Aktuelle Handelsthemen
Sofortprogramm Einzelhandel - Innenstadt
Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt mit seinen beiden Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing steht noch bis Ende 2026 zur Verfügung. Anträge können beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt werden.
Förderlinie Veranstaltungen
Im Rahmen der Förderlinie „Veranstaltungen“ sind Kommunen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche bzw. neu gestaltete Events handeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.
Förderlinie Stadtmarketing
Für die Förderlinie „Stadtmarketing“ sind Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine antragsberechtigt. Förderfähig ist die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent – die maximale Zuschusshöhe 50.000 Euro.