Leistungen der IHK Nordschwarzwald

IHK-Compliance-Richtlinie

Vorwort/Präambel

Die IHK Nordschwarzwald vertritt in ihrem Bezirk rund 43.000 Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der IHK-Zugehörigen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und hat dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Zugleich ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die Pflichtmitgliedschaft sichert diesen Auftrag. Die IHK ist Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirks. Sie ist verpflichtet zu unbedingter Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen.
Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen verbindet die Mitarbeiter unserer IHK wie diefür unsere IHK tätigen Wirtschaftsvertreter gleichermaßen. Legalität, Objektivität und Unabhängigkeit sind die tragenden Werte unserer IHK und bilden die Grundlage allen Handelns. Alle Mitarbeiter wie Ehrenamtsträger sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Verstöße hiergegen werden nicht geduldet. Um die Bedeutung dieser Grundsätze für uns zu unterstreichen, haben wir uns als eine der ersten IHKs in Deutschland entschlossen, Mitarbeitern wie den für uns tätigen Wirtschaftsvertretern die Compliance-Richtlinie der IHK an die Hand zugeben. Gemeinsam haben wir die Verantwortung für das Ansehen der IHK und der von uns vertretenen Mitgliedsunternehmen. Die Compliance-Richtlinie der IHK bietet das Fundament, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen.

Grundsätze

Die unbedingte Beachtung gesetzlicher Vorschriften sowie die Grundsätze von Objektivität und Unabhängigkeit sind oberstes Gebot der IHK. Sie bilden die Grundlage für alle Handlungen der IHK, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, bei der Wahrnehmung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen folgt aus dem Bewusstsein der besonderen Verantwortung, die der IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts an der Schnittstelle zwischen der Ausübung von Staatsgewalt und Interessenvertretung zukommt. Jeder Mitarbeiter und die in den Gremien der IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich. Verstöße werden missbilligt und die notwendigen Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Präsident, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK tragen Verantwortung dafür, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiter wie die für die in den IHK-Gremien ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter in den Gremien des jeweiligen Verantwortungsbereichs auf diese Compliance-Richtlinie ausdrücklich hingewiesen und hierauf verpflichtet. Die IHK stellt dafür erforderliche Schulungen und Unterweisungen sicher.

Verantwortung für Ansehen der IHK und ihrer Mitgliedsunternehmen

Alle Mitarbeiter wie ehrenamtlich tätige Wirtschaftsvertreter haben bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ansehen und Stellung der IHK und ihrer Mitgliedsunternehmen zu achten. Gegen Verstöße schreitet die IHK konsequent ein. Dies gilt insbesondere, wenn Name und Stellung der IHK, auch durch Dritte, missbräuchlich verwendet werden. Qualität und Glaubwürdigkeit kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen höchste Priorität zu. Mitarbeiter, wie die für die IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter, achten bei der Ausübung ihrer IHK-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK beschlossenen Positionen und Forderungen. Bei der Umsetzung wirtschaftspolitischer Forderungen in eigenes Verhalten kommt der IHK im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wie etwa im Bereich des Ausbildungspakts, eine Vorreiterrolle zu.

Verhalten bei Entscheidungen

Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile dürfen dabei keine Rolle spielen.

Hoheitliche Tätigkeiten

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Hoheitliche Tätigkeiten werden unter klarer Trennung von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der IHK durchgeführt. Entscheidungen werden unbeeinflusst von persönlichen Interessen im Einzelfall getroffen.

Vertretung des gesamtwirtschaftlichen Interesses

Die IHK berücksichtigt bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleiner Unternehmen gleichermaßen. Persönliche, einzelunternehmerische und im Widerspruch mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse stehenden Brancheninteressen haben hinter dem Gesamtinteresse der Wirtschaft zurückzustehen. Die IHK ist parteipolitisch neutral. Jeder Mitarbeiter, wie für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter, hat diese Grundsätze bei der Positionierung im Namen der IHK gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung und Medien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu beachten. Die Besetzung und Entscheidungsfindung von Gremien erfolgt unter besonderer Beachtung dieser Grundsätze.

IHK als Dienstleisterin ihrer Mitglieder

Das Serviceangebot der IHK steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität. Werden Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, wie zum Beispiel Veranstaltungen, darf keine überschießende Eigenwerbung des Dritten erfolgen. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern sind nur zulässig, wenn keine Interessenkonflikte zu ihrer Tätigkeit bei der IHK, insbesondere ihren dort ausgeübten Serviceaufgaben, bestehen.

IHK als Geschäftspartnerin

Die Vergabe von Aufträgen durch die IHK erfolgt unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei der Vergabe von Aufträgen darf keine unsachgemäße Bevorzugung von Ehrenamtsträgern, Mitarbeitern oder deren Angehörigen erfolgen.

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten

Jeder Mitarbeiter und für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter ist verpflichtet, seine Aufgaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahrzunehmen. Geschenke und sonstige Vorteile außerhalb von allgemeinüblichen Aufmerksamkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass von Hoheitsakten, der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung sowie der Vermittlung, Vergabe, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen, dürfen weder gewährt noch angenommen werden. Sponsoringbeiträge für Maßnahmen der IHK dürfen nur nach sorgfältiger Prüfung durch die Hauptgeschäftsführung angenommen werden. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und unbeeinflussten Entscheidungsfindung werden dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Entsprechendes gilt für Sponsoring- oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die IHK Dritten gewährt. Die Wahrnehmung von Aufgaben der IHK darf nicht zur Erwirkung von wirtschaftlichen Vorteilen für private oder persönliche Zwecke eingesetzt werden. Bei der Vergabe von Spenden und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, sind die Grundsätze uneigennützigen Handelns zu beachten.

Finanzen/Umgang mit Mitteln der Mitglieder

Die IHK ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt Hierbei werden die Grundsätze sparsamen und transparenten Mitteleinsatzes eingehalten, über den die IHK jährlich im Rahmen einer doppischen Haushaltsführung Rechnung legt. Die IHK verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die Festlegung von Gebühren (Hoheitsakte) und Entgelten folgt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung unter Beachtung des gesetzlichen Auftrags der IHK. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch die Vollversammlung.

Vertraulichkeit

Die IHK bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes, der Geschäftsgeheimnisse und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie stellt sicher, dass keine Informationen unbefugt in die Öffentlichkeit und Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Mitarbeiter wie für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer des Amtes hinaus. Auf diese Verpflichtung wird seitens der IHK in schriftlicher Form hingewiesen.

Wettbewerb

Die IHK bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK erfolgen nur zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Sie verfolgt hierbei keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die IHK setzt sich insbesondere durch die bei ihr eingerichteten Schlichtungsstellen bei der Wahrung des Wettbewerbs für kooperative Lösungen ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteilich und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern

Die IHK respektiert und schützt die Würde ihrer Mitarbeiter. Diskriminierungen und Belästigungen werden sanktioniert. Gesetzliche Regeln werden ausnahmslos eingehalten. Die Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sind für die IHK selbstverständlich.

Information, Meldung und Überwachung

Die ehrenamtlich für die IHK tätigen Wirtschaftsvertreter wie Mitarbeiter werden über die Regelungen dieser Compliance-Richtlinie informiert. Es werden regelmäßige Schulungen über die hier relevanten Themen angeboten. Jeder Geschäftsbereich ist für die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Jeder Mitarbeiter und für die IHK tätige Wirtschaftsvertreter hat das Recht, Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie anzuzeigen. Dies kann gegenüber dem Vorgesetzten oder jedem Mitglied der Geschäftsführung geschehen. Verstöße werden untersucht und, soweit erforderlich, Abhilfemaßnahmen ergriffen. Für Mitarbeiter und Ehrenamtsträger werden Beauftragte benannt, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Präsident oder Hauptgeschäftsführer sind verpflichtet, jedem dieser Hinweise einschließlich anonymer Meldungen nach zu gehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die IHK berichtet dazu einmal im Jahr der Vollversammlung.