Schmuck und Uhren

KFZ-Sonderkennzeichen für Fahrzeuge der Schmuck- und Uhrenunternehmen - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenemigung von der Vorschrift § 47 FZV

01.01.2018. Erteilung einer Ausnahmegenemigung von der Vorschrift § 47 FZV beantragen: Fahrzeuge von Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche mit Sitz in Pforzheim oder im Enzkreis, also mit Kfz-Kennzeichen „PF”, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Daher erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe Ausnahmegenehmigungen, um diesen Unternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Fahrzeuge mit einem Kennzeichen einer anderen Kfz-Zulassungsstelle auszustatten.

Mögliche Kennzeichen

Pforzheim, 1.1.2018. Sie haben die Möglichkeit, Kennzeichen folgender Kfz-Zulassungsstellen auszuwählen:
  • "KA" Zulassungsstelle der Stadt Karlsruhe
  • "MA" Zulassungsstelle der Stadt Mannheim
  • "RA" Zulassungsstelle des Landratsamtes Rastatt
Da Ausnahmegenehmigungen nur für Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche ausgestellt werden, benötigen Regierungspräsidium und betroffene Kfz-Zulassungsstellen eine Bestätigung, dass das Unternehmen dieser Branche angehört. Gerne übernimmt die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald diesen Service für ihre Mitgliedsunternehmen und stellt die gewünschten Bestätigungen aus.
Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde folgender Ablauf des Antragsverfahrens vereinbart:
Unternehmen erhalten bei der Kammer ein
Das ausgefüllte Antragsformular wird an die Kammer zurückgesandt, zusammen mit einer Bestätigung über den Abschluss einer Reiselagerversicherung in Höhe von 50.000 – Euro (Bestätigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice). Die zuletzt genannte Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass Uhren oder Schmuck mit diesem Mindestwert in Fahrzeugen mitgeführt werden.
Die Kammer sendet der gewünschten Kfz-Zulassungsstelle ein Fax, bestätigt die Zugehörigkeit des Unternehmens zur Schmuck- oder Uhrenbranche und kündigt die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges dort an.
Das Unternehmen kann daraufhin das Fahrzeug bei der gewünschten Zulassungsstelle zulassen. Hierbei sind die üblichen Unterlagen vorzulegen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist außerdem ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich (Kopie).
Der Vorgang wird nach der Zulassung von der Kfz-Zulassungsstelle an das Regierungspräsidium Karlsruhe gesandt, das im Nachhinein die Ausnahmegenehmigung ausstellt und dem Unternehmen zusammen mit dem Gebührenbescheid zusendet ( 50,00 Euro, Stand 03/2017 ).

Die Adressen der einzelnen Kfz-Zulassungsstellen

  • Stadt Karlsruhe
    Kfz-Zulassungsstelle
    Steinhäuser Str. 22
    76124 Karlsruhe
    Tel. 0721 133 3914
    Fax: 0721 1333919
  • Stadt Mannheim
    Kfz-Zulassungsstelle
    Friedrich-König-Str. 7
    68167 Mannheim
    Tel. 0621 2938538 oder 2938511
    Fax: 0621 2938505 oder 2938509
  • Landratsamt Rastatt
    Kfz-Zulassungsstelle
    Untere Wiesen 6
    76437 Rastatt
    Tel. 07222 3813220
    Fax: 07222 3813298