Versicherungsvermittler
Erhöhung der Mindestversicherungssummen
Die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern erhöhen sich ab dem 9. Oktober 2024 wie folgt:
- Euro 1.564.610 für jeden einzelnen Schadensfall und
- Euro 2.315.610 für alle Schadensfälle eines Jahres
In der Regel passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die Industrie- und Handelskammern dazu. Insofern besteht für Vermittler keine Veranlassung eine gesonderte Versicherungsbestätigung beim Versicherer anzufordern. Wechselt der Vermittler aufgrund etwaiger Beitragsanpassungen die Versicherung, muss der IHK zwingend eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.