Antrags­formulare: Verein­fachtes Verfahren zur Erlaub­nis und Regis­trierung für Finanz­anlagen­vermittler/ -berater

Das vereinfachte Verfahren gilt für Finanzanlagenvermittler/ -berater, die bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34 c Abs.1 S.1 Nr.2 und/oder Nr.3 GewO sind. Die IHK Nordschwarzwald ist für Erlaubniserteilung nach §34f GewO und Registrierung zuständig, wenn sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet.