LKW-Ferienfahrverbot
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Das Bundesministerium für digitales und Verkehr (BMDV) hat auf seiner Internetseite weitergehende Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. Dort sind auch die einzelnen Autobahnen und Bundesstraßen aufgeführt, die in der Ferienreisezeit vom 1.7. bis 31.8. an Samstagen unter das Fahrverbot fallen.