Recht und Steuern

Mediation

Zeit- und kostenaufwändiges Verfahren vermeiden

Bei Konflikten im Wirtschaftsleben sehen viele Unternehmen eine mögliche Lösung nur über ein gerichtliches Verfahren. Beiden Prozessparteien steht damit ein zeit- und kostenaufwändiges Verfahren bevor. Am Ende ist das Ergebnis zwar eine verbindliche Entscheidung, jedoch ist diese für eine, manchmal auch für beide Seiten wenig befriedigend. Durch den andauernden Streit und die stete Diskussion über Ansprüche kann es zu einer Verhärtung der Fronten kommen.

 

Eine weitere Zusammenarbeit oder der Erhalt der Geschäftsbeziehung ist oft nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass insbesondere bei sehr emotionalen Konflikten wie beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern eines Unternehmens im gerichtlichen Verfahren die möglichen Lösungsoptionen stark begrenzt sind.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Kennzeichnend dabei ist, dass ein neutraler und unparteiischer Dritter - der Mediator - die Parteien dabei unterstützt, eigenständig zu einer Lösung zu kommen. Der Mediator hat dabei keine eigene Entscheidungsbefugnis. Im Gegensatz zum Schiedsverfahren bleibt die Entscheidungsgewalt also bei den Parteien. Die Mediation an sich ist für beide Parteien freiwillig und wird in eigener Verantwortung geführt.

Vorteile der Mediation

  • Zeitersparnis
    Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren kann mit der Verhandlung sofort begonnen werden; es müssen nicht zunächst umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht werden. Die Mediation kann häufig in einem - ggf. mehrtätigen - Termin beendet werden. Eine zweite Instanz gibt es nicht.
  • Kostenersparnis
    Gerade bei hohen Streitwerten ist ein Mediationsverfahren günstiger als ein Gerichtsverfahren.
  • Erhalt der Geschäftsbeziehungen
    Ein Rechtsstreit führt insbesondere mit zunehmender Dauer häufig dazu, dass die Beziehung zwischen den beiden Seiten einen dauernden Schaden davonträgt. Eine einvernehmliche Konfliktlösung bietet gute Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit.
  • Vertraulichkeit
    Anders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation nicht öffentlich.
  • Eigenverantwortung der Parteien
    Die Parteien behalten die Kontrolle über das weitere Vorgehen. Sie können das Verfahren auch jederzeit abbrechen, wenn sie nicht mehr an ein sinnvolles Ergebnis glauben.
  • Zukunftsorientierte, flexible und wirtschaftliche Lösungen möglich
    Die Möglichkeiten des Ausgangs eines Gerichtsverfahrens sind beschränkt. Über Ansprüche und Forderungen kann nur im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen entschieden werden. In der Mediation sind auch kreative, zukunftsweisende Lösungen möglich, die für beide Seiten Vorteile mit sich bringen (sog. „win-win-Lösungen”).

Typischer Ablauf einer Mediation

Haben sich die Parteien für die Durchführung eines Mediationsverfahrens entschieden, müssen sie sich zunächst auf einen Mediator einigen. Die IHK Nordschwarzwald ist gerne mit entsprechenden Kontakten behilflich.
  • Eröffnungsphase
    Neben organisatorischen Fragen (Ort, Zeitplan), die gemeinsam mit dem Mediator geklärt werden, werden durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Parteien und mit dem Mediator auch die notwendigen vertraglichen Grundlagen (z.B. Vertraulichkeit, Vergütung) geschaffen. Der Mediator erläutert den Parteien den Ablauf und die Regeln des Verfahrens.
  • Darstellung des Konfliktes
    Jede Partei legt ihre Position dar und bringt ihre Argumente vor. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Sachverhaltsschilderungen werden deutlich.
  • Ermittlung der Interessen
    Die hinter den Positionen stehenden Interessen der Parteien werden mit Unterstützung des Mediators herausgearbeitet. Dabei soll außerdem Verständnis für die Sicht des jeweils Anderen geweckt werden.
  • Suche nach Lösungsmöglichkeiten
    In dieser Phase werden zunächst verschiedene Lösungsoptionen entwickelt und diese anschließend durch die Parteien bewertet und auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft.
  • Vereinbarung
    Die bisher besprochenen Optionen werden zu einem Gesamtpaket geschnürt und es wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen. Auf Wunsch der Parteien kann ein vollstreckungsfähiger Titel herbeigeführt werden.

Gibt es auch Konflikte, bei denen ein Mediationsverfahren ungeeignet ist?

Zunächst einmal ist Mediation immer dann ungeeignet, wenn die Parteien eine eindeutige Entscheidung wünschen oder möglicherweise eine einstweilige Sicherung ihrer Ansprüche benötigen, die nur durch ein Gericht bewirkt werden kann. Auch gibt es immer wieder Konflikte, in denen von den Parteien eine Öffentlichkeitswirkung gerade erwünscht ist. Auch zwingende Rechtsvorschriften (z.B. im Arbeitsrecht) können der Durchführung eines Mediationsverfahrens entgegenstehen.

Wie vereinbart man eine Mediation?

Sie können jederzeit eine Mediationsvereinbarung mit einem Vertragspartner abschließen, also auch noch zu einem Zeitpunkt, wenn der Streitfall bereits eingetreten ist. Sinnvoll ist es jedoch, bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufzunehmen.
Sollten Sie weitere Informationen zur Wirtschaftsmediation wünschen bzw. benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Mediator, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die IHK Nordschwarzwald bietet zudem einen Lehrgang zum/r "Wirtschaftsmediator/-in IHK" an.