Förderung

Kommunale Tourismusförderung des Landes Baden-Württemberg

Die finanzielle Förderung des Tourismus bildet den Kernbereich der Tourismuspolitik der Landesregierung Baden-Württemberg und umfasst u. a. die Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturvorhaben. Förderanträge werden bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien gestellt (hier: Regierungspräsidium Karlsruhe).
Die IHK Karlsruhe wird als unabhängiger Gutachter und Berater jährlich vom Regierungspräsidium um Stellungnahme zu den Anträgen der kommunalen Tourismusförderung aus der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) gebeten. Dadurch nimmt sie direkten Einfluss auf die Bewertung der jeweiligen Anträge und somit auf den Ausbau bzw. Erhalt eines hohen Standards der regionalen Tourismusinfrastruktur. Dieser kommt nicht zuletzt den zahlreichen direkt und indirekt vom Tourismus profitierenden Unternehmen der jeweiligen Gemeinde bzw. Region zu Gute.