Wirtschaftssatzungen

Wirtschaftssatzung für das Jahr 2026

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald hat in der Sitzung am 09. Dezember 2025 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) und der Beitragsordnung vom 10. Dezember 2014 folgende Wirtschaftssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird
  1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 15.943.700 €
    Aufwendungen in Höhe von 17.377.700 €
    geplantem Vortrag in Höhe von 1.895.000 €
    Saldo der Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 461.000 €
  2. im Finanzplan mit
    Investitionseinzahlungen in Höhe von 2.900.000 €
    Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.620.000 €
festgestellt.

II. Beitrag

  1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.
    Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauffolgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.
  2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
    2.1 Nichtkaufleuten (kammerzugehörige, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert):
    a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 25.000,--, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1. eingreift,
    € 60,00
    b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 100.000,--
    € 120,00
    c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über € 100.000,--
    € 220,00
    2.2 Kaufleuten (kammerzugehörige, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise ein gerichteten Geschäftsbetrieb erfordert):
    a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 50.000,--, auch dann, wenn das Unternehmen im Bemessungsjahr einen Verlust ausweist
    € 250,00
    b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 500.000,--
    € 330,00
    c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 2.500.000,--
    € 450,00
    d) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis € 5.000.000,--
    € 920,00
    e) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über € 5.000.000,--
    € 1.900,00
    2.3 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2. zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters nicht mehr als einer ebenfalls derselben Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 % ermäßigt.
  3. Als Umlagen sind zu erheben 0,21 % (Vorjahr 0,23 %) des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
  4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2026.
    Der Bemessung von Grundbeitrag und Umlage wird der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz zugrunde gelegt, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt ist, andernfalls der nach dem Einkommenssteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb des Kammerzugehörigen.
  5. Sofern ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
    Soweit ein Nichtkaufmann die Anfrage der IHK nach Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend § 162 AO geschätzt.
  6. Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Investitionsausgaben (einzel/pauschal veranschlagte Investitionen für Sach- und immaterielles Anlagevermögen sowie in das Finanzanlagevermögen) werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Erträge aus den Finanzanlagen können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr 2026 wieder in dieser Anlageform angelegt werden.

III. Kredite

  1. Investitionskredite
    Investitionskredite sind nicht vorgesehen.
  2. Kassenkredite
    Zur Deckung der laufenden Aufwendungen können Kassenkredite bis zu 1.000.000 € aufgenommen werden.
Pforzheim, 09. Dezember 2025
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim
gez. Claudia Gläser, Präsidentin
gez. Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „01/02-2026“ veröffentlicht:
Pforzheim, 10. Dezember 2025
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim
gez. Claudia Gläser, Präsidentin
gez. Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin