Verkehrswirtschaft
Fachkunde im Güterkraftverkehr: IHK-Prüfung & Voraussetzungen
1. Genehmigungserfordernis
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn er zumindest ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3.500 Kilogramm einsetzt. Dies gilt auch für Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zGM 3.500 Kilogramm überschreitet (Addition der beiden zGM laut Fahrzeugpapieren). Für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt diese Erfordernis bereits für Fahrzeuge ab einer zGM ab 2.501 Kilogramm.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönliche Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.
Die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens (Werkverkehr) nach § 1 Abs. 2 GüKG ist nicht erlaubnispflichtig. Der Werkverkehr muss jedoch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angemeldet werden.
2. Nachweis der fachlichen Eignung: Drei Möglichkeiten
Die fachliche Eignung muss für den Unternehmer oder den internen, bzw. externen Verkehrsleiter nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
- Durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in dem Zeitraum vor dem 4. Dezember 2009 (d. h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt. Die leitende Tätigkeit muss in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht worden sein. Sie muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Eine entsprechende Bescheinigung ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen.
-
wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Abschlussprüfungen bestanden haben und der Ausbildungsbeginn vor dem 4. Dezember 2011 liegt:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Mannheim und Lörrach
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Die IHK empfiehlt eine Umschreibung des jeweiligen Abschlusszeugnisses in einen IHK-Fachkundenachweis, da nur dieser bei den Genehmigungsbehörden akzeptiert wird. Die Umschreibung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen IHK. - durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Karlsruhe ist zuständig für Prüflinge mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.
3. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfung
Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe ist zuständig für Prüfungsbewerber mit ordentlichem Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt.
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
- schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
- schriftlichen Übungen/Fallstudien.
Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
- schriftliche Fragen (40 Prozent)
- schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
- mündliche Prüfung (25 Prozent)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.
Prüfungssachgebiete
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Recht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.
Die für die Prüfung relevanten Themengebiete entnehmen Sie bitte der Sachgebietsliste Güterkraftverkehr.
4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
a) Literatur
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
Verlag J. Fischer, Corneliusstraße 49, 40215 Düsseldorf
Helf-Marx, Christiane (15. Aufl., 2024):
Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?
Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?
Helf-Marx, Christiane (11. Aufl., 2022):
IHK-Prüfung Güterkraftverkehr
Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung
IHK-Prüfung Güterkraftverkehr
Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung
ABSV-HEMA, Gahlenerstr.250, 462852 Dorsten
Helf-Marx, Christiane (2019):
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Fachrichtung: "Güterkraftverkehr"
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Fachrichtung: "Güterkraftverkehr"
- Lehrbuch
- Fragenkatalog
- Lösungsbuch
- Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall
Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München
Wäscher, Dagmar (6. Aufl., 2024):
Selbstständig in der Transportbranche
Selbstständig in der Transportbranche
Wäscher, Dagmar; Koßmann Ulrich (11. Aufl., 2023):
Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrsunternehmer
Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrsunternehmer
Verlag Heinrich Vogel GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
Crone-Rawe, Cordula; Sentner, Harald (68. Aufl., 2024):
Fachkunde Güterkraftverkehr, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Fachkunde Güterkraftverkehr, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Grötsch, Reinhold (22. Aufl., 2024): Fachkunde Güterkraftverkehr, Prüfungstest
Jansen, Cornelius; Durmann, Christian (2010): Der Güterkraftverkehrsunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Kerler, Siegfried; Vondran, Armin (2006): Fit für den Preiskamp, Fahrzeug- und Lagekostenrechnung (Mit CD-ROM zur Fahrzeugkostenkalkulation
b) Online-Lernplattformen / Online-Schulungen
c) Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter in den Regionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein führen in eigener Regie Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
- Walter Lorenz, gepr. Kraftverkehrsmeister, Am Rain 2, 75245 Neulingen
Telefon 07237 442327, E-Mail: Guekg@web.de - Tanja Kunzmann, Ausbildung & Seminare, Christophallee 24, 75177 Pforzheim
Telefon 07231/424963, E-Mail bkfkunzmann@aol.com -
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG, Weildorferstr. 20, 72401 Haigerloch,Mehrere Prüfungsorte (u.a. Karlsruhe)
-
Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH, Weißerlenstraße 9, 79108 Freiburg im BreisgauTelefon 0761 70864 44, E-Mail: info@bvbgmbh.de
- Deubel GmbH, Killisfeldstraße 45, 76227 Karlsruhe
Telefon 0721 6268580 E-Mail: kontakt@deubel-gmbH.de
Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Schulungsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Informationen über Kosten und Termine erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.
5. Prüfungstermine, Anmeldung und Gebühr
Die IHK Karlsruhe ist u.a. zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis, im Landkreis Calw und im Landkreis Freudenstadt haben.
Die Prüfungstermine sowie das Anmeldeformular zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Prüfungsort ist die IHK Karlsruhe.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer nur für die beiden aktuellen Termine anmelden können (sofern es noch freie Plätze gibt).
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Karlsruhe.