.07.2025. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt sich mit der Innovationsförderung im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement weiterhin für zukunftsweisende Konzepte zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement ein. Mit dem jüngsten Förderaufruf stellt das BMV erneut Fördermittel in Aussicht.

Förderprogramm für Unternehmen und Institutionen

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort bis zum 11.08.2025 (Einreichungsfrist für Projektskizzen) für eine Förderung bewerben.

Der Förderaufruf

Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024, und ist der fünfte Förderaufruf im laufenden Programm. Im Schwerpunkt Innovationsförderung konnten bereits 18 Projekte in die Umsetzung starten. Die Förderaufrufe zur Innovationsförderung von Mitte 2023 und 2024 stießen auf hohes Interesse – insgesamt wurden 59 Skizzen eingereicht. Mit dem aktuellen Aufruf haben nun weitere Projekte die Möglichkeit, ihre Visionen in die Realität umzusetzen und einen spürbaren Beitrag zur Zukunft der Mobilität zu leisten.

Mögliche Projekte

Bewerben können sich Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.

Antragsverfahren

Informationen zum neuen Förderprogramm und zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des BALM (BMM - Bundesamt für Logistik und Mobilität) und von „mobil gewinnt“, der Initiative des BMV zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement: https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht
Das BMV hat den Fünften Förderaufruf zur Förderrichtlinie ”Betriebliches Mobilitätsmanagement" mit dem Schwerpunkt “Innovationsförderung” am 10.07.2025 veröffentlicht.

Frist zur Einreichung der Projektskizzen

Die Einreichungsfrist für die Projektskizzen ist der 11.08.2025 (23:59 Uhr).
Quelle: BALM, BMV

17.10.2025 Resiliente und nachhaltige Lieferketten – Herausforderungen und Lösungen

Webinar: Fr., 17.10.2025, 10 - 12 Uhr, MS-Teams

Steigerung der Resilienz in Lieferketten

Globale Lieferketten sind mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen zählen unter anderem geopolitische Spannungen, Umweltauflagen sowie regulatorische Vorgaben. Um Lieferengpässe, Compliance-Verstöße und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen Unternehmen Risiken proaktiv steuern. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an nachhaltige und transparente Lieferketten.
Dieses kostenlose Webinar vermittelt praxisorientierte Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Neben einem Überblick über aktuelle regulatorische Anforderungen und ESG-Kriterien stehen Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Branchen im Fokus, die zeigen, wie sich Unternehmen erfolgreich aufstellen können.

Zielgruppe

  • Verantwortliche für Lieferkettenmanagement, Compliance und Nachhaltigkeit
  • Einkäufer, Logistik- und Risikomanager
  • Unternehmen in regulierten Branchen oder mit komplexen, globalen Lieferketten
  • IT- und Datenexperten, die sich mit digitalen Lösungen für Lieferkettenrisiken befassen

Inhalte

  • Geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Abhängigkeiten und steigende Umwelt- sowie Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Richtlinien für Unternehmen: Regulatorische Vorgaben, wie das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und deren Auswirkungen auf Unternehmen ("Trickle Down-Effekt")
  • Entwaldungsverordnung - EUDR: aktueller Stand
  • Lieferantenbewertung und Mapping zur Schaffung von Transparenz über alle „Tier“- Ebenen
  • Datenbasierte Risikoanalysen und digitale Frühwarnsysteme zur proaktiven Steuerung und Identifikation von Risiken, sowie Predictive Analytics zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Engpässe und Optimierung der Lieferkettensicherheit
  • Einsatz von KI und Echtzeit-Daten zur digitalen Überwachung und Steuerung von Lieferkettenrisiken
  • Praxisbeispiele aus der Halbleiterindustrie, insbesondere Strategien zur Bewältigung von Engpässen und geopolitischen Herausforderungen
  • Best Practices aus der Automobilzulieferindustrie, z. B. optimierte Beschaffungsketten und nachhaltige Materialstrategien
  • Beispiele aus der Präzisionstechnik und Medizintechnik
  • Ansätze aus dem Maschinenbau, um Produktionsrisiken durch diversifizierte Beschaffung und datenbasierte Planung zu reduzieren

Referenten

Julian Hoffmann, Maximilian Hauser, FaroLog.io, Eisingen

Anmeldungen

Anmeldungen zu diesem kostenlosen Webinar werden unter der E-Mail: umwelt@pforzheim.ihk.de entgegengenommen.
Sie erhalten eine formlose Bestätigung und - einige Tage vor der Veranstaltung - die Einwahldaten als MS-Teams Einladung.

Ist grüner Wasserstoff in der Praxis teurer?

Berlin, München, 14.07.2025. Die tatsächlichen Herstellungskosten für Wasserstoff wurden bislang systematisch unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt die FfE- Studie (2025): “Von der Theorie zur Praxis: Warum grüner Wasserstoff teurer ist als gedacht”. Das Diskussionspapier zeigt, welche praxisnahen Annahmen zu deutlich höheren Gestehungskosten führen als bislang in vielen Studien angenommen.

Kernursachen für die höheren Kosten sind

  1. Unterschätzte Investitionskosten
    • Frühere Studien unterschätzten Kosten für Projektplanung, Beschaffung und Installation.
    • Besonders bei kleinen Projekten (unter 50 MW) schlagen diese „weichen“ Kosten überproportional zu Buche.
  2. Verschleiß der Elektrolyse-Stacks
    • Elektrolyse-Stacks verlieren bei intensiver Nutzung an Effizienz.
    • Ein Austausch ist oft nötig und diese Folgekosten wurden bislang selten eingepreist.
  3. Zu optimistische Stromkostenannahmen
    • Häufig wurde mit Stromgestehungskosten gerechnet, statt mit tatsächlichen Opportunitätskosten. Letztere spiegeln den Gewinn wider, den Stromerzeuger am Markt erzielen könnten.
    • Zusätzliche Anforderungen für „grünen“ Strom/RFNBO (Zusätzlichkeit, zeitliche/geografische Korrelation) erhöhen die Kosten zusätzlich.

Konkrete Zahlen aus der Studie

  • Idealisiert angenommene Gestehungskosten: ca. 4,10 €/kg
  • Realistische Kosten unter heutigen Bedingungen: ca. 9,80 €/kg - Mehr als das Doppelte, abhängig von Projektgröße, Standort und Strombezug.

Zukünftige Entwicklungen

Skaleneffekte, technologische Innovationen und verbesserte politische Rahmenbedingungen könnten die Kosten mittelfristig wieder senken. Das Fazit der Studie: Diese Kosten liegen erheblich über den oft angenommenen Werten. Die in der Vergangenheit erfolgte Kommunikation von zu niedrigen Wasserstoffgestehungskosten stellt eine große Herausforderung für den Markthochlauf dar. Für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf braucht es verlässliche Kostenannahmen, realistische Förderkulissen und enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Projektentwicklern. Nur so kann grüner Wasserstoff sein Potenzial zur Dekarbonisierung entfalten.

Download der FfE-Studie

Die Studie “Von der Theorie zur Praxis: Warum grüner Wasserstoff teurer ist als gedacht” der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. in München steht auf deren Homepage zum Download zur Verfügung.
Quelle: DIHK, FfE e.V.

Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes beschlossen

Berlin, 02.07.2025. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett aktuell beschlossen hat, sieht unter anderem bessere Informationen zu Rückgabemöglichkeiten etc. im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.

Rückgabemöglichkeiten besser erkennen

Der Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kundinnen und Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem sollen Kundinnen und Kunden künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.

Brandrisiken minimieren

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung vor allem Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen. Um den Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Kundinnen und Kunden selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe soll sichergestellt werden, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport kann dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.

Rücknahmepflicht Einweg-E-Zigaretten

Zugleich wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten erweitert. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. In diesen Läden muss auch über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.
Quelle: DIHK

Stromsteuersenkung für alle Branchen

Stuttgart, 03.07.2025. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) zeigt sich enttäuscht über den gefassten Beschluss des Koalitionsausschusses, die Stromsteuersenkung auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde ausschließlich auf das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu beschränken.

Keine Entlastung für Handel und Dienstleistung

Zwar sei die Entlastung für diese Branchen ein wichtiger Schritt – der Großteil der Wirtschaft im Land wie Handel oder Dienstleistungen würden aber nicht entlastet, so BWIHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell. Er sagt weiter: „In kaum einem anderen Land müssen Unternehmen so viel für Strom zahlen wie in Deutschland. Daher leiden alle Unternehmen, seien es Lebensmitteleinzelhandel und Kaufhäuser, Rechenzentren, Gastronomen oder Kühlhäuser, unter den hohen Stromkosten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine solch wichtige Maßnahme zur Stärkung der gesamten Wirtschaft kein Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür muss eben an anderer Stelle gespart werden.“

Forderung: Wettbewerbsfähigkeit im Südwesten stärken

Die Wirtschaft habe sich auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung verlassen. Ein Rückzieher der Politik bedeute Vertrauensverlust. Der BWIHK setzt sich seit langem für eine dauerhafte Senkung der Strompreise ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Südwestwirtschaft zu stärken. Als eine Maßnahme wird dabei immer die Absenkung der Stromsteuer für alle Branchen auf das europäische Mindestmaß gefordert.

Der BWIHK

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.
Quelle: BWIHK