Recht und Steuern
Die besondere Sachkunde
Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen förmlichen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der IHK Nordschwarzwald einzureichen ist.
Das beizufügende Anschreiben muss die genaue Umschreibung des Sachgebiets mit einer eingehenden Erläuterung und Abgrenzung enthalten. Der Antrag ist im Hinblick auf das Vorliegen der „besonderen Sachkunde“ unter Berücksichtigung etwaiger fachlicher Bestellungsvoraussetzungen und die Motive für die Antragstellung eingehend zu begründen.
Die "besondere Sachkunde" ist auf dem betreffenden Sachgebiet durch den Bewerber zur Überzeugung der IHK Nordschwarzwald nachzuweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich. Die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis besonderer Sachkunde. Eine nähere Konkretisierung enthalten die “fachlichen Bestellungsvoraussetzungen ”, die es für eine Reihe von besonders bedeutenden Sachgebieten gibt und auf die wir besonders hinweisen.
Wir bitten insbesondere von der jeweiligen notwendigen Vorbildung und praktischen Erfahrung auch als Sachverständiger Kenntnis zu nehmen und vor der Antragstellung zu berücksichtigen. Die besonderen Bestellungsvoraussetzungen erhalten Sie im Internet im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter svv.ihk.de. Sie können diese auch direkt bei uns anfordern.
Zur sogenannten besonderen Sachkunde gehört auch, und besonders die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein Laie (beispielsweise Richter) es versteht und auf seine Plausibilität überprüfen kann. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und die Ausdrucksfähigkeit sind ebenso Inhalt der „besonderen Sachkunde“ wie die Kenntnis und Berücksichtigung der für die Gutachtertätigkeit wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel gerichtliche Verfahren).
Wir empfehlen Ihnen, sich für die öffentliche Bestellung sorgfältig, gründlich und gezielt vorzubereiten. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie vor Antragstellung als Sachverständiger auf dem beantragten Sachgebiet tätig waren. Die weitere Vorbereitung kann in unterschiedlichen Formen wie dem Selbststudium, dem Besuch von Seminaren oder Fachtagungen, oder durch die Mitarbeit/Hospitanz bei erfahrenen Sachverständigen geschehen.
Bitte beachten Sie, dass zu Überprüfung Ihrer besonderen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet ein Fachausschuss hinzugezogen werden kann.
Nähere Informationen erteilt die IHK Nordschwarzwald auf Anfrage.