Trends und Zahlen

Das neue Reiserecht

Völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise

Die neuen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Reiserechts stellen alle Anbieter und Vermittler im Inlands und Auslandstourismus vor neue Herausforderungen. Völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise und des Reiseveranstalters, die neue Vertriebsform des „Anbieters verbundenen Reiseleistungen“, erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem umfangreiche neue Informationspflichten.
Betroffen sind alle: Reisemittler, Reiseveranstalter und vor allem auch Inlandstourismusstellen, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger. Alle Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf diese Neuerungen einstellen.
Was besonders die Gastgeber (Hotels, Ferienwohnungen, Privatvermieter) beachten müssen, erklärt in aller Kürze ein Merkblatt, das gemeinsam mit dem DIHK erstellt wurde. 

Weitere Informationen des DIHK