Gewerberecht

Verbraucher-Information und Lebensmittel-Überwachung

Grundsätzlich ist Hygiene für den Umgang mit Lebensmitteln unverzichtbar. Dafür sind faire und bundeseinheitliche Lebensmittelkontrollen auf der Basis der bereits heute geltenden Bestimmungen wichtig.
Wie ist es – Problemstellung:
Der Dioxinskandal und der Ehec-Virus haben die Politik veranlasst, für mehr Transparenz bei Lebensmittelüberwachung sorgen zu wollen. Und das nicht nur für die Lebensmittelindustrie, sondern allen voran für Gastronomie, Hotellerie und den Handel.
Dazu hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz am 17.09.2010 den Beschluss gefasst, ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparenz von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben einführen zu wollen. Eine Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeitete im Januar 2011 den Vorschlag zur Einführung des „Hygiene-Barometer“. Anhand eines Balkendiagramms mit den Ampelfarben rot, gelb und grün sollte der Kunde bei Eintritt in die Gaststätte oder den Laden über die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrolle informiert werden.
Wie ist es – Problemstellung:
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen zunächst auf freiwilliger Basis
Das sog. "Hygienebarometer" lehnten allerdings die Länderwirtschaftsminister ab. In einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft haben sich die Ländervertreter von Verbraucherschutz und Wirtschaft im Juni 2012 darauf verständigt, eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen zunächst auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht. Bundeseinheitlich sollen die hygienerelevanten Prüfungspunkte von der Verbraucherschutzministerkonferenz definiert und der Prüfungsvollzug vereinheitlicht werden. Die Bekanntmachung der Ergebnisse der Kontrolle gegenüber dem Unternehmer erfolgt schriftlich und begründet im Rahmen des regulären Überwachungsverfahrens. Das Kontrollergebnis der kontrollierenden Behörde ist rechtsmittelfähig. Bei hinreichend relevanten Beanstandungen findet eine zeitnahe Nachkontrolle (innerhalb von 4 Monaten) der betreffenden Betriebe statt. Auch über eine bildliche Darstellung wird weiter beraten.
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen zunächst auf freiwilliger Basis
Grundsätzlich dürfen Lebensmittelkontrollen nur veröffentlicht werden, wenn durch mindestens zwei unabhängige Untersuchungen Grenzwert-, Höchstgehalt oder Höchstmengenverstöße festgestellt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelüberwachung ergeben sich aus dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und dem Verbraucherinformationsgesetz. Am 01.09.2012 tritt die letzte Neuregelung in Kraft. Grundsätzlich dürfen Lebensmittelkontrollen nur veröffentlicht werden, wenn durch mindestens zwei unabhängige Untersuchungen Grenzwert-, Höchstgehalt oder Höchstmengenverstöße festgestellt werden. Dies betrifft vor allem die Lebensmittelindustrie. Für Lebensmittelhygienekontrollen in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel gilt – nach wie vor -, dass bei konkretem Gefahrenverdacht für die Gesundheit, die Bevölkerung informiert werden muss, indem die Verstöße veröffentlicht werden. Dabei muss der jeweilige Hygieneverstoß in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgt sein und eine Bußgeldstrafe von mindestens 350,00 Euro nach sich ziehen. Die Bewertung eines Kontrollbesuchs durch den örtlichen Lebensmittelkontrolleur mit einem Smiley und deren Veröffentlichung ist nicht zulässig.
Grundsätzlich dürfen Lebensmittelkontrollen nur veröffentlicht werden, wenn durch mindestens zwei unabhängige Untersuchungen Grenzwert-, Höchstgehalt oder Höchstmengenverstöße festgestellt werden#Wie es sein sollte – Zielsetzung des DIHK
Wie es sein sollte – Zielsetzung des DIHK
Grundsätzlich ist Hygiene für den Umgang mit Lebensmitteln unverzichtbar. Dafür sind faire und bundeseinheitliche Lebensmittelkontrollen auf der Basis der bereits heute geltenden Bestimmungen wichtig. Aus Sicht des DIHK sind drei Punkte zentral für die Diskussion zur Verbesserung und Transparenz von Lebensmittelkontrollen:
1. Geltende Vollzugsdefizite bei den Lebensmittelkontrollen der Länder abbauen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
2. Vor Veröffentlichung - Rahmenbedingungen für Lebensmittelkontrollen in Deutschland verbessern.
3. Das Stellungnahmerecht der Unternehmen und ein einheitlicher Anspruch auf schnelle Nachkontrolle.
Dabei gilt es zu verhindern, dass unterschiedliche Maßstäbe für Lebensmittelkontrollen in den einzelnen Bundesländern oder gar auf kommunaler Ebene entstehen.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin