Verkehrswirtschaft

Fach­kunde im Taxi- und Miet­wagen­verkehr: IHK-Prüfung

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist das Landratsamt, bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.

2. Nachweis der fachlichen Eignung: drei Möglichkeiten

Die fachliche Eignung muss für den zur Führung des Unternehmens benannten Unternehmer nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
  • Durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen.
  • Durch einen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
    Die IHK empfiehlt eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.
  • durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Karlsruhe ist zuständig für Prüflinge mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.

3. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfung

Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe ist zuständig für Prüfungsbewerber mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.

Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei jeweils einstündigen schriftlichen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
  • schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien.

Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftliche Fragen 40 %
  • schriftliche Übungen / Fallstudien 35 %
  • mündliche Prüfung 25 %
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Teil unter 50 % der möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

Prüfungssachgebiete

Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

Berufsbezogenes Recht

  • Personenbeförderungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs

  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage
  • Buchführung
  • Versicherungswesen

Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere

  • Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr

Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitende Beförderungen

  • Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
  • Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind
  • Beförderungsdokumente
Die für die Prüfung relevanten Themengebiete entnehmen Sie bitte der Sachgebietsliste Taxi- und Mietwagenverkehr.

4. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf
Helf-Marx, Christiane / RA Lindner
Sach- und Fachkunde für Taxi- und Mietwagen - Lehrbuch mit Fragenkatalog
ABSV-HEMA, Gahlenerstraße 250, 462852 Dorsten
Helf-Marx, Christiane
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung „Taxi und Mietwagen”, Lehrbuch und Fragenkatalog, Lösungsbuch, Fahrzeugkostenrechnung und 5-Fächer Lernkarteikarten
Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 München
Kollar, Herwig / Pieper, Klaus
Taxi- Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig
Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
Verlag Heinrich Vogel GmbH, Neumarkter Str. 18, 81664 München
Dr. Bidinger, Rita / Grätz, Thomas
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer - Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Meißner, Hans / Mattern, Claus
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung

5. Prüfungstermine, Anmeldung und Gebühr

Die IHK Karlsruhe ist u.a. zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt haben.
Die Prüfungstermine sowie das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Prüfungsort ist die IHK Karlsruhe.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer nur für die beiden aktuellen Termine anmelden können (sofern es noch freie Plätze gibt).
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Karlsruhe.