Warnung vor Ping-Anrufen

Vorsicht vor unbedarftem Rückruf

Stuttgart, 10.10.2017. In den vergangenen Tagen und Wochen haben sogenannte Ping-Anrufe wieder zugenommen. Es handelt sich dabei um kürzeste Anrufe - oft nur als ein Klingeln hörbar - die weniger zur direkten Annahme als vor allem zum unbedarften Rückruf animieren sollen. Der Angerufene löst über seinen Rückruf Kosten von oftmals mehreren Euro pro Minute aus. Gehäuft stammen diese Anrufe derzeit aus Tunesien mit der Ländervorwahl +216 bzw. 00216 oder aus Burundi mit der +257 bzw. 00257. Auf den ersten Blick werden diese oft für deutsche Ortsvorwahlen gehalten.

Soweit die Rufnummer unbekannt ist bzw. kein Anruf aus dem jeweiligen Land erwartet wird, sollte kein Rückruf erfolgen.

Soweit die Rufnummer unbekannt ist bzw. kein Anruf aus dem jeweiligen Land erwartet wird, sollte kein Rückruf erfolgen. Stattdessen sollte die Nummer der Bundesnetzagentur über das Meldeformularmitgeteilt werden. Die Bundesnetzagentur kann bei wiederholten Beschwerden dann Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote zu den jeweiligen Rufnummern erlassen, sodass diese für weitere Betrugsversuche unbrauchbar werden.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 27.03.2014 (Az. 3 StR 342/13) entschieden, dass Ping-Anrufe einen Betrugsversuch darstellen. Allerdings sind die Hintermänner oft im Ausland ansässig oder anderweitig nicht ermittelbar.