Firmenrechtliche Voranfrage

Merkblatt: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma

Sie möchten eine neue Firma oder eine Änderung der Firma beim Handelsregister anmelden und möchten prüfen, ob die Firma eintragungsfähig ist?
Die IHK Nordschwarzwald bietet Unternehmen in ihrem Kammerbezirk mit der Stellungnahme Firmenvoranfrage eine einfache und kostenlose Möglichkeit, die Firma prüfen zu lassen. Nur im Handelsregister eingetragene Unternehmen dürfen eine Firma führen. Unter einer Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, zu verstehen. Gegenstand unserer Stellungnahme ist lediglich die firmenrechtliche Vereinbarkeit und umfasst keine Markenrecherche. Dies bitten wir zu berücksichtigen.
Bei der Wahl des Firmennamens sind bestimmte firmenrechtliche Regelungen zu beachten:
  • Er muss eine gewisse Individualität (Kennzeichnungskraft) aufweisen,
  • Er darf keine falschen Vorstellungen (Irreführung) hervorrufen,
  • Er muss sich deutlich von allen an demselben Ort bestehenden Firmen unterscheiden (Unterscheidbarkeit).
Wir empfehlen daher, die Zulässigkeit einer Firma möglichst frühzeitig schon im Vorfeld des Notartermins von der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen. Handwerksbetriebe können einen entsprechenden Service bei der für sie zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen.
Sofern Sie beabsichtigen ein Unternehmen im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald im Handelsregister eintragen zu lassen, bieten wir Ihnen gerne den kostenlosen Service der Firmenrechtliche Voranfrage online Ihrer gewünschten Firmierung an.
Sollten wir keine Bedenken gegen die Firmierung haben erhalten Sie eine positive firmenrechtliche Vorab-Stellungnahme. Eine marken-, wettbewerbs- und namensrechtliche Prüfung ist nicht davon umfasst.
Wir weisen darauf hin, dass das Formular nur Unternehmen vorbehalten ist, die eine Firma im Handelsregister eintragen lassen möchten. Es kann nicht für die Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen für Einzelunternehmen (sog. Kleingewerbetreibenden) verwendet werden. Für eine eGbR bieten wir firmenrechtliche Stellungnahmen an, da diese im Gesellschaftsregister eingetragen werden.