Warnung vor Betrugs-E-Mails
Aktuelle Warnung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor E-Mails mit Betrugsversuchen:
Aufforderung zur Kenntnisnahme einer Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Als Absender der E-Mail wird das "BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren“.
Erstattung der Einkommensteuer und Aufforderung zum Ausfüllen eines Erstattungsformulars
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“.
In folgenden Fällen können Sie von Betrugsversuchen ausgehen:
- Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern i. d. R. nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Aufforderung zum Öffnen eines Links, um eine Zahlung zu leisten: Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
- Angabe falscher Kontoverbindungen: Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Rechtschreibung und falsche Verwendung von Fachbegriffen: Betrügerische Schreiben (z. B. E-Mails oder Briefe) sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Keine Angabe zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide des BZSt tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Bearbeiterin/des verantwortlichen Bearbeiters des BZSt.
Weitere Hinweise erhalten Sie beim BZSt.