Lohnsteuer

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung

Das BMF hat das Vordruckmuster der aktuellen "Lohnsteuer-Anmeldungen" sowie eine "Über­sicht über die länder­unter­schiedlichen Werte in der Lohn­steuer­an­mel­dung" ver­öffentlicht. Download der Dokumente.

Berlin, 18.07.2022. Bekanntmachung des geänderten Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 – ab August 2022

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Die Ausführungen zur Gestaltung der Vordrucke in der Bekanntmachung vom 11. August 2021 gelten weiter.
Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. Mai 2022 (Bundesgesetzblatt I Seite 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 gilt. Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben.
Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren.

Download der Formulare