Merkblatt

Merkblatt: Künstlersozialabgabe

Stand: Februar 2019.
Selbstständige Künstler und Publizisten befinden sich größtenteils in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und gleichzeitig in einer sozialen Situation, die mit der von Arbeitnehmern vergleichbar ist. Sie sind auf die Mitwirkung von Vermarktern oder Verwertern angewiesen, damit ihre Werke oder Leistungen dem Endabnehmer zugänglich gemacht werden können. Deshalb sind selbständige Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Pflichtversicherte in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Durchführung ist die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Die selbstständigen Künstler und Publizisten sind pflichtversichert, müssen jedoch nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge aufbringen. Die andere Hälfte wird von den Verwertern durch die Künstlersozialabgabe (KSA) und vom Bund aufgebracht.
 
Ausführliche Informationen und eine Übersicht von künstlerischen/publizistischen Tätigkeiten erhalten Sie auch über die Broschüre Künstlersozialversicherung des Ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
 
 
Quelle: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Stuttgart