Die Geschäftsstellen der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim, Nagold und Freudenstadt bleiben vom 24.12.2025 bis zum 06.01.2026 geschlossen. In dieser Zeit bietet die IHK Nordschwarzwald Ihnen die elektronische Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Außenhandelsdokumenten an bestimmten Tagen an. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 2605508

Besondere Öffnungszeiten zum Jahreswechsel 2025/26

Die Geschäftsstellen der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim, Nagold und Freudenstadt bleiben vom 24.12.2025 bis zum 06.01.2026 geschlossen. In dieser Zeit bietet die IHK Nordschwarzwald Ihnen die elektronische Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Außenhandelsdokumenten an bestimmten Tagen an. Lesen Sie mehr dazu.

Entwaldungs­ver­ordnung wird zur Never Ending Story

Brüssel, 19.11.2025. EU-Umweltkommissarin Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Es regte sich aber Widerstand im Europäischen Parlament. Nun werden neue Kompromisse gesucht.
Man ist nun weiter auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber wahrscheinlich viele versprochene Erleichterungen wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.

Neuer Vorschlag - Stand: November

Der europäische Rat schlägt aktuell (Stand 16.11.2025) folgende Regelungen vor:
  • Geltungsbeginn: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren und weitergeben.
  • Kleinst- und kleine Primärerzeuger müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Der Rat beauftragte zudem die Europäische Kommission, bis zum 30. April 2026 ein Simplification Review durchzuführen, um die Auswirkungen der EUDR und die administrative Belastung zu bewerten.

Verabschiedung noch vor Weihnachten?

Mit diesem Vorschlag geht man in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament soll dann nach Einigung zwischen dem 15. - 18. Dezember 2025 stattfinden.

Unsicherheit bei Betroffenen bleibt

Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Quelle: EU, DIHK, verändert.

Vereinfachungen bei CBAM verabschiedet

Brüssel, Berlin, 20.10.2025. Die s. g. Omnibus-Reform (Verordnung (EU) 2025/2083) mit den CBAM-Vereinfachungen ist nun in Kraft getreten.

Vereinfachungen ab 01.01.2026

Nach dieser neuen Verordnung brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und auch keine Zertifikate kaufen.
Für Importeure, die diese Schwelle auch im Jahr 2026 überschreiten, gelten diese Erleichterungen nicht. Indirekte Zollvertreter, sowie Einführer von Wasserstoff und Strom, benötigen unabhängig von der neuen Mengenschwelle stets den Status als zugelassener CBAM-Anmelder.

Ab 50 t gilt weiterhin: Ohne Zulassung kein Import

Um ab dem 01.01.2026 weiterhin CBAM-Waren über 50 t/a in das Zollgebiet der Europäischen Union einzuführen, müssen betroffene Wirtschaftsbeteiligte einen Antrag auf Zulassung im CBAM-Register stellen, um den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ zu erhalten. Dies ist in den Artikeln 4, 5 und 17 der Verordnung (EU) 2023/956 CBAM-Verordnung geregelt.
Nach Auskunft der in Deutschland zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt haben (Stand: Oktober 2025) zahlreiche relevante Wirtschaftsbeteiligte noch keinen Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt. Damit drohe für diese Wirtschaftsbeteiligten ein Importverbot ab Januar.

Nähere Informationen bei der DEHSt

Details zum Thema auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Quelle: DEHSt, DIHK

30.09.2025 China-Geschäfte neu denken - Strategien in Zeiten globaler Umbrüche

China verstehen, Chancen nutzen:
So geht China 2025

China ist und bleibt ein Schlüsselmarkt für die deutsche Wirtschaft - unser zweitwichtigster Handelspartner mit einem enormen Handelsvolumen von rund 246 Milliarden Euro. Auch wenn der Rückgang deutscher Exporte und Chinas veränderter Kurs Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt, eröffnen sich gleichzeitig ungeahnte Chancen. Die Informationsveranstaltung “So geht China 2025” vermittelt Ihnen praxisnahes Know-how und zukunftsorientierte Strategien, mit denen Sie die Potenziale des chinesischen Marktes gezielt ausschöpfen und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich im Reich der Mitte positionieren können.

Termin / Ort

Dienstag, 30.09.2025, 14.00 - 17.00 Uhr, IHK-Haus in Pforzheim

Spannende Vorträge und praxisnahe Einblicke

  • China heute: Zahlen und Fakten zum chinesischen Markt und zur deutsch-chinesischen Zusammenarbeit
  • Kulturelle Unterschiede: Geschäftsgepflogenheiten, interkulturelle Herausforderungen und Strategien zur Vermeidung von Missverständnissen
  • Rechtssicherheit: Aktuelle rechtliche Herausforderungen, gesetzliche Neuerungen, Compliance-Anforderungen und ESG-Vorgaben
  • Im Wettbewerb: Vertriebswege in China, Wettbewerbsvorteile deutscher Unternehmen, Anpassungsstrategien und das Zusammenspiel von Kooperation und Konkurrenz

Renommierte Referenten

  • Julia Güsten, Geschäftsführende Gesellschafterin Sharehouse (Nanjing) Co., Ltd.
  • Philip Lazare, Partner Shaohe Law Firm, Shanghai
  • Dominik Nowak, Geschäftsführer, Eticor Compliance Solutions (Nanjing) Co., Ltd.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit erfahrenen Experten auszutauschen, Ihr Wissen gezielt zu vertiefen und wertvolle neue Kontakte zu knüpfen. Es wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen sowie für anregende Diskussionen eingeplant.

Jetzt anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Wir bitten daher um verbindliche Anmeldung bis zum 23. September 2025.



Entwaldungsverordnung (EUDR) soll vereinfacht werden

Brüssel, 15.04.2025. Nachdem das In-Kraft-Treten der s. g. Entwaldungsverordnung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen um ein Jahr verschoben wurde, macht man sich seitens der EU nun doch an Vereinfachung der Regelungen.

Entwaldungsverordnung wird verschlankt

Aktualisierte Leitlinien, ein delegierter Rechtsakt zur Ergänzung der Vereinfachungen sowie ein Durchführungsrechtsakt für die Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems sollen zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 % bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führen.

Delegierter Rechtsakt im Sommer

Die Europäische Kommission hat bereits Mitte April Informationen, neue Leitfäden bzw. aktualisierte Leitlinien und FAQs für die Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler veröffentlicht.
Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, der zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurde. Dieser enthält weitere Präzisierungen und Vereinfachungen in Bezug auf den Anwendungsbereich der EUDR und geht auf den Wunsch von Interessenträgern nach Leitlinien für bestimmte Produktkategorien ein. Dadurch sollen unnötige Verwaltungskosten für die Wirtschaft und Behörden vermieden werden.

30 % weniger Aufwand

Zudem arbeitet die EU Kommission derzeit mit einem Durchführungsrechtsakt an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems. Er wird spätestens am 30.06.2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen. Alle diese Maßnahmen sollen zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 % führen.

Die wichtigsten Vereinfachungsmaßnahmen

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen.
  • Unternehmen dürfen statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen.
  • Klarstellung der „Gewissheit“, dass die Due Diligence durchgeführt wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statements (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).
Mehr zum Thema und Quelle: Europäische Kommission

EU-Kom­mission: Tool­box für sicheren und nach­haltigen E-Com­merce

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine umfassende Toolbox unterbreitet, um einen sicheren und nachhaltigen E-Commerce in der EU zu ermöglichen und zugleich Wettbewerbsgleichheit für europäische Anbieter sicherzustellen.
Im Jahr 2024 erreichten rund 4.6 Mrd. Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 150 Euro den EU-Binnenmarkt, entsprechend 12 Millionen Pakete pro Tag. Dies waren doppelt so viele wie in 2023 und dreimal so viele wie in 2022 und viele der Waren wurden als nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar befunden.

Konsumenten in der EU sollen das volle Potenzial des E-Commerce nutzen können

Die EU-Kommission möchte gewährleisten, dass in Europa Konsumenten das volle Potenzial des E-Commerce nutzen können und online Zugang zu fertigen, erschwinglichen, sicheren und hochqualitativen Produkten haben. Gleichermaßen sollten die europäischen Unternehmen von der Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt profitieren.

Das EU-Instrumentarium beinhaltet die folgenden Maßnahmen:

  1. Zollreform: Einführung eines neuen Unionszollkodex und eines EU-Zolldatenhubs zur besseren Überwachung und Kontrolle von Waren, die in die EU importiert werden. Abschaffung der 150-€-Zollgrenze, Bearbeitungsgebühr für kleine E-Commerce-Sendungen, Erweiterung des 'Import One Stop Shop' (IOSS)
  2. Umweltschutz: Umsetzung der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte und Einführung von erweiterten Herstellerverantwortungspflichten für Textilien und Schuhe.
  3. Koordinierte Kontrollen: Einrichtung eines Prioritätskontrollbereichs für den E-Commerce, um gefährliche und nicht konforme Produkte zu identifizieren und zu entfernen.
  4. Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachungsmaßnahmen und gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung von Produktfälschungen und zur Sicherstellung der Produktsicherheit.
  5. Digitale Dienste: Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) zur Regulierung von Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung illegaler Produkte.
  6. Verbraucherschutz: Einführung eines Digital Fairness Act (für 2026 geplant) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Umfeld und zur Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken.
  7. Streitbeilegung: Verbesserung der alternativen Streitbeilegung für Verbraucher, insbesondere bei Streitigkeiten mit Nicht-EU-Händlern.
  8. Digitale Werkzeuge: Einführung des Digital Product Passport (DPP) zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Produkten.
  9. Bewusstseinsbildung: Förderung von Aufklärungskampagnen für Verbraucher über ihre Rechte und Risiken beim Online-Kauf.
  10. Internationale Zusammenarbeit: Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit Herkunftsländern importierter Waren, insbesondere China, zur Schulung und Sensibilisierung für EU-Produktsicherheitsvorschriften.
Die konkreten Inhalte sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Neuer Bürokratie befürchtet

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die bereits im Dezember 2024 Ihren 10-Punkte Maßnahmenkatalog für einen Für einen fairen E-Commerce vorgestellt hat, begrüßt die Strategie der EU-Kommission grundsätzlich, warnt aber vor neuer Bürokratie.
Aus Sicht der DIHK seien dazu "keine neuen Regelungen nötig, die zu weiteren bürokratischen Belastungen führen". Wichtig sei vor allem eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts. “Dazu brauchen wir zum Beispiel dringend eine Verbesserung der digitalen und analogen Infrastruktur für den Zoll. Auch die angekündigte Abstimmung der Maßnahmen aus den einzelnen Politikbereichen wie beispielsweise Umwelt, Produktsicherheit, Steuern und Zoll, ist dabei unerlässlich.” (Dirk Bindung, Bereichsleiter Digitale Wirtschaft, Infrastruktur, Regionalpolitik der DIHK)