Datenschutzrecht und DSGVO

Änderung des BDSG in Kraft getreten

26.11.2019. Das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU ("Omnibusgesetz") ist am 25.11.2019 im BGBl 2019, 1626 verkündet und am 26.11.2019 in Kraft getreten. Damit ändert sich die Bestellpflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen, § 38 Abs. 1 BDSG. Zudem wird in § 26 Abs. 2 BDGS die Schriftform zur Einholung der Einwilligung ersetzt durch die schriftliche oder elektronische Möglichkeit.