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ENERGIESCOUTS - Jetzt Azubis anmelden!

Nordschwarzwald, Pforzheim, 01.10.2025. Der neue Energiescout-Kurs 2025/2026 wird im Dezember starten. Unten finden Sie das Online-Anmeldeformular, mit welchem Sie Ihre Auszubildenden verbindlich zum diesjährigen Kurs anmelden können.

Die ENERGIESCOUTS 2025/2026

Der Energiescout-Kurs wird in diesem Jahr von der IHK Nordschwarzwald mit Unterstützung durch das Jugendforschungszentrum (JFZ) Schwarzwald-Schönbuch e.V. durchgeführt. Die Workshops finden im JFZ Campus Pforzheim, Habermehlstraße 19 statt. Die Vorbereitung und die Umsetzung der Projektarbeiten wird individuell mit den jeweiligen Auszubildenden in ihren Unternehmen mit Unterstützung der IHK Nordschwarzwald durchgeführt.

Wichtige Termine

  • 02. + 03.12.2025 – Workshops zu Theorie und Praxis im JFZ Campus Pforzheim
  • ab 01/2026 – individueller Projektbeginn im jeweiligen Unternehmen mit Unterstützung der IHK Nordschwarzwald
  • ca. 4-wöchigem Rhythmus – Jour Fixe (online) für die Energiescouts zum Austausch und zur Besprechung von Fragen
  • 27.03.2026 – Abgabe der Projektarbeit
  • 04/2026 – Gemeinsame Abschlusspräsentation aller Energiescout-Arbeiten und Überreichung der Teilnahmebescheinigungen

Verbindliche Anmeldung für die Energiescouts

Für die verbindliche Anmeldung der Auszubildenden zum Energiescout-Kurs nutzen Sie bitte unser IHK Online-Anmeldeformular. Detaillierte Teilnahmeunterlagen werden Ihnen nachfolgend per E-Mail zugesandt.

Noch Fragen?

Herr Dr. Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201-108, fibich@pforzheim.ihk.de steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Verbindliche Anmeldung: ENERGIESCOUTS 2025/2026

Start des Energiescout-Kurses 2025/2026

Melden Sie hier Ihre Auszubildenden verbindlich für die Teilnahme an. Die wichtigsten Termine in der Übersicht:
  • 02.12.2025, Dienstag: Workshop “Grundlagen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes”
  • 03.12.2025, Mittwoch: Workshop “Praxis im Labor – Messtechnik und Analysen”
  • anschließend: Individuelle Projektarbeit (nach Rücksprache)
  • 27.03.2026, Freitag: Abgabe der individuellen Projektarbeit (elektronische Einreichung)
  • anschließend: Gemeinsame Abschlusspräsentation aller Energiescouts
Für Fragen zum ENERGIESCOUT-Kurs steht Ihnen Herr Dr. Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201-108, E-Mail: fibich@pforzheim.ihk.de gerne zur Verfügung.

Jetzt verbindlich anmelden

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)

Berlin, 07.11.2025. Der Bundestag hat die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Die Bundesregierung hatte die Novelle am 6. August auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) künftig auch im industriellen Maßstab zu ermöglichen, bislang war dies ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig.

Unvermeidbare Treibhausgase

Nicht alle Treibhausgasemissionen lassen sich vermeiden. In bestimmten industriellen Prozessen - etwa in der Zement- und Kalkproduktion, in Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung - werden auch künftig Emissionen entstehen. Eine Evaluation Ende 2022 hatte ergeben, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen.

Novellierung des Gesetzes notwendig

Das ursprüngliche Kohlendioxid-Speicherungsgesetz diente vor allem der Forschung und Demonstration von CCS-Projekten in Deutschland. Mit der jetzigen Novelle wird der Rechtsrahmen auf eine breitere Nutzung ausgeweitet.

Ziel des KSpG

Da der Aufbau entsprechender Transport- und Speicherinfrastrukturen sieben bis zehn Jahre dauern kann, ist der zeitnahe Beschluss entscheidend, um bis Anfang der 2030er-Jahre einsatzbereite Kapazitäten zu schaffen.

Bundesratszustimmung und in Kraft treten

Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das geänderte KSpG in Kraft treten.
Quelle: DIHK

Neues im Chemikalienrecht

Das baden-württembergische REACH-Netzwerk lädt zu seiner nächsten Veranstaltung über das „Chemikalienrecht 2025“ ein.
Sie findet online am 20.11.2025, 13:00 - ca. 16:45 Uhr statt.
Inhaltlich geht es um die geplante REACH-Revision, die Omnibus-Entwürfe zum Bürokratieabbau auf europäischer Ebene (u.a. zum Chemikalienrecht), die neuen Regelungen zu Mikroplastik und sonstige aktuelle Entwicklungen im europäischen und deutschen Recht.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu dieser kostenpflichtigen Veranstaltung (69 Euro) unter Netzwerk@REACHBW/Aktuelle Veranstaltungen

Entwaldungs­ver­ordnung wird zur Never Ending Story

Brüssel, 21.10.2025. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Nun regt sich Widerstand im Europäischen Parlament.
Man ist nun auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber viele versprochene Erleichterungen, wie z. B. die zeitliche Verschiebung für mittlere und große Unternehmen, wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.
Die Europäische Kommission hat jetzt einen neuen Vorschlag vorgelegt. Eine formelle Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat steht noch aus.

Neuer Vorschlag - Stand: Oktober

Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch das Unternehmen, das einen in der EUDR genannten Rohstoff oder dort gelistetes Erzeugnis erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müsste – eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette, wie sie von vielen Betroffenen gefordert wird.
Außerdem sollen Kleinst- und Kleinunternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen – für sie würde sich der Geltungsbeginn somit auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
Die Forderung nach einer „Null-Risiko-Kategorie" wird im neuen EU-Vorschlag nicht berücksichtigt.

EUDR wird zur Never Ending Story

In den vergangenen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass es im Europäischen Parlament keine klare Mehrheit für eine vollständige Verschiebung um ein weiteres Jahr (bis Ende 2026) gegeben hätte. Auch konkrete Erleichterungen wurden nicht umgesetzt.
Der nun vorliegende Vorschlag dürfte daher ein Kompromiss sein, um die Verordnung noch rechtzeitig bis Jahresende 2025 zu ändern – mit zumindest einigen Erleichterungen und einer Übergangsphase, auch wenn der offizielle Geltungsbeginn für mittlere und größere Unternehmen unverändert bliebe.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unternehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen.

Unsicherheit bei Betroffenen steigt

Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Erleichterungen für mittlere und große Unternehmen der s. g. Trickle-Down-Effekt weiter verstärkt und die gesamte Lieferkette - auch die vermeintlich entlasteten kleineren Unternehmen - belastet würde.
Quelle: EU, DIHK, verändert.