Gewerberecht

Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bescheinigt in einzelnen Fällen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk für zivile Aufgaben einzusetzen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen. Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular sowie ein Merkblatt zu diesem Thema.