Verkehrswirtschaft

Fach­kunde im Omni­bus­ver­kehr: IHK-Prü­fung und Voraus­setzun­gen

1. Geneh­migungs­erforder­nis

Wer als Unternehmer
  • Omnibusverkehr betreiben oder
  • mit Personen­kraftwagen Ausflugs­fahrten, Ferien­ziel­reisen
  • bzw. Linienverkehr durchführen will,
benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat.
Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzung für die Genehmigungs­erteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmen­sinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Personen­kraft­verkehrs­unter­nehmens nachweisen. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungs­behörde benannte natürliche Person.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.

2. Nachweis der fachlichen Eignung: drei Möglichkeiten

Die fachliche Eignung muss für den zur Führung des Unternehmens benannten Unternehmer nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
  • wenn Sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personen­kraft­verkehr­sunter­nehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handels­kammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
  • wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen oder Studiengänge vor dem 4. Dezember 2011 erfolgreich absolviert haben oder die Ausbildung bzw. das Studium vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr - Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrs­betriebs­wirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrs­betriebs­wirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrs­wirt­schaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
    Die IHK empfiehlt eine Umschreibung des jeweiligen Abschluss­zeugnisses in einen IHK-Fachkunde­nachweis, da nur dieser bei den Genehmigungs­behörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK.
  • durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für Prüflinge mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.

3. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfung

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ist zuständig für Prüfungsbewerber mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.

Struktur der Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 2 Stunden). Wurden diese beiden Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten) vor einem Prüfungsausschuss aus drei Personen.

Prüfungssachgebiete

Die für die Prüfung relevanten Themengebiete entnehmen Sie bitte der Sachgebietsliste Omnibusverkehr.

4. Prüfungs­vorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

a) Literatur

Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungs­vorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
  • “Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer”
    Fachrichtung Omnibusverkehr, Autorin: Christiane Helf-Marx
    Lehrbuch: ISBN 978-3-930581-09-2
    Fragenkatalog: ISBN 978-3-930581-10-8
    Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-11-5
    Fahrzeugkostenrechnung Omnibus: ISBN 978-930581-21-4
    Lernkarteikarten Omnibus: ISBN: 978-3-930581-26-9
    ABSV Hema UG, Dorsten
  • “Der Omnibusunternehmer”
    Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie
    Autor: Johannes Krems
    Bestell-Nr. 24025
    Verlag Heinrich Vogel, München
  • “Handbuch Personen­beförderungs­recht”
    Autor: Horst Krämer
    ISBN 978-3-87841-941-9
    Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
  • “BO Kraft: Kommentar”
    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
    Autor: Dr. Gerhard Hole
    Bestell-Nr. 24015
    Verlag Heinrich Vogel, München
  • “Prüfungsvorbereitung Fachkunde Omnibusverkehr”
    Fragen und Kalkulationsaufgaben zum Training für angehende Unternehmer
    Autor: Peter Bagdahn
    Artikel-Nr.: 28184000000
    HUSS-VERLAG GmbH
  • “Grenz­überschreitender Omnibus­verkehr", Loseblatt­sammlung”
    Autoren: Braun, Haseleu, Neumayr
    Bestell-Nr. 24020
    Verlag Heinrich Vogel, München
  • “KOM - Betrieb von A bis Z”
    Leitfaden zur Führung eines Busbetriebes
    Artikel-Nr. 11.020,
    Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. –
    IGP eG, Böblingen
  • “Rechnen im Verkehrsgewerbe”
    Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
    Artikel-Nr. 26024
    Verlag Heinrich Vogel, München

b) Online-Lernplattformen / Online-Schulungen

5. Prüfungs­termine, Anmeldung und Gebühr

Die IHK Region Stuttgart ist u.a. zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt haben.
Die Prüfungstermine sowie das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Prüfungsort ist die IHK Region Stuttgart.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Region Stuttgart.