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Nr. 16191

Insolvenzrecht

Die Insolvenz des Schuldners muss sowohl im materiellen Zivilrecht als auch im Zwangsvollstreckungsrecht einkalkuliert werden. Im Zivilrecht stellt sich beispielsweise in Mehrpersonenverhältnissen die Frage, wer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit, das so genannte Insolvenzrisiko, tragen soll.