Verkehrswirtschaft
Fachkunde im Omnibusverkehr: IHK-Prüfung und Voraussetzungen
1. Genehmigungserfordernis
Wer als Unternehmer
- Omnibusverkehr betreiben oder
- mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen
- bzw. Linienverkehr durchführen will,
benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat.
Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweisen. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.
2. Nachweis der fachlichen Eignung: drei Möglichkeiten
Die fachliche Eignung muss für den zur Führung des Unternehmens benannten Unternehmer nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
- wenn Sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
-
wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen oder Studiengänge vor dem 4. Dezember 2011 erfolgreich absolviert haben oder die Ausbildung bzw. das Studium vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr - Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt(in)
- Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
Die IHK empfiehlt eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK. - durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für Prüflinge mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.
3. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfung
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ist zuständig für Prüfungsbewerber mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.
Struktur der Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 2 Stunden). Wurden diese beiden Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten) vor einem Prüfungsausschuss aus drei Personen.
Prüfungssachgebiete
Die für die Prüfung relevanten Themengebiete entnehmen Sie bitte der Sachgebietsliste Omnibusverkehr.
4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
a) Literatur
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
- “Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer”
Fachrichtung Omnibusverkehr, Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch: ISBN 978-3-930581-09-2
Fragenkatalog: ISBN 978-3-930581-10-8
Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-11-5
Fahrzeugkostenrechnung Omnibus: ISBN 978-930581-21-4
Lernkarteikarten Omnibus: ISBN: 978-3-930581-26-9
ABSV Hema UG, Dorsten
- “Der Omnibusunternehmer”
Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie
Autor: Johannes Krems
Bestell-Nr. 24025
Verlag Heinrich Vogel, München
- “Handbuch Personenbeförderungsrecht”
Autor: Horst Krämer
ISBN 978-3-87841-941-9
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
- “BO Kraft: Kommentar”
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
Bestell-Nr. 24015
Verlag Heinrich Vogel, München
- “Prüfungsvorbereitung Fachkunde Omnibusverkehr”
Fragen und Kalkulationsaufgaben zum Training für angehende Unternehmer
Autor: Peter Bagdahn
Artikel-Nr.: 28184000000
HUSS-VERLAG GmbH
- “Grenzüberschreitender Omnibusverkehr", Loseblattsammlung”
Autoren: Braun, Haseleu, Neumayr
Bestell-Nr. 24020
Verlag Heinrich Vogel, München
- “KOM - Betrieb von A bis Z”
Leitfaden zur Führung eines Busbetriebes
Artikel-Nr. 11.020,
Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. –
IGP eG, Böblingen
- “Rechnen im Verkehrsgewerbe”
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
Verlag Heinrich Vogel, München
b) Online-Lernplattformen / Online-Schulungen
5. Prüfungstermine, Anmeldung und Gebühr
Die IHK Region Stuttgart ist u.a. zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt haben.
Die Prüfungstermine sowie das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Prüfungsort ist die IHK Region Stuttgart.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Region Stuttgart.