Strompaket im Kabinett beschlossen
Berlin, 03.09.2025 Das Bundeskabinett hat ein Paket zur Strompreisentlastung beschlossen. Es zielt auf eine finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen über zwei zentrale Hebel: Erstens Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten, sowie zweitens eine Absenkung der Stromsteuer für bestimmte Branchen.
Netzentgeltzuschuss
Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber. Der Zuschuss soll bis 2029 jährlich ausgezahlt werden und umfasst in Summe eine Entlastung von 26 Mrd. Euro. Finanziert wird dieser Betrag aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ziel ist eine Absenkung der gestiegenen Netzentgelte, die derzeit rund ein Drittel des Strompreises im Gewerbe ausmachen.
Der Zuschuss wird an die Betreiber der Übertragungsnetze gehen und von dort über die nachgelagerten Verteilnetze bis zu den Abnehmern weitergegeben. Die geschätzte Entlastung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei durchschnittlich 2 Cent je Kilowattstunde. Die tatsächliche Entlastung variiert je nach Region, da die Netzentgelte in den Regionen unterschiedlich hoch sind. Damit die Entlastung ab Januar 2026 greifen kann, müssen die gesetzlichen Regelungen bis spätestens 10. Oktober 2025 verabschiedet sein. Nur dann können die Netzbetreiber den Zuschuss bei der Entgeltkalkulation für das Jahr 2026 berücksichtigen.
Stromsteuerentlastung
Zweiter Bestandteil des Strompakets ist die Verstetigung der Stromsteuerabsenkung auf EU-Mindestniveau für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Maßnahme gilt für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, darunter auch produzierende Handwerksbetriebe. Eine allgemeine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen ist nicht vorgesehen. Auch gibt die Bundesregierung keine Perspektive, ab wann die versprochene Stromsteuersenkung für alle folgen soll. Den weiteren Zeitplan des Gesetzgebungsprozesses haben wir Ihnen mit Blick auf die Stromsteuersenkung nachstehend angehängt.
Quelle: DIHK