Nr. 74415
#Klima.Unternehmen.Wandel

Veranstaltungsreihe EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) formuliert ab dem 12.08.2026 neue Anforderungen an Verpackungen und definiert neue Pflichten für Wirtschaftsakteure, die Verpackungen für Warenlieferungen einsetzen. Mit der dreiteiligen kostenlosen Webinar-Reihe möchten wir Sie auf die Änderungen im Verpackungsrecht vorbereiten.
Da nahezu jedes Produkt mithilfe von Verpackungen geliefert wird, sind die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung für Wirtschaftsakteure kaum zu überschätzen. In Anbetracht der Tatsache, dass für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung eine enge Abstimmung mit den Verpackungslieferanten notwendig ist, ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der PPWR anzuraten. Durch die EU-Verpackungsverordnung wird zudem eine Anpassung in dem deutschen Verpackungsgesetz zum 12.08.2026 notwendig sein.
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und die DIHK laden Sie herzlich zur dreiteiligen Webinar-Reihe zur EU-Verpackungsverordnung im Format #Klima.Unternehmen.Wandel ein:
Im Webinar am 5. März erfolgt zunächst eine allgemeine Einführung in den Anwendungsbereich und den Inhalt der EU-Verpackungsverordnung. Anschließend wird es eine Woche später am 12. März darum gehen, in Abhängigkeit von den verschiedenen Rollen der Wirtschaftsakteure konkrete Maßnahmen für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung darzustellen. Am 19. März geht es wiederum um den Bereich der sog. erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle („EPR-Verantwortung“) und die zu erwartende Neuerung des deutschen Verpackungsgesetzes.
Als Experten und Referenten haben wir den Rechtsanwalt Suhayl Ungerer der Kanzlei Franßen & Nusser eingeladen.
Melden Sie sich jetzt für alle drei Termine (jeweils Digital über MS Teams) an:

1. Grundlagen & Update: Donnerstag, 5. März 2026, 13:00 bis 14:00 Uhr

2. Vertiefung Umsetzung & Praxisbeispiele: Donnerstag, 12. März 2026, 13:00 bis 14:00 Uhr

3. Vertiefung Erweiterte Herstellerverantwortung: Donnerstag, 19. März 2026, 13:00 bis 14:00 Uhr

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Teams von DIHK und Unternehmensnetzwerk Klimaschutz
Frist: 21.05.2026

Neue Abfallverbringungs­verordnung greift ab Mai

Neuerungen der EU-Abfallverbringungsverordnung

Brüssel, 26.02.2026. Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde in 2024 novelliert und greift in diesem Jahr.

Frist: 21.05.2026

Die Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d. h. am 21. Mai 2026, die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett ablösen.
Mit der neuen Verordnung werden sowohl die Regelungen zu Abfällen aus der „Gelben Liste“ als auch zu Abfällen aus der „Grünen Liste“ präzisiert und in Teilen verschärft. Artikel 18 zur „Grünen Liste“ wird dadurch deutlich umfangreicher.
Außerdem werden Kunststoffabfallexporte in Nicht-OECD-Staaten (Abfallcode B3011) ab 21.11.2026 verboten, um eine stoffliche Verwertung innerhalb der EU zu fördern.

Nur noch elektronische Begleitdokumente

Bisher wurden grenzüberschreitende Abfallverbringungen mit Papierdokumenten durchgeführt. Ab 21. Mai 2026 werden alle an grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Beteiligten zum elektronischen Datenaustausch verpflichtet.
Sämtliche Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen zu grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfällen müssen dann elektronisch geführt werden.
Die Einzelheiten des dafür zu nutzenden „Digital Waste Shipment System (DIWASS)“ regelt u. a. die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Stand der notwendigen Vorarbeiten stellt die GADSYS bereit.
Das Forum Abfallverbringung der LAGA informiert ebenfalls auführlich.
Eine gut lesbare und strukturierte Übersicht über die kommenden Änderungen infolge der neuen Verordnung hat auch die SAM mbh (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) veröffentlicht. Sie ist auf der SAM-Homepage in Form einer 14-seitigen pdf-Datei zu finden (hier ganz unten auf der Seite unter “Sonstiges”, Stand 11/2025: Abfallverbringung | SAM GmbH RLP (sam-rlp.de)
Quelle IHK Südlicher Oberrhein, ergänzt
Förderprogramm

Unternehmen machen Klimaschutz BW

Stuttgart, 24.02.2026. „Unternehmen machen Klimaschutz“ ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel der Investitionsförderung ist es, Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten zu unterstützen, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -einsparung zur Folge haben.

Anträge noch bis Ende März einreichen!

Die Investitionsförderung startet nun in ihre letzte Runde.
Bewerbungsfrist ist der 31. März 2026!

Art und Ziel der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Gefördert werden beispielsweise Lösungen im Bereich der Abwärme, Recycling oder der Vermeidung und Rückführung von Rohstoffen. Die Förderung kann von Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragt werden, die Umsetzung der Investitionsmaßnahme muss spätestens bis zum 30. September 2027 abschließend erfolgt sein. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderungsfähig sind nur Nettopreise.

Informationen und Ansprechpartner beim Ministerium

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm “Unternehmen machen Klimaschutz” stellt das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf seiner Nachhaltigkeits-Homepage bereit. Dort stehen auch die Leitfäden, Verwaltungsvorschriften und Formulare für die Förderanträge zum Download zur Verfügung.
Quelle: Umweltministerium BW

kostenloses Info-Webinar

19.03.2026 Was sind Energiescouts? Neues zum Kurs 2026

Pforzheim, Nordschwarzwald, 18.02.2025. Die IHK Nordschwarzwald bietet auch in diesem Jahr wieder einen Energiescout-Kurs für Auszubildende in den Unternehmen der Region an. Vorab ergeben sich bei den Ausbildungsleitern und Azubis oftmals Fragen, welche wir in dem kurzen Online-Webinar am 19. März 2026 beantworten wollen.

Sie sind herzlich eingeladen!

Egal ob Neueinsteiger oder erfahrene Mitstreiter in den Energiescout-Projekten, es gibt immer Fragen die wir Ihnen hier beantworten. Sind Sie Auszubildende, Ausbildungsleiter, Personalverantwortliche oder Projektmanager? Dann sind Sie hier genau richtig!

Was Sie im Webinar erwartet

Eine Kurze Vorstellung des Energiescout-Kurses
  • Termine und Ablauf
  • Wie sieht eine Projektarbeit aus?
  • Welchen Nutzen haben das Unternehmen und die Auszubildenden davon?
Stellen Sie Ihre Fragen! Wir beantworten sie direkt im Webinar.

Termin des Info-Webinars

Donnerstag 19.03.2026
10:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online via MS Teams
Das Webinar ist KOSTENLOS

Anmeldung, Teilnahme und weitere Informationen

Für Ihre Anmeldung sende Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Stichwort “Energiescouts-Info” an fibich@pforzheim.ihk.de . Den Teilnahme-Link für das MS-Teams Webinar senden wir Ihnen am Tag vor der Veranstaltung zu.
Als Ansprechpartner zu den Energiescoutprojekten steht Ihnen Herr Dr. Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201-108, zur Verfügung.

kostenloses Webinar

17.03.2026 Carbon-Leakage-Kompensation

Berlin, 13.02.2026. Die Deutsche Emissionshandelsstelle lädt am Dienstag, den 17. März 2026 von 09:30 bis ca. 13:30 Uhr zu einer kostenfreien Online-Infoveranstaltung ein. Die Veranstaltung informiert über die Neuerungen im Antragsverfahren ab dem Abrechnungsjahr 2025, sowohl hinsichtlich des allgemeinen Antragsverfahren gemäß BEHG im Rahmen der Carbon Leakage Verordnung (BECV) als auch zu den zugehörigen ökologischen Gegenleistungen.

Das erwartet Sie im Webinar

Im Mittelpunkt steht die Antragstellung im Rahmen der CarbonLeakageKompensation, die dazu dient, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wenn Unternehmen aufgrund CO₂ bedingter Kosten ihre Produktion ins Ausland verlagern könnten. Förderfähig sind grundsätzlich Unternehmen aus den in der BECV gelisteten beihilfeberechtigten Sektoren.
Diese Liste enthält Unternehmen, wie beispielsweise die Zementindustrie, die aufgrund ihrer hohen Energieintensität und des internationalen für die zusätzlichen Belastungen des nationalen CO2-Preises kompensiert werden. Auch andere energieintensive Branchen, wie die Papier-, Stahl- oder Glasindustrie, sind dort aufgeführt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellt die vollständige Übersicht der beihilfeberechtigten Sektoren gemäß BECV in ihrem „Leitfaden BEHG Carbon Leakage” bereit.
Die Themen der Strompreiskompensation (SPK) sowie deren ökologische Gegenleistungen werden nicht Teil dieser Veranstaltung sein; sie werden in einer separaten Informationsveranstaltung behandelt, sobald die neue SPK Förderrichtlinie vorliegt.

Teilnahme am Webinar

Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, offene Fragen zu klären und sich umfassend über die aktuellen Anforderungen zu informieren. Das detaillierte Programm wird Anfang März 2026 veröffentlicht. Der Webex-Zuganglink wird circa eine Woche vor dem Termin auf der DEHSt-Veranstaltungsseite veröffentlicht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Quelle: DIHK