Entwaldungsverordnung wird zur Never Ending Story
Brüssel, 21.10.2025. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Nun regt sich Widerstand im Europäischen Parlament.
Man ist nun auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber viele versprochene Erleichterungen, wie z. B. die zeitliche Verschiebung für mittlere und große Unternehmen, wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.
Die Europäische Kommission hat jetzt einen neuen Vorschlag vorgelegt. Eine formelle Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat steht noch aus.
Neuer Vorschlag - Stand: Oktober
Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch das Unternehmen, das einen in der EUDR genannten Rohstoff oder dort gelistetes Erzeugnis erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste – eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette, wie sie von vielen Betroffenen gefordert wird.
Außerdem sollen Kleinst- und Kleinunternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – für sie würde sich der Geltungsbeginn somit auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
Die Forderung nach einer „Null-Risiko-Kategorie" wird im neuen EU-Vorschlag nicht berücksichtigt.
EUDR wird zur Never Ending Story
In den vergangenen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass es im Europäischen Parlament keine klare Mehrheit für eine vollständige Verschiebung um ein weiteres Jahr (bis Ende 2026) gegeben hätte. Auch konkrete Erleichterungen wurden nicht umgesetzt.
Der nun vorliegende Vorschlag dürfte daher ein Kompromiss sein, um die Verordnung noch rechtzeitig bis Jahresende 2025 zu ändern – mit zumindest einigen Erleichterungen und einer Übergangsphase, auch wenn der offizielle Geltungsbeginn für mittlere und größere Unternehmen unverändert bliebe.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unternehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen.
Mehr dazu in der Pressemeldung der Europäischen Kommission
Unsicherheit bei Betroffenen steigt
Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Erleichterungen für mittlere und große Unternehmen der s. g. Trickle-Down-Effekt weiter verstärkt und die gesamte Lieferkette - auch die vermeintlich entlasteten kleineren Unternehmen - belastet würde.
Quelle: EU, DIHK, verändert.