Homeoffice

Homeoffice: Welche Datenschutzregeln sind einzuhalten?

Stand:
Mai 2020
Im Zuge der Corona-Krise wurde in vielen Unternehmen für die Mitarbeiter die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice eingeführt. Damit das Arbeiten von zu Hause aus auch in Hinblick auf den Datenschutz gelingt, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun eine Checkliste veröffentlicht. Die darin aufgeführten Prüfpunkte sollen einen Best-Practice-Ansatz darstellen. Die Checkliste enthält insbesondere Informationen zu den Themen:
  •     Arbeitsumgebung
  •     Genutzte Hardware
  •     Umgang mit Papierdokumenten
  •     Nutzung von Videokonferenzsystemen
  •     Sicherheit
  •     Nutzung von Cloud-Diensten
  •     Nutzung von Messengern und
  •     Allgemeine organisatorische Regeln
Hier  finden Sie die Checkliste des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Schwaben, 86150 Augsburg